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ThemaWie sieht´s bei euch mit einer Einsatzentschädigung aus ???54 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
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  • Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit
  • Feuerwehr-Entschädigungssatzung Friedrichshafen
  • Feuerwehr-Satzung der Stadt Mannheim, §16
  •  
    AutorAlex8and8er 8W., Plötzkau / Sachsen-Anhalt493731
    Datum08.07.2008 13:4523194 x gelesen
    Hallo Kameraden,

    ich wollte mal wissen, ob es in eurer Feuerwehr eine Entschädigung für die Teilnahme an Einsätzen gibt. Bei uns in der Satzung ist unter dem Punkt Einsatzentschädigung folgendes geregelt.

    Eine personelle Einsatzentschädigung erfolgt nur bei kostenpflichtigen Einsätzen der technischen Hilfeleistung. Grundlage für die Entschädigung ist die Gebührensatzung der Feuerwehr.

    In der Kostensatzung ist dazu nichts Näheres geregelt, außer das die Gemeinde für den einzelnen Kameraden stolze 26,00 EUR pro Stunde in Rechnung stellt, von Führungskräften mal ganz abgesehen. Bei der Erneuerung der Kostensatzung hatten wir übrigens darauf hingewiesen, dass diese Regelung fehlt, Reaktion von Seiten der Gemeinde gleich null.

    Seit Jahren versuchen wir nun, auch unter Maßgabe eines Anreizes für die Kameraden, diese Entschädigung zu erhalten, unsere Gemeinde blockt aber ab. Besteht hier nun ein Rechtsanspruch oder nicht, wie ist das bei euch geregelt....

    MkG

    Alex


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    AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg493736
    Datum08.07.2008 14:0119738 x gelesen
    Geschrieben von Alexander WeimannSeit Jahren versuchen wir nun, auch unter Maßgabe eines Anreizes für die Kameraden, diese Entschädigung zu erhalten, unsere Gemeinde blockt aber ab. Besteht hier nun ein Rechtsanspruch oder nicht, wie ist das bei euch geregelt....

    In Baden-Württemberg besteht Rechtsanspruch auf Lohnfortzahlung, das dürfte auch bei euch so geregelt sein, ein Blick ins FwG hilft. In allen FF, in denen ich bisher war, war es so geregelt, dass ein Pauschalbetrag pro Stunde gezahlt wurde. Übung pauschal 2 Euro, Einsatzstunde pauschal 8 Euro, ab 4 Stunden Einsatzdauer Verpflegungskostenzuschlag (6 Euro?), Nachtzuschlag 20.00 Uhr bis 6.00 Uhr: 4 Euro pro Stunde. Nagelt mich nicht auf die Beträge fest, ist aus dem Kopf heraus geschrieben.

    Das ist jetzt nicht die Welt und deckt bei vielen nicht die tatsächlichen Ausfallkosten, die ja i.d.R. höher sind als der entgangene Lohn. Mit meinen AG hatte ich das bisher immer so geregelt, dass ich die Stunden nacharbeite, außer als Angestellter beim Land BaWü, da reichte ein formloses Schreiben vom Kommandanten um meine Abwesenheit zu rechtfertigen.

    Da der Betrag nur einmal jährlich ausbezahlt hat, sammelt sich bei den aktiven Mitgliedern schon mal ein 13./14. Monatsgehalt, bei mir war das dann meistens die Finanzierung des Jahresurlaubs. :-). Anders kenne ich das eigentlich nicht, aber Auskunft kann dir sicher euer FwG geben.

    Gruß, MaWe


    Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer
    (Antoine de Saint-Exupery)

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    AutorAndr8é S8., Vlotho / NRW493738
    Datum08.07.2008 14:0518983 x gelesen
    Hallo Alex!
    Die Problematik ist wohl jedem bekannt und die Gemeinden regeln das scheinbar auch eigenständig.
    Bei uns erhält jeder Feuerwehrmann (Funktion und Dienstgrad egal) für jede angefangene Einsatzstunde derzeit 9,34 €.
    Ursprünglich waren das mal 10 DM und im Rahmen der Umstellung auf Euro hat man die Entschädigung an den Stundenlohn des "einfachen" Arbeiters des städischen Bauhofes angegliedert.
    Ist so denke ich auch eine plausible Lösung. Steigt nun der Stundenlohn aufgrund Inflation, Tarifrecht o.ä. so passt sich automatisch auch die Einsatzentschädigung an.

    Sicher wird aus diesem Grund auch keiner häufiger zum Einsatz kommen, aber um sich etwas bessere Einsatzstiefel (Schnürstiefel anstatt Standard-Ausrüstung) zu leisten sind einem diese Gelder schon willkommen...

    Gruß
    André


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    AutorHelg8e A8., Pinneberg / Schleswig-Holstein493740
    Datum08.07.2008 14:0819107 x gelesen
    Hallo Alex,

    Geschrieben von Alexander Weimannich wollte mal wissen, ob es in eurer Feuerwehr eine Entschädigung für die Teilnahme an Einsätzen gibt.

    Bei uns kann sich mein Arbeitgeber meinen Lohnausfall bei der Stadt zurückholen. Ist im Brandschutzgesetzt S-H so geregelt. Kommt bei uns aber nicht so oft vor, da wir zum Glück einige Arbeitgeber haben, die ihre MA für Einsätze freistellen. Und dank genügend Schichtarbeitern kommen wir eigentlich oft so klar. Udn Entschädigungen für Übungen etc. gibt es sowieso nicht. Nur Lohnausfall durch Einsätze (egal welche!)

    Gruß
    Helge


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    AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg493743
    Datum08.07.2008 14:2719203 x gelesen
    Ach ja, noch vergessen: Ausbildungen auf Kreisebene werden pauschal mit 15€ (?) pro Ausbildungseinheit (Abendveranstaltung oder Samstag) auf Antrag vergütet, LFS wird der Lohnausfall + Tagessatz (~16€) vergütet. Für die G26.3 werden 3 Einsatzstunden (24€) bezahlt.

    Gruß, MaWe


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    AutorTobi8as 8L., Riegelsberg / Saarland493750
    Datum08.07.2008 15:0719113 x gelesen
    Hallo,

    also als normaler 'Indianer' bekommt man bei uns (glaube sogar im ganzen Saarland) nichts.
    Entschädigungsverordnung Saarland

    War mir auch grad ganz neu das FA aus anderen Bundesländern Ihren Dienst (Übung, Einsatz,Ausbildung) so vergütet bekommen das 13./14. Monatsgehälter und Jahresurlaube entstehen.

    *neidische Grüße*


    Gruß aus dem Saarland

    t0bias
    ---------------------------------------------------------------

    alles nur meine private Meinung

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    AutorSeba8sti8an 8B., Waldbreitbach / Rheinland-Pfalz493751
    Datum08.07.2008 15:0718739 x gelesen
    Hallo,

    nachdem ich die ersten Antworten gelesen habe möchte ich doch mal darauf hinweisen das Ihr Gefahr lauft aneinander vorbei zu rden.

    Es ist zu unterscheiden zwischen:

    1. Lohnkosterstattung

    Die eurem Arbeitgeber enstandenen Lohnkosten für die Zeit die ihr im Einsatz wart kann euer Arbeitgeber bei der Kommune geltend machen (Ausnahme: öfftl. Dienst). Diese werden dann natürlich eurem Arbeitgeber überwiesen ausser Ihr seit selbstständige Handwerker bzw. ähnliches.

    Die angesprochenen 26 € in der Satzung dienen normalerweise diesem Zweck und nicht dem 2.

    2. Aufwandsentschädigung / Bonuszahlung etc.

    Da es das bei uns nicht für Einsätze, Übungen und so weiter gibt kann ich dazu wenig sagen. Ich habe bisher aber noch von keiner gesetzlichen Regelung gehört. Lasse mich aber hier gerne berichtigen. Sowie ich das bisher gesehen habe ist das eine rein freiwillige Sache von Seiten der Kommune.

    Gruß,
    Sebastian


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    AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg493752
    Datum08.07.2008 15:2419334 x gelesen
    Geschrieben von Tobias LanaWar mir auch grad ganz neu das FA aus anderen Bundesländern Ihren Dienst (Übung, Einsatz,Ausbildung) so vergütet bekommen das 13./14. Monatsgehälter und Jahresurlaube entstehen.

