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Thema | Helmpflicht bei Verkehrsabsicherung | 100 Beträge | |||
Rubrik | Unfallverhütung | ||||
Infos: | |||||
Autor | Bern8har8d G8., München / Bayern | 484370 | |||
Datum | 22.05.2008 14:59 | 32189 x gelesen | |||
Hallo Forum, ich hab eine Frage zum Thema Helmpflicht bei Verkehrsabsicherung. Besteht nach irgendeiner UVV od. FwDV diese Helmpflicht? Ich habe in der FwDV 1/1 lediglich etwas über eine Warnkleidung nach DIN 30711 (Warnweste etc.) gelesen. Aber nichts bezüglich einer Helmpflicht. Interessant wäre auch die Tatsache, daß die FW meines Wissens die Verkehrsabsicherung nur als Amtshilfe für die Polizei durchführt, diese aber im Streifenwagen keine Helme mitführt, also auch keine aufsetzte könnte. Wäre für sachdienliche Hinweise dankbar, Gruß aus einem Bundesland mit heutigem Feiertag. Bernhard Es handelt sich hier ausschließlich um meine private Meinung. Sie kann durchaus von der meines Arbeitgebers, und/oder Vorgesetzten abweichen. Dies ist weder beabsichtigt noch als beabsichtigt anzusehen. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 484373 | |||
Datum | 22.05.2008 15:05 | 28809 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernhard Glasich hab eine Frage zum Thema Helmpflicht bei Verkehrsabsicherung. Besteht nach irgendeiner UVV od. FwDV diese Helmpflicht? Ich habe in der FwDV 1/1 lediglich etwas über eine Warnkleidung nach DIN 30711 (Warnweste etc.) gelesen. Aber nichts bezüglich einer Helmpflicht. Man mache eine Gefährungsanalyse. Besteht die Gefahr, daß Dir was auf den Kopf fällt? Da wir nicht in Gallien sind eher nicht. Ergo --> Kein Helm erforderlich. Und wenn mich einer über den Haufen fährt wird vermutlich auch die schlecht sitzende DIN-Alu-Murmel nicht mehr viel helfen. Geschrieben von Bernhard Glas Interessant wäre auch die Tatsache, daß die FW meines Wissens die Verkehrsabsicherung nur als Amtshilfe für die Polizei durchführt,... Nein. Das machen wir schon selbst. Unsere Einsatzstelle, unsere Absicherung. lediglich Ihr in Bayern macht da noch etwas mehr. Ihr leitet auch. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Rafa8el 8B., Mühlheim / B-W | 484374 | |||
Datum | 22.05.2008 15:06 | 28791 x gelesen | |||
Aus dem Bauch: Nein, keiner der an Verkehswegen arbeitet und keine anderen Gefährdungen hat, trägt jemals einen Helm. Ist aus meiner Sicht sinnbefreit. | |||||
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Autor | Mark8us 8G., Berlin / Berlin | 484382 | |||
Datum | 22.05.2008 15:18 | 28963 x gelesen | |||
Hallo! Na ganz so sinnbefreit halte ich das Tragen des Helms bei der Absicherung des Einsatzstelle nicht. Ist er (der Helm), jedenfalls in Berlin, eins der wenigen PSA-Gegenstände, der das Hoheitsabzeichen trägt. Bekanntlich ist ja eine Voraussetzung für die rechtmäßige Vornahme von Amtshandlungen die Erkennbarkeit. D.h. der Empfänger der Botschaft muss die Möglichkeit haben dich auch als Träger von hoheitlichen Befugnissen erkennen zu können, soll er drauf reagieren. Und da die Abzeichen auf den Polohemden in der Regel durch die Warnweste verdeckt sind, macht das Tragen des Helms, auch als zusätzliches Warnmittel (frei nach dem Motto ??? hä, warum steht da einer mit Helm ???), durch aus Sinn. Zum Schluss, auch aus dem Bauch: FwDV 1 - bei jeder Gelegenheit vollständig angelegte PSA oder irre ich da? Gruß aus der Hauptstadt Nur wer ankommt, kann helfen. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 484388 | |||
Datum | 22.05.2008 15:26 | 28977 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus GültzowBekanntlich ist ja eine Voraussetzung für die rechtmäßige Vornahme von Amtshandlungen die Erkennbarkeit. D.h. der Empfänger der Botschaft muss die Möglichkeit haben dich auch als Träger von hoheitlichen Befugnissen erkennen zu können, soll er drauf reagieren. Ähm. Du willst uns jetzt aber nicht die Geschichte vom Polizisten und der Dienstmütze reinsingen. Oder? Wenn der Autofahrer ein rotes Licht sieht, dann hat er anzuhalten. Es ist ganz egal, ob dieses rote Licht von einer festen Lichtzeichenanlage, einer Winkerkelle (von wem auch immer gehalten) oder einer Absperrbake mit Rotlicht dran kommt. Da braucht es kein Hoheitszeichen. Ach ja. Nebenbei. Auf den Warnwesten der Zivilstreifen der (Autobahn)Polizei steht auch nur dezent Polizei drauf (und das meist nur auf dem Rücken). Ganz ohne Hoheitszeichen. Wenn der Vor mir auf der Straße rumfuchtelt werde ich als Autofahrer trotzdem seinen Anweisungen Folge leisten und nicht mal eben drüber fahren. Geschrieben von Markus Gültzow Zum Schluss, auch aus dem Bauch: FwDV 1 - bei jeder Gelegenheit vollständig angelegte PSA oder irre ich da? Nein. Die PSA ist angemessen an die jeweilige Gefährdung zu tragen. Oder hast Du im ELW2 schon mal jemand in kompletter Kampfmontur mit Helm am Besprechungstisch sitzen gesehen? Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 484393 | |||
Datum | 22.05.2008 15:36 | 28725 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Markus Gültzow Na ganz so sinnbefreit halte ich das Tragen des Helms bei der Absicherung des Einsatzstelle nicht. Ist er (der Helm), jedenfalls in Berlin, eins der wenigen PSA-Gegenstände, der das Hoheitsabzeichen trägt. Was hat das mit dem Hoheitszeichen zu tun? Auch in Berlin fällt beim Kellenschwingen nicht urplötzlich was vom Himmel. Geschrieben von Markus Gültzow Bekanntlich ist ja eine Voraussetzung für die rechtmäßige Vornahme von Amtshandlungen die Erkennbarkeit. D.h. der Empfänger der Botschaft muss die Möglichkeit haben dich auch als Träger von hoheitlichen Befugnissen erkennen zu können, soll er drauf reagieren. Richtig. Auf dem Anhaltestab steht HALT FEUERWEHR. Ganz nebenbei ist man i.d.R. durch die restliche Schutzausrüstung als Angehöriger der Feuerwehr zu erkennen. Geschrieben von Markus Gültzow Und da die Abzeichen auf den Polohemden in der Regel durch die Warnweste verdeckt sind, macht das Tragen des Helms, auch als zusätzliches Warnmittel (frei nach dem Motto ??? hä, warum steht da einer mit Helm ???), durch aus Sinn. Das ist jetzt nicht dein voller Ernst?! Geschrieben von Markus Gültzow Zum Schluss, auch aus dem Bauch: FwDV 1 - bei jeder Gelegenheit vollständig angelegte PSA oder irre ich da? Zum Schluß, zitiert aus der FwDV1: Abweichungen in der persönlichen Schutzausrüstung sind entsprechend der "UVV Feuerwehren" auf Befehl des Einheitsführers möglich MfG Daniel Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht. Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung! | |||||
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Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 484395 | |||
Datum | 22.05.2008 15:39 | 28587 x gelesen | |||
Noch zur Ergänzung: In Berlin würde mich das seit meinen Besuchen dort nicht mehr wundern... Da werden im Sommer mit voller Montur ausgelaufene Betriebsstoffe beseitigt, bei einem Dachstuhlbrand wird allerding im T-Shirt ohne AbstuSi aufm 50m hohen Dach rumgehampelt. MfG Daniel Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht. Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung! | |||||
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Autor | Jose8f M8., Bad Urach / BaWü | 484396 | |||
Datum | 22.05.2008 15:40 | 28520 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus GültzowZum Schluss, auch aus dem Bauch: FwDV 1 - bei jeder Gelegenheit vollständig angelegte PSA oder irre ich da? Ich bin mir ziemlich sicher, daß die BF-Kollegen während nächtlicher Ruhephasen keinen CSA tragen... Scherz beiseite: Je nach Helmtyp ist das Tragen im fließenden Verkehr sogar außerordentlich gefährlich: Dann nämlich, wenn durch eine Vollschale das Richtungshören wesentlich eingeschränkt wird. Deshalb steht auch in der FwDv 1: "Die hier dargestellten persönlichen Schutzausrüstungen sind beispielhaft und nicht vollständig" "Abweichnungen in der persönlichen Schutzausrüstung sind gemäß UVV Feuerwehren auf Befehl des Einheitsführers möglich" mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | |||||
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Autor | Hage8n V8., Neuhausen a.d.F. / Baden-Württemberg | 484405 | |||
Datum | 22.05.2008 16:02 | 28779 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Christian Fischer Wenn der Autofahrer ein rotes Licht sieht, dann hat er anzuhalten. Es ist ganz egal, ob dieses rote Licht von einer festen Lichtzeichenanlage, einer Winkerkelle (von wem auch immer gehalten) oder einer Absperrbake mit Rotlicht dran kommt. Warum sollte der Fahrer das tun müssen? Ich kenne nur zwei Fälle wo ich bei einer roten Winkerkelle anhalten muß und das ist die Polizeikelle und die vom Zoll. (wenn wir Bayern mal außen vor lassen). Gruß! Hagen Dieser Beitrag gibt meine persönliche Meinung wieder, sie ist nicht unbedingt identisch mit der offiziellen Meinung meiner Dienststelle. | |||||
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Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 484408 | |||
Datum | 22.05.2008 16:09 | 28674 x gelesen | |||
Geschrieben von Hagen VollrathWarum sollte der Fahrer das tun müssen? Ich kenne nur zwei Fälle wo ich bei einer roten Winkerkelle anhalten muß und das ist die Polizeikelle und die vom Zoll. (wenn wir Bayern mal außen vor lassen). Weil rot nun mal "Stop!" heißt?! Gruß Lars "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. " J. Dalhoff **************************************************************************** Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder. Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen. | |||||
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Autor | Hage8n V8., Neuhausen a.d.F. / Baden-Württemberg | 484409 | |||
Datum | 22.05.2008 16:11 | 28710 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Lars Tiedemann Weil rot nun mal "Stop!" heißt?! ...ja, aber nicht jeder darf mich anhalten. Und die Feuerwehr gehört nun mal nicht dazu... Gruß! Hagen Dieser Beitrag gibt meine persönliche Meinung wieder, sie ist nicht unbedingt identisch mit der offiziellen Meinung meiner Dienststelle. | |||||
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Autor | Jens8 F.8, Wernau / Baden-Württemberg | 484412 | |||
Datum | 22.05.2008 16:24 | 28727 x gelesen | |||
