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ThemaJugendfeuerwehr auf der BAB???72 Beträge
RubrikEinsatz
 
AutorBern8har8d G8., München / Bayern485654
Datum28.05.2008 13:5516649 x gelesen
Einfach mal anschauen und wundern...
FF Gräfelfing. Besonders das letzte Bild ist sehenswert...
Aber: Die JF ler sind nicht von der FF Gräfelfing, sondern von der FF Unterpfaffenhofen

Gruß aus München (is auch da in der Ecke...)


Es handelt sich hier ausschließlich um meine private Meinung. Sie kann durchaus von der meines Arbeitgebers, und/oder Vorgesetzten abweichen. Dies ist weder beabsichtigt noch als beabsichtigt anzusehen.

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AutorIrak8li 8W., Haar / Bayern485660
Datum28.05.2008 14:3514376 x gelesen
Vielleicht mal zuerst anfragen ob die nicht schon über 16 sind und wie in München als JF am Einsatzdienst teilnehmen dürfen, und dann den Zeigefinger auspacken.


Irakli

FWnetz

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern485662
Datum28.05.2008 14:3714266 x gelesen
Geschrieben von Irakli WestVielleicht mal zuerst anfragen ob die nicht schon über 16 sind und wie in München als JF am Einsatzdienst teilnehmen dürfen, und dann den Zeigefinger auspacken.

Werden bei euch in München U18 auf die BAB zu Einsätzen mitgenommen?


MKG
christian





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TROLL COLLECT - Trolls im Forum

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AutorStef8fen8 H.8, Kruft / RLP485664
Datum28.05.2008 14:3814031 x gelesen
Geschrieben von Bernhard GlasEinfach mal anschauen und wundern...

Hallo Bernhard,
dass die JF mit auf Einsätze fahren kann/darf hab ich schonmal vor längerem bei einer anderen Wehr gelesen. Weiß leider nur nicht mehr welche das war.

Auf der Internetseite war geschrieben, dass die JF- Mitglieder ausschließlich mit schriftlicher Einverständniserklärung der Eltern mitfahren dürfen. Jedoch durften die JF´ler in dieser Wehr nicht auf dem ersten bzw. zweiten Fahrzeug sitzen.


Mit kameradschaftlichem Gruß

Steffen

Alles natürlich meine eigene Meinung !

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AutorIrak8li 8W., Haar / Bayern485665
Datum28.05.2008 14:4414344 x gelesen
Kategorisch kommt keiner der nicht TM1 hat in die Gefahrenzone, dazu gehört auch die BAB.

In diesem Fall geht's mir um den vorschnellen, und vor Allem rhetorisch-impliziten und viel zu oft benutzten Zeigefinger. unwahrschelich, aber vielleicht hat die betroffene Feuerwehr gute Gründe dafür? Austauschjacken? fertige TM1 aber noch nocht eingekleidet?

Mit einer Aussage "JF hat nichts auf der Autobahn zu suchen" wäre genauso viel erreicht worden, aber ohne schwarzen Peter ist das nur halb so lustig. umpf.


Irakli

FWnetz

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AutorEric8 S.8, Erlensee / Hessen485666
Datum28.05.2008 14:4914127 x gelesen
Naja Austauschjacken oder Ähnlich halte ich für unwahrscheinlich da die "Kameraden" noch dieses JF Kürzel auf dem Helm haben ;-)


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AutorFran8k S8., München / Bayern485671
Datum28.05.2008 15:2214133 x gelesen
Hi,

stimmt - ab 16 darf ein Jugendlicher in München am Einsatzdienst teilnehmen.
Aber in den Gefahrenbereich darf der Jugendliche definitiv nicht!
Also weder BAB noch Mittlerer Ring noch kleine Nebenstrasse zum absperren!

Also die Überlegung, ob über 16 erübrigt sich dann ja wohl - so lange unter 18 - no go!

Gruß
Frank


Das ist meine Meinung - schafft euch selbst eine an!

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AutorSeba8sti8an 8B., Waldbreitbach / Rheinland-Pfalz485673
Datum28.05.2008 15:2814125 x gelesen
Geschrieben von Frank SewingAber in den Gefahrenbereich darf der Jugendliche definitiv nicht!
Also weder BAB noch Mittlerer Ring noch kleine Nebenstrasse zum absperren!


Jetzt aber bitte keine Diskussion über Gefahrenbereich anfangen.....

Gruß,
Sebastian


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AutorAdol8f H8., Rosenheim / Bayern485676
Datum28.05.2008 16:0114207 x gelesen
Geschrieben von Frank Sewing Also weder BAB noch Mittlerer Ring noch kleine Nebenstrasse zum absperren!

Ich sehe hier keinen JFler beim Absperren, sondern lediglich welche auf einem gesperrten Fahrstreifen.

Ich hätte auch noch ein paar Bilder, bei denen U16 bei einem Brandeinsatz zu sehen sind, die sogar die Nachlöscharbeiten durchführen.


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AutorSven8 B.8, Peine / Niedersachsen485677
Datum28.05.2008 16:0614116 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Sebastian Böntgen
Jetzt aber bitte keine Diskussion über Gefahrenbereich anfangen.....

Schade ..... ich hatte nämlich jetzt nur noch auf den ominösen Verteiler gewartet ..... *aaaargh*

MkG, Sven


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AutorGeor8g K8., Ingolstadt / Bayern485679
Datum28.05.2008 16:1514125 x gelesen
Ja und, was ist daran schlimm ? Da sammelt jemand Praxisunterricht unter Anleitung. Sie lernen außerdem etwas, was sie in einer Übung vermutlich nicht gezeigt bekommen.


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AutorSven8 B.8, Peine / Niedersachsen485680
Datum28.05.2008 16:1614202 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Adolf Huber
Ich hätte auch noch ein paar Bilder, bei denen U16 bei einem Brandeinsatz zu sehen sind, die sogar die Nachlöscharbeiten durchführen.

Super.

Nach wie vor halte ich es damit: Übernahme aus der JF in die Einsatzabteilung, Einkleidung mit PSA, Truppmannausbildung Teil 1 und erst dann mit in den Einsatz.

Alles andere ist unverantwortlicher Blödsinn. Auch, wenn es in dem Bundesland sogar erlaubt ist (ist es doch?). Es gab zig Diskussionen dazu in diesem Forum.

MkG, Sven


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AutorBern8d S8., Münchberg-Mechlenreuth / Bayern485681
Datum28.05.2008 16:2014136 x gelesen
Geschrieben von Georg KarlJa und, was ist daran schlimm ? Da sammelt jemand Praxisunterricht unter Anleitung. Sie lernen außerdem etwas, was sie in einer Übung vermutlich nicht gezeigt bekommen.

Das kannst du auch mit 18 wenn du in der Einsatzabteilung bist.


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AutorLutz8 W.8, Düren/ Salzburg / NRW485682
Datum28.05.2008 16:2214065 x gelesen
Hmmm ich denke mal da haben wir alle in der Vergangenheit schon wesentlich schlimmeres gesehen oder???


Alles was hier geschrieben wurde, ist natürlich ausschließlich meine private Meinung

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AutorGeor8g K8., Ingolstadt / Bayern485684
Datum28.05.2008 16:2314065 x gelesen
Ja, kann man, aber man kanns auch mit 16/17 lernen. Im Übrigen wissen wir nicht wie alt die sind. Also Ball flach halten. Es gibt wichtigeres worüber man diskutieren kann.