    Das 13. Monatsgehalt zahlt die Firma, folglich ist "nur" das 14. Jahresgehalt von der Gemeinde. Das "Übungsgehalt" reicht für zwei Apfelschorle im Florians-Stüberl nach der Übung und ist somit sofort wieder ausgegeben. Bei einer FF mit 100 Einsätzen/Jahr und einer 80%-Einsatzbeteiligung sind das mindestens 80h = 640 Euronen. Kommt dann mal ein Großbrand mit 24h Einsatz hinzu sind wir bei diesem Einsatz schon weit über 200€ (Nacht- und Verpflegungszuschlag).

    Wir reden hier über Jahresarbeitszeiten von 400h aufwärts, dafür halte ich persönlich diese Entschädigung angemessen. Den bei dieser Belastung bleibt für andere Hobbies, die Pflege gesellschaftlicher Kontakte und einer Beziehung nicht mehr viel über, da halte ich eine vierstellige Entschädigung nur für angemessen, vor allem wenn ich sehe wie die Stadt Stuttgart ihre Stadt- und Gemeinderäte entschädigt (1200.- Grundgehalt + 60-120€ pro Sitzung!). Leider ist die Entschädigungssatzung für FF der Stadt Stuttgart derzeit down, aber die Kameraden bekommen deutlich weniger. Da könnte man sich dann fragen was wohl stressiger ist: eine Gemeinderatssitzung, für die ich vom Betrieb noch 1-4 Stunden zur Vorbereitung frei bekomme oder Samstag Nacht um 4 zwei Disco-Opfer am Leonberger Dreieck aus dem Altmetall zu schneiden...

    Gruß, MaWe


    Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer
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    AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg493754
    Datum08.07.2008 15:4918762 x gelesen
    1200.- monatlich (!) natürlich, Fraktionssprecher nochmal 1200.- obendrauf, da sind wir bei 2400.- Brutto fürs Ehrenamt im Monat, bei wöchentlichen Sitzungen mindestens bei 2650.- brutto. Wir haben alle das falsche Hobby...

    Gruß, MaWe


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    AutorAndr8eas8 B.8, Abtshagen / Mecklenburg Vorpommern493756
    Datum08.07.2008 15:5818639 x gelesen
    Hallo Alex

    Bei uns zahlt die Gemeinde fünf Euro pro Einsatz. Hier ist egal ob Ölspur VKU oder Brand.
    Das ist nicht viel aber besser als nichts. Ausserdem ist es eine freiwillige Leistung der Gemeinde.

    Gruß Andreas


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    AutorTobi8as 8L., Riegelsberg / Saarland493757
    Datum08.07.2008 16:0218722 x gelesen
    gibt es solche Regelungen nur in BW?


    Gruß aus dem Saarland

    t0bias
    ---------------------------------------------------------------

    alles nur meine private Meinung

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    AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg493758
    Datum08.07.2008 16:0318748 x gelesen
    Geschrieben von Tobias Lana gibt es solche Regelungen nur in BW?

    Aus Bayern (Mittelfranken) ist mir das auch bekannt.

    Gruß, MaWe


    Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer
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    AutorJörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg493760
    Datum08.07.2008 16:1418672 x gelesen
    Geschrieben von Markus Weber

    Leider ist die Entschädigungssatzung für FF der Stadt Stuttgart derzeit down, aber die Kameraden bekommen deutlich weniger.
    Hier ist die Satzung (FwES).

    Da könnte man sich dann fragen was wohl stressiger ist: eine Gemeinderatssitzung, für die ich vom Betrieb noch 1-4 Stunden zur Vorbereitung frei bekomme oder Samstag Nacht um 4 zwei Disco-Opfer am Leonberger Dreieck aus dem Altmetall zu schneiden...
    Ich weiß, es war nur ein Beispiel, aber das Leonberger Dreieck "bedient" die FF Leonberg. Innerstädtisch passieren aber auch weniger schöne Dinge (Beispiel).

    Gruß
    Jörg


    Wir können alles, außer unseren Rettungsdienst vernünftig organisieren.


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    AutorJörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg493761
    Datum08.07.2008 16:2618513 x gelesen
    Geschrieben von Jörg Anders

    Hier ist die Satzung (FwES).
    Ups, läßt sich nicht direkt verlinken ...

    Also es gibt je angefangene Einsatzstunde 10,-- EUR.
    Pro Jahr erhält jeder FA 60,-- EUR als Auslagenersatz für den Übungsdienst.

    Gruß
    Jörg


    Wir können alles, außer unseren Rettungsdienst vernünftig organisieren.


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    AutorBern8d S8., Münchberg-Mechlenreuth / Bayern. Wo sonst?493762
    Datum08.07.2008 16:2618676 x gelesen
    Geschrieben von Markus Weber1200.- monatlich (!) natürlich, Fraktionssprecher nochmal 1200.- obendrauf, da sind wir bei 2400.- Brutto fürs Ehrenamt im Monat, bei wöchentlichen Sitzungen mindestens bei 2650.- brutto. Wir haben alle das falsche Hobby...

    Dann geh halt in die Kommunalpolitik, Markus :-)
    Allerdings informier dich vorher mal, was in Schwäbisch Gmünd an Aufwandsentschädigung gezahlt wird...vermutlich deutlich weniger...*grins*

    Insider - Grüße

    Bernd


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    AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern493766
    Datum08.07.2008 16:5218513 x gelesen
    Bei der FF pro Stunde Feuerwehrsicherheitswachdienst 11,40 €


    ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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    AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg493767
    Datum08.07.2008 17:0018625 x gelesen
    Geschrieben von Bernd SchallerDann geh halt in die Kommunalpolitik, Markus :-)
    Allerdings informier dich vorher mal, was in Schwäbisch Gmünd an Aufwandsentschädigung gezahlt wird...vermutlich deutlich weniger...*grins*


    Aber immer noch deutlich mehr als bei Feuerwehrs. Mein Vater ist in der Nähe von Schwäbisch Gmünd stellv. BGM (Ehrenamtlich) und sitzt im Kreistag, ich weiß von was ich rede. Natürlich ist Stuttgart ein Extrembeispiel, darum hab ich es ja ausgewählt ;-). Ich bin auch nicht unzufrieden mit meinem "Gehalt" bei Feuerwehrs, ganz im Gegenteil. Eher bin ich schockiert, was andere ehrenamtliche Mitarbeiter der Kommune im Vergleich zu uns so bekommen. Und wenn ich höre, dass jemand bei Feuerwehrs NULL Euro bekommt, dann werde ich wütend. Ich würde dann zumindest mal näher nachforschen was die Gemeinderäte im Ort so pro Sitzung mit nach Hause nehmen.

    Ich kann meinen Jahresurlaub auch selbst bezahlen und bin auf das Geld nicht angewiesen, aber ich bin dafür, dass jemand, der sich für die Kommune ehrenamtlich engagiert auch entsprechend entlohnt wird. Und das darf nicht von der Art des Engagements abhängen. Vor allem wenn die, die am meisten kassieren die Gebührenordnung selbst bestimmen hat das ein "Gschmäckle" wie wir Schwaben es nennen.

    Gruß, MaWe


    Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer
    (Antoine de Saint-Exupery)

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    AutorBern8d S8., Münchberg-Mechlenreuth / Bayern. Wo sonst?493770
    Datum08.07.2008 17:1118570 x gelesen
    Geschrieben von Markus WeberAber immer noch deutlich mehr als bei Feuerwehrs. Mein Vater ist in der Nähe von Schwäbisch Gmünd stellv. BGM (Ehrenamtlich) und sitzt im Kreistag, ich weiß von was ich rede. Natürlich ist Stuttgart ein Extrembeispiel, darum hab ich es ja ausgewählt ;-). Ich bin auch nicht unzufrieden mit meinem "Gehalt" bei Feuerwehrs, ganz im Gegenteil. Eher bin ich schockiert, was andere ehrenamtliche Mitarbeiter der Kommune im Vergleich zu uns so bekommen. Und wenn ich höre, dass jemand bei Feuerwehrs NULL Euro bekommt, dann werde ich wütend. Ich würde dann zumindest mal näher nachforschen was die Gemeinderäte im Ort so pro Sitzung mit nach Hause nehmen.