Geschrieben von Hagen Vollrath..ja, aber nicht jeder darf mich anhalten. Und die Feuerwehr gehört nun mal nicht dazu... Dann frag ich mich was wir beim letzten VU gemacht haben als wir die Straße gesperrt haben. Wir haben da ja nicht einfach die Pylonen auf die Bundesstraße geworfen und gehofft das die LEute anhalten als wir die Fahrbahnen dicht gemacht haben. Und ich frage mich, für was ich auf den Fahrzeugen die Winkerkellen mit dem roten Licht und der roten Scheibe haben... Gruß, Jens -Da es ja Mode zu sein scheint seine eigene Meinung zu haben, ist dies natürlich meine Eigene. Wer möchte darf sie gerne auch haben- Feuerwehr Wernau | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 484414 | |||
Datum | 22.05.2008 16:26 | 28609 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Hagen Vollrath ...ja, aber nicht jeder darf mich anhalten. Und die Feuerwehr gehört nun mal nicht dazu... ... doch schon, nur weiterfahren lassen (grünes Licht) darf sie nicht ;-) Ersteres ist - in der Anwendung Feuerwehr - Sicherung einer Einsatzstelle (gegen fließenden Verkehr), damit (in Hessen) eine Maßnahme nach § 42 (2) HBKG. Nichtbefolgen könnte auch - schlechtgelaunte Verwaltungsbehörden und Richter vorausgesetzt - nach § 65 o.g. Gesetzes richtig teuer werden. Bedingt natürlich, dass es eine zu sichernde Einsatzstelle gibt ... Gruss Gerhard | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 484415 | |||
Datum | 22.05.2008 16:34 | 28543 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Hagen Vollrath ...ja, aber nicht jeder darf mich anhalten. Und die Feuerwehr gehört nun mal nicht dazu... Richtig! Und deshalb fahre ich auch dann weiter selbst wenn sich der FA (SB) im Vorderreifen festgebissen hat? An der nächsten Baustelle einfach mal durchfahren wenn der nette Straßenbauer Dir mit der Warnflagge halt gebietet? Es geht doch um der Gefährdung angemessene Schutzbekleidung. Und eine Verkehrsabsicherung kann ich auch in T-Shirt, kurzen Hosen und Sandalen machen wenn ich mit eine Warnweste überwerfe und eine Winkerkelle in die Hand nehme. Leitkegel und Schilder kann ich auch ohne Helm, Überjacke und Überhose aufstellen. Aber gern mal etwas mehr als nötig anzuziehen schein ja in Mode zu kommen. Ölspur kehren mit Überjacke, Überhose, Helm, Handschuhen und Gurt ist ja schon garnich mehr so selten, frage mich nur, warum man dafür noch keine PA braucht. Das Bindemittel staubt ja auch etwas. Gruß vom Berg Jakob Alles meine ganz private Meinung und keinesfalls die Meinung meiner Feuerwehr oder Gemeinde oder sonst wem! Alle meine Beiträge sind ausschließlich zur Verwendung auf www.feuerwehr-forum.de bestimmt und ich betrachte diese als mein geistiges Eigentum! Die Verwendung von mir verfassten ganzen Beiträgen, Auszügen und Textpassagen aus diesen Beiträgen, Zitaten, Bildern, Zeichnungen usw. in anderen Foren oder Medien sowie das verfielfältigen oder Kopieren meiner Beiträge und/oder die Weitergabe an dritte Personen bedarf meiner vorherigen ausdrücklichen Genehmigung! Sollte der Zeilenumbruch beim heimlichen Ausdrucken meiner Beiträge nicht stimmen, bitte eine kurze Mail an mich. Ich versende dann die entsprechenden Beiträge im passenden Format. "Dein Neid ist meine Anerkennung, Dein Hass ist mein Stolz! Wenn Du hinter meinem Rücken über mich redest, dann danke ich Dir, dass Du mich zum Mittelpunkt Deines Lebens machst!" | |||||
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Autor | Jens8 F.8, Wernau / Baden-Württemberg | 484418 | |||
Datum | 22.05.2008 16:43 | 28515 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus Gültzowedenfalls in Berlin, eins der wenigen PSA-Gegenstände, der das Hoheitsabzeichen trägt. Das sagst du dann auch der Zivilstreife die dich mit 280 in der 80er Baustelle gefilmt hat wenn sie dich anhalten? "Nene an ihrem Audi war kein Hoheitszeichen dran und überhaupt an ihrer Zivilkleidung auch nicht, wieso sollte ich auf sie hören?" Reichlich merkwürdige Begründung... Gruß, Jens -Da es ja Mode zu sein scheint seine eigene Meinung zu haben, ist dies natürlich meine Eigene. Wer möchte darf sie gerne auch haben- Feuerwehr Wernau | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 484427 | |||
Datum | 22.05.2008 17:11 | 28705 x gelesen | |||
...und was machst Du mit dem Eisenbahner, der einen unbeschrankten Bahnübergang sichert? ...oder ein grün-olives Männchen, das Dich plötzlich auf einem Waldweg anhält? Jeder wird Rechtsgrundlagen hervorziehen können, die plötzlich deren Rechtmäßigkeit beweisen... Grüße Lüder Pott Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint... | |||||
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Autor | Pete8r L8., Flöha / Sachsen | 484429 | |||
Datum | 22.05.2008 17:19 | 28709 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Hagen Vollrath Warum sollte der Fahrer das tun müssen? Ich kenne nur zwei Fälle wo ich bei einer roten Winkerkelle anhalten muß und das ist die Polizeikelle und die vom Zoll. (wenn wir Bayern mal außen vor lassen). soll das heißen über den Rest bügelst Du drüber? Verwundert Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Hage8n V8., Neuhausen a.d.F. / Baden-Württemberg | 484439 | |||
Datum | 22.05.2008 17:39 | 28707 x gelesen | |||
Nein, das tue ich nicht, ich halte trotzdem an, irgendeinen Grund wird die Person mit der Kelle ja haben. Ich wollte nur darauf hinaus, dass eben nicht jeder Fahrzeuge oder Personen anhalten darf. Die Feuerwehr sichert im Regelfall ihre Einsatzstelle, wenn da jemand durch will wird es meist schwierig. Unmittelbaren Zwang anwenden und die Person aufhalten (oder sich vor ein Fahrzeug stellen und die Weiterfahrt behindern) ist nicht zulässig. Da braucht man schon die Hilfe der Polizei. Eine Straßensperrung ist der Straßenverkehrsbehörde oder in Eilzuständigkeit der Polizei vorbehalten, dass die Absicherung der Einsatzstelle unter Umständen so aussieht wie eine Sperrung ist was anderes. Absichern darf/muss ich die Einsatzstelle immer, die Frage ist eben nur mit welcher Rechtsgrundlage, und das kann bei der Feuerwehr oder beim THW nie eine Straßensperrung in eigener Zuständigkeit oder im Rahmen der Amtshilfe sein. Gruß! Hagen Dieser Beitrag gibt meine persönliche Meinung wieder, sie ist nicht unbedingt identisch mit der offiziellen Meinung meiner Dienststelle. | |||||
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Autor | Hage8n V8., Neuhausen a.d.F. / Baden-Württemberg | 484440 | |||
Datum | 22.05.2008 17:41 | 28636 x gelesen | |||
Du hast Deine Einsatzstelle abgesichert, garantiert nicht die Strasse gesperrt. Auch wenn es von der Optik her erstmal identisch aussieht. Gruß! Hagen Dieser Beitrag gibt meine persönliche Meinung wieder, sie ist nicht unbedingt identisch mit der offiziellen Meinung meiner Dienststelle. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 484441 | |||
Datum | 22.05.2008 17:42 | 28502 x gelesen | |||
Geschrieben von Hagen VollrathEine Straßensperrung ist der Straßenverkehrsbehörde oder in Eilzuständigkeit der Polizei vorbehalten, dass die Absicherung der Einsatzstelle unter Umständen so aussieht wie eine Sperrung ist was anderes. Absichern darf/muss ich die Einsatzstelle immer, die Frage ist eben nur mit welcher Rechtsgrundlage, und das kann bei der Feuerwehr oder beim THW nie eine Straßensperrung in eigener Zuständigkeit oder im Rahmen der Amtshilfe sein. Doch. Allgemeines Weisungsrecht des Einsatzleiters gegenüber allen an der Einsatzstelle anwesenden Personen. §32 Abs. 4 FwG. Damit weise ich als ELtr an, daß der Autofahrer da nicht mehr weiter fahren darf. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Hage8n V8., Neuhausen a.d.F. / Baden-Württemberg | 484443 | |||
Datum | 22.05.2008 17:44 | 28671 x gelesen | |||
der erste steht in der StVO § 19, das Beispiel passt also nicht so ganz. Das oliv-grüne Männchen hat mir außerhalb eines Militärischen Bereichs nichts zu sagen, der darf mich auch nicht anhalten. Feldjäger haben gegenüber Zivilisten keinerlei Befugnisse, sie dürfen auch nicht in den Straßenverkehr eingreifen. Gruß! Hagen Dieser Beitrag gibt meine persönliche Meinung wieder, sie ist nicht unbedingt identisch mit der offiziellen Meinung meiner Dienststelle. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 484444 | |||
Datum | 22.05.2008 17:44 | 28568 x gelesen | |||
Geschrieben von Hagen VollrathDu hast Deine Einsatzstelle abgesichert, garantiert nicht die Strasse gesperrt. Auch wenn es von der Optik her erstmal identisch aussieht. Doch. Er hat gesperrt. Weil ich als sein ELtr ihm das so befohlen habe ;-) Rest s. anderes Post. §32 Abs. 4 FwG. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Pete8r L8., Flöha / Sachsen | 484445 | |||
Datum | 22.05.2008 17:45 | 28458 x gelesen | |||
Geschrieben von Hagen Vollrathdie Frage ist eben nur mit welcher Rechtsgrundlage, und das kann bei der Feuerwehr oder beim THW nie eine Straßensperrung in eigener Zuständigkeit oder im Rahmen der Amtshilfe sein. Hallo, dann führe bitte mal aus warum die Fw die Straße nicht regelkonform sperren darf. Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 484447 | |||
Datum | 22.05.2008 17:46 | 28560 x gelesen | |||
Geschrieben von Hagen VollrathDas oliv-grüne Männchen hat mir außerhalb eines Militärischen Bereichs nichts zu sagen, der darf mich auch nicht anhalten. Psst. Wher weißt Du, ob das Gebiet in dem Du Dich gerade befindest nicht soeben zum militärischen Sicherheitsbereich erklärt wurde? Das geht schneller als man denkt. Bei jedem Flugunfall mit militärischen Lfz ist das eine der ersten Maßnahmen die getroffen wird. Denn danach sind die Zuständigkeiten klar ;-) Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 484449 | |||
Datum | 22.05.2008 17:48 | 28561 x gelesen | |||
Geschrieben von Hagen VollrathDas oliv-grüne Männchen hat mir außerhalb eines Militärischen Bereichs nichts zu sagen, der darf mich auch nicht anhalten. Fast, Gelände, das öffentlich zugänglich ist, kann der BW sein... D.h. aber, daß man wisen muß, wem der Grund und Boden gehört...und die Grenzen sind nicht mal fest... Wer weiß schon wo man genau rumfährt... Grüße Lüder Pott Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint... | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 484451 | |||
Datum | 22.05.2008 17:50 | 28511 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Lüder Pott Fast, Gelände, das öffentlich zugänglich ist, kann der BW sein... nettes Beispiel mit Feuerwehrbezug z.B. in Bruchsal. Wer da nach Dienstschluß an der LFS mal ein wenig joggen geht landet eigentlich automatisch nach nicht allzu langer Wegstrecke automatisch auf dem Standortübungsplatz... Der auch noch privat genutzt wird, z.B. von einem Fallschirmclub... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Mark8us 8G., Berlin / Berlin | 484455 | |||
