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ThemaWahlberechtigung der Mitglieder der Brandschutzkomponente12 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorTsch8ech8ow 8V., Stockstadt / Bayern463120
Datum13.02.2008 11:468598 x gelesen
Hallo,

die vom Wehrdienst freigestellten Mitglieder einer Brandschutzkomponente kommen aus vielen verschiedenen Feuerwehren. Sind diese - durch die Mitgliedschaft in der Brandschutzkomponente - gleichzeitig Mitglied der Feuerwehr, an deren Standort die Brandschutzkomponente installiert ist? Sind alle diese Mitglieder damit auch bei der Wahl der Kommandanten dort wahlberechtigt?

Gruß,
Viktor


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AutorThom8as 8G., Altmühldorf / Bayern463123
Datum13.02.2008 12:056556 x gelesen
Hallo,

Frag vielleicht mal bei deiner Gemeinde nach. Dort müssten Sie dir eine definitive Auskunft geben.
Ansonsten vielleicht mal die Satzung der Stadt über die gemeindlichen Feuerwehren anschauen, wer als Mitglied zählt, und wer davon wahlberechtigt ist. Auf der Stadthomepage waren leider Satzungen verlinkt.

Grüße


Hätt ich nicht für nötig gehalten, aber muss sein. Aus aktuellem Anlass: Alles hier geschriebene entspricht meiner eigenen Meinung und vertritt nicht die Meinung meiner Feuerwehr. Wir haben dafür unsere Wehrführung und das ist auch gut so.

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AutorDani8el 8S. 8P., Westhofen /Rheinland-Pfalz / Rheinland-Pfalz463131
Datum13.02.2008 12:306553 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Tschechow Viktordie vom Wehrdienst freigestellten Mitglieder einer Brandschutzkomponente kommen aus vielen verschiedenen Feuerwehren. Sind diese - durch die Mitgliedschaft in der Brandschutzkomponente - gleichzeitig Mitglied der Feuerwehr, an deren Standort die Brandschutzkomponente installiert ist? Sind alle diese Mitglieder damit auch bei der Wahl der Kommandanten dort wahlberechtigt?

Also bei uns ist eine Gefahrstoffkomponete stationiert in der auch Freigestellte ihren Dienst ableisten. Die Freigestellten kommen aus den umliegenden, der Verbandsgemeinde angehörigen Orten. Diese sind nicht bei der Wahl des Wehrführers beteiligt, wo die Komponete stationiert ist da die Komponente dem Wehrleiter untersteht und nicht dem Wehrführer.

Freigestellte dürfen nur in der "Stamm" Feuerwehr wählen.
Selbst Komponentenführer werden nicht gewählt!

DAniel


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AutorMich8ael8 A.8, Nieheim- Holzhausen / NRW463140
Datum13.02.2008 13:176588 x gelesen
Geschrieben von Daniel S. ParkerKomponente dem Wehrleiter untersteht und nicht dem Wehrführer
Wo ist denn bei Euch der Unterschied zwischen Wehrleiter / Wehrführer?


Gruß
Michael

Ich bin dafür verantwortlich was ich sage, aber nicht dafür was Du daraus liest!

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AutorJoch8en 8L., Kindenheim / Rheinland-Pfalz463143
Datum13.02.2008 13:356439 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Michael ArensWo ist denn bei Euch der Unterschied zwischen Wehrleiter / Wehrführer?
siehe diesen Thread http://www.feuerwehr-forum.de/s.php?n=459744

Gruß Jochen


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AutorAndr8eas8 T.8, Sinzig (Magdeburg) / Rheinland-Pfalz463144
Datum13.02.2008 13:386606 x gelesen
Hallo Michael

Geschrieben von Michael ArensWo ist denn bei Euch der Unterschied zwischen Wehrleiter / Wehrführer?

Wehrleiter ist die Führungskraft auf Stadt- bzw. Verbandsgemeindeebene. Im Prinzip der Leiter der Feuerwehr. Und die Wehrführer mit Stellvertretern sind die Führung auf Ortsteilfeuerwehrebene.

