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Thema | Zuschuss für MZF verweigert | 17 Beträge | |||
Rubrik | Fahrzeugtechnik | ||||
Autor | Mark8us 8H., Auerbach / Bayern | 491551 | |||
Datum | 27.06.2008 11:43 | 9938 x gelesen | |||
Hi, Zitat aus den Nordbayrischen Nachrichten vom 25.6.2008: Zur Vorgeschichte: Nach der Ausmusterung des Plecher TSF aus Altersgründen wurde in der Wehr der Wunsch nach einem neuen MZF laut. Es sollte möglichst viele Funktionen des Vorläufers übernehmen. Penibel listete man die gewünschten Gerätschaften auf und machte sich Gedanken über eine vorteilhafte Unterbringung im Fahrzeug. Letzlich entschied man sich für einen Kastenaufbau. Auf Anfrage signalisierte KBR Schreck Hilfe in der Zuschussfrage, sicherte sich angeblich auch bei der Regierung von Oberfranken ab. Jetzt stellten Rechnungsprüfer fest, dass Normen und Richtlinien außer Acht gelassen wurden und stellten den Zuschuss in Frage. Die Gemeinde holte sich Rechtsbeistand und klagt gegen den ergangenen Bescheid, der im Vorwurf mündet, die Kommune wolle sich in betrügerischer Absicht eine unberechtigte Forderung einverleiben. Dieser Passus im Schreiben der Regierung bringt den Plecher Gemeindechef besonders in Rage, denn auch eine Intervention von Landrat Dr. Dietel zeigte keine Wirkung. "10000 Euro sind bei uns ein Drittel der Gewerbesteuer" meinte der Bürgermeister gestern vor Vertretern der Presse und will in Zukunft freiwillige Leistungen der Feuerwehr auf dem überörtlichen Feuerwehrsektor bremsen. "Der Rechtsstreit mit der Regierung ist zwar noch nicht endgültig entschieden, uns bleibt wohl oder übel nichts anderes übrig, als beleidigt zu sein" trauert er der staatlichen Förderung nach und hofft auf den versierten Anwalt. der die sprichwörtlichen Kastanien aus dem Feuer holen soll. Es geht um dieses Fahrzeug: http://www.feuerwehr.plech.de/ => Fahrzeuge => MZF Sind euch weitere Fälle bekannt, bei denen der Zuschuss wegen zu großer Abweichung von Normen und Richtlinien verweigert wurde? schöne Grüße, Markus | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 491556 | |||
Datum | 27.06.2008 11:55 | 5711 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus HeldZur Vorgeschichte: Nach der Ausmusterung des Plecher TSF aus Altersgründen wurde in der Wehr der Wunsch nach einem neuen MZF laut. Es sollte möglichst viele Funktionen des Vorläufers übernehmen. Penibel listete man die gewünschten Gerätschaften auf und machte sich Gedanken über eine vorteilhafte Unterbringung im Fahrzeug. Letzlich entschied man sich für einen Kastenaufbau. das ist m.W. nicht mit den bayerischen "MZF-Regeln" (das sind eher MTF mit bißchem mehr Funk und sonstiger Beladung, als "TSF-Ersatzlösungen"!) in Einklang zu bringen! Geschrieben von Markus Held Sind euch weitere Fälle bekannt, bei denen der Zuschuss wegen zu großer Abweichung von Normen und Richtlinien verweigert wurde? Klar, überall dort, wo es noch fahrzeugspezifische Bezuschußung gibt, vgl. auch meinen Hinweis in der Gruppe Normung und Standards im www.fwnetz.de "Bayern fördert keine zu schweren Fzge! Lt. Brandwacht 01/2008 gibt es für Fahrzeuge mit Achslastüberschreitungen über die nach DIN zulässigen 10 t (HA) für Erstangriffsfahrzeuge in Bayern keinen Zuschuß!" Und ich finde das richtig so! ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 491562 | |||
Datum | 27.06.2008 12:05 | 5363 x gelesen | |||
Tja, wenn man ein MZF bezuschusst bekommt und stattdessen ein astreines TSF kauft, darf man sich nicht wundern. Vollkommen richtige Entscheidung. Gruß Peter | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 491568 | |||
Datum | 27.06.2008 12:17 | 5237 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Markus Held Jetzt stellten Rechnungsprüfer fest, dass Normen und Richtlinien außer Acht gelassen wurden und stellten den Zuschuss in Frage. Wundert mich nicht! Warum hat man denn kein TSF beantragt?? Ein MZF mit Kofferaufbau gibt es eben nicht, und somit finde ich es richtig, dass dieses "Sonderfahrzeug" auch nicht genehmigt (gefördert) wird. Mir sind zwar Fälle in By bekannt, bei denen man ein MZF beantragt, dann aber ein VRW beschafft wurde. Aber auch in diesen Fällen gab es keinen Zuschuss (wie von einer Wehr gefordert) für Fahrzeuge mit Kofferaufbau. MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm http://hvo-vilseck.de/index1.html http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg | |||||
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Autor | Ralf8 M.8, Baiersdorf / Bayern | 491570 | |||
Datum | 27.06.2008 12:22 | 5436 x gelesen | |||