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AutorDomi8nik8 L.8, Marburg / Hessen485685
Datum28.05.2008 16:2714069 x gelesen
... also bei manchen fängt der Gefahrenbereich ja schon mit der Alarmierung an ;) ... zumindest entsteht ein großer Gefahrenbereich ;)


Alles was ich schreibe ist MEINE Meinung und privater Natur!
Was ich schreibe ist NICHT die Meinung meiner Wehr!!!

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AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds485686
Datum28.05.2008 16:3014157 x gelesen
Geschrieben von Sven BösselNach wie vor halte ich es damit: Übernahme aus der JF in die Einsatzabteilung, Einkleidung mit PSA, Truppmannausbildung Teil 1 und erst dann mit in den Einsatz.

Auch auf die Gefahr hin, dass ich wieder mal Haue beziehe: Ich halte das Ganze aus einem anderen Grund für unverantwortlich.

Junge Menschen - und hier stimmt das Wort "jung" ja wohl - sind kaum so gefestigt, dass sie mit dem Grauen, welches sie auf einer BAB vielleicht zu sehen bekommen einfach nicht fertig werden.

Da können noch so trutzige Worte, noch so "coole" Sprüche kommen, sie schaffen es einfach nicht!

Woher ich das weiß?
Weil ich hunderte Mal auf der BAB gestanden habe und das ganze Elend erlebt habe und weil ich meinen Sohn habe nach Hause kommen sehen, als er, immerhin schon über die 20 hinaus - hat ansehnen müssen. wie eine Frau im Wagen verbrannte.

Ich meine mich an einen TV-Bericht über eine extrem stark belastete FW aus der näheren Gegend Hannovers zuz erinnern, wo der Wehrführer ganz konsequent sagte, dass nur bestimmte FW-Leute in diesem Bereich arbeiten können.

Dazu sagen muss ich, dass dieser BAB-Abschnitt eine Art "Höllenloch" ist (Falls hier die entsprechenden Leute mitlesen und raten: Von dort aus kann herrlich zum Hubschraubermuseum fahren, alles klar?)

Also, macht einen geistigen Klimmzug, bevor ihr dem Drängen der jungen Heißsprorne nachgebt.
Ein gebrochener Arm ist nichts so schlimm wie ein Trauma in jungen Jahren.

Gruß
Klaus


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AutorSven8 B.8, Peine / Niedersachsen485689
Datum28.05.2008 16:4814126 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Klaus Bethge
Auch auf die Gefahr hin, dass ich wieder mal Haue beziehe

Von mir jedenfalls nicht.

Geschrieben von Klaus Bethge
Weil ich hunderte Mal auf der BAB gestanden habe und das ganze Elend erlebt habe

Rate mal, wer noch. Ich bin seit 1988 auf der "Warschauer Allee" dabei ... Tote und Verletzte zähle ich schon lange nicht mehr und ich kann mich auch an lange nicht mehr alles erinnern.

Geschrieben von Klaus Bethge
Dazu sagen muss ich, dass dieser BAB-Abschnitt eine Art "Höllenloch" ist (Falls hier die entsprechenden Leute mitlesen und raten: Von dort aus kann herrlich zum Hubschraubermuseum fahren, alles klar?)

Aha, die andere Richtung (--> Dortmund), sieht östlich Hannover aber genauso aus .... frag mal die Lehrter, uns Peiner, die Braunschweiger usw. ....

MkG, Sven


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AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds485692
Datum28.05.2008 16:5914215 x gelesen
Geschrieben von Sven BösselAha, die andere Richtung (--> Dortmund), sieht östlich Hannover aber genauso aus .... frag mal die Lehrter, uns Peiner, die Braunschweiger usw. ....

MkG, Sven


Hallo Sven,

danke für die Zustimmung, die ist mir schon von einem alten und erfahrenen Kämpen wie Du (siehe Deine Visitenkarte) wichtig.

Ja, natürlich, wir alle kennen sie, mindest jeden zweiten Tag in N3.
Und persönlich immer wieder und wieder mitten drin!!
Immer und immer wieder.

Diese Strecken, beide, A7 und A2 vermeide ich persönlich, wenn ich es irgend wie kann.

Gerade deshalb, wer dieses alles nicht nur ein Mal erlebt hat wird sich hüten, unsere jungen Kameraden dem auszusetzen.

Und wer als alter Feuerfresser wirklich und mit vollem Herzen ehrlich ist, der kann sich an Momente erinnern, wo er, lebenserfahrener Erwachsener hat ein zufällig in das Auge geflogene Staubkorn hat auswischen müssen.

Und er hatte keine Zeit (glücklicherweise), sich mit dem Elend zu beschäftigen, denn von ihm erwartet man, dass er sachlich und kompetent versucht, ein wenig Ordnung in das Chaos zu bringen, Menschen zu retten.

Deshalb: keine unreifen Halbwüchsigen an so einer Einsatzstelle.

Gruß
Klaus


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AutorJens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen485698
Datum28.05.2008 17:2114192 x gelesen
Oder mit 16, wenn du in der Einsatzabteilung bist.
So steht zumindest in Niedersachsen im Brandschutzgesetz.
Meinen erster Einsatz war ein VU mit Klemmer, auch mit 16.

NBrandSchG § 11 - Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren

(2) Aktives Mitglied der Freiwilligen Feuerwehren können nur Gemeindeeinwohner sein, die für den Einsatzdienst gesundheitlich geeignet sind und das 16., aber noch nicht das 62. Lebensjahr vollendet haben.

(4) Die aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren sind verpflichtet, an Brandbekämpfungs- und Hilfeleistungseinsätzen sowie am Ausbildungsdienst teilzunehmen.



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AutorSven8 B.8, Peine / Niedersachsen485700
Datum28.05.2008 17:2714134 x gelesen
Hallo Klaus,

Geschrieben von Klaus Bethge
danke für die Zustimmung, die ist mir schon von einem alten und erfahrenen Kämpen wie Du (siehe Deine Visitenkarte) wichtig.

Ja *grins* ..... ich bin erst 42, aber wenn man sich überlegt, was man alles schon hinter sich hat, in meiner alten Heimat (Ortsfeuerwehr Grundausstattung) hatte ich es in den ersten fünf Jahren meiner FF-Laufbahn deutlich ruhiger als bei meiner jetzigen Truppe.

Geschrieben von Klaus Bethge
Und wer als alter Feuerfresser wirklich und mit vollem Herzen ehrlich ist, der kann sich an Momente erinnern, wo er, lebenserfahrener Erwachsener hat ein zufällig in das Auge geflogene Staubkorn hat auswischen müssen.

Da kann ich mich an was erinnern, ja.

Geschrieben von Klaus Bethge
Deshalb: keine unreifen Halbwüchsigen an so einer Einsatzstelle.

Bei uns ein absolutes no go. Nur, ab 18, 19 sind sie dann auch dabei und man muss die jungen FA da ganz behutsam ranführen, ich habe viele junge Kameraden erlebt und sie an die Seite nehmen müssen um ihnen Zuspruch zu geben, als sie den ersten Toten sahen. An meinen "Ersten" kann ich mich auch noch gut erinnern, war natürlich (wie auch sonst) auf der A2 bei Hämelerwald. Das war gleich ein solches Bild, unabhängig von meinem damaligen Alter und das es der Erste war, die bleibende Erinnerung daran hat mit seinem Verletzungsmuster zu tun.

Und sowas ist Jugendlichen einfach nicht zuzumuten, ist jedenfalls meine Meinung. Auch komme mir da keiner mit Absicherung, Besenbalett und so, die BAB ist einer der gefährlichsten Arbeitsplätze überhaupt. Da brauche ich nicht noch uniformierte Schaulustige, die ich auch noch im Auge haben muss.