Datum | 22.05.2008 18:03 | 28660 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Christian Fischer--- Oder hast Du im ELW2 schon mal jemand in kompletter Kampfmontur mit Helm am Besprechungstisch sitzen gesehen? Nein, aber wir disskutieren hier auch einen anderen Sachverhalt. Geschrieben von ---Hier Namen einfügen--- Wenn der Autofahrer ein rotes Licht sieht, dann hat er anzuhalten. Es ist ganz egal, ob dieses rote Licht von einer festen Lichtzeichenanlage, einer Winkerkelle (von wem auch immer gehalten) oder einer Absperrbake mit Rotlicht dran kommt. Dem ist ja nun nicht so, aber auch ein anders Thema Geschrieben von ---Hier Namen einfügen--- Ach ja. Nebenbei. Auf den Warnwesten der Zivilstreifen der (Autobahn)Polizei steht auch nur dezent Polizei drauf (und das meist nur auf dem Rücken). Ganz ohne Hoheitszeichen. Wenn der Vor mir auf der Straße rumfuchtelt werde ich als Autofahrer trotzdem seinen Anweisungen Folge leisten und nicht mal eben drüber fahren. Mmh, allerdings müssen sich die Beamten unverzuglich ausweisen. Nur wer ankommt, kann helfen. | |||||
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Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 484456 | |||
Datum | 22.05.2008 18:04 | 28482 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Bernhard Glas Besteht nach irgendeiner UVV od. FwDV diese Helmpflicht? Nein. Unabhängig davon, einfach mal bei denen schauen, die sich wesentlich länger und häufiger im Straßenverkehr aufhalten: -Polizei -Rettungsdienst -Straßenmeisterei -Pannenhilfsdienste -Straßenbauer -... Wenn es also eine wirkliche Gefährdung geben würde, die eine Helmpflicht im Straßenverkehr erforderlich macht, hätte schon längst eine für obige zuständige Unfallkasse/Berufsgenossenschaft oder Sicherheitsfachkraft eine solche eingeführt. MkG Sascha | |||||
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Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 484457 | |||
Datum | 22.05.2008 18:08 | 28719 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus GültzowNein, aber wir disskutieren hier auch einen anderen Sachverhalt. Der Sachverhalt ist gar nicht so anders. In beiden Fällen besteht keine Gefährdung, die ein Helmtragen erforderlich machen würde. Nur verstehen die Leute im ELW sofort, dass sie da kein Helm brauchen, beim Absperren oder Straße kehren tun sie sich damit schwer. War halt schon immer so und muss deshalb richtig sein. Wobei es in diesem Fall allerdings eher falsch ist. MkG Sascha | |||||
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Autor | Mark8us 8G., Berlin / Berlin | 484458 | |||
Datum | 22.05.2008 18:09 | 28547 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel MetzgerWas hat das mit dem Hoheitszeichen zu tun? Auch in Berlin fällt beim Kellenschwingen nicht urplötzlich was vom Himmel. Weil Anhaltestab Anhaltestab ist und Hoheitszeichen Hoheitszeichen. Übringens wieviel Einwohner hat Jockgrim und wieviele ESt. sichert ihr denn so im Jahr ab? Nur wer ankommt, kann helfen. | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 484459 | |||
Datum | 22.05.2008 18:14 | 28453 x gelesen | |||
Hallo sascha, Hallo Forum, Geschrieben von Sascha Tröger Der Sachverhalt ist gar nicht so anders. In beiden Fällen besteht keine Gefährdung, die ein Helmtragen erforderlich machen würde. Das ist soweit klar. Geschrieben von Sascha Tröger beim Absperren oder Straße kehren tun sie sich damit schwer. War halt schon immer so und muss deshalb richtig sein. Wobei es in diesem Fall allerdings eher falsch ist. Kommt aber auch daher, weil der Nachleuchtende Helm lange Zeit das einzige war was man von FW- Angehörigen Nachts gesehen hat. Und ja ich weis Warnwesten gibt es auch schon länger, leider meint der gemeine FW- Angehörige diese sei nur für "Zivilpersonen" erforderlich. :-( Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | |||||
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Autor | Phil8ip 8K., Bad Segeberg / Schleswig-Holstein | 484460 | |||
Datum | 22.05.2008 18:19 | 28651 x gelesen | |||
Moin moin! Geschrieben von Markus Gültzow Weil Anhaltestab Anhaltestab ist und Hoheitszeichen Hoheitszeichen. Ja, und? Dürfen nur diejenigen, die ein Hoheitsabzeichen tragen, einen Anhaltestab benutzen? Geschrieben von Markus Gültzow Übringens wieviel Einwohner hat Jockgrim und wieviele ESt. sichert ihr denn so im Jahr ab? Oh, jetzt gehen wir auf diese Ebene! Dolle Nummer. Ich schließe daraus, dass diejenigen, die öfter als andere irgendwelche Dinge tun, immer richtig handeln? Interessante Sichtweise! Mit kameradschaftlichem Gruß Philip | |||||
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Autor | Mark8us 8G., Berlin / Berlin | 484461 | |||
Datum | 22.05.2008 18:27 | 28652 x gelesen | |||
Geschrieben von Philip KrauseOh, jetzt gehen wir auf diese Ebene! Dolle Nummer. Ich schließe daraus, dass diejenigen, die öfter als andere irgendwelche Dinge tun, immer richtig handeln? Interessante Sichtweise! Nein, dies sicher nicht, aber es gibt nun mal Unterschiede zwischen Feuerwehr Land und Feuerwehr Großstadt. Und es es nur die Einsatzerfahrung. Aber vielleicht können wir uns darauf einigen, dass es im Einzelfall Sinn macht den Helm zu tragen und in anderen Fällen nicht. Seine Erfahrungen muss schließlich jeder selbst sammeln. Nur wer ankommt, kann helfen. | |||||
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Autor | Pete8r L8., Flöha / Sachsen | 484463 | |||
Datum | 22.05.2008 18:45 | 28589 x gelesen | |||
Hallo, diesmal nachdrücklicher. Was ändert denn der helm an Befugnissen? Und es ist interessant verklickert zu bekommen das der Helm in der Stadt wichtiger als auf dem Land ist ;-). Zumindest im Straßenverkehr. Und um zu schließen: Wo bei deiner Einsatzerfahrung im fließenden Verkehr hat dir der Helm denn geholfen? Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 484465 | |||
Datum | 22.05.2008 18:50 | 28537 x gelesen | |||
Hallo, ich lieg am Boden. Der eine meint, nicht anhalten zu müssen, wenn nicht mindestens jemand ganz Besonderes in Uniform vor ihm steht, der andere meint, wegen seiner Einsatzerfahrung beim auf der Straße rumstehen seinen Playmobil-Helm mit Aufkleber tragen zu müssen. ;-) Geschrieben von Markus Gültzow: Aber vielleicht können wir uns darauf einigen, dass es im Einzelfall Sinn macht den Helm zu tragen und in anderen Fällen nicht. Ja, aber weil ich aus einer Kleinstadt kommen und kein Gallier bin in der Regel nur dort, wo mir mehr als der Himmel auf den Kopf zu fallen droht. Ergo: Verkehrsabsicherung - grundsätzlich - ach nöö, laß man... Seine Erfahrungen muss schließlich jeder selbst sammeln. Jepp, daher stell dich bitte noch mal schnell zwei Stunden mit Deinem Helm in die Sonne und berichte dann hier ;-) Gruß Daniel | |||||
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Autor | Mark8us 8G., Berlin / Berlin | 484467 | |||
Datum | 22.05.2008 19:03 | 28441 x gelesen | |||
lLass mal gut sein, führt hier zu nichts Nur wer ankommt, kann helfen. | |||||
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Autor | Jens8-Ei8ke 8S., Grevenbroich / NRW | 484470 | |||
Datum | 22.05.2008 19:08 | 28829 x gelesen | |||
Ob die Kollegen der Polizei Helm tragen oder nicht, sollte eigentlich egal sein. Wir sind die Feuerwehr. Und wenn einige der Rettungsdienstler meinen, weil es ja so warm ist, bei einem VU mit eingeklemmter Person diese mit Poloshirt im Fahrzeug zu betreuen, muss die Feuerwehr nicht kurzärmlig schneiden. Ganz im Gegenteil. Ich kann den Kollegen (SB), die eine EST absichern nur empfehlen, einen Helm zu tragen. Völlig unabhängig davon, welcher Hersteller diesen mit welcher Form auch immer versehen hat. Die Gefahr einer schweren Kopfverletzung bei einem Sturz durch hohe Krafteinwirkung ist immer gegeben, gerade dann, wenn ein fahrender Verkehrsteilnehmer den Kollegen umfährt, weil dieser die Sicherungsmaßnahme zu spät wahrnimmt. Und dass dies passiert, ist anhand der vielen Unfälle mit Einsatzfahrzeugen, Fahrzeugen der Strassenbaulastträger, Pannenhelfern u. a. einfach zu belegen. Es gibt ja sicherlich auch einen Grund, warum einige Feuerwehren bei Einsätzen im schnell fließenden Verkehr die Feuerwehr- und den Rettungsdienstkräfte mit weiteren (HLF, DLK usw.) Fahrzeugen absichern. Wenn einem Kollegen die Beine durch ein Fahrzeug gebrochen werden, dass in eine Absicherung fährt, dann schützt ihn bei dem wohl unvermeidlich darauf folgenden Sturz zumindest der Helm vor ewiger Dunkelheit im Kopf. Das ist übrigens auch einer der Gründe, warum Fahrradfahrer einen Helm tragen sollten. Nicht, weil die mit hundert Sachen durch die Lande fahren (schon gar nicht die kleineren), sondern weil der Helm vor Hirnbluten durch Sturz auf den Kopf schützt. Ein Helm, der vom Träger des selbigen richtig eingestellt wurde (auch bei den "alten" Aluminiumhelmen möglich), ist wohl kaum eine so schwere Belastung, dass man ihn nicht beim Beseitigen einer Ölspur oder der Absicherung einer EST tragen könnte. Ja, richtig gelesen! Auch bei der Beseitigung einer Ölspur, solange sich die Einsatzkräfte nicht innerhalb eines sicher abgesperrten Bereiches bewegen, empfehle ich das tragen des Helmes. | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 484488 | |||
Datum | 22.05.2008 20:07 | 28682 x gelesen | |||
Geschrieben von Jens-Eike Schiffer(...) Ja, richtig gelesen! Auch bei der Beseitigung einer Ölspur, solange sich die Einsatzkräfte nicht innerhalb eines sicher abgesperrten Bereiches bewegen, empfehle ich das tragen des Helmes. Sorry, daß ich erst jetzt antworte. Ich mußte zuerst das Lächeln wegen dieses gesamten Threads (welches dann nach lesen deines Postings in schallendes Lachen überging) aus dem Gesicht kriegen. Ich persönlich gehe nach lesen deines Postings davon aus, daß du als Privatbekleidung diesen Look bevorzugst. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Stev8e S8., Langenhennersdorf / Sachsen | 484494 | |||
Datum | 22.05.2008 20:26 | 28718 x gelesen | |||
