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ThemaBartträger trotzdem G26 und Strecke?55 Beträge
RubrikAtemschutz
 
AutorMike8 S.8, Speyer / RLP479931
Datum28.04.2008 09:2026802 x gelesen
Macht es Sinn, einen derzeitigen Bartträger trotzdem regelmäßig der G26-Untersuchung zuzuführen?
Ebenso die jährliche Einsatzübung sowie Atemschutzstrecke? Wobei es damit wohl probleme bezüglich des Nebels geben könnte...
Die Frage ist natürlich auch, ob die Verwaltung die Untersuchung wegen der Kosten mit machen wird...

Der Gedanke kommt mir nur, dass der Träger zum einen natürlich eine regelmäßige Untersuchung bekommt (die ist ja auch für den Nicht-Atemschutz-Bereich sinnvoll) und zum anderen, kann es ja durchaus sein, dass der Bart mal aus einer Laune heraus wieder ab kommt...
Dann könnte er quasi direkt wieder eingesetzt werden.


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AutorMich8ael8 S.8, Gründau / Hessen479932
Datum28.04.2008 09:3325066 x gelesen
Hallo Mike!
Für mich wäre es wichtig zu erfahren, was derjenige für einen Bart hat. Vollbart, Schnauzer etc. Grundsätzlich regelt dies ja die FwDv 7. Dort steht drinnen, das Bartträger mit Bart im Bereich der Dichtlinien ungeeignet für das Tragen von Atemschutz sind. Die Bartart wird dort ja nicht näher beleuchtet.
Eine G26.3 kostet ja den Träger auch immer Geld. Würde dazu einfach mal den WF oder eine Führungskraft befragen.

mfg

Michael


Die hier verfassten Beiträge und Kommentare sind ausschließlich meine persönliche Meinung und spiegeln in keinsterweise die Meinungen oder Auffassungen meiner Wehr!

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AutorMike8 S.8, Speyer / RLP479937
Datum28.04.2008 10:3624984 x gelesen
Sein Bart schließt den Einsatz definitiv aus...
Daher ja auch meine Bedenken bezüglich der EInsatzübung oder (zumindest der verrauchten) Strecke...
Gabs da nicht auch mal eine Bestimmung, dass eine Ausbildung wiederholt werden muß, wenn man soundso lange nicht mehr eingesetzt war?


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AutorMich8ael8 S.8, Gründau / Hessen479939
Datum28.04.2008 10:4724948 x gelesen
Aus meiner persönlichen Sicht gibts da nur zwei Möglichkeiten. Wenn derjenige nach G26.3 tauglich für den Atemschutz ist und auch gerne als AGT fungieren will, dann muss halt der Bart ab. Oder er lässt seinen Bart dran und dann geht halt nunmal nix mit AGT. Resultierend daraus ist auch in meinen Augen keine G26.3 notwendig.

mfg

Michael


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AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen479940
Datum28.04.2008 10:4725003 x gelesen
Geschrieben von Schindler Mike
Macht es Sinn, einen derzeitigen Bartträger trotzdem regelmäßig der G26-Untersuchung zuzuführen?
War oder ist er schon AGT?!
Warum nicht?! Wenn er aktiver AGT ist, muß er ja ohnehin zur G26. Und wie Michael ja bereits geschrieben hat, kommt es darauf an, wo genau der Bart wächst....
Alles im Bereich des Maskendichtrahmens war, ist und bleibt nun mal tabu! (Freut ja vielleicht auch die Freundin)

Geschrieben von Schindler Mike
Ebenso die jährliche Einsatzübung sowie Atemschutzstrecke? Wobei es damit wohl probleme bezüglich des Nebels geben könnte...
Das ist hier unter uns Ausbilder klar geregelt:
Bart im Bereich des Maskendichtrahmens => keine Atemschutzstrecke!!!

Egal wer oder was das gerade vor mir steht, wird´s durchgezogen. Es gibt wohl dann auch FA, die sich hochrot an oberster Stelle beschweren oder uns "anmachen" (nützt aber nix :-)) oder welche, die rasieren sich in den Sanitärräumen der Strecke 2min vor dem Durchgang.... Das ist mir selbst zwar noch nicht untergekommen, aber wäre ok. Was der dann zu Hause bei sich in der FF macht, da habe ich ja keine Handhabe, außer ein paar freundlichen Hinweisen kann und werde ich da dann auch nichts machen.

Und auch hier paßt wieder mal der GMV:
Der Bart verursacht nun mal Undichtigkeiten. Punkt. Bei Normaldruck ist dies m.E. dann sogar noch gefährlicher als bei Überdruck, ein Risiko ist´s jedoch in beiden Fällen.
"Bart ab" ist also auch eine Frage der eigenen Sicherheit und somit eigentlich gar keine Frage....

Wie ich auch schon mal geschrieben habe, kann ich das AGT sein auch also Privileg verkaufen und dafür muß man nun mal gewisse Voraussetzungen erfüllen, wenn man zu den "Harten" oder der "Kavelerie" gehören möchte....


Gruß
Lars

"Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
J. Dalhoff


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Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.

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AutorMike8 S.8, Speyer / RLP479945
Datum28.04.2008 11:0624919 x gelesen
Geschrieben von Lars TiedemannWar oder ist er schon AGT?!
Warum nicht?! Wenn er aktiver AGT ist, muß er ja ohnehin zur G26. Und wie Michael ja bereits geschrieben hat, kommt es darauf an, wo genau der Bart wächst....
Alles im Bereich des Maskendichtrahmens war, ist und bleibt nun mal tabu! (Freut ja vielleicht auch die Freundin)

Er ist ausgebildeter und wir seit er seinen Bart hat nicht mehr eingesetzt. Leider mag seine Frau den Bart ;-)
Zudem ist er noch tagsüber im Ort und da wird es mit PA-Trägern schon mal eng. eigendlich sollte man ihn verpflichten...
Es wird auch kein Schmu gemacht, er hat Bart und wird so nicht eingesetzt!

