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Thema | Europaweite Ausschreibungen - wie oft nicht bekannt? | 126 Beträge | |||
Rubrik | Fahrzeugtechnik | ||||
Autor | Dani8el 8H., Neckargemünd / Baden-Württemberg | 468325 | |||
Datum | 05.03.2008 23:09 | 98552 x gelesen | |||
Hallo, mir ist jetzt mal wieder beim Stuttgarter Porsche-NEF im Thread aufgefallen, dass einige neunmalkluge kommen und sagen, nimm doch das und das. Auch ist mir aufgefallen, dass hier manche schreiben, "wir wollen ein GHTLF 5000/400/200/48/5", was denn die anderen hier so empfehlen können, was man kaufen solle... Da frage nicht nur ich mich immer wieder, ob manche garnicht wissen, dass man sowas ausschreiben muss und nicht einfach mal "shoppen" geht... Hat jemand Erfahrungen von Feuerwehren, die mal damit auf die Schnauze gefallen sind? Spätestens der potentielle Auftragnehmen muss doch darauf hinweisen, dass man das nicht einfach so bei ihm kaufen kann. Oder? Spätestens bei der "End-Abnahme" wird ja oft von vielen Feuerwehren, wie ich gehört habe, gerne lieber das Mittagessen abgenommen, statt des Autos... Ich will nicht wissen, wie viele Abnahmen ohne Prüfung unterschrieben wurden... Gruss, Daniel Hecker FF Neckargemünd
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 468327 | |||
Datum | 05.03.2008 23:15 | 96467 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Daniel Hecker mir ist jetzt mal wieder beim Stuttgarter Porsche-NEF im Thread aufgefallen, dass einige neunmalkluge kommen und sagen, nimm doch das und das. Auch ist mir aufgefallen, dass hier manche schreiben, "wir wollen ein GHTLF 5000/400/200/48/5", was denn die anderen hier so empfehlen können, was man kaufen solle... Da frage nicht nur ich mich immer wieder, ob manche garnicht wissen, dass man sowas ausschreiben muss und nicht einfach mal "shoppen" geht... Vermutlich wissen es die meisten nicht. Ist aber egal, sdolange die nicht in der Position des Beschaffers sind. Letzterer tut gut daran sich mit solchen Dingen zu befassen. Geschrieben von Daniel Hecker Hat jemand Erfahrungen von Feuerwehren, die mal damit auf die Schnauze gefallen sind? Naja, ich kenne eine Feuerwehr, die eine DLK freihändig vergeben hat. Aussage eines der Mitarbeiter war, das habe eine ganze Menge Ärger eingebracht, aber finanziell habe es sich echt gelohnt. Andere Fälle (wo's (angeblich) keinen Ärger gab) gibts dutzende. Geschrieben von Daniel Hecker Spätestens der potentielle Auftragnehmen muss doch darauf hinweisen, dass man das nicht einfach so bei ihm kaufen kann. Oder? Nö, warum sollte der das müssen? Der wäre ja selten blöd, wenn er sich so einen Auftrag aus der Hand nehmen liesse. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist." (Johann Friedrich Krügelstein: Vollständiges System der Feuerpolizeywissenschaft, 1799) | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Neckargemünd / Baden-Württemberg | 468329 | |||
Datum | 05.03.2008 23:18 | 96442 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Christi@n Pannier Ist aber egal, sdolange die nicht in der Position des Beschaffers sind. Und jetzt sind wir mal ehrlich... Wer ist in der Regel der Beschaffer eines z.B. TSF? Der Mensch macht das sicher in seinem Leben genau ein mal und das wars... Er wird nicht die Erfahrung haben die andere (z.B. UC), die wissen, worauf sie zu achten haben. Geschrieben von Christi@n Pannier das habe eine ganze Menge Ärger eingebracht, aber finanziell habe es sich echt gelohnt. Auftrag wurde storniert und Hersteller hat Ausfall geltend gemacht? Weißt Du da Summen? Gruss, Daniel Hecker FF Neckargemünd
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 468331 | |||
Datum | 05.03.2008 23:22 | 96430 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel Heckermir ist jetzt mal wieder beim Stuttgarter Porsche-NEF im Thread aufgefallen, dass einige neunmalkluge kommen und sagen, nimm doch das und das. Ja, ganz schlaue Menschen das... Selbst bei exoribitanten Unterhaltskosten spielt das in einer aktuellen Vergabe keine Rolle, wenn das nicht auch Wertungskriterium gewesen ist. Frag doch mal, wer danach heute (schon) wertet - und wie man das ohne Vergleichskriterien machen will, wo doch ggf. sehr interessante Ergebnisse bei herauskommen können (so hat der eine "Sportwagen" als NEF ggf. zwar einen deutlich höheren Verbrauch, dafür braucht er vielleicht nur alle 20.000 km neue Bremsen, während der "preisgünstige" "verbrauchsarme" Normalwagen alle 5.000 km welche haben muss...) Schlauer ist man immer erst hinterher und das Vergaberecht sollte man schon kennen und beachten. "Politische" Vergaben sind nicht vorgesehen. Geschrieben von Daniel Hecker Auch ist mir aufgefallen, dass hier manche schreiben, "wir wollen ein GHTLF 5000/400/200/48/5", was denn die anderen hier so empfehlen können, was man kaufen solle... Da frage nicht nur ich mich immer wieder, ob manche garnicht wissen, dass man sowas ausschreiben muss und nicht einfach mal "shoppen" geht... häufiges Problem... Geschrieben von Daniel Hecker Hat jemand Erfahrungen von Feuerwehren, die mal damit auf die Schnauze gefallen sind? Ja, die kommen immer erst dann, wenns zu spät ist und es darf nicht darüber gesprochen werden. Geschrieben von Daniel Hecker Spätestens der potentielle Auftragnehmen muss doch darauf hinweisen, dass man das nicht einfach so bei ihm kaufen kann. Oder? Wo lebst Du? Natürlich wollen die (meisten) jedem (fast) alles verkaufen... Geschrieben von Daniel Hecker Spätestens bei der "End-Abnahme" wird ja oft von vielen Feuerwehren, wie ich gehört habe, gerne lieber das Mittagessen abgenommen, statt des Autos... Streiche Mittagessen, setze Fass Bier o.ä. Geschrieben von Daniel Hecker Ich will nicht wissen, wie viele Abnahmen ohne Prüfung unterschrieben wurden... Streiche Abnahme, geschweige denn Prüfung, setze Werksführung und Rede. Von denen, die nach erfolgter Pflichtabnahme (wegen Zuschuß) wider besseres Wissen und trotz schriftlicher Hinweise der Firmen trotzdem zuladen, was an Platz (gegen! die Gewichts"reserve") (eigentlich schon lang nicht mehr!) geht. ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 468332 | |||
Datum | 05.03.2008 23:25 | 96255 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Daniel Hecker Auftrag wurde storniert Nö. Die Leiter ist in Dienst. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist." (Johann Friedrich Krügelstein: Vollständiges System der Feuerpolizeywissenschaft, 1799) | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Neckargemünd / Baden-Württemberg | 468338 | |||
Datum | 06.03.2008 00:06 | 96146 x gelesen | |||
Geschrieben von Christi@n PannierNö. Die Leiter ist in Dienst. Was waren dann die finanziellen Folgen? Gerne auch per PN ;) Gruss, Daniel Hecker FF Neckargemünd
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Autor | Dani8el 8H., Neckargemünd / Baden-Württemberg | 468339 | |||
Datum | 06.03.2008 00:12 | 96426 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich CimolinoGeschrieben von Daniel HeckerSpätestens bei der "End-Abnahme" wird ja oft von vielen Feuerwehren, wie ich gehört habe, gerne lieber das Mittagessen abgenommen, statt des Autos... das habe ich nur gedacht und nicht geschrieben *g* Geschrieben von Ulrich Cimolino Geschrieben von Daniel HeckerIch will nicht wissen, wie viele Abnahmen ohne Prüfung unterschrieben wurden... Ich hab gehört, dass die ganz komisch reagieren, wenn eine FF zur Abnahme kommt und dann das Fass ablehnt und wirklich eine komplette Prüfung des Fahrzeuges macht, incl. Wartung, Mängelliste, ... und dann das Fahrzeug im Werk zurücklässt um Nachbesserungen durchzuführen. Ich will nicht wissen, wieviele Fahrzeuge trotz Mangel mitgenommen werden (so er denn überhaupt festgestellt wird!), weil man ja sonst noch ein paar Wochen auf das neue Auto warten muss... Geschrieben von Ulrich Cimolino trotzdem zuladen, was an Platz (gegen! die Gewichts"reserve") (eigentlich schon lang nicht mehr!) geht. Ach... Ich kenn da auch so ein LF 8/6 das mit unnötigem Kram endlos überladen wurde. Z.B. ist da ein Hochdruckreiniger drauf (die nennen das IFEX), der schon mega-schwer ist und dann noch viel unnötiger Kram... Aber ist ja kein Problem. Man hat einfach aufgelastet und liegt jetzt statt 7,49t bei über 7,5t und fordert einfach Führerscheine bei der Stadt. Weil es ist ja alles notwendig auf dem Auto und man braucht ja alles unbedingt bei den zwei bis drei Einsätzen im Jahr (hochgerechnet!), zu denen sowieso immer eine andere grosse Feuerwehr kommt, sobald die Dimension Mülleimer überschritten wird. Ich bin ja gespannt, wieviele Führerscheine diese Feuerwehr bekommen wird... Meiner Meinung nach steht die Anzahl genau fest *g* Gruss, Daniel Hecker FF Neckargemünd
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Autor | Mich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen | 468345 | |||
Datum | 06.03.2008 06:57 | 96072 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Daniel Hecker Ich hab gehört, dass die ganz komisch reagieren, wenn eine FF zur Abnahme kommt und dann das Fass ablehnt und wirklich eine komplette Prüfung des Fahrzeuges macht, incl. Wartung, Mängelliste, ... Hmm, also das Faß war/ist doch eigentlich irgendwie im Kaufpreis enthalten - genau wie die Flasche Sekt beim privaten Autokauf. Also Faß nehmen, ins Auto laden (kann man vielleicht mal gebrauchen) und dann die Abnahme machen. Grüße Micha | |||||
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Autor | Mich8ael8 A.8, Nieheim- Holzhausen / NRW | 468349 | |||
Datum | 06.03.2008 07:56 | 96314 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel HeckerUnd jetzt sind wir mal ehrlich... Wer ist in der Regel der Beschaffer eines z.B. TSF? Der Mensch macht das sicher in seinem Leben genau ein mal Naja gehen wir mal von einer kleineren Feuerwehr aus, wie wir es sind, mit ca 10-12 Fahrzeugen im gesamten Gemeindegebiet, da wird sich ein Beschaffer während seines beruflichen Werdegangs schon öfter als einmal damit befassen müssen. Geschrieben von Daniel Hecker Er wird nicht die Erfahrung haben die andere (z.B. UC), die wissen, worauf sie zu achten haben. Und genau deswegen ist es ja gut, dass es Leute wie UC gibt, die mit Rat & Tat / Literatur zur Verfügung stehen. Es gibt genug Leute, die sicherlich was wissen, aber damit hinterm Berg halten. Gut, die verspüren manchmal auch nicht so viel Gegenwind.....aber ist das besser? ;-) Gruß Michael Ich bin dafür verantwortlich was ich sage, aber nicht dafür was Du daraus liest! Buchtipps rund um das Thema Feuerwehr | |||||
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Autor | Tobi8as 8O., Langförden / Niedersachsen | 468350 | |||
Datum | 06.03.2008 08:17 | 96277 x gelesen | |||
Guten Morgen, Hast denn schon mal wan von Fördervereinen der Feuerwehren gehört!!!! Die beschaffen in der Regel das Fahrzeug selbt und nicht wie üblich die Stadt/Gemeinde! Erstens können solche Vereine günstiger beschaffen und zweitens man kann eine Ausschreibung umgehen!!! mit kameradschaftlichen Gruß Tobias | |||||
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Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 468351 | |||
Datum | 06.03.2008 08:18 | 96139 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Christi@n Pannier Naja, ich kenne eine Feuerwehr, die eine DLK freihändig vergeben hat. Aussage eines der Mitarbeiter war, das habe eine ganze Menge Ärger eingebracht, aber finanziell habe es sich echt gelohnt. wobei eine Vergabe ohne ausschreibung nach VOL/VOB ja normalerweise dazu führt dass Zuschüsse für eine Maßnahme nicht mehr gewährt werden. Das wird eine Stadt mit BF wohl weniger kratzen, bei anderen Kommunen kann ich mir kaum Vorstellen dass der Zuschussausfall durch einen so erzielten günstigeren Preis kompensiert werden kann... Gruß, otti "You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa Mehr über mich: http://mo-esch.blog.de Mehr über uns: http://kats-rtk.blog.de | |||||
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Autor | Cars8ten8 K.8, Hambühren / Niedersachsen | 468352 | |||
Datum | 06.03.2008 08:23 | 96137 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Ulrich Cimolino Streiche Abnahme, geschweige denn Prüfung, setze Werksführung und Rede. Also da muß ich ja mal eine Lanze für die Firma RFT aus L. in BB brechen. Die sind mit unserem LF nach Celle gefahren und haben das Fahrzeug dort vom Kollegen Marquard abnehmen lassen. Alle Mängel wurden anschließend im Werk beseitigt. Als wir unser Fahrzeug dort abgeholt haben, waren wir zwei Tage im Werk und sind erstmal die Mängelliste der LFS durchgegangen. Die haben sich echt lang gemacht damit es nichts zu beanstanden gab. Am ersten Tag waren wir ca. 10 Std.(!) mit der Einweisung auf Fahrgestell, Aufbau und Pumpe beschäftigt. Am nächsten Tag nochmal 4 Std. mit der DZA......also ich hatte da nichts dran auszusetzen. Wir wurden vom Hersteller über die Gewichtsbilanz von vornherein darauf hingewiesen was gewichtsmäßig geht und was kriminell wird. Aber wir sind nun mal was die mitgeführte Wassermenge und Beladung angeht auf dem Teppich geblieben und haben die 14,5 t nicht ausgereitzt....(das Auto wiegt 13,9 t mit Besatzung). Es geht also auch anders, viele Grüße, Carsten | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 468353 | |||
Datum | 06.03.2008 08:25 | 96171 x gelesen | |||
Quatsch... Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, man kann sie kostenlos nutzen. Sie ist nicht OpenSource, man darf sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen. Meine Wehr (für die ich hier nicht schreibe!): http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Tobi8as 8O., Langförden / Niedersachsen | 468354 | |||
Datum | 06.03.2008 08:28 | 96218 x gelesen | |||
Dann kannst du es ja bestimmt auch erläutern!!!?? | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 468356 | |||
