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Thema | Schutzhelm beim Kettensägeneinsatz | 13 Beträge | |||
Rubrik | pers. Ausrüstung | ||||
Autor | Mich8ael8 G.8, Eggenstein-Leopoldshafen / BW | 464108 | |||
Datum | 16.02.2008 21:32 | 13286 x gelesen | |||
Guten Abend! In den neueren Normen für Feuerwehrfahrzeuge (DLK 23-12, RW, TLF 20/40...) ist der bekannte Forstarbeiterhelm mit Drahtgittervisier und Gehörschutz als Beladungspunkt aufgeführt. Im Rahmen einer Unterhaltung fiel für das Bundesland Sachsen die Aussage, das für den Feuerwehreinsatz mit Motorkettensägen die gute alte DIN-Schüssel mit dem Klappvisier (Plastik) als von Seiten der Unfallversicherung als ausreichend angesehen wird. Mir ist zumindest von BaWü Gegenteiliges bekannt. Trotz ausgiebigem googlen finde ich weder die Aussage bestätigt noch dementiert. Wer kann mir speziell für Sachsen mit einer Quelle oder einer ZUVERLÄSSIGEN Information weiterhelfen, ob diese Aussage korrekt ist? Danke Michael | |||||
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Autor | Mark8us 8G., Bockenheim / Hessen | 464111 | |||
Datum | 16.02.2008 21:57 | 11937 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Michael Gröbe Im Rahmen einer Unterhaltung fiel für das Bundesland Sachsen die Aussage, das für den Feuerwehreinsatz mit Motorkettensägen die gute alte DIN-Schüssel mit dem Klappvisier (Plastik) als von Seiten der Unfallversicherung als ausreichend Eigentlich sollte der Forsthelm Mittel der Wahl sein, aber auch der DIN-Helm mit Klappvisier ist zugelassen. Die FwDV 1 sieht das leider sogar genau andersrum und betrachtet den Forsthelm als Alternative zum DIN-Helm. Gruß Markus | |||||
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Autor | Jose8f F8., Siebenaich / BW | 464156 | |||
Datum | 17.02.2008 09:39 | 11825 x gelesen | |||
Der DIN-Helm ist in Baden-Württemberg soweit zugelassen wenn noch ein zusätzlicher Gehörschutz der für über 100dB zugelassen ist getragen wird. Als Gehörschutz sind die Einwegohrtöpsel nicht zugelassen da diese nur bis max. 95 dB zugelassen sind. Also muss ein richtiger Gehörschutz ähnlich dem am Forsthelm angebracht sein. Ein Nachteil des Forsthelms ist seine relativ kurze Lebensdauer von ich glaube 4 Jahren dann muss er ausgetauscht werden. | |||||
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Autor | Gerh8ard8 J.8, Ludwigsfelde / Brandenburg | 464158 | |||
Datum | 17.02.2008 09:56 | 11759 x gelesen | |||
Hi, eigentlich ist das Problem PSA in den UVV-en und den FW-DV-en eindeutig und meines Wissens deutschlandweit geregelt. Grundsätzlich hat der FF-Angehörige im Dienst die PSA zu benutzen. D.h also DIN-Helm - das Visier ist ja genaugenommen schon eine zusätzliche Schutzausrüstung. Konkrete Festlegungen zu den erforderlichen PSA sind in der FwDV1 unter 13.4 getroffen. Hinweise zur Sicherheit ● Beim Einsatz der Motorkettensäge ist Gesichtsschutz zu verwenden und es ist Schnittschutzkleidung (Beinlinge oder Schnittschutzhose mit rundumlaufenden Schnittschutzeinlagen) zu tragen. ● Bei Arbeiten mit der Motorkettensäge muss grundsätzlich Gehörschutz getragen werden. und unter Anmerkung: Anstelle eines Feuerwehrhelms mit Gesichtsschutz kann auch ein zugelassener Schutzhelm für Forstarbeiten (mit integriertem Gesichts- und Gehörschutz) getragen werden Weiterhin gilt für Kettensägenarbeiten bei der FF noch die GUV-V-C51 sowie diverse R und I der GUV. Also der DIN-Helm mit Visier UND "Mäusetampons" ist zugelassen aber einfacher in der Handhabung ist schon der Forsthelm. Außerdem hat letzterer noch den Vorteil das keine Scheibe anlaufen kann. mfg und immer unfallfrei Gerhard | |||||
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Autor | Tors8ten8 G.8, Gifhorn / Niedersachsen | 464182 | |||
Datum | 17.02.2008 11:39 | 11813 x gelesen | |||
Hallo, die Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen (www.fuk.de) schreibt im Info-Blatt: Neben der nach § 12 Abs. 1 UVV „Feuerwehren“ (GUV-V C53) erforderlichen Mindestschutzausrüstung ist beim Umgang mit Motorsägen folgende zusätzliche spezielle persönliche Schutzausrüstung nach § 12 Abs. 2 UVV „Feuerwehren“ (GUV-V C53) in Verbindung mit der Anordnung vom April 1988 (§ 17 Abs. 2 „Sozialgesetzbuch VII“) zur Abwendung besonderer Unfallgefahren beim Umgang mit Motorsägen zu tragen: • Gesichtsschutz (z. B. Helmvisier) • Gehörschutz (z. B. Gehörschutzstöpsel) • Hosen oder Beinlinge mit geprüften rundumlaufenden Schnittschutzeinlagen nach DIN EN 381 Teil 5 Form C. Besonders