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Thema | Atemschutz trotz Herz-OP? | 35 Beträge | |||
Rubrik | Atemschutz | ||||
Autor | = an8ony8m =8 .8, 4 / | 467310 | |||
Datum | 01.03.2008 12:30 | 12787 x gelesen | |||
Hi Ein Feuerwehrkamerad hatte im letztem Jahr eine Herzoperation. Nachdem er wieder aus dem Krankenhaus heraus war hat er seinen Feuerwehrdienst wieder aufgenommen. Er macht weiterhin Atemschutz. Seine letzte G26-Untersuchung hatte er vor der Herz-OP. Ist das so in Ordnung? | |||||
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Autor | Thom8as 8W., Norden / Niedersachsen | 467313 | |||
Datum | 01.03.2008 12:37 | 11499 x gelesen | |||
Die FwDV 7 sagt klar aus: Erneut Untersucht werden muß u.a. nach schwerer Krankheit oder bei Zweifel. Eine Herz-OP fällt zählt für mich als schwere Erkrankung. Also muß der Kollege in meinen Augen zum Doc. Weshalb genau wurde er am Herz operiert? MfG Thomas ------------------------------------------------------------------------ Leichtsinn ist kein Mut und Vorsicht keine Feigheit! Auf das wir immer schön heile wieder nach Hause kommen! --------------------------------------------------------------------------- Ganz wichtig, man muß es ja erwähnen, dies ist nicht Meinung meiner Dienstherren von Feuerwehr und Landkreis oder gar die Meinung von Nachbars Katze, nur meine Meinung. Meine Homepage ICQ-Nummer: 436-445-709 | |||||
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Autor | Jens8 F.8, Wernau / Baden-Württemberg | 467314 | |||
Datum | 01.03.2008 12:41 | 11354 x gelesen | |||
Umfangreiches LEsematerial in diesem Dokument von Atemschutzunfaelle.de Eine Herz-OP würde für mich als Führung bedeuten das der Kamerad umgehend erneut untersucht werden muss. Nichtnur für AT. Gruß, Jens -Da es ja Mode zu sein scheint seine eigene Meinung zu haben, ist dies natürlich meine Eigene. Wer möchte darf sie gerne auch haben- Feuerwehr Wernau | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 467316 | |||
Datum | 01.03.2008 12:49 | 11355 x gelesen | |||
Es ist schon nicht in Ordnung, das er überhaupt wieder Feuerwehr(einsatz)dienst macht, ohne ärztlichen Attest... (Bundesland?) Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, man kann sie kostenlos nutzen. Sie ist nicht OpenSource, man darf sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen. Meine Wehr (für die ich hier nicht schreibe!): http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Mart8in 8S., Eggenstein / BADEN - Württemberg | 467317 | |||
Datum | 01.03.2008 12:51 | 11384 x gelesen | |||
Hallo, "Ist das so in Ordnung?" Ich habe in den G26 Vorgaben keine Klausel gefunden, die eine Untersuchung nach einem schweren Eingriff oder einer längeren Krankheit vorschreibt. Rein aus dem Bauch heraus würde ich sagen nochmals G26 machen lassen, um sich gegenüber der Versicherung und dem Träger abzusichern, dass nach diesem Eingriff der gesundheiltiche Zustand und vor allem die Belastungsfähigkeit einen Atemschutzeinsatz zulassen. Bis dahin kein Atemschutzdienst. Meine Haltung ergibt sich daraus, dass es hier einen Eingriff an " unserem Motor" gab. Sowas ist nicht ohne und sollte erstmal vom Körper gut verarbeitet werden. Selbst wenn der Kamerad sich super gut fühlt (schön für Ihn), heißt das noch lange nicht dass sein Herz (ohne demjenigen nahe treten zu wollen) das auch wirklich verträgt. Von einer benachbarten WF ist mir bekannt, dass dort der Atemschutzdienst nach einer starken Krippe für eine vom Werksarzt festgelegten Zeit untersagt wird. Als Schutz für den Aktiven finde ich das nichtmal so schlecht. Ich hatte selbst schon das Erlebnis nach einer längeren Erkältung dass 6 Wochen danach meine Belastungsübung zwar in Ordnung ging, aber ich mich nicht unbedingt wohl dabei fühlte. Gruß aus Nordbaden. Martin "Nur wer das Herz hat zu helfen, hat das Recht zu kritisieren." A.L. | |||||