Aber noch mal:
1. Gibt es eine Regelung bezüglch der Wiederholung der Ausbildung wenn man zu lange (durch den Bart) kein PA mehr genutzt hat?
2. Wie sieht es mit der Verpflichtung aus? Aber selbst wenn man ihn verpflichten könnte, was wenn er dann austritt?


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AutorMich8ael8 S.8, Gründau / Hessen479947
Datum28.04.2008 11:1124925 x gelesen
Ich setze aber mal so viel Eigenverantwortung voraus, das wenn wie von dir beschrieben ein AGT kurz vor Streckendurchgang seinen Bart abrasiert dieser diesen dann auch nicht mehr wachsen lässt. Als Überwacher hat man nur bedingt Einfluss darauf. Wenn der AGT dann seinen Bart wieder wachsen lässt liegt es an dem GF, diesen dann aus einem Atemschutzeinsatz rauszunehmen wg. den genannten Problemen.
Dafür haben wir immer ein paar Nassrasierer vorrätig, weil man(n) ist ja nicht immer frisch rasiert (Drei-Tage-Bart).

mfg
Michael


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AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen479950
Datum28.04.2008 11:1524893 x gelesen
Geschrieben von Schindler Mike
1.Gibt es eine Regelung bezüglch der Wiederholung der Ausbildung wenn man zu lange (durch den Bart) kein PA mehr genutzt hat?
Ja, steht in der FwDv7, Punkt 6 "Aus- und Fortbildung":
Atemschutzgeräteträger müssen darüber (über die laufende Ausbidlung) hinaus jährlich mindestens
- eine Belastungsübung nach Anlage 4, Abschnitt 2.1.2.2 in einer Atemschutz-Übungsanlage und
- eine Einsatzübung innerhalb einer taktischen Einheit unter Atemschutz durchführen. Die Einsatzübung kann bei Einsatzkräften entfallen, die in entsprechender Art und Umfang unter Atemschutz im Einsatz waren.

Heißt:
wenn er
- G26
- Belastungsübung
- Einsatzübung
abgeleistet hat, kann er wieder eingesetzt werden.

Aber daß der den ganzen Lehrgang wiederholen müßte, nö, das steht nirgends.

Geschrieben von Schindler Mike
Wie sieht es mit der Verpflichtung aus? Aber selbst wenn man ihn verpflichten könnte, was wenn er dann austritt?
Gut, Du kannst eine Mitgliedschaft an der G26.3 fest machen (wie einige das ohnehin fordern bzw. schon machen), aber hast Du in diesem "speziellen" Fall was gewonnen?!

Hat denn überhaupt schon mal jemand mit ihm gespochen?! Was sagt er denn selbst dazu?! Will er überhaupt....?! Denn wenn nicht, kann man sich das ganze Theater ohnehin sparen....


Gruß
Lars

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J. Dalhoff


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AutorMich8ael8 S.8, Gründau / Hessen479951
Datum28.04.2008 11:1624906 x gelesen
Eine Regelung hinsichtlich der Wiederholung des Atemschutzlehrgangs nach längerer Abstinenz ist mir nicht bekannt. Informationen darüber bekommst du sicherlich bei eurer örtlichen Atemschutzstrecke.

mfg
Michael


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AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen479953
Datum28.04.2008 11:2224950 x gelesen
Also da bin ich dann auch mal "Hardliner"!!! :-)

Geschrieben von Michael Sattler
Als Überwacher hat man nur bedingt Einfluss darauf. Wenn der AGT dann seinen Bart wieder wachsen lässt liegt es an dem GF, diesen dann aus einem Atemschutzeinsatz rauszunehmen wg. den genannten Problemen.
Eben, hab ich ja auch geschrieben. Was der "zu Hause" macht ist mir (außer bei "meinen" AGT) schnurzpiepegal, dafür sind andere da...

Geschrieben von Michael Sattler
Dafür haben wir immer ein paar Nassrasierer vorrätig, weil man(n) ist ja nicht immer frisch rasiert (Drei-Tage-Bart).
Auch wie hier gesagt, ist´s mir persönlich für den Streckendurchgang recht. Aber er belügt, betrügt und bescheisst sich selbst..., oder haben die Feuerwehren bei Euch auch Rasierer auf den Fahrzeugen, so daß man(n) sich vor dem Einsatz noch eben schnell rasiert...?!

Geschrieben von Michael Sattler
Ich setze aber mal so viel Eigenverantwortung voraus, das wenn wie von dir beschrieben ein AGT kurz vor Streckendurchgang seinen Bart abrasiert dieser diesen dann auch nicht mehr wachsen lässt.
Und da gehört´s dann auch für mich zur Eigenverantwortung, daß er wenn, er sich rasieren muß, sich den Rasierer auch selbst mitbringt.
PSA, PA usw. muß er ja auch mitbringen, bin ja nicht seine Mama..... :-)

Geschrieben von Michael Sattler
weil man(n) ist ja nicht immer frisch rasiert (Drei-Tage-Bart).
So, brennt´s auch nur alle drei Tage?! :-)


Gruß
Lars

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AutorMich8ael8 S.8, Gründau / Hessen479959
Datum28.04.2008 11:3324865 x gelesen
Geschrieben von ---Lars Tiedemann---
Auch wie hier gesagt, ist´s mir persönlich für den Streckendurchgang recht. Aber er belügt, betrügt und bescheisst sich selbst..., oder haben die Feuerwehren bei Euch auch Rasierer auf den Fahrzeugen, so daß man(n) sich vor dem Einsatz noch eben schnell rasiert...?!