Geschrieben von Lüder Pott"Das oliv-grüne Männchen hat mir außerhalb eines Militärischen Bereichs nichts zu sagen, der darf mich auch nicht anhalten. Also soweit ich weis, muss ein Militärischer Sperrbereich auch als Solcher gekennzeinet werden, dafür gibts direkt Schilder (Die die auch an den Übungsplätzen stehen) Und erst wenn so solche Schilder stehen isses auch einer... auch bei einem Flugunfall! Alles meine eigene Meinung!! Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten. (Und Ihr werdet welche finden!!) | |||||
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Autor | Stev8e S8., Langenhennersdorf / Sachsen | 484495 | |||
Datum | 22.05.2008 20:28 | 28474 x gelesen | |||
Geschrieben von Hagen VollrathAbsichern darf/muss ich die Einsatzstelle immer, die Frage ist eben nur mit welcher Rechtsgrundlage, und das kann bei der Feuerwehr oder beim THW nie eine Straßensperrung in eigener Zuständigkeit oder im Rahmen der Amtshilfe sein. Naja da würd ich dir jetzt aber doch wiedersprechen. Als Feuerwehrmann darfst du die Straße sperren wenn das die lage erfordert und eine zu hohe gefärdung der eigenen kräte bedeuten würde wenn die Straße offen bleibt. Nur REGELN darfst du den Verkehr net! Alles meine eigene Meinung!! Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten. (Und Ihr werdet welche finden!!) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 484499 | |||
Datum | 22.05.2008 20:30 | 28549 x gelesen | |||
Geschrieben von Steve SchumannAlso soweit ich weis, muss ein Militärischer Sperrbereich auch als Solcher gekennzeinet werden, dafür gibts direkt Schilder (Die die auch an den Übungsplätzen stehen) Und erst wenn so solche Schilder stehen isses auch einer... auch bei einem Flugunfall! Zunächst reicht die Erklärung des selben aus. Die Kennzeichnung wird dann baldmöglichst nachgeholt. Und die willst mit einem Feldjäger oder einem Sicherungssoldaten der scharf bewaffnet ist nicht wirklich eine Diskussion darüber anfangen ;-) Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Stev8e S8., Langenhennersdorf / Sachsen | 484500 | |||
Datum | 22.05.2008 20:33 | 28727 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc Dickey"(...) Ja, richtig gelesen! Auch bei der Beseitigung einer Ölspur, solange sich die Einsatzkräfte nicht innerhalb eines sicher abgesperrten Bereiches bewegen, empfehle ich das tragen des Helmes. Also da würd ich voll und ganz zustimmen... ausserdem ist wie schon mal weiter oben erwähnt, das Tragen der Kompletten PSA bei einsätzen nun mal Vorgeschrieben! Der Gruppen bzw Einhaeitsführer kann befehlen zb den Gurt abzulgen oder die Jacke auszuziehen, aber dann muss mindestens eine Warnweste getragen werden! Geschrieben von Marc Dickey (welches dann nach lesen deines Postings in schallendes Lachen überging) Ich wees gar net was daran so lustig sein soll?? "Arbeitsschutz geht ALLE an!" Alles meine eigene Meinung!! Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten. (Und Ihr werdet welche finden!!) | |||||
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Autor | Stev8e S8., Langenhennersdorf / Sachsen | 484501 | |||
Datum | 22.05.2008 20:35 | 28413 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerDie Kennzeichnung wird dann baldmöglichst nachgeholt. Und die willst mit einem Feldjäger oder einem Sicherungssoldaten der scharf bewaffnet ist nicht wirklich eine Diskussion darüber anfangen ;-) Naja ich war lange genug beim bund um darauf ein eideutige Antwort zu haben - NEIN! Aber wenn dem so ist dann stehen da mit ziemlicher sicherheit genug Bundis rum die einem das Schon verklickern, oder? Alles meine eigene Meinung!! Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten. (Und Ihr werdet welche finden!!) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 484503 | |||
Datum | 22.05.2008 20:38 | 28531 x gelesen | |||
Geschrieben von Steve SchumannAlso da würd ich voll und ganz zustimmen... ausserdem ist wie schon mal weiter oben erwähnt, das Tragen der Kompletten PSA bei einsätzen nun mal Vorgeschrieben! Was ist fürmDich die komplette PSA? Mit PA? Mit CSA? Mit Schnittshcutzkleidung? PSA ist kein Selbstzwekc sondern hat die Funktion gegen bestimmte Gefahren zu schützen Sind diese Gefahren nicht vorhanden kann ich mir auch den Schutz sparen. Geschrieben von Steve Schumann Der Gruppen bzw Einhaeitsführer kann befehlen zb den Gurt abzulgen oder die Jacke auszuziehen, aber dann muss mindestens eine Warnweste getragen werden! Sagt wer? Warenweste = Schutz gegen übersehen werden. Wenn ich auf einem Privatgrundstück unterwegs bin brauche ich da wohl eher keine Warnweste. Ich wäre viel glücklicher, wenn die Feuerwehrwelt begreifen würde daß wenn wirklich Gefahr des Übersehenwerdens auf Verkehrsflächen besteht eine X-Mal gewaschene Einsatzjacke (egal ob schwarz mit HuPF Bestreifung oder orange mit silber oder grün mit blau...) jeder Warnweste für 0,99€ gnadenlos unterlegen ist und dann die Warnweste anziehen würden. Geschrieben von Steve Schumann Ich wees gar net was daran so lustig sein soll?? "Arbeitsschutz geht ALLE an!" Jo. Aber bitte sinnvoll und angemessen. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Jens8 F.8, Wernau / Baden-Württemberg | 484504 | |||
Datum | 22.05.2008 20:39 | 28511 x gelesen | |||
Geschrieben von Steve SchumannIch wees gar net was daran so lustig sein soll?? "Arbeitsschutz geht ALLE an!" Befreit aber dennoch nicht davon den Arbeitsschutz der Situation anzupassen. Das ich in entsprechender SChutzkleidung vorne am Unfallauto arbeite versteht sich von selbst. Für was ich ne komplette Klamotte allerdigns brauch um auf die Pylonen aufzupassen entzieht sich meinem Verständnis. Der Situation angepasst. Fertig. Gruß, Jens -Da es ja Mode zu sein scheint seine eigene Meinung zu haben, ist dies natürlich meine Eigene. Wer möchte darf sie gerne auch haben- Feuerwehr Wernau | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 484505 | |||
Datum | 22.05.2008 20:39 | 28628 x gelesen | |||
Geschrieben von Steve SchumannIch wees gar net was daran so lustig sein soll?? "Arbeitsschutz geht ALLE an!" Stimmt, und daher ist wohl zu überlegen ob man den Mitarbeiter (hier FA genannt) der Belastungen aussetzt, welche von PSA ausgehen. Dies läßt sich letztendlich nur rechtfertigen, wenn eine entsprechende Gefährdung vorliegt und diese nicht vor Tätigwerden beseitigt werden kann. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Juli8an 8H., Stemwede / NRW | 484506 | |||
Datum | 22.05.2008 20:40 | 28492 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Hagen Vollrath Unmittelbaren Zwang anwenden und die Person aufhalten (oder sich vor ein Fahrzeug stellen und die Weiterfahrt behindern) ist nicht zulässig. Da braucht man schon die Hilfe der Polizei. Das ist auch für NRW falsch. Nach §27 Abs. 2 FHSG und §68 Abs.1 Nr. 11 ist dies zulässig, danach können sogar Dritte zum Vollstrecken herangezogen werden . Grüße, Julian Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Feuerwehr, der ich angehöre. "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt." Albert Einstein | |||||
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Autor | Mart8in 8S., Damme / Brandenburg | 484508 | |||
Datum | 22.05.2008 20:42 | 28464 x gelesen | |||
Nochmal zur Absicherung der Unfallstelle: Wie sieht die ganze Lage in BRANDENBURG aus? Mein Wehrleiter sagt immer, wir sichern ab, bis die Polizei da ist. Dann macht die das. In der Praxin leiten wir auch noch den Verkehr um. In welcher Vorschrift steht genau beschrieben, wer wann absichert oder sperrt? Mit kameradschaftlichem Gruß -Stöckel- | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 484510 | |||
Datum | 22.05.2008 20:43 | 28354 x gelesen | |||
Geschrieben von Steve Schumanndafür gibts direkt Schilder Ja, aber... Militärischer Sicherheitsbereich ist meist abgezäunt und beschildert - bei einem Manöver in freier Wildbahn definiert die Truppe das mal eben selbst... Oder Verkehrsicherungsposten schützen harmlose Bürger in kleinen fahrenden Blechdosen vor angenehm motorisierten Wildkatzen aus Metall durch die gute alte unbeleuchtete Winkerkelle oder das Zukunftsmodell mit Batterie und Glühbirne. Beim Flugunfall werden unverzüglich Schilder und Absperrung herangeschafft, bis dahin setzt das der Kommandierende vor Ort selbst fest - notfalls mit einem Kreidestrich href="http://de.wikipedia.org/wiki/Auch_ein_Sheriff_braucht_mal_Hilfe" target="_blank">kreidestrich + rote Farbeoder mit der Kraft seiner Metallspritze. Wie schon kurz erwähnt, gibt es auch BW-Gelände, das öffentlich zugänglich ist (Parkplätze, Zufahrten, Eingangsbereiche), die aber nicht per Schild gekennzeichnet sind. Trotzdem ist der Hausherr oliv-grün... Grüße Lüder Pott Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint... | |||||
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Autor | Stev8e S8., Langenhennersdorf / Sachsen | 484512 | |||
Datum | 22.05.2008 20:44 | 28568 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerWas ist fürmDich die komplette PSA? Also die PSA besteht meines wissen nach aus Feuerwehrhelm mir Nackenleder, Feuerwehrhose, Feuerwehrjacke, Feuerwehrstieflen und dem Feuerwehrgurt sowie die Feuerwehrhandschuhe... siehe auch Infos bei Wikipedia Geschrieben von Christian Fischer Ich wäre viel glücklicher, wenn die Feuerwehrwelt begreifen würde daß wenn wirklich Gefahr des Übersehenwerdens auf Verkehrsflächen besteht eine X-Mal gewaschene Einsatzjacke (egal ob schwarz mit HuPF Bestreifung oder orange mit silber oder grün mit blau...) jeder Warnweste für 0,99€ gnadenlos unterlegen ist und dann die Warnweste anziehen würden Da haste recht das seh ich auch so... deswegen ziehen wir ja auch gelgentlich mal bei uns die Warnwestern ÜBER die FWJacke. Alles meine eigene Meinung!! Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten. (Und Ihr werdet welche finden!!) | |||||
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Autor | Stev8e S8., Langenhennersdorf / Sachsen | 484515 | |||
Datum | 22.05.2008 20:48 | 28546 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyStimmt, und daher ist wohl zu überlegen ob man den Mitarbeiter (hier FA genannt) der Belastungen aussetzt, welche von PSA ausgehen. Dies läßt sich letztendlich nur rechtfertigen, wenn eine entsprechende Gefährdung vorliegt und diese nicht vor Tätigwerden beseitigt werden kann. Naja mal ne gegenfrage, ihr kommt zb zu nem VU mit ner eingeklemmten Person, der A-Trupp legt sofort los - gut so. Hat der rest der Mannschaft wirklich die Zeit sich erst die ganzen Klamotten auszuziehen und dann erst die E-Stelle abzusichern??? Also ich würd's nicht machen! Alles meine eigene Meinung!! Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten. (Und Ihr werdet welche finden!!) | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 484516 | |||