    Ich kann meinen Jahresurlaub auch selbst bezahlen und bin auf das Geld nicht angewiesen, aber ich bin dafür, dass jemand, der sich für die Kommune ehrenamtlich engagiert auch entsprechend entlohnt wird. Und das darf nicht von der Art des Engagements abhängen. Vor allem wenn die, die am meisten kassieren die Gebührenordnung selbst bestimmen hat das ein "Gschmäckle" wie wir Schwaben es nennen.


    Naja, da hast schon recht. Allerdings schau ich zum Vergleich immer zu den Sportvereinen. Wenn ich seh, was da ein Übungsleiter kriegt, verschlägts mir die Sprache :-(
    Ich selber krieg als Stadtrat in der größten Kreiskommune mtl € 82,-- Zeitaufwand ca 15-25 h Monat, manchmal auch mehr, je nachdem, welche Ausschüsse wie oft tagen.

    Wenigstens einen kleinen Spritkostenzuschuß und Stromkostenanteil zum Melderladen sollte schon drinne sein...

    Grüße
    Bernd


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    AutorJürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen493776
    Datum08.07.2008 17:4218569 x gelesen
    Geschrieben von Markus WeberUnd wenn ich höre, dass jemand bei Feuerwehrs NULL Euro bekommt, dann werde ich wütend
    Gilt das Angebot auch für uns?

    Wir bekommen
    pro prakt. Übungsstunde = 0,00€
    pro theor. Ausbildungsstunde = 0,00€
    pro Einsatzstunde = 0,00€
    Feiertags oder Nachtzuschläge = 0,00€
    Das macht im Jahr zusammen = 0,00€

    Ach ja, falls es noch nicht aufgefallen ist, das gilt bundesweit für das THW.
    Vielleicht liegt es bei uns an der dennoch vorhandenen Motivation, denn ich verstehe dieses Jammern nicht. Wusstet ihr das nicht alle vorher?


    Gruss
    Jürgen Wenzel


    3. Auflage - 06/08 / TETRA-Digitalfunk im THW // Das THW in Google Earth
    Downloads: unter : www.thw-gifhorn.de

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    AutorThor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern493802
    Datum08.07.2008 18:3318470 x gelesen
    Servus,

    mal davon abgeshen, dass Franken nicht Bayern ist..... ;-)

    Ich hör das heute zum ersten mal.
    Bei uns bekommen bloß die Kommandaten und der Gerätewart eine jährliche Pauschale.


    Schönen Gruss

    Thorsten Schlotter


    --
    Mein Beitrag --- Meine persönliche Meinung ---

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    AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg493804
    Datum08.07.2008 18:3718423 x gelesen
    Geschrieben von Thorsten Schlottermal davon abgeshen, dass Franken nicht Bayern ist..... ;-)

    Auch wenn ihr es nicht gerne hört: is so.

    Geschrieben von Thorsten SchlotterIch hör das heute zum ersten mal.

    Das kannst du dann beim Forumtreffen mit wesentlich kompetenteren Gesprächspartnern ausdiskutieren, die im schönen Freistaat eine Entschädigung bekommen. ;-)

    Gruß, Markus


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    AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg493806
    Datum08.07.2008 18:4418556 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen WenzelAch ja, falls es noch nicht aufgefallen ist, das gilt bundesweit für das THW.
    Vielleicht liegt es bei uns an der dennoch vorhandenen Motivation, denn ich verstehe dieses Jammern nicht. Wusstet ihr das nicht alle vorher?


    Ich bin nicht bei der Firma eingetreten, weil es mir ums Geld geht, da hätte ich ein paar lukrativere Ideen. Meine Motivation ist auch gut, und ich rege mich auch nicht auf. Aber wenn eine Kommune 26€/h abrechnet und der FA für 0€/h arbeitet würde ich schon mal nachfragen.

    Ich mach das weil es mir Spaß macht, aber eine entsprechende Würdigung einer ehrenamtlichen Tätigkeit tut dem Spaß mit Sicherheit keinen Abbruch sondern zeugt davon, dass die Kommune das Engagement zu schätzen weiß - und DAS kann durchaus motivationsfördernd sein.

    Gruß, Markus


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    AutorThor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern493815
    Datum08.07.2008 18:5518405 x gelesen
    Geschrieben von Markus WeberDas kannst du dann beim Forumtreffen mit wesentlich kompetenteren Gesprächspartnern ausdiskutieren, die im schönen Freistaat eine Entschädigung bekommen. ;-)

    noch kompetenter....? ;-)

    Geschrieben von Markus WeberAuch wenn ihr es nicht gerne hört: is so.

    das muss dann aber auch genau ausdiskutiert werden.......


    Schönen Gruss

    Thorsten Schlotter


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    AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen493816
    Datum08.07.2008 18:5818511 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Markus WeberAber wenn eine Kommune 26€/h abrechnet und der FA für 0€/h arbeitet würde ich schon mal nachfrage

    die Kommune könnte damit ja beispielsweise auch deinen Lohnausfall bezahlen, der bei vielen dann doch höher als die 26€/h liegt...


    Viele Grüße

    Christian

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    AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg493825
    Datum08.07.2008 19:1718525 x gelesen
    Geschrieben von Christian Fleschhutdie Kommune könnte damit ja beispielsweise auch deinen Lohnausfall bezahlen, der bei vielen dann doch höher als die 26€/h liegt...

    Tut sie aber im Ursprungspost auch nicht, oder hab ich das überlesen?

    Gruß, Markus


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    AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg493853
    Datum08.07.2008 21:1718441 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen WenzelAch ja, falls es noch nicht aufgefallen ist, das gilt bundesweit für das THW.
    Vielleicht liegt es bei uns an der dennoch vorhandenen Motivation, denn ich verstehe dieses Jammern nicht. Wusstet ihr das nicht alle vorher?


    Hallo Jürgen,

    dabei sollte man aber nicht vergessen, dass die freiwilligen FA eine gesetzliche Aufgabe der Kommune wahrnehmen.

    Sind die Aufgaben des THW gesetzliche Pflichtaufgaben des Bundes/Landes/Kommune?

    Wieviel bekommen die Kollegen von Euch, die über Wochen im Ausland sind?

    Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

    Gerhard Pfeiffer

    www.firehelmets.info


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    AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen493854
    Datum08.07.2008 21:1818466 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Markus WeberTut sie aber im Ursprungspost auch nicht, oder hab ich das überlesen?

    er hat aber auch nicht geschrieben, dass sie es nicht tut...


    Viele Grüße

    Christian

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    AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg493855
    Datum08.07.2008 21:2018390 x gelesen
    Geschrieben von Christian Fleschhuter hat aber auch nicht geschrieben, dass sie es nicht tut...

    Richtig, mea maxima culpa. Davon ging ich nach der Fragestellung irgendwie aus. Vielleicht erhellt uns der Ursprungsposter in diesem Punkt noch.

    Gruß, MaWe


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    AutorAlex8and8er 8W., Plötzkau / Sachsen-Anhalt493869
    Datum08.07.2008 22:0418312 x gelesen
    Hallo Kameraden,

    nach dem ich jetzt die doch umfangreichen Antworten zum Thema gelesen habe, für die ich mich an dieser Stelle auch bedanke, möchte ich noch ein paar Dinge nicht unkommentiert lassen.

    1. Es handelt sich bei der personellen Einsatzentschädigung nicht um die Lohnfortzahlung an den Arbeitgeber. Diese ist bei uns bereits durch das Brandschutzgesetz geregelt und bedarf nicht einer besonderen Aufnahme in die eigene Feuerwehrsatzung. Somit hat jeder Arbeitgeber bzw. Selbstständige Anspruch auf die Kosten, die durch die Freistellung eines Kameraden bzw. für sich selber durch einen Feuerwehreinsatz entstehen. Hier gibt es aber eine Höchstgrenze, die pro Stunde durch die Kommune gezahlt wird, die ist bei uns auch in der Landesgesetzgebung festgelegt und liegt weit unter 26,- EUR. Außerdem wird die Lohnfortzahlung bei allen Einsätzen gezahlt und nicht nur bei kostenpflichtigen Einsätzen der technischen Hilfeleistung.