Also wir haben keine Nassrasierer auf den Fahrzeugen, aber ich für mich als AGT habe einen im Spint liegen. Wäre aber aus meiner Sicht doch keine schlechte Idee, ne Tube Rasierschaum und en paar Einwegrasierer dabei zu haben. Ich komme aus einer sog. "TSF-W" Wehr, wie hier manche kleine Wehren gerne nennen. Und wir haben nicht allzuviel AGT, so dass bei einem Einsatz bis die nächst alarmierte Wehr eintrifft wir erstma ran müssen.

mfg
Michael


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AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz480098
Datum28.04.2008 21:0324827 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Michael SattlerAlso wir haben keine Nassrasierer auf den Fahrzeugen, aber ich für mich als AGT habe einen im Spint liegen. Wäre aber aus meiner Sicht doch keine schlechte Idee, ne Tube Rasierschaum und en paar Einwegrasierer dabei zu haben. Ich komme aus einer sog. "TSF-W" Wehr, wie hier manche kleine Wehren gerne nennen. Und wir haben nicht allzuviel AGT, so dass bei einem Einsatz bis die nächst alarmierte Wehr eintrifft wir erstma ran müssen.
Und du willst uns jetzt weismachen, dass du dich im Einsatzfall erstmal lockerflockig rasierst wenn du Barthaare in der Dichtlinie hast?


MfG
Daniel

Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht.
Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung!

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 480103
Datum28.04.2008 21:3524861 x gelesen
Mahlzeit

Geschrieben von Lars TiedemannBart im Bereich des Maskendichtrahmens => keine Atemschutzstrecke!!!


Wird die Dichtlinie bei euch nach bestandenem Lehrgang ins Gesicht tättowiert? :-)

Und wann ist Bartwuchs ein 3 Tage Bart und wann ein Bart?

Fragen über Fragen :-)


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

Scharnhorst
***

Aus gegebenem Anlass:
Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

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AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds480104
Datum28.04.2008 21:3624963 x gelesen
Leute.diskutiert nicht dauern, schafft Fakten!

"Ich will meinen Bart behalten!" Bitte sehr, bei der nächsten Strecke einmal ordentlich Tränengas rein - und das Thema ist durch!

Da hilft auch keine Vaseline (habt Ihr die im "scharfen " EInsatz auch so schnell zur Hand??)
das ist dann Life pur - mit ungeahntem Lerneffekt

Gruß
Klaus, alter Praktiker


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 480105
Datum28.04.2008 21:3824921 x gelesen
Geschrieben von Klaus BethgeBitte sehr, bei der nächsten Strecke einmal ordentlich Tränengas rein

Mit anschliessender Anzeige wegen Körperverletzung...

Bart ist halt nicht Bart...


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

Scharnhorst
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Aus gegebenem Anlass:
Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

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AutorMich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen480108
Datum28.04.2008 21:4724842 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Klaus BethgeBitte sehr, bei der nächsten Strecke einmal ordentlich Tränengas rein

ähm, die Verwendung von Reizgas ist zu Ausbildungszwecken bei Feuerwehr's sicher nicht zulässig. Selbst bei einer anderen Vereinigung - Deckname Y-Reisen - ist es schon seit geraumer Zeit nicht mehr zulässig, solche Substanzen in der Ausbildung einzusetzen.

Der Onkel in der schwarzen Robe nennt das dann großzügig "Körperverletzung" ...

Grüße

Micha


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AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds480109
Datum28.04.2008 21:4924935 x gelesen
Geschrieben von Florian BeschMit anschliessender Anzeige wegen Körperverletzung...

DAS musst DU mir mal erklären!
Kein Mensch zwingt Dich, da rein zu gehen.

Nur: Dann eben keine G26, und das war es!

Mal ganz allgemein: Eure (angeblichen) Rechte kennt Ihr, Eure Pflichten weniger.
In erster Linie ist es EURE Aufgabe, für Eure Sicherheit zu sorgen.

Wenn jemand glaubt, er könne sich über die Regeln des gesunden Menschenverstandes hinweg setzen, dann muss eben mal zu SEINEM SCHUTZ ein Vorgesetzter den Mut haben (und das darf er!!), zu sagen: SO, heute volles Prgr.

Wer dann nicht will - siehe oben!
Klaus

(Wenn ich hier lese, mit welchen Rechtsauffassungen so manche hausieren, dann wird mir immer wieder blümerant)


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AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds480111
Datum28.04.2008 21:5324848 x gelesen
Geschrieben von Michael Wulfähm, die Verwendung von Reizgas ist zu Ausbildungszwecken bei Feuerwehr's sicher nicht zulässig. Selbst bei einer anderen Vereinigung - Deckname Y-Reisen - ist es schon seit geraumer Zeit nicht mehr zulässig, solche Substanzen in der Ausbildung einzusetzen.


"...sicher nicht zulässig .." ist ein schwarzer Schimmel.

A.:= WO steht das?
B.:= Wer wird gezwungen?

Dann tragt doch Euren Bart, wenn Ihr das gut findet!

