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Thema | Heckblitzer alleine Zulässig | 18 Beträge | |||
Rubrik | Fahrzeugtechnik | ||||
Autor | Axel8 R.8, Nieder-Hilbersheim / Rheinland-Pfalz | 464489 | |||
Datum | 18.02.2008 14:04 | 8340 x gelesen | |||
Ich bin zufällig auf diese Heckansicht eine MZF gestossen. Da wir zur Zeit ein ähnliches Fahrzeug von Zivil auf Feuerwehr umrüsten, die Frage ob, wie auf dem Bild zu sehen, Heckblitzer ohne Heckrundumleuchte zulässig sind? In der StVZO §51 steht : Kennleuchten für blaues Blinklicht mit einer Hauptabstrahlrichtung nach vorne sind an Kraftfahrzeugen nach Satz 1 zulässig, jedoch bei mehrspurigen Kraftfahrzeugen nur in Verbindung mit Kennleuchten für blaues Blinklicht (Rundumlicht). Da ist eben nur von Hauptstrahlrichtung nach vorne die Rede, wie sieht es nach Hinten aus? Mir geht es nur um die Abklärung im Bezug auf die Umrüstung unseres Fahrzeuges. Gruß Axel | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen (StLF 20/25-Land) | 464490 | |||
Datum | 18.02.2008 14:13 | 7273 x gelesen | |||
Moin Der Sinn sämtlicher blauer Zusatzlämpchen, -blitzer etc. ist es ja, die Wirkung der Rundumleuchten zu ergänzen. Blaue Blitzer ohne Blaulicht sind also sinnfrei, und mit einer analogen Anwendung der von dir zitierten Vorschrift auf alle Kennleuchten mit Hauptabstrahlrichtungen wäre es auch verboten. Wenn Blaulicht, dann richtig. Die Blitzer sind außerdem i.d.R. die selben, nur dass man sie eben nicht als Frontblitz sondern am Heck montiert. Lösungsvorschlag: Mach gelbe Blitzer hinten dran, das sind dann zusätzliche Warnleuchten nach § 53 (drauf achten dass das Teil eben als solche geprüft ist)und gut ist es. Ich persönlich finde blaue Heckwarner ohnehin befremdlich. Gruß Sebastian -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel) Wer bei anderen schlecht über mich reden möchte, der kann sich gern bei mir noch ein paar Anregungen holen ;o) | |||||
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Autor | Jürg8en 8H., Herne / NW | 464492 | |||
Datum | 18.02.2008 14:17 | 7077 x gelesen | |||
Hallo Axel, das Bild besitzt nicht die grösste Aussagekraft, da zum Beispiel unser LKW mit Ladebordwand hinten ein abnehmbare RKL hat. Könnte hier auch so sein. Eigentlich müsste das gezeigte Fahrzeug so oder so hinten eine RKL haben, da die vorderen durch den Aufbau völlig verdeckt werden. Schönen Gruß ins Forum, Jürgen Ich habe eine Meinung, die kann man teilen. Muss man aber nicht! | |||||
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Autor | Klau8s H8., Hirzenhain / Hessen | 464494 | |||
Datum | 18.02.2008 14:19 | 7106 x gelesen | |||
Die Blitzer nach hinten und der Seite sind bei unseren RTWs schon seit 2 Jahren Standard, sie ersetzten das immer wieder gern abgefahrene Heckblaulicht. Also muss es doch auf irgendeiner rechtlichen Grundlage basieren. Die Heckblitzer z.b. in der Heckklappe von NEF und Pol. machen nach Deiner Aussage Sinn, hier ist ja das Blaulicht, wenn auch schlecht, einsehbar. LG Klaus Der Beitrag spiegelt nur meine persönliche Meinung wieder.... Diese hat somit nichts mit der Meinung meiner Feuerwehr oder meines Arbeitgebers zu tun ! | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8K., Gau-Algesheim / Rheinland Pfalz | 464497 | |||
Datum | 18.02.2008 14:29 | 7038 x gelesen | |||
Hallo Axel, in Deinem Nachbarort gibt es doch ein Fahrzeug mit Heckblitzern. Das wurde so ja von der Feuerwehrschule abgenommen. Hat zwar nicht unbedingt was zu heißen aber ich denke das es zulässig ist. Bis dann und die besten Grüße aus Gau-Algesheim Christian PS.: Danke auch noch mal für den Tipp mit dem Forum! :-) www.feuerwehr-gau-algesheim.de | |||||
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Autor | Lars8 W.8, Osnabrück / Niedersachsen | 464533 | |||
Datum | 18.02.2008 17:13 | 7147 x gelesen | |||
