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Themaausbildung bei der feuerwehr in amerika13 Beträge
RubrikAusbildung
 
Autormatz8e k8., Blankenburg / sachsen-anhalt490594
Datum21.06.2008 11:376761 x gelesen
servus...
meine frage ist folgende, ist es möglich für mich als deutscher bei der berufsfeuerwehr in amererika eine ausbildung zu m feuerwehrmann zu machen und dann auch in amerika zu arbeiten...
- wo bekomme ich genauere informationen zu dem thema
- wer hat damit erfahrung

ich würde mich über eine schnelle antwort sehr freuen


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio490596
Datum21.06.2008 12:274937 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von matze kunzemeine frage ist folgende, ist es möglich für mich als deutscher bei der berufsfeuerwehr in amererika eine ausbildung zu m feuerwehrmann zu machen und dann auch in amerika zu arbeiten...

Nur mit gültiger Aufenthaltsgenehmigung / Arbeitserlaubnis. Eine Möglichkeit ist die jährliche Green-Card Lottery.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

"Der Angriffstrupp rüstet sich aus, geht (Truppführer immer rechts) vom Druckstutzen der Pumpe 35 Schritt (bzw. eine B- und C-Schlauchlänge) vor und tritt einen Schritt nach links. Der Truppmann setzt die Kübelspritze ab und legt auf deren Deckel das Brechwerkzeug. Der Truppführer stellt die Axt mit dem Stiel auf den Boden, die Schneide zeigt nach vorn. Der Truppführer des Angriffstrupps meldet dem Gruppenführer durch Zuruf "Angriffstrupp zur Stelle" (Heimberg-Fuchs: Die Ausbildung der Feuerwehren, 1947)

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AutorJens8 K.8, Hanau / Hessen490597
Datum21.06.2008 12:344691 x gelesen
Hi Matze,

1.Google ist dein Freund :-)
http://www.auswanderer-forum.com/forums/f92/feuerwehrmann-den-usa-54544/
http://www.amerika-forum.de/feuerwehrmann-in-den-usa-25343.html
http://www.roundtable-usa.com/showthread.php?t=1615
http://german.germany.usembassy.gov/germany-ger/greencard/

2. Soweit ich weiss..., musst du zum Arbeiten, (das Ding wo man Geld für bekommt =-) IMMER ein legal resident sein oder eine Green/Red Card besitzen (unbeschränkte/beschränkte Aufenthaltserlaubnis).
Wenn du NUR die Ausbildung machen willst, brauchst du ein M-1 Visum, (für nicht-Akademische Ausbildung: http://german.germany.usembassy.gov/germany-ger/visa/studenten.html )

Soweit meine Infos.


Gruss

Jens

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AutorOliv8er 8S., Berlin / Berlin490625
Datum21.06.2008 16:454564 x gelesen
Was bringt Dir die Ausbildung für einen Job in der BRD?
Nichts!
Wird nicht anerkannt!

Geschrieben von matze kunzeund dann auch in amerika zu arbeiten...
Sieht eher schlecht aus.
Allerdings wird das von Staat zu Staat unterschiedlich gehandelt.
Aber überwiegend ist "be a u.s. citizen" gefordert.


Oliver Steinbeck

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio490629
Datum21.06.2008 16:594533 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Oliver SteinbeckSieht eher schlecht aus.
Allerdings wird das von Staat zu Staat unterschiedlich gehandelt.
Aber überwiegend ist "be a u.s. citizen" gefordert.


Wenn "be a U.S. citizen" gefordert wird stehen die Chancen nicht eher schlecht, sondern sie tendieren stark gegen null. Bevor man überhaupt US citizenship beantragen darf, muss man mindestens fünf Jahre permanent residence besitzen (drei Jahre, wenn man mit einem US citizen verheiratet ist). In dem Fall sollte man auch beachten, dass US citizenship die US-amerikanische Staatsbürgerschaft ist, das heißt im Gegenzug, dass man die deutsche Staatsbürgerschaft aufgeben muss. Man kann also nicht einfach nach ein paar Jahren wieder zurück nach Deutschland gehen, weil man in Deutschland dann Ausländer ist und ebenfalls um eine Aufenthaltsgenehmigung nachsuchen muss.


