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Thema | Frau im Krankenhaus | 43 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Mike8 F.8, Solingen / NRW | 487394 | |||
Datum | 04.06.2008 17:39 | 14832 x gelesen | |||
Meine Frau bekommt Ende Juni/ Anfang Juli unser zweites Kind im Krankenaus und wird vermutlich wieder 5-6 Tage im KRH bleiben, danach wird sie auch nicht sofort 2 Kinder voll betreuen können (in den ersten Tagen) mein 2 1/2 jähriger Sohn muß zuhause von mir betreut werden. Ich bin Feuerwehrbeamter, bekomme ich dafür Dienstschichten frei? bezahlt/unbezahlt ? Krank schreiben lassen ? | |||||
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Autor | Pete8r K8., Bruchsal / Salzburg / Ba-Wü | 487395 | |||
Datum | 04.06.2008 17:41 | 12891 x gelesen | |||
Tach, steht dazu nichts im Tarifvertrag? Ansonsten wäre doch mit Sicherheit der Gewerkschaftsvertreter oder die Personalabteilung der richtige Ansprechpartner? Gruß Peter Alles meine eigene Meinung....wie immer... | |||||
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Autor | Mike8 F.8, Solingen / NRW | 487396 | |||
Datum | 04.06.2008 17:44 | 12881 x gelesen | |||
Wollte mich vorab informieren um in einem Gespräch nicht unvorbereitet zusein. Und nach was ich überhaupt fragen soll/ bzw. bei wem ich nachfragen muß :-) | |||||
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Autor | Jan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg | 487398 | |||
Datum | 04.06.2008 17:49 | 12934 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Peter Koffler steht dazu nichts im Tarifvertrag? Der bringt Beamte nicht weiter, da alles Rechtliche mithilfe von Gesetzen und Verodrnungen, nicht mit Tarifverträgen geregelt wird. In der Sonderurlaubsverordnung NRW steht etwas im § 11, da weiterhelfen könnte: Klick Beste Grüße ...und bleibt neugierig! Jan Ole drehleiter.info - Ein Stück näher dran! | |||||
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Autor | Pete8r K8., Bruchsal / Salzburg / Ba-Wü | 487399 | |||
Datum | 04.06.2008 17:51 | 12734 x gelesen | |||
Hmm, also soweit ich weiß, gibts Merkblätter aus der Personalabteilung, da sollte eigentlich alles draufstehen.. ich hab mal was ähnliches im Internet rausgesucht...link dazu Ansonsten müsste es auch möglich sein, die Infos über die/den Gleichstellungsbeauftragten zu bekommen..*g* der muss halt mal in der anderen Richtung helfen... Vielleicht hiflt dir das ein wenig weiter Peter Alles meine eigene Meinung....wie immer... | |||||
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Autor | Gary8 D.8, Burgdorf / Niedersachsen | 487411 | |||
Datum | 04.06.2008 18:53 | 12660 x gelesen | |||
Es gibt sog "Kind-Krank-Tage". Meine laut Gesetz sind das 10 Tage. Bei mir auf der Firma werden z.B. nur 4 Tage genehmigt (laut ADA). Das will ich in näherer Zukunft auch mal klären. Dies ist meine persönliche und somit private Meinung Gruß Gary | |||||
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Autor | Dirk8 B.8, Düsseldorf / NRW | 487412 | |||
Datum | 04.06.2008 18:59 | 12920 x gelesen | |||
Geschrieben von Jan Ole Ungern der Sonderurlaubsverordnung NRW steht etwas im § 11, da weiterhelfen könnte: Klick Mal eine Frage hierzu: Muss dieser Sonderurlaub genehmigt werden oder ist dies eine kann Bestimmung? Wenn er genehmigt werden muss, wie kann man sich gegen einen negativen Bescheit wehren? Gruß Dirk | |||||
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Autor | Oliv8er 8B., Stuttgart / Baden Württemberg | 487438 | |||
Datum | 04.06.2008 21:19 | 12835 x gelesen | |||