    2. Man möge auch beachten, dass die Kameraden bei uns weder Fahrtkosten, Verpflegungsgeld oder sonstiges für etwaige Veranstaltungen (ausgenommen die Lehrgänge an unserer Brand- und Katastrophenschutzschule, da werden sie vom Land bezahlt) bekommen. In einer Antwort wurde die "Anerkennung der ehrenamtlichen Tätigkeit" angesprochen, die man mit einer solchen Entschädigung erreichen könnte. Dazu sei gesagt, dass von uns keiner die 26,- EUR haben will, es geht um einen Bruchteil, die vor allen Kameraden, die finanziell nicht gerade gut da stehen, gebrauchen könnten und somit auch eine Motivation gegeben wäre. Gerade am Tage haben in Sachsen-Anhalt reichlich Feuerwehren Probleme ihre Einsatzbereitschaft zu gewährleisten.

    Leider konnten bis heute nicht Konzepte entwickelt bzw. gegenüber den Kommunen und Arbeitgebern ausreichend klar gemacht werden, wie das Ehrenamt "Feuerwehr" vor allem in Ostdeutschland einen angemessenen Stellenwert in der Gesellschaft bekommen kann.

    MkG

    Alex


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    AutorJens8 M.8, z.Zt. Köln / NRW493870
    Datum08.07.2008 22:0418442 x gelesen
    Geschrieben von ---Jürgen Wenzel--- Gilt das Angebot auch für uns?

    Wir bekommen
    pro prakt. Übungsstunde = 0,00€
    pro theor. Ausbildungsstunde = 0,00€
    pro Einsatzstunde = 0,00€
    Feiertags oder Nachtzuschläge = 0,00€
    Das macht im Jahr zusammen = 0,00€

    Ach ja, falls es noch nicht aufgefallen ist, das gilt bundesweit für das THW.
    Vielleicht liegt es bei uns an der dennoch vorhandenen Motivation, denn ich verstehe dieses Jammern nicht. Wusstet ihr das nicht alle vorher?


    Hallo Juergen,

    vieleicht sollte man fairerweise aber auch noch erwähnen das wir pro Einsatzstunde (und angemessene Ruhezeit) sowie bei Lehrgängen und Alarmübungen Lohnfortzahlungen in voller Höhe bekommen. Bei Selbstständigen gibt es diese ebendfalls oder wenn man seine Einkünfte nicht offenlegen will pauschal bis zu 150Euro pro Tag (für 10 oder mehr Stunden für Einsatz+Ruhe)
    Dazu gibt es für jedes Erscheinen zum Dienst eine Unkostenpauschale die abhängig von der Entfernung ist. Der übliche Rahmen variiert, eine Spanne von 0-4 Euro pro Anfahrt ist aber die Regel. Darüberhinaus gibt es für Sonderfunktionen noch die MAE. In der Regel ist aber -gerade bei den aktuellen Spritpreisen- davon Auszugehen das die Pauschale nicht ganz Kostendeckend ist.

    Bei den hier genannten Summen der FW Kameraden (wohl vor allem aus B-W) handelt es sich aber um ALLES was diese bekommen. Ich kenne dort Feuerwehren (komme ja von dort) wo JEDER der zum Einsatz erscheint 10 - 15 Euro pro Stunde bekommt und um die 50Euro als Auslagenpauschale jährlich. Aber damit ist dann wirklich ALLES abgegolten.
    Für Hausmänner/Frauen oder Schüler/Studenten ist das sicherlich ein -von der Einsatzhäufigkeit abhängiger- netter Nebenverdienst. Für viele Kameraden die in einem regulären Arbeitsverhältnis stehen ist das aber ein Minusgeschäft.

    Daher denke ich das man es nicht ganz vergleichen kann.
    Sicherlich ist es richtig das WIR keinen finanziellen Vorteil aus unserer Tätigkeit haben.
    ABER wir haben auch (fast) keine Nachteile.

    Und das finde ich auch gut so:
    Denn ich berne bereit einen Teil meiner Freizeit zu Opfern um anderen zu helfen.
    Aber zusätzlich auch noch Geld mitzubringen damit ich für andere die "Scheißarbeit" machen "darf", das sehe ich nicht ein!

    Das es abhängig vom Landesgesetz bei den Feuerwehren auch anders aussieht und dort ebendfalls eine volle Lohnfortzahlung geleistet wird, bei einigen wenigen Kommunen wohl sogar noch eine Zahlung direkt an den Freiwilligen ZUSÄTZLICH geleistet wird, ist mir durchaus bekannt.

    Gruß
    Jens


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    AutorJürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen493872
    Datum08.07.2008 22:0518522 x gelesen
    Geschrieben von Gerhard Pfeifferdabei sollte man aber nicht vergessen, dass die freiwilligen FA eine gesetzliche Aufgabe der Kommune wahrnehmen.
    Sind die Aufgaben des THW gesetzliche Pflichtaufgaben des Bundes/Landes/Kommune?

    Hallo Gerhard,

    ich kann jetzt die Relevanz oder den Unterschied nicht ganz erkennen, da beide, FW und THW, ehrenamtlichen Dienst am Volke leisten. Dass hier unterschiedliche Träger für unterschiedliche Aufgabenstellungen verantwortlich sind, schmälert nicht die Leistung der Helfer.

    Geschrieben von Gerhard PfeifferWieviel bekommen die Kollegen von Euch, die über Wochen im Ausland sind?
    Dass Du bei Deiner Erfahrung nun aber einen mehrwöchigen Auslandseinsatz mit einem 4-Std-Wohnungsbrand oder einem Wochenendseminar vergleichen möchtest, befremdet mich dann schon etwas.

    Merke:
    Ich bin nicht gegen eine Art Entschädigung für das Engagement der Helfer, welcher Institution auch immer. Wenn Diese dann aber gewährt wird, sollte sie auch überall gleich sein, denn was hier bei einigen scheinbar an Unterschieden gemacht wird, ist politisch unklug, teilt die Helfer in Klassen und schafft nur Unfrieden.
    Dabei bin ich aber der Meinung, dass die Beträge, die ich hier bei einigen gelesen habe, einfach zuviel des Guten sind.
    Und noch eines, damit hier keine Missverständnisse aufkommen. Das hat alles nichts mit der natürlich zu leistenden Lohnfortzahlung bei Einsätzen innerhalb der Arbeitszeit zu tun, die natürlich zu leisten ist.
    Hier ging es nur um die im Titel benannte "Einsatzentschädigung" oder die weiter in den Beiträgen genannten Entschädigungen für Übung und Ausbildung.


    Gruss
    Jürgen Wenzel


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    AutorJürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen493877
    Datum08.07.2008 22:1618279 x gelesen
    Geschrieben von Jens Muellervieleicht sollte man fairerweise aber auch noch erwähnen das wir pro Einsatzstunde (und angemessene Ruhezeit) sowie bei Lehrgängen und Alarmübungen Lohnfortzahlungen in voller Höhe bekommen.
    Hallo Jens,
    das bekommen die Kameraden der FW auch schon per Gesetz.

    Geschrieben von Jens MuellerDazu gibt es für jedes Erscheinen zum Dienst eine Unkostenpauschale die abhängig von der Entfernung ist.
    Richtig, macht bei mir 1,00€/Dienst

    Geschrieben von Jens MuellerDenn ich berne bereit einen Teil meiner Freizeit zu Opfern um anderen zu helfen.
    Aber zusätzlich auch noch Geld mitzubringen damit ich für andere die "Scheißarbeit" machen "darf", das sehe ich nicht ein!

    Und genau das geschieht bei sehr vielen, der in irgendeiner Funktion stehenden Helfer, schon Jahrelang.


    Gruss
    Jürgen Wenzel


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    AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen493879
    Datum08.07.2008 22:2018334 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Jürgen WenzelHallo Jens,
    das bekommen die Kameraden der FW auch schon per Gesetz.


    ... in Hessen ja, in BW nicht unbedingt, da ist auch die Pauschalauszahlung von x € pro Einsatzstunde möglich - bei Entfall der Lohnfortzahlung (und scheint auch vielfach so angewendet zu werden)

    ... also aufpassen was man vergleicht.

