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ThemaPublic Viewing16 Beträge
Rubrikvorbeug. Brandschutz
 
AutorHend8rik8 P.8, Berlin / Berlin488375
Datum08.06.2008 22:158774 x gelesen
Guten Abend Forum,
Ich komm grad vom Public-Viewing und hätte ein Frage (Nichts mit Fussball).

Lage: Übertragung im Zelt, ca 3000 Leute haben dort Platz, draußen waren auch noch eine Menge Platz und ein kleiner See. Ein RTW vom DRK war vor Ort mit 4 DRK´ler und die DLRG mit 2 Leuten.
Polizei und Ordnungsamt, wie ein heimisches Sicherheitsunternehmen waren ebenfalls vor Ort.

Wie sieht das dort aus mit Rettungswegen?(Vielleicht auch noch wie viele?)
Und wie sieht das aus mit den Rettungskräft?


Danke schonmal für die Antworten und schönen Abend noch.


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AutorMich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen488376
Datum08.06.2008 22:247075 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Hendrik PaulsonWie sieht das dort aus mit Rettungswegen?(Vielleicht auch noch wie viele?)

das wird u.A. in der Richtlinie "Fliegende Bauten" geregelt, auch spielt da teils auch noch die Landesbauordnung mit rein.

Fliegende Bauten bei Wikipedia

Richtlinie Fliegende Bauten

Geschrieben von Hendrik PaulsonUnd wie sieht das aus mit den Rettungskräft?

Was meinst du konkret? Ob ein SanDienst und/oder BraSiWaDi zu stellen ist? Regelt letzendlich die veranstaltungsgenehmigende Behörde, also in der Regel das Ordnungsamt.

Grüße

Micha


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AutorHend8rik8 P.8, Berlin / Berlin488379
Datum08.06.2008 22:296938 x gelesen
Danke für die schnelle Antwort, hat mir geholfen.

Schönen Abend noch.


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AutorAlbe8rt 8K., Wuppertal / Mirskofen / NRW / Bayern488388
Datum08.06.2008 23:387019 x gelesen
Vom Institut ASER aus Wuppertal ein auch sehr hilfreiches Instrument...

Bemessung von Rettungskräften

Gruß,
Albert


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AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW488393
Datum09.06.2008 01:227095 x gelesen
Originär zuständig sind hier die Ordnungsämter der Gemeinden. Die müssen solche Veranstaltungen ja genehmigen und hierbei die vorhandenen Vorschriften beachten. Da wird dir sogar vorgeschrieben wie viele Pinkelwägen du bei einem 3000 Mann Zelt benötigst.

Oftmals frage ich mich aber, was hier alles unter welchen Umständen genehmigt wird. Solange nichts passiert ist es ja ok! Im V-Fall sieht es dann aber wieder anders aus.....


Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten!

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AutorJoha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt488395
Datum09.06.2008 01:316994 x gelesen
Geschrieben von Jürgen RinghoferSolange nichts passiert ist es ja ok! Im V-Fall sieht es dann aber wieder anders aus.....
Im "V-Fall" hast du sowieso verloren. Um ein Zelt mit 3000 Personen bei entsprechender Lage geodnet räumen zu können, musst du schon eine Pollonese starten... (Grüße nach Köln). Alle Berechnungen gehen nur nach dem "normalen" Aufkommen.
Z.B. im Maurer findest du nicht wirklich eine Berechnung, wonach mindestens ein BHP-50 vorgesehen wird, zumindest nicht extra aufgeführt. Je nach Veranstaltung und Kapazitäten im Kreis müsste man diesen Recht schnell einplanen, will man vom schlimmsen Fall ausgehen.


Besucht uns doch einfach auf: www.feuerwehr-braunschweig-innenstadt.de

"Es gibt Vermutungen, dass die Feuerwehr eine Tuning-Macke hat, also mit besonders auffälligen Fahrzeugen unterwegs ist. Im Gegensatz zu den coolen Rollerfahrern die blaues Licht als Unterbodenbeleuchtung verwenden, hat die Feuerwehr dies missverstanden und die Lampen auf dem Dach angebaut." (aus www.Stupidedia.de)

Muss ich das mit der ausschließlich eigenen Meinung noch extra erwähnen?!

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AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen488418
Datum09.06.2008 08:366984 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Hendrik PaulsonUnd wie sieht das aus mit den Rettungskräft?

je nach dem mit welchem "Klientel" da ggf. zu rechnen ist gibt das wohl auf alle Flälle einen Punktwert unter 10 nach dem so genannten "Maurer-Schema" zur Bemessung der sanitätsdienstlichen Vorhaltung. Dementsprechend kann das mit der von dir geschilderten Besetzung schon ausreichend sein.

Gruß, otti


"You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa

Mehr über mich: http://www.otti-online.de/blog

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AutorHend8rik8 P.8, Berlin / Berlin488423
Datum09.06.2008 08:417039 x gelesen
Geschrieben von Matthias Ottje nach dem mit welchem "Klientel" da ggf. zu rechnen ist gibt das wohl auf alle Flälle einen Punktwert unter 10 nach dem so genannten "Maurer-Schema" zur Bemessung der sanitätsdienstlichen Vorhaltung. Dementsprechend kann das mit der von dir geschilderten Besetzung schon ausreichend sein.


Aber ich denke das dort ein See war steigert doch die Gefährdung oder nicht?
Es waren ja auch einige Leute stark Betrungen.

Das beides ist ja eine böse Kombi (Es ist aber zum Glück nichts passiert)


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg488525
Datum09.06.2008 15:206958 x gelesen
Geschrieben von Hendrik PaulsonAber ich denke das dort ein See war steigert doch die Gefährdung oder nicht?
Es waren ja auch einige Leute stark Betrungen.

