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ThemaNahe wohnende/arbeitende Einsatzkräfte vorrangig alarmieren?27 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorGreg8or 8M., Rheda-Wiedenbrück / NRW461919
Datum08.02.2008 16:329296 x gelesen
Hallo , gibt es irgendwo einen Gesetzestext etc. der besagt das die Einsatzkräfte die in der Nähe der Gerätehäuser wohnen/arbeiten vorrangig die "kleinen Schleifen" auf die Melder programmiert bekommen sollten?
Desweiteren die Frage wie ist es mit einer Regelung bezüglich des Erscheinens am GH im Einsatzfall obwohl diese Schleife nicht auf dem Melder des FA vorhanden ist?
Würde mich nach einem Gespräch mit einem anderen Feuerwehrangehörigen zum Thema FSHG einfach mal interessieren.

MkG Gregor


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AutorChri8sti8an 8L., Waldsolms / Hessen461927
Datum08.02.2008 16:537794 x gelesen
Geschrieben von Gregor MeintrupDesweiteren die Frage wie ist es mit einer Regelung bezüglich des Erscheinens am GH im Einsatzfall obwohl diese Schleife nicht auf dem Melder des FA vorhanden ist?

Dann hat er "eigentlich" nichts dort zu suchen.

Wenn aber der betreffende Kamerad die Alarmierung mitbekommt (anderer Kamerad mit Schleife in der Nähe, oder fährt mit Dachaufsetzer :-/ vorbei oder was weiß ich) und er bei dem Einsatz nützlich sein kann, warum sollte er daheim bleiben.

Christian


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AutorGreg8or 8M., Rheda-Wiedenbrück / NRW461929
Datum08.02.2008 16:597766 x gelesen
Weil es zum Beispiel Löschzugführer gibt die deshalb sauer sind wenn man da trotzdem hinkommt!? Naja das sieht sicherlich jeder anders oder?

Gregor


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)461930
Datum08.02.2008 17:017748 x gelesen
Geschrieben von Gregor MeintrupHallo , gibt es irgendwo einen Gesetzestext etc. der besagt das die Einsatzkräfte die in der Nähe der Gerätehäuser wohnen/arbeiten vorrangig die "kleinen Schleifen" auf die Melder programmiert bekommen sollten? Nein.

Geschrieben von Gregor MeintrupDesweiteren die Frage wie ist es mit einer Regelung bezüglich des Erscheinens am GH im Einsatzfall obwohl diese Schleife nicht auf dem Melder des FA vorhanden ist? Auch hier: gesetzliche Regelung: Nein.
Aber: Wer nicht explizit alarmiert wurde, hat beim Einsatz auch nix verloren. Die Schleifenzuteilung hat ja nix mit "Wünsch-Dir-was" zu tun, da wird sich jemand was bei gedacht haben.


Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, man kann sie kostenlos nutzen. Sie ist nicht OpenSource, man darf sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen.

Meine Wehr (für die ich hier nicht schreibe!): http://www.ffw-grafschaft.de

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)461932
Datum08.02.2008 17:057748 x gelesen
Zum einen das, zum anderen gibt es Arbeitgeber, die ihre Leute nur für größere Sachen freistellen usw. Und außerdem werden die Schleifen ja nach Qualifikationen vergeben bzw. zu bestimmten Alarmstichworten zugeordnet.
Warum sollten mehr Leute kommen, als man in der Einsatzplanung vorgesehen hat? Um deren Einsatzgeilheit zu erfüllen?


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AutorGreg8or 8M., Rheda-Wiedenbrück / NRW461933
Datum08.02.2008 17:087817 x gelesen
Also es ging jetzt grade mal um die Entfernung von Wohnort/Arbeitsplatz zum GH und nicht um Einsatzgeilheit.. es gibt genug Leute in jeder Feuerwehr die keine Lust haben!
Und das FSHG besagt ja ganz klar wie sich der Arbeitgeber im Einsatzfall zu verhalten hat..


