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ThemaFeuerlöscher in einer Justizvollzugsanstalt9 Beträge
Rubrikvorbeug. Brandschutz
 
AutorAndr8eas8 S.8, Lampertheim-Hofheim / Hessen461177
Datum06.02.2008 21:337764 x gelesen
Hallo zusammen!

Durch den Thread "Welche Feuerlöscher in einer Lagerhalle" angeregt habe ich mir jetzt auch einmal Gedanken über die Feuerlöscherausstattung in meiner Dienststelle, einer Justizvollzugsanstalt, gemacht und würde gerne fragen, ob meine Gedankengänge richtig sind und wie ich ggf. auch meine Vorgesetzten im Rahmen des Ideenmanagements von diesen Überlegungen überzeugen könnte.

Hier einmal der Stand der Dinge, bezogen auf meinen unmittelbaren Einsatzbereich, einem Unterkunftshaus: Vorhanden sind 6x PG 6 und 1x ein 10kg (?) - CO2-Löscher, an die Nachrüstung von Wandhydranten resp. "Schnellangriffseinrichtungen" in Form von formstabilen Druckschläuchen mit D-Rohren soll lt. meinem Brandschutzbeauftragten schon gedacht worden sein. Schulungen der Mitarbeiter sind momentan nur geplant und noch nicht durchgeführt. Es gibt soweit ich weiß nur 4 aktive Feuerwehrleute neben einigen ehemaligen FA, die aber leider durch unser Schichtmodell recht ungleichmäßig verteilt sind.

An Gefahrenquellen sehe ich persönlich (kein BSB, nur interessierter ehemaliger FA und Brandschutzhelfer) vorwiegend defekte Elektrogeräte oder Unfälle mit Kerzen (die nur zur Oster- bzw. zur Weihnachtszeit erlaubt sind), Zelleninbrandsetzungen mit suizidalem Motiv sind äußerst selten (afair in den letzten 10 Jahren ein Vorfall dieser Art). Die Hafträume sind recht klein (zw. 18 und 22 cbm Rauminhalt) und nur mit einem einzigen Gefangenen belegt (bis auf 2 größere Mehrfachhafträume, die mit 2, max. 3 Gefangenen belegt sind). Das Inventar ist recht übersichtlich und besteht aus einem Holzspind, einem Tisch, einem Stuhl (Metallgestell mit Holzteilen), einem Bett (Metallrahmen mit selbstverlöschender Matratze), einem Regal sowie den Elektrogeräten der Gefangenen (Kühlschrank, Wasserkocher, TV, Radio, Playstation). Bedingt durch Zellenarbeit sind bei einigen Gefangenen kleinere Mengen Kugelschreiberteile (Kunststoff, Kartonage der Verpackungen) auf den Hafträumen gelagert.

Jetzt meine Frage: Ist die eingangs geschilderte Bestückung der Station mit 6x PG 6kg und 1x CO2 12kg angemessen? Nach dem Lesen des "Feuerlöscher in der Lagerhalle"-Threads doch wohl eher nicht, oder? Vor allem, weil ich persönlich immer noch Bedenken habe, mit dem vorhandenen Löschgerät auf engem Raum zu arbeiten (kein Atemschutz für die angreifenden (Laien-)Helfer vorhanden) oder im vielleicht doch möglichen Fall einer brennenden Person diese nicht unbedingt mit diesen Löschmitteln (vor allem nicht CO2) behandelt sehen möchte.

Wäre in diesem Fall der Austausch der Feuerlöscher gegen Wasser- und/oder Schaumlöscher angebracht? Und welchen Sinn könnte denn der CO2-Löscher haben? Es gibt keine großen Elektroanlagen / EDV-Systeme oder sonstige speziell mit CO2 zu löschenden Gefahrenquellen im Haus. Und noch eine letzte Frage: Da die Gefangenen die Möglichkeit haben, sich Essen zu kochen, denke ich noch an eine Möglichkeit, einen Fettbrand zu löschen: Wäre da eine Löschdecke ausreichend? Fettbrandlöscher halte ich für unsere Situation (Küchenzeile in einem Freizeitraum mit 2 "normalen" E-Herden) dann aus meiner Sicht für etwas übertrieben - und leider muss ich ja immer die Kostenfrage mit einkalkulieren, bevor mir diese Vorschläge wegen "finanzieller Unerfüllbarkeit" um die Ohren gehauen werden...


