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Thema'Private' Weiterbildung28 Beträge
RubrikAtemschutz
 
AutorPatr8ici8a K8., Kelkheim / Hessen459605
Datum01.02.2008 23:2811634 x gelesen
Hallo,

jetzt muss ich doch mal eben nachfragen ...
Hatte neulich eine nette Unterhaltung mit unserem WeFü.

Ich habe nun desöftern Einladungen zu einem AST oä. erhalten, wo ich auch gerne dran teilnehme.
Nun stellt unser WeFü dies etwas in Frage, wegen dem Versicherungsschutz dabei.

Wie sieht das aus, ausserhalb der eigenen Wehr?
Nimmt man das dann auf die eigene Kappe?
Oder wenn man WeFü/SBI davon in Kenntnis setzt ... ist dann eher VS gegeben?


Grüße


MkG
Patricia

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio459606
Datum01.02.2008 23:3310057 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Patricia KlottIch habe nun desöftern Einladungen zu einem AST oä. erhalten, wo ich auch gerne dran teilnehme.
Nun stellt unser WeFü dies etwas in Frage, wegen dem Versicherungsschutz dabei.


Wie du selbst schreibst: Es ist eine private Weiterbildung. Warum sollte da gesetzlicher Unfallversicherungsschutz bestehen?

Geschrieben von Patricia KlottNimmt man das dann auf die eigene Kappe?

Ja.

Geschrieben von Patricia KlottOder wenn man WeFü/SBI davon in Kenntnis setzt ... ist dann eher VS gegeben?

Nein.
Eine versicherte Tätigkeit liegt nur dann vor, wenn die Teilnahme ausdrücklich (und am besten schriftlich) vom Wehrführer angeordnet wurde.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

"Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist."
(Johann Friedrich Krügelstein: Vollständiges System der Feuerpolizeywissenschaft, 1799)

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AutorPatr8ici8a K8., Kelkheim / Hessen459608
Datum01.02.2008 23:389946 x gelesen
Geschrieben von Christi@n PannierEine versicherte Tätigkeit liegt nur dann vor, wenn die Teilnahme ausdrücklich (und am besten schriftlich) vom Wehrführer angeordnet wurde.

Mal ganz dumm angenommen, er würde dies nicht unterstützen wollen?
Guckste dumm aus der Wäsch´


MkG
Patricia

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AutorHans8i S8., Korntal / Baden-Württemberg459609
Datum01.02.2008 23:389842 x gelesen
Geschrieben von Patricia KlottIch habe nun desöftern Einladungen zu einem AST oä. erhalten, wo ich auch gerne dran teilnehme.
Nun stellt unser WeFü dies etwas in Frage, wegen dem Versicherungsschutz dabei.

Hallo Forum, hallo Patricia...


ähm...

was ist ein AST?



und was soll da versichert sein?


Grüsse

HAnsi


zur Vermeidung von Missverständnissen bitte ich die stillen Mitleser, folgendes zu beachten:
Bitte den Inhalt meiner Postings, welche übrigens meine persönliche Meinung darstellen, richtig wiedergeben.
Sollte der Zeilenumbruch beim Ausdrucken nicht stimmen, bitte eine kurze Mail an mich.

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio459610
Datum01.02.2008 23:409905 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Patricia KlottMal ganz dumm angenommen, er würde dies nicht unterstützen wollen?
Guckste dumm aus der Wäsch´


Du guckst genauso dumm aus der Wäsch' wie wenn du abends im Kino die Treppe runterfällst.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

"Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist."
(Johann Friedrich Krügelstein: Vollständiges System der Feuerpolizeywissenschaft, 1799)

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AutorHans8i S8., Korntal / Baden-Württemberg459611
Datum01.02.2008 23:409747 x gelesen
Geschrieben von Patricia KlottMal ganz dumm angenommen, er würde dies nicht unterstützen wollen?
Guckste dumm aus der Wäsch´


JA...leider....

HAnsi


zur Vermeidung von Missverständnissen bitte ich die stillen Mitleser, folgendes zu beachten:
Bitte den Inhalt meiner Postings, welche übrigens meine persönliche Meinung darstellen, richtig wiedergeben.
Sollte der Zeilenumbruch beim Ausdrucken nicht stimmen, bitte eine kurze Mail an mich.

