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Thema | Integrierte Leitstelle | 44 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Autor | Mich8ael8 H.8, Großeibstadt / Bayern | 481153 | |||
Datum | 05.05.2008 11:15 | 21826 x gelesen | |||
Hallo Kameraden. Viel wurde über das Thema " aufwerten kleiner Wehren" geschrieben. Ein Thema, was anscheinend die Gemüter erhitzt ( zu Recht). Vielleicht kann mir, als 2.Kdt. einer kleinen Wehr jemand hierzu Auskunft geben. Wir besitzen ein LF16 mit THL und sonstiger DIN Beladung. Nebenan sitzt eine Stützpunktwehr bis an die Zähne bewaffnet und ebenfalls eine kleinere Wehr mit HLF 20. In einem Jahr soll die ILS in Betrieb gehen, die momentan geplant und gebaut wird. Wer hat Erfahrung mit der Planung einer ILS gesammelt? Wer entscheidet im Vorfeld, welchen Stellenwert man mit seiner FFW in den späteren Alarmierungen hat ? Wer macht eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Fahrzeuge und Geräte ? Wer legt letztendlich fest, wer, wann und wo alarmiert wird ? Die ILS wird vom Roten Kreuz betrieben. Meine Bedenken sind die, dass bei der erstmaligen Bestandsaufnahme und letztendlich beim Einpflegen der Daten in den Computer wieder nur die " Großen" unserer Zunft zum Zug kommen, und die Kleinen, obwohl oftmals viel näher am Geschehen, auch mit mehr Personal tagsüber als die Großen, wieder nur Zuschauer sein werden. Sicherlich der Motivation der Wehrmänner und Frauen nicht gerade zuträglich, oder ?? Wer kann seine Erfahrung hier einbringen und mir etwas dazu sagen ?? | |||||
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Autor | Joha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt | 481157 | |||
Datum | 05.05.2008 11:29 | 20310 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael HesselbachLF16 mit THL und sonstiger DIN Beladung.Also das verstehe ich nicht unter "kleiner Wehr" ;-) Wer hat bei euch bisher die Alarmierung gemacht? Auf was für einer Grundlage? (AAO u.ä.) Gehe erstmal davon aus, dass die ILS das Rad nicht neu erfinden wird. Besucht uns doch einfach auf: www.feuerwehr-braunschweig-innenstadt.de "Es gibt Vermutungen, dass die Feuerwehr eine Tuning-Macke hat, also mit besonders auffälligen Fahrzeugen unterwegs ist. Im Gegensatz zu den coolen Rollerfahrern die blaues Licht als Unterbodenbeleuchtung verwenden, hat die Feuerwehr dies missverstanden und die Lampen auf dem Dach angebaut." (aus www.Stupidedia.de) Muss ich das mit der ausschließlich eigenen Meinung noch extra erwähnen?! | |||||
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Autor | Bast8ian8 M.8, Andernach / Rheinland Pfalz | 481160 | |||
Datum | 05.05.2008 11:37 | 20099 x gelesen | |||
Hallo Michael, ersteinmal kenne ich die Sturkturen bei euch in Bayern nicht. Hier in unserem LK ist es nun mal sehr ähnlich. Die Leitstelle bei uns wird auch vom DRK betrieben, allerdings übernimmt diese nur die Erstalamierung der Feuerwehren. Die alarmierungs Reihenfolge sind in den AAO einer jeden Komune (VG, Stadt, krsfr. Stadt) festgeschrieben diese AAO ist bei der Leitstelle hinterlegt. bei gegebenem Stichwort wird anhand dieser AAO von der Leitstelle alarmiert. Festgeschrieben hat die AAO der Wehrleiter in Einvernehmen mit dem Bürgermeister des jeweiligen Aufgabenträgers. Aus meiner Erfahrung heraus funktioniert dies in der Regel ganz gut mit ein paar wenigen Ausnahmen. (Die es wie ich glaube es nahezu überall gibt). Grüße vom Rhein Basti | |||||
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Autor | Rafa8el 8B., Mühlheim / B-W | 481162 | |||
Datum | 05.05.2008 11:42 | 20053 x gelesen | |||
Der Chef der Feuerwehr also der Bürgermeister hat das sagen, wer bei einem Einsatzstichwort auf seiner Gemarkung gerufen wird. Und das wird in die AAO aufgenommen an die sich die Leitstelle halten muss. Ich denke der Kommandant muss hier ein sinnvolles Konzept erarbeiten, was man "alleine" macht und ab wann man am besten schon im 1. Abmarsch eine Nachbarwehr dazu nimmt (Bsp: Drehleiter, weitere Mannschaft wenn tagsüber zu wenig usw.) Genauso entscheidet die Ortschaft nebenan zu welchen Stichworten Sie welche Feuerwehr haben möchte. Hier gilt es sich den ausabeitenden Führungskräften anzubieten und Kapazitäten und Möglichkeiten aufzuzeigen. | |||||
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Autor | Joac8him8 G.8, Streitberg/Franken / Bayern | 481165 | |||
Datum | 05.05.2008 11:50 | 20049 x gelesen | |||
