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Thema | Ausbildung bzw. Prüfung zum RA in NRW | 3 Beträge | |||
Rubrik | Rettungsdienst | ||||
Autor | Loth8ar 8L., Hilden / NRW | 462934 | |||
Datum | 12.02.2008 18:10 | 5389 x gelesen | |||
Wer kann mir sagen, bitte mit Quellenangabe, wie oft man die Ausbildung zum RA in NRW machen kann? Ich habe durch den Flurfunk gehört: nach 2x ist Schluss??!!! Bzw. wie oft kann man die Prüfung nachholen? Wie gesagt es geht um den RA in NRW. Danke im vorraus. Einen sonnigen Tag noch! | |||||
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Autor | Clau8s K8., Osnabrück / Wetzlar / Niedersachsen / Hessen | 462969 | |||
Datum | 12.02.2008 20:06 | 3904 x gelesen | |||
Quelle: RettAssAPrV (für alle Bundesländer gleich)§ 12 Bestehen und Wiederholung der Prüfung Gruß, Claus Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher. (Einstein) | |||||
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Autor | Flor8ian8 F.8, Oberdolling / Bayern | 462974 | |||
Datum | 12.02.2008 20:19 | 3715 x gelesen | |||
Grüß dich Lothar. Ich wollte meine Antwort eigentlich hier ins Forum stellen, ist aber scheinbar eine PN daraus geworden. Für alle anderen: Meine Tipp an Lothar war, einen Blick in die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die RA-Ausbildung zu werfen. Ist wie das RettAssG eine Bundesangelegenheit, also auch für NRW gültig. Grüße aus Oberbayern Florian Festner | |||||
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