VIVA EL MORTE

Klaus


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AutorMich8ael8 S.8, Gründau / Hessen480113
Datum28.04.2008 21:5824821 x gelesen
Wenn du meinen Beitrag richtig gelesen hast, geh ich davon aus, das du auch zur Kenntnis genommen hast, das ich dies als IDEE angeführt habe. Ich habe nirgends geschrieben, das ich mich bei einem Einsatz lockerflockig rasieren würde.
Sollte aber andere AGT dazukommen, die vielleicht nen Drei-Tage-Bart oder so haben und die noch genügend Zeit haben, dann wäre das aus meiner Sicht durchaus eine Option.
Ansonsten stimme ich dir zu, das natürlich der Zeitfaktor eine tragende Rolle spielt.

mfg
Michael


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen480117
Datum28.04.2008 22:1424851 x gelesen
Geschrieben von Michael Wulfähm, die Verwendung von Reizgas ist zu Ausbildungszwecken bei Feuerwehr's sicher nicht zulässig.

Müßte man mal abschließend Prüfen.

Hatte vor rund 12 Jahren bei einem Lehrgang das Vergnügen mit Reizgas. War eigentlich nicht schlecht und gab auch den einen oder anderen Aha-Effekt.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern480121
Datum28.04.2008 22:2524964 x gelesen
Geschrieben von Klaus BethgeNur: Dann eben keine G26, und das war es!

Wo steht das in den Richtlinien zur G26 mit dem Bart?



Gruß
Christian





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AutorJoha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt480124
Datum28.04.2008 22:4524892 x gelesen
Geschrieben von Klaus BethgeTränengas...vielleicht kann man ja auch ein anderes "Aroma" nehmen. Irgndwelche Süßstoffe oder die Folgen des Bohneneintopfes vom Wochenende ;-)

Der Aha-Effekt dürfte sich doch auch dann einstellen, oder?


Besucht uns doch einfach auf: www.feuerwehr-braunschweig-innenstadt.de

"Es gibt Vermutungen, dass die Feuerwehr eine Tuning-Macke hat, also mit besonders auffälligen Fahrzeugen unterwegs ist. Im Gegensatz zu den coolen Rollerfahrern die blaues Licht als Unterbodenbeleuchtung verwenden, hat die Feuerwehr dies missverstanden und die Lampen auf dem Dach angebaut." (aus www.Stupidedia.de)

Muss ich das mit der ausschließlich eigenen Meinung noch extra erwähnen?!

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AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds480138
Datum29.04.2008 08:0624986 x gelesen
Geschrieben von Christian SchorerWo steht das in den Richtlinien zur G26 mit dem Bart?


Das steht ringend wo, aber es steht auch (meiner Kenntnis nach, wer es besser weiß, der soll es schreiben), nirgendwo

dass man eine Atemschutzübung NICHT mit Tränengas durchführen kann.
Das soll nicht jede sein, aber ab- und an, um den Bartträgern mal vor Augen zu führen, wie gefährdet sie sind.

Weigern sie sich, diese Übung durchzuführen,so heißt das im Umkehrschluss: Sie wissen, wie gefährdet sie sind - und sie wissen, dass bei einer Weigerung, die Übung durchzuführen eben keine Freigabe nach g26 erfolgt.
Punkt!

Die Leute spielen mit ihrem Leben!
Es gibt genügend Gase, die durch den Bart in die Maske diffundieren.

Gruß
Klaus


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AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen480141
Datum29.04.2008 08:1424904 x gelesen
Geschrieben von Klaus Bethgeund sie wissen, dass bei einer Weigerung, die Übung durchzuführen eben keine Freigabe nach g26 erfolgt.

was hat jetzt die G26 damit zu tun?


Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach


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AutorPatr8ici8a K8., Kelkheim / Hessen480143
Datum29.04.2008 08:2324948 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Klaus Bethgedass man eine Atemschutzübung NICHT mit Tränengas durchführen kann.
Das soll nicht jede sein, aber ab- und an, um den Bartträgern mal vor Augen zu führen, wie gefährdet sie sind.


IMO kann man das gewiss auch irgendwie, auf eine andere Art und Weise?!
Wenn die FA es eben nicht akzeptieren, dann dürfen sie im Nachhinein auch nicht jammern, wenn was passiert. Wobei der Leiter der Fw. da wohl noch ein Wörtchen mitzureden hat, bevor Unfälle passieren.
Ansonsten, klipp und klar: DV7-3. Anforderungen des AGt und 4. Verantwortlichkeit und Aufgabenverteilung.

Geschrieben von Klaus BethgeWeigern sie sich, diese Übung durchzuführen,so heißt das im Umkehrschluss: Sie wissen, wie gefährdet sie sind - und sie wissen, dass bei einer Weigerung, die Übung durchzuführen eben keine Freigabe nach g26 erfolgt.

Wusste garnicht, das man schon zu was gezwungen werden kann!


MkG
Patricia

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AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds480146
Datum29.04.2008 09:0124845 x gelesen
Geschrieben von Patricia KlottWusste garnicht, das man schon zu was gezwungen werden kann!


Hallo Patircia und Andere,

BITTE unterstellt mir nichts, was ich nicht geschrieben.

KEINER kann zu so einer Übung gezwungen werden, nur, wenn er sie verweigert, dann kann er kein AGT sein.
Oder wieder was falsch?

Aber macht doch, was Ihr glaubt.
Nur: Wenn der erste Kamerad durch diffundierende Gase verletzt/tot um fällt,
dann
lesen wir hier wochenlang, warum und ob nicht und hätte nicht sollen und überhaupt..

Erinnert mich so ein einen Grabstein, auf dem stand: "Er hatte die Vorfahrt"

Habeas
Klaus


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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern480148
Datum29.04.2008 09:0324897 x gelesen
Geschrieben von Klaus BethgeWeigern sie sich, diese Übung durchzuführen,so heißt das im Umkehrschluss: Sie wissen, wie gefährdet sie sind - und sie wissen, dass bei einer Weigerung, die Übung durchzuführen eben keine Freigabe nach g26 erfolgt.