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen461189
Datum06.02.2008 21:416082 x gelesen
Geschrieben von Andreas SchneiderIst die eingangs geschilderte Bestückung der Station mit 6x PG 6kg und 1x CO2 12kg angemessen?

Geschrieben von Andreas SchneiderWäre in diesem Fall der Austausch der Feuerlöscher gegen Wasser- und/oder Schaumlöscher angebracht?

Ob es angemessen ist, kann man ohne die Station zu kennen nicht sagen, eine Umrüstung auf Wasser-/Schaumlöscher erscheint jedoch zumindest sinnvoll. Sollten Wandhydranten verbaut werden, so sollte man dann jedoch eher zu den Schaumlöschern tendieren. Eine Kombinationsvorhaltung von Löschdecken ist immer empfehlenswert.

Insbesondere aufgrund der entstehenden Sichtbehinderung sollte meines Erachtens in Haftanstalten aus Sicherheitsgründen (sofern möglich) auf Pulverlöscher verzichtet werden.

Geschrieben von Andreas Schneideroder im vielleicht doch möglichen Fall einer brennenden Person diese nicht unbedingt mit diesen Löschmitteln (vor allem nicht CO2) behandelt sehen möchte.

Och, daß ist der Person zumeist recht egal. Die ist nur froh überhaupt gelöscht worden zu sein (oder auch nicht). Für die Entfernung möglicher Pulverrückstände haben die Ärzte dann recht viel Zeit. Auch CO2 ist bei der Personenbrandbekämpfung eher unproblematisch im Vergleich zu der Option weiterzubrennen.

MkG
Marc


Wenn der Rauch des Scheiterhaufens, den man entzündet hat, bis hin nach Rom sichtbar ist, so muß man sich nicht wundern wenn die Inquisition bei einem vorbeischaut – und dann ist ungewiß wer als nächstes brennt.

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AutorAndr8eas8 S.8, Lampertheim-Hofheim / Hessen461208
Datum06.02.2008 21:535932 x gelesen
Geschrieben von Marc Dickey Och, daß ist der Person zumeist recht egal. Die ist nur froh überhaupt gelöscht worden zu sein (oder auch nicht). Für die Entfernung möglicher Pulverrückstände haben die Ärzte dann recht viel Zeit. Auch CO2 ist bei der Personenbrandbekämpfung eher unproblematisch im Vergleich zu der Option weiterzubrennen.

Hm, das ist jetzt das erste Mal, dass ich diese Meinung höre. In allen EH-Kursen, die ich bisher absolviert habe (bin selbst auf dem Weg, EH- und SAN-Ausbilder zu werden), war die einhellige Meinung, dass man bei brennenden Personen kein CO2 einsetzen soll, eben wegen der zu erwartenden Unterkühlungsschäden. Anscheinend sind diese dann nicht zu erwarten, wenn ich Dich richtig verstehe?

Und zum Thema Pulverlöscher "gegen" Personen einsetzen: Da gab es mal einen ziemlich ernsten Zwischenfall, bei dem ein "geladener" Pulverlöscher beinah gegen einen randalierenden Gefangenen, der gedroht hatte, die Zelle anzuzünden, eingesetzt werden sollte. Im Rahmen der Nachbereitung gab es dann einen mächtigen Rüffel von "oben", das der Pulverlöscher juristisch gesehen im Einsatzfall einer Waffe gleichgestellt wäre, weil es selbst bei bestimmungsgemäßen Gebrauch zu Gesundheitsschädigungen kommen könnte. Sicherlich ist es absolut indiskutabel (und auch vom gewünschten Einsatzziel her absolut sinnlos), Pulverlöscher als "Beruhigungsmittel" einzusetzen, aber nach diesem Schreiben war dann doch ein wenig Verwirrung darüber, ob man dann bei einem Pulverlöschereinsatz bei einer brennenden Person nicht doch bei Gesundheitsschäden durch inhaliertes Pulver rechtliche Probleme bekommt. Und ich habe halt beim Vergleich Pulver gegen Schaum die Vorstellung, dass man durch die Ausbreitung der Pulverwolke eben doch nicht garantieren kann, dass man dem Brandopfer nicht doch ins Gesicht "pustet". Somit wäre m.E. auch dieser Bereich (also die vorbeugende "Gewissensberuhigung" beim Feuerlöschereinsatz an brennenden Personen) etwas, was eher gegen Pulver spricht.