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg461934
Datum08.02.2008 17:087723 x gelesen
Geschrieben von Gregor MeintrupHallo , gibt es irgendwo einen Gesetzestext etc. der besagt das die Einsatzkräfte die in der Nähe der Gerätehäuser wohnen/arbeiten vorrangig die "kleinen Schleifen" auf die Melder programmiert bekommen sollten?

Der GMV sagt, daß es durchaus Sinn macht bei gleicher Qualifikation die Leute mit der kürzeren Eintreffzeit am Feuerwehrhaus bevorzugt zu alarmieren.


Geschrieben von Gregor MeintrupDesweiteren die Frage wie ist es mit einer Regelung bezüglich des Erscheinens am GH im Einsatzfall obwohl diese Schleife nicht auf dem Melder des FA vorhanden ist?

Hmm. Na ja. Die Frage ist wie mitbekommen
1. Scanner (verboten)
2. Privater Melder (verboten)
3. Dienstlicher Melder umprogrammiert (verboten)
4. Mit anderem FM der alarmiert wurde zusammen gewesen (Zufall)
5. Sonstiger Zufall

1.-3. wäre m.E. entsprechend problematisch.
4 + 5 sind eben Zufallsvariablen


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorJoha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt461935
Datum08.02.2008 17:117810 x gelesen
Geschrieben von Gregor Meintrup Hallo , gibt es irgendwo einen Gesetzestext etc. der besagt das die Einsatzkräfte die in der Nähe der Gerätehäuser wohnen/arbeiten vorrangig die "kleinen Schleifen" auf die Melder programmiert bekommen sollten? Findet man im GMV §23(2), wenn diese schnell ausrücken können.

Geschrieben von Sebastian KruppAber: Wer nicht explizit alarmiert wurde, hat beim Einsatz auch nix verloren. Die Schleifenzuteilung hat ja nix mit "Wünsch-Dir-was" zu tun, da wird sich jemand was bei gedacht haben.
Wenn ich mit nem Kameraden im Auto sitze und sein Melder aufgeht, werd ich wohl kaum aus dem Auto springen. Aber man muss sich klar sein, dass man sich nicht umziehen muss um Autos zu besetzten, die nicht rausfahren oder gar Kameraden mit kleiner Schleife den Sitzplatz wegnehmen sollte.

Kommt man, weil man über Scanner was gehört hat, dann muss man damit leben, dass der Chef deutliche Worte findet.


Besucht uns doch einfach auf: www.feuerwehr-braunschweig-innenstadt.de

"Es gibt Vermutungen, dass die Feuerwehr eine Tuning-Macke hat, also mit besonders auffälligen Fahrzeugen unterwegs ist. Im Gegensatz zu den coolen Rollerfahrern die blaues Licht als Unterbodenbeleuchtung verwenden, hat die Feuerwehr dies missverstanden und die Lampen auf dem Dach angebaut." (aus www.Stupidedia.de)

Muss ich das mit der ausschließlich eigenen Meinung noch extra erwähnen?!

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AutorGreg8or 8M., Rheda-Wiedenbrück / NRW461936
Datum08.02.2008 17:117735 x gelesen
Geschrieben von ---Christian Fischer---

Hmm. Na ja. Die Frage ist wie mitbekommen
1. Scanner (verboten)
2. Privater Melder (verboten)

zu 2. Wie steht es mit der Aussage " Ein FA ist berechtigt einen BOS Melder zu führen" ?


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AutorJoha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt461937
Datum08.02.2008 17:127727 x gelesen
Geschrieben von Gregor Meintrupzu 2. Wie steht es mit der Aussage " Ein FA ist berechtigt einen BOS Melder zu führen" ? Hat nix damit zu tun, dass auf deinem privaten Melder Schleifen sind, zu denen zu nicht gehörst.