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Autor | Jens8 F.8, Wernau / Baden-Württemberg | 467318 | |||
Datum | 01.03.2008 12:54 | 11424 x gelesen | |||
Geschrieben von Martin StreebIch habe in den G26 Vorgaben keine Klausel gefunden, die eine Untersuchung nach einem schweren Eingriff oder einer längeren Krankheit vorschreibt. FwDV 7, Seite 3 Punkt 3. Siehe Hier. Das reicht mir als Begründung völlig aus. Gruß, Jens -Da es ja Mode zu sein scheint seine eigene Meinung zu haben, ist dies natürlich meine Eigene. Wer möchte darf sie gerne auch haben- Feuerwehr Wernau | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 467320 | |||
Datum | 01.03.2008 12:58 | 11354 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian KruppEs ist schon nicht in Ordnung, das er überhaupt wieder Feuerwehr(einsatz)dienst macht, ohne ärztlichen Attest... Och, daß kannst du doch nicht mit dem armen FA machen. Der ist sicherlich ein verdienter Kamerad und zudem müssen wir ja noch die soziale Komponente beachten... ;-) SCNR MkG Marc Wenn der Rauch des Scheiterhaufens, den man entzündet hat, bis hin nach Rom sichtbar ist, so muß man sich nicht wundern wenn die Inquisition bei einem vorbeischaut – und dann ist ungewiß wer als nächstes brennt. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 467321 | |||
Datum | 01.03.2008 13:03 | 11231 x gelesen | |||
Aussagegleich ist auch die BGV A4, § 5 Absatz 3 Nr. 2 Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, man kann sie kostenlos nutzen. Sie ist nicht OpenSource, man darf sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen. Meine Wehr (für die ich hier nicht schreibe!): http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Mitj8a S8., Pinneberg / SH | 467322 | |||
Datum | 01.03.2008 13:04 | 11391 x gelesen | |||
Und die soziale Inkompetenz, die Du hier einmal mehr durchblicken lässt, ist der Klärung der Frage zuträglich? Gruß Mitja Ich spreche nur fuer mich! | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 467323 | |||
Datum | 01.03.2008 13:08 | 11279 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyOch, daß kannst du doch nicht mit dem armen FA machen. Der ist sicherlich ein verdienter Kamerad und zudem müssen wir ja noch die soziale Komponente beachten... ;-)Man sollte auch den heilenden Effekt der Feuerwehrzugehörigkeit beachten ;-) Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, man kann sie kostenlos nutzen. Sie ist nicht OpenSource, man darf sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen. Meine Wehr (für die ich hier nicht schreibe!): http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Sven8 H.8, Ibbenbüren / NRW | 467324 | |||
Datum | 01.03.2008 13:16 | 11391 x gelesen | |||
Hi Mitja, kann es sein das deinem Ironiedetektor die Batterien fehlen? Gruß Sven | |||||
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Autor | Sven8 H.8, Ibbenbüren / NRW | 467325 | |||
Datum | 01.03.2008 13:19 | 11281 x gelesen | |||
Hi, also die Fakten sind hier ja schon klar aufgezeigt worden, er muss eine erneute G26.3 Untersuchung machen. Für mich auch unverständlich, da selber "betroffen", nach einer OP keine neue Untersuchung durchführen zu lassen! Gruß Sven | |||||
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Autor | Mart8in 8S., Eggenstein / BADEN - Württemberg | 467328 | |||
Datum | 01.03.2008 13:28 | 11293 x gelesen | |||