So, ich bin dann erstmal raus, muss gleich zur Orts- u. GemBM-DV .... *umpf*

Gruß, Sven


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AutorOliv8er 8S., Lilienthal / Niedersachsen485705
Datum28.05.2008 17:4614112 x gelesen
Moin,

Mal abgesehen davon dass von uns keiner die genauen Rahmenbedingungen kannte, unter denen dieser Einsatz statt gefunden hat, scheint der Einsatz der JF dort auch eher die Ausnahme zu sein.

Geschrieben von Klaus BethgeJunge Menschen - und hier stimmt das Wort "jung" ja wohl - sind kaum so gefestigt, dass sie mit dem Grauen, welches sie auf einer BAB vielleicht zu sehen bekommen einfach nicht fertig werden.

Wie jetzt? bei einem brennenden Luftfilter?

Unglücklich ist mit Sicherheit nicht voll ausgebildete Kräfte im Gefahrenbereich von hydraulischem Rettungsgerät arbeiten zu lassen, wenn auch (mutmaßlich) altgediente Einsatzkräfte vor Ort sind.

Viele Grüße, Olli!


Dies alles ist meine private Meinung

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AutorChri8sto8f U8., Krustetten / Niederösterreich485708
Datum28.05.2008 17:5514046 x gelesen
Nur kurz - rein feststellend, als "Blick über den Tellerrand":

Bei uns in (Nieder)österreich dürfen die Feuerwehrjugendmitglieder nach ihrer Überstellung in den Aktivdienst sämtliche Einsätze mitfahren. Bei uns in NÖ ist das mit 15 Jahren, im Rest Österreichs großteils 16.

mfg
Christof

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AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds485709
Datum28.05.2008 17:5914059 x gelesen
Geschrieben von Oliver Schwedervielleicht zu sehen bekommen einfach nicht fertig werden.

Hallo Olli,

ich hasse es, Andere zu belehren, dass sie nicht lesen können, aber: Ich hätte mich schon gefreut, wens Du im Kontext geantwortet hättest.

Es geht mir da drum, dass so junge Menschen bei BAB-Einsätzen nichts zu suchen haben, weil die Regel eben
NICHT der Kleinbrand in einem PKW ist, sondern mehrere Tote in zusammen geschobenen Fahrzeugen.

Glaubst es nicht?

Ich kenne Dein Umfeld (geographisch bitte sehr, nicht, dass ich hier missverstanden werde) nicht, wenn Ihr solche Dinge nicht oder nur selten erlebt, dann sei nicht traurig, Du hast nichts verpasst!

Mir schon klar, dass die Jungen anfangen zu meutern, nur, dann muss man, wie es der Sven so nett ausdrückte ganz knallhart sagen: Leute, das ist ein "no go".

Das erfordert die Fürsorgepflicht der Wehrführung gegenüber den jungen Kameraden.

NATÜRLICH werden sie meutern, was das solle und überhaupt...

Nur, wenn dieselben die ersten paar Jahre hinter sich haben, dann werden sie mit Dankbarkeit an die kameradschaftliche Konsequenz denken.

Und kommt immer gesund heim

Klaus


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AutorFabi8an 8R., Bad Kissingen / Bayern485715
Datum28.05.2008 18:3214193 x gelesen
Hallo Klaus,

ich muss dir hier eigentlich in allen Punkten zustimmen. Ich für meinen Teil würde es mir gründlich überlegen ob ich, sofern es denn überhaupt jemals zu einer solchen Situation kommen sollte, mit meinen 16 Jahren und TM 1 auf die Autobahn gehe - ganz egal ob noch in der "heißen" Phase des Einsatzes oder erst zum Ölbindemittel-Heranfahren. Die BAB ist und bleibt ein unberechenbarer Verkehrsraum.
Und ich gehe sogar noch einen Schritt weiter und sage, auch Landstraßen oder Bundesstraßen sind hier nicht viel besser. Erst gestern bin ich wieder einige Kilometer auf diesen mit dem Fahrrad gefahren und das sind schon ordentliche Geschwindigkeiten, die da gefahren werden.

Das ist die eine, die gefährlichkeitsbezogene, Seite. Die andere ist die von dir bereits angesprochene emontionale, psychische, persönliche oder wie auch immer man sie nennen möchte Seite. Obwohl Alter, du schreibst ja selbst von deinen Erfahrungen, nicht zwangsläufig etwas über die Konstitution eines Menschen aussagt, so gibt es in Deutschland nunmal die 18-Jahre-Grenze. Mit der ist man zumindest rechtlich auf der sicheren Seite. Egal ob einzelne Feuerwehrgesetzte nun sagen, mit 16 ist man, sofern ausgebildet, reif für Einsatzstellen aller Art. Ich persönlich halte es für nicht gerechtfertigt mehr oder weniger ("oder weniger" da hier sicher auch wieder unterschiedliche Rechtsauffassungen herrschen) Schutzbefohlene solchen Gefahren aus zu setzen.

Ich persönlich zweifele generell an der Sinnhaftigkeit von 16 - 18-Jährigen im Einsatz, will darüber jetzt aber keine erneute Diskussion lostreten. Fakt ist, jeder Einsatz kann sehr schlimme Bilder erzeugen. Und diesen sollte sich nur ein (auch rechtlich) erwachsener, ausgebildeter und vorbereiteter FA (SB) stellen. Ich für meinen Teil sammele gerne noch mehr Erfahrung um mich an solche u.U. Extremsituationen (welche selbstverständlich auch Brandeinsätze sein können) heran zu wagen.

Soweit meine höchstpersönliche Meinung zur Thematik, auch wenn ich damit vielleicht mal wieder ein kleiner Querdenker bin. =)

Wie du so schön schreibst Klaus, kommt alle gesund heim

Fabian


Also dann, eben so: Ich schreibe hier nur, ausschließlich und uneingeschränkt als PRIVATMANN. Meine Aussagen haben nichts, sowas von gar nichts und auch rein überhaupt nix mit der Meinung oder sonstwas der Feuerwehr Bad Kissingen zu tun. NICHTS.
Was ich hier schreibe, ist einzig und allein meine Meinung.
Ich schreibe hier auf Basis von Artikel 5 des Grundgesetzes und verstoße gegen keine der in Absatz 2 genannten Punkte.

Sollte trotzdem irgendjemand einen Angriff auf irgendeine Wehr oder irgendeine Person hinter einem meiner Beiträge vermuten, so darf er dies gerne weiterleiten. Das direkte Gespräch suchen wäre auch eine Alternative, wird aber offensichtlich nur ungern in Anspurch genommen. So long...

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AutorJens8 R.8, Northeim / Niedersachsen485719
Datum28.05.2008 18:4214086 x gelesen
Also in Niedersachsen darf man mit 16 in die Einsatzabteilung und dort auch an allen Einsätzen teilnehmen. Ohne Truppmann 1 helfen einem diese Leute nur nicht viel. Grundsätzlich dürfen alle (sogar JF) im "Notfall", sprich Kräftemangel herangezogen werden, genauso wie ja auch jeder Passant rangezogen werden dürfte. Aber halt nur ausserhalb des Gefahrenbereichs (Verteiler als Übergang zum Gefahrenbereich)

In Bayern und einigen anderen Ländern dürfen Jugendliche aber erst mit 18 in den Aktiven Dienst übernommen werden! Leider seh ich hier nicht zum ersten mal das man es in Bayern offenbar mit dieser Regelung nicht so ernst sieht! Alleine die Tatsache das diese Jugendlichen bereits Einsatzhosen der Aktiven und Helme der Aktiven besitzen, zeigt das hier igrendetwas schief läuft.
So lange nie was passiert interessiert das vielleicht keinen, aber beim ersten Dienstunfall und ist es auch nur ein verstauchter Finger...wird die FUK mit Sicherheit dem Abteilungsleiter/Einsatzleiter, der dies zu verantworten hat, die Hölle heiß machen...und Geld gibts da schonmal gar nicht für.