Besucht uns doch einfach auf: www.feuerwehr-braunschweig-innenstadt.de

"Es gibt Vermutungen, dass die Feuerwehr eine Tuning-Macke hat, also mit besonders auffälligen Fahrzeugen unterwegs ist. Im Gegensatz zu den coolen Rollerfahrern die blaues Licht als Unterbodenbeleuchtung verwenden, hat die Feuerwehr dies missverstanden und die Lampen auf dem Dach angebaut." (aus www.Stupidedia.de)

Muss ich das mit der ausschließlich eigenen Meinung noch extra erwähnen?!

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)461938
Datum08.02.2008 17:147766 x gelesen
Geschrieben von Gregor MeintrupUnd das FSHG besagt ja ganz klar wie sich der Arbeitgeber im Einsatzfall zu verhalten hat..Ja, und andere Gesetze geben dem Arbeitgeber die Möglichkeit, seine Feuerwehrleute auf die Straße zu setzen. Solange er's halt nicht mit dem FW-Dienst begründet, kein Problem. Daher sollte man sich mit seinem Arbeitgeber schon vernünftig absprechen - vor dem Einsatz!


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)461939
Datum08.02.2008 17:157730 x gelesen
Geschrieben von Gregor Meintrup" Ein FA ist berechtigt einen BOS Melder zu führen" ?Hat mit den darauf eingestellten Schleifen nix zu tun.


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg461941
Datum08.02.2008 17:167827 x gelesen
Geschrieben von Gregor Meintrupzu 2. Wie steht es mit der Aussage " Ein FA ist berechtigt einen BOS Melder zu führen" ?

Das ist aus der selben Vorschrift heraus verboten, wie das Abhören mit Scannern. Es dürfen nur Aussendungen empfnagen werden, die für den jeweiligen Empfänger vorgesehen sind. Und welche Aussendung für Dich auf dem dienstlichen Melder vorgesehen ist legt der Wehrführer fest.
Und ein privater Melder ist die selbe Sache wie ein Scanner.


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Christian Fischer
Wernau


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AutorGreg8or 8M., Rheda-Wiedenbrück / NRW461944
Datum08.02.2008 17:197711 x gelesen
Ich wollte nur nochmal grade klarstellen das es hier nicht um mich geht.. ;-)


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg461946
Datum08.02.2008 17:227869 x gelesen
Geschrieben von Johannes KrauseAber man muss sich klar sein, dass man sich nicht umziehen muss um Autos zu besetzten, die nicht rausfahren oder gar Kameraden mit kleiner Schleife den Sitzplatz wegnehmen sollte.


Daß macht auch keinen Sinn. Wer im Feuerwehrhaus ist zieht sich um und wenn seine Qualifikation auf dem Fahrzeug noch benötigt wird rückt er auch mit aus.
Oder willst Du einen FM mit C in zivil rumstehen lasen und statt dessen auf einen "regulär" alarmierten Fahrer warten? Nicht wirklich.


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Christian Fischer
Wernau


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AutorPatr8ici8a K8., Kelkheim / Hessen461992
Datum08.02.2008 20:047698 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Christian FischerWer im Feuerwehrhaus ist zieht sich um und wenn seine Qualifikation auf dem Fahrzeug noch benötigt wird rückt er auch mit aus.

das sehe ich genauso. Wenn der Kamerad, angenommen aus Zufall im GH ist, wieso sollte er nicht mit zum Einsatz? Anders sieht es aus, wenn die Schleife gewisse Qualifikation ausübt. zB. DLK, ABC, whatever ... dann kann man keinen "einfachen" FA einfach mal so mit aufs Auto lassen.


MkG
Patricia

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AutorKim 8S., Hambergen / Niedersachsen462043
Datum08.02.2008 21:307830 x gelesen
Dazu kann ich nur sagen , was bin ich froh, das wir nur 3 Schleifen haben, wovon praktisch nur 2 genutzt werden,reicht völlig aus,kann das mit 1435 Schleifen bei einigen Feuerwehren überhaubt nicht nachvollziehen.

Gruß Kim


Alle meine Beiträge im Forum sind meine persönliche Meinung und haben aber auch sowas von nichts mit der vorherschenden Meinung in meiner Feuerwehr zu tun.