Datum | 06.03.2008 08:33 | 96184 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Tobias Ostendorf Hast denn schon mal wan von Fördervereinen der Feuerwehren gehört!!!! Die beschaffen in der Regel das Fahrzeug selbt und nicht wie üblich die Stadt/Gemeinde! Na die hanm`s gut. So etwas geht bei uns nicht. Von den Fördervereinen darf kein Material beschafft werden das anschließend die Gemeinde mit Folgekosten für den Unterhalt belastet. Da sind höchstens Stiefel, Jacken und Ausstattung für die JF drin. Wie kommt man als Förderverein eigentlich an soviel Kohle das es für ein Löschfahrzeug reicht???? Geschrieben von Tobias Ostendorf Erstens können solche Vereine günstiger beschaffen und zweitens man kann eine Ausschreibung umgehen!!! Das mit der Ausschreibung umgehen versteh ich noch, aber was ist jetzt mit "günstiger" beschaffen gemeint? Mehr als der übliche Komunalrabatt dürfte doch auch nicht drin sein. Im Schnitt zwischen 20 und 45 % (nagelt mich jetzt nicht fest, bin schon etwas länger au dem Geschäft). GRuß vom Berg Jakob Alles meine ganz private Meinung und keinesfalls die Meinung meiner Feuerwehr oder Gemeinde oder sonst wem! Alle meine Beiträge sind ausschließlich zur Verwendung auf www.feuerwehr-forum.de bestimmt und ich betrachte diese als mein geistiges Eigentum! Die Verwendung von mir verfassten ganzen Beiträgen, Auszügen und Textpassagen aus diesen Beiträgen, Zitaten, Bildern, Zeichnungen usw. in anderen Foren oder Medien sowie das verfielfältigen oder Kopieren meiner Beiträge und/oder die Weitergabe an dritte Personen bedarf meiner vorherigen ausdrücklichen Genehmigung! Sollte der Zeilenumbruch beim heimlichen Ausdrucken meiner Beiträge nicht stimmen, bitte eine kurze Mail an mich. Ich versende dann die entsprechenden Beiträge im passenden Format. "Dem Untergebenen geziemt es nicht, seinen eigenen beschraenkten Maßstab an die wohldurchdachten Anordnungen seines Vorgesetzten zu legen und sich in duenkelhaftem Uebermut ein Urteil über dieselben anzumaßen." | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 468358 | |||
Datum | 06.03.2008 08:37 | 95911 x gelesen | |||
Ja, kann ich. Aber die wahnsinnig ergiebige Erläuterung deiner Aussagen bringt mir nicht wirklich Lust dazu. Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, man kann sie kostenlos nutzen. Sie ist nicht OpenSource, man darf sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen. Meine Wehr (für die ich hier nicht schreibe!): http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 468359 | |||
Datum | 06.03.2008 08:39 | 95970 x gelesen | |||
Geschrieben von Jakob TheobaldDas mit der Ausschreibung umgehen versteh ich noch, aber was ist jetzt mit "günstiger" beschaffen gemeint? Mehr als der übliche Komunalrabatt dürfte doch auch nicht drin sein. Im Schnitt zwischen 20 und 45 % (nagelt mich jetzt nicht fest, bin schon etwas länger au dem Geschäft).Der Hersteller, der irgendeinem Verein einen "Kommunalrabatt" gewährt, wäre doch schön blöd... Ich glaube nicht, das mit diesem "günstiger" ein finanzieller Aspekt gemeint ist. Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, man kann sie kostenlos nutzen. Sie ist nicht OpenSource, man darf sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen. Meine Wehr (für die ich hier nicht schreibe!): http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Tobi8as 8O., Langförden / Niedersachsen | 468360 | |||
Datum | 06.03.2008 08:41 | 96302 x gelesen | |||
Es machen nicht alle Fördervereine aber ich kenne einige die haben das Fahrzeug über den Förderverein beschafft und anschließend an die Gemeine / Stadt übergeben und die hat des dann wieder an die FF übergeben! Wird auch teilweise auch bei neuen Feuerwehrgerätehäusern gemacht! Also ich denke das es bekannt ist, das man Privat günstiger beschaffen kann als eine Gemeinde / Stadt also so ist es bei uns wenigstens. Alles was offiziel über eine Stadt beschafft wird doch gleich sehr hoch im Preis von den Herstellern angeboten. Die wissen doch auch das in der Regel nur die Gemeinde oder Stadt die Beschaffungen tätigen! | |||||
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Autor | Mart8in 8M., Klix / Sachsen | 468361 | |||
Datum | 06.03.2008 08:47 | 95981 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Tobias Ostendorf Wird auch teilweise auch bei neuen Feuerwehrgerätehäusern gemacht! Förderverein baut Fw-Haus (Neubau) und übergibts (schenkts) der Gemeinde? Mich wundert bei deutschen Feuerwehren ja fast nichts mehr - das würde da aber noch einen drauf setzen.... Grüße M. | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 468362 | |||
Datum | 06.03.2008 08:48 | 96102 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Tobias Ostendorf Alles was offiziel über eine Stadt beschafft wird doch gleich sehr hoch im Preis von den Herstellern angeboten. Nun ja, mag sein. Aber so wie ich die Beschaffer kenne dürfte ein Lieferant mit einem solchen Geschäftsgebahren spätestens bei der nächsten Ausschreibung den kürzeren ziehen. Noch besteht ja die Möglichkeit seine Ausschreibung frei zu gestalten, nicht jeder Hersteller bietet das an was ich gerne möchte. Und wenn das dann nach der Vergabe doch aus irgendeinem Grund herausfällt....was solls.... ;-) Geschrieben von Tobias Ostendorf Es machen nicht alle Fördervereine aber ich kenne einige die haben das Fahrzeug über den Förderverein beschafft und anschließend an die Gemeine / Stadt übergeben und die hat des dann wieder an die FF übergeben! Genau da kann der Hase im Pfeffer liegen. Der Verein der Feuerwehr A beschafft ein Fahrzeug und übergibt es der Gemeinde. Nun gehört das Fahrzeug der Gemeinde! Und wenn die Gemeinde meint das die Feuerwehr B oder C das Fahrzeug besser gebrauchen kann schaut der Förderverein der Feuerwehr A etwas doof in die Röhre. Aber in der Anschaffung wird das Fahrzeug nicht billiger, zumindest nicht für den Verein. Der Verein erhält für die Beschaffung keinen Landeszuschuss! Gruß vom Berg Jakob Alles meine ganz private Meinung und keinesfalls die Meinung meiner Feuerwehr oder Gemeinde oder sonst wem! Alle meine Beiträge sind ausschließlich zur Verwendung auf www.feuerwehr-forum.de bestimmt und ich betrachte diese als mein geistiges Eigentum! Die Verwendung von mir verfassten ganzen Beiträgen, Auszügen und Textpassagen aus diesen Beiträgen, Zitaten, Bildern, Zeichnungen usw. in anderen Foren oder Medien sowie das verfielfältigen oder Kopieren meiner Beiträge und/oder die Weitergabe an dritte Personen bedarf meiner vorherigen ausdrücklichen Genehmigung! Sollte der Zeilenumbruch beim heimlichen Ausdrucken meiner Beiträge nicht stimmen, bitte eine kurze Mail an mich. Ich versende dann die entsprechenden Beiträge im passenden Format. "Dem Untergebenen geziemt es nicht, seinen eigenen beschraenkten Maßstab an die wohldurchdachten Anordnungen seines Vorgesetzten zu legen und sich in duenkelhaftem Uebermut ein Urteil über dieselben anzumaßen." | |||||
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Autor | Tobi8as 8O., Langförden / Niedersachsen | 468363 | |||
Datum | 06.03.2008 08:51 | 96080 x gelesen | |||
Vielleicht habe ich da etwas vergessen zu schreiben die Stadt/Gemeinde stellt natürlich die finanziellen Mittel dem Förderverein zu Verfügung. Und die beschaffen dann die Sachen! Und es geht anschließend in dem Besitz der Stadt über! | |||||
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Autor | Mart8in 8M., Klix / Sachsen | 468364 | |||
Datum | 06.03.2008 08:55 | 95847 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Tobias Ostendorf die Stadt/Gemeinde stellt natürlich die finanziellen Mittel dem Förderverein zu Verfügung. Und die beschaffen dann die Sachen! Um Ausschreibungen zu umgehen? Es wird grad nicht viel besser.... Grüße M. | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 468366 | |||
Datum | 06.03.2008 08:56 | 95828 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Martin Meier Förderverein baut Fw-Haus (Neubau) und übergibts (schenkts) der Gemeinde? Die Gemeinde schließt im Zuge einer Zusammenlegung die Feuerwehr, und hat so ein tolle Schnäppchen gemacht. Ich glaub auch, ich bin im falschen Film. Es mag ja noch in Ordnung sein das der Förderverein mal einen Anstrich für Häusl finanziert, evtl. sich auch um die Aussenanlage kümmert und das Personal für kleinere Ausbesserungen stellt. Dann sollte aber Schluss sein. Gerätehaus, Fahrzeug und die vorgeschriebene Ausrüstung, Ausstattung sowie Bekleidung gehören zu den elementaren Pflichtausgaben einer Gemeinde. Da sollte sich ein Förderverein besser heraushalten. Wenn die Wehr etwas "Luxus" wünscht, z.B. Schnürstiefel statt "Knobelbecher" kann der Verein den Differenzbetrag (nicht den vollen Betrag) übernehmen. Wenn es so weitergeht sehe ich schon wie die Gemeinden eine Offenlegunge aller Fördervereinkonten durchdrücken und das Vereinsvermögen bei Beschaffungsmaßnahmen fest einkalkulieren. Obwohl, es soll ja in einigen Teilen Deutschlands ja schon so weit sein. Gruß vom Berg Jakob Alles meine ganz private Meinung und keinesfalls die Meinung meiner Feuerwehr oder Gemeinde oder sonst wem! Alle meine Beiträge sind ausschließlich zur Verwendung auf www.feuerwehr-forum.de bestimmt und ich betrachte diese als mein geistiges Eigentum! Die Verwendung von mir verfassten ganzen Beiträgen, Auszügen und Textpassagen aus diesen Beiträgen, Zitaten, Bildern, Zeichnungen usw. in anderen Foren oder Medien sowie das verfielfältigen oder Kopieren meiner Beiträge und/oder die Weitergabe an dritte Personen bedarf meiner vorherigen ausdrücklichen Genehmigung! Sollte der Zeilenumbruch beim heimlichen Ausdrucken meiner Beiträge nicht stimmen, bitte eine kurze Mail an mich. Ich versende dann die entsprechenden Beiträge im passenden Format. "Dem Untergebenen geziemt es nicht, seinen eigenen beschraenkten Maßstab an die wohldurchdachten Anordnungen seines Vorgesetzten zu legen und sich in duenkelhaftem Uebermut ein Urteil über dieselben anzumaßen." | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 468367 | |||
Datum | 06.03.2008 09:01 | 96182 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Tobias Ostendorf die Stadt/Gemeinde stellt natürlich die finanziellen Mittel dem Förderverein zu Verfügung. "Hüstel"...., woher kommen die Mittel? Welcher Posten ist das im Haushalt? Ich meine unter dem Posten "Geld für den Förderverein xy zu Umgehung einer Ausschreibung" kann das ja nicht im Etat stehen. Wir auch Verwaltungsrechtlich interessant. Die Gemeinde stellt also Mittel für ein Fahrzeug in den Haushalt, übergibt diese dann einem Verein und dieser beschafft dann das Fahrzeug. Nun gut, aber irgendwie werde ich so ganz kleine Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieses Verfahrens nicht los. Gruß vom Berg Jakob Alles meine ganz private Meinung und keinesfalls die Meinung meiner Feuerwehr oder Gemeinde oder sonst wem! Alle meine Beiträge sind ausschließlich zur Verwendung auf www.feuerwehr-forum.de bestimmt und ich betrachte diese als mein geistiges Eigentum! Die Verwendung von mir verfassten ganzen Beiträgen, Auszügen und Textpassagen aus diesen Beiträgen, Zitaten, Bildern, Zeichnungen usw. in anderen Foren oder Medien sowie das verfielfältigen oder Kopieren meiner Beiträge und/oder die Weitergabe an dritte Personen bedarf meiner vorherigen ausdrücklichen Genehmigung! Sollte der Zeilenumbruch beim heimlichen Ausdrucken meiner Beiträge nicht stimmen, bitte eine kurze Mail an mich. Ich versende dann die entsprechenden Beiträge im passenden Format. "Dem Untergebenen geziemt es nicht, seinen eigenen beschraenkten Maßstab an die wohldurchdachten Anordnungen seines Vorgesetzten zu legen und sich in duenkelhaftem Uebermut ein Urteil über dieselben anzumaßen." | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 468370 | |||
Datum | 06.03.2008 09:09 | 96076 x gelesen | |||
Hallo, geschrieben von Tobias Ostendorf: Also ich denke das es bekannt ist, das man Privat günstiger beschaffen kann als eine Gemeinde / Stadt also so ist es bei uns wenigstens. Alles was offiziel über eine Stadt beschafft wird doch gleich sehr hoch im Preis von den Herstellern angeboten. Ach so... ;-) Tschuldigung, aber das ist mal ein echt lustiger Beitrag, ich amüsiere mich grade sehr gut. Gruß Daniel | |||||
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Autor | Cars8ten8 K.8, Hambühren / Niedersachsen | 468371 | |||
Datum | 06.03.2008 09:23 | 95863 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Tobias Ostendorf Vielleicht habe ich da etwas vergessen zu schreiben die Stadt/Gemeinde stellt natürlich die finanziellen Mittel dem Förderverein zu Verfügung. Und die beschaffen dann die Sachen! Und es geht anschließend in dem Besitz der Stadt über! Du vergisst das Rechnungsprüfungsamt............ ...solche Praktiken sind in der Regel nicht möglich ohne dass jemand von der Gemeinde/Stadt seinen Kopf dafür hinhalten muss. Zuwendungen von über 200.000€ an einen Förderverein ohne das RPA? Ausgeschlossen. Die achten schön drauf das regelkonform ausgeschrieben wird. Viele Grüße, Carsten | |||||
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Autor | Cars8ten8 K.8, Hambühren / Niedersachsen | 468372 | |||
Datum | 06.03.2008 09:25 | 95946 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel RuhlandAch so... Ich auch!:-) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 468373 | |||
Datum | 06.03.2008 09:26 | 96148 x gelesen | |||
Geschrieben von Tobias Ostendorfdie haben das Fahrzeug über den Förderverein beschafft und anschließend an die Gemeine / Stadt übergeben und die hat des dann wieder an die FF übergeben!Lustige Konstellation... Ich empfehle eine Nachhilfestunde zum Thema "Pflichtaufgaben der Gemeinde - Rechtsstatus der Feuerwehr". Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, man kann sie kostenlos nutzen. Sie ist nicht OpenSource, man darf sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen. Meine Wehr (für die ich hier nicht schreibe!): http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 468374 | |||