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen461219
Datum06.02.2008 21:596112 x gelesen
Geschrieben von Andreas SchneiderHm, das ist jetzt das erste Mal, dass ich diese Meinung höre. In allen EH-Kursen, die ich bisher absolviert habe (bin selbst auf dem Weg, EH- und SAN-Ausbilder zu werden), war die einhellige Meinung, dass man bei brennenden Personen kein CO2 einsetzen soll, eben wegen der zu erwartenden Unterkühlungsschäden. Anscheinend sind diese dann nicht zu erwarten, wenn ich Dich richtig verstehe?

Dann hast du noch nie bei mir einen EH-Kurs gemacht. ;-)

Die Gefahren durch Kälteverbrennungen oder die kurzzeitige Verdrängung des Luftsauerstoffs durch CO2 sind im Vergleich zu den vom Feuer ausgehenden Gefahren nur minimal.

Geschrieben von Andreas SchneiderSicherlich ist es absolut indiskutabel (und auch vom gewünschten Einsatzziel her absolut sinnlos), Pulverlöscher als "Beruhigungsmittel" einzusetzen, aber nach diesem Schreiben war dann doch ein wenig Verwirrung darüber, ob man dann bei einem Pulverlöschereinsatz bei einer brennenden Person nicht doch bei Gesundheitsschäden durch inhaliertes Pulver rechtliche Probleme bekommt.

Ein wenig inhaliertes Pulver oder mit Pulver kontaminierte Wunden sind eindeutig ein geringeres Problem als ein toter Häftling.

MkG
Marc


Wenn der Rauch des Scheiterhaufens, den man entzündet hat, bis hin nach Rom sichtbar ist, so muß man sich nicht wundern wenn die Inquisition bei einem vorbeischaut – und dann ist ungewiß wer als nächstes brennt.

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AutorAndr8eas8 S.8, Lampertheim-Hofheim / Hessen461234
Datum06.02.2008 22:206009 x gelesen
Geschrieben von Marc Dickey Ein wenig inhaliertes Pulver oder mit Pulver kontaminierte Wunden sind eindeutig ein geringeres Problem als ein toter Häftling.

Uns wurde es so verkauft, als wenn das Pulver die Atemwege total verkleben würde und der "Bepulverte" dadurch ersticken müsste...
Aber es ist gut zu wissen, dass ich da jahrelang falsche Informationen hatte - auch in Hinblick darauf, dass ich ja selbst irgendwann Leute in EH ausbilden werde und denen dann eben die richtigen Informationen geben möchte. Schon für diese Info hat sich die Frage ja schon gelohnt...;-)


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AutorJoha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt461239
Datum06.02.2008 22:285933 x gelesen
Geschrieben von Andreas SchneiderUns wurde es so verkauft, als wenn das Pulver die Atemwege total verkleben würde und der "Bepulverte" dadurch ersticken müsste... Also wenn dem so wäre müsste ich schon tot sein. Aber wie so oft mach t wahrscheinlich die Dosis das Gift.

Zu deiner Arbeitsstätte. Wasser und Schaum, zusammen mit einer Decke sollten bei den zu erwartenden Bränden eigentlich ausreichen.


Besucht uns doch einfach auf: www.feuerwehr-braunschweig-innenstadt.de

"Es gibt Vermutungen, dass die Feuerwehr eine Tuning-Macke hat, also mit besonders auffälligen Fahrzeugen unterwegs ist. Im Gegensatz zu den coolen Rollerfahrern die blaues Licht als Unterbodenbeleuchtung verwenden, hat die Feuerwehr dies missverstanden und die Lampen auf dem Dach angebaut." (aus www.Stupidedia.de)

Muss ich das mit der ausschließlich eigenen Meinung noch extra erwähnen?!

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen461241
Datum06.02.2008 22:315944 x gelesen
Geschrieben von Andreas SchneiderUns wurde es so verkauft, als wenn das Pulver die Atemwege total verkleben würde und der "Bepulverte" dadurch ersticken müsste...