Hallo Mike, im Zweifel kannst Du auch bei deiner Krankenkasse mal nachfragen, ob Ihr nicht eine Familienpflegerin genehmigt bekommt. Meine Schwester und die Schwestern meiner Lebensgefährtin arbeiten in diesem Beruf und sind für eben solche Fälle wie Du ihn beschreibst da. Du kannst dich zur Info auch an eine Diakonie-Station wenden, die sollten Dir/Euch auch Auskunft geben können. Ist zwar nicht das selbe, als wenn Du selbst zu Hause bist, aber vielleicht wäre das eine Möglichkeit für Euch. Gruß Olli Alles meine Meinung und nicht die irgendwelcher Anderer - und schon gar nicht die meiner Feuerwehr bzw. meiner Abteilung P.S.: Die Hoffnung erlischt zuletzt..... | |||||
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Autor | Diet8mar8 M.8, Billerbeck / NRW | 487441 | |||
Datum | 04.06.2008 21:29 | 12947 x gelesen | |||
Geschrieben von Dirk BrokatzkyMal eine Frage hierzu: Muss dieser Sonderurlaub genehmigt werden Sonderurlaub muß meines Wissens immer beantragt und genehmigt werden. Für die Niederkunft der Ehefrau gibt es 1 Arbeitstag Sonderurlaub Klick Niederkunft der Ehefrau ist ein planbares Ereignis"theoretisch" kann man Urlaub nehmen oder die Versorgung der od. des Kindes organisieren. Schwangerschaft ist auch keine Krankheit. Daher kein Sonderurlaub. Ist man mit der Mutter nicht verheiratet gibt es gar keinen Sonderurlaub. Gruß Dietmar | |||||
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Autor | Dirk8 B.8, Düsseldorf / NRW | 487444 | |||
Datum | 04.06.2008 22:01 | 12842 x gelesen | |||
Geschrieben von Dietmar MertensSonderurlaub muß meines Wissens immer beantragt und genehmigt werden. Soweit war auch mein wissen, was aber machen wenn man z.B. 4 Tage beantragt und mit Attest nachweist und man nur 3 Tage genehmigt bekommt ? DirkGeschrieben von Dietmar Mertens Niederkunft der Ehefrau ist ein planbares Ereignis"theoretisch" kann man Urlaub nehmen oder die Versorgung der od. des Kindes organisieren. Gilt wohl aber nicht, bei zum Beispiel Kaiserschnitt, da gibt es noch die Möglichkeit unbezahlten Urlaub zu nehmen und sich das Geld dann von der Krankenkasse der Mutter wieder zu holen. Wie bitte soll man im Schichtdienst sonst die Versorgung der Kinder "organisieren" ? Gruß Dirk | |||||
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Autor | Juli8an 8H., Stemwede / NRW | 487446 | |||
Datum | 04.06.2008 22:06 | 12861 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Dirk Brokatzky Gilt wohl aber nicht, bei zum Beispiel Kaiserschnitt, da gibt es noch die Möglichkeit unbezahlten Urlaub zu nehmen und sich das Geld dann von der Krankenkasse der Mutter wieder zu holen. Wie bitte soll man im Schichtdienst sonst die Versorgung der Kinder "organisieren" ? Da sollte doch §3 Abs. 2 i.v.m. §11 Abs. 1 MuschG greifen. Mfg, Julian Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Feuerwehr, der ich angehöre. "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt." Albert Einstein | |||||
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Autor | Dirk8 B.8, Düsseldorf / NRW | 487448 | |||
Datum | 04.06.2008 22:12 | 12884 x gelesen | |||
Geschrieben von Julian HolsingDa sollte doch §3 Abs. 2 i.v.m. §11 Abs. 1 MuschG greifen. Der war gut, ne Du hast da etwas missverstanden. Es geht darum wie man ein evtl. zweites Kind während des Krankenhaus Aufenthalts der Mutter versorgt. Also quasi der Feuerwehrmann(SB) in der Rolle des Vaters. Gruß Dirk | |||||
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Autor | Jan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg | 487450 | |||
Datum | 04.06.2008 22:14 | 12859 x gelesen | |||
Moin, Urlaub nehmen? Habe ich auch gemacht und dazu 9 Monate Planungszeit gehabt. Beste Grüße ...und bleibt neugierig! Jan Ole drehleiter.info - Ein Stück näher dran! | |||||
