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ThemaPressluftflaschen füllen für dritte16 Beträge
RubrikAtemschutz
 
AutorSchm8idt8 M.8, Spalt / Bayern483458
Datum17.05.2008 18:3211635 x gelesen
Hallo,
wie sieht es aus mit dem füllen von Flaschen für dritte.
Um genauer zu werden ist es möglich für eine andere Rettungsorganisation
z.B. die Wasserwacht Flaschen zufüllen.
Gibt es irgend eine Ordnung die das regelt?
Wie handhabt ihr das?

Gruß Markus


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AutorLutz8 W.8, Düren/ Salzburg / NRW483459
Datum17.05.2008 18:367883 x gelesen
So lang die Flaschen Tüv haben? Was spricht dagegen?


Alles was hier geschrieben wurde, ist natürlich ausschließlich meine private Meinung

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AutorJose8f M8., Bad Urach / BaWü483465
Datum17.05.2008 20:067687 x gelesen
Geschrieben von Lutz WagnerWas spricht dagegen?

Daß das gewerblich getan werden kann?


mit freundlichen Grüßen

Jo(sef) Mäschle



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AutorLutz8 W.8, Düren/ Salzburg / NRW483467
Datum17.05.2008 20:157631 x gelesen
Geschrieben von Josef MäschleDaß das gewerblich getan werden kann?

Wir gehen natürlich davon aus, dass das Füllen für ne andere Hilfs Organisation ohne finanziellen Hintergrund passiert.


Alles was hier geschrieben wurde, ist natürlich ausschließlich meine private Meinung

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AutorJürg8en 8G., Gaienhofen / Baden-Württemberg483468
Datum17.05.2008 20:198330 x gelesen
Hallo zusammen,
gabs auch schon anders rum. Wir hatten früher mal ein Tauchgeschäft im Ort. Der Betreiber füllte "seiner" Feuerwehr die Flaschen kostenlos. Es gab natürlich einige Bemerkungen zu den kleinen "Kinder"-Flaschen, Tauchflaschen für Erwachsene beginnen bei ca. 12 Litern. Hintergrund für die Laien: Je nach Tauchtiefe brauche ich bei gleicher Zeit und Belastung x-fach mehr Luft. Grob gesagt bei 30 m das dreifache.
Gruß vom derzeit über dem See
Jürgen


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg483469
Datum17.05.2008 20:547571 x gelesen
Geschrieben von Lutz WagnerWir gehen natürlich davon aus, dass das Füllen für ne andere Hilfs Organisation ohne finanziellen Hintergrund passiert.

Das könnte zu noch mehr Komplikationen führen. Im Zweifel hat die kommunale Einrichtung Feuerwehr auch für den Bereich der Atemschutzwerkstatt eine von der Kommune erlassene Kostensatzung zu haben, nach der dann mit Drittnutzern abzurechnen ist.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorLutz8 W.8, Düren/ Salzburg / NRW483470
Datum17.05.2008 21:097532 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerDas könnte zu noch mehr Komplikationen führen. Im Zweifel hat die kommunale Einrichtung Feuerwehr auch für den Bereich der Atemschutzwerkstatt eine von der Kommune erlassene Kostensatzung zu haben, nach der dann mit Drittnutzern abzurechnen ist.
Das würde das ganze natürlich vereinfachen. Wenn es in der Kostensatzung verankert ist, wär gleichzeitig geregelt, dass es erlaubt ist.


Alles was hier geschrieben wurde, ist natürlich ausschließlich meine private Meinung

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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern483486
Datum17.05.2008 22:557634 x gelesen
Ich denke mal alle größeren Feuerwehren machen das gewerblich ...
Denn eine kleine Feuerwehr kann sich die ganze Ausstattung kaum leisten und die großen Wehren verdienen damit mehr oder weniger ein bißchen Geld wenn sie für außenstehende Gemeinde die PAs etc prüfen.


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg483487
Datum17.05.2008 23:027587 x gelesen
Geschrieben von Alexander HorcherIch denke mal alle größeren Feuerwehren machen das gewerblich ...