Hallo Jens, ich ergebe mich und revidiere: hier " G26.3 aus erbeitsmedizinischer Sicht " stehts unter vorzeitiger Nachuntersuchung drin. Man sollt halt manches langsam lesen und net drüberfliegen (Asche auf mein Haupt). Gruß aus Nordbaden Martin "Nur wer das Herz hat zu helfen, hat das Recht zu kritisieren." A.L. | |||||
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Autor | Dani8el 8G., Überherrn / Saarland | 467338 | |||
Datum | 01.03.2008 14:04 | 11437 x gelesen | |||
Hier sind FwDV 7, der GMV, die Eigenverantwortung des Geräteträgers und vor allen die Fürsorgepflicht der Wehrführung dem hoffentlich wieder gesunden Feuerwehrmann mehr als eindeutig -> "ohne erneute G26 kein Einsatz unter Atemschutz." bei Zweifel am allg. Gesundheitszustand -> "keine Feuerwehrtätigkeit ohne Tauglichkeitsuntersuchung." Eigentlich dürfte dies keine Diskussion wert sein. Wer als Führungskraft den Kameraden nach bekannter OP am Herz noch unter PA arbeiten lässt, ohne erneute Untersuchung, handelt absolut fahrlässig und unverantwortlich. Gruß Daniel Meine Meinung gehört mir. Wenn ich etwas als offizieller Vertreter meiner Feuerwehr veröffentliche, steht mein vollständiger Name mit Dienstrang und Dienststellung dabei. | |||||
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Autor | Mitj8a S8., Pinneberg / SH | 467342 | |||
Datum | 01.03.2008 14:13 | 11371 x gelesen | |||
Moin Sven, mit hundertprozentiger Sicherheit nicht... Gruß Mitja Ich spreche nur fuer mich! | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 467344 | |||
Datum | 01.03.2008 14:19 | 11352 x gelesen | |||
Geschrieben von Mitja SuchorskiUnd die soziale Inkompetenz, die Du hier einmal mehr durchblicken lässt, ist der Klärung der Frage zuträglich? Die Frage ist in den Grundzügen ziemlich schnell geklärt worden - man wird den FA wohl nochmals untersuchen müssen. Nur weiß ich auch was ganz schnell gesagt werden wird, wenn man eine solche Untersuchung verbindlich fordert. MkG Marc Wenn der Rauch des Scheiterhaufens, den man entzündet hat, bis hin nach Rom sichtbar ist, so muß man sich nicht wundern wenn die Inquisition bei einem vorbeischaut – und dann ist ungewiß wer als nächstes brennt. | |||||
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Autor | Mitj8a S8., Pinneberg / SH | 467345 | |||
Datum | 01.03.2008 14:33 | 11461 x gelesen | |||
Moin, dass der Kamerad die G26 neu machen muss, steht auch für mich ausser Frage. Nur bin ich der Meinung, dass jemand, der die G26 nicht mehr schafft, dennoch aktives Mitglied einer Wehr bleiben und dort wertvolle Arbeit leisten kann. Und das hat dann auch nichts mit "verdienter Kamerad" etc. zu tun. Gruß Mitja Ich spreche nur fuer mich! | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 467348 | |||
Datum | 01.03.2008 14:56 | 11330 x gelesen | |||
Geschrieben von Mitja SuchorskiNur bin ich der Meinung, dass jemand, der die G26 nicht mehr schafft, dennoch aktives Mitglied einer Wehr bleiben und dort wertvolle Arbeit leisten kann."Aktiv" bedeutet in meinen Augen "Einsatzdienst". Unabhängig von der Diskussion, ob man dafür zwingend die G26.3 haben sollte, bin ich der Ansicht, das man es sich ärztlich bescheinigen lassen sollte, ob/wie der Kamerad eingesetzt werden kann. So hart es klingt: Dümmstenfalls wird jemandem ein solches Attest in Folge einer Beerdigung noch viel Ärger ersparen. Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, man kann sie kostenlos nutzen. Sie ist nicht OpenSource, man darf sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen. Meine Wehr (für die ich hier nicht schreibe!): http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Sven8 H.8, Ibbenbüren / NRW | 467350 | |||
Datum | 01.03.2008 15:03 | 11237 x gelesen | |||