Bei uns führt zum Beispiel der Wehrleiter die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Sinzig und die Wehrführer sind z.B. die Zugführer der einzelnen Löschzüge oder die Gruppenführer der Löschgruppen in den jeweiligen Ortsteilen.

Gruß Andreas


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AutorRené8 W.8, Tecklenburg - Leeden / NRW463153
Datum13.02.2008 14:556473 x gelesen
Geschrieben von Andreas Trogund die Wehrführer sind z.B. die Zugführer der einzelnen Löschzüge

Warum nennt man sie dann nicht auch Zugführer ;-)?


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AutorAndr8eas8 T.8, Sinzig (Magdeburg) / Rheinland-Pfalz463155
Datum13.02.2008 15:086444 x gelesen
Hallo René

Geschrieben von René WestermannWarum nennt man sie dann nicht auch Zugführer ;-)?
Du wirst lachen ;-)
Bei uns in der Feuerwehr ist es tatsächlich so, dass wir vom "Löschzugführer" bzw. "Löschgruppenführer" sprechen, wenn wir die Führungskraft meinen, die die entsprechende Ortsteilfeuerwehr leitet. Je nachdem welche Stärke die Feuerwehr hat, variiert der Name halt eben.

Eine Stadt weiter, wird für die gleiche Position im internen Sprachgebraucht aber wieder die Bezeichnung "Einheitsführer" verwendet, das es sich ja um die örtlichen Feuerwehreinheiten handelt, die diese Person führt.

Da das LBKG aber von Wehrführern spricht, ist es natürlich ratsam im Gespräch mit anderen Feuerwehren dann auch vom Wehrführer und nicht vom Zugführer o. ä. zu sprechen. Dann ist einfach klar was gemeint ist und wovon man spricht. Und da bietet das Gesetz mit dem Wehrführer halt eine gute gemeinsame Grundlage.

Gruß Andreas


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)463194
Datum13.02.2008 18:256541 x gelesen
Geschrieben von Andreas TrogEine Stadt weiter, wird für die gleiche Position im internen Sprachgebraucht aber wieder die Bezeichnung "Einheitsführer" verwendet, das es sich ja um die örtlichen Feuerwehreinheiten handelt, die diese Person führt.Und wieder eine Gemeinde weiter wird dieser Begriff so langsam auch eingebürgert (ist aber auch doppeldeutig, da auch die einsatzmäßige Führungsfunktion "Gruppenführer" hier "Einheitsführer" genannt wird (siehe FwDV3: "Einheiten" im Löscheinsatz)).

Geschrieben von Andreas TrogDa das LBKG aber von Wehrführern spricht, ist es natürlich ratsam im Gespräch mit anderen Feuerwehren dann auch vom Wehrführer und nicht vom Zugführer o. ä. zu sprechen. Dann ist einfach klar was gemeint ist und wovon man spricht. Und da bietet das Gesetz mit dem Wehrführer halt eine gute gemeinsame Grundlage.Richtig, aber im Grunde wird da noch differenziert: Das LBKG nennt Wehrführer erstmal nur im Zusammenhang mit "Führer der örtlichen Feuerwehreinheit in Ortsgemeinden", also in Verbandsgemeinden. In verbandsfreien Gemeinden heißen diese dagegen "Führer mit Aufgaben, die mit denen eines Wehrführers vergleichbar sind", und werden den Wehrführern wieder gleichgestellt.

Dieser Namensgebungswirrwarr soll damit zusammenhängen, das in Verbandsgemeinden halt in jeder kleinen Ortsgemeinde (um den Begriff: "an jedem Misthaufen" zu vermeiden...) eine Feuerwehreinheit existiert (auch wenn Feuerwehr Aufgabe der Verbandsgemeinde ist), während man in verbandsfreien Gemeinden eher geneigt ist, auch mal eine Einheit aus zwei Orten zu bilden (in verbandsangehörigen Orten ist der politische Hintergrund gegenüber dem "Hauptgemeinderat" eben etwas schwächer...).