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

"Der Angriffstrupp rüstet sich aus, geht (Truppführer immer rechts) vom Druckstutzen der Pumpe 35 Schritt (bzw. eine B- und C-Schlauchlänge) vor und tritt einen Schritt nach links. Der Truppmann setzt die Kübelspritze ab und legt auf deren Deckel das Brechwerkzeug. Der Truppführer stellt die Axt mit dem Stiel auf den Boden, die Schneide zeigt nach vorn. Der Truppführer des Angriffstrupps meldet dem Gruppenführer durch Zuruf "Angriffstrupp zur Stelle" (Heimberg-Fuchs: Die Ausbildung der Feuerwehren, 1947)

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AutorMax 8G., London / UK490635
Datum21.06.2008 17:224523 x gelesen
ARG OFFTOPIC

Geschrieben von Christi@n Pannierdas heißt im Gegenzug, dass man die deutsche Staatsbürgerschaft aufgeben muss.Geschrieben von Christi@n Pannierdas heißt im Gegenzug, dass man die deutsche Staatsbürgerschaft aufgeben muss.

das stimmt so pauschal nicht, man kann seine deutsche Staatsbuegerschaft auch bei der Annahme einer anderen Staatsbuegerschaft behalten.

Max


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio490636
Datum21.06.2008 17:354461 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Max Grueningdas stimmt so pauschal nicht, man kann seine deutsche Staatsbuegerschaft auch bei der Annahme einer anderen Staatsbuegerschaft behalten.

Nur wenn man eine Beibehaltungsgenehmigung i.S. des § 25 (2) StAG erhält. Die kann genehmigt werden, muss aber nicht.


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

"Der Angriffstrupp rüstet sich aus, geht (Truppführer immer rechts) vom Druckstutzen der Pumpe 35 Schritt (bzw. eine B- und C-Schlauchlänge) vor und tritt einen Schritt nach links. Der Truppmann setzt die Kübelspritze ab und legt auf deren Deckel das Brechwerkzeug. Der Truppführer stellt die Axt mit dem Stiel auf den Boden, die Schneide zeigt nach vorn. Der Truppführer des Angriffstrupps meldet dem Gruppenführer durch Zuruf "Angriffstrupp zur Stelle" (Heimberg-Fuchs: Die Ausbildung der Feuerwehren, 1947)

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AutorDani8el 8T., Schweinfurt / Bayern490670
Datum21.06.2008 21:084417 x gelesen
Es ist sehr schwer ohne US -Staatsbürgerschaft eine Arbeitstelle bzw. Ausbildungsstelle bei einer US - Behörde zu bekommen.

Allerdings besteht die Möglichkeit sich bei der Feuerwehr der Stationierungsstreitkräfte in Deutschland zu bewerben. Dort wird gemäß NFPA 1001 : Standard for Fire Fighter Professional Qualifications-(amerikanische Vorschrift über die Ausbildung zum Berufsfeuerwehrmann) ausgebildet.


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AutorDirk8 R.8, Wiesbaden / Hessen490705
Datum22.06.2008 08:484594 x gelesen
Geschrieben von Daniel ToellnerAllerdings besteht die Möglichkeit sich bei der Feuerwehr der Stationierungsstreitkräfte in Deutschland zu bewerben. Dort wird gemäß NFPA 1001 : Standard for Fire Fighter Professional Qualifications-(amerikanische Vorschrift über die Ausbildung zum Berufsfeuerwehrmann) ausgebildet.

Falsch. Nicht überall. Mag an einigen Standorten so sein,an anderen ist es an die Werkfeuerwehren angelehnt,wieder woanders gibt es gar nichts,ausser die FF Lehrgänge die man eh schon hat.
Bei meinem EX Arbeitgeber der US Feuerwehr in Wbn. war es z.B so,das damals 40 % der Leute keinen Grundlehrgang hatten,der Schichtleiter keinen GF oder höherwertig, da setzte man mehr auf ,,Erfahrung".