Was hat das Geschreibsel mit der G26 und meiner Frage zu tun?



Gruß
Christian





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AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen480211
Datum29.04.2008 16:0324797 x gelesen
Geschrieben von Florian Besch
Wird die Dichtlinie bei euch nach bestandenem Lehrgang ins Gesicht tättowiert? :-)
Das wäre ech mal´ne Idee....! :-)
(Aber nein, wird sie nicht!)
Man kann einem erfahrenen Ausbilder zu trauen, daß er beurteilen kann, wann was wo in der Dichtlinie sitzt, oder?!

Geschrieben von Florian Besch
Und wann ist Bartwuchs ein 3 Tage Bart und wann ein Bart?
Tja, das liegt durchaus im Auge des Betrachters. Manche haben nach 12 Stunden einen Drei-Tage-Bart, andere erst nach einer Woche...

Wenn das ganze nach Beurteilung des Aufsichtsführenden nicht i.O. ist, gibt´s keinen Streckendurchgang! Punkt! Kommt schon mal vor, daß jemand unverrichteter Dinge wieder nach Hause muß.
Daß da VIELLEICHT mal unterschiedliche Beurteilungen zu Stande kommen, will ich gar nicht mal abstreiten. Ist jedoch sehr selten.
Und wenn schon:
Ist ja alles nur zur Sicherheit! Denn wenn jemand schon "in so einem Zustand" zur Atemschutzstrecke kommt, wie sieht´s dann wohl erst beim Einsatz aus?!

Beim Lehrgang/der Belastungsübung können wir ja nich ein wenig Ordnung ins Chaos bringen, aber auch nur da.....


Gruß
Lars

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AutorDenn8is 8E., Menden / NW480256
Datum29.04.2008 20:0224857 x gelesen
Geschrieben von Michael SattlerDafür haben wir immer ein paar Nassrasierer vorrätig, weil man(n) ist ja nicht immer frisch rasiert (Drei-Tage-Bart).

Wohabt ihr die vorrätig?
-Auf den Einsatzfahrzeugen? Und dann rasiert ihr euch an der Einsatzstelle?
-An/in der Strecke? Das ist IMHO ja im vorraus planbar, also kann man sich da auch vorher zu Hause rasieren.


mit kameradschaftlichen Grüssen

Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 480304
Datum30.04.2008 05:1724826 x gelesen
Geschrieben von Michael Sattlerdas ich dies als IDEE angeführt habe

Leider lässt sich die Idee nicht realisieren. Entweder man ist rasiert oder nicht.


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
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Scharnhorst
***

Aus gegebenem Anlass:
Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 480306
Datum30.04.2008 06:1424972 x gelesen
Mahlzeit

Geschrieben von Klaus Bethge
DAS musst DU mir mal erklären!
Kein Mensch zwingt Dich, da rein zu gehen.


Ganz einfach. Wenn es heißt heute Übung mit Tränengas (CS, CN) würde ich den Verantwortlichen fragen ob er noch ganz rund läuft und die Übung verweigern.

Kommt jemand heimlich auf die Idee das Zeug einzuleiten käme es zu Anzeige. Sicherlich kennst du CS Gas näher und die möglichen Probleme,


Denn nirgends steht das ich mich wie eine Wühlmaus zu begasen habe lasse. Und deshalb kann die Konsequenz auch keine Sanktion sein.


Geschrieben von Klaus BethgeNur: Dann eben keine G26, und das war es!

Der Unterschied zwischen G 26 und Belastungsübung ist bekannt, genau so das das eine nix mit dem anderen zu tun hat? Falls nicht, die DV 7 hilft weiter.

Geschrieben von Klaus BethgeIn erster Linie ist es EURE Aufgabe, für Eure Sicherheit zu sorgen.

Wenn jemand glaubt, er könne sich über die Regeln des gesunden Menschenverstandes hinweg setzen, dann muss eben mal zu SEINEM SCHUTZ ein Vorgesetzter den Mut haben (und das darf er!!), zu sagen: SO, heute volles Prgr.


Und das volle Programm ist also der Einsatz von Chemischen Waffen? Es gibt sicherlich 1000 Duftstoffe die schneller und sicherer das selbe Ziel erreichen. Und wenn ich mir einen Duftbaum in die Strecke klebe. Denn die Einsicht das man immer halbwegs rasiert sein sollte muss von selber kommen.

Geschrieben von Klaus Bethge
(Wenn ich hier lese, mit welchen Rechtsauffassungen so manche hausieren, dann wird mir immer wieder blümerant)
Wenn ich lese wie ewig gestrig manche hier sind mir auch.


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

Scharnhorst
***

Aus gegebenem Anlass:
Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

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AutorMich8ael8 S.8, Gründau / Hessen480356
Datum30.04.2008 13:2524828 x gelesen
Wieso lässt sich das deiner Meinung nach nicht realisieren?Nehmen wir mal an ein AGT trägt normalerweise keinen Bart, hat sich aber warum auch immer ein paar Tage nicht rasiert?
Bei einem Einsatz sind bereits schon AGT im Angriff und er hätte Zeit, noch schnell die paar Stobbeln zu rasieren. Ich spreche hier ja nicht von einem Vollbart oder so.


Wenn es zeitlich geht warum dennn nicht?

mfg
Michael


Die hier verfassten Beiträge und Kommentare sind ausschließlich meine persönliche Meinung und spiegeln in keinsterweise die Meinungen oder Auffassungen meiner Wehr!