Datum | 22.05.2008 20:49 | 28495 x gelesen | |||
Geschrieben von Steve SchumannAlso die PSA besteht meines wissen nach aus Feuerwehrhelm mir Nackenleder, Feuerwehrhose, Feuerwehrjacke, Feuerwehrstieflen und dem Feuerwehrgurt sowie die Feuerwehrhandschuhe... siehe auch Infos bei Wikipedia Hier mal ein Auszug aus der GUV-V C53: § 12. "Zur Verfügung gestellt" heißt jedoch nicht, daß man diese PSA im Feuerwehrdienst auch ständig ständig anhaben muß, sondern nur, daß diese zur Verfügung gestellt werden muß (um sie dann zu Tragen wenn eine entsprechende Gefährdung vorliegt). MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen | 484517 | |||
Datum | 22.05.2008 20:50 | 28600 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Steve Schumann Also die PSA besteht meines wissen nach aus Feuerwehrhelm mir Nackenleder, Feuerwehrhose, Feuerwehrjacke, Feuerwehrstieflen und dem Feuerwehrgurt sowie die Feuerwehrhandschuhe... Wikipedia ist aber keine eingeführte Feuerwehr-Dienstvorschrift. Das ist z.B. die Feuerwehrdienstvorschrift 1 und die bespricht das ganze im Kapitel 2 auch mit dir. Grüße Micha | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen | 484520 | |||
Datum | 22.05.2008 20:55 | 28578 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Steve Schumann Hat der rest der Mannschaft wirklich die Zeit sich erst die ganzen Klamotten auszuziehen und dann erst die E-Stelle abzusichern??? Wer sagt, dass man sich vor dem Absichern ausziehen soll? Wenn festzustellen ist, dass es länger dauert, kann man das immer noch sukzessive machen. Ansonsten kann es auch nicht schaden, bei entsprechender Einsatzmeldung im Sommer nicht mit angezogener HuPf 1 und 4 auf's Auto zu springen, sondern mit 2 und 3 und den Rest im Auto "lose" mitzuführen. Hängt natürlich damit zusammen, ob das von der Ausstattung her vorhanden ist. Ich kenne aber viele Feuerwehren, die ihren Einsatzkräften sowohl "leichte" als auch "schwere" Einsatzkleidung stellen. Grüße Micha | |||||
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Autor | Jose8f M8., Bad Urach / BaWü | 484521 | |||
Datum | 22.05.2008 20:55 | 28449 x gelesen | |||
Geschrieben von Steve SchumannNaja mal ne gegenfrage, ihr kommt zb zu nem VU mit ner eingeklemmten Person, der A-Trupp legt sofort los - gut so. Hat der rest der Mannschaft wirklich die Zeit sich erst die ganzen Klamotten auszuziehen und dann erst die E-Stelle abzusichern??? Also ich würd's nicht machen! Ok, auf der Ebene: Du kommst mit deinem LF an einem See vorbei, wo 100 m weit draußen jemand recht offensichtlich Hilfe braucht. Ziehst Du sicherheitshalber erstmal den Hitzeschutz über die Hupf-Klamotten, falls ein Unterwasservulkan ausbricht? Du hast das Konzept von PSA und Gefährdungsbeurteilung nicht verstanden. PSA ist immer die nachrangige Maßnahme vor anderen Möglichkeiten, und wenn sie angewendet wird dann wirklich nur so viel wie nötig. mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 484522 | |||
Datum | 22.05.2008 20:57 | 28542 x gelesen | |||
Geschrieben von Steve SchumannNaja mal ne gegenfrage, ihr kommt zb zu nem VU mit ner eingeklemmten Person, der A-Trupp legt sofort los - gut so. Hat der rest der Mannschaft wirklich die Zeit sich erst die ganzen Klamotten auszuziehen und dann erst die E-Stelle abzusichern??? Die Frage ist hierbei: Was zieht er schon auf dem Weg zum VU an? Überjacke, Ühose, Helm. Oder leichte Arbeitskleidung plus Helm. Letztere ist in Sekundenschnelle abgenommen und eine dünne Jacke, falls nötig, ebenfalls. Ich sehe das Problem nicht. Woran liegt das? Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 484523 | |||
Datum | 22.05.2008 20:57 | 28598 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael Wulf
Richtig. Ich sehe keinen Grund, warum alle Einsatzkräfte auf der Anfahrt schon mit Überkleidung ausgerüstet sein sollen, wenn es zum VU oder zur Ölspur geht. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Stev8e S8., Langenhennersdorf / Sachsen | 484525 | |||
Datum | 22.05.2008 20:59 | 28624 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael WulfWikipedia ist aber keine eingeführte Feuerwehr-Dienstvorschrift. Das ist z.B. die Feuerwehrdienstvorschrift 1 und die bespricht das ganze im Kapitel 2 auch mit dir Hmm ja das isses net ich fand den Artikel nur sehr passen. Sie bespricht das auch mit mir?? Das ist schön das sie das tut!! Wirklich! Und siehe da was sie unter Punkt 2.1 zu mir sagt... 2.1 Mindestausrüstung 1. Feuerwehrschutzanzug 2. Feuerwehhelm mit nackenschutz 3. Feuerwehrschutzhandschuhe 4. Feuerwehrschutzschuhwerk Also berichtigt mich bitte wenn ich das Falsch verstehe aber unter MINDESTAUSRÜSTUNG verstehe ich die Ausrüstung die jeder FwMann zu tragen hat - egal bei welchem Einsatz und bei welcher tätigkeit... MfG Alles meine eigene Meinung!! Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten. (Und Ihr werdet welche finden!!) | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen | 484527 | |||
Datum | 22.05.2008 21:02 | 28445 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Stefan Brüning Ich sehe keinen Grund, warum alle Einsatzkräfte auf der Anfahrt schon mit Überkleidung ausgerüstet sein sollen, wenn es zum VU oder zur Ölspur geht. ich auch nicht. Warum auch? Grüße Micha | |||||
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Autor | Jens8 F.8, Wernau / Baden-Württemberg | 484529 | |||
Datum | 22.05.2008 21:03 | 28433 x gelesen | |||
Oder sagt sie dir das dir diese Ausrüstung PERSÖNLICH zur verfügung stehen hat. Ich persönlich finde es toll die Ausrüstung zu haben, aber würde sie jetzt nicht bei Wasserrettung, Eisrettung oder der Ölspur im Sommer tragen wollen. Obwohl das ja genauso unter dein Geschrieben von Steve Schumann egal bei welchem Einsatz und bei welcher tätigkeit... Passen würde. Eher weniger produktiv oder sinnvoll wie ich finde. Die Schutzkleidung ist der Gefährdung anzupassen. Gruß, Jens -Da es ja Mode zu sein scheint seine eigene Meinung zu haben, ist dies natürlich meine Eigene. Wer möchte darf sie gerne auch haben- Feuerwehr Wernau | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen | 484530 | |||
Datum | 22.05.2008 21:05 | 28549 x gelesen | |||
Hallo, bitte nochmals Abschnitt 2 lesen. Insbesondere die Punke 2.1.1. und 2.1.2. ! Da steht dann auch was zum Thema "Abweichungen" Grüße Micha | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 484532 | |||
Datum | 22.05.2008 21:06 | 28432 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Steve Schumann 2.1 Mindestausrüstung ... also Helm auch bei: - Arbeiten auf Gewässern ? - Arbeiten in der Einsatzleitung ? ... also Fw-Handschuhe auch bei: - der Ersten Hilfe ? - beim Fahren von Feuerwehrfahrzeugen ? Könntest Du als Berichtigung verstehen ... Gruss Gerhard | |||||
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Autor | Stev8e S8., Langenhennersdorf / Sachsen | 484533 | |||
Datum | 22.05.2008 21:07 | 28538 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan BrüningDie Frage ist hierbei: Was zieht er schon auf dem Weg zum VU an? Überjacke, Ühose, Helm. Oder leichte Arbeitskleidung plus Helm. Letztere ist in Sekundenschnelle abgenommen und eine dünne Jacke, falls nötig, ebenfalls. Ich merk das auch grad, das Problem ist ne Grundsatzfrage... es gibt eine Bestimmte MINDESTAUSRÜSTUNG für Feuerwehrmänner bei Einsätzen. Ich hab das auch grad oben schon mal geschrieben. Es geht hier net um Überhosen oder Hitzeschutzanzüge denn das sind sachen für die Brandbekämpfung. Ich würde auch keine Überhose zu nem VU anziehen, dsa ist klar - es sei denn es ist Arsch kalt draußen. Es geht hier eigentlich um die Frage was ein Feuerwehmann MINDESTENS an haben sollte und wenn ich die FwDV 1 nicht völlig falsch verstehen ist das der Feuerwehrschutzanzug (Hose - sie ganz normale einfache Hose - keine überhose!!, Jacke - da genüngt ja auch ne dunne nach HuPf, nen schicken Halm, Handschuhe und paar Feuerwehrstiefel. Mehr net. Das ist die Mindestausrüstung die jeder Fw mann tragen muss. Alles andere was man sich noch so überwerfen kann - kann man anziehen... muss es aber net, denn das entscheiden dann andere... MfG Alles meine eigene Meinung!! Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten. (Und Ihr werdet welche finden!!) | |||||
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Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 484536 | |||
Datum | 22.05.2008 21:09 | 28491 x gelesen | |||
Hallo, (<-- Begrüßung) Geschrieben von Markus Gültzow Weil Anhaltestab Anhaltestab ist und Hoheitszeichen Hoheitszeichen. Richtig. Deshalb fällt in Berlin und auch in Jockgrim bei gelegentlichem Absperren von E-Stellen nicht urplötzlich was vom Himmel. Geschrieben von Markus Gültzow Übringens wieviel Einwohner hat Jockgrim und wieviele ESt. sichert ihr denn so im Jahr ab? Jockgrim hat 6975 Einwohner (Stand 31.12.2007). Bei rund 60 Einsätzen/a sichern wir also maximal 60 Einsatzstellen ab. Und das jetzt genau was mit dem Thema Helmpflicht bei Verkehrsabsicherung zu tun? MfG Daniel Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht. Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung! | |||||
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Autor | Stev8e S8., Langenhennersdorf / Sachsen | 484537 | |||
Datum | 22.05.2008 21:10 | 28618 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael WulfDa steht dann auch was zum Thema "Abweichungen" Ja aber da steht auch "Auf Befehl des Einheitsführers" und das hab ich ja vorhin schon mal geschrieben. Oder würdest du dich in der Frage mit deinem Gruppen- oder Zugführer anlegen?? Alles meine eigene Meinung!! Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten. (Und Ihr werdet welche finden!!) | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 484540 | |||
Datum | 22.05.2008 21:13 | 28622 x gelesen | |||