Wenn ich sehe, welche Steine uns als Fahrzeugbauer seitens der bayerischen Zuschussrichtlinien in den Weg gelegt werden, dann wundert mich das überhaupt nicht. Hier werden i.d.R. kaum Abweichungen geduldet - zu Recht - es sind Steuergelder. Das Fahrzeug hier hat mit einem MZF überhaupt nichts zu tun. so sollte z.B. ein zuschussfähiges MZF aussehen Warum wurde kein TSF beantragt - der Zuschuss ist viel höher (aktuell 18000 Euro) ? Gruß Ralf Meisner COMPOINT Fahrzeugbau | |||||
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Autor | Flor8ian8 H.8, Münnerstadt / Bayern | 491571 | |||
Datum | 27.06.2008 12:22 | 4975 x gelesen | |||
Hallo. Das Fahrzeug hat auch recht wenig mit der technischen Baubeschreibung für MZF gemeinsam. Von daher finde ich die Konsequenz, keine Zuschüsse auszubezahlen ok. Gleiches Schicksal trifft auch bei nicht einhalten der zulässigen Achslasten in Bayern zu. Ich halte das für notwendig und richtig. Die Fahrzeugnormen sind leider ohnehin schon stark aufgeweicht und lassen vieles zu. Trotzdem sehen manche es als notwendig an, noch speziellere Eigenkreationen zu entwickeln um auf "ihre Bedürfnisse" vorbereitet zu sein. Die Feuerwehren werden damit in Zukunft nur noch schlechter führbar, weil keiner weiß, mit was der andere nun kommt bzw. wen er anfordern, muss um das zu bekommen was er an der Einsatzstelle benötigt. Dies auch noch mit Geldern zu fördern wäre unsinnig. MFG Flo Wer aufhört besser zu werden, hört auf gut zu sein. | |||||
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Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 491573 | |||
Datum | 27.06.2008 12:25 | 5105 x gelesen | |||
Geschrieben von Ralf MeisnerWarum wurde kein TSF beantragt - der Zuschuss ist viel höher (aktuell 18000 Euro) ? Ich mutmaße jetzt einfach mal: Evtl. wurde ist das vorhandene LF8/6 bereits die Ersatzbeschaffung für das alte TSF. Dann wirds halt nichts mehr mit nochmal ein TSF beantragen. Gruß Peter | |||||
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Autor | Mike8 D.8, Schüttorf / Niedersachsen | 491577 | |||
Datum | 27.06.2008 12:45 | 5102 x gelesen | |||
Geschrieben von Ralf Meisner, Baiersdorf ...so sollte z.B. ein zuschussfähiges MZF aussehen Finde es sieht mehr aus wie ein MTF mit etwas größerem Kofferraum. Denke dieses (runter scrollen bis MZF) ist eher als zuschussfähiges MZF anzusehen. Aber wie gesagt, alles meine private Meinung. Mit kameradschaftlichen Grüßen Mike Diekmann | |||||
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Autor | Flor8ian8 H.8, Münnerstadt / Bayern | 491579 | |||
Datum | 27.06.2008 12:56 | 5218 x gelesen | |||
Geschrieben von Mike DiekmannDenke dieses (runter scrollen bis MZF) ist eher als zuschussfähiges MZF anzusehen. Aber wie gesagt, alles meine private Meinung.Nein, nicht in Bayern. Die technische Baubeschreibung macht da klare Vorgaben. MFG Flo Wer aufhört besser zu werden, hört auf gut zu sein. | |||||
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Autor | Ralf8 M.8, Baiersdorf / Bayern | 491582 | |||
Datum | 27.06.2008 13:03 | 5195 x gelesen | |||
Eben - MZF in Bayern ist ein MTW mit gedrehter 2. Sitzreihe und Besprechungstisch dazwischen. Klar geregelt in der TR für MZF Bayern - heißt eben MZF - kann auch als "Mini ELW" bezeichnet werden. Das andere geht ja Richtung GW-N / GW-L in kleiner Ausführung. | |||||
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Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 491584 | |||
Datum | 27.06.2008 13:08 | 5029 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Markus Held Sind euch weitere Fälle bekannt, bei denen der Zuschuss wegen zu großer Abweichung von Normen und Richtlinien verweigert wurde? jeder Zuschuss bzw. jede Zuwendungd er öffentlichen Hand unterliegt einer Zweckbindung. Der Antrag auf Zuwendungen enthält in der Regel einen Erläuterungsbereicht, in dem der Zuwendungsnehmer erklärt, was er wie und wo vor hat. Innerhalb der zuschussgebenden Stelle gibt es bestimmte Regeln, die von den jeweiligen Finanzverwaltungen ersonnen werden und der Antragsprüfung zu Grunde liegen. So wie das hier geschildert wird und eindegenk der Tatsache das das Fahrzeug ja schon vorhanden ist liegt wohl möglicherweise eine Abweichung zwischen dem nach dem Antrag beschiedenen Zuwendungszweck und der tatsächlichen Ausführung vor. Und das kann eben zu Sanktionen bis hin zur Rückforderung der Zuwendungen, von Teilen der Zuwendung usw. führen. In der Regel kommen dann auch noch Zinsen dazu. Hier müssten sich dann die jeweiligen Verantwortungsträger selbst einmal fragen, ob denn der Antrag oder der Verwendungsnachweis für diese Sache korrekt formuliert gewesen sind - im Zweifel müsste man da im Vorfeld jemanden fragen der sich auskennt. Bei insgesamt nur 10 T€ Zuschuss jedoch vielleicht eher ein Minusgeschäft... "You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa Mehr über mich: http://www.otti-online.de/blog | |||||