Hallo, am Besten beantworten könnte man deine Fragen in diesem Forum: Forum der ILS in Bayern Bei uns läuft auch im Moment die Planung für die ILS und es wurden die Stammdaten erhoben. In den Stammdaten steht drin, welche Wehr, was hat, Tagesalarmstärke usw. Diese Daten wurden bei uns von dem Kommandanten selbst erhoben. Die Kommandanten müssen dann auch die neuen Alarmpläne erstellen, die im Großen und Ganzen nur noch enthalten, wie viele Leute/Fahrzeuge mit welcher Ausrüstung brauche ich für welches Objekt/Gebiet. Des weiteren müssen Sie dann Einsatzmittelketten ermitteln, sprich welche Feuerwehr am nähesten dran ist (wobei das überprüft wird). D.h. der Computer weiß dann z.B. bei einem VU, er braucht 2 Gruppen und 2 Scheren. Er sucht dann für den Einsatzort die 2 nächsten FAHRZEUGE (nicht Wehren - mit der ILS soll mehr Fahrzeuggebunden alarmiert werden) mit Schere und Gruppenbesatzung raus, bzw. wenn eine Feuerwehr einen MZF + Staffelfahrzeug vorhält wird dieses "mitalarmiert" um die Gruppe zu vervollständigen. Sprich was alarmiert wird ermittelt der Computer anhand vom Bedarf des Alarmplanes und des Meldebildes. "Er" alarmiert dann die nächsten (streckenmäßig - wobei in die Berechnung des Computers auch Dinge wie Ausbauzustand der Straßen, Steigung, Gefälle usw. einfließen sollen) freien Fahrzeuge aus der Einsatzmittelkette. So ungefähr soll das ganze funktionieren, zumindest hat man uns das so erklärt. Die bisherigen "Alarmierungskriterien" wie "mit der und der Wehr verstehen wir uns besser, deswegen ham wir lieber die im Alarmplan" und "des Feuer ist in unsrer Gemeinde, da brauchen wir keinen von außen" zählen dann nicht mehr all zu viel. Alles meine private und persönliche Meinung! | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 481175 | |||
Datum | 05.05.2008 12:05 | 20212 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael HesselbachWer entscheidet im Vorfeld, welchen Stellenwert man mit seiner FFW in den späteren Alarmierungen hat ? Wer macht eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Fahrzeuge und Geräte ? Wer legt letztendlich fest, wer, wann und wo alarmiert wird ? Die ILS wird vom Roten Kreuz betrieben. Meine Bedenken sind die, dass bei der erstmaligen Bestandsaufnahme und letztendlich beim Einpflegen der Daten in den Computer wieder nur die " Großen" unserer Zunft zum Zug kommen, und die Kleinen, obwohl oftmals viel näher am Geschehen, auch mit mehr Personal tagsüber als die Großen, wieder nur Zuschauer sein werden. Sicherlich der Motivation der Wehrmänner und Frauen nicht gerade zuträglich, oder ?? Wer kann seine Erfahrung hier einbringen und mir etwas dazu sagen ?? Hallo Michael, wir haben das Ganze in Zusammenarbeit mit unserem KBM gemacht. Es wurden für den ganzen Landkreis die Stammdaten gesammelt, die dann in den Rechner der ILS eingestellt werden. Für die Alarmierung wurde ein Konzept entwickelt, das sich grob an eines vom Landkreis Cham orientiert. So wurde da festgelegt, was für Fahrzeuge und Ausrüstung bei einem bestimmten Alarmstichwort alarmiert wird = Einsatzmittelkette. Dann wurde per Google-Maps die Entfernung zu den betreffenden Ortschaften gemessen und die jeweils nächste FF mit der entsprechenden Ausrüstung wird dann in die Alarmierung aufgenommen. Da hierbei viele TSF-Feuerwehren aus der Alarmierung herausfielen (fehlender ATS, fehlendes, wasserführendes Fahrzeug) wurde dieses Konzept jedoch auf Grund der Proteste von vielen Kommandanten wieder leicht verändert. Bis jetzt sind die Einsatzmittelketten mal für die Ortschaften und Brände fertig. Nun kommen noch die Einsatzmittelketten für THL Straßen, sonstige Unfallschwerpunkte). Diese ganze Arbeit machen bei uns die Kommandanten, bzw. Stellvertreter in Zusammenarbeit mit dem KBM. Dieser übergibt die Daten an den KBR und dieser leitet sie zur ILS weiter. Ein Bürgermeister hat sich bei uns noch nie dafür interessiert, welche Feuerwehr zu welchem Einsatz wohin ausrückt. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner FF Mühlhausen Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles) | |||||
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Autor | Hart8mun8d F8., Emsland / Niedersachsen | 481181 | |||
Datum | 05.05.2008 12:12 | 20066 x gelesen | |||
Geschrieben von Anton KastnerEin Bürgermeister hat sich bei uns noch nie dafür interessiert, welche Feuerwehr zu welchem Einsatz wohin ausrückt.- das wird der BM (Gott sei Dank)nirgendwo persönlich tun, sondern der Leiter der Feuerwehr (je nach Bundesland unterschiedliche Begriffe) tut es im Auftrag des BM. mit brennenden Grüßen Hartmund Demokratie ist immer auch - die Meinung des Andersdenkenden respektieren. | |||||
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Autor | Rafa8el 8B., Mühlheim / B-W | 481183 | |||
Datum | 05.05.2008 12:15 | 20063 x gelesen | |||
Ein Bügermeister wird sich bedanken, wenn zu einer freistehenden Containerbrand auf seiner Gemarkung eine fremde FF alarmiert wird obwohl er ein Wehr mit Ausrüstung vorhält. Schließlich kommt die Rechnung der Nachbarwehr mit Sicherheit. | |||||
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Autor | Mich8ael8 H.8, Großeibstadt / Bayern | 481188 | |||
Datum | 05.05.2008 12:24 | 20218 x gelesen | |||
Nun, als Dorfwehr mit 1200 Einwohnern verstehen wir uns trotz LF16 als kleine Wehr. Aber gut. Die Alarmierung läuft im Moment noch über die Polizei, auf Basis uralter Alarmpläne, in denen eben, wie oft schon bemerkt, die größere Wehr nebenan den gesamten Landkreis abdeckt. Die Kleinen, darunter auch wir schauen immer öfter in die Röhre. Bei jedem Strohhaufen der brennt, kommt die Stützpunktwehr. Die Hoffnung stirbt zuletzt und damit auch die Hoffnung auf Änderung der Alarmpläne, einhergehend mit der Inbetriebnahme der ILS, Voraussetzung ist aber demnach die ordentliche und objektive Einpflege der vorhandenen Gerätschaften aller Wehren, oder ?? | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 481189 | |||
