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ThemaEintrag im FZ-Schein nach Umbau notwenig?19 Beträge
RubrikFeuerwehrtechnik
 
AutorKlau8diu8s M8., Frankfurt / Hessen460669
Datum05.02.2008 21:128363 x gelesen
Hallo,

wir haben nun nach einer längeren Umbauphase einen umgebauten RW1(Unimog) zurückbekommen.
Während dieses Umbaus wurde auf dem Fahrzeugdach eine Kiste fest montiert - in etwa so, wie die des RW1 der FF Reichenberg, welche unter diesem Link zu sehen ist.
Unsere Kiste ist noch etwa 15-20cm höher als die auf dem Bild (nur zur Info: dort wird eine Rettungsplattform verstaut).

Da die Fahrzeughöhe nun etwa 30-40 cm höher ist als im FZ-Schein angegeben, stellt sich mir die Frage ob diese Veränderung im Schein eingetragen werden muss, oder lediglich eine Art "Einzelabnahme" vom TÜV ausreicht um das Fahrzeug im Straßenverkehr bewegen zu dürfen.
Bevor ich die Zuständigen stellen "wuschig" mache, möchte ich mich zunächst hier informieren.

Vielen Dank für Eure Antorten,
Grüße
K.Marszolek

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AutorJuli8an 8B., In der Nähe von Siegen / NRW460673
Datum05.02.2008 21:146299 x gelesen
Ich würde einfach mal ja sagen, weil 30-40 cm sind keine kleine Erhöhung :-)


___________________________________________________
***Die hier geäußerte Meinung spiegelt meine Meinung wieder und ist in keinster Weise die Meinung meiner Vorgesetzten. Ich präsentiere auch nicht meine Feuerwehr sondern nur mich selber. Ich bin eine private Person mit einem nie endenden Wissensdurst. Sollte sich wer gestört fühlen, meine Email ist geduldig***


An die Menschen die meinen sie müssten. Lest es euch durch und last es dabei, oder sucht euch ein anderes Hobby. Feuerwehr hat was mit Kameradschaft zutun und nicht mit rumpetzen


http://www.freewebs.com/iwannawatchyoubleed/index.htm

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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern460674
Datum05.02.2008 21:156236 x gelesen
Dies muß sehr wohl eingetragen werden.
Durch diese Veränderung der Abmaße ist eure Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlöschen.


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AutorMich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen460679
Datum05.02.2008 21:246237 x gelesen
Hallo,

da sie fest dran ist, würde ich auch sagen: muss eingetragen sein, da die Daten des Fahrzeuges verändert sind.

Wenn's abnehmbar wäre, könnte man ähnlich argumentieren wie beim Dachgepäckträger mit Skibox und käme um eine Abnahme herum, sofern die Ausführung passend ist.


"Einzelabnahme" vom Tüv brauchst du für die Eintragung in die Papiere eh.

So wie ich es verstehe, hat den Umbau eine Fa. gemacht. Warum haben die sich nicht darum
gekümmert?


Grüße

Micha


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)460684
Datum05.02.2008 21:336279 x gelesen
Wenn du aber auf jeden Fall "wuschig" machen solltest, sind die Fahrer des RW's. Solche eine Erhöhung hat mitunter Auswirkungen aufs Fahrverhalten, und dümmstenfalls auf die Beziehung zu manchen Durchfahrten/Brücken im Ausrückegebiet, aber das sollte man sich vorher überlegt haben ;-)


Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, man kann sie kostenlos nutzen. Sie ist nicht OpenSource, man darf sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen.

Meine Wehr (für die ich hier nicht schreibe!): http://www.ffw-grafschaft.de

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AutorFlor8ian8 S.8, Hasselroth / Hessen460692
Datum05.02.2008 21:426323 x gelesen
Geschrieben von Klaudius Marszolekwir haben nun nach einer längeren Umbauphase einen umgebauten RW1(Unimog) zurückbekommen.
Wer hat denn die Kiste draufgebaut? Hatte da die Abteilung Auto ihre Finger mit drin?
Sowas läuft doch meines Wissens nach gar net ohne deren OK, oder?
Dann müssten die sich auch um alles weitere kümmern.


Gruß
Flo

** Vereinzelt kommt es bereits jetzt zum Gebrauch von Rechtschreibung, Groß-/Kleinschreibung, Grammatik, Satzzeichen und ähnlichen Dingen, vorzugsweise der deutschen Sprache, in diesem Forum. Es wäre schön, wenn mehr Mitglieder diesem Trend folgen würden! **

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AutorKlau8diu8s M8., Frankfurt / Hessen460693
Datum05.02.2008 21:426242 x gelesen
Hallo,

das kann ich leider so nicht beantworten, da der Umbau nicht durch uns betreut wurde.

Dankeschön
K.Marszolek

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AutorKlau8diu8s M8., Frankfurt / Hessen460696
Datum05.02.2008 21:466346 x gelesen
Moin,

es waren mehrere Abteilungen daran beteiligt. Wo dort welche Zuständigkeiten liegen kann ich nicht sagen. Es kann natürlich sein, dass es einfach nur "übersehen" wurde. Kann immer mal passieren.


Nur noch als Info. Das Fahrzeug ist zur Zeit weder im Übungs - noch im Einsatzdienst. Unter anderem wegen dieser Sache.

Wir werden das jetzt mit den Zuständigen Stellen besprechen und versuchen eine schnelle Lösung (Sprich: Eintrag im Schein) zu bewirken.
Die Aussagen von Euch sind ja bis jetzt sehr eindeutig ;).