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AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds485721
Datum28.05.2008 18:4914161 x gelesen
Geschrieben von Fabian RehbeinSollte trotzdem irgendjemand einen Angriff auf irgendeine Wehr oder irgendeine Person hinter einem meiner Beiträge vermuten, so darf er dies gerne weiterleiten. Das direkte Gespräch suchen wäre auch eine Alternative, wird aber offensichtlich nur ungern in Anspurch genommen. So long...

Hallo Fabian,

ich kann es hier sehr kurz machen: DU HAST RECHT-Punkt!

Bitte glaube mir, ich sprach es bereits an, dass auch alte und lebenserfahrene Feuerwehrleute
ihr Tun haben, mit manchen Dingen fertig zu werden.

Es gab mal eine Untersuchung der ÖTV (also schon etwas her) mit der BF München (Hallo Kollegen,wer von dort etwas zu dem Thema weiß??) und der UNI Köln über die Belastungen der FW-Leute.

EIN Ergebnis war, dass junge Kollegen/Kameraden oftmals glauben, das wegstecken zu können - und im Alter plötzlich feststellen, dass sie einen Mühlstein mit sich herum schleppen.


Das war eine wissenschaftliche Exploitation und wer mir jetzt erklärt, das Gejammere eines Weichei's, der muss sich gefallen lassen, dass ich ihm die nötige Reife/Intelligenz abspreche..

Dass ein schlimmer VU auf einer geraden "Disco-Chaussee" genau so schlimm sein kann wie auf der BAB, das ist doch wohl zweifelsfrei.

18 Jahre ist schon die unterste Grenze, wo man junge Menschen dem aussetzen sollte, 16 und weniger (hier war von einer JF die Rede, etwas, für das ich absolut keine Rechtfertigung sehen kann) eine Unmöglichkeit.. (Um auch mal einen Anglizismus einzubringen, ein :"NO NO", Synonym für "verboten")

Aber ich schrieb es schon: Es kommt hier auf die Standhaftigkeit und das Gefühl für die Verantwortung einer Wehrführung drauf an, dass sie sagt: "Nicht bei uns - und wer mault, der reinigt die Fahrzeughalle einmal extra!" (Letzterer Spruch war nicht
ganz erst gemeint.)

Gruß
Klaus


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AutorMath8ias8 W.8, Garlstorf / Niedersachsen485723
Datum28.05.2008 18:5914072 x gelesen
Geschrieben von Jens RittgerodtAber halt nur ausserhalb des Gefahrenbereichs (Verteiler als Übergang zum Gefahrenbereich)
Geschrieben von Jens Rittgerodt...und Geld gibts da schonmal gar nicht für.

Ich hol mir dann schonmal ne Tüte Popcorn... ;)

SCNR

Gruß
Mathias


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AutorFran8z-J8ans8en 8G., Berlin / Berlin485727
Datum28.05.2008 19:1114009 x gelesen
Geschrieben von Jens RittgerodtAlleine die Tatsache das diese Jugendlichen bereits Einsatzhosen der Aktiven und Helme der Aktiven besitzen, zeigt das hier igrendetwas schief läuft.

Ich würde mal glatt behaupten dadurch sind Sie besser geschützt als durch die JF klamotten.


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AutorMich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen485735
Datum28.05.2008 19:4714086 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Jens RittgerodtVerteiler als Übergang zum Gefahrenbereich

Oh oh, dünnes Eis. Ich kann mich an den einen oder anderen Einsatz erinnern, wo es einen oder mehrere Gefahrenbereiche gab und wo kein Verteiler gesetzt war.

Vielleicht habe ich auch bei den ganzen Lehrgängen nicht ganz aufgepasst und es gibt eine Stelle in den Dienstvorschriften, die sagt, dass immer ein Verteiler zu setzen ist. Wenn das so ist, dann klär mich auf.

Grüße

Micha


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AutorMark8us 8B., Heimstetten / Bayern485738
Datum28.05.2008 19:5714032 x gelesen
Geschrieben von Jens RittgerodtIn Bayern [...] dürfen Jugendliche aber erst mit 18 in den Aktiven Dienst übernommen werden!

Falsch!


Gruß Markus


www.feuerwehr-heimstetten.de (LK. München)

www.feuerwehr-webportal.de

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AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern485740
Datum28.05.2008 19:5914013 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Jens RittgerodtIn Bayern und einigen anderen Ländern dürfen Jugendliche aber erst mit 18 in den Aktiven Dienst übernommen werden! Leider seh ich hier nicht zum ersten mal das man es in Bayern offenbar mit dieser Regelung nicht so ernst sieht!

Definitv falsch!

Für Bayern siehe Art. 7 Bayerisches Feuerwehrgesetz


Geschrieben von Jens RittgerodtAber halt nur ausserhalb des Gefahrenbereichs (Verteiler als Übergang zum Gefahrenbereich)

Der Verteiler hat mit dem Gefahrenbereich so viel zu tun wie Nickel mit Pumpernickel...


Grüße
Magnus

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AutorOliv8er 8S., Lilienthal / Niedersachsen485745
Datum28.05.2008 20:4514065 x gelesen
Moin!

Geschrieben von Klaus Bethgeich hasse es, Andere zu belehren, dass sie nicht lesen können, aber: Ich hätte mich schon gefreut, wens Du im Kontext geantwortet hättest.

Geht so mit dem lesen; Du hast ein neues Szenario eingeflochten (Verkehrsunfall/Feuer mit Personenschaden), ich habe transportieren wollen, dass das Argument hier nicht stimmig ist, auch wenn ich den Gedankengang grundsätzlich nachvollziehen kann.
Nicht nur junge, sondern alle Kameraden/Kollegen müssen an solche Einsätze herangeführt werden. Die Argumentation hat aber nichts mit einem bereits wieder fast erloschenen Luftfilterbrand zu tun. Dass Du hier auch Unterschiede siehst hast Du ja geschrieben.

Die Anwesenheit der JF an der Einsatzstelle -zumindest den Fotos auf der HP nach- scheint auch dort nicht die Regel zu sein.

Geschrieben von Klaus Bethge
Ich kenne Dein Umfeld (geographisch bitte sehr, nicht, dass ich hier missverstanden werde) nicht, wenn Ihr solche Dinge nicht oder nur selten erlebt, dann sei nicht traurig, Du hast nichts verpasst!

Bis vor 2 Jahren war in meinem geographischen Umfeld die Autobahnabfahrt Wunstorf/Luthe. Da sieht es nicht so schlimm aus, wie an besagtem Hubschraubermuseum oder zwischen Lehrte und Braunschweig, aber es reicht. Ich kenn das Geschäft BAB 2. Und ich habe auch mehrfach erlebt, wie schnell man UNGEWOLLT in einer Einsatzstelle steht.

Nochmal an die Mitleser, um Missverständnisse zu vermeiden: Ich halte nix davon
- Einsatzkräfte ohne fundierte Ausbildung einzusetzen
- zu sagen das was ich auf diesem oder jenem Foto gesehen habe kann bei uns NIE vorkommen
oder ist grundsätzlich falsch, wenn man nichts zum Hintergrund weiß.


Viele Grüße, Olli!