Hi, Rückblitzer (und auch Frontblitzer) sind nur zusammen mit einer RKL zulässig. Abweichend davon höchstens mit Ausnahmegenehmigung einige Einheiten der Polizei bzw. Motorräder. Die Ladebordwand auf dem Bild muss auf dem Dach auch eins haben... und wenn es nur ein kleiner blauer "Pömbel" ist. Grüße! | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 464594 | |||
Datum | 18.02.2008 19:17 | 7065 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen HäfnerEigentlich müsste das gezeigte Fahrzeug so oder so hinten eine RKL haben, da die vorderen durch den Aufbau völlig verdeckt werden Ist für blaues Blinklicht denn mittlerweile eine 360°-Sichtbarkeit gefordert? (Sinnvoll ist sie IMO, aber das ist was anderes) Grüße Manuel | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 464597 | |||
Datum | 18.02.2008 19:24 | 7076 x gelesen | |||
Geschrieben von Axel RauchIch bin zufällig auf diese Heckansicht eine MZF gestossen. Da wir zur Zeit ein ähnliches Fahrzeug von Zivil auf Feuerwehr umrüsten, die Frage ob, wie auf dem Bild zu sehen, Heckblitzer ohne Heckrundumleuchte zulässig sind? Klar sind Heckblitzer auch hinten zulässig, die Frage ist, ob der gezeigte Ein-/Umbau so zulässig ist, weil man dazu natürlich viel mehr Details zu den verbauten Varianten wissen müsste. Übrigens sind alle Heckklappen-Blitzleuchten von Fw- oder Polizei-PKW/MTF/ELW nix anderes. Und die "RKL" ist hoffentlich vorn drauf (auch da kann sie übrigens "mobil" sein (bei getarnten Fahrzeugen!). Geschrieben von Axel Rauch Mir geht es nur um die Abklärung im Bezug auf die Umrüstung unseres Fahrzeuges. Mit den Fachfirmen besprechen und dann zulässige Versionen RICHTIG umsetzen! ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 464603 | |||
Datum | 18.02.2008 19:36 | 7307 x gelesen | |||
Da wir ja hier im Lande der technischen Richtlinien leben, könnt ihr euch bei eurer Umrüstung an der TR des MZF (RLP) orientieren. Dort wird auch die "Blaulichtbestückung" angesprochen: Auf dem Fahrerhausdach muss mindestens eine Kennleuchte für blaues Blinklicht nach DIN 14 620 angebracht sein (Anschluß nach DIN 14 630 (Feuerwehrschaltung). Oben am hinteren Aufbauende sind hochgestellte Blinkleuchten und 1 Rundumkennleuchte zu installieren. Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, man kann sie kostenlos nutzen. Sie ist nicht OpenSource, man darf sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen. Meine Wehr (für die ich hier nicht schreibe!): http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen (StLF 20/25-Land) | 464656 | |||
Datum | 19.02.2008 01:59 | 7226 x gelesen | |||
Moin Missverständnis - ich meine nicht, dass man zwingend Blaulicht und Blitzer gleichzeitig sehen muss, es muss aber ein Blaulicht verbaut sein, damit die Blitzer als zusätzliche Ausstattung erlaubt sind. Einen RTW beispielsweise rundherum ausschließlich durch Blitzer zu "beleuchten" ist nicht drin, ergibt sich ja schon aus dem Wortlaut der StVZO. Gruß Sebastian -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel) Wer bei anderen schlecht über mich reden möchte, der kann sich gern bei mir noch ein paar Anregungen holen ;o) | |||||
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Autor | Klau8s H8., Hirzenhain / Hessen | 464701 | |||
Datum | 19.02.2008 12:30 | 6963 x gelesen | |||
So (guckst du hier) meinst Du das oder? LG Klaus Der Beitrag spiegelt nur meine persönliche Meinung wieder.... Diese hat somit nichts mit der Meinung meiner Feuerwehr oder meines Arbeitgebers zu tun ! | |||||
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Autor | Joha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt | 464702 | |||
Datum | 19.02.2008 12:37 | 7045 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian WeißEinen RTW beispielsweise rundherum ausschließlich durch Blitzer zu "beleuchten" ist nicht drin, ergibt sich ja schon aus dem Wortlaut der StVZO. Naja...klassische "Blaulichter" hast du z.B. hier ja nicht. Worauf es ankommt, ist, dass die einzelnen Lichter für die Aufgabe zugelassen sind. Besucht uns doch einfach auf: www.feuerwehr-braunschweig-innenstadt.de "Es gibt Vermutungen, dass die Feuerwehr eine Tuning-Macke hat, also mit besonders auffälligen Fahrzeugen unterwegs ist. Im Gegensatz zu den coolen Rollerfahrern die blaues Licht als Unterbodenbeleuchtung verwenden, hat die Feuerwehr dies missverstanden und die Lampen auf dem Dach angebaut." (aus www.Stupidedia.de) Muss ich das mit der ausschließlich eigenen Meinung noch extra erwähnen?! | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen (StLF 20/25-Land) | 464891 | |||