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AutorGust8av 8S., Düsseldorf / NRW462044
Datum08.02.2008 21:367818 x gelesen
Und das FSHG besagt ja ganz klar wie sich der Arbeitgeber im Einsatzfall zu verhalten hat..

nun ja was soll ich dazu sagen ..............

Das konnte man vieleicht vor 10 - 15 Jahren noch machen, aber in der heutigen Zeit ist das nicht mehr so. Das macht man vieleicht einmal und der Arbeitgeber schmunzelt, beim zweiten lacht er laut drauflos und bei dem kleinsten Fehler bekommst Du die Kündigung. So ist es leider heute zumindest in den Ballungsgebieten.
Wie es auf dem Land aussieht kann ich nicht beurteilen und dieses will ich auch nicht.

Nur zu diesem Thema spreche ich aus Erfahrung.

Keine tolle Sache auch dann nicht wenn der Arbeitgeber lange selbst aktiv war und nun in der Alters und Ehrenabteilung ist.


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AutorPatr8ici8a K8., Kelkheim / Hessen462045
Datum08.02.2008 21:387694 x gelesen
Geschrieben von Gustav SeltingKeine tolle Sache auch dann nicht wenn der Arbeitgeber lange selbst aktiv war und nun in der Alters und Ehrenabteilung ist.

Du sprichst mir aus der Seele. Meiner ist zwar noch keine Alters,-Ehrenabteilung, aber (in)aktives Mitglied. Und es ist nicht einfacher deswegen. Eher das Gegenteil.


MkG
Patricia

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AutorGust8av 8S., Düsseldorf / NRW462048
Datum08.02.2008 21:487697 x gelesen
Sehe ich genauso, bei uns in Düsseldorf hat nur die Zugführung/Löschgruppenführung eine zweite Schleife. Der rest der Mannschaft nur eine einzige, diese gilt dann für jegliche Art von Einsatz also von P-Tür bis zum Großbrand.


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AutorPete8r L8., Flöha / Sachsen462096
Datum09.02.2008 00:087747 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von ---Schmidt Kim---
Dazu kann ich nur sagen , was bin ich froh, das wir nur 3 Schleifen haben, wovon praktisch nur 2 genutzt werden,reicht völlig aus,kann das mit 1435 Schleifen bei einigen Feuerwehren überhaubt nicht nachvollziehen.

die 1435 Schleifen machen schon Sinn. Zumindest wenn sie vernünftig geplant sind und man nicht in den Verruf kommt eine Zwei-Klassen.Feuerwehr zu wollen :-(.
Bsp.: Wenn ich nur die Treppe für einen überörtlichen Einsatz brauche, muß ich nicht eine ganze Fw. bewegen (übrigens auch eine Art Frust zu erzeugen-weil alarmiert ,losgerannt und nicht ausrücken ist doof). Und so lassen sich sicher noch mehr Beispiele finden.

Also ist eine bedarfsorientierte Alarmierung schon sinnvoll, besonders im Hinblick auf den immer wieder erwähnten Arbeitsplatz.

mkg Peter


Nur meine eigene, bescheidene Meinung.

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg462102
Datum09.02.2008 01:217829 x gelesen
Geschrieben von Schmidt KimDazu kann ich nur sagen , was bin ich froh, das wir nur 3 Schleifen haben, wovon praktisch nur 2 genutzt werden,reicht völlig aus,kann das mit 1435 Schleifen bei einigen Feuerwehren überhaubt nicht nachvollziehen.

Na ja. Das ist vergleichsweise einfach. Über die verschiedenen Alarmguppen kann ich die verschiedenen kräftebedarfe und die verschiedenen persönluchen Anforderungen abbilden.

Es ist ein unterschied, ob ich mit 4 Mann zur Türöffnung fahre, mit einer Staffel zum Pkw-Brand, einem Zug zum BMA-Alarm oder mit einem erweiterten Zug oder zwei Zügen zum Wohnungsbrand mit Menschenleben in Gefahr.