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg459613
Datum01.02.2008 23:4910087 x gelesen
Geschrieben von Patricia KlottMal ganz dumm angenommen, er würde dies nicht unterstützen wollen?
Guckste dumm aus der Wäsch´


Bedingt. Du hast dann eben nicht den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung nach SGB VII.

Wenn mir also bei einer Veranstaltung, bei der ich nicht dienstlich bin etwas passiert, dann zahlt eben meine gesetzliche Krankenversicherung sowie meine private Zusatzversicherung die Heilbehandlung und wenn es schlimmer sein sollte meine private Unfallversicherung und die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung.

So wie sonst im Privatleben auch. Es ist ja nicht so, daß man dann komplett unversichert ist. Nur läuft das dann eben als normales Lebensrisiko. Um bei einem Beispiel von CP zu bleiben. Wenn Dir jemand in der Feuerwehr die Tür ins Gesicht haut während Du gerade aus der Toilette raus willst und Dir die Nase bricht, dann ist das auch kein Fall für die gesetzliche Unfallversicherung. Weil (wie war das doch gleich) kacken zwar menschlich, aber eben nicht dienstlich ist ;-)


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorPatr8ici8a K8., Kelkheim / Hessen459615
Datum01.02.2008 23:579859 x gelesen
Soweit habe ich auch schon eigentlich überlegt.
Hätte sein können, das wenn man die PSA oder ggf. auch den PA aus dem Ort mit dabei hat/verwendet, das da schon wieder der Hase anders läuft.

@Christian,
Gut das mir keiner die Tür ins Gesicht hauen kann. Zumindest nicht in _diesem_ Bereich :-)


MkG
Patricia

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AutorDani8el 8G., Überherrn / Saarland459653
Datum02.02.2008 09:329827 x gelesen
Dann auch nicht. Anderes Bsp.: Du leihst dir von deiner FFw ein Paar Gummistiefel und die Reservetauchpumpe aus, um deinen Keller leer zu pumpen, dabei stolperst du und verstauchst dir den Fuß. Dann hast du zwar dienstliches Material (und Teile der PSA) benutzt, war aber dennoch ein rein privates Vergnügen.


Gruß Daniel


Meine Meinung gehört mir. Wenn ich etwas als offizieller Vertreter meiner Feuerwehr veröffentliche, steht mein vollständiger Name mit Dienstrang und Dienststellung dabei.

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AutorChri8sti8an 8T., Lörrach / BDW459655
Datum02.02.2008 09:359792 x gelesen
Tach,

Geschrieben von Hansi StellmacherHallo Forum, hallo Patricia...


ähm...

was ist ein AST?


Denke mal ein AtemSchutzTraining.

Gruss
Christian


-------------------------------------------------


... meine Meinung...

Man sollte keinen Senf von sich geben, wenn man dazu nicht die passenden Würstchen liefern kann.
(Deutsches Sprichwort)

TROLL COLLECT - Trolls im Forum

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AutorJann8 F.8, Leer - Bingum / Niedersachsen459811
Datum02.02.2008 18:189855 x gelesen
Moin,

also ich würde einfach die Geschichte bei der Wehrführung anmelden und dann dürfte es auch kein Problem mit dem Versicherungsschutz geben...

Oder einfach mal der jewailigen FUK ne Mail schicken. Die sind eigentlich immer ganz freundlich...

Schönen Gruß

Jann Freese


www.feuerwehr-bingum.de
www.jugendfeuerwehr-bingum.de

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AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz459815
Datum02.02.2008 18:279939 x gelesen
Hallo Jann,

Geschrieben von Jann Freesealso ich würde einfach die Geschichte bei der Wehrführung anmelden und dann dürfte es auch kein Problem mit dem Versicherungsschutz geben...
Warum sollte man das dem Wehrführer melden? Da die ganze Geschichte rein privater Natur ist, wüsste ich nicht, warum.
Schließlich melde ich ja auch nicht an, wenn ich freitagabends ins Kino gehe.

@Patricia: Ich hab mir die gleichen Gedanken gemacht, da es mich ja genauso trifft (wir werden ja irgendwann dieses Jahr ja zusammen an so ´nem Training teilnehmen), und bin zum Schluß gekommen, dass ich das -außer bei meiner Freundin- nirgends anmelde.


MfG
Daniel

Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht.
Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung!