Hi, es geht hier grundsätzlich um die Feststellung ob ein Kamerad nach einer schweren Erkrankung überhaupt bzw. in welchem Umfang wieder fähig ist den Dienst zu leisten! Wenn er nicht mehr in der Lage ist Dienst zu tun, hat er da auch nichts mehr zu suchen! Wenn der Arzt aber sein ok gibt und ihn bis auf die G26.3 wieder einsatzfähig schreibt spricht ja nichts da gegen ihn wieder in den Umfang einzusetzen wie es seine Gesundheit zu lässt. Das hat dann für mich nichts mit sozialer Kompetenz oder der gleichen zu tun sondern eine reine Absicherung aller Einsatzkräfte! Gruß Sven | |||||
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Autor | Andr8eas8 H.8, Ditzingen / Baden-Württemberg | 467358 | |||
Datum | 01.03.2008 16:14 | 11788 x gelesen | |||
Geschrieben von = anonym = Ein Feuerwehrkamerad hatte im letztem Jahr eine Herzoperation. Was war das denn für eine Herzoperation? Bevor man diskutiert wie krank der Mensch ist, muss man doch zuerst mal wissen was er überhaupt hat. "Herz-Op" heißt nichts Genaueres wie "Autounfall". Da kann ein Kratzer in der vorderen Stoßstange drin sein oder das Auto kann in Fetzen an einem Baum kleben. Genauso kann der Feuerwehrkamerad einen Mini-Eingriff ohne irgendwelche gesundheitlichen Beeinträchtigungen hinter sich haben oder er hatte vielleicht eine Herztransplantation. Vor einer Bewertung der Un-/Bedenklichkeit zum FW-Dienst muss zwingend diese Unterscheidung gemacht werden. Andreas | |||||
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Autor | Pete8r L8., Flöha / Sachsen | 467364 | |||
Datum | 01.03.2008 16:41 | 11308 x gelesen | |||
Hallo, bevor hier mit sozialer Kompetenz um sich geworfen wird. Sollte es nicht unter anderem auch im Interesse des "Operierten liegen, das sich die OP auch gelohnt hat? Sollte er nicht auch selbst daran interessiert sein das sein Leben noch ein wenig andauert? Uns sicher zeugt es von sozialer Kompetenz mit dem betreffenden Kam./Kol. ein Gespräch darüber zu führen ob er etwa mit dem Doc schon über den Einsatzdienst gesprochen hat. Wenn ja ok, wenn nein kann man ihn immer noch zum Arzt schicken.(Übrigens ist die DV 7 da wirklich recht eindeutig-wenn AGT, dann Untersuchung) Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 467375 | |||
Datum | 01.03.2008 17:06 | 11292 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Daniel Gehlen und vor allen die Fürsorgepflicht der Wehrführung Genau die Fürsorgepflicht des Leiters der Feuerwehr vermisse ich hier, mir wäre die Sache zu heiß ohne ärztliche Unbedenklichkeitserklärung jemanden als Atemschutztauglich anzusehen. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Stev8e S8., Langenhennersdorf / Sachsen | 468241 | |||
Datum | 05.03.2008 18:12 | 11432 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Thomas Weege Die FwDV 7 sagt klar aus: Erneut Untersucht werden muß u.a. nach schwerer Krankheit oder bei Zweifel. Das würd ich auch so sehen! Aber ich will hier auch mal zu bedenken geben, das ein OP gerade am HERZ ja keine lapalie ist und ich daher auch empfehlen würde den Kameraden erstmal langsam wieder an so schwere Tätigkeiten wie einen Atemschutzeinsatz heran zu führen ... Acuh wenn er sich es vielleicht zutraut solte er das ganz eher langsam angehen!! MfG Alles meine eigene Meinung!! Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten. (Und Ihr werdet welche finden!!) | |||||
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Autor | = an8ony8m =8 .8, 4 / | 468621 | |||
Datum | 07.03.2008 08:56 | 11403 x gelesen | |||