Datum | 06.03.2008 09:26 | 96046 x gelesen | |||
Hallo, geschrieben von Jakob Theobald: "Hüstel"... [...] aber irgendwie werde ich so ganz kleine Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieses Verfahrens nicht los. Vergiß den Unsinn. Auch in Langförden, gehört wohl zu Vechta (Nds.), wird das bezogen auf Fahrzeuge und dergleichen unter Garantie, u.a. aus eben diesen Geründen, nicht so gehandhabt, zumal auch die hier angeführten Behauptungen privat günstiger / "Behörden Aufschlag" absoluter Unfug sind (und die Verwaltungen kennen Listenpreise und im Vergleich dazu die Ergebnisse Ihrer Ausschreibungen). Eventuell wird hier und dort z.B. Material für Baumaßnahmen, die dann von den FA oder von mir aus vom Verein erbracht werden, gestellt, das war's dann aber auch. Gruß Daniel | |||||
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Autor | Cars8ten8 K.8, Hambühren / Niedersachsen | 468375 | |||
Datum | 06.03.2008 09:29 | 95933 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel RuhlandVergiß den Unsinn. Auch in Langförden, gehört wohl zu Vechta (Nds.), wird das bezogen auf Fahrzeuge und dergleichen unter Garantie, u.a. aus eben diesen Geründen, nicht so gehandhabt, zumal auch die hier angeführten Behauptungen privat günstiger / "Behörden Aufschlag" absoluter Unfug sind (und die Verwaltungen kennen Listenpreise und im Vergleich dazu die Ergebnisse Ihrer Ausschreibungen). Eventuell wird hier und dort z.B. Material für Baumaßnahmen, die dann von den FA oder von mir aus vom Verein erbracht werden, gestellt, das war's dann aber auch. Genauso sieht das aus...... | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 468376 | |||
Datum | 06.03.2008 09:30 | 95805 x gelesen | |||
Geschrieben von Jakob TheobaldNun gut, aber irgendwie werde ich so ganz kleine Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieses Verfahrens nicht los....und mir als Mitarbeiter einer kommunalen Finanzabteilung sträuben sich die Haare... Falls tatsächlich jemand auf die Idee kommt, sich hier als solcher "Fahrzeugauschreibungsumgehungsjongleur" in der bisher dargelegten Form zu outen, kann ich ihm nur in seinem eigenen Interesse tunlichst davon abraten! Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, man kann sie kostenlos nutzen. Sie ist nicht OpenSource, man darf sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen. Meine Wehr (für die ich hier nicht schreibe!): http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8B., Waldbreitbach / Rheinland-Pfalz | 468381 | |||
Datum | 06.03.2008 09:44 | 95976 x gelesen | |||
Geschrieben von Jakob TheobaldGenau da kann der Hase im Pfeffer liegen. Der Verein der Feuerwehr A beschafft ein Fahrzeug und übergibt es der Gemeinde. Nun gehört das Fahrzeug der Gemeinde! Und wenn die Gemeinde meint das die Feuerwehr B oder C das Fahrzeug besser gebrauchen kann schaut der Förderverein der Feuerwehr A etwas doof in die Röhre. Ich denke das ist ein wenig unrealistisch denn das wäre politischer Selbstmord. Von diesen Vereinsgeschichten halte ich auch nichts aber es ist ein interesanter Aspekt wenn mal jemand im Lotto gewinnt und seiner Feuerwehr was gutes tun will. Man sollte schon darauf achten (als Spender) das man entsprechende Klauseln im Schenkungsvertrag drin hat wo das Auto nach dem Willen des Spenders zu stehen hat. Wenn die Gemeinde das dann unterschreibt | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 468383 | |||
Datum | 06.03.2008 09:56 | 96012 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Sebastian Böntgen Ich denke das ist ein wenig unrealistisch denn das wäre politischer Selbstmord. So unrealistisch ist das nicht. Geschrieben von Sebastian Böntgen Von diesen Vereinsgeschichten halte ich auch nichts aber es ist ein interesanter Aspekt wenn mal jemand im Lotto gewinnt und seiner Feuerwehr was gutes tun will. Ich denke es hängt von der Gemeinde ab ob sie ein solches Geschenk annimmt. So lange eine TSA-Wehr nicht plötzlich ein HLF-Wunderwuzzisuperduperuniversaljehovamobil geschenkt bekommt wird eine Gemeinde mit Köpchen nicht unbedingt nein sagen. Gruß vom Berg Jakob Alles meine ganz private Meinung und keinesfalls die Meinung meiner Feuerwehr oder Gemeinde oder sonst wem! Alle meine Beiträge sind ausschließlich zur Verwendung auf www.feuerwehr-forum.de bestimmt und ich betrachte diese als mein geistiges Eigentum! Die Verwendung von mir verfassten ganzen Beiträgen, Auszügen und Textpassagen aus diesen Beiträgen, Zitaten, Bildern, Zeichnungen usw. in anderen Foren oder Medien sowie das verfielfältigen oder Kopieren meiner Beiträge und/oder die Weitergabe an dritte Personen bedarf meiner vorherigen ausdrücklichen Genehmigung! Sollte der Zeilenumbruch beim heimlichen Ausdrucken meiner Beiträge nicht stimmen, bitte eine kurze Mail an mich. Ich versende dann die entsprechenden Beiträge im passenden Format. "Dem Untergebenen geziemt es nicht, seinen eigenen beschraenkten Maßstab an die wohldurchdachten Anordnungen seines Vorgesetzten zu legen und sich in duenkelhaftem Uebermut ein Urteil über dieselben anzumaßen." | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Neckargemünd / Baden-Württemberg | 468388 | |||
Datum | 06.03.2008 10:06 | 95963 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael ArensGeschrieben von Daniel HeckerUnd jetzt sind wir mal ehrlich... Wer ist in der Regel der Beschaffer eines z.B. TSF? Der Mensch macht das sicher in seinem Leben genau ein mal Und damit reden wir schon von einer grösseren Feuerwehr... Es soll ja auch heute noch Orte geben, wo die GESAMTE Feuerwehr aus 1-3 Fahrzeugen besteht. Nix Ortsteile oder so... Gruss, Daniel Hecker FF Neckargemünd
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 468391 | |||
Datum | 06.03.2008 10:14 | 96134 x gelesen | |||
Geschrieben von Tobias OstendorfHast denn schon mal wan von Fördervereinen der Feuerwehren gehört!!!! Die beschaffen in der Regel das Fahrzeug selbt und nicht wie üblich die Stadt/Gemeinde! Erstens können solche Vereine günstiger beschaffen und zweitens man kann eine Ausschreibung umgehen!!! 1. kann man das sehr kritisch sehen, weil die Gemeinden damit aus der Pflicht sind. Wenns keine Pflicht, sondern Kür ist, kann man ggf. drüber reden. (MTF für Jugendarbeit, das man sonst nie bekommen würde usw.) 2. Wieso kann ein Verein günstiger kaufen? 3. Ob man damit eine Ausschreibung umgehen kann halte ich für mindestens fragwürdig... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Neckargemünd / Baden-Württemberg | 468393 | |||
Datum | 06.03.2008 10:17 | 95859 x gelesen | |||
*laaaaachÜ Geschrieben von Tobias Ostendorf Hast denn schon mal wan von Fördervereinen der Feuerwehren gehört!!!! Die beschaffen in der Regel das Fahrzeug selbt und nicht wie üblich die Stadt/Gemeinde! Ist ja ein toller Verein... Wir haben ja seit einigen Tagen selbst einen Förderverein. Aber der Bürgermeister findet es sicher toll, dass bei Euch der Verein Pflichtaufgaben der Gemeinde übernimmt... Würde bei unserem Verein sicher nicht passieren. Der wird nur "nice to have"-Sachen beschaffen, wenn überhaupt Einsatzmittel. Aber sicher nie und nimmer ein Fahrzeug oder gar ein Haus. Das ist und bleibt originäre Pflichtaufgabe der Gemeinde als für den Brandschutz zuständige Stelle! Gruss, Daniel Hecker FF Neckargemünd
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Autor | Klau8s K8., Twistringen / Niedersachsen | 468396 | |||
Datum | 06.03.2008 10:22 | 96134 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Tobias Ostendorfdie haben das Fahrzeug über den Förderverein beschafft und anschließend an die Gemeine / Stadt übergeben und die hat des dann wieder an die FF übergeben! Geschrieben von Sebastian Krupp Lustige Konstellation... Klick, Ersatzbeschaffung ELW 1 punkt a. Klaus Wer alles verschiebt ist noch lange nicht zukunftsorientiert und Abwasser ist ein Thema, das unbedingt geklärt werden muß. | |||||
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Autor | Tobi8as 8O., Langförden / Niedersachsen | 468400 | |||
Datum | 06.03.2008 10:30 | 96040 x gelesen | |||
Ja z.b ELW Goldenstedt ich glaube die haben auch ihr Gerätehaus über den Förderverein gebaut!! | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8B., Waldbreitbach / Rheinland-Pfalz | 468402 | |||
Datum | 06.03.2008 10:38 | 95875 x gelesen | |||
Geschrieben von Jakob TheobaldSo unrealistisch ist das nicht. Theoretisch möglich ja, keine Frage. Aber warum sollte eine Gemeinde das unter normalen Umständen tun? Kann mir das höchstens im Zuge einer Auflösung/Zusammenlegung vorstellen und das ist das eher die Nebensache oder gehört zum Rattenschwanz. | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 468403 | |||
Datum | 06.03.2008 10:39 | 96033 x gelesen | |||
Geschrieben von Tobias OstendorfJa z.b ELW Goldenstedt ich glaube die haben auch ihr Gerätehaus über den Förderverein gebaut!! Frag doch mal einen Vergaberechtler, ob man damit an Ausschreibungen vorbei kommt.... NEIN! ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8B., Waldbreitbach / Rheinland-Pfalz | 468404 | |||
Datum | 06.03.2008 10:47 | 96046 x gelesen | |||
Hallo, in 99 % der Fälle übernimmt doch der Sachbearbeiter der Verwaltung den "Papierkram" im Rahmen einer Beschaffung eines neuen Fahrzeuges und die wissen ALLE das man sowas ausschreiben muss. Aus Unwissenheit passiert das nicht. Gruß, Sebastian | |||||
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Autor | Mart8in 8M., Klix / Sachsen | 468405 | |||
Datum | 06.03.2008 10:53 | 95935 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Ulrich Cimolino Frag doch mal einen Vergaberechtler, ob man damit an Ausschreibungen vorbei kommt.... Heisst das, diese Vorgehensweise ist prinzipiell möglich, sofern der Förderverein die Leistung ebenso ausschreibt, wies die Kommune tun müsste? Grüße M. | |||||
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Autor | Klau8s K8., Twistringen / Niedersachsen | 468407 | |||
Datum | 06.03.2008 11:03 | 95836 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Sebastian Böntgen in 99 % der Fälle übernimmt doch der Sachbearbeiter der Verwaltung den "Papierkram" Ne, in Niedersachsen bei vielen die KWL, die nimmt dafür nach meiner Kenntnis dann aber 3% der Ausschreibungssumme als "Provision". Damit werden die Klaus Wer alles verschiebt ist noch lange nicht zukunftsorientiert und Abwasser ist ein Thema, das unbedingt geklärt werden muß. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8B., Waldbreitbach / Rheinland-Pfalz | 468408 | |||
Datum | 06.03.2008 11:08 | 95823 x gelesen | |||
Geschrieben von Klaus KrebsNe, in Niedersachsen bei vielen die KWL, die nimmt dafür nach meiner Kenntnis dann aber 3% der Ausschreibungssumme als "Provision". Damit werden die Fachbearbeiter Sachbearbeiter in den Rathäusern entsprechend entlastet. Hallo, wenn ich mir den Link anschaue sollten die es erst recht wissen. Beschäftigen sich ja mit nichts anderem. Gruß, Sebastian | |||||
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Autor | Klau8s K8., Twistringen / Niedersachsen | 468412 | |||
Datum | 06.03.2008 11:18 | 96090 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian Böntgen
Ja richtig, aber man könnte die 3% Provision einsparen, wenn entsprechende Musterausschreibungen für Normfahrzeuge genutzt würden, die soll es ja geben ;-) Übrigens werden die gekauften Fahrzeuge entweder in der LFS Celle oder in der entsprechenden FTZ (Feuerwehrtechnische Zentrale) bei uns im Landkreis abgenommen, bevor ein evtl. Zuschuss an die Gemeinden ausgezahlt wird. Gruß Klaus Wer alles verschiebt ist noch lange nicht zukunftsorientiert und Abwasser ist ein Thema, das unbedingt geklärt werden muß. | |||||
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Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 468415 | |||
Datum | 06.03.2008 11:36 | 95949 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Klaus Krebs Übrigens werden die gekauften Fahrzeuge entweder in der LFS Celle oder in der entsprechenden FTZ (Feuerwehrtechnische Zentrale) bei uns im Landkreis abgenommen, bevor ein evtl. Zuschuss an die Gemeinden ausgezahlt wird. Und wodrauf achten die? Mehr als "vier Räder, Blaulicht und 'ne Pumpe dabei" lässt sich aus der MindStVO doch nich mehr ableiten? Übergreifende Konzepte sind von der Abnahmestelle auch nicht durchzusetzen. Was bleibt ihnen noch als Aufgabe? Gucken, ob Rechnung, geliefertes Fahrzeug und Gruß, Thorben | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Neckargemünd / Baden-Württemberg | 468416 | |||
Datum | 06.03.2008 11:57 | 95836 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian Böntgenin 99 % der Fälle übernimmt doch der Sachbearbeiter der Verwaltung den "Papierkram" Sicher? Und selbst dann bleibt 1% Gruss, Daniel Hecker FF Neckargemünd
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Autor | Klau8s K8., Twistringen / Niedersachsen | 468417 | |||
Datum | 06.03.2008 12:02 | 95874 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorben GruhlUnd wodrauf achten die? Beschreibung der Abnahme hier und hier. Es soll ja Feuerwehren geben, die Fahren nach der Abnahme des genormten Fahrzeugs direkt wieder zum Hersteller, Honi soit qui mal y pense ;-) Gruß Klaus Wer alles verschiebt ist noch lange nicht zukunftsorientiert und Abwasser ist ein Thema, das unbedingt geklärt werden muß. | |||||
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Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 468423 | |||