Geschrieben von Steve SchumannIch merk das auch grad, das Problem ist ne Grundsatzfrage... es gibt eine Bestimmte MINDESTAUSRÜSTUNG für Feuerwehrmänner bei Einsätzen. Richtig. Die muss auch jedem FA zur Verfügung stehen und sollte zu jedem Einsatz mitgenommen werden. Geschrieben von Steve Schumann Ich würde auch keine Überhose zu nem VU anziehen, dsa ist klar - es sei denn es ist Arsch kalt draußen. Genau. Hier machst Du doch genau DAS. Du bewertest die Situation und trägst (oder läßt tragen) die für DIESE Einsatzlage notwendige Schutzkleidung. Aber eben nicht die KOMPLETTE. Geschrieben von Steve Schumann Das ist die Mindestausrüstung die jeder Fw mann tragen muss. Nein. Es gibt Arbeiten, wo ich auch in Flipflops rumlaufen könnte, wenn die Gefährdungsanalyse und der Einsatzbefehl das hergeben. Es gibt nach wie vor keinen guten Grund, IMMER beim Straßefegen den Helm zu tragen. Genausowenig, wie ich das im ELW mache. Da bin ich aber genauso im Einsatz, wie der Kollege auf der Straße. Geschrieben von Steve Schumann Alles andere was man sich noch so überwerfen kann - kann man anziehen... muss es aber net, denn das entscheiden dann andere... Ja. Das bezieht sich aber nunmal auf die komplette Schutzkleidung. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Mich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen | 484541 | |||
Datum | 22.05.2008 21:15 | 28418 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Steve Schumann
Wenn ich nicht gerade selber der Zugführer bin, schon ;-). Anlegen ist vielleicht das falsche Wort, aber ich würde den Kollegen sicherlich mit Nachdruck drauf hinweisen, dass da gerade was schief läuft. Grüße Micha | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 484542 | |||
Datum | 22.05.2008 21:15 | 28426 x gelesen | |||
Geschrieben von Steve Schumann
Ja. Natürlich. Dieser darf aber gerne den GMV benutzen und beim Straßefegen den Helm abnehmen lassen. Genau das hast Du doch wehement verneint. Geschrieben von Steve Schumann
Im Einsatz nicht. Nach dem Einsatz darf man dem aber durchaus mal sagen, wenn es man etwas an dieser Entscheidung auszusetzen hat. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 484543 | |||
Datum | 22.05.2008 21:20 | 28492 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Bernhard Glas Besteht nach irgendeiner UVV od. FwDV diese Helmpflicht? Nein. Geschrieben von Bernhard Glas diese aber im Streifenwagen keine Helme mitführt, also auch keine aufsetzte könnte. Braucht sie auch nicht, genauso wenig wie die Straßenmeisterei Helme beim beseitigen von Ölspuren trägt, und die machen diese oder ähnliche Arbeiten im Straßenverkehr WESENTLICH öfter als wir! MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm http://hvo-vilseck.de/index1.html http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg | |||||
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Autor | Stev8e S8., Langenhennersdorf / Sachsen | 484544 | |||
Datum | 22.05.2008 21:23 | 28539 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan BrüningGenau. Hier machst Du doch genau DAS. Du bewertest die Situation und trägst (oder läßt tragen) die für DIESE Einsatzlage notwendige Schutzkleidung. Aber eben nicht die KOMPLETTE. Weil die Überhose ja net zur Mindestausrüstung gehört. Geschrieben von Stefan Brüning Nein. Es gibt Arbeiten, wo ich auch in Flipflops rumlaufen könnte, wenn die Gefährdungsanalyse und der Einsatzbefehl das hergeben. Würdest du das wirklich machen? Also ich will nochmal auf das eigentlich Thema zurück kommen, Helmpflicht bei Verkehrsabsicherungen es gibt nun mal nach der Dienstvorschrift 1 eine Mindestausrüstung für die Feuerwehr. Diese würde ich - auch im eigenen Intresse - immer tragen. Und ich kann mir auch beim besten willen nicht vorstellen, das eine Führungskraft da was anderes zulässt, zumindest bei der Verkehrsabsicherung. (Mal vom ELW abgesehen - das ist ja ne andere Situation) Alles meine eigene Meinung!! Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten. (Und Ihr werdet welche finden!!) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 484546 | |||
Datum | 22.05.2008 21:26 | 28457 x gelesen | |||
Geschrieben von Steve SchumannWürdest du das wirklich machen? Einigen wir uns auf Birkenstocks ;-) Geschrieben von Steve Schumann Und ich kann mir auch beim besten willen nicht vorstellen, das eine Führungskraft da was anderes zulässt, zumindest bei der Verkehrsabsicherung. Mir fällt da spontan eine ein, die das aber ggf. so andordnen würde. Die sehe ich sogar jeden Morgen beim rasieren... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen | 484547 | |||
Datum | 22.05.2008 21:27 | 28416 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Steve Schumann Und ich kann mir auch beim besten willen nicht vorstellen, das eine Führungskraft da was anderes zulässt, zumindest bei der Verkehrsabsicherung. Warum sollte die das nicht zulassen? Ich kann mir das sehr gut vorstellen und würde entsprechendes Vorgehen auch anordnen, wenn es die Lage hergibt. Geschrieben von Steve Schumann Mal vom ELW abgesehen - das ist ja ne andere Situation Stimmt vollkommen! Aber dann müsste man eigentlich im ELW den Helm tragen, weil man beim Aussteigen mit dem Kopf an den Türrahmen stoßen kann, während einem draußen beim Straßekehren der Himmel i.d.R. nicht auf den Kopf fällt. Grüße Micha | |||||
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Autor | Dani8el 8Z., Erlenbach / Bayern | 484559 | |||
Datum | 22.05.2008 21:36 | 28491 x gelesen | |||
ich mach mir des einfach: wenn ich absicher: nachts: lass ich den helm auf da meiner noch leuchtet. tagsüber: lass ich ihn lieber auf da viele leute aus meiner erfahrung heraus sich nicht so gerne mit jmd anlegen der nen helm aufhatt(nach dem motto: ich muss da aber unbedingt jetz durchfahren) beim aufräumen helfe lass ich ihn im lf liegen da bei uns die straße komplett zugemacht wird und außer uns niemand da rumfährt. wir haben zum glück die möglichkeit denverkehr umzuleiten | |||||
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Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 484560 | |||
Datum | 22.05.2008 21:36 | 28444 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Steve Schumann Also ich will nochmal auf das eigentlich Thema zurück kommen, Helmpflicht bei Verkehrsabsicherungen es gibt nun mal nach der Dienstvorschrift 1 eine Mindestausrüstung für die Feuerwehr. Richtig. Von deren vollumfänglichen Nutzung nach Weisung des Einheitsführers abgewichen werden kann! Ist das so schwer zu verstehen? Geschrieben von Steve Schumann Diese würde ich - auch im eigenen Intresse - immer tragen. Dann begründe das mal bitte schlüssig. Geschrieben von Steve Schumann Und ich kann mir auch beim besten willen nicht vorstellen, das eine Führungskraft da was anderes zulässt, zumindest bei der Verkehrsabsicherung. Dann gehört die Führungskraft zukünftig grundsätzlich mit Absperrblätsch, Warnweste und der restlichen Montur in die Wallachei gestellt. MfG Daniel Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht. Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung! | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 484567 | |||
Datum | 22.05.2008 21:40 | 28449 x gelesen | |||
Geschrieben von Steve Schumann
Was hängst Du dich eigentlich an deiner Mindestausstattung auf, obwohl Du das in einem anderen Beitrag selbst relativiert hast? Diese Ausstattung ist jedem FA zur Verfügung zu stellen, d.h. nicht, dass sie immer und überall zu tragen ist. Geschrieben von Steve Schumann
Ganz ehrlich? Hab ich schon gemacht. Im ELW. Ist zugegebenermaßen nicht die Regel und die Stiefel standen bereit aber da sehe ich kein Problem. Geschrieben von Steve Schumann Also ich will nochmal auf das eigentlich Thema zurück kommen, Helmpflicht bei Verkehrsabsicherungen es gibt nun mal nach der Dienstvorschrift 1 eine Mindestausrüstung für die Feuerwehr. Genau. Diese muss Dir für den EInsatz prinzipiell zur Verfügung stehen. Geschrieben von Steve Schumann Diese würde ich - auch im eigenen Intresse - immer tragen. Und ich kann mir auch beim besten willen nicht vorstellen, das eine Führungskraft da was anderes zulässt, zumindest bei der Verkehrsabsicherung. Ich kann es mir sehr lebhaft vorstellen und halte es auch für völlig legitim. Und Du darfst mir glauben (auch wenn der Kollege aus Berlin sich das für den ländlichen Bereich nicht vorstellen kann), dass wir sehr regelmäßig und häufig Einsatzstellen absichern müssen. Darunter auch sehr schnell befahrene Verkehrswege. Geschrieben von Steve Schumann (Mal vom ELW abgesehen - das ist ja ne andere Situation) Nein. Nach deiner Argumentation muss auch im ELW und in jeder anderen Einsatzsituation die volle PSA (deine "Mindestausstattung") getragen werden. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 484569 | |||
Datum | 22.05.2008 21:42 | 28557 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Daniel Ziegler nachts: lass ich den helm auf da meiner noch leuchtet. Jetzt lach ich mich gleich tot! Geschrieben von Daniel Ziegler tagsüber: lass ich ihn lieber auf da viele leute aus meiner erfahrung heraus sich nicht so gerne mit jmd anlegen der nen helm aufhatt(nach dem motto: ich muss da aber unbedingt jetz durchfahren) Die Verkehrsteilnehmer interessieren sich mit Sicherheit nicht dafür, ob du nen Helm auf dem Kopf hast. Und es hindert sie nicht daran zu maulen, weil sie jetzt beidrehen müssen. Geschrieben von Daniel Ziegler beim aufräumen helfe lass ich ihn im lf liegen da bei uns die straße komplett zugemacht wird und außer uns niemand da rumfährt. Totgelacht... MfG Daniel Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht. Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung! | |||||
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Autor | Axel8 S.8, Remscheid / NRW | 484583 | |||
Datum | 22.05.2008 21:55 | 28455 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Julian Holsing Das ist auch für NRW falsch. Nach §27 Abs. 2 FHSG und §68 Abs.1 Nr. 11 ist dies zulässig, danach können sogar Dritte zum Vollstrecken herangezogen werden . Hüstel. Mein FSHG hört bei §46 auf. Du meintest sicher §68 VwVGNW:-) Und im Gegensatz zu der von Christian dargestellten Rechtslage in BWÜ liegen die Rechte nach §27 Abs. 2 FSHG nicht nur beim EL sondern bei jeder Einsatzkraft. Sogar die Anwendung unmittelbarer Gewalt ist laut VwVGNW rechtens, dazu braucht es keine Polizei. Tschökes, Axel Solanka. | |||||
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Autor | Pete8r L8., Flöha / Sachsen | 484599 | |||