Alle Klarheiten beseitigt? ;-)


Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, man kann sie kostenlos nutzen. Sie ist nicht OpenSource, man darf sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen.

Meine Wehr (für die ich hier nicht schreibe!): http://www.ffw-grafschaft.de

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AutorDani8el 8S. 8P., Westhofen /Rheinland-Pfalz / Rheinland-Pfalz463236
Datum13.02.2008 19:456617 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Sebastian KruppIn verbandsfreien Gemeinden heißen diese dagegen "Führer mit Aufgaben, die mit denen eines Wehrführers vergleichbar sind", und werden den Wehrführern wieder gleichgestellt.

das ist so nicht ganz richtig!

Ich bin Wehrführer der Ortsgemeinde Westhofen, mein Kollege aus der Stadt Osthofen die nicht zu Verbandsgemeinde gehört ist Wehrleiter. Die Stadt Osthofen ist Verbandsgemeinde frei. Die Feuerwher Osthofen ist so groß wie die Feuerwehr Westhofen.
Trotzdem sind die Funktionen von ihrer Wertigkeit zwei verschiedene!

Ich würde also nicht sagen das ein "Einheitsführer" einer Verbandsfreien Gemeinde, immer gleichzusetzten ist mit dem eines Wehrführers.

RLP ist in dieser SAche etwas kompliziert, da in den verschieden Gebietskörperschaften Funktionen Wegfallen, z.B. gibt es in der Stadt Worms (Kreisfrei) keine WL, sondern nur einen SFI und "Löschzugführer" deren Aufgabe vergleichbar ist mit dennen eines WF. Währe die Stadt Worms nicht Kreisfrei, hatte sie anstatt des SFI nur einen WL...
In Verbandsgemeindefreien Gemeinden mit einer Feuerwehrwache gibt es keine WF, sondern nur einen WL.

Steht alles im LBKG

Wie gesagt sehr kompliziert und manchmal unverständlich..

DAniel


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)463249
Datum13.02.2008 20:586764 x gelesen
Lt. Gesetz sind sie gleichgestellt, was dann an Wertigkeit vor Ort daraus gemacht wird (ist ja sinnvoll, da weitere Klarheiten zu schaffen), bleibt jedem erstmal so ziemlich selbst überlassen.


Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, man kann sie kostenlos nutzen. Sie ist nicht OpenSource, man darf sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen.

Meine Wehr (für die ich hier nicht schreibe!): http://www.ffw-grafschaft.de

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AutorTsch8ech8ow 8V., Stockstadt / Bayern463335
Datum14.02.2008 08:186488 x gelesen
Danke für die intensive Auseinandersetzung mit den Führungsfunktionen. Meine Frage war eigentlich das Thema Wahlberechtigung für Mitglieder von Brandschutzkomponenten in Bayern. Welche Erfahrungen gibt es dort? Wie wird die Wahlberechtigung gehandhabt?

Danke,
Gruß, Viktor


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 13.02.2008 11:46 Tsch7ech7ow 7V., Stockstadt
 13.02.2008 12:05 ., Altmühldorf
 13.02.2008 12:30 Dani7el 7S. 7P., Westhofen /Rheinland-Pfalz
 13.02.2008 13:17 Mich7ael7 A.7, Nieheim- Holzhausen
 13.02.2008 13:35 Joch7en 7L., Kindenheim
 13.02.2008 13:38 Andr7eas7 T.7, Sinzig (Magdeburg)
 13.02.2008 14:55 René7 W.7, Tecklenburg - Leeden
 13.02.2008 15:08 Andr7eas7 T.7, Sinzig (Magdeburg)
 13.02.2008 18:25 ., Grafschaft
 13.02.2008 19:45 Dani7el 7S. 7P., Westhofen /Rheinland-Pfalz
 13.02.2008 20:58 ., Grafschaft
 14.02.2008 08:18 Tsch7ech7ow 7V., Stockstadt
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