    Gruss
    Gerhard


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    AutorJürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen493885
    Datum08.07.2008 22:3118266 x gelesen
    Noch etwas Jens,

    da Du hierbei den größten Witz ansprichst, kann ich damit nicht hinterm Berg halten

    Geschrieben von Jens MuellerDarüberhinaus gibt es für Sonderfunktionen noch die MAE. In der Regel ist aber -gerade bei den aktuellen Spritpreisen- davon Auszugehen das die Pauschale nicht ganz Kostendeckend ist.
    Wie Du vielleicht weisst, bekleide ich eine solche Funktion und erhalte dafür 150,00€ im Jahr. Gleichzeitig habe ich aber schon bis Heute etwa 500 Std auf dem Kto, von denen die meisten nichts mit regulären Diensten zu tun hatten und auch viele km mit dem priv. PKW entstanden sind, die nicht immer nach Bundesreisekostengesetz abgerechnet werden können.

    Möchtest Du nun noch etwas zu den 150,00€ sagen, die manch ein Ausbilder einer anderen Institution an einem WE nach Hause bringt?


    Gruss
    Jürgen Wenzel


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    AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg493886
    Datum08.07.2008 22:3318437 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen Wenzeldas bekommen die Kameraden der FW auch schon per Gesetz.

    Hallo Jürgen!
    Dem ist in vielen Gemeinden in BW nicht so! Hab ich auch so weiter oben in meinem Beispiel geschrieben. Mit der Pauschale die wir bekommen ist der Lohnausfall abgedeckt, ebenso sämtliche Aufwendungen in Bezug zur Feuerwehr. Da ich die Stunden nacharbeite, bzw. in früherer Stellung (Bauer auf elterlichem Hof) die Arbeit dann eben liegen bleibt kann ich das Geld -nach Steuer- verwenden wozu ich Lust habe. Und eine untere vierstellige Summe für 400h Arbeit eines Dipl. Ing. ist nicht wirklich der Hit. Wenns ums Geld gehen würde, würde ich am Wochenende schwarz auf dem Bau arbeiten, da wäre mit 400h dann eher was in Richtung fünf Stellen drin...

    Es geht nicht ums Geld, andererseits sehe ich auch nicht ein warum wir uns dafür schämen sollten.

    Gruß, MaWe


    Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer
    (Antoine de Saint-Exupery)

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    AutorJürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen493890
    Datum08.07.2008 22:3818242 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Gerhard Bayer.. in Hessen ja, in BW nicht unbedingt, da ist auch die Pauschalauszahlung von x € pro Einsatzstunde möglich
    Würde ich meinen Lohnausfall nicht ausgeglichen bekommen, wäre die Grenze der kommunal unterstützen Ausbeutung bei mir erreicht und ich würde zum offenen Boykott aufrufen.
    Es ist ein Unterschied, ob ich etwas, aus welchen Gründen auch immer, freiwillig gebe oder ob mich eine kommune wissentlich und berechnend ausbeutet, während dort Sitzungsgelder gezahlt werden, die meinen Jahresetat übersteigen..


    Gruss
    Jürgen Wenzel


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    AutorJens8 M.8, z.Zt. Köln / NRW493893
    Datum08.07.2008 22:4218561 x gelesen
    Hallo Juergen,

    Geschrieben von ---Jürgen Wenzel---
    Geschrieben von Jens Mueller
    vieleicht sollte man fairerweise aber auch noch erwähnen das wir pro Einsatzstunde (und angemessene Ruhezeit) sowie bei Lehrgängen und Alarmübungen Lohnfortzahlungen in voller Höhe bekommen.

    Hallo Jens,
    das bekommen die Kameraden der FW auch schon per Gesetz.

    VORSICHT Föderalismusfalle!
    Das ist Sache des Ländergesetzes und die unterscheiden sich in diesem Punkt! (Ich kenne nicht alle 16)
    Im Feuerwehrgesetz BW ist die Lohnfortzahlung enthalten, allerdings sind Ausnahmen AUSDRÜCKLICH zugelassen:

    § 15 Entschädigung
    (1) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr erhalten auf Antrag die durch die Ausübung des Dienstes einschließlich der Teilnahme an der Aus- und Fort-bildung entstehenden notwendigen Auslagen und den nachgewiesenen Verdienstausfall ersetzt. Anstelle der Entschädigung nach Satz 1 kann die Entschädigung durch Satzung geregelt werden; dabei können einheitliche und getrennte und nach Art des Feuerwehr-dienstes unterschiedlich hohe Durchschnittssätze sowie Höchstbeträge festgesetzt werden. Bei Personen, die keinen Verdienst haben und den Haushalt führen, gilt als Ver-dienstausfall das entstandene Zeitversäumnis; durch Satzung ist hierfür ein bestimmter Stundensatz festzusetzen. Dauert ein Einsatz über vier Stunden, hat die Ge-meinde des Einsatzortes einen Erfrischungszuschuß zu leisten.

    In wie weit das jetzt tatsächlich gemacht wird weiß ich nicht, aber ich kenne zumindest einen Fall wo es heißt: ALLE kriegen 12Euro die Stunde (und mehr nicht!)

    Geschrieben von ---Jürgen Wenzel---
    Geschrieben von Jens Mueller
    Denn ich berne bereit einen Teil meiner Freizeit zu Opfern um anderen zu helfen.
    Aber zusätzlich auch noch Geld mitzubringen damit ich für andere die "Scheißarbeit" machen "darf", das sehe ich nicht ein!
    Geschrieben von ---Jürgen Wenzel---
    Und genau das geschieht bei sehr vielen, der in irgendeiner Funktion stehenden Helfer, schon Jahrelang.

    Wem sagst du das? Ich war vier Jahre ZF bevor ich dann das Studium begonnen habe.
    Wobei der normale "Dienstbetrieb" durch die MAE sicherlich noch gerade kostendeckend gewesen währe. Sobald man aber etwas mehr Engagement zeigt wird es schwierig. Allerdings habe ich daran auch wieder meinen Spass gefunden so dass ich es hier akzeptiert habe. Und es war dann auch nicht so viel!

    Aber ich sehe schon, das wir überwiegend einer Meinung sind. Wenn es eine über die Lohnfortzahlung hinausgehende Entschädigung gäbe würde ich mit Sicherheit auch nicht nein sagen. Aber die gibt es nun einmal nicht, das wusste ich auch vorher.

    Ich wollte nur einmal anmerken das wir im Vergleich nicht so schlecht dastehen und das es ebend wirklich mit Vorsicht zu genießen ist wenn man etwas von Einsatzentschädigungen hört, da diese zumindest in BW auch -AN STELLE- Leistungen sein können!
    Darüberhinaus gibt es ja dann noch die Angehörigen von den HiOrgs die im schlechtesten Fall gar nichts von beiden bekommen!

    Gruß
    Jens


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    AutorJürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen493894
    Datum08.07.2008 22:4218213 x gelesen
    Hallo Markus,

    meine Differenzierungen und Meinungen hierzu findest Du in meinen bisherigen Antworten. Das deckt eigentlich auch das von Dir beschriebene ab.


    Gruss
    Jürgen Wenzel


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    AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen493896
    Datum08.07.2008 22:4518220 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Jürgen WenzelWürde ich meinen Lohnausfall nicht ausgeglichen bekommen, wäre die Grenze der kommunal unterstützen Ausbeutung bei mir erreicht und ich würde zum offenen Boykott aufrufen.


    ... ist ein Rechenexempel (und hängt halt auch davon was man im Beruf verdient, bzw. bekommt ;-) ):
    in einem Fall bekommt mein AG Geld wenn ich während der Arbeit zur Fw enteile, der FwA bekommt selbst nicht. Im anderen Fall bekommt der FwA auch wenn er Sonntags mittags 2 Stunden Einsatz fährt Geld, dafür deckt halt die Entschädigung den Lohnausfall Montags morgens nur zu x %.
    Wenn ich nur 50% meines entfallenen Gehaltes als Entschädigung von der Gemeinde bekomme, aber nur 30% meiner Einsätze in der Arbeitszeit anfallen ist das ein Plus-Geschäft

    Für Studenten, Schüler und auswärts (Schicht-) Arbeitende allemal

    Gruss
    Gerhard


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    AutorJürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen493898
    Datum08.07.2008 22:5018226 x gelesen
    Geschrieben von Gerhard BayerWenn ich nur 50% meines entfallenen Gehaltes als Entschädigung von der Gemeinde bekomme, aber nur 30% meiner Einsätze in der Arbeitszeit anfallen ist das ein Plus-Geschäft
    Da bei uns außerhalb der Arbeitszeit nichts erstattet wird, außer bei mir die 1,00€ für die Anfahrt, muss man wenigstens nicht lange rechnen. ;)


    Gruss
    Jürgen Wenzel


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    AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg493899
    Datum08.07.2008 22:5418386 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen Wenzelich kann jetzt die Relevanz oder den Unterschied nicht ganz erkennen, da beide, FW und THW, ehrenamtlichen Dienst am Volke leisten. Dass hier unterschiedliche Träger für unterschiedliche Aufgabenstellungen verantwortlich sind, schmälert nicht die Leistung der Helfer.