Datum | 22.05.2008 22:18 | 28560 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Daniel Metzger Die Verkehrsteilnehmer interessieren sich mit Sicherheit nicht dafür, ob du nen Helm auf dem Kopf hast. Und es hindert sie nicht daran zu maulen, weil sie jetzt beidrehen müssen aber Du schlägst dir den Kopf nicht mehr auf dem Asphalt blutig :-) nachdem dir die Beine gebrochen wurden. Nachdem ich die Kommentare der letzten paar Stunden gelesen habe, ist mein Abend gerettet. Lieber Kollege aus Langenhennersdorf, bitte bitte überdenke mal das was du in den letzten paar Wortmeldungen geschrieben hast. Auch ich kenne eine verantwortliche Fükr. die das mit dem Helm vom GH zum GH braucht. Das machts aber nicht richtiger. Die Vergleiche bezüglich Himmel und Kopf hatten wir ja heute zur Genüge. Was passiert dir denn bei der profanen Ölspur ohne Helm(zugegeben, der Kam/Koll. nebenan könnte dir den Besenstiel vor die Rübe hauen)? Grundausstattung jedes FA heißt nicht das er das die ganze Zeit tragen muss. Immer noch lachende Grüße Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 484617 | |||
Datum | 22.05.2008 22:38 | 28606 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Peter Lieffertz Was passiert dir denn bei der profanen Ölspur ohne Helm(zugegeben, der Kam/Koll. nebenan könnte dir den Besenstiel vor die Rübe hauen)? Naja, es könnte plötzlich eine dreiteilige Schiebleiter vom Himmel fallen und dich erschlagen.... Gut, das ist jetzt nicht soooo wahrscheinlich, aber ich hab mal einen Film gesehen, da ist mitten in der Kalahari eine Cola-Flasche vom Himmel gefallen (so eine alte aus Glas, richtig schwer, nicht der neumodische Plastikkram), einfach so, aus heiterem Himmel, und hätte fast eine Giraffe erschlagen!!!! Tjaja.... :-) MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist." (Johann Friedrich Krügelstein: Vollständiges System der Feuerpolizeywissenschaft, 1799) | |||||
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Autor | Jens8-Ei8ke 8S., Grevenbroich / NRW | 484650 | |||
Datum | 23.05.2008 00:34 | 28499 x gelesen | |||
Zur Absicherung bestehe an der EST sicher nicht auf Überhose und -jacke. Da reicht auch ein Shirt mit Weste drüber. Mit "dünner" Einsatzhose! Aber nur weil es warm ist, zieht sich auch keiner die Hose oder die Stiefel aus. Sicherlich ist die Gefahr im ELW überfahren zu werden relativ gering (höchstens vom EL und da hilft auch kein Helm, höchstens Ohrstöpsel), deshalb ist das tragen des Helms im Fahrzeug auch eher überflüssig, aber auf der Straße kann einen so ein Auto schon mal treffen und wenn man dann auf den Kopf fällt, freut sich die Familie und der Lebenspartner sicherlich auf einen ständig sabbernden Apalliker, denn es rund um die Uhr zu versorgen und die Windeln zu wechseln gilt. Wenigstens können die Kinder in der Schule einen Interessanten Aufsatz über den Job des Papas schreiben. Heutzutage lässt sich ziemlich viel am Körper reparieren, aber wenn der Kopf kaputt ist, dann wird es schon schwierig und mehr als ernst. Sicherlich ist es unangenehm bei fünfunddreißig Grad im Schatten mit Helm zu arbeiten, aber erstens lassen die Mitarbeiter in Betrieben und auf dem Bau auch dann den Helm auf und zweitens gibt es Getränke im Fahrzeug. Sobald es die EST zulässt, wird auch "Helmfreiheit" verordnet. Das steht völlig außer Frage. Aber jeder, der Verantwortung für andere trägt, sollte sich dieser Verantwortung auch bewusst sein. Gerade mit ZF-Qualifikation. Als Einsatzleiter kann es halt schon mal passieren, dass man sich durch bestimmte Anordnungen unbeliebt macht. Zur Verantwortung zählt selbstverständlich auch, dass an Einsatzstellen, bei denen die PSA die Einsatzkräfte durch zu langes tragen "schädigen" könnte, frühzeitig für Unterstützung und Ablösung zu sorgen. Andererseits glaube ich kaum, das es besonders Gesund ist über einen längeren Zeitraum im Shirt und ohne Kopfbedeckung in der Sonne zu stehen und eine Einsatzstelle abzusichern. Ebenso ist ein stundenlanges Arbeiten mit Helm im Sommer nicht Wellness pur. Da hilft nur eine vorausschauende Planung an einer EST. Interessant finde ich wohl, dass in Zusammenhang mit „Helm“ von einigen immer wieder „auf den Kopf fallen“ genannt wird. Der Helm schützt nicht nur vor irgendwas von oben. Darum auch noch einmal der Verweis auf den Sport (Motorsport, Skaten, Fahrradfahren, Reiten u.v.m.). Dort wird auch schon mal ein Helm getragen. Aber nicht, weil einem das Rad auf den Kopf fallen könnte. | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 484651 | |||
Datum | 23.05.2008 00:38 | 28485 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Jens-Eike Schiffer Interessant finde ich wohl, dass in Zusammenhang mit „Helm“ von einigen immer wieder „auf den Kopf fallen“ genannt wird. Der Helm schützt nicht nur vor irgendwas von oben. Sondern? Wenn ich mich recht entsinne sind die Normprüfungen auf diese Gefahr hin ausgelegt. Würde man beispielsweise auch auf seitliche "Geschosse" abzielen bliebe konsequenterweise nur der Vollschalenhelm bzw. Form 1b nach neuer EN 443. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist." (Johann Friedrich Krügelstein: Vollständiges System der Feuerpolizeywissenschaft, 1799) | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 484654 | |||
Datum | 23.05.2008 00:45 | 28408 x gelesen | |||
Geschrieben von Jens-Eike SchifferDarum auch noch einmal der Verweis auf den Sport (Motorsport, Skaten, Fahrradfahren, Reiten u.v.m.). Dort wird auch schon mal ein Helm getragen. Aber nicht, weil einem das Rad auf den Kopf fallen könnte. Netter Ansatz. Dürfte, sofern konsequent verfolgt, dazu führen, daß man einen speziellen Helm für Verkehrssicherungsaufgaben mitführen muß - natürlich zusätzlich zu dem anderen, den man dann trägt wenn man befürchtet von oben was abzukriegen. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 484655 | |||
Datum | 23.05.2008 00:51 | 28469 x gelesen | |||
Geschrieben von Jens-Eike SchifferInteressant finde ich wohl, dass in Zusammenhang mit „Helm“ von einigen immer wieder „auf den Kopf fallen“ genannt wird. Der Helm schützt nicht nur vor irgendwas von oben. Darum auch noch einmal der Verweis auf den Sport (Motorsport, Skaten, Fahrradfahren, Reiten u.v.m.). Dort wird auch schon mal ein Helm getragen. Aber nicht, weil einem das Rad auf den Kopf fallen könnte. Hallo, dort werden Spezialhelme für spezielle Gefährdungen getragen. Vergleiche doch mal einen Helm vom Motorsport, Skaten, Fahrradfahren oder Reiten mit einem Helm der Feuerwehr. Bei der Siegerehrung werden Motorsporthelme abgenommen und im Biergarten auch die Helme der Skater, Fahrradfahrer ... Niemand würde auf die Idee kommen, nach einem F 1 Rennen bei der Siegerehrung den Motorsporthelm aufzulassen, nur weil er beim Rennen notwendig ist. Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 484656 | |||
Datum | 23.05.2008 00:53 | 28426 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard PfeifferNiemand würde auf die Idee kommen, nach einem F 1 Rennen bei der Siegerehrung den Motorsporthelm aufzulassen, nur weil er beim Rennen notwendig ist. Und das trotz der ständigen Gefahr im Siegestaumel vom Treppchen zu fallen! ;-) MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Jens8-Ei8ke 8S., Grevenbroich / NRW | 484658 | |||
Datum | 23.05.2008 00:59 | 28569 x gelesen | |||
Stellt sich die Frage, wie mir ein Fahrradhelm bei einem Sturz hilft, denn die sind in der Regel auch keine Vollschalenhelme (im Sinne von den ganzen Kopf bedecken und nicht voll ausgeschäumt). Selbst wenn ich "nur" einen alten ALU-Helm trage, schützt dieser, sofern er richtig angespasst und eingestellt wurde, einen Großteil meines Kopfes beim Aufprall auf den Boden, einer Bürgersteigkante oder einer Motorhaube. Denn selbst die alte "Murmel kann Kräfte aufnehmen und verteilen. Sie schützt außerdem noch vor kleineren Teilen, die in den Kopf eindringen könnten. Wenn auch sicher nicht so gut wie ein Vollschalenhelm. Steht mir aber kein anderes Material zur Verfügung, dann lieber so als gar nicht. Es stellt doch jeder ein Warndreieck auf (privat), auch wenn jeder von uns weiß, dass es effektivere Methoden gibt. | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 484661 | |||
Datum | 23.05.2008 01:15 | 28374 x gelesen | |||
Geschrieben von Jens-Eike SchifferSelbst wenn ich "nur" einen alten ALU-Helm trage, schützt dieser, sofern er richtig angespasst und eingestellt wurde, einen Großteil meines Kopfes beim Aufprall auf den Boden, einer Bürgersteigkante oder einer Motorhaube. Denn selbst die alte "Murmel kann Kräfte aufnehmen und verteilen. Sie schützt außerdem noch vor kleineren Teilen, die in den Kopf eindringen könnten. Hallo, dann wäre es ja noch besser, wenn zur Verkehrsabsicherung Brandschutzkleidung, Schnittschutzhose und darüber CSA getragen wird. Mit Sicherheit würden mehr Kräfte aufgenommen und verteilt werden. Wollen wir das? Ist das vernünftig? Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | |||||
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Autor | Jens8-Ei8ke 8S., Grevenbroich / NRW | 484662 | |||
Datum | 23.05.2008 01:24 | 28354 x gelesen | |||
Richtig. Im Biergarten nach dem Radeln sitze ich auch ohne den Helm, den ich zum Skifahren genauso nutzen kann wie zum Skaten und Reiten. Wenn ich Pause mache, dann brauche ich den ja auch nicht auf dem Kopfe. Und wenn ich auserhalb einer Gefährdung im Feuerwehreinsatz bin, ziehe ich den auch aus. Quasi auch bei der Pause im Einsatz. Auch ohne Biergarten. Leider haben wir bei der Feuerwehr keinen anderen Helm. Deshalb doch besser den, als ohne. Bei einem Dachstuhlbrand haben die Einsatzkräfte auf dem Dach doch auch einen Helm auf, obwohl von oben nichts kommen kann. Also oben ohne? Und wenn es wieder nach unten geht, zieht man den Helm wieder auf? Ich gehe jetzt völlig Helmfrei dahin, wo ich beim rausfallen trotzdem eine Beule riskiere und wünsche allen eine beulenfreie Nacht. Seht ihr, so Wirklickeitsfremd bin ich gar nicht. | |||||
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Autor | Fran8k R8., Eppelborn / Saarland | 484698 | |||
Datum | 23.05.2008 11:08 | 28364 x gelesen | |||
Geschrieben von Hagen VollrathIch wollte nur darauf hinaus, dass eben nicht jeder Fahrzeuge oder Personen anhalten darf. Die Feuerwehr sichert im Regelfall ihre Einsatzstelle, wenn da jemand durch will wird es meist schwierig. Das sah die Polizei bei einem Einsatz im letzten Jahr anders, als ein Autofahrer durch die Feuerwehr-"Absperrung" durchfahren wollte. Die Polizisten hatten jedenfalls eine eindeutige Meinung, wie man sich bei einer roten Feuerwehr-Kelle zu verhalten hat und haben das auch durchgesetzt. Gruß Frank | |||||