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AutorMich8ael8 S.8, Gründau / Hessen480357
Datum30.04.2008 13:2824863 x gelesen
Hallo Dennis!
Hatte mich vielleicht ein wenig undeutlich ausgedrückt. Vor dem Durchgang durch die Atemschutzstrecke bin ich immer rasiert.
Ich persönlich habe einen Nassrasierer im Spint liegen und ich weiß auch, das ein paar Kameraden aus anderen Wehren das machen.

mfg
Michael


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 480359
Datum30.04.2008 13:3124808 x gelesen
Das meinst du nicht ernst?

Zum einen sollte man ruhig mal in der Strecke probieren wieviel Bart Probleme macht.

Und dann will ich dich sehen wenn deine Bude brennt, deine 76 jährige Großmutter samt Mietzekatze im ersten Stock eingeschlossen ist und die eintreffende Feuerwehr sich erstmal rasiert.

Gibt ein Scheiß Bild und Scheiß Presse. Falls jemand fragt.

Ausserdem will ich den AGT erleben der es trotz Flammen die aus den Fenstern schlagen sich erstmal in alller Ruhe rasiert.

Wenigstens ein Problem, den man mit Frauen in der FW nicht hat :-)


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
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Scharnhorst
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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 480360
Datum30.04.2008 13:3424732 x gelesen
Geschrieben von Michael SattlerVor dem Durchgang durch die Atemschutzstrecke bin ich immer rasiert.

Und dann erfährst du nie wieviel Bart anfängt Probleme zu machen.

Früher war ich bei der Übung Samstags mittags immer noch von Freitags morgens rasiert.

Hat auch immer gereicht.


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
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AutorMich8ael8 S.8, Gründau / Hessen480361
Datum30.04.2008 13:5024926 x gelesen
Haste ja schon Recht. Wenns da fackeln würde wäre das letzte, was ich machen würde, mich zu rasieren.
Aber wie würdest du die Lage bei einem Einsatz mit Bereitstellung sehen?Ein paar Wehren sind schon am löschen und es ist abzusehen, das AGT´s benötigt werden.

Sicher können wir jetzt Ewigkeiten darüber diskutieren, wer denn nu Recht hat!

Ich werde mal aus Spaß mir Bart wachsen lassen und dann ma schauen, ab wann das Probleme gibt. Aber bitte ohne Reizgas!;-)

mfg
Michael


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AutorMich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen480363
Datum30.04.2008 13:5724785 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Michael SattlerWenn es zeitlich geht warum dennn nicht?

Also mal ganz ehrlich: Ich denke, dass es wenige Situationen gibt, in denen du die Zeit hast.

Und dann dürfte es für den außenstehenden Steuerzahler etwas komisch wirken, wenn Feuerwehr's außer Schläuchen, Armaturen und Atemschutzgeräten auch noch Schminkköfferchen wie diesen z.B. aus dem Auto holt und sich eine Runde aufhübscht.

Grüße

Micha


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 480365
Datum30.04.2008 14:0924885 x gelesen
Geschrieben von Michael Sattler
Aber wie würdest du die Lage bei einem Einsatz mit Bereitstellung sehen?Ein paar Wehren sind schon am löschen und es ist abzusehen, das AGT´s benötigt werden.


Und selbst dann nicht. Im Zweifel weil es scheiße aussieht. Sorry, aber genau so deutlich muss man es ausdrücken.

Und was führen wir dann noch alles aufs Auto mit? Haargummis falls die Damen mal was vergessen haben?

Wollen wir jetzt Bildkataloge ins Auto legen, die als Schablone dienen?

Ich hatte auch schon nach 3 Tage Nichtrasur einen PA an und nix ist passiert.


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
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AutorMich8ael8 S.8, Gründau / Hessen480369
Datum30.04.2008 14:2724947 x gelesen
Nee, is doch okay!Kannst das ruhig so deutlich ausdrücken. Kritik wird gerne angenommen, dafür diskutieren wir ja.

Als Fazit würde ich persönlich sagen, das sich das rasieren an der Einsatzstelle wahrscheinlich nicht realisieren lässt wg. diverser Faktoren (Zeit, Hektik, Presse).

mfg
Michael


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AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg480373
Datum30.04.2008 15:0725146 x gelesen
Hallo,

die Einwirkungen der Haare (ausgenommen Vollbart!!!) auf die Leckrate wird häufig überschätzt.

In den 70iger Jahren wurde in Stuttgart von dem damaligen Branddirektor Prendke eine Versuchsreihe zu dieser Thematik gefahren.

Vollbart war unstrittig, die anderen Ergebnisse umso erstaunlicher. Es zeigte sich, zumindest bei den damaligen Masken, dass die Gesichtsform eine große Rolle spielt. Runde Gesichtsformen mit 3-Tage-Bart oder in den Dichtrahmen ragenden Koteletten schnitten teilweise wesentlich besser ab, als glattrasierte kantige Gesichtsformen (z.B. deutliche Wangenknochen) oder Teilnehmer mit kleinen Köpfen.

Die Ergebnisse führten dann zu einer Dienstanweisung "Feuerwehr-Schablonen-Bart" und zu einer deutlich entspannten Diskussion über die Leckraten durch Gesichtsbehaarung:-)

Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

Gerhard Pfeiffer

www.firehelmets.info


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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW480379
Datum30.04.2008 15:2624852 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Gerhard PfeifferIn den 70iger Jahren wurde in Stuttgart von dem damaligen Branddirektor Prendke eine Versuchsreihe zu dieser Thematik gefahren

Kann man die Ergebnisse noch irgendwie bekommen?

Gruß

Thomas


Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg480382
Datum30.04.2008 15:3824804 x gelesen
Geschrieben von Thomas EdelmannKann man die Ergebnisse noch irgendwie bekommen?