Datum | 05.05.2008 12:26 | 20167 x gelesen | |||
hallo, gehört die Stützpunktwehr zur selben Gemeinde/Stadt wie ihr? MkG Jürgen Mayer Webmaster www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 481190 | |||
Datum | 05.05.2008 12:26 | 20150 x gelesen | |||
Seid ihr Teil der Gemeinde der die Stützpunktwehr abgehört, Michael? Wenn Du als Wehrführer eine Überarbeitung der AAO deiner Gemeinde für nötig hältst, was hindert dich? Wenn ihr jedoch nur eine Ortsteilfeuerwehr seid, dann müsst ihr euch eben mit dem Gesamtwehrführer zusammen setzen und darüber diskutieren. Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 481191 | |||
Datum | 05.05.2008 12:27 | 20019 x gelesen | |||
Soll natürlich "angehört" heissen. Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Dan 8B., Grünwald b.München / Bayern | 481193 | |||
Datum | 05.05.2008 12:29 | 20047 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael HesselbachNun, als Dorfwehr mit 1200 Einwohnern verstehen wir uns trotz LF16 als kleine Wehr. Ähm dann läuft aber bei euch schon seit Einführung von BASIS irgendwas schief und eurer Kreisführung kann man getrost irgendwo in den Wind schiesen. Da es in Bayern keine Stützpunktwehren gibt kann sie auch net kommen ;-) *kleiner scherz* Aber mal im Ernst, bei der Umstellung auf Basis, wurden damals die Alarmpläne oder sollten besser gesagt schon neugemacht worden sein. Aber wenn ich das so lese dann frage ich mich echt wer bei euch die Alarmplanung macht? Normalerweise muss die Örtliche zuständige Wehr alarmiert werden. Und bei der Einführung der ILS wird normalerweise auch sehr drauf geachtet dass die Alarmpläne ordentlich gemacht werden, dazu gibts auch Workshops für die Planer des ganzen. | |||||
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Autor | Mich8ael8 H.8, Großeibstadt / Bayern | 481195 | |||
Datum | 05.05.2008 12:33 | 20163 x gelesen | |||
nein, diese sitzt 4km neben uns. Wir sind eine eigenständige Gemeinde. | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen | 481196 | |||
Datum | 05.05.2008 12:39 | 20100 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Rafael Birkle Schließlich kommt die Rechnung der Nachbarwehr mit Sicherheit. soweit ich mich erinnere, gibt es in den Brandschutzgesetzen einen Passus, der regelt, dass die nachbarschaftliche Hilfe innerhalb eines gewissen Rahmens kostenfrei zu stellen ist. Deiner Argumentation nach müsste ja jede Feuerwehr einen kompletten Löschzug vorhalten, damit die Nachbarwehr "keine Rechnung schreibt". Geschrieben von Rafael Birkle obwohl er ein Wehr mit Ausrüstung vorhält. Und wenn die gerade anderweitig im Einsatz ist? Dann kommt doch auch eine Nachbarwehr. Grüße Micha | |||||
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Autor | Mich8ael8 H.8, Großeibstadt / Bayern | 481197 | |||
Datum | 05.05.2008 12:39 | 20154 x gelesen | |||
Hallo Daniel. Wir sind nicht Bestandteil dieser Stützpunktwehr. Mir geht es auch nicht um die Änderung des Alarmplanes in umserem Ort, sondern um den Alarmplan für überörtliche Einsätze, wie THL und sonstige größere Einsätze. Auf grund unserer Ausstattung möchten wir eben mehr alarmiert werden. Bei der Anschaffung des Fahrzeuges vor 3 Jahren hatte dies der KBR mal erwähnt. | |||||
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Autor | Joac8him8 G.8, Streitberg/Franken / Bayern | 481200 | |||
Datum | 05.05.2008 12:41 | 20070 x gelesen | |||
Soweit ich weiß sind doch in Bayern Einsätze bis zu 15 km um die Gemeindegrenze im Rahmen der "Nachbarschaftshilfe" kostenfrei. Es kommt in der ILS ja nur darauf an, wer schneller vor Ort ist. Das ganze soll auch über Landkreisgrenzen hinaus gehen in der Alarmierung. Hier ein kleiner Auzug aus der Veröffentlichung zum Vollzug der Alarmierungsbekanntmachung der ILS "Daher sind entsprechend der z. T. bereits bestehenden Praxis grundsätzlich immer die am schnellsten verfügbaren geeigneten Einsatzmittel, unabhängig von bestehenden Verwaltungsgrenzen, einzuplanen (Nr. 2.1.3 ABek). Dies gilt auch dann, wenn die örtlich zuständige Ortsfeuerwehr, die nach Nr. 2.3.1 Abs. 1 Satz 2 ABek immer in die Einsatzmittelkette aufzunehmen ist, zwar innerhalb der Hilfsfrist am Schadensort eintreffen kann, im Vergleich zum am schnellsten verfügbaren geeigneten Einsatzmittel aber später am Schadensort eintreffen würde." Alles meine private und persönliche Meinung! | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen | 481201 | |||
Datum | 05.05.2008 12:41 | 20057 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Michael Hesselbach Bei der Anschaffung des Fahrzeuges vor 3 Jahren hatte dies der KBR mal erwähnt. Dann würd ich ihn mal an die Seite nehmen und sagen "Hey, Chef, was ist denn nun ?" ;-) Grüße Micha | |||||
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Autor | Juli8an 8H., Stemwede / NRW | 481202 | |||
Datum | 05.05.2008 12:43 | 20076 x gelesen | |||
Hallo Michael, Geschrieben von Michael Hesselbach Hallo Daniel. Nunja ihr schreibt in eurer AAO fest wer zu euch im rahmen der überörtlichen Hilfe kommt. Genauso schreibt euere Nachbarwehr (Stützpunktwehr) fest wer zu denen kommt. Du müsstest dich also an diese wenden. Da hat dann aber die ILS wenig mit zu tun. Mfg, Julian Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Feuerwehr, der ich angehöre. "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt." Albert Einstein | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 481204 | |||