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Autor | Dirk8 B.8, Düsseldorf / NRW | 487451 | |||
Datum | 04.06.2008 22:17 | 12871 x gelesen | |||
Geschrieben von Jan Ole UngerUrlaub nehmen? Habe ich auch gemacht und dazu 9 Monate Planungszeit gehabt. Unabhängig davon ob dies der Sinn vom Gesetzliche Erholungsurlaub ist, finde ich es schön wenn Deine Kinder alle so planbar pünktlich waren. Meine leider bis her nicht, obwohl ich für die Tage nach der Entbindung (das Datum was im Mutterpass steht) immer meinen Jahresurlaub eingeplant habe. Gruß Dirk | |||||
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Autor | Jan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg | 487452 | |||
Datum | 04.06.2008 22:22 | 12792 x gelesen | |||
Moin, nein, pünktlich waren meine ganz sicher nicht. Wenn man das mit dem Urlaub aber mit einem flexiblen WAF abspricht (den hatte/habe ich), dann sind auch Dinge wie "vorne abschneiden, hinten dran hängen" drin, damit die freie Zeit nach der Geburt möglichst lang ist. Beste Grüße ...und bleibt neugierig! Jan Ole drehleiter.info - Ein Stück näher dran! | |||||
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Autor | Juli8an 8H., Stemwede / NRW | 487453 | |||
Datum | 04.06.2008 22:22 | 12828 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Dirk Brokatzky Der war gut, ne Du hast da etwas missverstanden. Es geht darum wie man ein evtl. zweites Kind während des Krankenhaus Aufenthalts der Mutter versorgt. Also quasi der Feuerwehrmann(SB) in der Rolle des Vaters. Ich hatte die Ausgangsfrage schon richtig verstanden aber wohl deinen Satz falsch gedeutet. Du meinst mit Gilt wohl aber nicht, bei zum Beispiel Kaiserschnitteinen unplanmäßigen Kaiserschnitt? Mfg, Julian Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Feuerwehr, der ich angehöre. "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt." Albert Einstein | |||||
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Autor | Dirk8 B.8, Düsseldorf / NRW | 487455 | |||
Datum | 04.06.2008 22:30 | 12694 x gelesen | |||
Geschrieben von Julian Holsingeinen unplanmäßigen Kaiserschnitt? Natürlich, geplante Kaiserschnitte mit Wunschtermin bekommt man nur mit Prommibonus ;-). Alles Andere entscheidet sich frühstens so ca. 3 Wochen vor Geburt, oder auch (z.B. nach bersten der Fruchtblase) Just in Time. Gruß Dirk | |||||
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Autor | Dirk8 B.8, Düsseldorf / NRW | 487458 | |||
Datum | 04.06.2008 22:38 | 12831 x gelesen | |||
Geschrieben von Jan Ole UngerWenn man das mit dem Urlaub aber mit einem flexiblen WAF abspricht Ich glaube da hängt doch aber wohl noch eine Menge mehr mit drann. Irgend jemand muss ja für Dich zu Hause bleiben bzw. für Dich kommen. In der Haupturlaubzeit wohl doch schon eher problematischer ? Wie gesagt habe auch kein Problem damit meinen Urlaub zu Opfern, ist schließlich für einen guten Zwecke ;-) und kommt ja auch nicht also oft im Leben vor :-). Aber mann muss ja schon zugeben dass es im Schichtdienst mit (mehreren) kleinen Kindern schon ab und an zu Problemen kommen kann. Zumal wenn man, nicht wie viele andere, die Großeltern in der Nähe wohnen hat und wenn dann die Ehefrau ausfällt wird es schwierig. Gruß Dirk | |||||
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Autor | Fran8k E8., Leinburg / Bayern | 487468 | |||
Datum | 04.06.2008 23:07 | 12789 x gelesen | |||