Dies alles ist meine private Meinung

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AutorSven8 B.8, Peine / Niedersachsen485747
Datum28.05.2008 20:4714029 x gelesen
N'abend,

Geschrieben von Mathias Wille
Geschrieben von Jens Rittgerodt
Aber halt nur ausserhalb des Gefahrenbereichs (Verteiler als Übergang zum Gefahrenbereich



Ich wusste es doch, dass er kommt, der Verteiler *LOL*

MkG, Sven


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AutorFred8eri8c S8., Monnerich / Kanton Esch485750
Datum28.05.2008 21:0514049 x gelesen
Geschrieben von ---Klaus Bethge--- Deshalb: keine unreifen Halbwüchsigen an so einer Einsatzstelle.

Wie stellt ihr eine solche Grenze fest? Wann ist man kein unreifer Halbwüchsiger mehr? Ich kenne Leute die sind noch mit 40 unreif und Halbwüchsig!

Bei uns in Luxemburg wechselt man mit 16 von der Jugendfeuerwehr in den aktiven Dienst! Dann kann man seine Ausbildung aus der Jugend mitnehmen (3 Leistungsabzeichen Bronze-Silber-Gold) Gold ist dem Grundlehrgang gleichgestellt!

Wenn man diesen hat darf man theoretisch auf Einsätze mit fahren! Hierzu kriegt natürlich jeder seine komplette PSA (Nomex Hose und Jacke, Einsatzkombi, Helm, Handschuhe und Feuerwehrstiefel, bei uns wird kein Unterschied zwischen AGT und nicht AGT gemacht)

Natürlich werden die "neuen" nicht gleich eingesetzt wie die älteren Hasen! Ich sage bewusst Neue, denn auch wenn man mit 30 der Feuerwehr beitritt muss man noch keine Leiche aus einem VU gesehen haben! Auch für ältere ist dies kein schöner Moment und auch diese werden nach einem solchen Einsatz Schwierigkeiten haben einzuschlafen!!


+++ Alles nur meine eigene Meinung +++
www.spm.lu

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg485763
Datum28.05.2008 22:0814263 x gelesen
Guten Abend

Geschrieben von Irakli West

Kategorisch kommt keiner der nicht TM1 hat in die Gefahrenzone, dazu gehört auch die BAB.

der "Leitfaden für die Jugendarbeit der feuerwehren Bayerns -Jugendwartmappe JW" schreibt im Kap. JW 2.26 zur Thematik -Stand 2/02-:

"Einsatz von Feuerwehranwärtern bei Bränden und Technischen Hilfeleistungen
[...]
Folgende Hilfeleistungen sind dem Gefahrenbereich (Gefahrenzone) zuzuordnen, so daß Feuerwehranwärter zwischen dem 16. und 18. Lebensjahr hierbei nicht eingesetzt werden dürfen:


- Sprungtucheinsätze
- Retten oder Bergen von Personen oder Tieren über Leitern oder durch Abseilen
- Retten oder Bergen von Personen, Tieren oder Sachen aus umschlossenen Räumen (z.B. PKW o.ä.)
- Absperr- und Sicherungsmaßnahmen auf Verkehrswegen
- Arbeiten mit Schneidgerät, Spreizer, Motorsäge, Trennschleifer u.ä.
- Arbeiten im Bereich austretender brennbarer Flüssigkeiten oder sonstigen gefährlicher Stoffe und im Gefahrbereich radioaktiver Stoffe
- Arbeiten unter umluftunabhängigen Atemschutzgeräten und als Rettungstaucher (nach G26/31 bzw. FwDV 7; Mindestalter 18 Jahre !)
- Arbeiten im Arbeitsbereich maschineller Zugeinrichtungen (Seilwinden)

[...]

Zu den folgen eines falschen Einsatzes von Feuerwehranwärtern hat der Bayerische Gemeindeunfallversicherungsverband folgende Ausführungen gemacht:

Werden Jugendliche verbotswidrig im Rahmen eines Feuerwehreinsatzes im Gefahrenbereich eingesetzt und kommen sie dabei zu schaden, so tritt der Bayerische Gemeindeunfallversicherungsverband in jedem Falle gemäß den Bestimmungen der gesetzlichen Unfallversicherung (Sozialgesetzbuch), voll mit seinen Leistungen ein.
Der Einsatzleiter muß jedoch in einem solchen Fall damit rechnen, in Regress genommen zu werden, da ein Verstoß gegen die Unfallverhütungsvorschriften, wie er hier vorliegen würde, im allgemeinen Tatbestand, "vorsätzlich oder groß fahrlässig" -wie im sozialgesetzbuch für die Haftung des Unternehmers vorausgesetzt- erfüllt. Die privatrechtliche Haftung bleibt unberührt."


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg485766
Datum28.05.2008 22:1814092 x gelesen
Guten Abend

Geschrieben von Bernd Schaller

Das kannst du auch mit 18 wenn du in der Einsatzabteilung bist.

Genau !
Da lob ich mir die seit Jahrzehnten in BaWü gültige Regelung: Einsatz erst mit 18 Jahren und erfolgreich absolvierten TM-1 Lehrgang.

Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

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AutorIrak8li 8W., Haar / Bayern485784
Datum28.05.2008 23:2814126 x gelesen
gemeint war TM2, der mit 18 absolviert wird.


Irakli

FWnetz

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AutorStef8an 8G., Wuppertal / NRW485785
Datum28.05.2008 23:3614107 x gelesen
Geschrieben von Jens RugenOder mit 16, wenn du in der Einsatzabteilung bist.
So steht zumindest in Niedersachsen im Brandschutzgesetz.
Meinen erster Einsatz war ein VU mit Klemmer, auch mit 16.


Es gibt ja mehrere Bundesländer, in denen man bereits mit 16 / 17 Jahren in den aktiven Dienst der FF übertreten kann, was bei einigen Löschgruppen auch wichtig ist, um Personalmängel beim Alarm "auszugleichen", auch wenn man hier nicht über den "Einsatzwert" diskutieren brauch.

Ich sehe jedoch den von dir angesprochenen Einsatz mit 16 Jahren bei einem VU mit "Klemmer" als nicht unbedingt geeignet für 16-jährige. Hier sollte man doch eher die "älteren" Aktiven arbeiten lassen und die nicht Volljährigen andere Aufgaben geben.
In Bundesländern, in denen man erst mit 18 Jahren in den Aktivbereich eintreten kann, sollte man grundsätzlich keine Jugendlichen unter 18 mitnehmen.


Mit kameradschaftlichem Gruß

Stefan Ganzke

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AutorGeor8g K8., Ingolstadt / Bayern485790
Datum29.05.2008 00:1814113 x gelesen
Wie Magnus Hammerl richtig festgestellt hat ist dies falsch. In Bayern darf man mit 16 in den aktiven Dienst (Aushändigung des "richtigen" Feuerwehrhelms). Dies wird,wie man hier an diesem Beispiel sieht, auch sehr weitverbreitet praktiziert. Sowohl in der Stadt als auch auf dem Land. Ich finde das sehr gut.


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AutorPete8r S8., Aholming / BY485823
Datum29.05.2008 09:2214156 x gelesen
Geschrieben von Georg KarlIn Bayern darf man mit 16 in den aktiven Dienst
Ebenso falsch!
In BY bleibt der FA bis zum 18. Lebensjahr Angehöriger der JF, darf aber unter gewissen Voraussetzungen an Einsätzen teilnehmen. Allerdings sind diese Voraussetzungen so eng gesteckt, dass du ihn besser zu Hause lässt, da er dir ohnehin nur ein Klotz am Bein ist.

Geschrieben von Georg KarlDies wird,wie man hier an diesem Beispiel sieht, auch sehr weitverbreitet praktiziert.
Sicher?
Ich kenne immer mehr Wehren, hier im Umkreis, die keine U18 mehr mit zum Einsatz nehmen.