Datum | 06.03.2008 12:37 | 95938 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Klaus Krebs Beschreibung der Abnahme hier und hier. Von wann ist der Text? TWs sind doch AFAIK beerdigt, welche Normeinhaltungen, wenn die MindStVO keine Normtreue mehr vorsieht? StVZO - IMHO eher Sache der Zulassungsstelle. Pumpenleistung/aggregate - wie oft kommt es vor, dass da bei einem Neufahrzeug Mängel auftreten? Wäre da nicht eine Typprüfung der Aggregate ausreichend? Geschrieben von Klaus Krebs direkt wieder zum Hersteller Was die LFS-Abnahme damit IMHO überflüssig macht... Geschrieben von Klaus Krebs Es soll ja Feuerwehren geben, die Fahren nach der Abnahme Soll auch Stützpunkte geben, die fahren dann beide Großfahrzeuge zeitgleich zum Umbauen. Stichwort Murphy... Gruß, Thorben | |||||
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Autor | Klau8s K8., Twistringen / Niedersachsen | 468425 | |||
Datum | 06.03.2008 13:08 | 96095 x gelesen | |||
Hallo Geschrieben von Thorben Gruhl wie oft kommt es vor, dass da bei einem Neufahrzeug Mängel auftreten? Kommt schon vor und ich denke, dass es gut ist, wenn da einer das Fahrzeug abnimmt, der da auch was von versteht. Ich persönlich war bei zwei Abnahmen dabei und es wurden Mängel gefunden, auf die ich im Leben nicht gekommen wäre. Geschrieben von Thorben Gruhl wenn die MindStVO keine Normtreue mehr vorsieht? Die Mindeststärkeverordnung beschreibt u.a. Löschfahrzeuge die entsprechend vorgehalten werden müssen. Feuerwehrfahrzeuge werden nach DIN EN 1846 - 1 eingeteilt und da wird auch die Gruppe der Löschfahrzeuge beschrieben, dass sind Löschgruppenfahrzeuge (LF), Tanklöschfahrzeuge (TLF), Tragkraftspritzenfahrzeuge (TSF) und Sonderlöschfahrzeuge, und die sind immer noch genormt. Gruß Klaus Wer alles verschiebt ist noch lange nicht zukunftsorientiert und Abwasser ist ein Thema, das unbedingt geklärt werden muß. | |||||
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Autor | Cars8ten8 K.8, Hambühren / Niedersachsen | 468426 | |||
Datum | 06.03.2008 13:17 | 96049 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorben GruhlUnd wodrauf achten die? Mehr als "vier Räder, Blaulicht und 'ne Pumpe dabei" lässt sich aus der MindStVO doch nich mehr ableiten? Das ist in Celle nicht der Fall. Dort wird das Fahrzeug auf Herz und Nieren überprüft: 1.Sicht und Funktionsprüfung Fahrgestell/Aufbau 2.Einhaltung von Entnahmehöhen von schweren Geräten 3.Einhaltung der UVV und eventuelle Verletzungsgefahren 4.Prüfung der Verwindungsfähigkeit des Aufbaus 6.Prüfung der Pumpenanlage 7.Prüfung des Fahrverhaltens usw. und so fort........ Des weiteren wird ein Mängelbericht erstellt der an den Aufbauhersteller geht. Die Kommunen haben so die Sicherheit einwandfreie und funktionstüchtige Fahrzeuge zu übernehmen. Zudem wird so die Gewährung von Zuschüssen durch den Landkreis erleichtert (vorrausgesetzt das Fahrzeug entspricht der Norm). So ganz überflüssig ist eine zentrale Abnahmestelle nicht.... Viele Grüße, Carsten | |||||
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Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 468430 | |||
Datum | 06.03.2008 13:44 | 96161 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Klaus Krebs Die Mindeststärkeverordnung beschreibt u.a. Löschfahrzeuge die entsprechend vorgehalten werden müssen. Feuerwehrfahrzeuge werden nach DIN EN 1846 - 1 eingeteilt und da wird auch die Gruppe der Löschfahrzeuge beschrieben, dass sind Löschgruppenfahrzeuge (LF), Tanklöschfahrzeuge (TLF), Tragkraftspritzenfahrzeuge (TSF) und Sonderlöschfahrzeuge, und die sind immer noch genormt. Ein LF10/0 ist nach MindStVO möglich, aber nicht genormt. Ebenso verlangt die Norm, welche die restlichen Beschreibungen der MindStVO erfüllt keine 2400 Liter auf dem Schwerpunkt-Zweitfahrzeug, dafür aber eine Gruppenkabine. Was zählt nun? Fahrzeugumschriebung der MindStVO die über Blaulicht und Pumpe nicht wirklich hinausgeht ODER die offizielle (T)LF-Normung, die weder ein 10/0 noch ein 20/24-St kennt? Geschrieben von Klaus Krebs
Und wer zahlt, wenn beanstandetes Merkmal nicht mit ausgeschrieben wurde? Gruß, Thorben | |||||
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Autor | Ingo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen | 468432 | |||
Datum | 06.03.2008 13:54 | 95867 x gelesen | |||
Geschrieben von Carsten KranzSo ganz überflüssig ist eine zentrale Abnahmestelle nicht.... Wenn die Leute dann noch mit ihrer Erfahrung Ausschreibungsunterlagen erstellen würden und die Gemeinden sich einer Sammelbestellung auf Basis dieser Ausschreibungsunterlagen anschließen könnten würde viel Blindleistung in den Feuerwehren und Gemeindeverwaltungen unterbleiben können. Gruß Ingo | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 468433 | |||
Datum | 06.03.2008 14:32 | 95980 x gelesen | |||
Geschrieben von Martin MeierHeisst das, diese Vorgehensweise ist prinzipiell möglich, sofern der Förderverein die Leistung ebenso ausschreibt, wies die Kommune tun müsste? jeder kann für die Gemeinde was machen, aber wenns öffentlichen Aufgaben dient hat er sich m.E. nach den dortigen Vergaberegeln zu richten, wäre das anders könnte ja die Gemeinde das immer einfach nett an Substrukturen vergeben, die dann freihändig arbeiten könnten, das ist aber definitiv illegal. ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Axel8 P.8, Limburg a.d. Lahn / Hessen | 468434 | |||
Datum | 06.03.2008 14:34 | 95737 x gelesen | |||
Geschrieben von Ingo zum FeldeWenn die Leute dann noch mit ihrer Erfahrung Ausschreibungsunterlagen erstellen würden und die Gemeinden sich einer Sammelbestellung auf Basis dieser Ausschreibungsunterlagen anschließen könnten würde viel Blindleistung in den Feuerwehren und Gemeindeverwaltungen unterbleiben können. Wow - dann hätten wir ja überall einheitliche Fahrzeuge?! ...und noch Gewichtsreserve; welch ein Frevel! Ironie aus. Grüsse AP | |||||
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Autor | Mart8in 8M., Klix / Sachsen | 468437 | |||
Datum | 06.03.2008 15:06 | 95796 x gelesen | |||
Hallo, würde heissen: 1. Förderverein kauft Fahrzeug / baut Haus aus eigenen Mitteln ohne Ausschreibung und schenkt es der Gemeinde: legal (wenn auch dumm vom Verein, Pflichtaufgaben der Kommune aus eigenen Mittel zu zahlen) 2. Förderverein bekommt kommunale Mittel, kauft Fahrzeug / baut Haus ohne Ausschreibung und schenkt es der Gemeinde: illegal ? (wobei hier auch mal die Begründung interessant wäre - wieso bekommt ein Verein, der die kommunale Feuerwehr fördern soll, Mittel der Kommune? Womöglich auch noch zweckgebunden, wie in obigem Beispiel für einen ELW 1) Grüße M. | |||||
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Autor | Ingo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen | 468438 | |||
Datum | 06.03.2008 15:06 | 95692 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich Cimolinoöffentlichen Aufgaben wichtiger als die öffentlichen Aufgaben sind hier die öffentlichen Mittel Gruß Ingo | |||||
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Autor | Axel8 P.8, Limburg a.d. Lahn / Hessen | 468439 | |||
Datum | 06.03.2008 15:07 | 95873 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich Cimolinojeder kann für die Gemeinde was machen, aber wenns öffentlichen Aufgaben dient hat er sich m.E. nach den dortigen Vergaberegeln zu richten, wäre das anders könnte ja die Gemeinde das immer einfach nett an Substrukturen vergeben, die dann freihändig arbeiten könnten, das ist aber definitiv illegal. Das Vergaberecht kann man m.E. tatsächlich nicht über Fördervereine unterlaufen. "Öffentliche Auftraggeber sind nach § 98 GWB unter anderem: Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden), juristische Personen öffentlichen und privaten Rechts, die im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nichtgewerblicher Art erfüllen und von der öffentlichen Hand beherrscht oder überwiegend finanziert werden," Da ist überhaupt kein Raum für irgendein Konstrukt über Fördervereine. Im Übrigen steht auch noch das Haushaltgrundsätzegesetz dagegen, das ja bekanntlich zur Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit verpflichtet. Wie will einer denn die Wirtschaftlichkeit darlegen, wenn er nicht wenigstens vergleichbare Angebote einholt. Dazu muss er ja dann mindestens ein Leistungsverzeichnis erstellen. Dann kann er auch gleich ausschreiben! Ich beobachte derzeit amüsiert den um sich greifenden Eifer, Ausschreibungen umgehen zu wollen (wir hatten allein heute drei solcher Ansinnen). Das liegt sicherlich an dem Wunsch, völlig normfreie Fahrzeuge zu konzipieren. Und an Verkäufern, die hoffen und glauben, dass sie dann einen Vorteil hätten. Aber in der Gesamtbetrachtung ist das natürlich atemberaubender Kokolores für beide Seiten. Der Verkäufer unterschätzt, welche (abwicklungbedingten) Kosten er sich ins Haus holt. Und der Kunde überschätzt die soziale Grundeinstellung des Unternehmers. Warum soll dieser denn für einen frei vergebenen Auftrag Geld (Marge) herschenken? Das ist doch völliger Schwachsinn. Er wird doch in diesem Fall eigentlich in einer besseren Position sein, da er nicht mit anderen Angeboten im Wettbewerb steht. Wenn sein Taschenrechner nicht kaputt ist, wird er wohl schauen, dass er mal ein gutes Geschäft macht. Und der Kunde glaubt dann tatsächlich, dass er so preiswerter kauft als bei gesetzlich organisiertem Wettbewerb? Quizfrage an alle Ungäubigen: wie beschaffe ich preiswerter meinen PC? Über eine Preissuchmaschine oder beim einzigen ortsansässigen Händler? Und was passiert, wenn ich nachts am Bahnhof heimlich bei einem Vermummten kaufe...? Gemerkt? | |||||
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Autor | Ingo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen | 468440 | |||
Datum | 06.03.2008 15:13 | 95727 x gelesen | |||
Geschrieben von Axel PawlowskyWow - dann hätten wir ja überall einheitliche Fahrzeuge?! Wenn du mit "überall" ein Bundesland meinst ja aber nur fast. Solange die Gemeinden den Feuersutz als eigene Aufgabe haben würde ich ihnen auch freistellen wollen etaws anderes als ein "LandeseinheitsLF" zu kaufen. Dies kann bei besonderen Gefahren (Tunnel, Straßenbahn,..) oder topografischen Gegebenheiten (Harz) auch sinnvoll sein. Gruß Ingo | |||||
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Autor | Klau8s K8., Twistringen / Niedersachsen | 468465 | |||
Datum | 06.03.2008 16:45 | 96689 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Thorben Gruhl
Ja, das ist tatsächlich möglich und ein Problem der MindSTVO. Bei den Stützpunkfeuerwehren kann auf den Tank verzichtet werden, wenn ein Fahrzeug mit entsprechenden Tank vorhanden ist. Das ist mit Sicherheit nicht glücklich und taktisch auch nicht sinnvoll, hat aber mit der Abnahme nichts zu tun. Wenn diese Ausnahme vorliegt, wird das Fahrzeug entsprechend abgenommen, die anderen Dinge der Beladung bleiben davon aber unberührt. Geschrieben von Thorben Gruhl Ebenso verlangt die Norm, welche die restlichen Beschreibungen der MindStVO erfüllt keine 2400 Liter auf dem Schwerpunkt-Zweitfahrzeug, dafür aber eine Gruppenkabine. Und was spricht dagegen? Kann ein 10/6 mit 1200 Liter Tank sein oder auch ein 20/16 und das sind beides Normfahrzeuge. Natürlich kann man entsprechende überdimensionierte Fahrzeuge beschaffen, nach oben auf der Richterskala ist kein Ende gesetzt, es muss sich bei der Abnahme aber innerhalb der Normvorgaben z.B. der Kraftfahrzeug Gewichtsklasse bewegen. Ansonsten gib´s kein Zuschuss. Ist zwar OT aber die ersten Feuerwehren in Niedersachsen gehen einen anderen Weg, weg von der MindSTVO, hin zur Brandschutzbedarfsplanung mit der Empfehlung, die Ergebnisse in eine erneute Überprüfung der MindSTVO einfließen zu lassen. Klick Geschrieben von Thorben Gruhl Und wer zahlt, wenn beanstandetes Merkmal nicht mit ausgeschrieben wurde? Warum sollte nicht ausgeschriebenes verbaut werden? Gruß klaus Wer alles verschiebt ist noch lange nicht zukunftsorientiert und Abwasser ist ein Thema, das unbedingt geklärt werden muß. | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 468496 | |||
Datum | 06.03.2008 19:06 | 95719 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Axel Pawlowsky Der Verkäufer unterschätzt, welche (abwicklungbedingten) Kosten er sich ins Haus holt. Und der Kunde überschätzt die soziale Grundeinstellung des Unternehmers. Weil er so einen sicheren Auftrag hat. Wenn ich als Unternehmer entscheiden müsste, ob ich a) einen sicheren Auftrag für weniger Marge habe oder b) eine 1:x-Chance, den Auftrag zu bekommen, dann aber bei mehr Marge so würde ich vermutlich folgendes überlegen: Wenn meine Produktion auf lange Sicht gut bis sehr gut ausgelastet ist und ich den Auftrag nicht wirklich brauche, dann würde ich eher zu b) tendieren. Wenn ich Gefahr laufe, dass meine Produktion bald nicht mehr voll ausgelastet ist, dann zu a) Lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach Natürlich kommt es immer auf die individuelle Situation an. Wenn eine Feuerwehr eine Drehleiter beschafft, dann hat einer der beiden deutschen Hersteller eine ungleich größere Chance den Auftrag zu erhalten als wenn die gleiche Kommune einen MTW ausschreibt, wo sich vielleicht ein dutzend Hersteller bewerben werden. Wäre ich also Drehleiterhersteller würde ich wohl auch die Ausschreibung mit entsprechend hoher Marge favorisieren, wäre ich MTW-Hersteller die Direktvergabe, wenn ich dadurch sicher den Auftrag kriege. Und: Wir wissen wohl beide, dass bei Verzicht auf eine Ausschreibung beide Seiten einiges an Arbeit sparen können. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist." (Johann Friedrich Krügelstein: Vollständiges System der Feuerpolizeywissenschaft, 1799) | |||||
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Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 468498 | |||
