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Themamed. Untersuchung Rettungsassistent6 Beträge
RubrikRettungsdienst
 
AutorMart8in 8B., Broderstorf / M-V481449
Datum06.05.2008 11:2810179 x gelesen
Hallo!
In wenigen Tagen muss ich zur medizinischen Untersuchung für die Ausbildung zum Rettungsassistenten. Leider habe ich im Internet nur wenig zu diesem Thema gefunden, oftmals auch verschiedene oder widersprüchliche Angaben. Weiß also eventuell jemand von euch, was die Grundlage dieser Untersuchung darstellt? Desweiteren wurde ich gebeten, sämtlich med. Unterlagen von mir mitzubringen. Da ich bei der Feuerwehr bin habe ich beispielsweise die Unterlagen von der G26.3 (d.h. also Belastungs-EKG; Lungenfunktion; Binokularsehen und Tonaudiogramm). Desweiteren habe ich auch die ärztliche Entscheidung der Musterung. Wäre es förderlich, dieses mitzunehmen, oder könnte es eher erdrückend wirken? Ich würde mich sehr freuen, wenn ihr mir sagen könntet, wie ihr darüber denkt. Danke.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Branitz


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AutorKlau8s H8., Hirzenhain / Hessen481452
Datum06.05.2008 11:368186 x gelesen
Hallo,

zur Ausbildung zum RettAss war bei nur eine normale Untersuchung beim Hausarzt notwendig. Wie das zum Beginn einer Ausbildung so üblich ist. Das war recht schnell erledigt denn Untersuchungsergebnisse lagen meiner Hausärztin ausreichend vor.
Zur Arbeit als RettAss wird durch meinen Arbeitgeber nach folgenden Richtlinien untersucht:

- Nachtarbeit (§ 6 ArbZG)
- G 25 Fahr- Steuer Überwachungstätigkeiten
- G 24 Hauterkrankungen
- G 42 Infektionskrankheiten / BioStoffV

Ich denke es hat keinen Einfluss auf irgendein Untersuchungsergebnis wenn Du die G26.3 mitnimmst. Einzig die Thorax Röntgen Untersuchung kann von Vorteil sein, weil dann muss sie nicht erneut gemacht werden. Wobei diese mittlerweile bei uns weg gefallen ist, solange keine Probleme in irgendeiner Form auftreten.


LG Klaus

Der Beitrag spiegelt nur meine persönliche Meinung wieder.... Diese hat somit nichts mit der Meinung meiner Feuerwehr oder meines Arbeitgebers zu tun !

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AutorThor8ste8n H8., Ostwestfalen-Lippe / NRW481867
Datum07.05.2008 22:108092 x gelesen
Die erforderliche Untersuchung für die Ausbildung zum Rettungsassistenten ergibt sich aus §2 Abs. 1 des Rettungsassistenten - Gesetzes:
[...]nicht wegen eines körperlichen Gebrechens, wegen Schwäche seiner geistigen oder körperlichen Kräfte oder wegen einer Sucht zur Ausübung des Berufes unfähig oder ungeeignet ist.[...]
Mit einer solchen Untersuchung / Bescheinigung dürftest Du die Ausbildung machen dürfen.
Die von Klaus geschilderten Untersuchungen ergeben sich hinterher im Job. Je nach Arbeitgeber kommt hier noch die G26 (ob 1 oder 2 weis ich jetzt nicht...) hinzu, weil der Rettungsdienstler ja auch mitunter leichten Atemschutz tragen muss (Filtermasken).


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AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds481870
Datum07.05.2008 22:158054 x gelesen
Hallo Martin,

alles, was positiv ist mitnehmen!

Da erschlägst Du keinen mit, der Arzt kann sich da schnell ein Bild machen.

Die G26 hat mit dem RA nichts zu tun (und das Tragen von Filtermasken schon gar nicht, grins), aber sie enthält ja eine ausführliche Beurteilung Deiner Gesundheit.

Was der Arzt nicht sehen will, das legt er schn von selber zur Seite.

Gruß
Klaus


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AutorAndr8é S8., Wuppertal / NRW482019
Datum08.05.2008 14:038037 x gelesen
Hallo Klaus,

Geschrieben von Klaus BethgeDie G26 hat mit dem RA nichts zu tun (und das Tragen von Filtermasken schon gar nicht, grins), aber sie enthält ja eine ausführliche Beurteilung Deiner Gesundheit.

Wie kommst du auf so eine Idee? Bei Infektionstransport bei dem ich z.b. eine FFP3-Maske trage brauche ich eine G26.1.
Aber es ist schon ein Unterschied ob man nach G26.1, G26.2 oder G26.3 untersucht.
Schau mal hier:
BGI 504-26

Und über die Eignung von RA auch bei ABC-Lagen handeln und Unterstützen zu können, haben wir hier schon viel diskutiert. Will man Kräfte unter Vollmaske/Filter einsetzen, komme ich um eine G26.2 auch nicht rum.


Gruß
André


Schaut mal vorbei: http://www.abcgefahren.de/

Dieser Beitrag spiegelt meine persönliche Meinung wieder!

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AutorMart8in 8B., Broderstorf / M-V482223
Datum09.05.2008 18:358106 x gelesen
Also erstmal Danke für die Mitteilungen. Herr Klaus Bethge, meinte denk ich mal, direkt die G26.3, da ich ja geschrieben hab, dass ich in der Fw bin, hat es bloß nur nicht ausführlich erwähnt (ging jetzt hauptsächlich an Herrn André Schild).
Also ich muss sagen, dass es wirklich nur ne Kleinigkeit war. Lediglich Blutabnahme, Sehtest und Untersuchung des Impfausweises. Mehr war es nicht. Die Untersuchung hat somit nur 10min gedauert. Die Unterlagen wollte er nicht sehen, hat auch nicht weiter nachgefragt. Aber ich denk mal, dass es immer besser ist sowas dabei zu haben.
Nochmals vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Martin Branitz


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 06.05.2008 11:28 Mart7in 7B., Broderstorf
 06.05.2008 11:36 Klau7s H7., Hirzenhain
 07.05.2008 22:10 Thor7ste7n H7., Ostwestfalen-Lippe
 07.05.2008 22:15 Klau7s B7., Isernhagen
 08.05.2008 14:03 Andr7é S7., Wuppertal
 09.05.2008 18:35 Mart7in 7B., Broderstorf
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