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Thema | Geheim oder nicht? | 6 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 477015 | |||
Datum | 12.04.2008 17:39 | 6156 x gelesen | |||
Hallo! Wie bereits in anderen Diskussionen zur Sprache gekommen, ist nicht alles was bei der Feuerwehr passiert oder geplant wird eine für die Öffentlichkeit gedachte Information. Was jedoch geheimzuhalten ist und was nicht, darüber besteht in vielen Fällen Unsicherheit. - Welche Informationen seht ihr als geheimhaltungswürdig an und welche nicht? - Bei welchen Themengebieten fällt euch eine Kategorisierung schwer? - Habt ihr in eurer Wehr klare Regelungen darüber? MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Klau8s B8., Isernhagen / Nds | 477026 | |||
Datum | 12.04.2008 18:25 | 4717 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyWelche Informationen seht ihr als geheimhaltungswürdig Hallo Marc und Leser, "geheim", das klingt so martialisch, aber auf jeden Fall nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind Personalfragen. Hierzu gehört alles, was sich mit den Kameraden/Kollegen beschäftigt, wenn es deren Schutzbedürfnis berührt. Gilt natürlich nicht für die Pressemeldung, dass die Kameraden Müller, Meier, Schulz und Schmidt auf der Jahreshauptsversammlung zum OFM befördert wurden, grins . Personalangelegenheiten, aber das muss ich Dir nicht erzählen, sind etwas, auf deren Kenntnis auch die Presse keinen Anspruch hat. Dann würde ich aus dem Bereich der Freiwilligen Feuerwehren Dinge als "nicht öffentlich" betrachten, die in Ausschüssen in nicht öffentlicher Sitzung behandelt werden (z.B. Finanzen). Sicherlich auch Planungen über die Beschaffung neuer Geräte/Fahrzeuge, bevor eine Ausschreibung statt findet. Das verhindert Begehrlichkeiten, grins.. Nur, Marc, gibt es auch die Dinge, die nicht unter diese Rubriken fallen, die man aber aus Gründen der Kameradschaft nicht auf dem Marktplatz verhandelt-- Ich ahne, dass Du auf etwas ganz Anderes hinaus willst.. Wenn ich schreibe/sage, dass der Kamerad Ortsbrandmeister Wilhelm Schulze eine taube Nuss ist, dann ist das schon grenzwertig, aber auf jeden Fall, so es öffentlich und hinter dem Rücken des Kameraden geschieht unanständig, wenn auch nicht in jedem Fall justiziabel. Würde ich das im Bereich der BF mit einem Vorgesetzten machen, wäre es absolut schon ein Dienstvergehen. Das, Marc, wären die Dinge, die mir so ganz spontan einfallen. Klaus, geistige Unruhe | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 477060 | |||
Datum | 12.04.2008 22:11 | 4953 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc Dickey- Habt ihr in eurer Wehr klare Regelungen darüber? Ja, das LBG NRW :-) Ich gehe mal davon aus, dass alle dienstliche Sachverhalte, für die ich -wollte ich sie vor Gericht berichten - eine Aussagegenehmigung benötige, auch am Stammtisch oder in diesem Forum eigentlich nichts verloren haben. Konsequenterweise gilt das dann eigentlich auch für die Angehörigen Freiwilligen Feuerwehr (auch wenn es für die nicht geregelt ist). Dann haben wir noch die Verschwiegenheitspflichten in Sachen Funk und Rettungsdienst. Eigentlich ist damit schon ein Riesenbereich abgedeckt, ohne dass die einzelne Feuerwehr zusätzlich ein Stück Papier vollkritzeln muss. Wir überlegen allerdings (neiiin, nicht wirklich), den Kollegen während Lehrgängen am IdF NRW das Reden über bestimmte Themen (PSA, Stellenplan, Fahrzeuge) zu verbieten, aber in dem Fall nur zu deren Schutz ;-). Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 477062 | |||
Datum | 12.04.2008 22:36 | 4667 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas BräutigamWir überlegen allerdings (neiiin, nicht wirklich), den Kollegen während Lehrgängen am IdF NRW das Reden über bestimmte Themen (PSA, Stellenplan, Fahrzeuge) zu verbieten, aber in dem Fall nur zu deren Schutz ;-). Wenn ihr das durchzieht, nehmt ihr so einigen der Kollegen das einzige Thema, über das man mit denen reden kann...:-))) Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | |||||
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Autor | Jose8f M8., Bad Urach / BaWü | 477088 | |||
Datum | 13.04.2008 11:16 | 4632 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc Dickey- Welche Informationen seht ihr als geheimhaltungswürdig an und welche nicht? Hallo! Interessante Fragestellung. In Bezug auf das Einsatzgeschehen liefe das bei mir als Absperrposten vermutlich wie folgt: Passant: Ist etwas passiert? Ich: Ja. Passant: Was denn? Ich: Irgendwo ist Feuer dran gekommen. Passant: Wo denn? Ich: Weiß ich nicht, da ich hier eingeteilt bin und keine Informationen darüber habe. Passant: Ist jemand verletzt? Ich: Weiß ich auch nicht, wenn ich es wüßte dürfte ich auch nichts dazu sagen da das vertrauliche Patientendaten sind. Passant: Kann ich hier durch und mal gucken? Ich: Nein, bitte bleiben sie hinter der Absperrung. Da sie keine Schutzausrüstung tragen ist der Bereich derzeitig für Sie noch nicht sicher. Bei Erscheinen der Presse wird der Einsatzleiter oder die Abgestellte Funktion benachrichtigt und übernimmt die Begleitung, alternativ bitte ich dise um einen Moment Geduld solange noch Sicherungsmaßnahmen laufen. Bei bekannten Pressekontakten ist das meinen Erfahrungen nach auch kein Problem. Alles andere: Zu Internas meiner Wehr wie Personalangelegenheiten sage ich maximal genau so viel oder so wenig, wie man in der örtlichen Zeitung lesen kann. In der Regel verweise ich deshalb auch gleich darauf und begründe das höflich damit, daß ich nicht die Funktion des Presesprechers innehabe. In aller Regel wird auch dies problemlos akzeptiert. Erfahrungsaustausch / retrospektive Analyse von Einsatzsituationen mit anderen Kollegen betreibe ich anonymisiert oder als hypothetische Lage. mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | |||||
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Autor | Ekke8har8d G8., Mühldorf a. Inn / Bayern | 479549 | |||
Datum | 25.04.2008 12:28 | 4565 x gelesen | |||
Zunächst ist die Frage zu stellen, in wie weit die Feuerwehrführung eine transparente Öfka betreiben will oder nicht. Anonsten ist es eine Abwägungssache und nicht zuletzt gibt es Angelgenheiten, die Außen nichts zu suchen haben. Pauschal beantworten kann man das nicht, aber ich denke als profanes Beispiel sind hier Feuerwehreinsatzpläne zu nennen, der Ort der Verwahrung des FSK-Schlüssels, interne Probleme (Streitigkeiten), in Planung befindliche Beschaffungen (in der Anfangsphase). Ansonsten fallen mir spontan gar keine weiteren Beispiele ein. Eher nur Beispiele für Belanglosigkeiten, welche im Grunde auch nicht kommuniziert werden sollen (oder eher müssen). Ekkehard Giesecke Pressesprecher Feuerwehr Stadt Mühldorf a. Inn http://www.feuerwehr-muehldorf.de | |||||
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