Im Krankheitsfall eines Kindes stelle ich als Arzt immer folgende Bescheinigung aus: Die Anwesenheit der Mutter war während des stationären Aufenthalts nötig. Um der gesetzlichen Aufsichtspflicht der Eltern über das andere Kind nachzukommen, muss der Vater im Zeitraum der Krankenhausbehandlung sich zu Hause aufhalten und die Aufsicht übernehmen. Die meisten Krankenhäuser haben ähnliche Vordrucke im PC. Das geht dann an die Krankenkasse, bisher habe ich keine Ablehnung der Kostenübernahme erlebt. Ist auch schwierig, Aufsichtspflicht ist gesetzlich festgelegt! | |||||
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Autor | Dirk8 B.8, Düsseldorf / NRW | 487470 | |||
Datum | 04.06.2008 23:12 | 12750 x gelesen | |||
Geschrieben von Frank EisenblaetterDie meisten Krankenhäuser haben ähnliche Vordrucke im PC. Das geht dann an die Krankenkasse, bisher habe ich keine Ablehnung der Kostenübernahme erlebt. Ist auch schwierig, Aufsichtspflicht ist gesetzlich festgelegt! Haben die dann den Verdienstausfall übernommen, bzw. wurde unbezahlter Urlaub genehmigt? Wenn ja weiß einer wie dies Beihilferechtlich geregelt ist, muss ja dann über die Versicherung des Kindes laufen, oder? Gruß Dirk | |||||
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Autor | Hans8i S8., Korntal / Baden-Württemberg | 487477 | |||
Datum | 05.06.2008 00:04 | 12878 x gelesen | |||
Geschrieben von Dirk BrokatzkyAber mann muss ja schon zugeben dass es im Schichtdienst mit (mehreren) kleinen Kindern schon ab und an zu Problemen kommen kann. Zumal wenn man, nicht wie viele andere, die Großeltern in der Nähe wohnen hat und wenn dann die Ehefrau ausfällt wird es schwierig. N'abend, du weisst schon, wie das ohne schichtdienst, wenn beide Berufstätig sind, ist? Grüsse HAnsi zur Vermeidung von Missverständnissen bitte ich die stillen Mitleser, folgendes zu beachten: Bitte den Inhalt meiner Postings, welche übrigens meine persönliche Meinung darstellen, richtig wiedergeben. Sollte der Zeilenumbruch beim Ausdrucken nicht stimmen, bitte eine kurze Mail an mich. | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 487480 | |||
Datum | 05.06.2008 00:09 | 12717 x gelesen | |||
Geschrieben von Hansi Stellmacherdu weisst schon, wie das ohne schichtdienst, wenn beide Berufstätig sind, ist? Da kann man sich dann Nachts wenigstens abwechseln mit dem Aufstehen. So ist die Mutter Nachts und am WE ziemlich oft alleine... Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Hans8i S8., Korntal / Baden-Württemberg | 487481 | |||
Datum | 05.06.2008 00:15 | 12787 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel HermannDa kann man sich dann Nachts wenigstens abwechseln mit dem Aufstehen. So ist die Mutter Nachts und am WE ziemlich oft alleine... Hallo...gruss schadet nie... ;O)... dafür haben die Kinder den PApa auch in den freischichten nicht für sich......oder? Grüsse... <------- HAnsi zur Vermeidung von Missverständnissen bitte ich die stillen Mitleser, folgendes zu beachten: Bitte den Inhalt meiner Postings, welche übrigens meine persönliche Meinung darstellen, richtig wiedergeben. Sollte der Zeilenumbruch beim Ausdrucken nicht stimmen, bitte eine kurze Mail an mich. | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 487483 | |||
Datum | 05.06.2008 00:17 | 12723 x gelesen | |||
Hallo Hansi! Geschrieben von Hansi Stellmacher dafür haben die Kinder den PApa auch in den freischichten nicht für sich......oder? Inwiefern? Gruß, Daniel Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Mike8 F.8, Solingen / NRW | 487484 | |||
Datum | 05.06.2008 00:19 | 12721 x gelesen | |||
Erstmal vielen Dank für die zahlreichen Antworten! Also wie einige richtig gedeutet haben, kommt das Kind früher als erwartet (laut Frauenarzt), mit Urlaubverschieben, habe ich keine Chance. Diese Bescheinigung vom Arzt bekomme ich vom Krankenhaus (vielleicht) ? Also ansonsten fasse ich zusammen, das ich vermutlich 1 Tag Sonderurlaub bekomme, als Beamter im Schichtdienst? Ahso, falls wichtig: Meine Frau ist ebenfalls privat versichert, ebenso mein kleiner Sohn. | |||||