hi Geschrieben von Andreas Häcker Dr. Was war das denn für eine Herzoperation? Bevor man diskutiert wie krank der Mensch ist, muss man doch zuerst mal wissen was er überhaupt hat. Der FW-Angehörige ist während der Arbeit zusammengebrochen. Im Krankenhaus wurden dann Gefäße am/im Herz durch ein Endoskop (oder so ähnlich) aufgeweitet. Gruss | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 468623 | |||
Datum | 07.03.2008 09:10 | 11327 x gelesen | |||
Geschrieben von = anonym = Im Krankenhaus wurden dann Gefäße am/im Herz durch ein Endoskop (oder so ähnlich) aufgeweitet. Das Endoskop wäre dafür schon etwas dick. Ich denke eher, daß es sich dabei um eine Dilatation im Rahmen einer PTA über Katheter gehandelt hat. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Dirk8 B.8, Düsseldorf / NRW | 468624 | |||
Datum | 07.03.2008 09:17 | 11391 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter Lieffertzbevor hier mit sozialer Kompetenz um sich geworfen wird. Manchmal frage ich mich ob es sich bei einer (freiwilligen) Feuerwehr um eine Vereinigung von mündigen Erwachsenen oder um einen Kindergarten (mit Wehrführung als Aufsichtspersonen) handelt? Meint Ihr den allen ernstes wenn jemand eine derartige Erkrankung hat, er die wie eine Grippe zu Hause selbst behandelt? Ich gehe mal sehr stark von aus dass sich dieser (erwachsene) Mensch unter starker Kontrolle bei diversen (Fach!) Ärzten befindet. Dort wird er dann schon gefragt haben wie es mit der ein oder anderen Tätigkeit (ob Hobby oder Beruf) aussieht. Solange er nicht krankgeschrieben ist und die Ärzte in für diverse Belastungen wieder ein OK erteilt haben, denke ich mal nicht dass man dann irgend einen dritten für etweiligen Schäden haftbar machen kann. Was ich der Betroffene überlegen sollte ist, ob er ausreichend medizinischen Rat eingeholt hat, rein nur um (falls etwas passiert) den Versicherungsschutz nicht zu verlieren. Gruß Dirk | |||||
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Autor | Sven8 K.8, Baddeckenstedt / Niedersachsen | 468654 | |||
Datum | 07.03.2008 11:30 | 11435 x gelesen | |||
Wie verwirrend eine Überschrift sein kann. Geschrieben von ----Christian Fischer-- daß es sich dabei um eine Dilatation im Rahmen einer PTA über Katheter gehandelt hat. dem schließe ich mich an, im Rahmen der Vasodilatation ist dieses zwar auch eine Herz OP jedoch nicht wie oft vermutet die OP am offenen Herzen! Profi sein heißt auch FEHLER zu zugeben ! Dieses ist meine eigene Meinung ! Guck mal hier : http://www.feuerwehr-baddeckenstedt.de/ | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 468664 | |||
Datum | 07.03.2008 11:47 | 11249 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven Kusackdem schließe ich mich an, im Rahmen der Vasodilatation ist dieses zwar auch eine Herz OP jedoch nicht wie oft vermutet die OP am offenen Herzen! Diese sind ohnehin im Vergleich zu PTA recht selten. Wobei auch der hier genannte Eingriff nicht unerheblich ist und vor allem eine bestimmte für die körperliche Leistungsfähigkeit relevante Vorerkrankung voraussetzt. Ein blinddarm raus wäre zumindest unkritischer für die zukünftige Eignung als AGT. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8R., Berlin / Berlin | 468673 | |||
Datum | 07.03.2008 11:56 | 11693 x gelesen | |||
Hallo, da Dilatation ja am Herzen statt fand, denke ich, dass es sich wohl um eine PTCA handelte. Aber zurück zum Thema: Ist der Betreffende weiterhin tauglich zum Tragen von Atemschutzgeräten. Wenn man nun in den Grundsatz 26 schaut, findet man folgendes: 3.3.1.1 dauernde gesundheitliche Bedenken ... -Erkrankungen oder Veränderungen des Herzens oder des Kreislaufs mit Einschränkung der Leistungs- oder Regulationsfähigkeit, Blutdruckveränderungen stärkeren Grades, Zustand nach Herzinfarkt Für die Gruppe 1,2 und 3 ist oben genanntes ein Ausschlußgrund. Aufgrund der kurzen Schilderung ist zwar nicht sicher, dass es sich um einen Herzinfarkt handelte, jedoch ist wohl sicher, dass es definitiv in Richtung KHK -> ACS geht. Entsprechende Patienten sind m.E. in ihrer Leistungsfähigkeit eingeschränkt. Was sagt der Arzt dazu? Gruß Sebastian | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 468730 | |||