Also, schon mal vielen Dank
K.Marszolek

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 460766
Datum06.02.2008 06:346295 x gelesen
Am besten das ganze in großen farbigen Buchstaben aufs Amaturenbrett kleben... hat sich bewährt..


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

Scharnhorst
***

Aus gegebenem Anlass:
Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg460789
Datum06.02.2008 08:196332 x gelesen
oder so einen netten Aufkleber hier auf transparenter Klebefolie oben links innen an die Scheibe.


Beste Grüße

Udo Burkhard
Deutsches Rotes Kreuz
Instruktor Technik und Sicherheit
--------------------------------------
"Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fresse halten!"
www.nuhr.de

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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen460830
Datum06.02.2008 10:306271 x gelesen
Geschrieben von Udo Burkhardoder so einen netten Aufkleber hier auf transparenter Klebefolie oben links innen an die Scheibe.

Das hat man doch sowieso :-) Von innen gut lesbar die Breite, die Höhe, das echte Gewicht...

Gruß LP


Grüße

Lüder Pott

Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint...

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)460832
Datum06.02.2008 10:366326 x gelesen
Ist solch eine "Beschriftung" eigentlich vorgeschrieben? Die (Groß)fahrzeuge, die ich kenne und die dem Fahrer solch eine Hilfestellung geben, halten sich zahlenmäßig ungefähr die Waage mit denen, wo nix dergleichen steht.

Geschrieben von Lüder Pottdas echte GewichtHahaha...


Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, man kann sie kostenlos nutzen. Sie ist nicht OpenSource, man darf sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen.

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 460835
Datum06.02.2008 10:386308 x gelesen
Geschrieben von Sebastian KruppDie (Groß)fahrzeuge, die ich kenne und die dem Fahrer solch eine Hilfestellung geben, halten sich zahlenmäßig ungefähr die Waage mit denen, wo nix dergleichen steht.

Dito

wurde bei uns vor Jahren nachgerüstet..

Geschrieben von Sebastian KruppHahaha

Wunschgewicht...


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
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Scharnhorst
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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen460839
Datum06.02.2008 10:406230 x gelesen
... das echte Gewicht nach oben gerundet... wobei das eher wurst ist - Höhe und Breite entscheiden im täglichen Leben...

zusätzlich ist von innen das KFZ-Kennzeichen und der Funkrufname notiert.

Gruß LP


Grüße

Lüder Pott

Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint...

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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg460857
Datum06.02.2008 11:456356 x gelesen
Nö, vorgeschrieben ist es nicht.

Ist halt eine Kostenfrage:
Die Kosten für die Aufkleber hab ich durch einen einzigen verhinderten Bums wieder raus ... ;)


Beste Grüße

Udo Burkhard
Deutsches Rotes Kreuz
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AutorKlau8diu8s M8., Frankfurt / Hessen460996
Datum06.02.2008 17:336241 x gelesen
Hi....


Aufkleber sind auch schon bestellt ... :D


Vielen Dank nochmal!

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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen461027
Datum06.02.2008 18:366327 x gelesen
...druckt man mit einen Farbdrucker aus, einlaminieren, in die Frontscheibe kleben...

Gruß LP


Grüße

Lüder Pott

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AutorKlau8diu8s M8., Frankfurt / Hessen463784
Datum15.02.2008 16:256301 x gelesen
Hallo und vielen Dank an alle die so schnell geantwortet haben.

Die Sache hat sich nun mittlerweile geklärt :)

Es wurde direkt nach dem Umbau eine TÜV-Abnahme gemacht. Es wurde lediglich vergessen die nötigen Unterlagen - sprich TÜV-Gutachten - dem Fahrzeugschein beizulegen.
Damit ihr ne Vorstellung habt um wieviel sich die Höhe geändert hat die Daten dazu.

Vor dem Umbau 2870mm und nach dem Umbau 3250mm - macht ne stolze Änderung von ca. 40cm aus...

Also, noch einmal ein herzliches Dankeschön
K.Marszolek

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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen463788
Datum15.02.2008 16:336240 x gelesen
Geschrieben von Klaudius Marszolekmacht ne stolze Änderung von ca. 40cm aus...

Nun ja, 40 cm mehr auf diesem Fahrgestell ist wie Tag und Nacht...


Grüße

Lüder Pott

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 05.02.2008 21:12 Klau7diu7s M7., Frankfurt
 05.02.2008 21:14 Juli7an 7B., In der Nähe von Siegen
 05.02.2008 21:15 ., Neuburg
 05.02.2008 21:24 Mich7ael7 W.7, Ronnenberg
 05.02.2008 21:42 Klau7diu7s M7., Frankfurt
 05.02.2008 21:33 ., Grafschaft
 06.02.2008 06:34 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 06.02.2008 08:19 Udo 7B., Aichhalden
 06.02.2008 10:30 Lüde7r P7., Kelkheim
 06.02.2008 10:36 ., Grafschaft
 06.02.2008 10:38 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 06.02.2008 10:40 Lüde7r P7., Kelkheim
 06.02.2008 11:45 Udo 7B., Aichhalden
 06.02.2008 17:33 Klau7diu7s M7., Frankfurt
 06.02.2008 18:36 Lüde7r P7., Kelkheim
 05.02.2008 21:42 ., Hasselroth
 05.02.2008 21:46 Klau7diu7s M7., Frankfurt
 15.02.2008 16:25 Klau7diu7s M7., Frankfurt
 15.02.2008 16:33 Lüde7r P7., Kelkheim
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