    Hallo Jürgen,

    das hat nichts mit der Anerkennung der Leistung der Kollgeninnen/Kollegen zu tun, sondern ob mit """Freiwilligen" gesetzliche Aufgaben erbracht werden, die normalerweise von bezahltem Personal (wenn sich keine "Freiwillige" finden lassen) gesetzlich vorgeschrieben zu erbringen sind.

    Geschrieben von Jürgen WenzelDass Du bei Deiner Erfahrung nun aber einen mehrwöchigen Auslandseinsatz mit einem 4-Std-Wohnungsbrand oder einem Wochenendseminar vergleichen möchtest, befremdet mich dann schon etwas.

    Ich rechne einfach immer die """Jahresleistung""" zusammen. Da noch mit der Verbindung "Gesetzliche Aufgabe der Kommune".

    Geschrieben von Jürgen WenzelIch bin nicht gegen eine Art Entschädigung für das Engagement der Helfer, welcher Institution auch immer.

    FF = Aufgabe einer gesetzlich vorgeschriebenen Aufgabe, wo sonst hauptberufliche Kräfte einzusetzen sind.

    Geschrieben von Jürgen WenzelDiese dann aber gewährt wird, sollte sie auch überall gleich sein, denn was hier bei einigen scheinbar an Unterschieden gemacht wird, ist politisch unklug, teilt die Helfer in Klassen und schafft nur Unfrieden.

    Auch wenn Dein Anliegen aus meiner Sicht völlg richtig ist, das sind aber völlig verschiedene gesetzliche Vorgaben und völlig verschiedene Bezahler. Das wird nie im Leben klappen!

    Geschrieben von Jürgen WenzelDabei bin ich aber der Meinung, dass die Beträge, die ich hier bei einigen gelesen habe, einfach zuviel des Guten sind.

    So habe ich viele Jahre auch gedacht, als ich aber die Selbstverständlichkeiten kommunalpolitischer Natur kennenlernte, habe ich meine Meinung drastisch und zweifelsfrei geändert.

    Geschrieben von Jürgen WenzelUnd noch eines, damit hier keine Missverständnisse aufkommen. Das hat alles nichts mit der natürlich zu leistenden Lohnfortzahlung bei Einsätzen innerhalb der Arbeitszeit zu tun, die natürlich zu leisten ist.

    Das sah ich früher auch so, bis mir die Ansicht aus kommunalpolitischer Sicht für """AUFWANDSENTSCHÄDIGUNG""" völlig neu eröffnet wurde.

    Nochmals, damit es für Dich zweifelsfrei ist: """KEINE LOHNERSATZLEISTUNGEN sondern AUFWANDSENTSCHÄDIGUNG""".

    Nochmals, ich spreche von aufwandsentschädigten Hobbypolitkern die nicht rot werden, die Eltern und Kinder zum ehrenamtlichen Entfernen von Scherben, Spritzen und Hundekot aus Spielplätzen aufzufordern, da der städtische Haushalt so stark belastet ist........

    Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

    Gerhard Pfeiffer

    www.firehelmets.info


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    AutorJürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen493900
    Datum08.07.2008 22:5818204 x gelesen
    Geschrieben von Jens MuellerVORSICHT Föderalismusfalle!
    Das ist Sache des Ländergesetzes und die unterscheiden sich in diesem Punkt! (Ich kenne nicht alle 16)
    Im Feuerwehrgesetz BW ist die Lohnfortzahlung enthalten, allerdings sind Ausnahmen AUSDRÜCKLICH zugelassen:

    Bin in vorher schon drauf eingegangen.

    Geschrieben von Jens MuellerAllerdings habe ich daran auch wieder meinen Spass gefunden so dass ich es hier akzeptiert habe. Und es war dann auch nicht so viel!Hatte ich mit dem Satz, dass wir das ja vorher schon wussten, ebenfalls eingeräumt.

    Geschrieben von Jens MuellerIch wollte nur einmal anmerken das wir im Vergleich nicht so schlecht dastehen und das es ebend wirklich mit Vorsicht zu genießen ist wenn man etwas von Einsatzentschädigungen hört, da diese zumindest in BW auch -AN STELLE- Leistungen sein können!
    Und genau in dieser Ungleichbehandlung schon innerhalb der Feuerwehren/Länder, wie aber auch zwischen den Institutionen sehe ich eine Gefahr.


    Gruss
    Jürgen Wenzel


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    AutorAdol8f H8., Rosenheim / Bayern493902
    Datum08.07.2008 22:5918292 x gelesen
    Bei usn würde jeder FA seine Entschädigung bekommen, wobei man sich dann aber beim Amt als vonder Stadt geringfügig beschäftigt melden muss.
    Wir verzichten gemerell auf eine Entschädigung, die dann dem Verein zu Gute geht.
    So viel kommt da eh nicht zusammen, dass sich das rentieren würde.

    Für Sicherheitswachen Für Veranstaltungen wird aber die Entschädigung ausgezahlt.


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    AutorJens8 M.8, z.Zt. Köln / NRW493905
    Datum08.07.2008 23:0618347 x gelesen
    Geschrieben von ---Jürgen Wenzel--- Noch etwas Jens,

    da Du hierbei den größten Witz ansprichst, kann ich damit nicht hinterm Berg halten

    Geschrieben von Jens Mueller
    Darüberhinaus gibt es für Sonderfunktionen noch die MAE. In der Regel ist aber -gerade bei den aktuellen Spritpreisen- davon Auszugehen das die Pauschale nicht ganz Kostendeckend ist.

    Geschrieben von ---Jürgen Wenzel---
    Wie Du vielleicht weisst, bekleide ich eine solche Funktion und erhalte dafür 150,00€ im Jahr. Gleichzeitig habe ich aber schon bis Heute etwa 500 Std auf dem Kto, von denen die meisten nichts mit regulären Diensten zu tun hatten und auch viele km mit dem priv. PKW entstanden sind, die nicht immer nach Bundesreisekostengesetz abgerechnet werden können.

    Möchtest Du nun noch etwas zu den 150,00€ sagen, die manch ein Ausbilder einer anderen Institution an einem WE nach Hause bringt?

    --------------------------------------------------------------------------------

    Gruss
    Jürgen Wenzel


    Hallo Jürgen,

    Den namen J-W habe ich schon öfters auch im Dienstbetrieb gehört. Kann aber jetzt keine Funktion dazu aus dem Hut ziehen. Funkender Kaot ?

    Wenn ich das aber gerade richtig im Kopf habe wird die MAE durch den Ortsausschuss, dem du abhängig von deiner Funktion ja vieleicht sogar angehörst, festgelegt.
    Wenn diese eindeutig zu niederig ist es es also an diesem die MAE anzuheben.
    Ich habe bei meiner letzten Auszahlung knapp 400 Euro erhalten.

    Natürlich ist es ein Witz wenn man die 150 Euro für 500 Stunden Arbeit in Relation setzt.
    Aber das ist doch gar nicht Sinn der Sache. Die MAE soll die aufgrund der Funktion entstehenden erhöhten Sachkosten wie Telefongebühren, Druck- und Stromkosten bei Dienstvorbereitung daheim, oder auch mal zusätzlich entstehende Fahrtkosten bei Fahrten zu anderen Organisationen usw. Abdecken. Das hat bei mir meistens keine größeren Differenzen gegeben.
    Die reine ARBEIT erfolgt freiwillig UND unentgeltlich!

    Das aber eine bessere (finanzielle) Würdigung unserer Tätigkeit für die Allgemeinheit wünschenswert währe und wir sowie ettliche hunderttausend andere freiwillige Angehörige ALLER Fachdienste auch, diese sicher verdient hätten, das steht nun einmal auf einem anderen Blatt!

    Im Moment bin ich aber froh darüber das wir im Vergleich so schlecht nicht dastehen.