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Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 491585 | |||
Datum | 27.06.2008 13:11 | 4980 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Christof Strobl Ein MZF mit Kofferaufbau gibt es eben nicht, und somit finde ich es richtig, dass dieses "Sonderfahrzeug" auch nicht genehmigt (gefördert) wird. naja, da das Fahrzeug ja schon da steht muss der Zuwendungsgeber zumindest irgendwas initial genehmigt haben. Wenn man dann was anderes hinstellt kann es schon mal zu nachfragen kommen. Die Tatsache, dass das erst bei den Rechnungsprüfen (ich denke mal dem bayrischen Landesrechnungshof) aufgefallen ist kann ja auch bedeuten dass sich vorher alle Beteiligten einig waren. Nur haben solche Einigungen nicht immer ausreichenden Bestand, insbesondere wenn sie den Dienstanweisungen der Finanzbehörden nicht entsprechen... "You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa Mehr über mich: http://www.otti-online.de/blog | |||||
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Autor | Hart8mun8d F8., Emsland / Niedersachsen | 491591 | |||
Datum | 27.06.2008 13:33 | 4898 x gelesen | |||
Abgesehen von dem Unfug der Einzelmassnahmen- Förderung ...kommt das davon, wenn jede einzelne Feuerwehr- Einheit glaubt ihre eigenen Normen aufstellen zu müssen. Die Frage ist, ob hier die Wehrführung oder die Kommune selbst in betrügerischer Absicht gehandelt hat und unverantwortlich mit Steuergeldern umgegangen ist, bzw. umgehen wollte? mit nicht bezuschussten Grüßen Hartmund Demokratie ist immer auch - die Meinung des Andersdenkenden respektieren. | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 491592 | |||
Datum | 27.06.2008 13:34 | 5032 x gelesen | |||
Geschrieben von Hartmund FlenderAbgesehen von dem Unfug der Einzelmassnahmen- Förderung das scheint aber leider der einzige Weg zu sein, die um sich greifenden Auswüchse überall dort wo es die nicht (mehr) gibt etwas einzudämmen.... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW | 491632 | |||
Datum | 27.06.2008 16:35 | 4693 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Hartmund Flender Abgesehen von dem Unfug der Einzelmassnahmen- Förderung ...kommt das davon, wenn jede einzelne Feuerwehr- Einheit glaubt ihre eigenen Normen aufstellen zu müssen. ?? Ähm, was meinst Du denn, was gerade die Pauschalzuweisung in NRW fördern wird?? Die Bezuschussung als Einzelmaßnahme ist der einzigste Weg überhaupt die Normtreue zu fördern. Mit taktischem Verständnis ..., naja... Gruß, Christian Rieke ***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte*** | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 491671 | |||
Datum | 27.06.2008 20:27 | 4699 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Matthias Ott naja, da das Fahrzeug ja schon da steht muss der Zuwendungsgeber zumindest irgendwas initial genehmigt haben Wieso? Die Gemeinde kann ja auch ohne Bewilligung einer Zuwendung ein Fahrzeug beschaffen. Oft wird der Zuschuss ja durch Gemeinden auch vorfinanziert. MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm http://hvo-vilseck.de/index1.html http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg | |||||
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Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 491708 | |||
Datum | 28.06.2008 11:52 | 4655 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Christof Strobl Wieso? Die Gemeinde kann ja auch ohne Bewilligung einer Zuwendung ein Fahrzeug beschaffen. kann sie. Das erfordert aber einen bereits gestellten Antrag auf Zuwendung mit dem entsprechenden Erläuterungsbericht, was man da vor hat und dann einen Antrag auf Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginnes. I.d.R. ist das von dir angesprochene "Vorfinanzieren" aber nicht eine solche Maßnahme - es gibt dann bereits einen Zuwendungsbescheid, nur die Mittel werden erst in einem späteren Haushaltsjahr zur Verfügung gestellt. Was aber eigentlich nicht geht ist erst beschaffen und dann einen Antrag auf Zuwendung stellen - das würde normalwerweise die Bewilligung einer Zuwendung ausschließen. "You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa Mehr über mich: http://www.otti-online.de/blog | |||||
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