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Autor | Juli8an 8H., Stemwede / NRW | 484703 | |||
Datum | 23.05.2008 11:32 | 28484 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Axel Solanka Du meintest sicher §68 VwVGNW:-) Ups. Ja natürlich meinte ich §68 VwVGNW. Mfg, Julian Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Feuerwehr, der ich angehöre. "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt." Albert Einstein | |||||
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Autor | Sven8 B.8, Peine / Niedersachsen | 484724 | |||
Datum | 23.05.2008 14:04 | 28456 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Hagen Vollrath Das oliv-grüne Männchen hat mir außerhalb eines Militärischen Bereichs nichts zu sagen, der darf mich auch nicht anhalten. Feldjäger haben gegenüber Zivilisten keinerlei Befugnisse, sie dürfen auch nicht in den Straßenverkehr eingreifen. Ich war 1985/86 ein oliv-grünes Männchen, in der Funktion als Militärkraftfahrer. Bei motorisierten Märschen wurde die Marschstrecke an bestimmten Punkten, z.B. Kreuzungen, von Feldjägern abgesichert, d.h., im Klartext, die Straße wurde gesperrt, bis die Marschkolonne passiert hatte. Deiner Logik folgend, mal angenommen, irgend ein Schlaumichel hätte gesagt, was scheren mich die Anhaltezeichen des Feldjägers, der hat mir als Zivilisten nichts zu sagen, und er wäre meinen Kameraden oder mir dann vor die Karre gefahren, hätte er das vermutlich schlicht mit dem Leben bezahlt. Warum? Weil die Karre, die ich bewegt habe, nun ja, sagen wir mal, etwas mehr wiegt, als andere Autos .... 55 Tonnen .... Wenn das nun kein Eingriff in den normalen Straßenverkehr ist *g* MkG, Sven | |||||
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Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 484736 | |||
Datum | 23.05.2008 14:43 | 28380 x gelesen | |||
Hi Christian, Geschrieben von Christi@n Pannier Gut, das ist jetzt nicht soooo wahrscheinlich, aber ich hab mal einen Film gesehen, da ist mitten in der Kalahari eine Cola-Flasche vom Himmel gefallen (so eine alte aus Glas, richtig schwer, nicht der neumodische Plastikkram), einfach so, aus heiterem Himmel, und hätte fast eine Giraffe erschlagen!!!! Tjahaa, der Film hieß dann aber wohl "Die Götter müssen verrückt sein...", und die Flasche trifft dann keine Giraffe, sondern einen afrikanischen Ureinwohner. MfG Daniel Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht. Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung! | |||||
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Autor | Ingo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen | 484739 | |||
Datum | 23.05.2008 15:20 | 28493 x gelesen | |||
Dieser Thread ist lustig, natürlich haben die Mitarbeiter des Bauhofs oder die Polizei HUPF Kleidung und Helm an wenn sie die Straße fegen. Und die FW macht ab sofort keinen RD mehr weil mit den in der DV1 dargestellten Handschuhen noch nicht einmal Puls fühlen möglich ist. Völlig verwundert Ingo | |||||
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Autor | Bern8har8d G8., München / Bayern | 484742 | |||
Datum | 23.05.2008 15:59 | 28401 x gelesen | |||
... das muß man jetzt aber nicht verstehen, oder? Es handelt sich hier ausschließlich um meine private Meinung. Sie kann durchaus von der meines Arbeitgebers, und/oder Vorgesetzten abweichen. Dies ist weder beabsichtigt noch als beabsichtigt anzusehen. | |||||
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Autor | Dirk8 W.8, Algermissen / Niedersachsen | 484744 | |||
Datum | 23.05.2008 16:10 | 28564 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Ingo zum Felde Dieser Thread ist lustig,dito meine Meinung. Geschrieben von Ingo zum Felde Völlig verwundertNö, das nu nicht. Kommt doch hier öfter vor! (-: Gruß, Dirk Alles meine persönliche Meinung usw.. Geh immer vom Schlimmsten aus, dann kannst du nur positiv überrascht werden! | |||||
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Autor | Stev8e S8., Langenhennersdorf / Sachsen | 484769 | |||
Datum | 23.05.2008 18:24 | 28480 x gelesen | |||
Hallo Stefan, ich hab mich heut nochmal belesen, hatte in der Bereitschaftszeit ja bissel Ruhe dazu. ICh wollt nur auf nummer sicher gehen und die ganze angelegenheit hat mich Persönlich auch sehr interresiert. Kann ja auch sein das ich mich geirrthab, nicht wahr?? (-: Also erstmal möcht ich nochmal klar stellen das es rein um das Gesetzliche geht. Was dann jeder macht ist ja seine sache, ich sag mal solange nix passiert ist das ja ok, denk ICH mal. Also ich hab folgendes heraus gefunden, BGV-V C 53 da steht: § 12. (1) Zum Schutz vor den Gefahren des Feuerwehrdienstes bei Ausbildung, Übung und Einsatz müssen folgende persönliche Schutzausrüstungen zur Verfügung gestellt werden: 1. Feuerwehrschutzanzug 2. Feuerwehrhelm mit Nackenschutz 3. Feuerwehrschutzhandschuhe 4. Feuerwehrschutzschuhwerk das hatten wir ja alles schon besprochen das die Ausrüstung zur verfügung gestellt werden muss. Daraus resultiert noch keine tragepflicht, da geh ich mit! Aber dann hab ich das hier gefunden: BGV-V C 53 da steht: Verhalten im Feuerwehrdienst § 17. (1) Im Feuerwehrdienst dürfen nur Maßnahmen getroffen werden, die ein sicheres Tätigwerden der Feuerwehrangehörigen ermöglichen. Im Einzelfall kann bei Einsätzen zur Rettung von Menschenleben von den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschriften abgewichen werden. Zu § 17 Abs. 1: Diese Forderung ist z.B. erfüllt, wenn – das Tragen der persönlichen Schutzausrüstung überwacht wird. Die Pflicht zum Tragen persönlicher Schutzausrüstung ergibt sich aus § 30 der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (GUV-V A 1), – beim Tragen von isolierender Schutzkleidung eine Überbelastung des Körpers durch Wärmestau vermieden wird, – die Anforderungen bei Ausbildung, Übung und Einsatz den körperlichen und fachlichen Fähigkeiten der Feuerwehrangehörigen angemessen sind, – Anordnungen und Maßnahmen am Einsatzort den feuerwehrtaktischen Belangen entsprechen, unter Beachtung der Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschriften, (2) Die speziellen persönlichen Schutzausrüstungen sind je nach der Einsatzsituation zu bestimmen. (3) Feuerwehrangehörige, die am Einsatzort durch den Straßenverkehr gefährdet sind, müssen hiergegen durch Warn- oder Absperrmaßnahmen geschützt werden. (4) Tragbare Feuerwehrgeräte müssen von so vielen Feuerwehrangehörigen getragen werden, dass diese Feuerwehrangehörigen nicht gefährdet werden. Ich denke das aus der C53 schon eine generelle Pflicht zum Tragen eben dieser Ausrüstun resultiert, oder hab ich wirklich nen Denkfehler. Ich willst nochmal sagen, wenn der Einheitsführer bei 35°C im Schatten Jacke ausziehen lässt dann ist das ja seine sache, kann er ja machen, aber was wenn dann wiede erwarten doch was passiert??? MfG Alles meine eigene Meinung!! Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten. (Und Ihr werdet welche finden!!) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 484770 | |||
Datum | 23.05.2008 19:04 | 28482 x gelesen | |||
Geschrieben von Steve SchumannIch denke das aus der C53 schon eine generelle Pflicht zum Tragen eben dieser Ausrüstun resultiert, oder hab ich wirklich nen Denkfehler. Ja. Dein Denkfehler ist, daß Du die in den Erläuterungen zu §17 Abs. 1 UVV Feuerwehr (Pflicht zum Tragen der PSA hergeleitet aus § 30 GUV-V A 1) mit der Pflicht immer die in §12 Abs. 1 UVV Feuerwehr genannte PSA gleich setzt. Dem ist eben nicht so. Auch hier gilt, daß diese PSA nur dann in in der Form getragen werden muß, wie die abhänhgig von den vorliegenden Gefahren erforderlich ist. Es gibt viel zu viele mögliche Situationne im Feuerwehrdienst, als daß man das durch genaue Vorgaben wann was wie an PSA zu tragen ist regelementieren könnte. Zum Feuerwehrdienst gehört ja z.B. auch die Ausbildung im Lehrsaal. Warum soll ich da mit der in §12 Abs. 1 genannten Ausrüstung rumsitzen? Zum Feuerwehrdienst gehört auch die Tätigkeit in einer Einsatzzentrale/ Funkbude/ Nachalarmierngsstelle/ FEZ/... Warum soll das Personal da die in §12 Abs. 1 genannte PSA tragen. Man kann auf Wehrebene durchaus die Anweisung ausgeben "Beim Ausrücken zu einem Einsatz bzw. beim Absitzen an der Einsatzstelle ist bei jedem Einsatz folgende Kombination an PSA mindestens zu tragen: ...:". Das hat aber nichts mit der UVV Feuerwehr zu tun sondern ist dann eine Regelung am Standort. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Adol8f H8., Rosenheim / Bayern | 484945 | |||
Datum | 24.05.2008 20:16 | 28492 x gelesen | |||
IMHO kommt es auch beim Absichern des Verlehrs immer auf die genauen Umstände an. Wenn nur Kurz eine Straße gesperrt wird, dann würde ich natürlich den Helm auflassen. Beim längeren Absperren würde ich eher die Kappe wählen, wo wir wieder bei der Polizei und dernen "fehlenden" Helmen. Ganz ohne Kopfbedeckung würd ich es nicht machen, egal ob praktisch oder nicht. | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 484958 | |||
Datum | 24.05.2008 21:29 | 28318 x gelesen | |||
Geschrieben von Adolf HuberGanz ohne Kopfbedeckung würd ich es nicht machen, egal ob praktisch oder nicht. Warum? Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 484968 | |||
Datum | 24.05.2008 21:54 | 28449 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Adolf Huber Beim längeren Absperren würde ich eher die Kappe wählen, wo wir wieder bei der Polizei und dernen "fehlenden" Helmen. Wir hatten vor Jahren auch mal einen stelv. Kdt. der immer gesagt hat, wenn man keinen Helm auf hat, ist auf jeden Fall eine "Arbeitsmütze" zu tragen. Den Sinn habe ich bis heute nicht verstanden, er konnte aber auch nie eine einleuchtende Erklärung dafür liefern. Darum gilt für mich, Helm auf wenn erforderlich, das muss beim absperren einer Straße, Ölspur kehren o.ä. nicht der Fall sein und schreibt auch keiner vor. MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm http://hvo-vilseck.de/index1.html http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 484974 | |||
Datum | 24.05.2008 22:15 | 28436 x gelesen | |||
Geschrieben von Christof StroblDen Sinn habe ich bis heute nicht verstanden, er konnte aber auch nie eine einleuchtende Erklärung dafür liefern. Sommer: Sonnenschutz Winter: Wärmeerhalt MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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