Geschrieben von Georg KarlIch finde das sehr gut.
Ich nicht!
Bei uns bekommen sie mit 16 ebenfalls die Einsatzkleidung "der Großen", machen ihren TM und nehmen neben den JF-Diensten auch an den Übungen der EA teil, um sie so allmählich an die EA heranzuführen. Den Piepser und Einsätze gibts aber dann definitiv erst mit 18.

Das war auch bei uns früher anders und es wurden U18 mit zum Einsatz genommen. Ich habe mir lange genug den Mund fusselig geredet, bis dieser Blödsinn eingestellt wurde.

Gruß
Peter


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AutorManf8red8 K.8, Löwenstein / BaWü485838
Datum29.05.2008 10:3914018 x gelesen
Hallo Bernhard,

Du weisst aber dass, unser LFV schon mal laut darüber nachgedacht hat, ob man das Mindestalter nicht heruntersetzen soll.

Gruß

Manfred


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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY485839
Datum29.05.2008 10:4014049 x gelesen
Geschrieben von Peter SchmidBei uns bekommen sie mit 16 ebenfalls die Einsatzkleidung "der Großen", machen ihren TM und nehmen neben den JF-Diensten auch an den Übungen der EA teil, um sie so allmählich an die EA heranzuführen. Den Piepser und Einsätze gibts aber dann definitiv erst mit 18.

Hallo,

bei uns bekommen die JFler mit 16 den "normalen" Feuerwehrhelm zusätzlich zum Jugendhelm.
Schutzanzug Bayern 2000 gibt´s definitiv erst ab 18.

Ich habe wegen dieser Thematik gestern mit dem Kreisjugendwart gesprochen. Auch der sieht es so wie wir, nämlich dass Jugendliche nicht zu einem Einsatz rausfahren sollen. Erfahrung können sie ja bei Übungen sammeln. Bei Einsätzen kannst du sie eh nicht einsetzen.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner
FF Mühlhausen

Aus gegebenem Anlass:
Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles)

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 485844
Datum29.05.2008 11:0714037 x gelesen
Geschrieben von Anton Kastnerbei uns bekommen die JFler mit 16 den "normalen" Feuerwehrhelm zusätzlich zum Jugendhelm.
Schutzanzug Bayern 2000 gibt´s definitiv erst ab 18.


Warum 2 Helme ?

Mann könnte doch den aktiven Helm reichhaltig orange bekleben...


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

Scharnhorst
***

Aus gegebenem Anlass:
Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

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AutorThom8as 8K., Utting a. Ammersee / Bayern485846
Datum29.05.2008 11:1514147 x gelesen
Geschrieben von Irakli Westgemeint war TM2, der mit 18 absolviert wird.
warum mit 18?
normalerweise bist du mit TM2 fertig wenn du mit 14 oder 15 in die Jf eingetreten bist.
Gruß vom Ammersee,
Thomas


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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg485848
Datum29.05.2008 11:1814021 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Manfred Kurz

Du weisst aber dass, unser LFV schon mal laut darüber nachgedacht hat, ob man das Mindestalter nicht heruntersetzen soll.

Der Referentenentwurf zur Novellierung des Feuerwehrgesetzes sieht ein Eintrittsalter zur aktiven Abteilung von 17 Jahren, die Einsatztätigkeit aber erst ab 18 Jahre vor.

Siehe:


->
" Hier "

diesen Absatz:

In diesem Kontext stellte der Landesbranddirektor ebenso fest, dass im derzeitigen Referentenentwurf zur Novellierung des Feuerwehrgesetzes Baden-Württemberg die Öffnung der Einsatzabteilungen für Jugendliche ab 17 Jahren vorgesehen ist. Der Einsatzdienst wird aber auch weiterhin, altersgerecht, erst ab dem 18. Lebensjahr möglich sein.

Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg485849
Datum29.05.2008 11:2114013 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Georg Karl

Ja und, was ist daran schlimm ? Da sammelt jemand Praxisunterricht unter Anleitung. Sie lernen außerdem etwas, was sie in einer Übung vermutlich nicht gezeigt bekommen.

Interessant aber die Tatsache, dass Bundesländer, in denen man erst ab 18 ausrücken darf, noch nicht mangels erfahrener junger FW-Angehöriger total abgebrannt sind.

Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

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AutorPete8r K8., Bruchsal / Salzburg / Ba-Wü485850
Datum29.05.2008 11:2214125 x gelesen
Moin,
???

mit 15 hast du den TM2 ?? Bist Du sicher das du weißt was Du da schreibst?

Du hast sicherlich was anderes gemeint, oder?


Ich war auch mit 16 bei Einsätzen die nicht schön waren. Damals fand ich es total cool und toll.
Jetzt bzw. als Verantwortlicher eines Einsatzes würde ich das nicht mehr zulassen.
U18 und ohne Grundausbildung haben einfach an der Einsatzstelle nichts verloren. Die können von mir aus im GH Verpflegung mitmachen aber nicht mit raus an die Einsatzstelle.
Auch wenn man da durchaus Probleme mit den älteren Jugendlichen bekommt. Wie gesagt, ich hatte damals das Glück und durfte das machen.

Und egal wie, ob mit 16 gesetzmässig erlaubt ist an einem Einsatz teilzunehmen.... auf der BAB hat keiner was zu suchen. Nichtmal um aufzuräumen. Das gezeigt Bild gibt Hinweise darauf, dass es innerhalb einer Baustelle war. Wir alle wissen sehr genau, wie oft PKW´s und LKW´s in Absperrungen rauschen und in Feuerwehrautos knallen. Wer geht denn dann zu den Eltern und sagt denen, es tut mir leid, aber laut Gesetz durfte er dort sein? Ich weiß nicht.....

Auch wenn ich Klaus´ Art und Schreibstil nicht mag, er hat es doch treffend ausgedrückt.


Gruß Peter


Alles meine eigene Meinung....wie immer...

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY485860
Datum29.05.2008 12:0114037 x gelesen
Geschrieben von Florian BeschWarum 2 Helme ?

Mann könnte doch den aktiven Helm reichhaltig orange bekleben...


Vielleicht weil´s uns gefällt. Und weil wir keine Freunde von Beklebungen sind.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner
FF Mühlhausen

Aus gegebenem Anlass:
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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen485862
Datum29.05.2008 12:0314029 x gelesen
Geschrieben von Anton Kastnerbei uns bekommen die JFler mit 16 den "normalen" Feuerwehrhelm zusätzlich zum Jugendhelm.
Schutzanzug Bayern 2000 gibt´s definitiv erst ab 18.


Wobei ich mich jetzt frage wozu bei der Ausgabe der PSA so differenziert wird.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY485871
Datum29.05.2008 12:1214014 x gelesen
Geschrieben von Marc DickeyWobei ich mich jetzt frage wozu bei der Ausgabe der PSA so differenziert wird.

Hallo,

das System hat sich im Lauf der Jahre bei uns so herauskristallisiert.
Ab 12 Jahre: Jugendschutzanzug mit Jugendhelm

Ab 16 Jahre: Jugendschutzanzug und Alu-Helm ( Jugendhelm wird noch für Wettbewerbe u.ä. benötigt.)
Den Alu-Helm bekommen sie, da sie jetzt ja was "besonderes sind) Sie werden bei uns z.T. zu Übungen mitgenommen. Bei der TM-Ausbildung wird auch der Alu-Helm benutzt. Jugendschutzanzug wegen der Kennlichmachung als Jugendlicher. Der fällt auf alle Fälle besser auf un darf dann auch aussteigen aus dem Fahrzeug bei einem Einsatz.

