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Thema | med. Untersuchung Rettungsassistent | 6 Beträge | |||
Rubrik | Rettungsdienst | ||||
Autor | Mart8in 8B., Broderstorf / M-V | 481449 | |||
Datum | 06.05.2008 11:28 | 10184 x gelesen | |||
Hallo! In wenigen Tagen muss ich zur medizinischen Untersuchung für die Ausbildung zum Rettungsassistenten. Leider habe ich im Internet nur wenig zu diesem Thema gefunden, oftmals auch verschiedene oder widersprüchliche Angaben. Weiß also eventuell jemand von euch, was die Grundlage dieser Untersuchung darstellt? Desweiteren wurde ich gebeten, sämtlich med. Unterlagen von mir mitzubringen. Da ich bei der Feuerwehr bin habe ich beispielsweise die Unterlagen von der G26.3 (d.h. also Belastungs-EKG; Lungenfunktion; Binokularsehen und Tonaudiogramm). Desweiteren habe ich auch die ärztliche Entscheidung der Musterung. Wäre es förderlich, dieses mitzunehmen, oder könnte es eher erdrückend wirken? Ich würde mich sehr freuen, wenn ihr mir sagen könntet, wie ihr darüber denkt. Danke. Mit freundlichen Grüßen Martin Branitz | |||||
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Autor | Klau8s H8., Hirzenhain / Hessen | 481452 | |||
Datum | 06.05.2008 11:36 | 8191 x gelesen | |||
Hallo, zur Ausbildung zum RettAss war bei nur eine normale Untersuchung beim Hausarzt notwendig. Wie das zum Beginn einer Ausbildung so üblich ist. Das war recht schnell erledigt denn Untersuchungsergebnisse lagen meiner Hausärztin ausreichend vor. Zur Arbeit als RettAss wird durch meinen Arbeitgeber nach folgenden Richtlinien untersucht: - Nachtarbeit (§ 6 ArbZG) - G 25 Fahr- Steuer Überwachungstätigkeiten - G 24 Hauterkrankungen - G 42 Infektionskrankheiten / BioStoffV Ich denke es hat keinen Einfluss auf irgendein Untersuchungsergebnis wenn Du die G26.3 mitnimmst. Einzig die Thorax Röntgen Untersuchung kann von Vorteil sein, weil dann muss sie nicht erneut gemacht werden. Wobei diese mittlerweile bei uns weg gefallen ist, solange keine Probleme in irgendeiner Form auftreten. LG Klaus Der Beitrag spiegelt nur meine persönliche Meinung wieder.... Diese hat somit nichts mit der Meinung meiner Feuerwehr oder meines Arbeitgebers zu tun ! | |||||
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Autor | Thor8ste8n H8., Ostwestfalen-Lippe / NRW | 481867 | |||
Datum | 07.05.2008 22:10 | 8096 x gelesen | |||
Die erforderliche Untersuchung für die Ausbildung zum Rettungsassistenten ergibt sich aus §2 Abs. 1 des Rettungsassistenten - Gesetzes: [...]nicht wegen eines körperlichen Gebrechens, wegen Schwäche seiner geistigen oder körperlichen Kräfte oder wegen einer Sucht zur Ausübung des Berufes unfähig oder ungeeignet ist.[...] Mit einer solchen Untersuchung / Bescheinigung dürftest Du die Ausbildung machen dürfen. Die von Klaus geschilderten Untersuchungen ergeben sich hinterher im Job. Je nach Arbeitgeber kommt hier noch die G26 (ob 1 oder 2 weis ich jetzt nicht...) hinzu, weil der Rettungsdienstler ja auch mitunter leichten Atemschutz tragen muss (Filtermasken). | |||||
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Autor | Klau8s B8., Isernhagen / Nds | 481870 | |||
Datum | 07.05.2008 22:15 | 8058 x gelesen | |||
Hallo Martin, alles, was positiv ist mitnehmen! Da erschlägst Du keinen mit, der Arzt kann sich da schnell ein Bild machen. Die G26 hat mit dem RA nichts zu tun (und das Tragen von Filtermasken schon gar nicht, grins), aber sie enthält ja eine ausführliche Beurteilung Deiner Gesundheit. Was der Arzt nicht sehen will, das legt er schn von selber zur Seite. Gruß Klaus | |||||
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Autor | Andr8é S8., Wuppertal / NRW | 482019 | |||
Datum | 08.05.2008 14:03 | 8040 x gelesen | |||
Hallo Klaus, Geschrieben von Klaus Bethge Die G26 hat mit dem RA nichts zu tun (und das Tragen von Filtermasken schon gar nicht, grins), aber sie enthält ja eine ausführliche Beurteilung Deiner Gesundheit. Wie kommst du auf so eine Idee? Bei Infektionstransport bei dem ich z.b. eine FFP3-Maske trage brauche ich eine G26.1. Aber es ist schon ein Unterschied ob man nach G26.1, G26.2 oder G26.3 untersucht. Schau mal hier: BGI 504-26 Und über die Eignung von RA auch bei ABC-Lagen handeln und Unterstützen zu können, haben wir hier schon viel diskutiert. Will man Kräfte unter Vollmaske/Filter einsetzen, komme ich um eine G26.2 auch nicht rum. Gruß André Schaut mal vorbei: http://www.abcgefahren.de/ Dieser Beitrag spiegelt meine persönliche Meinung wieder! | |||||
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Autor | Mart8in 8B., Broderstorf / M-V | 482223 | |||
Datum | 09.05.2008 18:35 | 8110 x gelesen | |||
Also erstmal Danke für die Mitteilungen. Herr Klaus Bethge, meinte denk ich mal, direkt die G26.3, da ich ja geschrieben hab, dass ich in der Fw bin, hat es bloß nur nicht ausführlich erwähnt (ging jetzt hauptsächlich an Herrn André Schild). Also ich muss sagen, dass es wirklich nur ne Kleinigkeit war. Lediglich Blutabnahme, Sehtest und Untersuchung des Impfausweises. Mehr war es nicht. Die Untersuchung hat somit nur 10min gedauert. Die Unterlagen wollte er nicht sehen, hat auch nicht weiter nachgefragt. Aber ich denk mal, dass es immer besser ist sowas dabei zu haben. Nochmals vielen Dank Mit freundlichen Grüßen Martin Branitz | |||||
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