Datum | 06.03.2008 19:13 | 96015 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Klaus Krebs Und was spricht dagegen? Kann ein 10/6 mit 1200 Liter Tank sein Nö?? Staffel, Gruppenbeladung, 2400... Das gibt es so als Norm nicht. Ist zwar mit 'nem gepimpten 20/16 darstellbar, aber wenn man stillschweigend vorraussetzt, dass mit der MindStVO nur aktuelle DIn-Normfahrzeuge gemeint sein sollen, klappt das beim 10/0 schon nicht mehr. Kann also irgendwie nicht gemeint sein. Und psst auch nicht zu dem ausdrücklichen Verzicht auf Nennung von Normbezeichnungen in der MindStVO. Man wollte doch ganz bewusst nur noch grobe Leitungsmerkmale beschreiben... Geschrieben von Klaus Krebs Natürlich kann man entsprechende überdimensionierte Fahrzeuge beschaffen, nach oben auf der Richterskala ist kein Ende gesetzt, Erinner mich nicht weiter dadran: Ein LF 16 durch 20/"24" (damit es pendeln kann) ersetzen, das PA-im-MR- und STK-lose 16/25 bleibt aber weiter EA und wird dann später standesgemäß durch ein 20/40-Gruppe ersetzt. Derweil steht sich ein aktuelles 10/6 das dem 16/25 (Sprungretter? Schiebleiter?...) vom Wasser mal abgesehen nicht unterlegen ist die Reifen eckig als Dritt-Angriffsträger... Geschrieben von Klaus Krebs es muss sich bei der Abnahme aber innerhalb der Normvorgaben z.B. der Kraftfahrzeug Gewichtsklasse bewegen. Ansonsten gib´s kein Zuschuss. Auf welcher Grundlage? IIRC steht in der MindStVO nix von Gewichten, ebenso keine Verweise, die 14xxx er DIN's einbinden... Geschrieben von Klaus Krebs
Leider bislang nur für "Region Hannover"... Geschrieben von Klaus Krebs Warum sollte nicht ausgeschriebenes verbaut werden Wehr bestellt LF ohne tiefgezogenen G1, am besten noch Allrad/Single, aber keinen TS-Lift. Abnahmestelle meckert nun über Entnahmehöhe. Wer ist jetzt verantwortlich und kommt für Nachrüstungen auf? Und wie verhindert die LFS, dass man einfach kurzerhand die TS streicht, es als Daypack-Stauraum deklariert und nach Unterschrift vom LFS-Fritzen vor dessen Augen die TS wieder reinwuchtet? Gruß, Thorben | |||||
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Autor | Thom8as 8G., Steyerberg/Voigtei / Nds. / Niedersachsen | 468541 | |||
Datum | 06.03.2008 21:23 | 95732 x gelesen | |||
Geschrieben von Klaus KrebsIst zwar OT aber die ersten Feuerwehren in Niedersachsen gehen einen anderen Weg, weg von der MindSTVO, hin zur Brandschutzbedarfsplanung mit der Empfehlung, die Ergebnisse in eine erneute Überprüfung der MindSTVO einfließen zu lassen. Klick Wenn die die Kohle dafür haben. Andere sagen: Beschaffung nur streng nach MindSTVO: alles andere kommt viel zu teuer und ist unnötig ! MkG Thomas | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 468586 | |||
Datum | 06.03.2008 23:01 | 95736 x gelesen | |||
Geschrieben von Tobias OstendorfErstens können solche Vereine günstiger beschaffen und zweitens man kann eine Ausschreibung umgehen!!! Ja, manchmal - nur welcher Fw -Verein kauft ein LF 20 oder eine DLK? Grüße Lüder Pott Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint... | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 468593 | |||
Datum | 06.03.2008 23:30 | 95886 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich CimolinoWieso kann ein Verein günstiger kaufen? Der Verein kann nachverhandeln... Grüße Lüder Pott Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint... | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 468613 | |||
Datum | 07.03.2008 07:35 | 95963 x gelesen | |||
Geschrieben von Lüder PottDer Verein kann nachverhandeln... Klar, setzt aber voraus, dass - er nicht nur einen (oder ganz wenige) genehme Bieter einlädt... - die das nicht vorher wissen und entsprechend kalkulieren Wie oft kauft der Verein ein Feuerwehrauto? ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Ingo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen | 468614 | |||
Datum | 07.03.2008 07:49 | 95777 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas GlauerBeschaffung nur streng nach MindSTVO: alles andere kommt viel zu teuer und ist unnötig D.h. Nur zwei Stützpunkte bzw. nur ein Stütz- und ein Schwerpunkt je Gemeinde? Ohne OrtFW mit Grundausstattung. Gibt es das irgendwo? Gruß Ingo | |||||
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Autor | Cars8ten8 K.8, Hambühren / Niedersachsen | 468615 | |||
Datum | 07.03.2008 07:55 | 95685 x gelesen | |||
Geschrieben von Ingo zum FeldeD.h. Nur zwei Stützpunkte bzw. nur ein Stütz- und ein Schwerpunkt je Gemeinde? Ohne OrtFW mit Grundausstattung. Gibt es das irgendwo? Moin, gibt es. Gemeinde Hambühren, Kreis Celle. 10300 EW, 2x Stützpunkt, 3 Ortschaften. Viele Grüße, Carsten | |||||
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Autor | Klau8s K8., Twistringen / Niedersachsen | 468656 | |||
Datum | 07.03.2008 11:34 | 95883 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Thorben Gruhl Nö?? Staffel, Gruppenbeladung, 2400... Das gibt es so als Norm nicht. Ist zwar mit 'nem gepimpten 20/16 darstellbar, aber wenn man stillschweigend vorraussetzt, dass mit der MindStVO nur aktuelle DIn-Normfahrzeuge gemeint sein sollen, klappt das beim 10/0 schon nicht mehr. Hab dich wohl falsch verstanden, hatte an das erste genannte Löschfahrzeug in der MindSTVO gedacht, beim Zweiten ist halt die Mindestvorgabe ein TLF 16/25 ähnliches Fahrzeug. Da die aber nicht mehr genormt sind, kommt dafür wohl nur das LF 20/16 in Frage, eben mit Gruppenbesatzung und 2400l Tank. Ob das sinnvoll ist oder nicht, spielt dabei keine Rolle. Es geht mir nur um die Zuschüsse und bei der Abnahme sollte dann eben ein LF 20/16 nach Norm stehen, wenn das bestellt worden ist! Beim 10/0 hast du natürlich Recht, keine Norm aber mit Ausnahme möglich, wenn ein TLF mit 1600 l im Stall steht. Geschrieben von Thorben Gruhl IIRC steht in der MindStVO nix von Gewichten, ebenso keine Verweise, die 14xxx er DIN's einbinden... Ich gehe davon aus, dass z. B. ein (H)LF 20/16 sich in der entsprechenden Gewichtsklasse bewegen muss, in der es laut Norm gehört, wenn es abgenommen wird. Sollte ich falsch liegen, lasse ich mich gerne eines besseren belehren. Gleiches gilt natürlich auch für meine obere Antwort. Gruß Klaus Wer alles verschiebt ist noch lange nicht zukunftsorientiert und Abwasser ist ein Thema, das unbedingt geklärt werden muß. | |||||
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Autor | Ingo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen | 468658 | |||
Datum | 07.03.2008 11:39 | 95715 x gelesen | |||
Geschrieben von Klaus Krebshatte an das erste genannte Löschfahrzeug in der MindSTVO gedacht, Auch für das erste Fahrzeug ist ein LF10/6 auch mit (Normgerechten) 1200ltr Tank nicht geeignet wenn nicht eine größere als die in der Norm verlangte Pumpe eingebaut wird. Gruß Ingo | |||||
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Autor | Klau8s K8., Twistringen / Niedersachsen | 468670 | |||
Datum | 07.03.2008 11:54 | 95824 x gelesen | |||
Geschrieben von Ingo zum FeldeAuch für das erste Fahrzeug ist ein LF10/6 auch mit (Normgerechten) 1200ltr Tank nicht geeignet wenn nicht eine größere als die in der Norm verlangte Pumpe eingebaut wird. Stimmt, der Text in der MindSTVO ist wohl noch auf das 16/12 gemünzt und das ist das 10/6 ja nicht. Gruß Klaus Wer alles verschiebt ist noch lange nicht zukunftsorientiert und Abwasser ist ein Thema, das unbedingt geklärt werden muß. | |||||
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Autor | Ingo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen | 468676 | |||
Datum | 07.03.2008 12:04 | 95762 x gelesen | |||
Geschrieben von Klaus KrebsStimmt, der Text in der MindSTVO ist wohl noch auf das 16/12 gemünzt und das ist das 10/6 ja nicht. Eben. Als die MindSTVO erlassen wurde gab es LF 20/16 min mindestens 1600l (aber 2400l eben auch erlaubt wenn man unter (damals) 14 to bleibt sowie LF10/6 mit 600-1000 l Wasser. Die 2x LF 20/16 mit 1600l aus den Entwurf sind dann ja auch wieder aus der VO verschwunden. Die VO war eben schon zum Zeitpunkt des Erlasses von Stand der Technik und Taktik (bzgl Staffel TLF) überholt. Gruß Ingo | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 468684 | |||
Datum | 07.03.2008 12:25 | 95952 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich CimolinoWie oft kauft der Verein ein Feuerwehrauto Bei uns im Schnitt alle 10 Jahre (MTW etc), obwohl wir das in Zukunft überdenken werden... Gruß LP Grüße Lüder Pott Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint... | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Neckargemünd / Baden-Württemberg | 468724 | |||
Datum | 07.03.2008 15:07 | 95753 x gelesen | |||
Liebe Kritiker und "Meckerer", bei dem zitierten Passus handelt es sich um meine persönliche Meinung: Geschrieben von Daniel Hecker Ach... Ich kenn da auch so ein LF 8/6 das mit unnötigem Kram endlos überladen wurde. Z.B. ist da ein Hochdruckreiniger drauf (die nennen das IFEX), der schon mega-schwer ist und dann noch viel unnötiger Kram... Aber ist ja kein Problem. Man hat einfach aufgelastet und liegt jetzt statt 7,49t bei über 7,5t und fordert einfach Führerscheine bei der Stadt. Weil es ist ja alles notwendig auf dem Auto und man braucht ja alles unbedingt bei den zwei bis drei Einsätzen im Jahr (hochgerechnet!), zu denen sowieso immer eine andere grosse Feuerwehr kommt, sobald die Dimension Mülleimer überschritten wird. Ich bin ja gespannt, wieviele Führerscheine diese Feuerwehr bekommen wird... Meiner Meinung nach steht die Anzahl genau fest *g* Wer damit ein Problem hat, kann mich jederzeit per Mail oder auch persönlich kontaktieren... Muss nicht hintenrum geschehen... Aber das war mir beim schrieben schon klar, dass das wieder kommt *g* Gruss, Daniel Hecker FF Neckargemünd
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Autor | Paul8 B.8, Söllichau / Sachsen-Anhalt | 468731 | |||
Datum | 07.03.2008 16:05 | 95907 x gelesen | |||
Hallo, mal eine etwas indiskrete Nachfrage: Woher stammt denn die Kohle für die MTW? Alles aus reiner Vereinstätigkeit? Kommt ein Betrag bei der kommunalen Vereinsförderung rein, der den üblichen Rahmen sprengt? | |||||
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Autor | Paul8 B.8, Söllichau / Sachsen-Anhalt | 468732 | |||
Datum | 07.03.2008 16:11 | 95732 x gelesen | |||
99 % der Sachbearbeiter?? *lach* Ich könnt Dir da ein paar Telefonnummern geben wo man Dir ein anderes Lied singen kann. Meine Erfahrung: Die SB halten sich sehr zurück und beschränken sich auf Verzögern, Verschleppen...soll ich weiter? ;-) Nein, also in den Flächenkommunen sieht es tendenziell anders aus. | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 468737 | |||
Datum | 07.03.2008 16:36 | 95930 x gelesen | |||
ja, der Großteil kommt aus Beiträgen/Spenden fördernder Mitglieder oder sonstiger Einnahmen. Satzgemäßer Zweck des Vereins ist die Förderung des Brandschutzes etc. Die Stadt gibt einen Zuschuß, das Fahrzeug wird dann der Stadt übereignet , diese wird dann Halter... Städtische Förderung war hier 12.000 € , diese Förderung bezieht sich nur auf MTW der Feuerwehren. Ansonsten besteht die Förderung des Vereins auf eine einmalige jährliche Zahlung von AFAik 600 €. JF erhält auch Zuschuß - wieviel - k.A. siehe auch http://www.feuerwehr-kelkheim-mitte.de , rechte Bildseite bei 8.dez 2007 neuer MTW Leider wird seitens unserer Politik seit Jahrzehnten immer der Sprachgebrauch "Zuschuß", "Förderung", "Unterstützung" benutzt, obwohl praktisch immer Etat gemeint ist. Grüße Lüder Pott Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint... | |||||
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Autor | Paul8 B.8, Söllichau / Sachsen-Anhalt | 468886 | |||
Datum | 08.03.2008 11:37 | 95948 x gelesen | |||
Geschrieben von Lüder PottDie Stadt gibt einen Zuschuß, das Fahrzeug wird dann der Stadt übereignet , diese wird dann Halter... Genau das meine ich. Nimm es nicht persönlich, aber das ist eine Maßnahme die als Umgehung des Gebots der öffentlichen Ausschreibung gesehen werden kann. Und meiner Meinung nach ist es nichts anderes. Denn das MTW wird mit dem Ziel beschafft es in der Feuerwehr als Einsatzfahrzeug zu führen. Träger des Brandschutzes/Hilfeleistung ist die Kommune. Indem die Kommune hier noch einen nicht unerheblichen Teil beisteuert (12.000 EUR) und das MTW in ihr Eigentum übernimmt (unentgeltlich?), umgeht man damit einschlägige Haushalts- und Vergabevorschriften. Begründung: Dem Verein stehen im Durchschnitt bei normaler Vereinstätigkeit keine Mittel in derartiger Höhe zur Verfügung. (Vergleiche hierzu: Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit von Vereinen) Die Kommune gibt dem Verein eine Zuwendung, um das Vereinsziel Brandschutz und Hilfeleistung in der Kommune zu fördern. Nun ist es aber so, dass Brandschutz und Hilfeleistung bereits Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises, somit also primär selbst zu organisieren.(leistungsfähige Feuerwehr aufstellen, ausrüsten, unterhalten und einsetzen) Es ist folglich auch ihre Aufgabe Einsatzfahrzeuge nach geltendem Recht zu beschaffen. Sie kann also nicht sagen: Hier hast du die Kohle nun hol mir mal mein Zeug, damit ich die Haushaltsordnung, die VOL und ähnlichen Kram im Papierkorb liegen lassen kann. Das ist du-du-du! ;-) Ein Prüfer vom Rechnungshof hat mir mal verraten, dass die Grenze bei denen in der Höhe liegt, wo die Kommune keine Ausschreibung machen muss. Das kann sie dann über den Verein beschaffen. Anders ist es bei Mietkauf, Leasing oder Sonderfall PPP. Da gelten andere Bedingungen. Bleibt hier außen vor. Zugegeben, solange wie es die Aufsichtsbehörde(n) nicht rügen - wo kein Kläger da kein Richter. Das soll nicht heißen das die Vereine das grundsätzlich nicht tun sollten, aber man sollte schon den Rahmen beachten. Beispiel: Verein erwirtschaftet eine Tauchpumpe, höchstens eine TS. Wir reden hier also von einer Leistung mit einer Gesamtauftragssumme von höchstens 15.000 EUR. Bei einem MTW würden mir hierzulande die Kommunalaufsicht und später der Rechnungshof auf dem Dach stehen. Und dann das Finanzamt beim Verein klingeln. ;-) Wenn es bei Euch aber so klappt, dann freu ich mich für Euch natürlich. MfG. Paul | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 468887 | |||
