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Thema | Fahrverbot gilt nicht im Dienst | 7 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Mark8us 8S., Nideggen / NRW | 490583 | |||
Datum | 21.06.2008 10:28 | 5676 x gelesen | |||
Heute bei uns in der Zeitung : Ein Feuerwehrmann fuhr mit seinem Motorrad innerhalb einer geschlossenen Ortschaft 41 km/h zu schnell. Das Amtsgericht verurteilte ihn zu einer Geldbuße von 160 Euro und erteilte ihm ein einmonatiges Fahrverbot. Hiergegen legte er Beschwerde ein und hatte teilweise Erfolg. Das OLG rügte am ersten Urteil, dass es bei dem Fahrverbot bestimmte Fahrzeugarten nicht herausgenommen habe. Da der Betroffene Feuerwehrmann sei, müssten aus Gründen der Verhältnismäßigkeit von dem Fahrverbot die Fahrzeuge ausgenommen werden, die er beruflich fahren muss. Mit einem beschränkten Fahrverbot werde der gewollte „Denkzetteleffekt“ ebenfalls erreicht, zumal der Feuerwehrmann den Verkehrsverstoß bei einer „Privatfahrt“ begangen habe. Um unverhältnismäßige berufliche Nachteile auszuschließen, würden Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr und Krankenwagen von dem Verbot ausgenommen. Die Geldbuße wurde auf 125 Euro reduziert, da das Amtsgericht einen falschen Regelsatz angewendet habe. Außerdem habe es frühere Verstöße berücksichtigt, die nicht mehr herangezogen werden dürften. Die Verkehrsrechtsanwälte des DAV weisen darauf hin, dass von einem Fahrverbot Fahrzeuge „einer bestimmten Art“ ausgenommen werden können, um berufliche Nachteile zu vermeiden. (AZ.:IV-2 Ss (OWi) 118/07 - (OWi) 50/07 III) Ist von Sept. 2007 | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8R., Berlin / Berlin | 490605 | |||
Datum | 21.06.2008 13:27 | 3291 x gelesen | |||
Hallo, hatten wir bei uns in der FF auch schon. Der Kamerad hatte auch wegen überhöhtem Tempo ein Fahrverbot, durfte aber auf Antrag Feuerwehrfahrzeuge führen und im Falle einer Alarmierung auch mit seinem Fahrzeug zur Wache fahren. Gruß Sebastian | |||||
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Autor | Axel8 U.8, Bergkamen (NRW) / NRW | 490609 | |||
Datum | 21.06.2008 14:30 | 3140 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Sebastian Rak hatten wir bei uns in der FF auch schon. Der Kamerad hatte auch wegen überhöhtem Tempo ein Fahrverbot, durfte aber auf Antrag Feuerwehrfahrzeuge führen und im Falle einer Alarmierung auch mit seinem Fahrzeug zur Wache fahren.Mich würde interessiren, ob er die Fahrzeuge nach dem Einsatz auch wieder nach Hause fahren durfte. MkG Axel ____________________________________________ Hier handelt es sich nur um MEINE Meinung !!! ICQ: 84523418 ____________________________________________ Es handelt sich hier im meine private Meinung, und nicht die meiner Feuerwehr oder sonst wem!!! | |||||
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Autor | Joac8him8 T.8, Köln / NRW | 490632 | |||
Datum | 21.06.2008 17:12 | 2944 x gelesen | |||
Ja er darf die Fahrzeuge auch wieder nach Hause fahren, denn diese Ausnahme - so sie denn vom Gericht gemacht wird - gilt i.d.R. für Feuerwehrfahrzeuge allgemein, da hier die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr aufrechterhalten werden soll, und diese bedingt auch Übrungsfahreten etc. . Darüber hinaus reich es jedoch i.d.R. nicht aus "nur" Feuerwehrmann zu sein, Die Gerichte fordern regelmäßig weitere Voraussetzungen, nämlich dass z.B die Anwesenheit des Betroffenen als Fahrer in der FW zwingend erforderlich ist, also nicht genügend andere Fahrer zur Verfügung stehen, so dass der FAQ (SB) an anderer Postion eingesetzt werden kann. Bei einer Berufsfeuerwehr scheidet eine solche Regelung in den meisten Fällen aus genau diesem Grund aus. da haben i.d.R. alle FA (SB) einen Führerschein, so dass der Betroffene eben auf nderer Position eingesetzt wird für die Dauer des Fahrverbots. Hat alo manchmal auch Vorteile "nur" bei der FF zu sein... ;) -wer Rechtschreibefehler findet darf sie behalten- | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 491253 | |||
Datum | 25.06.2008 07:43 | 2610 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian RakDer Kamerad hatte auch wegen überhöhtem Tempo ein Fahrverbot, durfte aber auf Antrag Feuerwehrfahrzeuge führen und im Falle einer Alarmierung auch mit seinem Fahrzeug zur Wache fahren. Ich bin kein Freund solcher Reglungen bei freiwilligen Feuerwehren, da damit der evtl vorhandene Abschreckungscharakter verloren geht. Ich kenne auch Ausnahmen die durften auch "ohne Blaulicht" weiterhin im Rahmen Ihres Arbeitsverhältnisses fahren... Mit kameradschaftlichem Gruß Florian Besch "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." Marko Ramius | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 491260 | |||
Datum | 25.06.2008 08:06 | 2590 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian BeschIch kenne auch Ausnahmen die durften auch "ohne Blaulicht" weiterhin im Rahmen Ihres Arbeitsverhältnisses fahren... Ich hab bei einem befreundeten RA vor Jahren mal in einem Kommentar zur FeV geblättert, da wurden explizit neben landwirtschaftlichen Zugmaschinen auch Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr erwähnt. Wie eng der Richter das sieht weiß ich allerdings nicht, für landwirtschaftliche Zugmaschinen musste ich das allerdings schon gut begründen (4 Wochen wegen Geschwindigkeitsübertretung auf der BAB). Im Rahmen "normaler" Arbeitsverhältnisse kannte ich das bisher noch nicht. Mein ehem. Kollege durfte 4 Wochen zu Fuß gehen, obwohl das dazu führte, dass ich plötzlich alleine für Baden-Württemberg zuständig war und aus der 80h-Woche eine 120h-Woche wurde. Hängt vielleicht auch mit der Tagesform des Richters zusammen. Gruß, MaWe Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer (Antoine de Saint-Exupery) | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 491261 | |||
Datum | 25.06.2008 08:08 | 2571 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus WeberIm Rahmen "normaler" Arbeitsverhältnisse kannte ich das bisher noch nicht. Städtischer Angestellter, fuhr unter anderem Müllautos... Ist aber schon gut 15-20 Jahre her Mit kameradschaftlichem Gruß Florian Besch "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." Marko Ramius | |||||
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