Datum | 05.05.2008 12:45 | 20011 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael Wulfsoweit ich mich erinnere, gibt es in den Brandschutzgesetzen einen Passus, der regelt, dass die nachbarschaftliche Hilfe innerhalb eines gewissen Rahmens kostenfrei zu stellen ist. In Ba-Wü wird der Einsatz im Rahmen der Überlandhilfe vom ersten Mann/ Fahrzeug an abgerechnet. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Joac8him8 G.8, Streitberg/Franken / Bayern | 481206 | |||
Datum | 05.05.2008 12:47 | 20029 x gelesen | |||
Die Kostenfreiheit bis 15 km ist in Art. 17 Abs. 2 BayFwG geregelt. Eine ähnliche Diskussion wie hier wurde auch hier schon geführt. Alles meine private und persönliche Meinung! | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 481208 | |||
Datum | 05.05.2008 12:50 | 20212 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Michael Hesselbach nein, diese sitzt 4km neben uns. Wir sind eine eigenständige Gemeinde. Ich kenn mich jetzt nicht in Eurem Landesrecht aus. Aber ich gehe davon aus das es in Grundzügen mit dem von BaWü [wo ich mich etwas auskenne] übereinstimmt. Die "Hoheit" über die Alarm- und Ausrückeordnung in einer Gemeinde liegt immer noch bei dieser selbst. Wenn die Gemeinde [Bürgermeister] der Meinung ist das die örtliche Feuerwehr bei einem Brand ausreicht dann ist das zunächst auch so festgelegt. Die Gemeinde ist dann aber auch dafür verantwortlich. Wenn sie z.B. Feuerwehr ohne Atemschutz hat und in der AAO festgelegt ist das nur die örtliche Feuerwehr alarmiert wird dürfte es bei einem Schadensfall wo Menschen nachweislich durch den fehlenden Atemschutz nicht gerettet werden konnten deftige rechtliche Probleme geben. Wenn aber eine Gemeine eine entsprechend leistungfähige Feuerwehr hat dann kann man zunächst mal davon ausgehen das diese auch im ersten Abmarsch auch ausreicht und nur bei Bedarf andere Feuerwehren nachalarmiert werden. Auf die Ausgangsfrage bezogen: Die Leitsstelle bestimmt nicht wer wann wie alarmiert wird ... MkG Jürgen Mayer Webmaster www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 481224 | |||
Datum | 05.05.2008 13:45 | 20103 x gelesen | |||
Geschrieben von Anton KastnerDann wurde per Google-Maps die Entfernung zu den betreffenden Ortschaften gemessen und die jeweils nächste FF mit der entsprechenden Ausrüstung wird dann in die Alarmierung aufgenommen. Da hierbei viele TSF-Feuerwehren aus der Alarmierung herausfielen (fehlender ATS, fehlendes, wasserführendes Fahrzeug) wurde dieses Konzept jedoch auf Grund der Proteste von vielen Kommandanten wieder leicht verändert. Da setzt man endlich mal objektive Maßstäbe an und muß dann (nanu?) feststellen, daß man subjektiv unglücklich ist. Statt daraus sinnvolle Schlüsse zu ziehen weicht man wohl das System und die Maßstäbe wieder rauf. Eigentlich schade. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 481225 | |||
Datum | 05.05.2008 13:47 | 20136 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerIn Ba-Wü wird der Einsatz im Rahmen der Überlandhilfe vom ersten Mann/ Fahrzeug an abgerechnet. In Bayern ist die Hilfeleistung bis 15 km Umkreis um den Standort im Gesetz verankert. Und alle diese Einsätze können im Regelfall nicht abgerechnet werden. Wird in Ba-Wü jeder Einsatz, der über die Gemeindegrenze geht, abgerechnet? Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner FF Mühlhausen Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles) | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 481228 | |||
Datum | 05.05.2008 13:51 | 20039 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyDa setzt man endlich mal objektive Maßstäbe an und muß dann (nanu?) feststellen, daß man subjektiv unglücklich ist. Statt daraus sinnvolle Schlüsse zu ziehen weicht man wohl das System und die Maßstäbe wieder rauf. Eigentlich schade. Hallo, ehrlich gesagt bin ich mit dieser Lösung auch nicht unbedingt "glücklich". Aber die mit den vielen Goldstreifen haben bei dieser Alternativlösung wieder glücklich ausgeschaut. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner FF Mühlhausen Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles) | |||||
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Autor | Joac8him8 G.8, Streitberg/Franken / Bayern | 481231 | |||
Datum | 05.05.2008 14:00 | 20097 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M@yerDie Leitsstelle bestimmt nicht wer wann wie alarmiert wird ... Das stimmt, die Leitstelle ermittelt, wer wann wie alarmiert wird aus dem Einsatzmittelketten. Diese Einsatzmittelketten und Alarmpläne legen die Kreisverwaltungsbehörden in Kooperation mit den Gemeinden, Führungskräften usw. fest. Aber wie diese Einsatzmittelketten zu ermitteln sind ist wiederum gesetzlich festgelegt. Es sind die am schnellsten verfügbaren Einheiten nach einandern aufzuführen. Und aus diesen Einsatzmittelketten schlägt das ELS in der ILS die notwendigen Einheiten vor, die der Disponent dann alarmiert werden. Die Leistelle ermittelt auch laut der Alarmierungsbekanntmachung selbstständig Ersatz, falls eine Einheit, die alarmiert werden sollte gebunden ist. Bei einer Erhöhung der Alarmstufe/-stichwörter (57 statt bisher 7) z.B. wird ein Zug nachgefordert und das ELS in der ILS ermittelt dann die Feuerwehren, die am schnellsten verfügbar sind und taktisch einen Zug bilden. Alles meine private und persönliche Meinung! | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 481246 | |||