Datum | 08.03.2008 11:40 | 95643 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Paul Bäumer Bei einem MTW würden mir hierzulande die Kommunalaufsicht und später der Rechnungshof auf dem Dach stehen. Und dann das Finanzamt beim Verein klingeln. ;-) warum? Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Paul8 B.8, Söllichau / Sachsen-Anhalt | 468888 | |||
Datum | 08.03.2008 11:43 | 95868 x gelesen | |||
Moin, steht einen Beitrag weiter oben. ;-) MfG. Paul | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 468890 | |||
Datum | 08.03.2008 11:52 | 95791 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Paul Bäumer steht einen Beitrag weiter oben. ;-) erkläre mir bitte wo da das Problem liegt, ob ich jetzt eine Pumpe oder ein MTW als Verein kaufe? Wird nicht anders gefördert als z.B. die Vereinsbusse der Sportvereine... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 468892 | |||
Datum | 08.03.2008 11:56 | 95742 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian Fleschhuterkläre mir bitte wo da das Problem liegt, ob ich jetzt eine Pumpe oder ein MTW als Verein kaufe? Es geht darum, ob bei der Beschaffung die zwar indirekt aber dennoch für kommunale Pflichtaufgaben erfolgt die Grenze für die freihändige Vergabe durch die Gemeinde im Hinblick auf die Gesamtsumme des Auftrags überschritten wird. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 468893 | |||
Datum | 08.03.2008 12:03 | 95909 x gelesen | |||
Hallo Christian, Geschrieben von Christian Fischer Es geht darum, ob bei der Beschaffung die zwar indirekt aber dennoch für kommunale Pflichtaufgaben erfolgt die Grenze für die freihändige Vergabe durch die Gemeinde im Hinblick auf die Gesamtsumme des Auftrags überschritten wird. Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 468895 | |||
Datum | 08.03.2008 12:18 | 95652 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FleschhutHallo Christian, Fehlt da nicht Dein Text ;-) Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Paul8 B.8, Söllichau / Sachsen-Anhalt | 468896 | |||
Datum | 08.03.2008 12:24 | 95729 x gelesen | |||
Der Unterschied liegt im kleinen, aber erheblichen Unterschied, dass die Vereinsbusse auch dem Verein zur Nutzung (und im Eigentum) verbleiben. Das MTW dient in der Hauptsache dem Einsatzzwecke und wird der öffentlichen Nutzung zugeführt um gesetzliche Aufgaben zu erfüllen. Und dafür muss ein Vergabeverfahren stattfinden, das gesetzlichen Regeln unterliegt. Kleiner Unterschied - große Wirkung. MfG. Paul | |||||
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Autor | Paul8 B.8, Söllichau / Sachsen-Anhalt | 468897 | |||
Datum | 08.03.2008 12:26 | 95561 x gelesen | |||
Genau so ist es! Denn wenn überschritten steht ein Vergabeverfahren ins Haus. Und das wird durch die Vereinsbeschaffung umgangen. Auf der anderen Seite steht die Gemeinnützigkeit des Vereins in Frage. Aber das müssen die Jungs und Mädels von der Steuer beackern. | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 468898 | |||
Datum | 08.03.2008 12:47 | 95858 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Paul Bäumer Der Unterschied liegt im kleinen, aber erheblichen Unterschied, dass die Vereinsbusse auch dem Verein zur Nutzung (und im Eigentum) verbleiben. Das MTW dient in der Hauptsache dem Einsatzzwecke und wird der öffentlichen Nutzung zugeführt um gesetzliche Aufgaben zu erfüllen. ... da gehe ich nicht ganz konform. Fakt ist dass die Fördervereine mit dem Darseinszweck "Förderung des Brandschutzes" gemeinnützig sind. Somit verlangt eben genau unser Finanzamt dass erwirtschaftete Geldbeträge eben entsprechend zweckbestimmt verwendet werden. Und Beschaffungen und anschließende Übereignungen an die Kommune wurden da noch nie bemängelt (eher im Gegenteil). Wobei sich das bei uns in der Regel auf Beschaffungen von "nice-to-have"-Gerätschaften beschränkt. Die können (z.B. MTF oder Küchenausstattung) aber auch schon mal Werte im 5 stelligen erreichen. Und solange es sich bei den Finanzquellen im Wesentlichen um Mitgliedsbeiträge, Spenden u.ä. handelt (und nicht um Vereinsförderungsmittel der Stadt) kann ich auch keine Umgehung der Vergabevorschriften der öffentlichen Hand erkennen. Wobei hier zur sicheren Abgrenzung bei uns i.d.R. eine gewerkbezogene Trennung gewählt wurde (z.B. beim MTF: Fzg. kam über Verein und Übereignung, feuerwehrtechnischer Ausbau - Funk, SoSi (vergaberichtlinienkonform) über die Stadt) Gruss Gerhard | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 468905 | |||
Datum | 08.03.2008 14:48 | 95821 x gelesen | |||
Geschrieben von Paul BäumerDem Verein stehen im Durchschnitt bei normaler Vereinstätigkeit keine Mittel in derartiger Höhe zur Verfügung Doch, warum nicht? Geschrieben von Paul Bäumer somit also primär selbst zu organisieren.(leistungsfähige Feuerwehr aufstellen, ausrüsten, unterhalten und einsetzen) Stimmt, ist aber argumentativ bei einem MTW schwierig. Der wird für Vereinszwecke und für dienstliche Zwecke genutzt...von Minilöscher über JF über Einsatzabteilung bis zu Alters- und Ehrenanbteilung... Die MTw werden genau aus diesem Grund nicht voll bezahlt: Es gibt keine Verpflichtung für die Stadt MTW zu beschaffen, die Vereinsnutzung ist anteilsmäßig hoch, man will nicht anderen Vereinen auch MTw zahlen müssen... Geschrieben von Paul Bäumer Verein erwirtschaftet eine Tauchpumpe, Das wäre aber ein rein dienstliches Gerät ohne Vereinsnutzung... FA und Rechnungshof tauchen ab und zu mal auf... Grüße Lüder Pott Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint... | |||||
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Autor | Paul8 B.8, Söllichau / Sachsen-Anhalt | 468947 | |||
Datum | 08.03.2008 21:10 | 95733 x gelesen | |||
Wie gesagt, ich stell' nicht in Abrede das jemand gute Erfahrung mit dieser Praxis gemacht hat und auch alles lief. Freut mich auch - wei bei vielen Dingen anders und unkomplizierter gehandelt werden könnte. Aber rechtskonform ist diese Praxis nun mal leider nicht. Mal Gegenbeispiel um zu verdeutlichen das es so nicht konform sein kann: Wieviele Kommunen hätten wir in Dtl. die öffentlich und national/europaweit ausschreiben, wenn das legal wäre? Dann einfach Verein gründen - Spenden - Beschaffen - Zurücklehnen und glücklich sein. Das kanns dann wohl nicht sein, oder? Wozu dann noch den Grundsatz der öffentlichen Ausschreibung?? Als nächstes kippt ein anderer Vergabegrundsatz... Es ist doch klar dass es in 95-99 % der Fälle ordentlich (oder nicht ganz ordentlich) ausgeschrieben wird. Und das Verwaltungen gern Schlupflöcher suchen um bequem und arbeitsextensiv zu handeln ist auch ein Grundgesetz. ;-) | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 468957 | |||
Datum | 08.03.2008 22:11 | 95667 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Paul Bäumer Aber rechtskonform ist diese Praxis nun mal leider nicht. (...) Wieviele Kommunen hätten wir in Dtl. die öffentlich und national/europaweit ausschreiben, wenn das legal wäre? Dann einfach Verein gründen - Spenden - Beschaffen - Zurücklehnen und glücklich sein. ... nochmal: für die hier von mir angesprochenen Beschaffungen von Feuerwehr(förder)vereinen werden keine Haushaltsmittel der Gemeinden verwendet, sondern erwirtschaftete Beträge (Mitgliedbeiträge, privatrechtliche Spenden, Erlöse aus wirtschaftlicher Tätigkeit) verwendet. Also keine Beschaffung mit Mitteln der öffentlichen Hand, somit keine Notwendigkeit für VOL u.ä. ... Und keine mir bekannten Vergaberechtlichen Regelungen hindern die öffentliche Hand daran privatrechtlich finanzierte Schenkungen von privatrechtlichen Vereinen anzunehmen (zumal wenn das auch noch Teil des satzungsmäßigen Zweck des Vereines ist). Nur so als Beispiel (der Finanzplan war ja bei der JHV öffentlich): bei jährlichen Einnahmen meines örtlichen Feuerwehrvereines von ca. 15 k€ beträgt der Anteil der öffentlichen Hand ("historisch bedingte" zweckgebundene Zuwendung zur Förderung der Kameradschaft ... wird eben auch dafür verwendet) max. 1,2k€. Gruss Gerhard | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 468963 | |||
Datum | 08.03.2008 23:29 | 95724 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard Bayer... nochmal: für die hier von mir angesprochenen Beschaffungen von Feuerwehr(förder)vereinen werden keine Haushaltsmittel der Gemeinden verwendet, sondern erwirtschaftete Beträge (Mitgliedbeiträge, privatrechtliche Spenden, Erlöse aus wirtschaftlicher Tätigkeit) verwendet. Also keine Beschaffung mit Mitteln der öffentlichen Hand, somit keine Notwendigkeit für VOL u.ä. ... Der Verein stellt das Fzg aber für die öffentliche Hand zur Verfügung... Bei einem MTW ist das noch relativ wurscht, bei relevanten Baukostenbeträgen bzw. vom Preis in der VOL viel eher einem LF o.ä. mit europaweiter Ausschreibung: Frag einen Vorsitzenden einer Vergabekammer Deines Vertrauens... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 468971 | |||
Datum | 09.03.2008 01:11 | 95831 x gelesen | |||
Hallo! Die erste Frage ist doch immer, ob es sich um einen öffentlichen Auftraggeber handelt. Ein Verein der selbst Spenden von Dritten sammelt, eine Gerätschaft oder ein Fahrzeug kauft und dieses der Gemeinde spendet ist kein öffentlicher Auftraggeber. Spenden müssen nun mal nicht ausgeschrieben werden. Ich kann auch keine Umgehung erkennen. Anders möglicherweise, wenn Geld von der Kommune in den Verein fließt und dieser dann Fahrzeuge beschafft und diese dann an die Gemeinde "spendet" könnte man über eine Umgehung nachdenken. Der zuerst genannte Fall mit den Spenden eröffnet auch keine Mißbrauchsgefahr. Wenn die Gemeinde einen Verein gründen lässt, der Spenden sammelt, kann nun mal nicht die Gemeinde über das Geld entscheiden, sondern nur die neue juristische Person "Sorglos" e.V. Es ist auch nicht so, dass es problemlos möglich wäre, mit Spenden sämtliche Anschaffungen der Kommune zu finanzieren. Gruß Sven | |||||
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Autor | Paul8 B.8, Söllichau / Sachsen-Anhalt | 468993 | |||
Datum | 09.03.2008 10:15 | 95788 x gelesen | |||
Hallo Sven, im vorbenannten Fall ist nun aber so, dass die Kommune im Rahmen der Vereinsförderung und außergewöhnlich Zuwendungen an den Verein gibt. Und da ist nun auch die richtige erste Frage: Wer ist der Auftraggeber? Dann aber logisch anschließend die zweite Frage: Wer ist der Empfänger der Leistung? Und: Erfüllt der Empfänger mit der Leistung eine ihm obliegende gesetzliche Aufgabe?; Sprechen Gründe dafür, dass die Gemeinde nur sinnvoll über den Verein beschaffen kann? Hier ist die Antwort klar: Auftraggeber ist ein privatrechtlicher Verein. Empfänger ist der Träger des Brandschutzes und der Hilfeleistung. Und es ist in seiner ihm geborenen Pflicht eine leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszusrüsten, zu unterhalten und ein zu setzen. Der Verein braucht, evtl. darf keine Einsatzfahrzeuge führen. Und jetzt ist nur noch eines interessant: Wie wäre es gelaufen wenn die Kommune ihre Aufgabe erfüllt hätte...und zwar ohne den Umweg? Sie hätte im Normalfall (wenn keine der Ausnahmen nach § 3 3., 4. VOL/A zutrifft, wenn es sich um eine Vergabe unterhalb der Schwellenwerte nach VgV handelt) öffentlich ausschreiben müssen. Und danach müsste man eine Argumentation führen, warum nun unbedingt Einsatzfahrzeuge über den Verein beschafft werden müssen. Dabei viel Spaß. ;-) Nein, also es bleibt Umgehung. Wie Ulrich Cimolino sagte, einfach mal mit einem Fachmann / einer Fachfrau in Verbindung setzen, oder ein Vergabeseminar besuchen. Vergaberecht kennt nun mal nicht ganz so viele Ausnahmen wie andere Rechtsbereiche. MfG. Paul | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 468994 | |||
Datum | 09.03.2008 10:20 | 95939 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven TönnemannDie erste Frage ist doch immer, ob es sich um einen öffentlichen Auftraggeber handelt. Au fein, wäre das so, dann machen bald überall Vereine auf, um das Ausschreibungswesen zu umgehen... Ich halte diese Rechtsauffassung für nicht zutreffend. (Wie gesagt für einen MTW wird da kein Hahn nach krähen, für ein LF (gibts nicht nur in Einzelfällen!) oder eine DLK sieht das schon anders aus.) Spätestens dann, wenn damit eigentliche Pflichtaufgaben der Gemeinde erledigt werden... Gemeinden müssen übrigens nach aktueller Rechtslage sogar den VERKAUF von Grundstücken öffentlich ausschreiben, wenn damit bestimmte Auflagen einher gehen. Das hat vor dem entsprechenden Urteil auch keiner geglaubt.. ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 468999 | |||
Datum | 09.03.2008 10:55 | 95875 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Ulrich Cimolino Au fein, wäre das so, dann machen bald überall Vereine auf, um das Ausschreibungswesen zu umgehen... ... könnten wir machen ... nur müßten wir dann die DLK (oder was auch immer) durch Spenden oder Mitgliedsbeiträge privatrechtlicher Personen/Firmen bezahlen ... und nicht aus öffentlichen (steuerfinanzierten) Mitteln ... dann "frohes Spendensammeln" um 600k€ zusammen zu bekommen ... - nochmal (zum letzten Mal ... dann geb ichs auf): öffentliches Vergaberecht gilt zwingend für aus Mitteln der öffentlichen Hand (also Haushaltsmittel von Bund, Ländern, Kommunen u.ä.) finanzierte Vorhaben (und nur für die !) . Es gilt selbstverständlich auch, wenn die öffentliche Hand jemanden mit der Durchführung der Maßnahme betraut (hier: Verein) und die erforderlichen Mittel bereitstellt ("Zuwendung") - steht dann i.d.R. auch im Zuwendungsbescheid drin. Es gilt aber nicht für Beschaffungen "Dritter", die ohne öffentliche Mittel (!!!) zu verwenden getätigt werden und danach (also ohne jemals haushaltsrelevant gewesen zu sein) der öffentlichen Hand übereignet werden (Schenkung). ... irgendwie reden wir aneinander vorbei ... Gruss Gerhard | |||||
