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ThemaFenster als 2.Rettungsweg in NRW - DIN?3 Beträge
Rubrikvorbeug. Brandschutz
 
AutorAndr8eas8 D.8, Stolberg-Gressenich / NRW462881
Datum12.02.2008 13:307504 x gelesen
Hallo Forum,

die BauO NRW sieht als 2.Rettungsweg u.a. ein Fenster vor, dessen Öffnung mindestens die Maße von 0,90m x 1,20m vorsieht.
Soweit alle in Ordnung.

Wer kennt die zugehörige Norm für diese Fenster?


Gruß
ado

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Wie immer: MEINE Meinung

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AutorGeor8g F8., Inden / NRW462891
Datum12.02.2008 15:115059 x gelesen
§ 40 (4) BauO NRW:
Öffnungen in Fenstern, die als Rettungswege dienen, müssen im Lichten mindestens 0,90 m x 1,20 m groß und nicht höher als 1,20 m über der Fußbodenoberkante angeordnet sein. Liegen diese Öffnungen in Dachschrägen oder Dachaufbauten, so darf ihre Unterkante oder ein davor liegender Austritt, horizontal gemessen, nicht mehr als 1,20 m von der Traufkante entfernt sein; von diesen Fenstern müssen sich Menschen zu öffentlichen Verkehrsflächen oder zu Flächen für die Feuerwehr bemerkbar machen können.

Eine DIN für dieses Fenster ist mir nicht bekannt.

Gruß Georg Flatten


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AutorFran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern)463694
Datum15.02.2008 10:444600 x gelesen
Hallo,
Hoch lebe der Blätterwald!
Geschrieben von Andreas Dovern
Wer kennt die zugehörige Norm für diese Fenster?

Die da!!

Gib einfach hier "Fenster" ein und schau mal was rauskommt ;-)

Und wichtig: beim Fenster streichen nicht das Glas anmalen sondern nur den Rahmen, aber das steht ja bestimmt alles in irgend einer Norm drin ...


Grüßla,
FP


Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin.

Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit

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LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz
Informationen aus dem Fachbereich 4 VB

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 12.02.2008 13:30 ., Stolberg-Gressenich
 12.02.2008 15:11 Geor7g F7., Inden
 15.02.2008 10:44 Fran7z-P7ete7r L7., Hilpoltstein
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