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AutorTors8ten8 S.8, Bochum / Nordrhein-Westfalen459816
Datum02.02.2008 18:309807 x gelesen
Geschrieben von Daniel MetzgerWarum sollte man das dem Wehrführer melden? Da die ganze Geschichte rein privater Natur ist, wüsste ich nicht, warum.
Schließlich melde ich ja auch nicht an, wenn ich freitagabends ins Kino gehe.

@Patricia: Ich hab mir die gleichen Gedanken gemacht, da es mich ja genauso trifft (wir werden ja irgendwann dieses Jahr ja zusammen an so ´nem Training teilnehmen), und bin zum Schluß gekommen, dass ich das -außer bei meiner Freundin- nirgends anmelde.


Sofern du dann dafür keine dienstlich gelieferten Ausrüstungs-(Bekleidungs-)Gegenstände nutzt, ist da sicherlich nichts gegen einzuwenden...

Gruß aus dem Pott

Torsten Schild


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AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz459818
Datum02.02.2008 18:409844 x gelesen
Hallo Torsten,

Geschrieben von Torsten SchildSofern du dann dafür keine dienstlich gelieferten Ausrüstungs-(Bekleidungs-)Gegenstände nutzt, ist da sicherlich nichts gegen einzuwenden...
Auch richtig. Da ich aber da privat hinfahre, trage ich auch private Bekleidung.


MfG
Daniel

Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht.
Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung!

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AutorMark8us 8G., Bockenheim / Hessen459821
Datum02.02.2008 18:439878 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Daniel MetzgerWarum sollte man das dem Wehrführer melden?
Weil er im Rahmen seiner Zuständigkeit die Teilnahme an einer solchen Veranstaltung ganz offiziell als Fortbildung genehmigen könnte, womit dann der Versicherungsschutz gewährleistet wäre.
Bei Berufsfeuerwehrs ist das ein ganz normaler Vorgang. Entweder wird man einberufen oder man stellt bei Eigeninteresse an einer Fortbildungsveranstaltung einen entsprechenden Antrag.
Danach hat man dann versicherungstechnisch das Rundum-Sorglos-Paket.


Gruß
Markus

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AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz459823
Datum02.02.2008 18:489951 x gelesen
Hallo Markus,

Geschrieben von Markus GroßWeil er im Rahmen seiner Zuständigkeit die Teilnahme an einer solchen Veranstaltung ganz offiziell als Fortbildung genehmigen könnte, womit dann der Versicherungsschutz gewährleistet wäre.
Er könnte, ja. Da das aber bei uns böses Blut geben würde, halte ich lieber meinen Rand und finanzier das aus eigener Tasche


MfG
Daniel

Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht.
Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung!

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AutorPete8r L8., Flöha / Sachsen459829
Datum02.02.2008 19:009879 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von ---Daniel Metzger---
Er könnte, ja. Da das aber bei uns böses Blut geben würde, halte ich lieber meinen Rand und finanzier das aus eigener Tasche


eigentlich ja traurig aber leider nachvollziehbar. Hier hat immer bereits das bloße Wissen gereicht um naja sagen wir mal merkwürdig zu reagieren.

Das private finanzieren von welchen VA auch immer ist sicher mehr als ehrenwert und rühmlich und der Feuerwehrverrücktheit zuzurechnen. Doch leider spiegelt es die Themen dieses Forums wieder: zeitgemäße AuAusbildung/Fortbildung, Kirchturmdenken, Notwendigkeit von Feuerwehrs in der Fläche (Stichwort Misthaufen-Weiher etc.).

Und ja, ich wäre ein Träumer wenn ich sage das ändert sich auf die Schnelle.

Peter


Nur meine eigene, bescheidene Meinung.

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AutorJoch8en 8S., Wörth-Maximiliansau / Rheinland-Pfalz459830
Datum02.02.2008 19:029865 x gelesen
Servus Daniel,

werden nur Lehrgänge die im Kreis angeboten werden akzeptiert?

Ist doch gut wenn ich einen in der Feuerwehr habe, der mir vielleicht neue Ansätze aus einem Lehrgang mitbringt. Die müssen ja nicht übernommen werden.

MfG

Jochen


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen459833
Datum02.02.2008 19:049869 x gelesen
Geschrieben von Jochen SchaafIst doch gut wenn ich einen in der Feuerwehr habe, der mir vielleicht neue Ansätze aus einem Lehrgang mitbringt. Die müssen ja nicht übernommen werden.