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Autor | Hans8i S8., Korntal / Baden-Württemberg | 487485 | |||
Datum | 05.06.2008 00:21 | 12793 x gelesen | |||
Hallo, ...gruss schadet nicht... ;o) Meine Frau und ich sind beide in der Regelarbeitszeit tätig...d.h. wir sind beide Tagsüber gebunden.. Ich kann über mittag die beiden Zwereg versorgen, bis meine FRau kommt...wenn alles passt.... würde ich schichten...wär ich öfters Tags gänzlich verfügbar....oder nicht? Grüsse HAnsi zur Vermeidung von Missverständnissen bitte ich die stillen Mitleser, folgendes zu beachten: Bitte den Inhalt meiner Postings, welche übrigens meine persönliche Meinung darstellen, richtig wiedergeben. Sollte der Zeilenumbruch beim Ausdrucken nicht stimmen, bitte eine kurze Mail an mich. | |||||
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Autor | Hans8i S8., Korntal / Baden-Württemberg | 487486 | |||
Datum | 05.06.2008 00:23 | 12710 x gelesen | |||
Geschrieben von Hansi StellmacherHallo, ...gruss schadet nicht... ;o) Sorry...übersehen...is schon spät... Grüsse HAnsi zur Vermeidung von Missverständnissen bitte ich die stillen Mitleser, folgendes zu beachten: Bitte den Inhalt meiner Postings, welche übrigens meine persönliche Meinung darstellen, richtig wiedergeben. Sollte der Zeilenumbruch beim Ausdrucken nicht stimmen, bitte eine kurze Mail an mich. | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 487487 | |||
Datum | 05.06.2008 00:28 | 12673 x gelesen | |||
Geschrieben von Hansi Stellmacherwürde ich schichten...wär ich öfters Tags gänzlich verfügbar....oder nicht? Nochmal Hi, kommt darauf an. Mittlerweile gibt es genug BFen, die Ausbildungsveranstaltungen, Brandsicherheitsdienste, etc. in die Freizeit verlegen da sie sonst nicht mit den STunden und dem Personal hinkommen. Bis dann, Daniel Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Dirk8 B.8, Düsseldorf / NRW | 487489 | |||
Datum | 05.06.2008 06:25 | 12660 x gelesen | |||
Geschrieben von Hansi Stellmacherdu weisst schon, wie das ohne schichtdienst, wenn beide Berufstätig sind, ist? Ja auch das weiss ich, nur wäre es dann mit einem sogenannten Familienpfleger + evtl. Kindergarten etwas einfacher. Zumindest im 24 Stunden Dienst fällt der Familienpfleger/in ja schon mal weg. Ah ja auch Frauen von Schichtdienstler wollen/müssen Mitarbeiten, es kommt also an mind. 10 Tagen im Monat zu den gleichen Problemen. Gruß Dirk | |||||
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Autor | Diet8mar8 M.8, Billerbeck / NRW | 487499 | |||
Datum | 05.06.2008 08:59 | 12745 x gelesen | |||
Geschrieben von Mike FollmannAlso ansonsten fasse ich zusammen, das ich vermutlich 1 Tag Sonderurlaub bekomme, als Beamter im Schichtdienst? Als Alternative bleibt dir Elternzeit zu beantragen. Nach entsprechenden Antrag kannst ab dem Datum der Geburt für zwei Monate oder nach Wunsch auch länger zu Hause bleiben. Gruß Dietmar | |||||
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Autor | Dirk8 B.8, Düsseldorf / NRW | 487591 | |||
Datum | 05.06.2008 16:02 | 12781 x gelesen | |||