Gewerblich bestimmt nicht...


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Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio483488
Datum17.05.2008 23:057432 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Christian FischerGewerblich bestimmt nicht...

Und warum nicht?
Das hier ist dir bekannt?


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

"Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist."
(Johann Friedrich Krügelstein: Vollständiges System der Feuerpolizeywissenschaft, 1799)

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AutorLutz8 W.8, Düren/ Salzburg / NRW483489
Datum17.05.2008 23:247353 x gelesen
In NRW gehört das Einrichten solcher sonderanlagen im Zweifelsfall zur Aufgabe der Kreise. Das Füllen und warten ist mit der Kreisumlage in der regel abgedeckt. Ersatzteile werden aber glaub ich seperat berechnet.


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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern483550
Datum18.05.2008 11:297427 x gelesen
Geschrieben von Christian Fischer

Gewerblich bestimmt nicht...


Ahja und warum nicht?
Wenn eine Feuerwehr flaschen füllt und damit Geld verdient, dann ist das gewerblich.


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AutorLutz8 W.8, Düren/ Salzburg / NRW483552
Datum18.05.2008 11:417320 x gelesen
Geschrieben von Alexander HorcherWenn eine Feuerwehr flaschen füllt und damit Geld verdient, dann ist das gewerblich.

Verdienst und Kostendeckung ist hier aber wieder ein Unterschied


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AutorPete8r L8., Flöha / Sachsen483555
Datum18.05.2008 11:497387 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Alexander HorcherAhja und warum nicht?
Wenn eine Feuerwehr flaschen füllt und damit Geld verdient, dann ist das gewerblich.


Mit ner Gebührensatzung deckt Sie ihre Kosten und verdient kein Geld ;-).

Peter


Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg483565
Datum18.05.2008 12:377600 x gelesen
Geschrieben von Alexander HorcherAhja und warum nicht?

Weil der Begriff gewerblich fest definiert ist. Gewerbliches Handeln setzt i.d.R. einen Gewerbebetrieb voraus. Dafür hat man dann gem Gewerbeordnung eine Anmeldung durchzuführen.

Es gibt durchaus auch im Bereich der öffentlichen Hand Betriebe gewerblicher Art. Die gemeine AT-Werkstatt ist das aber i.d.R. nicht.


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Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern483584
Datum18.05.2008 14:027313 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerWeil der Begriff gewerblich fest definiert ist. Gewerbliches Handeln setzt i.d.R. einen Gewerbebetrieb voraus.

Sorry, aber du verwechselst hier Ursache und Auswirkung.
Entscheidend für ein Gewerbliche Handlung ist eine Tätigkeit die auf Dauer oder für eine bestimmte Zeit durchgeführt wird und bei der man versucht Gewinn zu erzielen.
Und dann mußt du dein Gewerbebetrieb anmelden.


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 17.05.2008 18:32 Schm7idt7 M.7, Spalt
 17.05.2008 18:36 Lutz7 W.7, Düren/ Salzburg
 17.05.2008 20:06 Jose7f M7., Bad Urach
 17.05.2008 20:15 Lutz7 W.7, Düren/ Salzburg
 17.05.2008 20:54 Chri7sti7an 7F., Wernau
 17.05.2008 21:09 Lutz7 W.7, Düren/ Salzburg
 17.05.2008 22:55 ., Neuburg
 17.05.2008 23:02 Chri7sti7an 7F., Wernau
 17.05.2008 23:05 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
 17.05.2008 23:24 Lutz7 W.7, Düren/ Salzburg
 18.05.2008 11:29 ., Neuburg
 18.05.2008 11:41 Lutz7 W.7, Düren/ Salzburg
 18.05.2008 11:49 Pete7r L7., Flöha
 18.05.2008 12:37 Chri7sti7an 7F., Wernau
 18.05.2008 14:02 ., Neuburg
 17.05.2008 20:19 Jürg7en 7G., Gaienhofen
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