"Das haben wir schon immer so gemacht."
"Es geht doch auch ohne."
"Unsere örtlichen Gegebenheiten werden dabei nicht berücksichtigt."
"Da springen irgendwelche Studierte rum und setzen dir Flausen ins Ohr"
...


MkG
Marc


Wenn der Rauch des Scheiterhaufens, den man entzündet hat, bis hin nach Rom sichtbar ist, so muß man sich nicht wundern wenn die Inquisition bei einem vorbeischaut – und dann ist ungewiß wer als nächstes brennt.

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AutorThom8as 8W., Norden / Niedersachsen459839
Datum02.02.2008 19:149899 x gelesen
Früher mußte man bei uns einen Antrag auf Dienstreise stellen, das ist nun vobei. Der WeFü kriegt Info darüber was man vor hat und ab dann ist das dienstlich bei uns. Meldung beim Chef machen ist meist eh nötig, da nicht jeder eine komplett private PSA zu Hause hat, erst Recht keinen PA.

AST dürfte für Atemschutz-Tag stehen.


MfG Thomas

------------------------------------------------------------------------
Leichtsinn ist kein Mut und Vorsicht keine Feigheit!

Auf das wir immer schön heile wieder nach Hause kommen!

---------------------------------------------------------------------------

Ganz wichtig, man muß es ja erwähnen, dies ist nicht Meinung meiner Dienstherren von Feuerwehr und Landkreis oder gar die Meinung von Nachbars Katze, nur meine Meinung.

Meine Homepage



ICQ-Nummer: 436-445-709

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AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz459859
Datum02.02.2008 20:389772 x gelesen
N´abend Jochen,

Geschrieben von Jochen Schaafwerden nur Lehrgänge die im Kreis angeboten werden akzeptiert?
Um Gottes Willen nein. Du kennst meine Chefs, die sind eigentlich offen für alles.


MfG
Daniel

Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht.
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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio459861
Datum02.02.2008 20:419938 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Thomas WeegeFrüher mußte man bei uns einen Antrag auf Dienstreise stellen, das ist nun vobei. Der WeFü kriegt Info darüber was man vor hat und ab dann ist das dienstlich bei uns.

Und genau dann darf man sich nicht wundern, wenn man bei einem Unfall Probleme kriegt. Sollte was passieren kriegst du ein Schreiben vom Unfallversicherungsträger wo der genau nachfragt. Ich habe aktuell genau das im Büro, wo eine Mitarbeiterin einen meldepflichtigen Unfall im Rahmen eines Betriebsausflugs hatte. Zum Glück für sie gibt es
a) eine schriftliche Einladung vom Chef zu diesem Betriebsausflug
b) Nachweise, wer alles am Betriebsausflug teilgenommen hat
c) Zeugen
Schon ohne a) hast du im Regelfall größte Schwierigkeiten eine versicherte Tätigkeit zu begründen.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

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"Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist."
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AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz459862
Datum02.02.2008 20:429830 x gelesen
Hi Marc,

Geschrieben von Marc Dickey"Das haben wir schon immer so gemacht."
Ja, haben wir. Und wir führen auch viele Neuerungen ein! Ich finde die gesunde Mischung machts.

Geschrieben von Marc Dickey"Es geht doch auch ohne."
Aber mit gelingt es besser.

Geschrieben von Marc Dickey"Unsere örtlichen Gegebenheiten werden dabei nicht berücksichtigt."
Den Begriff hab ich bei uns noch nie gehört- jetzt ohne Witz.

Geschrieben von Marc Dickey"Da springen irgendwelche Studierte rum und setzen dir Flausen ins Ohr"
Die haben auch nicht immer unrecht...


MfG
Daniel

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Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht.
Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung!

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg459866
Datum02.02.2008 20:469843 x gelesen
Geschrieben von Christi@n Panniera) eine schriftliche Einladung vom Chef zu diesem Betriebsausflug

Wir sind uns doch hoffentlich beide sicher, daß diese Einladung in jedem Fall auf Anforderung des Unfallversicherungsträgers in jedem Fall vorgelegt werden kann...


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio459867
Datum02.02.2008 20:519886 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Christian FischerWir sind uns doch hoffentlich beide sicher, daß diese Einladung in jedem Fall auf Anforderung des Unfallversicherungsträgers in jedem Fall vorgelegt werden kann...