Datum | 05.05.2008 15:12 | 20071 x gelesen | |||
Geschrieben von Anton KastnerWird in Ba-Wü jeder Einsatz, der über die Gemeindegrenze geht, abgerechnet? m.W. grundsätzlich ja (es gibt Ausnahmen z.B. bei Verwaltungsgemeinschaften die da besondere Vereinbarungen haben). Warum auch nicht? Das gebietet übrigens auch das Gebot der wirtschaftlichen Haushaltsführung. d.h. was abgerechnet werden kann ist grundsätzlich auch abzurechnen. Ach ja. Das geht sogar so weit, daß abgerechnet wird, obwohl man von der Gemeinde die die Rechnung bekommen wird gar nicht angefordert wurde (z.B. Einsatz bei dem sich im Laufe des selbigen herausstellt daß die erst-alarmierte Wehr die den Einsatz gerade abarbeitet örtlich nicht zuständig ist) ;-) Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Mark8us 8B., Heimstetten / Bayern | 481249 | |||
Datum | 05.05.2008 15:21 | 20115 x gelesen | |||
Geschrieben von Anton KastnerIn Bayern ist die Hilfeleistung bis 15 km Umkreis um den Standort im Gesetz verankert. Und alle diese Einsätze können im Regelfall nicht abgerechnet werden. Mit der Novellierung des Bay.Feuerwehgesetzes ist dieser Passus entfallen, absofort können sämmtliche Einsätze abgerechne werden. (Art. 17 BayFwG) Gruß Markus www.feuerwehr-heimstetten.de (LK. München) www.feuerwehr-webportal.de | |||||
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Autor | Mark8us 8B., Heimstetten / Bayern | 481250 | |||
Datum | 05.05.2008 15:22 | 19939 x gelesen | |||
Diese Kostenfreiheit ist mit der Novellierung des BayFwG gefallen, absofort können alle Einsätze abgerechnet werden. Gruß Markus www.feuerwehr-heimstetten.de (LK. München) www.feuerwehr-webportal.de | |||||
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Autor | Joac8him8 G.8, Streitberg/Franken / Bayern | 481257 | |||
Datum | 05.05.2008 15:40 | 19996 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus BöhmfeldMit der Novellierung des Bay.Feuerwehgesetzes ist dieser Passus entfallen, absofort können sämmtliche Einsätze abgerechne werden. (Art. 17 BayFwG) Woher nimmst du diese Annahme, also hier ist der Artikel 17 sehr wohl noch vorhanden. Alles meine private und persönliche Meinung! | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 481259 | |||
Datum | 05.05.2008 15:57 | 20064 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Joachim Gebhardt Woher nimmst du diese Annahme, also hier ist der Artikel 17 sehr wohl noch vorhanden. Wäre mir auch neu, dass diese Regelung entfallen ist. MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm http://hvo-vilseck.de/index1.html http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg | |||||
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Autor | Mark8us 8B., Heimstetten / Bayern | 481265 | |||
Datum | 05.05.2008 16:15 | 20011 x gelesen | |||
Ausszug aus der letzten Brandwacht: http://www.brandwacht.bayern.de/pdf/2_08_Novelle_Feuerwehrgesetz.pdf Versteh den Absatz zumindest so, dass Einsätze absofort genrell abgerechnet werden können. Falls ich mich irre oder den Text falsch interpretiere bitte schreien :) Gruß Markus www.feuerwehr-heimstetten.de (LK. München) www.feuerwehr-webportal.de | |||||
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Autor | Mark8us 8B., Heimstetten / Bayern | 481266 | |||
Datum | 05.05.2008 16:18 | 20042 x gelesen | |||
Ah da gehts anscheinend nur um Anforderungen der Hilfeleistenden Feuerwehr. Also wenn Feuerwehr b nach a Fährt und dort einen Hubschrauber etc. anfordert, hat a immer zu zahlen. Oder wie ist das gemeint? Können die Ihre Gesetze nicht mal klar und deutlich schreiben :) Gruß Markus www.feuerwehr-heimstetten.de (LK. München) www.feuerwehr-webportal.de | |||||
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Autor | Schm8id 8M., Waidhofen / Bayern | 481323 | |||
Datum | 05.05.2008 20:10 | 20131 x gelesen | |||
Es ist theoretisch schon so das der ELS die notwendigen Einheiten so zusammestellt das alle gleich behandelt werden, doch leider haben die grossen Feuerwehren schon wieder so viel Einfluss auf das Programm gehabt, dass sie ihre Einsätze schon gesichert haben. (Bei und muss zum Beispiel bei jedem Unfall ein RWmit ausrücken, so ist eine kleine Feuerwehr die nur einen Rettungssatz hat keinen RW als zweite FW am Unfallort schon ausgeschlossen und die Grossen kommen) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 481329 | |||
Datum | 05.05.2008 20:34 | 20125 x gelesen | |||
Geschrieben von Schmid Markus(Bei und muss zum Beispiel bei jedem Unfall ein RWmit ausrücken, so ist eine kleine Feuerwehr die nur einen Rettungssatz hat keinen RW als zweite FW am Unfallort schon ausgeschlossen und die Grossen kommen) Na ja. Das hat ja nix mit groß oder klein zu tun, sondern mit taktischer Notwendigkeit. Bei einem Vu ist ein RW mit zusätzlichem Material nunmal deutlich wertvoller als ein weiteres LF mit "nur" RettSatz. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 481330 | |||
