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ThemaVerbandskästen in öffentlichen Gebäuden3 Beträge
RubrikRettungsdienst
Infos:
  • Erste Hilfe in Schulen (Regelwerk der Gesetzlichen Unfallversicherung)
  • Infos zum Thema "Unfallversicherungsschutz für Ehrenamtliche" bei der VBG
  •  
    AutorFlor8ian8 P.8, Wiesloch / Baden-Württemberg460225
    Datum04.02.2008 15:1810664 x gelesen
    Hallo zusammen,

    gibt es eine Vorschrift das in öffentlichen Gebäuden Verbandskästen vorhanden sein müssen die auch frei zugänglich sind (vergleichbar mit Feuerlöschern, sind ja auch vorgeschrieben und müssen zugänglich sein)??

    Hintergrund: Räume einer Schule und Turnhalle werden vermietet und es ist kein Verbandskasten vorhanden oder zugänglich.

    Danke und Gruß
    Florian


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    AutorJoch8en 8P., Mannheim / Baden-Württemberg460230
    Datum04.02.2008 15:414889 x gelesen
    Salü,

    wir würde auf Anhieb nur die Arbeitsstättenverordung einfallen (trifft auf jeden Fall auf die Schule zu):


    Verordnung über Arbeitsstätten
    § 4 Besondere Anforderungen an das Betreiben von Arbeitsstätten
    (5) Der Arbeitgeber hat Mittel und Einrichtungen zur ersten Hilfe zur Verfügung zu stellen und diese regelmäßig auf ihre Vollständigkeit und Verwendungsfähigkeit prüfen zu lassen.
    http://www.gesetze-im-internet.de



    Grüße aus Mannem
    Jochen

    Hier bin ich "zu Hause": http://www.FF-Friedrichsfeld.de
    Hier im Forum vertrete ich aber immer MEINE EIGENE Meinung.

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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg460237
    Datum04.02.2008 16:474855 x gelesen
    Geschrieben von Florian Prummergibt es eine Vorschrift das in öffentlichen Gebäuden Verbandskästen vorhanden sein müssen die auch frei zugänglich sind (vergleichbar mit Feuerlöschern, sind ja auch vorgeschrieben und müssen zugänglich sein)
    Jeder Unternehmer / Arbeitgeber muss (vgl. GUV-V A1, BGV A1) für eine wirksame Erste Hilfe sorgen.
    Allerdings ist der Unternehmer/ Arbeitgeber (z.B. Schule oder Behörde) nicht verpflichtet, Verbandkästen so anzubringen, das diese für die Öffentlichkeit zugänglich sind. Es reicht ein Hinweis auf den Ort des Verbandkastens auf den auszuhängenden Notfallplänen aus.


    Geschrieben von Florian PrummerHintergrund: Räume einer Schule und Turnhalle werden vermietet und es ist kein Verbandskasten vorhanden oder zugänglich.
    Hier ist (siehe oben) der Mieter der Räumlichkeiten selbst für die Durchführung einer wirksamen Ersten Hilfe verantwortlich.
    Ist der Mieter ein Verein, ist dessen Vorstand in der Pflicht - sowohl für das notwendige Material als auch ggf. für die Ausbildung von Ersthelfern zu sorgen.


    Beste Grüße

    Udo Burkhard
    Deutsches Rotes Kreuz
    Instruktor Technik und Sicherheit
    --------------------------------------
    "Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fresse halten!"
    www.nuhr.de

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     04.02.2008 15:18 Flor7ian7 P.7, Wiesloch
     04.02.2008 15:41 Joch7en 7P., Mannheim
     04.02.2008 16:47 Udo 7B., Aichhalden
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