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Autor | Paul8 B.8, Söllichau / Sachsen-Anhalt | 469003 | |||
Datum | 09.03.2008 11:14 | 95823 x gelesen | |||
Ui, na ich mach mir nochmal den Spaß. Der Text des Gesetzes ist das eine. Aber bitte lies Dir analog dazu immer die entsprechenden Verwaltungsvorschriften (VV) und Kommentare dazu durch. Und die VV haben nur die wenigsten zur Hand. Besonders die VV zu den Haushaltsordnungen zeigen weitaus mehr als der Text selbst. Dann noch Urteile zu ähnlichen Fällen ziehen. (bei Juris zum Bleistift). Echt, dann mach Dir doch einfach mal den Spaß, wie viele zuvor und nimm Dir jemanden an die Hand der das zeigt, erklärt und erläutert. Vergaberecht allein reinziehen wird in den seltensten Fällen was. Und Dein Einwand das Vergaberecht gelte hier nicht, wo doch keine Mittel der öffentlichen Hand verbraten werden - das ist falsch. Denn spätestens wenn der öffentlichen Hand das Ergebnis (Fahrzeug o. ä.) nach der Beschaffung (vielleicht noch unentgeltlich) zugeführt wird, gilt die Annahme des Versuchs das Vergaberecht zu umgehen. Und Hand auf's Herz: Wenn ein Verein in Folge größer als MTW beschafft (meiner Meinung nach auch MTW selbst), dann stinkt die Sache gewaltig. Es sei denn die Albrecht-Brüder sind Mitglied. ;-) Und mal ehrlich, wie vorhin schon gesagt wurde, ein nicht unerheblicher Teil der Kohle stammt aus einer außerordentlichen Zuwendung der Kommune. Also es bleibt dabei: Wer es so machen will, gerne! Aber mir wäre das zu heiß. MfG. Paul | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 469007 | |||
Datum | 09.03.2008 11:34 | 95683 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard Bayeröffentliches Vergaberecht gilt zwingend für aus Mitteln der öffentlichen Hand (also Haushaltsmittel von Bund, Ländern, Kommunen u.ä.) finanzierte Vorhaben (und nur für die !) Du vergisst alle die, die formal privat-wirtschaftlich agieren (städtische Gesellschaften, "AG", "GmbH" usw.) und z.B. Müll sammeln, Energie erzeugen usw. Die erwirtschaften Gewinne (oft weit jenseits normaler Gebührenrechnungen) und sind TROTZDEM wie öffentliche Auftraggeber zu behandeln, auch wenn sie keine Zuwendungen erhalten... Geschrieben von Gerhard Bayer .. irgendwie reden wir aneinander vorbei ... Nein, irgendwie ist die Materie viel komplizierter als die meisten glauben - und wird mit jeder Gerichtsentscheidung nicht einfacher.. ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 469012 | |||
Datum | 09.03.2008 11:50 | 95679 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Ulrich Cimolino Du vergisst alle die, die formal privat-wirtschaftlich agieren (städtische Gesellschaften, "AG", "GmbH" usw.) und z.B. Müll sammeln, Energie erzeugen usw. ... schon bekannt ... zählen m.W. als öffentlichen Auftraggeber wenn Mehrheitsgesellschafter/-aktionäre Körperschaften des öffentlichen Rechtes sind Geschrieben von Ulrich Cimolino Nein, irgendwie ist die Materie viel komplizierter als die meisten glauben ... das ist in D ja schon der Regelfall ... Gruss Gerhard | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 469013 | |||
Datum | 09.03.2008 11:58 | 95503 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard Bayer... schon bekannt ... zählen m.W. als öffentlichen Auftraggeber wenn Mehrheitsgesellschafter/-aktionäre Körperschaften des öffentlichen Rechtes sind ich vergaß die Flughäfen, die fallen m.W. auch drunter, auch wenn die Betreiber "privat" sind... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 469015 | |||
Datum | 09.03.2008 12:04 | 95708 x gelesen | |||
Geschrieben von Paul BäumerDenn spätestens wenn der öffentlichen Hand das Ergebnis (Fahrzeug o. ä.) nach der Beschaffung (vielleicht noch unentgeltlich) zugeführt wird, gilt die Annahme des Versuchs das Vergaberecht zu umgehen. Mal kurz unabhängig von Feuerwehr: Es ist also grundsätzlich nicht erlaubt einer Gemeinde (bzw. allgemein der öffentlichen Hand) unentgeldlich eine Sach- und/oder Arbeitsleistung zur Verfügung zu stellen? Manuel | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 469019 | |||
Datum | 09.03.2008 12:34 | 95599 x gelesen | |||
Geschrieben von Manuel SchmidtEs ist also grundsätzlich nicht erlaubt einer Gemeinde (bzw. allgemein der öffentlichen Hand) unentgeldlich eine Sach- und/oder Arbeitsleistung zur Verfügung zu stellen? Nein, das kann man so natürlich nicht sagen, natürlich können Bürger der Gemeinde unter die Arme greifen. Spannend wird das sowieso immer erst dann, wenn sich andere dadurch in ihren Rechten eingeschränkt sehen. Beispiel: Die Gemeinde fördert ehrenamtliche Helfer in Altenheimen, sie ersetzt damit dann hauptamtliches Personal, das sonst für die Pflichtaufgaben erforderlich wäre.... (Da gehts dann nicht mehr nur um die Klavierstunden oder die Nachmittagsbetreuung, sondern um echte Pflegedienstleistungen usw.) Insgesamt ist das eine gefährliche Entwicklung bzw. Diskussion, weil viele vieles immer mehr in Frage stellen. Ganze Berufszweige leben davon... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 469021 | |||
Datum | 09.03.2008 12:41 | 95967 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich CimolinoGemeinden müssen übrigens nach aktueller Rechtslage sogar den VERKAUF von Grundstücken öffentlich ausschreiben, wenn damit bestimmte Auflagen einher gehen. Du hättest BESTIMMTE AUFLAGEN fett drucken sollen, das ist das wirklich entscheidende die Vergabepflicht auslösende Moment, nicht der Verkauf des Grundstückes. Gruß Sven | |||||
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Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 469024 | |||
Datum | 09.03.2008 12:50 | 95768 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich CimolinoDu vergisst alle die, die formal privat-wirtschaftlich agieren (städtische Gesellschaften, "AG", "GmbH" usw.) und z.B. Müll sammeln, Energie erzeugen usw. Das Vergaberecht greift in diesen Fällen ein, die Kommune (o.ä.) einen wesentlichen Teil der Gesellschafter stellen, also quasi in der privaten Gesellschaft weitgehend Mitbestimmungsrechte haben. Übrigens auch rein private Unternehmen können ausschreibungspflichtig sein, wenn es sich um sogenannte Sektorenauftraggeber handelt, wie zum Beispiel bestimmte Unternehmen für die Daseinsvorsorge (Strom etc.) oder Flughäfen diese dürften unter § 98 Nr. 4 GWB fallen. Für den Spendensammelverein käme allenfalls § 98 Nr. 2 in Betracht: andere juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts, die zu dem besonderen Zweck gegründet wurden, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nichtgewerblicher Art zu erfüllen, wenn Stellen, die unter Nummer 1 oder 3 fallen, sie einzeln oder gemeinsam durch Beteiligung oder auf sonstige Weise überwiegend finanzieren oder über ihre Leitung die Aufsicht ausüben oder mehr als die Hälfte der Mitglieder eines ihrer zur Geschäftsführung oder zur Aufsicht berufenen Organe bestimmt haben. 2Das Gleiche gilt dann, wenn die Stelle, die einzeln oder gemeinsam mit anderen die überwiegende Finanzierung gewährt oder die Mehrheit der Mitglieder eines zur Geschäftsführung oder Aufsicht berufenen Organs bestimmt hat, unter Satz 1 fällt Da steht erstmal nichts drin, was Deine oder die Auffassung von Paul stützt. Gruß Sven | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 469025 | |||
Datum | 09.03.2008 12:53 | 95613 x gelesen | |||
Geschrieben von Lüder PottRechnungshof tauchen ab und zu mal auf... Aus dem Kommunalbericht 2004 des Landesrechnungshofes RLP Soweit Feuerwehr-Fördervereine bei der Ausstattung der Feuerwehren unterstützend tätig werden, haben die Kommunen darauf zu achten, dass sie nicht unnötig durch Folgekosten belastet werden. Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, man kann sie kostenlos nutzen. Sie ist nicht OpenSource, man darf sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen. Meine Wehr (für die ich hier nicht schreibe!): http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 469026 | |||
Datum | 09.03.2008 12:54 | 95728 x gelesen | |||
Geschrieben von Paul BäumerDann aber logisch anschließend die zweite Frage: Wer ist der Empfänger der Leistung? Warum sollte ich mich das Fragen, wenn die Frage 1 eindeutig anhand von § 98 GWB zu beantworten ist? Geschrieben von Paul Bäumer Nein, also es bleibt Umgehung.Das was Ihr konstruiert ist keine Ausnahme sondern per Gesetz ggf. ein öffentlicher Auftraggeber. Geschrieben von Paul Bäumer Vergaberecht kennt nun mal nicht ganz so viele Ausnahmen wie andere Rechtsbereiche.Dir ist aber aufgefallen, dass Ihr Euch gerade auf eine Ausnahme beruft und nicht ich. DIe Ausnahme ist, dass ein privater Verein öffentlicher AUftraggeber ist. Gruß Sven | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 469030 | |||
Datum | 09.03.2008 13:09 | 95488 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven TönnemannDu hättest BESTIMMTE AUFLAGEN fett drucken sollen, das ist das wirklich entscheidende die Vergabepflicht auslösende Moment, nicht der Verkauf des Grundstückes. das geht noch weiter.... Selbst städt. Töchter dürfen ganz offensichtlich seit einigen Jahren nicht (mehr) ohne weiteres für die Stadt ohne Ausschreibung Leistungen erbringen... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Paul8 B.8, Söllichau / Sachsen-Anhalt | 469117 | |||
Datum | 10.03.2008 06:08 | 95738 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven TönnemannWarum sollte ich mich das Fragen, wenn die Frage 1 eindeutig anhand von § 98 GWB zu beantworten ist? s. nächste Beiträge. Begleitgesetze, VV, Kommentare, Urteile o. ä. sind zu beachten! Geschrieben von Sven Tönnemann Das was Ihr konstruiert ist keine Ausnahme sondern per Gesetz ggf. ein öffentlicher Auftraggeber. ??? Ein Verein in dieser Sache ggf. ein öffentlicher Auftraggeber? Jo, klingt nett, und Landkreise sind dann privatrechtliche Vereine?! Also mal nichts verdrehen: Ein Verein ist und bleibt privatrechtlich. Wie der Verein als öffentlicher Auftraggeber auftreten will, bitte mit Quelle hinterlegen. Geschrieben von Sven Tönnemann DIe Ausnahme ist, dass ein privater Verein öffentlicher AUftraggeber ist. Und da vermischst Du wieder Äpfel mit Birnen. Auch wenn der Verein etwas für die Kommune beschafft - er muss es Ihr zumindest erst in Besitz oder Eigentum geben. (Kaufvertrag, Mietvertrag, o. ä.) Also wieder eine privatrechtliche Geschichte. (s. einschlägige §§ BGB) Alles andere würde heißen Verein und Kommune sind ein und dieselbe Rechtsperson. Die Kommune beschafft nach öffentlichen Recht. Einzige Ausnahme: Ein privatrechtlicher Zuwendungsempfänger muss nach öffentlichem Recht beschaffen. MfG. Paul | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 469127 | |||
Datum | 10.03.2008 10:11 | 95759 x gelesen | |||
Hallo! Wie sieht es denn Ausschreibungsrechtlich bei sog. "günstigen Gelegenheiten" aus? Div. Aufbauhersteller bieten ja auch Vorführfahrzeuge an. Vorführfahrzeuge sind ja in der Regel nicht ganz soo teuer wie Neufahrzeuge, über Vor- und Nachteile brauchen wir uns nicht zu unterhalten. Hier greift das Ausschreibungsrecht nicht? Es soll ja auch Aufbauhersteller geben die Vorführfahrzeuge im "Auftrag" bauen. Läuft ungefähr so, Wehr xyz setzt sich mit dem Aufbauhersteller abc zusammen entwirft ein Fahrzeug vergibt den Auftrag. Der Aufbauhersteller beschäftigt den ein oder anderen rüstigen Rentner damit eine bestimmte Anzahl von Kilometern auf den Tacho des Fahrgestells zu fahren, setzt den Aufbau dann auf das "gebrauchte" neue Fahrgestell und zeigt die Mühle ein halbes Jahr lang auf irgendwelchen Ausstellungen oder lässt sie auf dem Hof stehen. Dann geht das Teil als Vorführfahrzeug an die Feuerwehr. Manchmal werden dann die Vorführfahrzeuge etwas teurer als ein identisches "Neufahrzeug", aber man hat für ein paar tausender mehr seinen Lieblingsaufbauhersteller, sein Wunschfahrgestell und man umgeht das lästige Ausschreibungsverfahren. Ich bin mir ganz sicher das in Deutschland dutzende solcher "Vorführfahrzeuge" ihre Dienst versehen. Gruß vom Berg Jakob Alles meine ganz private Meinung und keinesfalls die Meinung meiner Feuerwehr oder Gemeinde oder sonst wem! Alle meine Beiträge sind ausschließlich zur Verwendung auf www.feuerwehr-forum.de bestimmt und ich betrachte diese als mein geistiges Eigentum! Die Verwendung von mir verfassten ganzen Beiträgen, Auszügen und Textpassagen aus diesen Beiträgen, Zitaten, Bildern, Zeichnungen usw. in anderen Foren oder Medien sowie das verfielfältigen oder Kopieren meiner Beiträge und/oder die Weitergabe an dritte Personen bedarf meiner vorherigen ausdrücklichen Genehmigung! Sollte der Zeilenumbruch beim heimlichen Ausdrucken meiner Beiträge nicht stimmen, bitte eine kurze Mail an mich. Ich versende dann die entsprechenden Beiträge im passenden Format. "Dem Untergebenen geziemt es nicht, seinen eigenen beschraenkten Maßstab an die wohldurchdachten Anordnungen seines Vorgesetzten zu legen und sich in duenkelhaftem Uebermut ein Urteil über dieselben anzumaßen." | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 469133 | |||
Datum | 10.03.2008 10:52 | 95558 x gelesen | |||
Geschrieben von Jakob TheobaldDiv. Aufbauhersteller bieten ja auch Vorführfahrzeuge an. Vorführfahrzeuge sind ja in der Regel nicht ganz soo teuer wie Neufahrzeuge, über Vor- und Nachteile brauchen wir uns nicht zu unterhalten. Hier greift das Ausschreibungsrecht nicht? doch... Geschrieben von Jakob Theobald Es soll ja auch Aufbauhersteller geben die Vorführfahrzeuge im "Auftrag" bauen. Läuft ungefähr so, Wehr xyz setzt sich mit dem Aufbauhersteller abc zusammen entwirft ein Fahrzeug vergibt den Auftrag. Der Aufbauhersteller beschäftigt den ein oder anderen rüstigen Rentner damit eine bestimmte Anzahl von Kilometern auf den Tacho des Fahrgestells zu fahren, setzt den Aufbau dann auf das "gebrauchte" neue Fahrgestell und zeigt die Mühle ein halbes Jahr lang auf irgendwelchen Ausstellungen oder lässt sie auf dem Hof stehen. wenn das im Vorfeld so besprochen wird, ist das ganz klar das Unterlaufen der VOL und damit unzulässig. Geschrieben von Jakob Theobald Manchmal werden dann die Vorführfahrzeuge etwas teurer als ein identisches "Neufahrzeug", aber man hat für ein paar tausender mehr seinen Lieblingsaufbauhersteller, sein Wunschfahrgestell und man umgeht das lästige Ausschreibungsverfahren. solls geben, alle sind glücklich, alle? Steuerzahler? Wettbewerber? ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 469255 | |||