Datum | 05.05.2008 20:34 | 20036 x gelesen | |||
Geschrieben von Schmid MarkusEs ist theoretisch schon so das der ELS die notwendigen Einheiten so zusammestellt das alle gleich behandelt werden, doch leider haben die grossen Feuerwehren schon wieder so viel Einfluss auf das Programm gehabt, dass sie ihre Einsätze schon gesichert haben. (Bei und muss zum Beispiel bei jedem Unfall ein RWmit ausrücken, so ist eine kleine Feuerwehr die nur einen Rettungssatz hat keinen RW als zweite FW am Unfallort schon ausgeschlossen und die Grossen kommen) Hallo Markus, da haben wir kein Problem, denn im Landkreis gibt´s nur 3 RW, und die sind weit weg von uns stationiert. Wieviele RW gibt es denn bei euch im Landkreis? Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner FF Mühlhausen Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles) | |||||
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Autor | Andr8eas8 S.8, Freising / Bayern | 481349 | |||
Datum | 05.05.2008 22:27 | 20084 x gelesen | |||
hallo, offenbar gibt es doch ein paar Unterschiede zwischen Bayern und Baden-Württemberg ... Geschrieben von Jürgen M@yer Die "Hoheit" über die Alarm- und Ausrückeordnung in einer Gemeinde liegt immer noch bei dieser selbst. Wenn die Gemeinde [Bürgermeister] der Meinung ist das die örtliche Feuerwehr bei einem Brand ausreicht dann ist das zunächst auch so festgelegt. Für die Alarmierungsplanung im Brand- und Katastrophenschutz ist die Kreisverwaltungsbehörde zuständig! vgl. 2.1.1 Zuständigkeit Alarmierungsbekanntmachung vom 12. Dez. 2005 Das war übrigens auch schon in der alten Alarmierungsbekanntmachung so geregelt. Also eigentlich nichts Neues und löst doch bei der Neuplanung für die Integrierte Leitstelle so viel Diskussion aus. Dabei ist das Ziel doch ganz einfach: Zu einem zeitkritischen Einsatz (Menschenleben in Gefahr, ...) ist in der Alarmierungsplanung das nächst verfügbare geeignete Einsatzmittel unabhängig von Verwaltungsgrenzen einzuplanen. Gruß Andreas | |||||
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Autor | Stef8an 8H., Essen / NRW | 481377 | |||
Datum | 05.05.2008 23:49 | 20007 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerBei einem Vu ist ein RW mit zusätzlichem Material nunmal deutlich wertvoller als ein weiteres LF mit "nur" RettSatz. Was genau von der Normbeladung eines RW ist beim VU so viel wichtiger, dass ein näheres HLF gar nicht erst alarmiert wird? | |||||
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Autor | Mari8on 8S., Bad Abbach Saalhaupt / Bayern | 483386 | |||
Datum | 17.05.2008 00:29 | 19971 x gelesen | |||
Guten Abend, eine interesante PDF Datei mit dem Thema AAO https://www.bayern-ils.de/ILSWebseite/downloads/extern/Praesentationen/06_11_03_Alarmierungsbekanntmachung.pdf Viele Grüße Marion und gute Nacht | |||||
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Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 483391 | |||
Datum | 17.05.2008 01:07 | 20232 x gelesen | |||
Hallo Anton, bei uns wurden grundsätzlich alle Feuerwehren in die Bereichsfolgen mit aufgenommen, schließlich können hier Feuerwehren ja künftig bei Fahrzeugbeschaffungen auch wasserführende Fahrzeuge (TSF-W, StLF 10/6 etc.) erhalten. Die Problematik unserer Ortsfeuerwehren haben wir auch erkannt. Diese wollen wir stärken und daher auch im Rahmen der nachbarschaftlichen Löschhilfe einsetzen (die "kleinen" Ortsfeuerwehren stellen immerhin auch die Basis unserer Feuerwehren - auch im Landesfeuerwehrverband - dar, das sollten wir mal nicht bergessen!). Diese vermeintlich "kleinen" Feuerwehren sind in aller Regel auch personalstark (zumindest abends und am Wochenende, sieht man bei jeder Flächenlage wieder aufs neue), im Umgang mit Tieren etc. sehr erfahren (Stichwort: Brand Bauernhof) und in aller Regel absolute Praktiker, die improvisieren können, wenn es sein muss. Wir haben daher einfach unsere Einsatzmittelketten entsprechend aufbereitet und hier bei den jeweiligen Einsatzstichworten z.B. Gerätschaften wie Tragkraftspritzen mit aufgenommen; dann sind auch TSA-/ TSF-Feuerwehren, die in vertretbarer Nähe zum Einsatzsort stehen, wieder in der Alarmierung berücksichtigt. Das "Chamer Modell" des Kameraden Mike Stahl ist wirklich hervorragend, er hat sich hier wirklich viel Mühe gegeben... und hatte auch eine gute Bezugsquelle als Vorlage -) Das sollte man auf alle Fälle in die Überlegungen zur Alarmplanung mit einbeziehen. Wie wurde jetzt das System bei Euch eigentlich aufgeweicht? Würde mich mal interessieren... Gruß Markus | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 483448 | |||
Datum | 17.05.2008 17:07 | 20045 x gelesen | |||