Hallo ;-), ich möchte hier zwar keine Diskussion wer nun wo genau schlechter dran ist bzw. mehr Probleme bei der Kinderbetreuung hat, denn sonst Artet dies (mal wieder) in einen "Krieg" zwischen 8 und 24 Stündler aus. Die Frage war, völlig unabhängig vom Dienst, wie und was der Gesetzgeber genau geregelt hat um die Betreuung von kleinen Kinder in der Familie sicherzustellen, wenn ein Partner ausfällt. Bis jetzt sind leider nicht viele Lösungsansätze heraus gekommen :-(. Es bestätigt sich für mich mal wieder, dass hier eben nicht viele "Vertreter" von Mitarbeiterinteresse mitlesen, oder sich nicht trauen etwas dazu zu schreiben. So und nu möchte ich auch einmal in die "nicht soziale Schiene" hauen: Geschrieben von Hansi Stellmacher Meine Frau und ich sind beide in der Regelarbeitszeit tätig...d.h. wir sind beide Tagsüber gebunden.. Wieso steckst Du Deine Kinder nicht in eine KITA? Dann währen sie von Morgens bis Abends betreut und Ihr könnt in Ruhe Kohle verdienen! Gruß Dirk PS: Bitte nicht ganz so ernst nehmen, aber genauso hört es sich für einen 24 Stündler an wenn er gesagt bekommt: Ist doch kein Problem hast ja genug frei. | |||||
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Autor | Udo 8W., Dinslaken / NRW | 487620 | |||
Datum | 05.06.2008 18:04 | 12855 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Dirk Brokatzky Die Frage war, völlig unabhängig vom Dienst, wie und was der Gesetzgeber genau geregelt hat um die Betreuung von kleinen Kinder in der Familie sicherzustellen, wenn ein Partner ausfällt. Bis jetzt sind leider nicht viele Lösungsansätze heraus gekommen :-(. Es bestätigt sich für mich mal wieder, dass hier eben nicht viele "Vertreter" von Mitarbeiterinteresse mitlesen, oder sich nicht trauen etwas dazu zu schreiben Die passenden Antworten wurden gegeben. Es gibt für die Beamten die Sonderurlaubsverordnung NRW. Darauf aufbauend wird vermutlich jede Gemeinde eine eigene Sonderurlaubsregelung haben die vom Grundsatz dem genannten Erlass des IM ähnelt. Damit sollte sichergestellt werden das die Beamten und sonstigen Beschäftigten in einem Geschäftsbereich nicht unterschiedlich behandelt werden. Wie viele Tage dem Kollegen zustehen muss er daher in der Sonderurlaubsregelung seiner Gemeinde nachschauen. Im Regelfall ist dort fast alles unter dem passus "kann" und "soweit dienstliche Belange nicht entgegenstehen". Daher ist es klug frühzeitig die Anträge zu stellen, und sich mit seinem WAL abzusprechen. Wieviele Tage man bei der Betreuung von Kinder "rausholen" kann ist häufig eine Frage der Darstellung wie dringend das ganze ist und auch wie man dabei seine Forderung rüber bringt. Gruß Udo | |||||
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Autor | Dirk8 B.8, Düsseldorf / NRW | 487631 | |||
Datum | 05.06.2008 18:53 | 12774 x gelesen | |||
Hallo auch, Geschrieben von Udo Walbrodt Im Regelfall ist dort fast alles unter dem passus "kann" und "soweit dienstliche Belange nicht entgegenstehen". Daher ist es klug frühzeitig die Anträge zu stellen, und sich mit seinem WAL abzusprechen. Wieviele Tage man bei der Betreuung von Kinder "rausholen" kann ist häufig eine Frage der Darstellung wie dringend das ganze ist und auch wie man dabei seine Forderung rüber bringt. Oh Gesetze als "kann" Regelung wie spannend und wie kann man seine Forderungen noch "rüber bringen" als mit eindeutigen Attest vom Arzt? Fragen über Fragen und nicht wirklich hilfreich, außer natürlich der Verweiß auf die Sonderurlaubsverordnung. Gruß Dirk | |||||
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Autor | Oliv8er 8K., Pulheim / NRW | 487649 | |||
Datum | 05.06.2008 20:18 | 12715 x gelesen | |||
Also für die Geburt eines Kindes bekommt ein Beamter einen Tag SU. So ist meine Wissenstand bei einer Stadt in NRW - habe es zwar selber nicht genutzt ! Ansonsten würde ich mir eine Bescheinigung des KH bzw Frauenarztes besorgen und damit einen Antrag auf Sonderurlaub beantragen! Gruß Oliver | |||||
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Autor | Udo 8W., Dinslaken / NRW | 487721 | |||