    Gruß
    Jens


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    AutorJürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen493907
    Datum08.07.2008 23:0718289 x gelesen
    Geschrieben von Gerhard Pfeifferdas hat nichts mit der Anerkennung der Leistung der Kollgeninnen/Kollegen zu tun, sondern ob mit """Freiwilligen" gesetzliche Aufgaben erbracht werden, die normalerweise von bezahltem Personal (wenn sich keine "Freiwillige" finden lassen) gesetzlich vorgeschrieben zu erbringen sind.
    Auch der Bund hat mit dem ZSG eine gesetzliche Verpflichtung.

    Geschrieben von Gerhard PfeifferIch rechne einfach immer die """Jahresleistung""" zusammen. Da noch mit der Verbindung "Gesetzliche Aufgabe der Kommune".
    Der von Dir benannte Helfer im Auslandseinsatz macht vorher und auch danach seinen Dienst und die Stunden in der Heimat.

    Geschrieben von Gerhard PfeifferAuch wenn Dein Anliegen aus meiner Sicht völlg richtig ist, das sind aber völlig verschiedene gesetzliche Vorgaben und völlig verschiedene Bezahler. Das wird nie im Leben klappen!
    Deshalb der berechtigte Unmut oder muss man sich damit abfinden und leidend erdulden.

    Geschrieben von Gerhard PfeifferSo habe ich viele Jahre auch gedacht, als ich aber die Selbstverständlichkeiten kommunalpolitischer Natur kennenlernte, habe ich meine Meinung drastisch und zweifelsfrei geändert.
    Zu dem, was andere sich in die Taschen stecken, während sie die nächsten Kürzungen für uns beschließen, hatte ich mich ja schon geäußert.

    Geschrieben von Gerhard PfeifferNochmals, ich spreche von aufwandsentschädigten Hobbypolitkern die nicht rot werden, die Eltern und Kinder zum ehrenamtlichen Entfernen von Scherben, Spritzen und Hundekot aus Spielplätzen aufzufordern, da der städtische Haushalt so stark belastet ist........
    Na das einigt uns doch wieder und wir können wieder lieb sein.


    Gruss
    Jürgen Wenzel


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    AutorJürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen493910
    Datum08.07.2008 23:1818237 x gelesen
    Geschrieben von Jens MuellerWenn ich das aber gerade richtig im Kopf habe wird die MAE durch den Ortsausschuss, dem du abhängig von deiner Funktion ja vieleicht sogar angehörst, festgelegt.
    Vorweg eines, unsere Internas werden hier nicht alle interessieren. Wenn Du aber meinen Namen schon öfter gehört hast, solltest Du auch wissen, dass eine zusätzliche MAE nur bei THWin-zugelassenen Doppelfunktionen möglich ist. Ansonsten war es das mit dem OA dem ich natürlich auch angehöre.

    Geschrieben von Jens MuellerNatürlich ist es ein Witz wenn man die 150 Euro für 500 Stunden Arbeit in Relation setzt.
    150,00€ MAE/Jahr zu 500Std bis Heute.

    Geschrieben von Jens MuellerDie MAE soll die aufgrund der Funktion entstehenden erhöhten Sachkosten wie Telefongebühren, Druck- und Stromkosten bei Dienstvorbereitung daheim, oder auch mal zusätzlich entstehende Fahrtkosten bei Fahrten zu anderen Organisationen usw. Abdecken. Das hat bei mir meistens keine größeren Differenzen gegeben.
    Wenn Du meine Aktivitäten und Funktion kennst, merkst Du recht schnell, dass das 80% meiner Tätigkeit ausmacht.

    Geschrieben von Jens MuellerIm Moment bin ich aber froh darüber das wir im Vergleich so schlecht nicht dastehen.
    Da kann man, je nach Betätigungsfeld und Umfang, auch geteilter Meinung sein.


    Gruss
    Jürgen Wenzel


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    AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg493911
    Datum08.07.2008 23:2218276 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen WenzelAuch der Bund hat mit dem ZSG eine gesetzliche Verpflichtung.

    Hallo,

    und wie ist die zu erbringende Leistung definiert?

    Geschrieben von Jürgen WenzelDer von Dir benannte Helfer im Auslandseinsatz macht vorher und auch danach seinen Dienst und die Stunden in der Heimat.

    Das ist mir schon klar, aber in welcher Höhe/Std erfolgt der Einsatz?

    Geschrieben von Jürgen WenzelZu dem, was andere sich in die Taschen stecken, während sie die nächsten Kürzungen für uns beschließen, hatte ich mich ja schon geäußert.

    Das einigt uns:-))

    Geschrieben von Jürgen WenzelNa das einigt uns doch wieder und wir können wieder lieb sein.

    Sind wir eigentlich immer, da ich persönlich mit den THW-Kollegen im Stuttgarter Bereich nur gute Erfahrungen gemacht habe.

    Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

    Gerhard Pfeiffer

    www.firehelmets.info


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    AutorJürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen493913
    Datum08.07.2008 23:3418428 x gelesen
    Geschrieben von Gerhard Pfeifferund wie ist die zu erbringende Leistung definiert?
    Soll ich jetzt das ZSG hier abtipppen?
    Für mich heißt das,
    dann da zu sein, wenn der Bund mich ruft, dafür Ausbildung, Übung und Mat-Erhaltung zu betreiben, abweichend vom ZSG, aber im Rahmen der ÖGA, kleinere Einsätze zu bestreiten oder als Funktioner den OV zu verwalten. An DRK- und KFV-Versammlingen oder Bespr. teilzunehmen, im Einzelfall Ausbildungsmaterial zu erstellen u. u. u.

    Geschrieben von Gerhard PfeifferDas ist mir schon klar, aber in welcher Höhe/Std erfolgt der Einsatz?
    Weiß ich nicht, müßte ich erst herauskramen. Lohnt sich aber auch nicht, da zeitlich hiervon weniger als 1% der Helfer betroffen sind.


    Gruss
    Jürgen Wenzel


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    AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg493916
    Datum08.07.2008 23:4318214 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen WenzelSoll ich jetzt das ZSG hier abtipppen?
    Für mich heißt das,
    dann da zu sein, wenn der Bund mich ruft, dafür Ausbildung, Übung und Mat-Erhaltung zu betreiben, abweichend vom ZSG, aber im Rahmen der ÖGA, kleinere Einsätze zu bestreiten oder als Funktioner den OV zu verwalten. An DRK- und KFV-Versammlingen oder Bespr. teilzunehmen, im Einzelfall Ausbildungsmaterial zu erstellen u. u. u.


    Hallo,

    nein das meine ich nicht.

    Ist euer Auftraggeber, wie die Kommunen, gesetzlich verpflichtet diese Leistung zu erbringen? Werden, wenn sich keine freiwillige THW-Kollegen finden Bürger zum THW-Dienst verpflichtet?

    Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

    Gerhard Pfeiffer

    www.firehelmets.info


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    AutorJürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen493919
    Datum09.07.2008 00:0318344 x gelesen
    Geschrieben von Gerhard PfeifferIst euer Auftraggeber, wie die Kommunen, gesetzlich verpflichtet diese Leistung zu erbringen? Werden, wenn sich keine freiwillige THW-Kollegen finden Bürger zum THW-Dienst verpflichtet?
    Hallo Gerhard,
    damit habe ich mich noch nicht auseinandergesetzt.
    Wenn wir nicht mehr existent sein sollten, macht es, was die kommunale Gafahrenabwehr anbelangt, die Feuerwehr eben allein.
    Wenn es das THW nicht mehr gibt, muß der Bund für seinen Zuständigkeitsbereich und den damit verbundenen Aufgaben eben eine Art unbewaffneter Nationalgarde, oder wie man das denn auch nennen will, aufstellen.

    Für beide bleibt denn aber immer noch die Zwangsverpflichtung.
    Sind aber alles nur Gedankenspiele, da ich, wie ich ja schon schrieb, mich damit noch nicht auseinandergesetzt habe.


    Gruss
    Jürgen Wenzel


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    AutorMich8ael8 K.8, GL / Köln / NRW493941
    Datum09.07.2008 09:5318314 x gelesen
    Hallo Jürgen,

    eben, genau da liegt halt der Unterschied zu anderen ehrenamtlichen Tätigkeiten. Die
    Gemeinde MUSS den Brandschutz sicherstellen, egal wie.

