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ThemaSchutzhelm beim Kettensägeneinsatz13 Beträge
Rubrikpers. Ausrüstung
 
AutorMich8ael8 G.8, Eggenstein-Leopoldshafen / BW464108
Datum16.02.2008 21:3213263 x gelesen
Guten Abend!

In den neueren Normen für Feuerwehrfahrzeuge (DLK 23-12, RW, TLF 20/40...)
ist der bekannte Forstarbeiterhelm mit Drahtgittervisier und Gehörschutz als
Beladungspunkt aufgeführt.

Im Rahmen einer Unterhaltung fiel für das Bundesland Sachsen die Aussage,
das für den Feuerwehreinsatz mit Motorkettensägen die gute alte DIN-Schüssel
mit dem Klappvisier (Plastik) als von Seiten der Unfallversicherung als ausreichend
angesehen wird.

Mir ist zumindest von BaWü Gegenteiliges bekannt.

Trotz ausgiebigem googlen finde ich weder die Aussage bestätigt noch dementiert.

Wer kann mir speziell für Sachsen mit einer Quelle oder einer ZUVERLÄSSIGEN Information weiterhelfen, ob diese Aussage korrekt ist?

Danke

Michael


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AutorMark8us 8G., Bockenheim / Hessen464111
Datum16.02.2008 21:5711919 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Michael GröbeIm Rahmen einer Unterhaltung fiel für das Bundesland Sachsen die Aussage, das für den Feuerwehreinsatz mit Motorkettensägen die gute alte DIN-Schüssel mit dem Klappvisier (Plastik) als von Seiten der Unfallversicherung als ausreichend
angesehen wird

Eigentlich sollte der Forsthelm Mittel der Wahl sein, aber auch der DIN-Helm mit Klappvisier ist zugelassen.

Die FwDV 1 sieht das leider sogar genau andersrum und betrachtet den Forsthelm als Alternative zum DIN-Helm.


Gruß
Markus

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AutorJose8f F8., Siebenaich / BW464156
Datum17.02.2008 09:3911804 x gelesen
Der DIN-Helm ist in Baden-Württemberg soweit zugelassen wenn noch ein zusätzlicher Gehörschutz der für über 100dB zugelassen ist getragen wird. Als Gehörschutz sind die Einwegohrtöpsel nicht zugelassen da diese nur bis max. 95 dB zugelassen sind. Also muss ein richtiger Gehörschutz ähnlich dem am Forsthelm angebracht sein. Ein Nachteil des Forsthelms ist seine relativ kurze Lebensdauer von ich glaube 4 Jahren dann muss er ausgetauscht werden.


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AutorGerh8ard8 J.8, Ludwigsfelde / Brandenburg464158
Datum17.02.2008 09:5611740 x gelesen
Hi,
eigentlich ist das Problem PSA in den UVV-en und den FW-DV-en eindeutig und meines Wissens deutschlandweit geregelt.

Grundsätzlich hat der FF-Angehörige im Dienst die PSA zu benutzen. D.h also DIN-Helm - das Visier ist ja genaugenommen schon eine zusätzliche Schutzausrüstung.

Konkrete Festlegungen zu den erforderlichen PSA sind in der FwDV1 unter 13.4 getroffen.
Hinweise zur Sicherheit
● Beim Einsatz der Motorkettensäge ist Gesichtsschutz zu verwenden und es ist Schnittschutzkleidung
(Beinlinge oder Schnittschutzhose mit rundumlaufenden Schnittschutzeinlagen) zu tragen.
● Bei Arbeiten mit der Motorkettensäge muss grundsätzlich Gehörschutz getragen werden.
und unter Anmerkung:
Anstelle eines Feuerwehrhelms mit Gesichtsschutz kann auch ein zugelassener
Schutzhelm für Forstarbeiten (mit integriertem Gesichts- und Gehörschutz) getragen
werden
Weiterhin gilt für Kettensägenarbeiten bei der FF noch die GUV-V-C51 sowie diverse R und I der GUV.
Also der DIN-Helm mit Visier UND "Mäusetampons" ist zugelassen aber einfacher in der Handhabung ist schon der Forsthelm. Außerdem hat letzterer noch den Vorteil das keine Scheibe anlaufen kann.

mfg und immer unfallfrei
Gerhard


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AutorTors8ten8 G.8, Gifhorn / Niedersachsen464182
Datum17.02.2008 11:3911796 x gelesen
Hallo,

die Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen (www.fuk.de) schreibt im Info-Blatt:

Neben der nach § 12 Abs. 1 UVV „Feuerwehren“ (GUV-V C53) erforderlichen Mindestschutzausrüstung ist beim Umgang mit Motorsägen folgende zusätzliche spezielle persönliche Schutzausrüstung nach § 12 Abs. 2 UVV „Feuerwehren“ (GUV-V C53) in Verbindung mit der Anordnung vom April 1988 (§ 17 Abs. 2 „Sozialgesetzbuch VII“) zur Abwendung besonderer Unfallgefahren beim Umgang mit Motorsägen zu tragen:
• Gesichtsschutz (z. B. Helmvisier)
• Gehörschutz (z. B. Gehörschutzstöpsel)
• Hosen oder Beinlinge mit geprüften rundumlaufenden Schnittschutzeinlagen nach DIN EN 381 Teil 5 Form C.
Besonders angepasst für den Umgang mit der Motorsäge ist die Kombination aus „Waldarbeiterhelm“ mit Gehör- und Gesichtsschutz nach § 4 Abs. 3 UVV „Forsten“ (GUV-V C51). Diese Kombination hat eine optimierte Schutzwirkung: Der Gesichtsschutz kann nicht beschlagen, Abgase können sich nicht dahinter stauen und der Ge-hörschutz ist direkt am Helm angebracht.