Datum | 06.06.2008 09:43 | 12804 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Dirk Brokatzky Oh Gesetze als "kann" Regelung wie spannend und wie kann man seine Forderungen noch "rüber bringen" als mit eindeutigen Attest vom Arzt? Sorry, ich habe nicht geschrieben das Gesetze als "kann" Regelung auszulegen sind. §11 SUrlV NRW (1) Aus wichtigen persönlichen Gründen kann Urlaub unter Beschränkung auf das notwendige Maß gewährt werden, soweit dienstliche Gründe nicht entgegenstehen. Dort ist das "kann" enthalten und dann hat der Dienstherr nunmal einen Ermessensspielraum. Sollte er dieses "kann" in einer eigenen Dienstanweisung (s. Musterempfehlung des Landes) spezifiziert haben dann gilt dieses natürlich als Anspruch für jeden Mitarbeiter. Daher der Hinweis auf die eigene Sonderurlaubsregelung der Gemeinde. Gruß Udo | |||||
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Autor | Dirk8 B.8, Düsseldorf / NRW | 487830 | |||
Datum | 06.06.2008 15:13 | 12774 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Udo Walbrodt Dort ist das "kann" enthalten und dann hat der Dienstherr nunmal einen Ermessensspielraum. Sollte er dieses "kann" in einer eigenen Dienstanweisung (s. Musterempfehlung des Landes) spezifiziert haben dann gilt dieses natürlich als Anspruch für jeden Mitarbeiter Dies ist richtig und wie verhält man sich wenn einem das "kann" auch als solches auslegt und dem Antrag nicht entspricht? Dies ändert ja nichts an der Tatsache das die Frau mit dem Kind im Krankenhaus und das andere Kind zu Hause ist. Gruß Dirk | |||||
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Autor | Udo 8W., Dinslaken / NRW | 488197 | |||
Datum | 08.06.2008 10:21 | 12777 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Dirk Brokatzky Dies ist richtig und wie verhält man sich wenn einem das "kann" auch als solches auslegt und dem Antrag nicht entspricht? Dies ändert ja nichts an der Tatsache das die Frau mit dem Kind im Krankenhaus und das andere Kind zu Hause ist. Was soll ich nun antworten, wenn der Dienstherr deinen Antrag ablehnt (vorausgesetzt die Ablehnung ist rechtens) müßtest Du arbeiten. Oder Du kannst Überstd. abbauen bzw. normalen Urlaub nehmen. Natürlich kann man auch unbezahlten Urlaub nehmen aber aber das wird wohl für den Kollegen keine sinnvolle Alternative sein. In dem Fall des Kollegen sind beide privat versichert, bei gesetzlichen gibts wohl auch die Möglichkeit einer Haushaltshilfe durch die KK, in dem Thema bin ich aber nicht fit, von daher kenne ich die genauen Voraussetzungen für eine Haushaltshilfe nicht. Wenn Mann dann die Haushaltshilfe macht könnte der unbezahlte Urlaub vieleicht wieder eine Alternative sein. Im übrigen kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, das wenn ein begründeter Fall von Kinderbetreuung vorliegt keine Dienstbefreiung (in welcher Form auch immer) erfolgt. Der WAL kennt doch wohl seine Leute, weiß wie die Rahmenbedingungen privat für den Kollegen sind und wenn ein Wille da ist wird er auch frei kriegen. Hier greift die Fürsorgepflicht des Dienstherrn die auch für die Familie gilt. Auch wenn man sich bei anderen Dingen manchmal fragt wo sie geblieben ist. Gruß Udo | |||||
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Autor | Björ8n F8., Rotthalmünster / Bayern | 488366 | |||
Datum | 08.06.2008 20:37 | 12702 x gelesen | |||