Hallo,

ein Auszug/Zusammenfassung aus der Testserie wurde damals auch im Brandschutz veröffentlicht, mehr kann ich leider nicht mehr dazu sagen.

Ich war damals eine der Testpersonen und jeder Teilnehmer hatte damals eine Vervielfältigung der Ergebnisse erhalten. Die damaligen Nasskopien haben jedoch schon längst das Zeitliche gesegnet ....

Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

Gerhard Pfeiffer

www.firehelmets.info


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AutorAxel8 S.8, Remscheid / NRW480437
Datum30.04.2008 21:2124850 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Florian Besch
Gibt ein Scheiß Bild und Scheiß Presse. Falls jemand fragt.
Und das ist ein Argument?

Wenn ich an einer größeren E-Stelle absehen kann, dass in 20 Min. weitere PA-Träger gebraucht werden und mir nur der Urlauber, der sich mal eine Woche nicht rasiert hat fehlt, dann gehe ich sogar in den Drogeriemarkt nebenan und kaufe dem einen Lady-Shave (Spaß muss ja schließlich auch sein:-) )

Und wenn die Presse das seltsam findet ist das ihr Problem.


Tschökes,
Axel Solanka.

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AutorPatr8ici8a K8., Kelkheim / Hessen480458
Datum30.04.2008 23:2224806 x gelesen
Geschrieben von Axel Solankamir nur der Urlauber, der sich mal eine Woche nicht rasiert hat fehlt,

Ich weiß nicht; irgendwie klingt das teils, als wenn man wirklich bis auf den letzten Mann angewiesen ist. Mag sein, das man in manchen Einsätzen wirklich jeden Mann braucht, aber wenn er eben mal nicht rasiert ist ...! Ich glaube kaum, das ein Brandeinsatz an "einem" Mann hängt. Und ich finde diese AGT sind sich/sollten sich eigentlich immer bewusst sein, das sie dann mal eben nicht "tauglich" sind.
Entweder/oder ;-)
Vielleicht sehe ich das, als Frau, auch irgendwie aus einer ganz anderen Perspektive. Aber Rasierzeug als Vorrat in den Spint legen, dann kann ich nicht mit, sorry :-)


MkG
Patricia

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AutorAxel8 S.8, Remscheid / NRW480567
Datum01.05.2008 21:5624783 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Patricia Klott
Ich glaube kaum, das ein Brandeinsatz an "einem" Mann hängt.
Natürlich nicht. Ich sehe nur kein Problem darin, dass sich der Mann dann eben mal die Manneszier abrasiert. Warum evtl. noch eine Einheit rausjagen, oder warten, bis sich der schon eingesetzte Trupp erholt hat, nur weil ein AGT da ist, der sich mal nicht rasiert hat.
Und das ganze nur weil ich Angst habe, dass die Presse das sieht? Bestimmt nicht.


Tschökes,
Axel Solanka.

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AutorAndr8eas8 H.8, Ditzingen / Baden-Württemberg480574
Datum01.05.2008 22:4024999 x gelesen
Hallo!
In Baden-Württemberg ist das seit 1976 mit dem "Barterlass" klar geregelt (oder wurde der Erlass aufgehoben?). Da steht:
"Vollbartträger und Personen mlt starken Koteletten slnd für das Tragen von Atenschutzmasken nlcht geelgnet".
Damit braucht ein Bartträger eigentlich auch keine G26.3.
Andreas


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AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg480576
Datum01.05.2008 23:2025030 x gelesen
Geschrieben von Andreas Häcker Dr.In Baden-Württemberg ist das seit 1976 mit dem "Barterlass" klar geregelt (oder wurde der Erlass aufgehoben?).

Hallo,

so wie mir bekannt ist, wurde dieser Erlass bis heute nicht aufgehoben.

Es gab damals nur noch eine Ergänzung (könnte aber auch sein, dass diese nur BF-bezogen war), in der man den Begriff "Dichtrahmen der Atemschutzmaske" definierte und hier die Grenze des Haarwuchses festlegte:-)

Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

Gerhard Pfeiffer

www.firehelmets.info


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AutorMath8ias8 Z.8, Offenbach / Hessen480733
Datum02.05.2008 19:2924865 x gelesen
Hallo,

die FwDV ist in dieser Hinsicht eindeutig - Bart im Bereich der Dichtlinie bedeutet "untauglich". Wenn die FwDV bei Euch verbindlich eingeführt ist (in Hessen z.B. ist das der Fall), dann gibt es da eigentlich gar keinen Ermessensspielraum.


mfG

Mathias Zimmer


#Wie üblich meine persönliche Meinung.#

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AutorDani8el 8R., Hürth / NRW560190
Datum26.05.2009 11:5822445 x gelesen
Dieser Erlass muss nicht aufgehoben werden, da er eine definierte GÜltigkeit hat. I.d.R. ist diese 5 Jahre!
Mir ist nichts bekannt, dass dieser Erlass erneuert wurde, da die Regularien nach neuer FWDV 7 darin gerregelt werden sollen bzw. sind.

Sollen deshalb weil dort auch keine Längenangabe gemacht wurde, sodass offen bleibvt ob ein 3mm Bart oder weniger auch als eine solcher Bart zu werten ist. ......

mit kameradschaftlichem Gruß

D.Rau


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg560200
Datum26.05.2009 12:2722358 x gelesen
Geschrieben von Daniel RauDieser Erlass muss nicht aufgehoben werden, da er eine definierte GÜltigkeit hat. I.d.R. ist diese 5 Jahre!

