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Thema | Arbeitslos durch Feuerwehr | 6 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Volk8er 8E., Eydelstedt / Niedersachsen | 467554 | |||
Datum | 02.03.2008 16:25 | 6992 x gelesen | |||
Tach zusammen, vergangene Nacht kamen wir irgendwie darauf zu sprechen, dass Mitglieder freiwilliger FW ja durch das jeweilige BSG vor Kündigung geschützt sind. Nur mal angenommen, mein AG kündigt mir, weil ich zu oft im Einsatz für die Fw meiner Kommune bin (nur hypothetisch, bei mir zum Glück nicht der Fall), müsste ich mir dann selbst einen Anwalt nehmen (und vor allem bezahlen) oder müsste das durch meine Kommune geschehen bzw. zumindest die Kosten übernommen werden? Ist natürlich klar, dass ich mein Engagement einschränken würde, bevor ich Konsequenzen durch meinen AG befürchten müsste, aber nurmal so gedacht ... Mich würden mal eure Meinungen dazu interessieren. Gruß, Volker Alles jederzeit und immer meine persönliche Meinung! Irrtümer vorbehalten! | |||||
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Autor | Lutz8 W.8, Düren/ Hannover / NRW | 467557 | |||
Datum | 02.03.2008 16:41 | 5434 x gelesen | |||
Geschrieben von Volker EhrhardtNur mal angenommen, mein AG kündigt mir, weil ich zu oft im Einsatz für die Fw meiner Kommune bin (nur hypothetisch, bei mir zum Glück nicht der Fall), müsste ich mir dann selbst einen Anwalt nehmen (und vor allem bezahlen) oder müsste das durch meine Kommune geschehen bzw. zumindest die Kosten übernommen werden? Vermutlich wird kein Abeitgeber so doof sein und mit der Begründung kündigen. Ich denke da würde man eher andere gründe finden. Alles was hier geschrieben wurde, ist natürlich ausschließlich meine private Meinung | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen | 467559 | |||
Datum | 02.03.2008 16:48 | 5416 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Volker Ehrhardt Nur mal angenommen, mein AG kündigt mir, weil ich zu oft im Einsatz für die Fw meiner Kommune bin na ja, wenn der Ex-Arbeitgeber die Kündigung aus genau dem Grund ausspricht und dieses im entsprechenden Schriftstück auch so mitteilt -man könnte auch sagen, wenn er so dumm ist, dass zu tun- dann brauchst du dir keine Sorgen zu machen, wer den Anwalt bezahlt, weil du die entsprechende Verhandlung vor dem Arbeitsgericht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gewinnen wirst. Anders sieht es aus, wenn der Arbeitgeber die Kündigung aus irgendwelchen anderen Gründen ausspricht. Dann musst du erstmal nachweisen, dass die anderen Gründe nur vorgeschoben sind - allein das dürfte schon schwer genug sein. Grüße Micha | |||||
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Autor | Stef8an 8G., Wuppertal / NRW | 467560 | |||
Datum | 02.03.2008 16:49 | 5402 x gelesen | |||
Geschrieben von Volker EhrhardtNur mal angenommen, mein AG kündigt mir, weil ich zu oft im Einsatz für die Fw meiner Kommune bin (nur hypothetisch, bei mir zum Glück nicht der Fall), müsste ich mir dann selbst einen Anwalt nehmen (und vor allem bezahlen) oder müsste das durch meine Kommune geschehen bzw. zumindest die Kosten übernommen werden? Ich denke, du müsstest dir einen eigenen Anwalt nehmen. Davon mal abgesehen, ist es äußerst zweifelhaft dass es einen Arbeitgeber geben wird, der dir deine Kündigung mit dieser Begründung überreicht. Was jedoch nicht heißen soll, dass man ohne Einwilligung des Arbeitgebers den Arbeitsplatz verlassen sollte, denn andere Fehler fallen dem Chef dann wahrscheinlich "schneller auf" und die können/werden als Kündigungsgrund durchgehen. ;) Mit kameradschaftlichem Gruß Stefan Ganzke | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 467562 | |||
Datum | 02.03.2008 16:58 | 5417 x gelesen | |||
Hallo, zu dieser Thematik gab es von AG-Seite schon ganz offene und konkrete Vorstöße. Siehe meinen Beitrag von 2006: Arbeitsvertrag verbietet Feuerwehrarbeit 1 Beitrag Autor Gerhard Pfeiffer, Stuttgart / Baden-Württemberg Threadcontainer Datum 29.06.2006 23:13 MSG-Nr: [ 346069 ] 1359 x gelesen Hallo, im Moment sortiere ich alte Fachzeitschriften aus und bin dabei auf folgenden Artikel im Feuerwehr-Magazin 1/1992 gestoßen: """""Arbeitsvertrag verbietet Feuerwehrarbeit (Wurzach, Thüringen). Unternehmer in Thüringen nehmen Klauseln in ihre Arbeitsverträge mit auf, die ehrenamtlichen Feuerwehrleuten ihre Dienstpflichten untersagen. Der Landesfeuerwehrverband Thüringen will dagegen klagen. Jedoch ist das Landesgesetz zum Brand - und Katastrophenschutz noch nicht vom Landtag verabschiedet.""""" (Aus dem Feuerwehr-Magazin 1/1992) Ist jemand bekannt was daraus geworden ist? Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | |||||
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Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 468052 | |||
Datum | 04.03.2008 19:27 | 5409 x gelesen | |||
Hi! Geschrieben von Michael Wulf dann brauchst du dir keine Sorgen zu machen, wer den Anwalt bezahlt, weil du die entsprechende Verhandlung vor dem Arbeitsgericht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gewinnen wirst. Leider falsch. In Arbeitsgerichtsprozessen zahlt jeder seinen Anwalt selber - zumindest außergerichtlich und in der ersten Instanz - egal, wie der Prozess ausgeht. Gruß Katja "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann." Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | |||||
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