Geschrieben von Dietmar MertensAls Alternative bleibt dir Elternzeit zu beantragen. Mir sind einige Soldaten (SaZ oder BS entspricht im konkreten Fall Deiner Situation als Beamter) bekannt, die sich u.a. aus diesem Grund für die Elternzeit entschieden haben. Wenn nicht sogar gleich für einen längeren Zeitraum, dann für die Variante, dass der Soldat die ersten beiden Monate Elternzeit genommen hat; der andere Elternteil dann die Monate 3 - 14. Die Gleichstellungsbeauftragte ist hier sicherlich der richtige Ansprechpartner für Dich. Mit Elternzeit ist m.E. die kontinuierliche Unterstützung der Mutter und des Neugeborenen gegeben und eine Betreuung größerer Kinder ebenfalls sichergestellt. Zusätzlich muss dabei nicht auf Urlaub zurückgegriffen werden; es wird sicherlich später Situationen geben, wo Du froh bist, noch ein paar Tage mehr auf dem Konto zu haben. Auf der anderen Seite müsst Ihr Euch durchrechnen, wie Ihr mit dem Elterngeld finanziell hinkommt, dabei aber auch die Differenz zum Gehalt mit wegfallenden Kosten (z.B. Weg zur Arbeit) gegenrechnen. Gruß Björn | |||||
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Autor | Dirk8 B.8, Düsseldorf / NRW | 488412 | |||
Datum | 09.06.2008 08:24 | 12754 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Udo Walbrodt Was soll ich nun antworten, wenn der Dienstherr deinen Antrag ablehnt (vorausgesetzt die Ablehnung ist rechtens) müßtest Du arbeiten. Oder Du kannst Überstd. abbauen bzw. normalen Urlaub nehmen Dies war ja genau meine Frage, wann genau so eine Ablehnung rechtens sein kann? Fakt ist ja das der Mitarbeiter nicht zum Dienst erscheint und Fakt ist auch das diese Abwesenheit Ärztlich bescheinigt worden ist. Was bleibt ist dann ebent ein Minus auf dem Stundenkonto und da war jetzt die Frage wie man sich gegen dieses Minus wehren kann, oder ob man dies halt so (als PP) hinnehmen muss. Gruß Dirk | |||||
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Autor | Udo 8W., Dinslaken / NRW | 488511 | |||
Datum | 09.06.2008 14:05 | 12751 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Dirk Brokatzky Was bleibt ist dann ebent ein Minus auf dem Stundenkonto und da war jetzt die Frage wie man sich gegen dieses Minus wehren kann, oder ob man dies halt so (als PP) hinnehmen muss. so ganz grob: 1. Antrag - ablehnender Bescheid 2. Widerspruch - ablehnender Bescheid 3. Klage Dabei gehe ich im Moment davon aus das es sich bei der Genehmigung bzw. Versagung von SU um einen VA handelt. Werde das aber mal nachschlagen und falls anders berichtigen. Irgendwo zwichen 1 und 3 sollte man aber das Gespräch mit der zuständigen Personalvertretung suchen. Gruß Udo | |||||
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Autor | Mike8 F.8, Solingen / NRW | 489982 | |||
Datum | 18.06.2008 02:17 | 10477 x gelesen | |||
Also, ich bekomme einen Tag SU für die Geburt (zum anmelden des Kindes), Außerdem stehen mir wohl 4 "Arbeitstage" zur Verfügung, d.h. 2 Schichten. Summa Sumarum stehen mir 5 Arbeitstage (2 1/2 Schichten) zur Verfügung. Danke schön für die zahlreichen Antworten. | |||||
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Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 489983 | |||
Datum | 18.06.2008 02:34 | 10266 x gelesen | |||
Geschrieben von Udo Walbrodt1. Antrag - ablehnender Bescheid Kann natürlich auch sein, dass man vor lauter Stress zwischen Kind zuhause, Frau im KH und Dienst auf der Wache zusammenbricht und nicht mehr dienstfähig ist. Das bescheinigt einem dann der Arzt... Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | |||||
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Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 489984 | |||
Datum | 18.06.2008 02:39 | 10394 x gelesen | |||
Geschrieben von Mike FollmannAußerdem stehen mir wohl 4 "Arbeitstage" zur Verfügung, d.h. 2 Schichten. Genau, jedes Jahr, zur Betreuung von Kindern bei Krankheit der Frau. Könnte knapp werden. Zumindest ohne Oma im Rücken... Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | |||||
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