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Thema | Einsatzbescheinigungen | 6 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | = an8ony8m =8 a8., 3 / | 456132 | |||
Datum | 18.01.2008 18:27 | 7738 x gelesen | |||
Bei einer Feuerwehrfamilie, sind neben dem Vater, auch ein Teil der Kinder bei der FF. Neben den Kindern gibt es auch noch ein aufsichtspflichtiges Kind in der Familie, keine Mutter. Der Vater arbeitet, auf Grund des behinderten Kindes, von zu Hause aus. Nun die Frage: Im Falle eines Alarms, gehen alle zum Einsatz, jedoch Einer bleibt zu Hause bei dem aufsichtspflichtigen Kind. Nun dauert der Einsatz länger als erwartet. Alle Drei müssten zur Arbeit/in die Schule. Die Fw. stellt dafür Einsatzbescheinigungen für Arbeitgeber/Schulen aus. Kann man dem zu Hause gebliebenen Kameraden auch eine Bescheinigung ausstellen, trotz dass dieser nicht beim Einsatz „anwesend“ war; aber selbst auch seiner Arbeit/Unterricht nicht nachgehen konnte, wegen der Pflege des Kindes? Könnte es, wenn man es so machen würde wie bei Frage 1, Probleme mit der Stadt geben, wegen der Kostenerstattung (Arbeitgeber)? Langt es nicht aus, wenn die Eltern eine Entschuldigung für das Kind schreiben (Schule)würden? Und gibt es irgendwo für solche Fälle eine gesetzliche Reglung (FSHG)? | |||||
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Autor | Jan 8N., Ratingen / NRW | 456141 | |||
Datum | 18.01.2008 18:56 | 5238 x gelesen | |||
Wir bescheinigen den im Einsatz gewesenen Kameraden natürlich den Einsatz. Wir haben aber auch einen Familienvater, der für Dienstabende Kinderbetreuung geltend macht, da seine Frau arbeitet und er sonst nicht seiner Pflicht zur Teilnahme am Dienst nachkommen könnte. Ich weiss nicht wie andere das sehen, aber ich finde das ist völlig ok, da das Ehrenamt dadurch eine Anerkennung findet. Gruß Jan Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hängt mit der Blödheit der Bewunderer zusammen. | |||||
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Autor | Phil8ip 8G., Leipzig / Sachsen | 456143 | |||
Datum | 18.01.2008 19:06 | 5101 x gelesen | |||
Hallo. Geschrieben von = anonym = Langt es nicht aus, wenn die Eltern eine Entschuldigung für das Kind schreiben (Schule)würden? selbstverständlich dürfen Eltern ihre Kinder von der Schule befreien. Wenn ich mich richtig erinnere sogar bis 3 Tage. | |||||
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Autor | Patr8ici8a K8., Kelkheim / Hessen | 456320 | |||
Datum | 19.01.2008 13:05 | 5110 x gelesen | |||
Geschrieben von Jan NeumannWir bescheinigen den im Einsatz gewesenen Kameraden natürlich den Einsatz. Hallo, ich glaube, so wie ich das verstehe, steht das auch ausser Frage. Wohl geht es darum, jemanden eine Bescheinigung auszustellen, der nicht mal beim EInsatz war?! Ich frage mich gerade ... angenommen, man würde den kameraden als "dagewesen" handeln. Wie läuft das dann mit den geleisteten Stunden? Es kommt doch Teils drauf an, wer/wann auf Lehrgang/Fortbildung geschickt wird, was er an geleistete Übungen/Einsätze vorweist. Somit hätte man doch eine "Lüge" im System?! Gruß Patricia MkG Patricia | |||||
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Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 456360 | |||
Datum | 19.01.2008 14:45 | 5083 x gelesen | |||
Geschrieben von = anonym = Nun die Frage: Die Frage ist, braucht das Kind ständige Pflege/Betreuung? Dann gib es auch in den Sozialgesetzen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit, wenn die Betreung nicht gewährleistet ist, i.d.R. 10 Arbeitstage. Dann kann man es auch über diese Schiene laufen lassen. Könnte es, wenn man es so machen würde wie bei Frage 1, Probleme mit der Stadt geben, wegen der Kostenerstattung (Arbeitgeber)? Ich weiß nicht, wie es bei euch geregelt ist (ich nehme mal an, da du vom FSHG schreibst, NRW), aber bei uns in Nds hat man einen Anspruch auf Erstattung der Betreungskosten bei Lehrgängen an der LFS, ähnliches sollte es auch für Einsätze geben Langt es nicht aus, wenn die Eltern eine Entschuldigung für das Kind schreiben (Schule)würden? So etwas kann man auch schon im Vorfeld mit der Schule /dem Lehrer klären, das sollte eigendlich kein Problem machen. Und gibt es irgendwo für solche Fälle eine gesetzliche Reglung (FSHG)? Schon mal bei der Gemeinde oder der Feuerwehr nachgefragt? Evtl. auch mal bei der Frauenbeauftragten der Gemeinde anfragen. Gruß Heinrich | |||||
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Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 460034 | |||
Datum | 03.02.2008 16:34 | 5107 x gelesen | |||
Geschrieben von = anonym = Und gibt es irgendwo für solche Fälle eine gesetzliche Reglung (FSHG)? Nein, lediglich ist anerkannt, dass man Kinderbetreuungskosten erstatten lassen kann. Geschrieben von = anonym = Langt es nicht aus, wenn die Eltern eine Entschuldigung für das Kind schreiben (Schule)würden? Ist die Frage, ob die Schule das akzeptiert. Ansonsten dürfte eine solche Konstellation vom Gesetzgeber nicht bedacht worden sein. Soweit die Gemeinde eine solche Bescheinigung auststellt, dürfte kein Arbeitgeber etwas dagegen sagen können. Erzwingen wird man diese Bescheinigung nicht können. In dem Fall würde ich mir ein pragmatische Lösung überlegen, dass bei Einsätzen in den Morgenstunden der Vater zu hause bleibt, da er für seinen Heimarbeitsplatz keine Bescheinigung brauchen wird. Ansonsten gibt es bei länger andauernden Einsätzen auch immer die Möglichkeit Kräfte auszulösen, dass sollte dann derjenige sein, der ohne Bescheinigung auskommt. Gruß Sven | |||||
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