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AutorKers8ten8 N.8, Stuttgart / BaWü490715
Datum22.06.2008 12:094388 x gelesen
Geschrieben von Dirk Ruzicka
Falsch. Nicht überall. Mag an einigen Standorten so sein,an anderen ist es an die Werkfeuerwehren angelehnt,wieder woanders gibt es gar nichts,ausser die FF Lehrgänge die man eh schon hat.
Bei meinem EX Arbeitgeber der US Feuerwehr in Wbn. war es z.B so,das damals 40 % der Leute keinen Grundlehrgang hatten,der Schichtleiter keinen GF oder höherwertig, da setzte man mehr auf ,,Erfahrung".


Auch falsch.
Das hat sich letztes Jahr ein wenig geändert.

Zudem sollte man noch zwischen USAF und Army unterscheiden.


MkG

Kersten

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AutorDani8el 8T., Schweinfurt / Bayern490728
Datum22.06.2008 13:314245 x gelesen
Die Aussage ist so nicht richtig. Das FD WBN ist eines der ersten gewesen, die die Ausbildung nach NFPA 1001 adaptiert haben. Mittlerweile bildet die Ausbildung gemäß NFPA einen festen Bestandteil des Feuerwehrdienstes an allen Standorten!


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AutorDani8el 8T., Schweinfurt / Bayern490730
Datum22.06.2008 13:344263 x gelesen
Die Aussage ist so nicht richtig. Das FD WBN ist eines der ersten gewesen, die die Ausbildung nach NFPA 1001 adaptiert haben. Mittlerweile bildet die Ausbildung gemäß NFPA einen festen Bestandteil des Feuerwehrdienstes an allen Standorten


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AutorOliv8er 8S., Berlin / Berlin490821
Datum22.06.2008 19:044290 x gelesen
Richtig ist, dass die USAREUR FD eine DA erhalten haben, die Ausbildung nach NFPA zu gestalten.
Ist in der BRD allerdings etwas schwierig, da es hier keine wirklich geeignete Schulungsstätte dafür gibt.

Bei den USAFE FD sieht es ganz anders aus, hier werden ALLE Zivilangestellten nach Texas auf die DoD Fire Academy geschickt.
M. E. nach durchaus der einzigst richtige Weg.

Mir ist bekannt, dass man bei der USAREUR gleiches plant, allerdings müssten die Qualifikationen, insbesondere die der Englischen Sprache, dafür erheblich hochgeschraubt werden.
Denn diese ist Dienstsprache!
Allerdings ist dies nicht so einfach, da die USAREUR z. Zt. noch in erheblichen Umstrukturierungen steckt und der Personalbedarf in den FD um ein vielfaches höher ist als bei der USAFE.

Warten wir mal ab, wann die US-Politik sich eingependelt hat und der tatsächliche Stationierungsbedarf insbesondere in der BRD geklärt ist.

Ich gehe davon aus, dass die US-Army mittelfristig ihre Ausbildung den DoD Vorschriften 1:1 anpasst.


Oliver Steinbeck

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 21.06.2008 11:37 matz7e k7., Blankenburg
 21.06.2008 12:27 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
 21.06.2008 21:08 Dani7el 7T., Schweinfurt
 22.06.2008 08:48 Dirk7 R.7, Wiesbaden
 22.06.2008 12:09 Kers7ten7 N.7, Stuttgart
 22.06.2008 13:31 Dani7el 7T., Schweinfurt
 22.06.2008 13:34 Dani7el 7T., Schweinfurt
 22.06.2008 19:04 ., Berlin
 21.06.2008 12:34 Jens7 K.7, Hanau
 21.06.2008 16:45 ., Berlin
 21.06.2008 16:59 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
 21.06.2008 17:22 Max 7G., London
 21.06.2008 17:35 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
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