Hallo, im Prinzip gebe ich Dir recht, kleinere Wehren sollten soweit möglich eingebunden werden. Bei TSA prinzipiell und TSF ohne Atemschutz unter Umständen sehe ich da allerdings das Problem, daß eine sinnvolle Einbindung kaum möglich ist (Randbemerkung: Da ich grade schon etwas zu einer bay. FW geschrieben habe: Habe nix gegen Bayern (!) und wenn das vor Ort doch möglich ist, von mir aus, ist nicht meine Sache). Davon ab finde ich allerdings die Argumentation im zweiten Absatz etwas seltsam: Geschrieben von Markus Reichart: (die "kleinen" Ortsfeuerwehren stellen immerhin auch die Basis unserer Feuerwehren - auch im Landesfeuerwehrverband - dar, das sollten wir mal nicht bergessen!) Ja, das ist allerdings (auch hier) je nach Sichtweise mitunter ein Problem...! Im Ernst: Das ist doch kein Argument!? Diese vermeintlich "kleinen" Feuerwehren sind in aller Regel auch personalstark (zumindest abends und am Wochenende [...]) Sehr ulkig, welche Wehr, ob groß oder klein, nicht? Der springende Punkt sind die ungünstigeren Zeiten. im Umgang mit Tieren etc. sehr erfahren (Stichwort: Brand Bauernhof) und in aller Regel absolute Praktiker, die improvisieren können, wenn es sein muss. Tiere: Wurde hier grundsätzlich schon verschiedentlich was zu geschrieben. Falls es bei Euch tatsächlich noch so ist - schön, bei uns aber z.B. lange nicht mehr zutreffend. Praktiker / Improvisation: Bei größeren Wehren nicht...? Na ja. Gruß Daniel | |||||
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Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 483456 | |||
Datum | 17.05.2008 17:57 | 20159 x gelesen | |||
Hallo Daniel, wenigstens gibt mir einer (zumindest teilweise) recht... aber Spaß bei Seite: Meine Argumentation war natürlich bewust (ein wenig) provokant. Gerade das Argument "Basis der Feuerwehren" wird immer gerne gegenüber dem (Landesfeuerwehr-)Verband bemüht, weil auch dort sich ab und zu der Trend zu den "großen" Feuerwehren hinbewegt und die vermeintlich "kleinen" Feuerwehren dann natürlich (bewust oder unbewust) übersehen werden. Im Rahmen der Verbandsanhörung zur neuen Alarmierungsbekanntmachung wurde dies deutlich, in den beispielhaften Einsatzmittelketten (die damals noch vom Innenministerium vorgegeben worden wären) waren schlichtweg keine Fahrzeuge unter einem LF (und damit zumindest theoretisch einem LF 8 Beladeplan I "alter" Bauart) vorgesehen. Jedes TSF-W erfüllt mindestens den gleichen taktischen Wert, daher wurde aus unserem ILS-Bereich auch gegen diesen Punkt ein wenig "geschossen". Dem LFV hatten wir damals dann auch mitgeteilt, dass er sich seiner kleinen Feuerwehren erinnern soll... den Rest der Argumentation kennst Du ja! Ich gebe Dir aber Recht, dass das für die taktische Bewertung kein Argument ist. Aber einigen Führungskräften (und dazu gehören nicht nur die Führungskräfte auf Kreisebene, sondern auch die Kommandanten und ihre Stellvertreter) muss das ab und zu mal wieder ins Gedächtnis gerufen werden. Denn ohne ihre "kleinen" Ortswehren schauen viele der "großen" Stützpunktwehren ganz schön mächtig mit ihrem Ofenrohr ins Gebirge, vor allem bei Flächenlagen. Hiergegen zielte übrigens mein Argument mit der Personalstärke. In meiner Heimatgemeinde (ca. 14 Ortseile, insgesamt 5 Feuerwehren, die zugegebenermaßen sehr gut ausgerüstet sind) sollten vor gut 5 Jahren zwei Feuerwehren aus Kostengründen mit den anderen Wehren "zusammengelegt" werden. Der damals recht neue Gemeinderat hatte sich das so eingebildet, aber nicht bedacht, dass die beiden betroffenen Wehren (die ihre einsatztaktische Selbständigkeit eingebüßt hätten) zu fast 95 % ihren Dienst quittiert hätten. Das wären rund 80 Einsatzkräfte weniger gewesen (bei einer durchschnittlichen Tagesalarmstärke von gut 15 bis 20 FM). Es war dann auch im Gespräch, dass hier Dienstverpflichtungen ausgesprochen werden sollten, aber letztlich kam es dann nicht soweit. Die Feuerwehen haben sich selbst eine (in weiten Teilen durchaus sinnvolle) Sparkur auferlegt. Was ich damit sagen will: wir hatten allein in unserem Landkreis seither 14 Flächenlagen (Sturm, Hagel, Hochwasser), und das nicht nur zu besten Feuerwehrzeiten am Abend und am Wochenende. Letztes Jahr an Pfingsten mussten wir beispielsweise am Dienstag ab 11.00 Uhr rund 200 Einsätze landkreisweit abwickeln. Ein Teil der Stützpunktfeuerwehren war froh darüber, dass nicht erst ab dem späten Nachmittag/ Abend verstärkt dann auch die "kleinen" Ortsteilwehren eingesetzt werden konnten, weil sie selbst im wahrsten Sinn des Wortes auf dem Zahnfleisch ankamen. Wir können unsere kleinen Ortsteilwehren aber auch auf Dauer nur halten, wenn sie eben nicht nur im eigenen Ortsbereich eingesetzt werden, sondern auch ab und zu (eine entsprechende Schadenslage vorausgesetzt) in den Nachbarortschaften. Das wird meines Erachtens der Schwerpunkt in den kommenden Jahren werden! Ich gebe Dir aber Recht, die Tagesalarmstärke muss hier auch passen und beachtet werden. Bei uns im ILS-Bereich fließt diese in die Alarmierung (vor allem tagsüber) bereits mit ein. Da wir ein - zumindest in weiten Teilen - noch ländlich strukturierter Landkreis sind kommt es ab und an auch vor, dass ein landwirtschaftliches Anwesen brennt. Ist zwar (Gott sei Dank) nicht die Regel, kann aber durchaus vorkommen. In 2005 hatten wir im Landkreis einen Bauernhofbrand, bei dem insgesamt 120 Kühe aus dem Stall gerettet werden konnten. Hier hatte es sich bewährt auch die "kleinen" Ortsteilwehren mit in die Alarmplanung mit aufzunehmen. Ich sehe aber auch in anderen Bereichen