Datum | 07.03.2008 16:03 | 11504 x gelesen | |||
Es steht eigentlich außer Frage das nochmal ein G26.3 Untersuchung durchgeführt werden MUSS. Vielmehr stellt sich aber die Frage ob er, selbst wenn er die Untersuchung schaffen sollte überhaupt tauglich ist. Ausschlußkriterium für G26.1-3 Erkrankungen oder Veränderungen des Herzens oder des Kreislaufs mit Einschränkung der Leistungs- oder Regulationsfähigkeit, Blutdruckveränderungen stärkeren Grades, Zustand nach Herzinfarkt | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 468766 | |||
Datum | 07.03.2008 19:06 | 11387 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Dirk Brokatzky rein nur um (falls etwas passiert) den Versicherungsschutz nicht zu verlieren. Zum n+1-ten male: Man kann in der gesetzlichen Unfallversicherung keinen Versicherungsschutz verlieren. Das ist nun mal so. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist." (Johann Friedrich Krügelstein: Vollständiges System der Feuerpolizeywissenschaft, 1799) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8R., Berlin / Berlin | 468767 | |||
Datum | 07.03.2008 19:14 | 11359 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander HoEs steht eigentlich außer Frage das nochmal ein G26.3 Untersuchung durchgeführt werden MUSS. Meinen Beitrag von 11:56 Uhr hast du gelesen? Gruß Sebastian | |||||
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Autor | Dirk8 B.8, Düsseldorf / NRW | 468772 | |||
Datum | 07.03.2008 19:34 | 11430 x gelesen | |||
Geschrieben von Christi@n PannierZum n+1-ten male: Man kann in der gesetzlichen Unfallversicherung keinen Versicherungsschutz verlieren. Das ist nun mal so. Im Prinzip richtig, nur wie sieht es aus wenn derjenige auf Grund eines Kreislaufkollaps zusammenbricht? Wird dann auch gezahlt, wenn es sich herausstellt das er auf Grund seiner Gesundheit nichts da verloren hat und ich rede nicht von einem Tag Krankenhaus, sondern vom schlimmsten Fall. Wie sieht es dann in Punkto Lebensversicherung, Hinterbliebenversorgung etc.. aus? Gruß Dirk | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 468838 | |||
Datum | 08.03.2008 00:05 | 11345 x gelesen | |||
Sorry, hab den ganzen Thread am Nachmittag gelesen, aber das is mir anscheinend entgangen. :-( | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 469017 | |||
Datum | 09.03.2008 12:22 | 11260 x gelesen | |||
Hallo Dirk, Hallo Forum, Geschrieben von Dirk Brokatzky Im Prinzip richtig, nur wie sieht es aus wenn derjenige auf Grund eines Kreislaufkollaps zusammenbricht? Wird dann auch gezahlt, wenn es sich herausstellt das er auf Grund seiner Gesundheit nichts da verloren hat und ich rede nicht von einem Tag Krankenhaus, sondern vom schlimmsten Fall. Wie sieht es dann in Punkto Lebensversicherung, Hinterbliebenversorgung etc.. aus? Es wird nicht gezahlt, wenn es Krankheitsfolgen sind und kein Unfall. Aber ist der Versicherungsschutz das Maß aller Dinge? Ich denke, Ziel muss es sein mit den selben Leuten gesund nach Hause zu kommen mit denen man Ausgerückt ist. Am besten ist es, wen man die Versicherung überhaupt nicht braucht! Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | |||||
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