Datum | 20.02.2008 01:28 | 7041 x gelesen | |||
Moin Jau, sehr unscharfe Ausdrucksweise meinerseits ;o) Die einen Blitzdingser sind eben als RKL nach §52 Absatz 3 Satz 1 zugelassen, die anderen als Blitzdings mit Hauptabstrahlrichtung nach § 52 Absatz 3 Satz 2, und die Blitzdingse mit den orangen Deckeln dann meist als zusätzliche Warnleuchte nach § 53a Absatz 3 und § 22a StVO. Und man sollte sämtliche Blitzdingse tunlichst nur für den Zweck einsetzen, für den sie zugelassen sind. Also auf RKL verzichten und rundherum nur Hauptabstrahlungsrichtungsblitzdingse verbauen macht zwar auch blaues Blinklicht runherum, ist aber halt nicht zugelassen, weil Hazptabstrahlungsblitzdingse bei mehrspurigen Fahrzeugen nur dann okay sind, wenn auch RKL vorhanden ist/sind. Aber RKL'en gibts heutzutage glücklicherweise ja auch als Blitzdings-Version. ;o) Blitzdingsende Grüße Sebastian -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel) Wer bei anderen schlecht über mich reden möchte, der kann sich gern bei mir noch ein paar Anregungen holen ;o) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen (StLF 20/25-Land) | 464892 | |||
Datum | 20.02.2008 01:29 | 7082 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian WeißStVOArgh! StVZO natürlich. -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel) Wer bei anderen schlecht über mich reden möchte, der kann sich gern bei mir noch ein paar Anregungen holen ;o) | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen | 464895 | |||
Datum | 20.02.2008 07:07 | 7037 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Manuel Schmidt Ist für blaues Blinklicht denn mittlerweile eine 360°-Sichtbarkeit gefordert? Nein, für Blau gilt immer noch 270°, bei Gelb musst du 360° haben. Grüße Micha | |||||
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Autor | Mich8ael8 T.8, Butzbach / Hessen | 464907 | |||
Datum | 20.02.2008 08:54 | 7018 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian WeißArgh! StVZO natürlich. na, zuviel geblitztdingst :-) Gruß Michael | |||||
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Autor | Jürg8en 8H., Herne / NW | 464924 | |||
Datum | 20.02.2008 10:41 | 6962 x gelesen | |||
Geschrieben von Manuel Schmidt
Nein, aber die geforderten 270? schaffst du bei hohen, breiten Aufbauten auch nicht mit den zwei auf dem Kabinendach. Selbst 360° mit drei RKL ist nicht immer einfach. Schönen Gruß ins Forum, Jürgen Ich habe eine Meinung, die kann man teilen. Muss man aber nicht! | |||||
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Autor | Joha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt | 465099 | |||
Datum | 20.02.2008 22:24 | 7026 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael Tiedemanngeblitztdingst Apropos geblitzdingst, besteht Gefahr, dass in D im zuge der Europäisierung auch solche Blitzdinger in Deutschland irgendwann mal zugelassen sein können? Welche Argumente sprechen für/gegen eine solche Anbringung? Im Augenblick fällt mir nur als contra die fehlende Sichtbarkeit von oben ein, aber die wird doch recht selten wirklich in Anspruch genommen... Besucht uns doch einfach auf: www.feuerwehr-braunschweig-innenstadt.de "Es gibt Vermutungen, dass die Feuerwehr eine Tuning-Macke hat, also mit besonders auffälligen Fahrzeugen unterwegs ist. Im Gegensatz zu den coolen Rollerfahrern die blaues Licht als Unterbodenbeleuchtung verwenden, hat die Feuerwehr dies missverstanden und die Lampen auf dem Dach angebaut." (aus www.Stupidedia.de) Muss ich das mit der ausschließlich eigenen Meinung noch extra erwähnen?! | |||||
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