In meinem konkreten Fall ist das kein Problem, weil Rund-E-Mail mit Zeit- und Datumsstempel. Können rd. 60 Leute bestätigen.
Das Problem ist aber, wenn es sowas nicht gibt, gerade weil der UV-Träger klären MUSS, ob eine versicherte Tätigkeit vorlag und dies im Regelfall tut, indem er nachfragt, wer die Fahrt angeordnet hat. Wenn man dann als Antwort nur ein "Ja aaeehmmm, also so richtig schriftlich keiner, weil bei uns das pauschal genehmigt ist" hat, dann darf man sich nicht wundern, wenn man Probleme hat. Glücklich, wer z.B. ein Dienstfahrzeug dabei hatte, weil man dann davon ausgehen kann, dass es ein Unfall in ursächlichem Zusammenhang mit einer versicherten Tätigkeit ist, wenn man mit einem privaten Fahrzeug unteregs war wirds schwierig.


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg459870
Datum02.02.2008 20:559912 x gelesen
Geschrieben von Christi@n PannierWenn man dann als Antwort nur ein "Ja aaeehmmm, also so richtig schriftlich keiner, weil bei uns das pauschal genehmigt ist" hat, dann darf man sich nicht wundern, wenn man Probleme hat.

Auch bei unterer mittlerer Intelligenz wird ja hoffentlich diese Antwort nicht kommen, sondern ein Schreiben das als Anlage die anordnende Weisung etc. beinhaltet...


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Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio459873
Datum02.02.2008 21:009751 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Christian FischerAuch bei unterer mittlerer Intelligenz wird ja hoffentlich diese Antwort nicht kommen, sondern ein Schreiben das als Anlage die anordnende Weisung etc. beinhaltet...

Und hoffentlich entsprechend rückdatiert.
Nur: Nach 6,5 Jahren in der Arbeitssicherheit rechne ich potentiell mit allem. Ich hatte schon 'ne Unfallmeldung in der Hand, wo die Dame behauptete, sie sei durch die tiefstehende Sonne geblendet worden und deshalb mit ihrem Wagen von der Fahrbahn abgekommen. Unfallzeitpunkt: 11.08.99 um ca. 10:35 Uhr.


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

"Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist."
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AutorTors8ten8 S.8, Bochum / Nordrhein-Westfalen459888
Datum02.02.2008 22:349700 x gelesen
Geschrieben von Daniel MetzgerAuch richtig. Da ich aber da privat hinfahre, trage ich auch private Bekleidung.

Na dann: Alles richtig gemacht!! ;-)


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 01.02.2008 23:28 Patr7ici7a K7., Kelkheim
 01.02.2008 23:33 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
 01.02.2008 23:38 Patr7ici7a K7., Kelkheim
 01.02.2008 23:40 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
 01.02.2008 23:40 Hans7i S7., Korntal
 01.02.2008 23:49 Chri7sti7an 7F., Wernau
 01.02.2008 23:57 Patr7ici7a K7., Kelkheim
 02.02.2008 09:32 Dani7el 7G., Überherrn
 01.02.2008 23:38 Hans7i S7., Korntal
 02.02.2008 09:35 Chri7sti7an 7T., Lörrach
 02.02.2008 18:18 Jann7 F.7, Leer - Bingum
 02.02.2008 18:27 Dani7el 7M., Jockgrim
 02.02.2008 18:30 Tors7ten7 S.7, Bochum
 02.02.2008 18:40 Dani7el 7M., Jockgrim
 02.02.2008 22:34 Tors7ten7 S.7, Bochum
 02.02.2008 18:43 ., Bockenheim
 02.02.2008 18:48 Dani7el 7M., Jockgrim
 02.02.2008 19:00 Pete7r L7., Flöha
 02.02.2008 19:02 Joch7en 7S., Wörth-Maximiliansau
 02.02.2008 19:04 ., Bad Hersfeld
 02.02.2008 20:42 Dani7el 7M., Jockgrim
 02.02.2008 20:38 Dani7el 7M., Jockgrim
 02.02.2008 19:14 Thom7as 7W., Norden
 02.02.2008 20:41 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
 02.02.2008 20:46 Chri7sti7an 7F., Wernau
 02.02.2008 20:51 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
 02.02.2008 20:55 Chri7sti7an 7F., Wernau
 02.02.2008 21:00 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
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