Ab 18 Jahre: komplette PSA eines aktiven Kameraden.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner
FF Mühlhausen

Aus gegebenem Anlass:
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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg485872
Datum29.05.2008 12:1514011 x gelesen
Geschrieben von Marc DickeyWobei ich mich jetzt frage wozu bei der Ausgabe der PSA so differenziert wird.

Na ja. Mit 16-18 wächst er ggf. noch. Da ist dann JF-Kleidung durchtauschen besser und günstiger, als Einsatzkleidung...


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg485873
Datum29.05.2008 12:1714064 x gelesen
Geschrieben von Bernhard DeimannIn diesem Kontext stellte der Landesbranddirektor ebenso fest, dass im derzeitigen Referentenentwurf zur Novellierung des Feuerwehrgesetzes Baden-Württemberg die Öffnung der Einsatzabteilungen für Jugendliche ab 17 Jahren vorgesehen ist. Der Einsatzdienst wird aber auch weiterhin, altersgerecht, erst ab dem 18. Lebensjahr möglich

Das hat den Vorteil, daß auch Seiteneinsteiger schon zwischen 17 und 18 mit dem TrM1 beginnen können. Nach heutuger Rechtslage geht das nur mit JF-Angehörigen. Mit dem Ergebnis, daß ich ggf. einen Bewerber mit 17,5 Jahren noch für 1/2 Jahr in die JF aufnehmen muß, damit er schon mit knapp unter 18 am TrM1 teilnehmen kann...


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen485876
Datum29.05.2008 12:2014037 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerMit 16-18 wächst er ggf. noch. Da ist dann JF-Kleidung durchtauschen besser und günstiger, als Einsatzkleidung...

Dann brauch ich ihm aber i.d.R. keinen anderen Helm geben. Der Jugendliche dürfte wohl kaum in einem Bereich anzutreffen sein in dem ein Helm nach EN 397 nicht ausreicht.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern485879
Datum29.05.2008 12:2413985 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Marc Dickey
Wobei ich mich jetzt frage wozu bei der Ausgabe der PSA so differenziert wird.


Vgl auch Klick, Seite 6


Grüße
Magnus

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AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen485886
Datum29.05.2008 12:5114008 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Marc DickeyDann brauch ich ihm aber i.d.R. keinen anderen Helm geben. Der Jugendliche dürfte wohl kaum in einem Bereich anzutreffen sein in dem ein Helm nach EN 397 nicht ausreicht.

- Zugehörigkeitsgefühl
- symbolisches Zeichen "Du gehörst dazu", "Der erste Schritt ist getan" o.Ä.

Menscheleien, Gefühle, Emotionen und so. Das, was so einige wenige gerne der FF absprechen, aber doch irgendwie dazu gehört ;)

MfG

Ingo


--

"Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt]

www.atemschutzunfaelle.eu

-
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;)

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AutorThom8as 8K., Utting a. Ammersee / Bayern485887
Datum29.05.2008 13:0214175 x gelesen
Ich meinte natürlich, daß du mit 18 fertig mit TM2 bist, wenn du mit 15 in die Jf eingetreten bist.
15-16 TM1 70 Std. Feuerwehrgrundausbildung
16-18 TM2 80 Std. Ausbildungsdienst in der Feuerwehr

Keine Jugendlichen zum Einsatz mitnehmen ist auch meine Meinung und wird bei uns auch nicht gemacht.

Gruß vom Ammersee,
Thomas


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen485889
Datum29.05.2008 13:0813993 x gelesen
Geschrieben von Ingo HornMenscheleien, Gefühle, Emotionen und so. Das, was so einige wenige gerne der FF absprechen, aber doch irgendwie dazu gehört ;)

Das ist dann aber auch die gleiche Art von Menschelei, die dazu führt, daß man mancherorts 100% der FA mit Feuerschutzbekleidung ausgestattet hat bzw. ausstatten möchte oder sie gar nicht erst ausstattet, da man ja nicht über ausreichend Finanzmittel verfügt um 100% der FA damit auszustatten.

MkG
Marc


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(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorPete8r K8., Bruchsal / Salzburg / Ba-Wü485902
Datum29.05.2008 13:3414194 x gelesen
Tach,

also handelt ihr bei euch gegen das gültige Gesetz???
Wenn ich dort richtig lese heisst es

[...]Sie dürfen nur zu Ausbildungsveranstaltungen und erst ab vollendetem
16. Lebensjahr
bei Einsätzen zu Hilfeleistungen außerhalb der unmittelbaren Gefahrenzone
herangezogen werden.null

Da steht nicht das die mit 15 oder 16 Jahren zu Ausbildung TM1 TM2 geschickt werden dürfen.

Vollendetes Lebensjahr bedeutet für mich das ich ab dem 16. Geburstag die Ausbildung anfangen darf...oder? 15 wäre ein bisschen arg früh.

Peter


Alles meine eigene Meinung....wie immer...

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AutorThom8as 8K., Utting a. Ammersee / Bayern485906
Datum29.05.2008 13:4214114 x gelesen
Mir ist nicht ganz klar was du aus meinen Aussagen rausliest?
Nochmals um klarzustellen: Bei uns fahren keine Jugendlichen mit zu Einsätzen raus.
Die Durchführung der Truppmannausbildung während der Jugendfeuerwehrzeit ist in Bayern vollkommen normal und auch so vorgesehen.


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AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen485928
Datum29.05.2008 14:3513991 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Marc DickeyDas ist dann aber auch die gleiche Art von Menschelei, die dazu führt, daß man mancherorts 100% der FA mit Feuerschutzbekleidung ausgestattet hat bzw. ausstatten möchte oder sie gar nicht erst ausstattet, da man ja nicht über ausreichend Finanzmittel verfügt um 100% der FA damit auszustatten.

Nein. Das ist erstens finanziell ein nicht ganz unerheblicher Unterschied und zweitens nicht so wirklich vergleichbar. Wenn ich Zeit habe, erläutere ich das nachher noch genauer ;).

mfg

Ingo


--

"Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt]

www.atemschutzunfaelle.eu

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Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;)

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AutorLinu8s D8., Thierstein / Bayern485957
Datum29.05.2008 15:5714148 x gelesen
Hallo

Geschrieben von Dominik Leyener ... also bei manchen fängt der Gefahrenbereich ja schon mit der Alarmierung an ;) ...

Richtig. Normalerweise heißt es aber, dass ein FA nicht in den unmittelbaren Gefahrenbereich soll. Allgemeiner Gefahrenbereich ist überall.

(Jetzt fang ich doch tatsächlich doch wieder ne Gefahrenbereichs-Disskussion an)


Alles was ich schreibe ist meine persönliche Meinung
MfG Linus

PS: Hallo Herr Schäuble!

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AutorPete8r K8., Bruchsal / Salzburg / Ba-Wü485962
Datum29.05.2008 16:0614157 x gelesen
Tach,

ich glaub die Diskussion haben wir immer. Ich bin mit meinem Kollegen auch in "Diskussionsstreit" gekommen bezüglich des Gefahrenbereiches.

Wobei ich immer noch der Meinung bin, eine Baustelle mit einer befahrenen Spur auf der BAB ist per Definition selbst unmittelbarer Gefahrenbereich. Und da hat meiner Ansicht nach, die jeder natürlich für sich selbst fassen muss, keiner ohne abgeschlossenem TM2 UND über mind. 18-jährig was verloren. Egal was das Gesetz sagt.