angepasst für den Umgang mit der Motorsäge ist die Kombination aus „Waldarbeiterhelm“ mit Gehör- und Gesichtsschutz nach § 4 Abs. 3 UVV „Forsten“ (GUV-V C51). Diese Kombination hat eine optimierte Schutzwirkung: Der Gesichtsschutz kann nicht beschlagen, Abgase können sich nicht dahinter stauen und der Ge-hörschutz ist direkt am Helm angebracht. Quelle: http://www.fuk.de/downloads/info-blaetter/einsatz/ Direkt zum Infoblatt Näheres kann sicherlich die zuständige Unfallkasse sagen.... Gruß, Torsten Diese Angabe spiegelt meine persönliche Meinung wider, nicht zwingend die der eigenen Stadt- oder Ortsfeuerwehr. | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 464232 | |||
Datum | 17.02.2008 14:35 | 11765 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Josef Fischer Als Gehörschutz sind die Einwegohrtöpsel nicht zugelassen da diese nur bis max. 95 dB zugelassen sind. Es gibt auch Gehörschutzstöpsel mit einem RNR bis 110 dB, z.B. von Peltor die No touch oder Solar. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist." (Johann Friedrich Krügelstein: Vollständiges System der Feuerpolizeywissenschaft, 1799) | |||||
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Autor | Mark8us 8G., Bockenheim / Hessen | 464254 | |||
Datum | 17.02.2008 15:34 | 11874 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Josef Fischer Ein Nachteil des Forsthelms ist seine relativ kurze Lebensdauer von ich glaube 4 Jahren dann muss er ausgetauscht werden. 5 Jahre sind's, und die 25 € sollte man dann auch noch übrig haben. Der Forsthelm sollte auf jeden Fall erste Wahl sein. Gruß Markus | |||||
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Autor | Nico8 P.8, Gaildorf / Baden Württemberg | 475559 | |||
Datum | 06.04.2008 17:15 | 11882 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Markus Groß Jahre sind's, und die 25 € sollte man dann auch noch übrig haben Hast Du mir eine Quelle für die Verwendungsdauer? Grüße Nico Jedes Feuer braucht seine Zeit... | |||||
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Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 475561 | |||
Datum | 06.04.2008 17:18 | 11705 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Nico Peper Hast Du mir eine Quelle für die Verwendungsdauer? mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit: Betriebsanleitung MkG Sascha | |||||
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Autor | Henn8ing8 W.8, Dannenberg / Niedersachsen | 475592 | |||
Datum | 06.04.2008 19:10 | 11801 x gelesen | |||
Hi! Geschrieben von Nico Peper Hast Du mir eine Quelle für die Verwendungsdauer? Die Berufsgenossenschaften / Versicherer der Land- und Forstleute, denke ich. Schon mal aus der Hüfte gegoogled: Geschrieben von Land- und forstwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Franken und Oberbayern Schutzhelm: Hier müsst ihr besonders darauf achten, dass das "Haltbarkeitsdatum" des Helmes nicht abgelaufen ist! In der Krempe ist ein Eindruck mit dem Herstellerdatum; mit der Zeit löst das UV-Licht nämlich den Weichmacher im Plastik auf und lässt den Helm spröde werden. Faustregel: Nach 5 Jahren etwa ist der Helm bei normalem Gebrauch durch einen Neuen zu ersetzen! HTH, mfg Henning Während wir versuchen unsere Mannschaft zu verschlechtern, perfektionieren Andere das Verlieren. nach Stanley Marsh | |||||
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Autor | Cars8ten8 L.8, Niederwörresbach / Rheinland-Pfalz | 475608 | |||
Datum | 06.04.2008 20:19 | 11678 x gelesen | |||
Bleibt leider nur mal bei der UK Sachsen anzufragen. Ich kann auch nur das widergeben, was die UK Rheinland-Pfalz mal zum Thema PSA für Kettensägeführer bei der Feuerwehr (unten) verlautbaren lies. Das hilft dir nur leider nicht. Ich finde aber doch bemerkenswert, dass die Regeleung in manchen Bundesländern differiert. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8R., Berlin / Berlin | 475619 | |||
Datum | 06.04.2008 20:59 | 11700 x gelesen | |||
Hallo, ich bitte dabei besonders den zweiten Teil dieses Beitrags von mir zu beachten. Ging da grundsätzlich um Anschaffung von Motorsägen, habe da aber auch was zum Thema Waldarbeiterhelm geschrieben. Gruß Sebastian | |||||
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Autor | Nico8 P.8, Gaildorf / Baden Württemberg | 475786 | |||
Datum | 07.04.2008 17:33 | 11727 x gelesen | |||
Hallo Henning, danke!!!! Grüße Nico Jedes Feuer braucht seine Zeit... | |||||
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