alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Sortierung umschalten zurück

Themaversicherte Tätigkeit (was: 'Private' Weiterbildung)4 Beträge
RubrikAtemschutz
 
AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz459860
Datum02.02.2008 20:405826 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerWenn Dir jemand in der Feuerwehr die Tür ins Gesicht haut während Du gerade aus der Toilette raus willst und Dir die Nase bricht, dann ist das auch kein Fall für die gesetzliche Unfallversicherung. Weil (wie war das doch gleich) kacken zwar menschlich, aber eben nicht dienstlich ist ;-)

Dazu eine andere Frage:

Wie sieht es beim "Alarmmäßigen Treppensteigen" aus?
Auf der Treppe umknicken, runterfallen usw. kann jeder. Klar.

Aber fällt das alarmmäßige runterlaufen auf einer Treppe auch darunter?
Wie sieht die Meinung der FUKs bzw. der Kostenträger bei Hauptamtlichen Feuerwehrangehörigen dazu aus?

Ist das Benutzen einer Rutschstange im Alarmfall eine versicherte Tätigkeit?


Grüße

Manuel


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg459864
Datum02.02.2008 20:454333 x gelesen
Geschrieben von Manuel SchmidtAber fällt das alarmmäßige runterlaufen auf einer Treppe auch darunter?

Ja.
Weil diese Tätigkeit nach der Alarmierung einen ursächlichen Zusammenhang mit der dienstlichen Tätigkeit hat.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio459865
Datum02.02.2008 20:464271 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Manuel SchmidtWie sieht es beim "Alarmmäßigen Treppensteigen" aus?
Auf der Treppe umknicken, runterfallen usw. kann jeder. Klar.


Sonderfall Feuerwehr. Die versicherte Tätigkeit beginnt mit der Alarmierung.
Normalerweise beginnt bei Arbeitnehmern der versicherte Weg erst mit dem Passieren der Haustür. Und weil es nunmal die Haustür ist und nicht die Wohnungstür ist ein Treppensturz im Gebäude üblicherweise kein Arbeitsunfall i.S. des SGB VII. Wissen auch viele nicht.

Geschrieben von Manuel SchmidtAber fällt das alarmmäßige runterlaufen auf einer Treppe auch darunter?

Warum nicht?

Geschrieben von Manuel SchmidtWie sieht die Meinung der FUKs bzw. der Kostenträger bei Hauptamtlichen Feuerwehrangehörigen dazu aus?

Wenn Angestellte oder Arbeiter ist das recht eindeutig ein Arbeitsunfall i.S. des SGB VII.
Wenn Beamte sind sie ohnehin nicht bei der FUK versichert.

Geschrieben von Manuel SchmidtIst das Benutzen einer Rutschstange im Alarmfall eine versicherte Tätigkeit?

s.o.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

"Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist."
(Johann Friedrich Krügelstein: Vollständiges System der Feuerpolizeywissenschaft, 1799)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY459904
Datum03.02.2008 05:514268 x gelesen
Geschrieben von -Manuel Schmidt Wie sieht es beim "Alarmmäßigen Treppensteigen" aus?
Auf der Treppe umknicken, runterfallen usw. kann jeder. Klar.

Aber fällt das alarmmäßige runterlaufen auf einer Treppe auch darunter?


Hallo,

ich weiß ja nicht, wie lange du schon inder Feuerwehr bist. Aber dass du als Feuerwehrangehöriger ab Beginn des Alarms versichert bist, war fast das Erste, das ich vor 25 Jahren beim Eintritt in den aktiven Dienst gelernt habe. Das wird bi uns auch regelmäßig im theoretischen Untericht zur UVV gelehrt.
Das ist eigentlich "Mindestwissen". Der Schlaf im Theorieunterricht läßt grüßen. Oder die Unfähigkeit, das zu behalten oder was weiß ich auch immer.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner
FF Mühlhausen

Aus gegebenem Anlass:
Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
banner

 01.02.2008 23:49 Chri7sti7an 7F., Wernau "Private" Weiterbildung
 02.02.2008 20:40 ., Westerwald
 02.02.2008 20:45 Chri7sti7an 7F., Wernau
 02.02.2008 20:46 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
 03.02.2008 05:51 Anto7n K7., Mühlhausen
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt