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ThemaHeckblitzer alleine Zulässig18 Beträge
RubrikFahrzeugtechnik
 
AutorAxel8 R.8, Nieder-Hilbersheim / Rheinland-Pfalz464489
Datum18.02.2008 14:048340 x gelesen
Ich bin zufällig auf diese Heckansicht eine MZF gestossen. Da wir zur Zeit ein ähnliches Fahrzeug von Zivil auf Feuerwehr umrüsten, die Frage ob, wie auf dem Bild zu sehen, Heckblitzer ohne Heckrundumleuchte zulässig sind?

In der StVZO §51 steht :
Kennleuchten für blaues Blinklicht mit einer Hauptabstrahlrichtung nach vorne sind an Kraftfahrzeugen nach Satz 1 zulässig, jedoch bei mehrspurigen Kraftfahrzeugen nur in Verbindung mit Kennleuchten für blaues Blinklicht (Rundumlicht).

Da ist eben nur von Hauptstrahlrichtung nach vorne die Rede, wie sieht es nach Hinten aus?

Mir geht es nur um die Abklärung im Bezug auf die Umrüstung unseres Fahrzeuges.

Gruß Axel


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AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen (StLF 20/25-Land)464490
Datum18.02.2008 14:137273 x gelesen
Moin

Der Sinn sämtlicher blauer Zusatzlämpchen, -blitzer etc. ist es ja, die Wirkung der Rundumleuchten zu ergänzen.
Blaue Blitzer ohne Blaulicht sind also sinnfrei, und mit einer analogen Anwendung der von dir zitierten Vorschrift auf alle Kennleuchten mit Hauptabstrahlrichtungen wäre es auch verboten. Wenn Blaulicht, dann richtig.
Die Blitzer sind außerdem i.d.R. die selben, nur dass man sie eben nicht als Frontblitz sondern am Heck montiert.

Lösungsvorschlag: Mach gelbe Blitzer hinten dran, das sind dann zusätzliche Warnleuchten nach § 53 (drauf achten dass das Teil eben als solche geprüft ist)und gut ist es. Ich persönlich finde blaue Heckwarner ohnehin befremdlich.

Gruß
Sebastian


--
Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel)

Wer bei anderen schlecht über mich reden möchte, der kann sich gern bei mir noch ein paar Anregungen holen ;o)

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AutorJürg8en 8H., Herne / NW464492
Datum18.02.2008 14:177077 x gelesen
Hallo Axel,

das Bild besitzt nicht die grösste Aussagekraft, da zum Beispiel unser LKW mit Ladebordwand hinten ein abnehmbare RKL hat. Könnte hier auch so sein.

Eigentlich müsste das gezeigte Fahrzeug so oder so hinten eine RKL haben, da die vorderen durch den Aufbau völlig verdeckt werden.


Schönen Gruß ins Forum,

Jürgen

Ich habe eine Meinung, die kann man teilen. Muss man aber nicht!

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AutorKlau8s H8., Hirzenhain / Hessen464494
Datum18.02.2008 14:197106 x gelesen
Die Blitzer nach hinten und der Seite sind bei unseren RTWs schon seit 2 Jahren Standard, sie ersetzten das immer wieder gern abgefahrene Heckblaulicht. Also muss es doch auf irgendeiner rechtlichen Grundlage basieren.
Die Heckblitzer z.b. in der Heckklappe von NEF und Pol. machen nach Deiner Aussage Sinn, hier ist ja das Blaulicht, wenn auch schlecht, einsehbar.


LG Klaus

Der Beitrag spiegelt nur meine persönliche Meinung wieder.... Diese hat somit nichts mit der Meinung meiner Feuerwehr oder meines Arbeitgebers zu tun !

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AutorChri8sti8an 8K., Gau-Algesheim / Rheinland Pfalz464497
Datum18.02.2008 14:297038 x gelesen
Hallo Axel,

in Deinem Nachbarort gibt es doch ein Fahrzeug mit Heckblitzern. Das wurde so ja von der Feuerwehrschule abgenommen. Hat zwar nicht unbedingt was zu heißen aber ich denke das es zulässig ist.

Bis dann und die besten Grüße aus Gau-Algesheim
Christian

PS.: Danke auch noch mal für den Tipp mit dem Forum! :-)


www.feuerwehr-gau-algesheim.de

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AutorLars8 W.8, Osnabrück / Niedersachsen464533
Datum18.02.2008 17:137147 x gelesen
Hi,

Rückblitzer (und auch Frontblitzer) sind nur zusammen mit einer RKL zulässig. Abweichend davon höchstens mit Ausnahmegenehmigung einige Einheiten der Polizei bzw. Motorräder.

Die Ladebordwand auf dem Bild muss auf dem Dach auch eins haben... und wenn es nur ein kleiner blauer "Pömbel" ist.

Grüße!


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AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz464594
Datum18.02.2008 19:177065 x gelesen
Geschrieben von Jürgen HäfnerEigentlich müsste das gezeigte Fahrzeug so oder so hinten eine RKL haben, da die vorderen durch den Aufbau völlig verdeckt werden

Ist für blaues Blinklicht denn mittlerweile eine 360°-Sichtbarkeit gefordert?
(Sinnvoll ist sie IMO, aber das ist was anderes)

Grüße


Manuel


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW464597
Datum18.02.2008 19:247076 x gelesen
Geschrieben von Axel RauchIch bin zufällig auf diese Heckansicht eine MZF gestossen. Da wir zur Zeit ein ähnliches Fahrzeug von Zivil auf Feuerwehr umrüsten, die Frage ob, wie auf dem Bild zu sehen, Heckblitzer ohne Heckrundumleuchte zulässig sind?

Klar sind Heckblitzer auch hinten zulässig, die Frage ist, ob der gezeigte Ein-/Umbau so zulässig ist, weil man dazu natürlich viel mehr Details zu den verbauten Varianten wissen müsste.

Übrigens sind alle Heckklappen-Blitzleuchten von Fw- oder Polizei-PKW/MTF/ELW nix anderes. Und die "RKL" ist hoffentlich vorn drauf (auch da kann sie übrigens "mobil" sein (bei getarnten Fahrzeugen!).


Geschrieben von Axel RauchMir geht es nur um die Abklärung im Bezug auf die Umrüstung unseres Fahrzeuges.

Mit den Fachfirmen besprechen und dann zulässige Versionen RICHTIG umsetzen!


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)464603
Datum18.02.2008 19:367307 x gelesen
Da wir ja hier im Lande der technischen Richtlinien leben, könnt ihr euch bei eurer Umrüstung an der TR des MZF (RLP) orientieren.

Dort wird auch die "Blaulichtbestückung" angesprochen:
Auf dem Fahrerhausdach muss mindestens eine Kennleuchte für blaues Blinklicht nach DIN 14 620 angebracht sein (Anschluß nach DIN 14 630 (Feuerwehrschaltung). Oben am hinteren Aufbauende sind hochgestellte Blinkleuchten und 1 Rundumkennleuchte zu installieren.


Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, man kann sie kostenlos nutzen. Sie ist nicht OpenSource, man darf sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen.

Meine Wehr (für die ich hier nicht schreibe!): http://www.ffw-grafschaft.de

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AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen (StLF 20/25-Land)464656
Datum19.02.2008 01:597226 x gelesen
Moin

Missverständnis - ich meine nicht, dass man zwingend Blaulicht und Blitzer gleichzeitig sehen muss, es muss aber ein Blaulicht verbaut sein, damit die Blitzer als zusätzliche Ausstattung erlaubt sind.
Einen RTW beispielsweise rundherum ausschließlich durch Blitzer zu "beleuchten" ist nicht drin, ergibt sich ja schon aus dem Wortlaut der StVZO.

Gruß
Sebastian


--
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AutorKlau8s H8., Hirzenhain / Hessen464701
Datum19.02.2008 12:306963 x gelesen
So (guckst du hier) meinst Du das oder?


LG Klaus

Der Beitrag spiegelt nur meine persönliche Meinung wieder.... Diese hat somit nichts mit der Meinung meiner Feuerwehr oder meines Arbeitgebers zu tun !

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AutorJoha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt464702
Datum19.02.2008 12:377045 x gelesen
Geschrieben von Sebastian WeißEinen RTW beispielsweise rundherum ausschließlich durch Blitzer zu "beleuchten" ist nicht drin, ergibt sich ja schon aus dem Wortlaut der StVZO.

Naja...klassische "Blaulichter" hast du z.B. hier ja nicht. Worauf es ankommt, ist, dass die einzelnen Lichter für die Aufgabe zugelassen sind.


Besucht uns doch einfach auf: www.feuerwehr-braunschweig-innenstadt.de

"Es gibt Vermutungen, dass die Feuerwehr eine Tuning-Macke hat, also mit besonders auffälligen Fahrzeugen unterwegs ist. Im Gegensatz zu den coolen Rollerfahrern die blaues Licht als Unterbodenbeleuchtung verwenden, hat die Feuerwehr dies missverstanden und die Lampen auf dem Dach angebaut." (aus www.Stupidedia.de)

Muss ich das mit der ausschließlich eigenen Meinung noch extra erwähnen?!

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AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen (StLF 20/25-Land)464891
Datum20.02.2008 01:287041 x gelesen
Moin

Jau, sehr unscharfe Ausdrucksweise meinerseits ;o)

Die einen Blitzdingser sind eben als RKL nach §52 Absatz 3 Satz 1 zugelassen, die anderen als Blitzdings mit Hauptabstrahlrichtung nach § 52 Absatz 3 Satz 2, und die Blitzdingse mit den orangen Deckeln dann meist als zusätzliche Warnleuchte nach § 53a Absatz 3 und § 22a StVO.

Und man sollte sämtliche Blitzdingse tunlichst nur für den Zweck einsetzen, für den sie zugelassen sind.
Also auf RKL verzichten und rundherum nur Hauptabstrahlungsrichtungsblitzdingse verbauen macht zwar auch blaues Blinklicht runherum, ist aber halt nicht zugelassen, weil Hazptabstrahlungsblitzdingse bei mehrspurigen Fahrzeugen nur dann okay sind, wenn auch RKL vorhanden ist/sind.
Aber RKL'en gibts heutzutage glücklicherweise ja auch als Blitzdings-Version. ;o)

Blitzdingsende Grüße
Sebastian


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AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen (StLF 20/25-Land)464892
Datum20.02.2008 01:297082 x gelesen
Geschrieben von Sebastian WeißStVO Argh! StVZO natürlich.


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AutorMich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen464895
Datum20.02.2008 07:077037 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Manuel SchmidtIst für blaues Blinklicht denn mittlerweile eine 360°-Sichtbarkeit gefordert?

Nein,

für Blau gilt immer noch 270°, bei Gelb musst du 360° haben.

Grüße

Micha


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AutorMich8ael8 T.8, Butzbach / Hessen464907
Datum20.02.2008 08:547018 x gelesen
Geschrieben von Sebastian Weiß Argh! StVZO natürlich.

na, zuviel geblitztdingst :-)


Gruß Michael

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AutorJürg8en 8H., Herne / NW464924
Datum20.02.2008 10:416962 x gelesen
Geschrieben von Manuel Schmidt
Ist für blaues Blinklicht denn mittlerweile eine 360°-Sichtbarkeit gefordert?


Nein, aber die geforderten 270? schaffst du bei hohen, breiten Aufbauten auch nicht mit den zwei auf dem Kabinendach. Selbst 360° mit drei RKL ist nicht immer einfach.


Schönen Gruß ins Forum,

Jürgen

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AutorJoha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt465099
Datum20.02.2008 22:247026 x gelesen
Geschrieben von Michael Tiedemanngeblitztdingst
Apropos geblitzdingst,
besteht Gefahr, dass in D im zuge der Europäisierung auch solche Blitzdinger in Deutschland irgendwann mal zugelassen sein können?
Welche Argumente sprechen für/gegen eine solche Anbringung?
Im Augenblick fällt mir nur als contra die fehlende Sichtbarkeit von oben ein, aber die wird doch recht selten wirklich in Anspruch genommen...


Besucht uns doch einfach auf: www.feuerwehr-braunschweig-innenstadt.de

"Es gibt Vermutungen, dass die Feuerwehr eine Tuning-Macke hat, also mit besonders auffälligen Fahrzeugen unterwegs ist. Im Gegensatz zu den coolen Rollerfahrern die blaues Licht als Unterbodenbeleuchtung verwenden, hat die Feuerwehr dies missverstanden und die Lampen auf dem Dach angebaut." (aus www.Stupidedia.de)

Muss ich das mit der ausschließlich eigenen Meinung noch extra erwähnen?!

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 18.02.2008 14:04 Axel7 R.7, Nieder-Hilbersheim
 18.02.2008 14:13 Seba7sti7an 7W., Linden
 18.02.2008 14:19 Klau7s H7., Hirzenhain
 19.02.2008 01:59 Seba7sti7an 7W., Linden
 19.02.2008 12:37 Joha7nne7s K7., Braunschweig/Magdeburg
 20.02.2008 01:28 Seba7sti7an 7W., Linden
 20.02.2008 01:29 Seba7sti7an 7W., Linden
 20.02.2008 08:54 Mich7ael7 T.7, Butzbach
 20.02.2008 22:24 Joha7nne7s K7., Braunschweig/Magdeburg
 18.02.2008 14:17 Jürg7en 7H., Herne
 18.02.2008 19:17 ., Westerwald
 20.02.2008 07:07 Mich7ael7 W.7, Ronnenberg
 20.02.2008 10:41 Jürg7en 7H., Herne
 18.02.2008 14:29 Chri7sti7an 7K., Gau-Algesheim
 18.02.2008 17:13 Lars7 W.7, Osnabrück
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