durchaus sinnvolle Betätigungsfelder für die "kleinen" Ortswehren: Aufbau einer Löschwasserversorgung über lange Schlauchstrecken (mussten wir bei fast jedem Großbrand der vergangenen Jahre aufbauen), hier vor allem Einsatz als Verstärkerpumpen, da die Schlauchleitung selbst in der Regel von einem SW 2000 gelegt wird. Sicher muss irgendwo eine sinnvolle Grenze gezogen werden, aber ich denke schon, dass wir die "kleinen" Feuerwehren hier bei verschiedenen Szenarien sinnvoll einbeziehen können (vorausgesetzt, sie verfügen über benötigte Einsatzmittel wie TS 8, PA etc., sonst werden sie auch bei uns nicht alarmiert). Dass die größeren Wehren nicht improvisieren können habe ich übrigens nicht geschrieben... ich denke hier kommt es - wie immer - auf die einzelnen Kameraden an, und welchen Erfahrungsschatz sie mitbringen. Aber ein paar nette Anekdoten hätte ich da schon auf Lager... Gruß Markus | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 483531 | |||
Datum | 18.05.2008 10:04 | 20174 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus Reichartim Umgang mit Tieren etc. sehr erfahren (Stichwort: Brand Bauernhof) und in aller Regel absolute Praktiker, die improvisieren können, wenn es sein muss. Hallo! Improvisationstalent ist die stärke der Feuerwehr! Ob groß oder klein. Ich habe in größeren und kleineren FF gedient, improvisieren können und müssen alle, das ist Tagesgeschäft. Wir kommen (abgesehen von "Brennt Mülleimer, Feuer bekommt angesichts der geballten Übermacht an roten Autos Angst und verlöscht selbsttätig") in aller Regel immer mit ungenügender Kenntnis der Lage, mit zu wenig Personal und zu wenig Material an einer Einsatzstelle an, um diese Schulbuch mäßig abzuarbeiten, evtl. werden wir mit einer Lage konfrontiert, die wir uns so nicht in den kühnsten Träumen ausgedacht hätten. Aber wir sind die Feuerwehr, wir wissen auch in angespannten Lagen immer wo es langgeht, und wenn uns Mannschaft, Gerät oder beides fehlt dann improvisieren wir. Das kann man übrigens auch üben und schulen ;-). Eine gute Führungskraft zeichnet es aus in solchen Lagen einen kühlen Kopf zu bewahren, Sicherheit auszustrahlen, seine Kräfte überlegt, ruhig und der Gefahrenmatrix bzw. des Führungskreislaufs entsprechend einzusetzen - und dabei noch eine Idee in der Hinterhand zu haben, wenn die vorhandenen Mittel eigentlich nicht ausreichen. Das lernt man nicht in einer 14-Tage Schnellbleiche auf der LFS, dazu gehört Persönlichkeit, Fachwissen, regelmäßige Übung und Schulung sowie eine gewisse Praxis. Ob da kleine FFs unbedingt besser sind? Gleiches gilt natürlich auch für die Mannschaft, wobei mir eine "schlechte" Mannschaft mit einem "guten" Führer lieber wäre als umgekehrt. (Wobei es IMO häufiger die Konstellationen schlecht/schlecht oder gut/gut gibt). Zum Thema "Brand Bauernhof" als persönlich Betroffener: wie viele Kräfte hat die durchschnittliche Dorf-FF, die in der Lage sind einen 120er Bullenmaststall fachgerecht zu räumen und wie viele Kräfte würde sie benötigen (nur weil der Papa zu Hause noch 2 Kühe im Stall hat befähigt ihn dies nicht dazu!). Wie viele Leute hat die durchschnittliche Dorf-FF um eine 2000er Schweinemastanlage fachgerecht zu räumen? Wie viele Leute werden dafür benötigt? Und ganz wichtig: Wer hat das überhaupt schon einmal geübt? (IMO in Deutschland noch niemand). Wer hat das unter Realbedingungen schon mal geübt? (s.o.) Wie groß sind also die Erfahrungen der FF mit solchen Problematiken? Eine Räumung/10a pro FF im Einsatz? Wie viele FA waren dann daran beteiligt. Wer hat damit also REALE Erfahrung? Weil es mich einfach interessiert: - hat schon jemand einsatzmäßig einen Milchviehstall mit mehr als 100 Milchkühen durch Kräfte der FW geräumt? - gleiches für eine Schweinemastanlage mit mehr als 2000 Mastschweinen? (Auch Zuchtsauen oder Ferkelaufzucht wäre interessant) - gleiches für Putenmastanlage/Hähnchenmästerei mit > 10000 Tieren? - Schafstall mit > 1000 Tieren - Legehennen (jetzt werde ich ganz fies) Fragende Grüße vom Forumsbauern, MaWe Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer (Antoine de Saint-Exupery) | |||||
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Autor | Nico8 P.8, Gaildorf / Baden Württemberg | 486610 | |||
Datum | 01.06.2008 18:09 | 20090 x gelesen | |||
Hallo Michael, das Thema Verantwortlichkeit zur AAO ist ja schon ausreichend besprochen worden. Sicherlich ist es hilfreich wenn Euer Kommandant und Bürgermeister sich mit Euren Nachbargemeinden oder über den Kreis der Kommandanten und dem Kreisbrandmeister ein weitergreifendes Konzept erstellt. Was glaube ich den wenigsten bei uns in Baden Württemberg unklar ist, ist die Tatsache, dass es im wirklichen Sinne keine Stützpunktfeuerwehren mehr gibt! Früher (vor 2003) hat das Land die Stützpunktwehren mit besonderen Zuschussmitteln unterstützt. Das Land hat sich aber entschieden, dass es sinnvoller ist, wenn die Gemeinden sich auf ein Konzept der "nachbarschaftlichen Hilfe" einigt. Somit gibt es für die Kreise nur noch Sonderzuschüsse für Sonderfahrzeuge (Hubrettung, Rüstwagen etc.). Grüße Nico Jedes Feuer braucht seine Zeit... | |||||
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