Wiesosoll ich wenn ich 4 Mann brauche 60 alarmieren? Da fahren 56 gefrustet heim oder zurück zum Arbeitgeber dem sie dann erklären müssen, daß man sie bei diesem Alarm nicht gebraucht hat.

Ferner kann ich für diese Bagatelllagen auch schauen, daß ich Leute auf die Schleife nehme, die räumlich in der Nähe sind und am Arbeitsplatz abkömmlich sind.

Ich kann das wiederum nach Tag/ Nacht/ Wochenende unterteilen, da ich u.U. personal habe, das bei mir im Ort arbeitet, aber auswärts wohnt.


Du siehst. Die Vielzahl von Alarmierungsgruppen kann auch Sinn machen.


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Christian Fischer
Wernau


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 462104
Datum09.02.2008 04:247765 x gelesen
Ausserdem kann man, gerade bei hohem Einsatzaufkommen, die Belastung verteilen, in dem man bei "mittleren Lagen" z.B. immer wechselweise den halben LBZ alarmiert..


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

Scharnhorst
***

Aus gegebenem Anlass:
Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

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AutorRalf8 S.8, Gerlingen / NRW462106
Datum09.02.2008 08:527773 x gelesen
Geschrieben von Gregor MeintrupHallo , gibt es irgendwo einen Gesetzestext etc. der besagt das die Einsatzkräfte die in der Nähe der Gerätehäuser wohnen/arbeiten vorrangig die "kleinen Schleifen" auf die Melder programmiert bekommen sollten?

Klick

Bei uns war es früher so, das die FM, die im Ort gearbeitet haben, die "kleine" Schleife hatten. Die anderen wurden bei größeren Lagen nur ergänzend hinzu alarmiert. Gab logischerweise öfters Diskussionen, da am liebsten jeder die kleine Schleife haben wollte, um nach Möglichkeit keinen Einsatz zu "verpassen". ;-)

Mittlerweile haben wir es so geregelt:

Der Zug ist in zwei (Alarm-) Gruppen aufgeteilt. In jeder Gruppe sind ca. 15 Mann.
Eine Gruppe wird dann alleine alarmiert, wenn für die Abarbeitung des Einsatzes 6 bis 9 Mann mit einem LF ausreichend erscheinen. Darüber hinaus gibt es Zugalarm; sprich beide Gruppen werden alarmiert.

Personell haben wir die ortsnahen Werktägigen in eine Gruppe gesteckt, die entfernten Arbeiter in die andere.
(Die sinnvolle Aufteilung der Einsatzrelevanten Funktionen konnte sichergestellt werden)

Nun wird tagsüber bei einem Gruppenalarm die ortsnahe Schleife ausgelöst, dafür in der Freizeit (Nachts) die Schleife mit den weiter entfernten. So kommen alle gleichermaßen zum Zuge.

Wenn bei uns FM zum Einsatz erscheinen, die nicht "persönlich" alarmiert wurden, dürfen sie natürlich trotzdem mitfahren! Alles andere macht für mich keinen Sinn. Eingreifen müßte man dann, wenn regelmäßig viele nicht alarmierte und nicht benötigte FM erscheinen, die dann auch noch Lohnkosten verursachen. Ist bei uns aber noch nicht vorgekommen.


Dieses Posting basiert auf Art. 5 (1) GG!

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)462168
Datum09.02.2008 13:147718 x gelesen
Geschrieben von Ralf SchmidtEingreifen müßte man dann, wenn regelmäßig viele nicht alarmierte und nicht benötigte FM erscheinen, die dann auch noch Lohnkosten verursachen. Ist bei uns aber noch nicht vorgekommen.Das ist das klassische "Es ist noch immer gut gegangen", und das zum Umschwung dann ein Präzedenzfall nötig ist, ist halt Pech für denjenigen, der dann als erster deswegen Probleme bekommt...
Da man sich anderso nicht darauf verlassen möchte, gibt es eben klare Anweisungen wer welcher Schleife zugehört und wer nicht.