Quelle: http://www.fuk.de/downloads/info-blaetter/einsatz/

Direkt zum Infoblatt

Näheres kann sicherlich die zuständige Unfallkasse sagen....


Gruß,
Torsten


Diese Angabe spiegelt meine persönliche Meinung wider, nicht zwingend die der eigenen Stadt- oder Ortsfeuerwehr.

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio464232
Datum17.02.2008 14:3511746 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Josef FischerAls Gehörschutz sind die Einwegohrtöpsel nicht zugelassen da diese nur bis max. 95 dB zugelassen sind.

Es gibt auch Gehörschutzstöpsel mit einem RNR bis 110 dB, z.B. von Peltor die No touch oder Solar.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

"Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist."
(Johann Friedrich Krügelstein: Vollständiges System der Feuerpolizeywissenschaft, 1799)

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AutorMark8us 8G., Bockenheim / Hessen464254
Datum17.02.2008 15:3411852 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Josef FischerEin Nachteil des Forsthelms ist seine relativ kurze Lebensdauer von ich glaube 4 Jahren dann muss er ausgetauscht werden.
5 Jahre sind's, und die 25 € sollte man dann auch noch übrig haben.

Der Forsthelm sollte auf jeden Fall erste Wahl sein.


Gruß
Markus

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AutorNico8 P.8, Gaildorf / Baden Württemberg475559
Datum06.04.2008 17:1511860 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Markus Groß Jahre sind's, und die 25 € sollte man dann auch noch übrig haben

Hast Du mir eine Quelle für die Verwendungsdauer?


Grüße
Nico


Jedes Feuer braucht seine Zeit...

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AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen475561
Datum06.04.2008 17:1811686 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Nico PeperHast Du mir eine Quelle für die Verwendungsdauer?
mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit: Betriebsanleitung


MkG Sascha

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AutorHenn8ing8 W.8, Dannenberg / Niedersachsen475592
Datum06.04.2008 19:1011778 x gelesen
Hi!

Geschrieben von Nico PeperHast Du mir eine Quelle für die Verwendungsdauer?

Die Berufsgenossenschaften / Versicherer der Land- und Forstleute, denke ich.
Schon mal aus der Hüfte gegoogled:

Geschrieben von Land- und forstwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Franken und Oberbayern

Schutzhelm: Hier müsst ihr besonders darauf achten, dass das "Haltbarkeitsdatum" des Helmes nicht abgelaufen ist! In der Krempe ist ein Eindruck mit dem Herstellerdatum; mit der Zeit löst das UV-Licht nämlich den Weichmacher im Plastik auf und lässt den Helm spröde werden. Faustregel: Nach 5 Jahren etwa ist der Helm bei normalem Gebrauch durch einen Neuen zu ersetzen!


HTH,
mfg
Henning


Während wir versuchen unsere Mannschaft zu verschlechtern, perfektionieren Andere das Verlieren.
nach Stanley Marsh

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AutorCars8ten8 L.8, Niederwörresbach / Rheinland-Pfalz475608
Datum06.04.2008 20:1911659 x gelesen
Bleibt leider nur mal bei der UK Sachsen anzufragen. Ich kann auch nur das widergeben, was die UK Rheinland-Pfalz mal zum Thema PSA für Kettensägeführer bei der Feuerwehr (unten) verlautbaren lies. Das hilft dir nur leider nicht. Ich finde aber doch bemerkenswert, dass die Regeleung in manchen Bundesländern differiert.


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AutorSeba8sti8an 8R., Berlin / Berlin475619
Datum06.04.2008 20:5911681 x gelesen
Hallo,

ich bitte dabei besonders den zweiten Teil dieses Beitrags von mir zu beachten. Ging da grundsätzlich um Anschaffung von Motorsägen, habe da aber auch was zum Thema Waldarbeiterhelm geschrieben.


Gruß

Sebastian

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AutorNico8 P.8, Gaildorf / Baden Württemberg475786
Datum07.04.2008 17:3311707 x gelesen
Hallo Henning,

danke!!!!

Grüße
Nico


Jedes Feuer braucht seine Zeit...

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 16.02.2008 21:32 Mich7ael7 G.7, Eggenstein-Leopoldshafen
 16.02.2008 21:57 ., Bockenheim
 17.02.2008 09:39 Jose7f F7., Siebenaich
 17.02.2008 14:35 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
 17.02.2008 15:34 ., Bockenheim
 06.04.2008 17:15 Nico7 P.7, Gaildorf
 06.04.2008 17:18 Sasc7ha 7T., Limbach-Oberfrohna
 06.04.2008 19:10 Henn7ing7 W.7, Dannenberg
 07.04.2008 17:33 Nico7 P.7, Gaildorf
 17.02.2008 09:56 Gerh7ard7 J.7, Ludwigsfelde
 17.02.2008 11:39 Tors7ten7 G.7, Gifhorn
 06.04.2008 20:19 Cars7ten7 L.7, Niederwörresbach
 06.04.2008 20:59 Seba7sti7an 7R., Berlin
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