Das Risiko zu den Eltern zu müssen und zu sagen:Es tut uns leid mitteilen zu müssen, dass Ihrem Sohn/Tochter etwas zugestossen ist.....will ich einfach nicht eingehen wollen.

Entscheidet aber letzendlich jeder für sich selbst oder der Kdt. per Dienstanweisung.


Gruß PEter


Alles meine eigene Meinung....wie immer...

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AutorLinu8s D8., Thierstein / Bayern485967
Datum29.05.2008 16:1314055 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Peter Koffler
Wobei ich immer noch der Meinung bin, eine Baustelle mit einer befahrenen Spur auf der BAB ist per Definition selbst unmittelbarer Gefahrenbereich.

Richtig. Die BAB gehört laut Def. die bei uns so rumgeht zum unmittelbaren Gefahrenbereich.


Alles was ich schreibe ist meine persönliche Meinung
MfG Linus

PS: Hallo Herr Schäuble!

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW485975
Datum29.05.2008 16:5214106 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Peter KofflerDas Risiko zu den Eltern zu müssen und zu sagen:Es tut uns leid mitteilen zu müssen, dass Ihrem Sohn/Tochter etwas zugestossen ist.....will ich einfach nicht eingehen wollen.

Das mußt du im Zweifel auch bei einem 18-Jährigen. Der Unterschied ist halt, der Staatsanwalt will sich nicht mehr mit dir über eine Verletzung der Aufsichtspflicht unterhalten. Er stellt dann vielleicht andere Fragen nach dem warum, weshalb und wieso.

Gruß

Thomas


Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorJens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen486015
Datum29.05.2008 20:0114038 x gelesen
Geschrieben von Stefan GanzkeIch sehe jedoch den von dir angesprochenen Einsatz mit 16 Jahren bei einem VU mit "Klemmer" als nicht unbedingt geeignet für 16-jährige. Hier sollte man doch eher die "älteren" Aktiven arbeiten lassen und die nicht Volljährigen andere Aufgaben geben.

Klar das ich dabei nicht an forderster Front tätig war und auch nicht auf dem ersten Fahrzeug saß, genauso wie ein frisch übernommener 18-jähriger nicht gleich in der ersten Reihe arbeitet.


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AutorJens8 M.8, Siele / NRW486184
Datum30.05.2008 09:3814015 x gelesen
Geschrieben von Bernhard DeimannGenau !
Da lob ich mir die seit Jahrzehnten in BaWü gültige Regelung: Einsatz erst mit 18 Jahren und erfolgreich absolvierten TM-1 Lehrgang.


Hallo,
sehe ich genau so. Und bin froh, das man bei uns erst mit 18 aktiv werden kann,
dann TM1 und 2 macht und dann auch erst einen FME bekommt.

Ich will auch keine ~16 jährigen auf Einsätzen haben und bei uns kommt auch
kein Mitglied der JF zu irgendwelchen Einsätzen mit, egal wie alt es ist.


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AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg486428
Datum31.05.2008 15:2614037 x gelesen
Hallo Forum,

Geschrieben von Bernhard Deimann
Genau !
Da lob ich mir die seit Jahrzehnten in BaWü gültige Regelung: Einsatz erst mit 18 Jahren und erfolgreich absolvierten TM-1 Lehrgan

Wenn das nur jede Führungskraft im Ländle akzeptieren würde!
Aber so lange nichts passiert.....

Gruß

Michael


Auch schlechter Ruf verpflichtet

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AutorMich8ael8 G.8, Germering / Bayern486908
Datum03.06.2008 08:3714165 x gelesen
Die Jugendlichen bei diesem Einsatz sind alle in den nächsten Wochen 18 Jahre alt und haben alle die Truppmannausbildung erfolgreich hinter sich gebracht.
Ausserdem war dieser LKW Brand in einer Baustelle die vollkommen von der Autobahn abgesperrt war und ein Sicherungsanhänger noch zur sicherheit auf gestellt war also Hosenträger und Gürtel. Das keine Jugendlichen auf der Autobahn was zusuchen haben das wissen wir auch.
Michael Gogl Kdt Unterpfaffenhofen


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AutorFran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern)486970
Datum03.06.2008 13:3614038 x gelesen
Hallo,
gibt es denn Zahlen- bzw. Erfahrungswerte, wieviele Jugendliche jährlich in Österreich im Rahmen ihrer Einsatztätigkeit verunglücken? Wenns ja gar so gefährlich wäre, müssten das doch auch schon 1 oder 5 aufwärts sein.
Es ist doch wohl so, dass es die Summe ausmacht. Sicher ist jeder Unfall ein bedauerlicher tragischer Einzelfall. Erlaubt ist, was die Gesellschaft insgesamt akzeptiert. So sind doch IIRC 1 * 10 hoch -7 Brand-/Rauchtote je 1000 EW / Jahr akzeptiert bzw. stellen das nicht kalkulierbare Restrisiko dar. Wenn man überall Gefahren reduzieren will, warum gibt es keine Höchstgeschwindigkeit 100/120 km/h? Dann gäbe es doch auch sicher deutlich weniger Verkehrstote. Warum gibt es keine Pflicht zur Heisausbildung, um Unfälle der AGT zu vermeiden? Ist es denn schlimmer, wenn ein 17,95 jähriger verunglückt, als ein 18,01-jähriger? Fragen über Fragen...
Wenn ich mich zurück erinnere an meine eigene Einsatzzeit mit 16, da hat man mit GMV gegenseitig auf sich aufgepasst. Glücklicherweise ging alles gut.


Grüßla,
FP


Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin.

Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit

Besucht uns unter:
Feuerwehr Hilpoltstein
Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken
LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz
Informationen aus dem Fachbereich 4 VB

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg486974
Datum03.06.2008 13:5114056 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Franz-Peter Lössl

Sicher ist jeder Unfall ein bedauerlicher tragischer Einzelfall. Erlaubt ist, was die Gesellschaft insgesamt akzeptiert.

Vielleicht will man in einigen Bundesländern bedauerliche Einzelfälle wie Unfälle mit minderjährigen JF/FF-Angehörigen nicht akzeptieren ?

da hat man mit GMV gegenseitig auf sich aufgepasst.

Den GMV sehe ich aber in diesem Zusammenhang nicht immer und überall gegeben.

Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

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AutorFran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern)487080
Datum03.06.2008 16:5614096 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Bernhard DeimannVielleicht will man in einigen Bundesländern bedauerliche Einzelfälle wie Unfälle mit minderjährigen JF/FF-Angehörigen nicht akzeptieren ?
Das ist nur recht und billig. Dann ists auch gut wenn man eine klare Aussage für das jeweilige Bundesland hat, die klar sagt: "Unter 18 NEIN, über 18 JA".
Aber in manchen Bundesländern handhabt es ja fast jede Wehr anders. Die einen nehmen gar keine Jugendlichen mit, die anderen nur im letzten Fahrzeug, die nächsten fahren sie später hinterher zum Anschauen, ...
Bei einem LKW-Unfall z.B. waren auch Jugendliche unserer Wehr mit auf der BAB, allerdings kamen die erst lange nach der Vollsperrung und haben Nachschub und Verpflegung gebracht. (nein, sie sind nicht selbst gefahren ;-)). Und Stiefelbalett und Besen schwingen können die auch prima!

Geschrieben von Bernhard DeimannDen GMV sehe ich aber in diesem Zusammenhang nicht immer und überall gegeben.
Ganz wie bei den großen ... ;-)
Das war ja auch noch in der guten alten Zeit!


Grüßla,
FP


Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin.

Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit

Besucht uns unter:
Feuerwehr Hilpoltstein
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LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz
Informationen aus dem Fachbereich 4 VB

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