Uiiii, da wäre ich vermutlich schon lange tot... ;-)


Geschrieben von Andreas SchneiderAber es ist gut zu wissen, dass ich da jahrelang falsche Informationen hatte - auch in Hinblick darauf, dass ich ja selbst irgendwann Leute in EH ausbilden werde und denen dann eben die richtigen Informationen geben möchte.

Dieses falsche Wissen ist leider weit verbreitet.

Sicher, ein Wasserlöscher ist in diesem Fall i.d.R. natürlich viel besser als ein Pulverlöscher, doch der Pulverlöscher ist allemal besser als gar nichts. Auch wird man zumeist nicht die große Auswahl oder die Zeit haben abzuwägen. Wichtig ist allein, daß schnell gehandelt wird. Jegliches Überlegen oder Abwägen ist hier fehl am Platze.

Geschrieben von Andreas SchneiderSchon für diese Info hat sich die Frage ja schon gelohnt...;-)

Das hört man gerne.

MkG
Marc


Wenn der Rauch des Scheiterhaufens, den man entzündet hat, bis hin nach Rom sichtbar ist, so muß man sich nicht wundern wenn die Inquisition bei einem vorbeischaut – und dann ist ungewiß wer als nächstes brennt.

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio461242
Datum06.02.2008 22:335948 x gelesen
Tach, Post!

Nach deinen Schilderungen würde ich auf Schaumlöscher gehen. Wasser täte es prinzipiell zwar auch, aber der Mehrpreis zum Schaumlöscher ist m.M.n. nicht so erheblich. Menge: Kommt auf die Größe/Fläche an.
Begründung gegen Pulver: Könnte als Mittel/Waffe gegen die Beamten eingesetzt werden.
CO2 ist m.E. fehl am Platz.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

"Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist."
(Johann Friedrich Krügelstein: Vollständiges System der Feuerpolizeywissenschaft, 1799)

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AutorAndr8eas8 S.8, Lampertheim-Hofheim / Hessen461251
Datum06.02.2008 22:485897 x gelesen
@Christian:

Das Argument "Feuerlöscher als Waffe" haben wir entschärft: Feuerlöscher sind bei uns immer im Stationszimmer - außerhalb der Reichweite der Gefangenen also - unter "Verschluss". Jeder von den Bediensteten, also den Leuten, die im Ernstfall Feuerlöscher einsetzen müssen, kennt diese Regelung und sie ist auch mit der BF Darmstadt (die auch für uns zuständig ist) abgesprochen. Und da die Stationen tagsüber sowieso rund um die Uhr besetzt sind und die Zellen nachts per Sprechanlage jederzeit mit einer ständig besetzten Zentrale besetzt sind, denke ich auch, dass die kurze Verzögerung, eine Tür mehr aufschließen zu müssen, im Notfall immer noch akzeptabel sein müsste - außerdem erspart eine solche Regelung auch unschöne "Nebeneffekte" öffentlich zugänglicher Feuerlöscher wie z.B. eine Auslösung "spaßeshalber" oder defekte / sabotierte Feuerlöscher.

Und noch eine spezielle Frage zum CO2-Löscher: Ist ein solcher "nur" in der Anschaffung teurer oder verursacht er auch höhere laufende Kosten für Wartungen? Wäre für meine Überlegungen interessant - denn ich lag ja nicht so ganz falsch mit meiner Einschätzung, das CO2 eigentlich nicht notwendig wäre. Und wenn man dann über den Punkt "Kosten" leichter eine Neuanschaffung begründen kann, umso besser...


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 06.02.2008 21:33 Andr7eas7 S.7, Lampertheim-Hofheim
 06.02.2008 21:41 ., Bad Hersfeld
 06.02.2008 21:53 Andr7eas7 S.7, Lampertheim-Hofheim
 06.02.2008 21:59 ., Bad Hersfeld
 06.02.2008 22:20 Andr7eas7 S.7, Lampertheim-Hofheim
 06.02.2008 22:28 Joha7nne7s K7., Braunschweig/Magdeburg
 06.02.2008 22:31 ., Bad Hersfeld
 06.02.2008 22:33 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
 06.02.2008 22:48 Andr7eas7 S.7, Lampertheim-Hofheim
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