Das beides ist ja eine böse Kombi (Es ist aber zum Glück nichts passiert)


Das ist dann wohl das Pech dessen, der sich zuerst betrinkt und dann ertrinkt. Darwin läßt grüßen...


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorJuli8an 8H., Stemwede / NRW488532
Datum09.06.2008 15:507028 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Johannes KrauseIm "V-Fall" hast du sowieso verloren.

Für was steht denn "V-Fall" hier? Ich dachte immer, dass das Verteidigungsfall heißt?

Mfg,
Julian


Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Feuerwehr, der ich angehöre.


"Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt."
Albert Einstein

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AutorJuli8an 8H., Stemwede / NRW488534
Datum09.06.2008 15:586989 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Albert Kißlinger Vom Institut ASER aus Wuppertal ein auch sehr hilfreiches Instrument...

Bemessung von Rettungskräften


Danke für den Link, aber was soll das mit den Prominenten? Sind die wirklich so besonders, dass sich dadurch die Anzahl der Rettungskräfte erheblich erhöht?

Mfg,
Julian


Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Feuerwehr, der ich angehöre.


"Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt."
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AutorThom8as 8H., Blaustein / Baden-Württemberg488535
Datum09.06.2008 16:066993 x gelesen
Geschrieben von Julian HolsingVerteidigungsfall

...der wurde 1989 abgeschafft
;-)


Meine Einsatzfotos in Ulm, um Ulm und um Ulm herum
http://www.einsatzfoto.net

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AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen488538
Datum09.06.2008 16:156920 x gelesen
Moin,

zum einen fand die von dir geschilderte Veranstaltung ja offenbar in einem Zelt statt. Somit wird der See wohl nicht direkt zum Veranstaltungsraum gehört haben - und nur dafür ist der Veranstalter verantwortlich. Zudem waren ja offenbar zwei Helfer des DLRG (wohl für diesen Zweck?) anwesend. Eine viel höhere Vorhaltung würde sicher nicht im Verhältnis zu den Zuschauerzahlen stehen. Selbst mit einem Zuschlag für "gewaltbereite Teilnehmer" - das ist eigentlich was anderes als "Betrunkene", kommt da nicht mehr als ein RTW mit ein paar Helfern raus.

Gruß, otti


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AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen488542
Datum09.06.2008 16:236846 x gelesen
Hallo,

ggf. macht das schon etwas aus. Je nach Gefährdungsstufe des jeweiligen Teilnehmers wird eine bestimmte Anzahl an Rettungskräften gebunden, die nicht für die eigentliche Betreuung zur Verfügung steht. Solche Personen erhalten Polizeischutz - d.h. sie könnten potentielles Anschlagsziel sein. Ein solcher Anschlag, auf einer Veranstaltung durchgeführt, führt neben dem eigentlich geplanten "Schaden" bei der Person selbst bzw. bei den Umstehenden regelmäßig auch zu Panik-Reaktionen, die wiederum zu Verletzungen bzw. Gefährunden weitere Personen führen können.

Ganz "spezielle" VIP's bekommen zudem noch eine ganz spezielle Form der Aufmerksamkeit durch das San-Personal, dass hat dann i.d.R. aber nichts mehr mit dem eigentlichen San-Dienst zu tun. So gibt's für den Bundespräsidenten, den Bundestagspräsidenten und die Bundeskanzlerin i.d.R. fest eingeplantes Personal, ein vorher festgelegtes Fahrzeug und einen eigenen Notausgang. Das hat aber wie gesagt nichts mit der Gefährdungseinschätzung nach Maurer zu tun.

Gruß, otti


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg488547
Datum09.06.2008 17:406893 x gelesen
Geschrieben von Thomas Heckmann
...der wurde 1989 abgeschafft


Na ja. In meinem GG ist der Art. 115a noch drinne.
Bis 1989 war nur klarer, wer der Feind war.
Frei nach Volker Pispers. Damals war das "der Russe". Für die jüngeren unter Euch. as ist nicht der, der heute im Fernsehen Reklame für Kindermilchschnitte macht... ;-)


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


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AutorJoha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt488548
Datum09.06.2008 17:436884 x gelesen
Geschrieben von Julian HolsingIch dachte immer, dass das Verteidigungsfall heißt?
Deswegen hab ich ihn auch in Häckchen gesetzt. Kraft meiner Wassersuppe hab ich den "V-Fall" als Großschadenslage interpretiert.


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 08.06.2008 22:15 Hend7rik7 P.7, Berlin
 08.06.2008 22:24 Mich7ael7 W.7, Ronnenberg
 08.06.2008 22:29 Hend7rik7 P.7, Berlin
 08.06.2008 23:38 Albe7rt 7K., Wuppertal / Mirskofen
 09.06.2008 01:22 ., Kirchheim unter Teck
 09.06.2008 01:31 Joha7nne7s K7., Braunschweig/Magdeburg
 09.06.2008 15:50 Juli7an 7H., Stemwede
 09.06.2008 16:06 Thom7as 7H., Blaustein
 09.06.2008 17:40 Chri7sti7an 7F., Wernau
 09.06.2008 17:43 Joha7nne7s K7., Braunschweig/Magdeburg
 09.06.2008 15:58 Juli7an 7H., Stemwede
 09.06.2008 16:23 Matt7hia7s O7., Waldems
 09.06.2008 08:36 Matt7hia7s O7., Waldems
 09.06.2008 08:41 Hend7rik7 P.7, Berlin
 09.06.2008 15:20 Chri7sti7an 7F., Wernau
 09.06.2008 16:15 Matt7hia7s O7., Waldems
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