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AutorRalf8 S.8, Gerlingen / NRW462355
Datum10.02.2008 12:307807 x gelesen
Moin!

Geschrieben von Sebastian KruppDas ist das klassische "Es ist noch immer gut gegangen", und das zum Umschwung dann ein Präzedenzfall nötig ist, ist halt Pech für denjenigen, der dann als erster deswegen Probleme bekommt...

Naja - wenn es denn irgendwann zum Problem werden würde, reicht doch das in Kraft setzen einer entsprechenden Dienstanweisung, das in Zukunft nur noch alarmiertes Personal kommen darf bzw Lohnausfall erhält. Dann ist für jeden klar, das die Sache in Zukunft anders läuft und niemand bekommt Probleme für vergangenes "Fehlverhalten".
Und aus meiner Erfahrung heraus kommen die "zufälligen" eh zu 95% aus der Freizeit.

Da andere Feuerwehren wegen jedem pillepalle die Teller kreisen lassen oder es sowieso nur eine Zugschleife gibt, kann ich mit dem ein oder anderen freiwillig zum Einsatz erschienenen gut leben.
Und den Kollegen ohne eigenen Melder würde ich somit indirekt die Teilnahme an jeglichen Einsätzen untersagen...


Dieses Posting basiert auf Art. 5 (1) GG!

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)462408
Datum10.02.2008 14:497695 x gelesen
Geschrieben von Ralf SchmidtNaja - wenn es denn irgendwann zum Problem werden würde, reicht doch das in Kraft setzen einer entsprechenden Dienstanweisung, das in Zukunft nur noch alarmiertes Personal kommen darf bzw Lohnausfall erhält. Dann ist für jeden klar, das die Sache in Zukunft anders läuft und niemand bekommt Probleme für vergangenes "Fehlverhalten".Man braucht mit solchen Anweisungen doch nicht warten, bis das der erste Problemfall aufgetreten ist. Diesen ersten Fall könnte man halt auch vermeiden.


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 08.02.2008 16:32 Greg7or 7M., Rheda-Wiedenbrück
 08.02.2008 16:53 Chri7sti7an 7L., Waldsolms
 08.02.2008 16:59 Greg7or 7M., Rheda-Wiedenbrück
 08.02.2008 17:05 ., Grafschaft
 08.02.2008 17:08 Greg7or 7M., Rheda-Wiedenbrück
 08.02.2008 17:14 ., Grafschaft
 08.02.2008 21:36 Gust7av 7S., Düsseldorf
 08.02.2008 21:38 Patr7ici7a K7., Kelkheim
 08.02.2008 17:01 ., Grafschaft
 08.02.2008 17:11 Joha7nne7s K7., Braunschweig/Magdeburg
 08.02.2008 17:22 Chri7sti7an 7F., Wernau
 08.02.2008 20:04 Patr7ici7a K7., Kelkheim
 08.02.2008 17:08 Chri7sti7an 7F., Wernau
 08.02.2008 17:11 Greg7or 7M., Rheda-Wiedenbrück
 08.02.2008 17:12 Joha7nne7s K7., Braunschweig/Magdeburg
 08.02.2008 17:15 ., Grafschaft
 08.02.2008 17:16 Chri7sti7an 7F., Wernau
 08.02.2008 17:19 Greg7or 7M., Rheda-Wiedenbrück
 08.02.2008 21:30 Kim 7S., Hambergen
 08.02.2008 21:48 Gust7av 7S., Düsseldorf
 09.02.2008 00:08 Pete7r L7., Flöha
 09.02.2008 01:21 Chri7sti7an 7F., Wernau
 09.02.2008 04:24 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 09.02.2008 08:52 Ralf7 S.7, Gerlingen
 09.02.2008 13:14 ., Grafschaft
 10.02.2008 12:30 Ralf7 S.7, Gerlingen
 10.02.2008 14:49 ., Grafschaft
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