Datum | 11.03.2008 00:50 | 95576 x gelesen | |||
Geschrieben von Paul BäumerAlso mal nichts verdrehen: Ein Verein ist und bleibt privatrechtlich. Wie kommst Du darauf, ich würde etwas verdrehen? Warum schaust Du nicht selbst einfach mal in das von Dir beschworene Gesetz, z.B. zur Frage wer ist öffentlicher Auftraggeber: § 98 Nr. 2 GWB Geschrieben von Paul Bäumer Jo, klingt nett, und Landkreise sind dann privatrechtliche Vereine?!Habe ich nie behauptet. Allerdings vermisse ich bei Dir Quellenangaben, die Deine Auffassung belegen. Geschrieben von Paul Bäumer Auch wenn der Verein etwas für die Kommune beschafft - er muss es Ihr zumindest erst in Besitz oder Eigentum geben. Was willst Du mir jetzt damit sagen? Jeder Ausschreibung liegt ein zivilrechtlicher Vertrag zurgrunde in der Regel ein Kaufvertrag. Die Entgegennahme von Sachen ohne Gegenleistung ist aber grundsätzlich keine Beschaffung. Gruß Sven | |||||
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Autor | Paul8 B.8, Söllichau / Sachsen-Anhalt | 470244 | |||
Datum | 16.03.2008 20:46 | 95702 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven TönnemannFür den Spendensammelverein käme allenfalls § 98 Nr. 2 in Betracht: Jau stimmt. Da steht nur Banane drin und nimm es mir nicht übel aber ich behaupte Du verstehst nicht 50 % von dem was drin steht. Zumal der Abschnitt ohne Begleitregelungen überhaupt nicht einzuordnen ist. Denn den wichtigsten Teil in der Ecke hast Du bestimmt noch gar nicht gefunden. Und ich bin so offen und gebe zu das mir manche Stellen im GWB wie Erbsensuppe klingen und ich mich äußerst schwer damit tue wirklich was mit anfangen zu können. | |||||
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Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 470245 | |||
Datum | 16.03.2008 20:53 | 95760 x gelesen | |||
Geschrieben von Paul BäumerJau stimmt. Da steht nur Banane drin und nimm es mir nicht übel aber ich behaupte Du verstehst nicht 50 % von dem was drin steht. Ich verstehe überhaupt nicht, warum Du so vehemennt versuchst, mich als Ahnungslos hinzustellen. Du weißt doch gar nicht, mit was ich mich so beschäftige. Gruß Sven | |||||
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Autor | Paul8 B.8, Söllichau / Sachsen-Anhalt | 470246 | |||
Datum | 16.03.2008 20:57 | 95510 x gelesen | |||
Geschrieben von Lüder PottStimmt, ist aber argumentativ bei einem MTW schwierig. Der wird für Vereinszwecke und für dienstliche Zwecke genutzt...von Minilöscher über JF über Einsatzabteilung bis zu Alters- und Ehrenanbteilung... Ja hmm, schwierig. Nun ist es aber so, dass der MTW als Einsatzfahrzeug geführt wird und das im Eigentum der Kommune. Egal ob die Vereinsnutzung hoch ist oder die Kommune keinen Bedarf am Fahrzeug gehabt hätte...es wird so (auch) genutzt und damit fertig. Selbst wenn Verein und Kommune bekräftigen der MTW würde nur für Vereinszwecke laufen und es findet sich eine SoSi-Anlage, Funkgerät...etc. an Bord - geht nach hinten los. Geschrieben von Lüder Pott Geschrieben von Paul BäumerVerein erwirtschaftet eine Tauchpumpe, Dienstlich zu 100 %. Gebe ich Dir voll Recht, aber für wieviel gekauft? Liegt m. W. noch innerhalb der freihändigen Vergabe. Das heißt hier würde keinem ein Schaden entstehen wenn es der Verein o. ä. beschafft. Denn die Kommune hätte hier eh freihändig vergeben, nach nationalem Recht. MfG. Paul | |||||
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Autor | Paul8 B.8, Söllichau / Sachsen-Anhalt | 470247 | |||
Datum | 16.03.2008 21:03 | 95549 x gelesen | |||
Hallo Sven. Nein das möchte ich natürlich nicht. Nur muss Dir ob entsprechender Aussagen unterstellen noch kein Vergabeseminar besucht zu haben. Und wenn ich nicht schon drei Mal bei entsprechenden Veranstaltungen im Beschaffungsamt des BMI gewesen wäre würde ich nicht so viel darüber sagen (können). ;-) Ist doch auch kein Beinbruch, ich kenne meine "Baustellen" auch und arbeite daran. Nur sind nun mal manche Deiner Schlussfolgerungen nicht richtig. MfG. Paul | |||||
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Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 470250 | |||
Datum | 16.03.2008 21:16 | 95730 x gelesen | |||
Geschrieben von Paul BäumerDienstlich zu 100 %. Gebe ich Dir voll Recht, aber für wieviel gekauft? Liegt m. W. noch innerhalb der freihändigen Vergabe. Darauf kommt es nicht an. Es fehlt dem Verein, der ohne Mittel der Gemeinde eine Tauchpumpe kauft und diese anschließend spendet bereits an der Eigenschaft "öffentlicher Auftraggeber" zu sein. Es ist auch keine Umgehung des Vergaberechts, wenn die Gemeinde beschenkt wird. Spenden müssen noch nicht öffentlich ausgeschrieben werden. Anders, wenn das Geld vorher von der Gemeinde gekommen ist. Um inder Sprache von "kein Schaden" zu bleiben: Der MTW würde auch unter den Schwellenwer von 206.000 € fallen und damit auch nur dem nationalen Haushaltsrecht unterliegen. Ein Rechtschutz nach Vergaberecht für Mitbewerber bestünde nicht. Gruß Sven | |||||
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Autor | Paul8 B.8, Söllichau / Sachsen-Anhalt | 470252 | |||
Datum | 16.03.2008 21:26 | 95742 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven TönnemannDarauf kommt es nicht an. Es fehlt dem Verein, der ohne Mittel der Gemeinde eine Tauchpumpe kauft und diese anschließend spendet bereits an der Eigenschaft "öffentlicher Auftraggeber" zu sein. Es ist auch keine Umgehung des Vergaberechts, wenn die Gemeinde beschenkt wird. Spenden müssen noch nicht öffentlich ausgeschrieben werden. Anders, wenn das Geld vorher von der Gemeinde gekommen ist. Oh na rein nach Textlage könnte ich Dir zustimmen. Nur sehen das manche Beschlüsse anders. Es geht bei erheblichen Überschreiten der Schwelle weg von der freihändigen Vergabe darum, wer der schlussendliche Empfänger der Sache ist. Und wenn es die Kommune ist, die damit eine ihrer Pflichtaufgaben bedient und dann zum Beispiel ein Mitbewerber kommt und sagt: "Das hätte ich auch verkaufen wollen!" - dann wird es haarig. Wir kommen immer wieder auf die gleiche Brücke: In solchen Fällen immer fragen warum, wenn es so angeblich rechtlich richtig läuft, überhaupt öffentliche Auftraggeber gibt die öffentlich ausschreiben??? Aber wahrscheinlich sollte es jeder ausprobieren. Ich würde die Finger davon lassen. ;-) MfG. Paul | |||||
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Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 470253 | |||
Datum | 16.03.2008 21:55 | 95617 x gelesen | |||
Geschrieben von Paul BäumerNur sehen das manche Beschlüsse anders. Es geht bei erheblichen Überschreiten der Schwelle weg von der freihändigen Vergabe darum, wer der schlussendliche Empfänger der Sache ist. Hast Du mal ein paar Fundstellen, wo man das nachlesen kann? Aber wir sind und einig, dass wir sowohl beim MTW als auch bei der Tauchpumpe deutlich unter dem Schwellenwert liegen und es für diesen Bereich keine Beschlüsse aufgrund von Vergaberecht geben wird? Gruß Sven | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 470259 | |||
Datum | 16.03.2008 22:44 | 95539 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven TönnemannAber wir sind und einig, dass wir sowohl beim MTW als auch bei der Tauchpumpe deutlich unter dem Schwellenwert liegen und es für diesen Bereich keine Beschlüsse aufgrund von Vergaberecht geben wird? Jein, da sind die Rechtsmittel nicht so ganz klar (zumindest mir nicht), ich garantiere Dir aber, dass in den Kommunen die Rechnungsprüfungsämter (bzw. dito in den Kreisen für die kreisangehörigen Gemeinden) da absolut keinen Spaß verstehen. Deckt die Politik das (bzw. besteht gar eine entsprechende (O)Bürgermeisterweisung, dann mag das zunächst einfacher sein. Gibts dann doch im Nachhinein Ärger, dann sieht alles plötzlich wieder ganz anders aus. Und Vergaberecht ist schwierig - und wird immer komplizierter. Es wird nicht dadurch leichter, dass etliche Referenten Inhalte ganz offensichtlich je nach Zielgruppe immer mal wieder leicht anders darstellen. ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 470288 | |||
Datum | 17.03.2008 06:26 | 95494 x gelesen | |||
Mahlzeit Geschrieben von Daniel Hecker und dann das Fahrzeug im Werk zurücklässt um Nachbesserungen durchzuführen. Ich will nicht wissen, wieviele Fahrzeuge trotz Mangel mitgenommen werden (so er denn überhaupt festgestellt wird!), weil man ja sonst noch ein paar Wochen auf das neue Auto warten muss... Ausserdem ist doch die Ankunft des Fahrzeuges schon vorbereitet und in monatelangen Grabenkriegen wurde entschieden wer mitfahren durfte und wer das neue Auto auf den Hof fahren darf. Mit kameradschaftlichem Gruß Florian **** "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht" Scharnhorst *** Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 470289 | |||
Datum | 17.03.2008 06:31 | 96601 x gelesen | |||
Geschrieben von Tobias Ostendorfdie haben das Fahrzeug über den Förderverein beschafft und anschließend an die Gemeine / Stadt übergeben und die hat des dann wieder an die FF übergeben! Und was wenn die Stadt das Fahrzeug in einen anderen Orteil stellt oder gar veräussert weil sie klamm bei Kasse ist ? Geschrieben von Tobias Ostendorf
Schwachsinn, in der Regel erhält die Stadt Prozente. Das können z.B. schon 15 % auf Autoersatzteile sein. Denn die Stadt kauft in der Regel mehr, öfters und zahlt gleich. Aber solange man nicht verstehen will das Ausschreibungen auch da sind um die Feuerwehren zu schützen ... Mit kameradschaftlichem Gruß Florian **** "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht" Scharnhorst *** Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 470515 | |||
Datum | 17.03.2008 23:06 | 95715 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Florian Besch Schwachsinn, in der Regel erhält die Stadt Prozente. Und? Kriegt jede gute Firma auch. Du willst lieber nicht wissen, was ich bei xyz als Firmenkunde für einen Mietwagen zahle (inkl. kostenfreies Upgrade um bis zu drei Kategorien in 90% der Fälle), da kriegst du vermutlich das heulen und mietest da nie wieder Geschrieben von Florian Besch Das können z.B. schon 15 % auf Autoersatzteile sein. Denn die Stadt kauft in der Regel mehr, öfters und zahlt gleich. Das glaubst du hoffentlich selbst nicht. Unterhalt dich mal mit Handwerkern zum Thema Zahlungsmoral der öffentlichen Hand. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist." (Johann Friedrich Krügelstein: Vollständiges System der Feuerpolizeywissenschaft, 1799) | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 470554 | |||
Datum | 18.03.2008 05:58 | 95513 x gelesen | |||
Geschrieben von Christi@n PannierUnd? Kriegt jede gute Firma auch. Streite ich ja nicht aber. Aber mit Vereinen wirds meistens Essig... Mit kameradschaftlichem Gruß Florian **** "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht" Scharnhorst *** Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 470555 | |||
Datum | 18.03.2008 06:23 | 95605 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian BeschDenn die Stadt kauft in der Regel mehr, öfters und zahlt gleich. Wenn ich das meiner Buchhaltung erzähle kriegt die das große lachen. :-( Gruß Christian TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | wern8er 8n., reischach / bayern | 470570 | |||
Datum | 18.03.2008 08:34 | 95659 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian SchorerWenn ich das meiner Buchhaltung erzähle kriegt die das große lachen. :-( Nee, Heulen. Des Weiteren: Wenn ich mir z.B. anschaue, was ich für die Gemeinde bei Reifen für einen Rabatt erhalte (ich hole als Gerätewart die Angebote ein), und wenn ich sehe, was mein Brötchengeber (mittelständische Bauunternehmung) zahlt, dann wirds langsam lächerlich. mkg WErner | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 470575 | |||
Datum | 18.03.2008 08:50 | 95474 x gelesen | |||
Geschrieben von Christi@n PannierUnterhalt dich mal mit Handwerkern zum Thema Zahlungsmoral der öffentlichen Hand.Betrachtet die "öffentliche Hand" mal etwas differenzierter. Es gib da sicher (viele!) solch schwarzer Schafe, aber nicht nur. Und man darf da auch nicht vergessen, das der Rechnungssteller durchaus Möglichkeiten hätte, dieser "Zahlungsmoral" entgegenzutreten oder sie für sich zu nutzen. Nur wird das bei nicht wenigen daran scheitern, das a) Meckern halt doch einfacher ist und b) die Form der Rechnung (um es höflich zu formulieren) ziemlich zweifelhaft ist... Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, man kann sie kostenlos nutzen. Sie ist nicht OpenSource, man darf sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen. Meine Wehr (für die ich hier nicht schreibe!): http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 470580 | |||
Datum | 18.03.2008 09:29 | 95510 x gelesen | |||
Geschrieben von werner neudeckerNee, Heulen. Stimmt, ich hatte die Ironie vergessen. die Zahlungsmoral bei der öffentlichen Hand ist unter aller Kanone. Geschrieben von werner neudecker Des Weiteren: So in etwa kenne ich das auch, ich kann hier auch sehr gut vergleichen da wir auch die Beschaffungen abwickeln (Angebote, Ausschreibungen). Grüßle Christian TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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