Das mag für NRW gelten. Andreas iat aber aus Ba-Wü ;-)


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg560202
Datum26.05.2009 12:2822360 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerDas mag für NRW gelten. Andreas iat aber aus Ba-Wü ;-)

Und wie sieht da die Rechtslage aus?


Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg560206
Datum26.05.2009 12:3222327 x gelesen
Geschrieben von Daniel HermannUnd wie sieht da die Rechtslage aus?

m.W. gibt es in Ba-Wü keine automatischen Verfalldaten für Erlasse, Verordnungen, Gesetze,... wie in anderen Bundesländern.
Aber vielleicht weiß einer unserer Verwaltungswirte die hier mitlesen mehr.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen560211
Datum26.05.2009 12:3822294 x gelesen
Geschrieben von Christian Fischerm.W. gibt es in Ba-Wü keine automatischen Verfalldaten für Erlasse, Verordnungen, Gesetze,... wie in anderen Bundesländern.

Schon bevor man in Hessen angefangen hat Gesetze bzw. Verordnungen mit einem Verfallsdatum zu versehen, war dies bei Erlassen (ohne es explizit daraufzuschreiben) üblich.
Grund war afaik nicht, daß diese nach Ablauf dieser Zeit verfallen wären, sondern sie nicht mehr notwendig waren, da das darin beschriebene im Laufe der Zeit "in das Verwaltungshandeln fest eingegangen ist".

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorFabi8an 8F., Geislingen an der Steige / Baden-Württemberg560220
Datum26.05.2009 13:0022267 x gelesen
Geschrieben von Christian Fischerm.W. gibt es in Ba-Wü keine automatischen Verfalldaten für Erlasse, Verordnungen, Gesetze,... wie in anderen Bundesländern.

Hallo,

richtig in BaWü gibt es (Gott sei Dank) keine automatisiert festgesetzten Verfallsdaten für Vorschriften. Einzelne Vorschriften können aber aus versch. Gründen mit einem Verfallsdatum versehen sein (idR Haushaltsrechtliche Erlasse/Verordnungen auf Landesebene).

MkG
Fabian


Das ist meine private Meinung. Ich vertrete hier nicht die Meinung der Feuerwehr Geislingen.

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AutorDani8el 8R., Hürth / NRW560223
Datum26.05.2009 13:0222279 x gelesen
ups,

das habe ich dann wohl übersehen.
Da gebe ich dir dann recht!


mit kameradschaftlichem Gruß
D.Rau

**Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.
**

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xxx

 28.04.2008 09:20 ., Speyer
 28.04.2008 09:33 ., Gründau
 28.04.2008 10:36 ., Speyer
 28.04.2008 10:47 ., Gründau
 28.04.2008 21:36 Klau7s B7., Isernhagen
 28.04.2008 21:38 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 28.04.2008 21:49 Klau7s B7., Isernhagen
 28.04.2008 22:25 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
 29.04.2008 08:06 Klau7s B7., Isernhagen
 29.04.2008 08:14 Chri7sti7an 7F., Fürth
 29.04.2008 08:23 Patr7ici7a K7., Kelkheim
 29.04.2008 09:01 Klau7s B7., Isernhagen
 29.04.2008 09:03 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
 30.04.2008 06:14 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 28.04.2008 21:47 Mich7ael7 W.7, Ronnenberg
 28.04.2008 21:53 Klau7s B7., Isernhagen
 28.04.2008 22:14 ., Bad Hersfeld
 28.04.2008 22:45 Joha7nne7s K7., Braunschweig/Magdeburg
 28.04.2008 10:47 Lars7 T.7, Oerel
 28.04.2008 11:06 ., Speyer
 28.04.2008 11:15 Lars7 T.7, Oerel
 28.04.2008 11:16 ., Gründau
 28.04.2008 11:11 ., Gründau
 28.04.2008 11:22 Lars7 T.7, Oerel
 28.04.2008 11:33 ., Gründau
 28.04.2008 21:03 Dani7el 7M., Jockgrim
 28.04.2008 21:58 ., Gründau
 30.04.2008 05:17 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 30.04.2008 13:25 ., Gründau
 30.04.2008 13:31 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 30.04.2008 13:50 ., Gründau
 30.04.2008 14:09 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 30.04.2008 14:27 ., Gründau
 30.04.2008 15:07 Gerh7ard7 P.7, Stuttgart
 30.04.2008 15:26 Thom7as 7E., Nettetal
 30.04.2008 15:38 Gerh7ard7 P.7, Stuttgart
 30.04.2008 21:21 Axel7 S.7, Remscheid
 30.04.2008 23:22 Patr7ici7a K7., Kelkheim
 01.05.2008 21:56 Axel7 S.7, Remscheid
 30.04.2008 13:57 Mich7ael7 W.7, Ronnenberg
 29.04.2008 20:02 Denn7is 7E., Menden
 30.04.2008 13:28 ., Gründau
 30.04.2008 13:34 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 28.04.2008 21:35 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 29.04.2008 16:03 Lars7 T.7, Oerel
 01.05.2008 22:40 Andr7eas7 H.7, Ditzingen
 01.05.2008 23:20 Gerh7ard7 P.7, Stuttgart
 26.05.2009 11:58 Dani7el 7R., Hürth
 26.05.2009 12:27 Chri7sti7an 7F., Wernau
 26.05.2009 12:28 Dani7el 7H., Schriesheim
 26.05.2009 12:32 Chri7sti7an 7F., Wernau
 26.05.2009 12:38 ., Bad Hersfeld
 26.05.2009 13:00 Fabi7an 7F., Geislingen an der Steige
 26.05.2009 13:02 Dani7el 7R., Hürth
 02.05.2008 19:29 Math7ias7 Z.7, Offenbach
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