    Nimm zum Beispiel eine der vielen Gemeinden in NRW, die in ihrer Freiwilligen Feuerwehr
    hauptamtliche Kräfte (aber eben keine BF) beschäftigen um den Brandschutz sicherzustellen.
    Sagen wir mal, die kreisangehörige Gemeinde wäre etwas größer z. B. 100.000 Einwohner.

    So müsste die Gemeinde eigentlich eine Berufsfeuerwehr einrichten. Sie kann aber auf eine
    ausreichende große und leistungsstarke Freiwillige Feuerwehr zurückgreifen und erhält vom
    RP die Genehmigung, den Brandschutz weiterhin mit Freiwilligen und hauptamtlichen Kräften
    sicherzustellen.

    Wirtschaftlich betrachtet "sparen" doch die reinen FF-Angehörigen der Gemeinde bare Kosten,
    da sie den -sonst weit höheren- Personalansatz einer Berufsfeuerwehr entbehrlich machen.

    Ich weiss nicht, welche Summe für die Gemeinde ein Jahresgehalt inkl. aller Nebenkosten
    eines Feuerwehrbeamten ausmacht. Jedoch ist es klar, dass durch eine ausreichend starke
    Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde ein sicher nicht unerheblicher Kostenfaktor pro Jahr ein-
    gespart wird.
    Gelder, die die Gemeinde sonst für Berufsfeuerwehrleute oder zumindest hauptamtliche
    Feuerwehrmänner (SB) aufbrigen muss, wenn sich nicht genug FF-Angehörige finden würden
    um die gesetzliche Pflichtaufgabe der Gemeinde ehrenamtlich und unentgeltlich zu erfüllen.
    Mal einfach gesagt: Jeder FF-Angehörige spart dieser Gemeinde zu einem Teil das Gehalt
    eines BF´lers ein.

    Daher kann ich die Argumentation der Kollegen hier im Forum nachvollziehen, das sie an dem
    "Gewinn" der Gemeinde beteiligt werden wollen, wenn bei kostenpflichtigen Einsätzen -die als
    eigenwirtschaftliches Handeln einzustufen sind- dem Verursacher ein Betrag X in Rechnung
    gestellt wird, der durch ihre Arbeit erbracht wurde...

    Viele Grüße
    Michael


    >> Eigentlich ist längst schon alles gesagt - nur nicht von jedem! <<

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    AutorJürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen493971
    Datum09.07.2008 11:3918132 x gelesen


    Hallo Michael,

    Geschrieben von Michael Kronenbergeben, genau da liegt halt der Unterschied zu anderen ehrenamtlichen Tätigkeiten. Die
    Gemeinde MUSS den Brandschutz sicherstellen, egal wie.

    und der Bund muß den Zivilschutz sicherstellen, weshalb er u. A. das THW vorhält und auch deshalb sehe ich hier keine Begründung für eine Ungleichbehandlung.

    Geschrieben von Michael Kronenbergdas sie an dem "Gewinn" der Gemeinde beteiligt werden wollen, wenn bei kostenpflichtigen Einsätzen -die als eigenwirtschaftliches Handeln einzustufen sind- dem Verursacher ein Betrag X in Rechnung gestellt wird, der durch ihre Arbeit erbracht wurde..
    Mit der Begründung wäre ich sehr vorsichtig, da das schnell als wirtschaftliche Leistung angesehen werden könnte, wenn bei solchen Einsätzen Gewinne erwirtschaftet werden.
    Diese sind m.E. über die Industrie und Handelskammer genehmigungspflichtig.


    Gruss
    Jürgen Wenzel


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    AutorMich8ael8 K.8, GL / Köln / NRW493994
    Datum09.07.2008 12:3218151 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen Wenzelwenn bei solchen Einsätzen Gewinne erwirtschaftet werden.

    Zustimmung!

    Ersetze mein -sowieso schon mit Anführungszeichen als überspitzt formuliert- markiertes
    "Gewinn" durch "Ertrag" und schon ist's wieder gut. :o)


    >> Eigentlich ist längst schon alles gesagt - nur nicht von jedem! <<

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    AutorStep8han8 G.8, Demitz-Thumitz / Sachsen494184
    Datum10.07.2008 10:5018415 x gelesen
    Hallo Kameraden,

    wir haben die Entscvhädigung wie folgt geregelt. Die Entschädigungen für Einsätze werden der Kameradschaftskasse gut geschrieben.

    MkG

    Stephan Garten
    Gemeindewehrleiter


    Entschädigungssatzung für Feuerwehrangehörige

    § 1

    Erstattung von Auslagen für Einsätze

    (1) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr erhalten für Einsätze auf Antrag ihren Verdienstausfall in tatsächlicher Höhe ersetzt, sofern nachfolgend nichts anderes bestimmt wird.
    (2) Für Auslagen wird ein Durchschnittssatz von
    - 3,00 Euro für die ersten drei Stunden
    - 8,00 Euro für mehr als drei bis acht Stunden
    - 10,00 Euro für mehr als acht bis zwölf Stunden
    - 13,00 Euro für mehr als zwölf Stunden
    jeweils pro Einsatzkraft als Zuführung zum Sondervermögen zur Kameradschaftspflege gewährt.
    In besonderen Härtefällen entscheidet der Bürgermeister oder dessen Bevollmächtigter über zusätzliche Bereitstellung für Mittel zur Versorgung der Einsatzkräfte.
    (3) Für die Berechnung der Zeit ist die Dauer des Einsatzes von der Alarmierung bis zum Einsatzende zugrunde zu legen. Angefangene Stunden werden auf 0,5 Stunden aufgerundet.
    (4) Wird bei Einsätzen der Körper oder die Kleidung des Angehörigen der Gemeindefeuerwehr außergewöhnlich verschmutzt, so wird ein Zuschlag von 5,00 Euro gewährt.


    § 2

    Erstattung von Auslagen für Aus- und Fortbildungslehrgänge

    (1) Für die Teilnahme an Aus- und Fortbildungslehrgängen wird auf Antrag
    a) Verdienstausfall in tatsächlicher Höhe ersetzt.
    b) Für Auslagen gilt die Regelung des § 1 Absatz 2.
    (2) Der Berechnung der Zeit ist die Dauer des Aus- und Fortbildungslehrgangs vom Unterrichtsbeginn bis -ende zugrunde zu legen. Angefangene Stunden werden aufgerundet.
    (3) Bei Aus- und Fortbildungslehrgängen außerhalb des Gemeindegebietes erhalten die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr neben der Entschädigung
    nach Absatz 1 eine Erstattung der Fahrkosten der Zweiten Klasse oder bei Benutzung des privateigenen Kraftfahrzeugs eine Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung in entsprechender Anwendung des Landesreisekostengesetzes in seiner jeweiligen Fassung.

    § 3

    Entschädigung von Funktionsträgern der Feuerwehr

    Die nachfolgend genannten ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr, die über das übliche Maß hinaus Feuerwehrdienst leisten, erhalten eine zusätzliche Entschädigung im Sinne des § 23 Absatz 2 Brandschutzgesetz im Freistaat Sachsen.

    1. Gesamtwehr

    1.1 Gemeindewehrleiter 70,00 Euro/Monat
    1.2 stellv. Gemeindewehrleiter 52,00 Euro/Monat
    1.3 Hauptgerätewart 35,00 Euro/Monat
    1.4 Atemschutzgerätewart 35,00 Euro/Monat
    1.5 Funkgerätewart 35,00 Euro/Monat
    1.6 Jugendwart 40,00 Euro/Monat
    1.7 stellv. Jugendwart 30,00 Euro/Monat

    2. Ortswehren in Orten bis 5000 Einwohnern

    2.1 Ortswehrleiter 40,00 Euro/Monat
    2.2 Stellvertreter 35.00 Euro/Monat
    2.3 Gerätewart 32.00 Euro/Monat
    2.4 Schriftführer 5.00 Euro/Monat

    3. Ortswehren in Orten bis 1000 Einwohnern

    3.1 Ortswehrleiter 30,00 Euro/Monat
    3.2 Stellvertreter 20,00 Euro/Monat
    3.3 Schriftführer 5,00 Euro/Monat

    4. Löschzug Medewitz

    4.1 Löschzugführer 20,00 Euro/Monat
    4.2 Stellvertreter 10,00 Euro/Monat


    § 4

    Zahlung der Entschädigung

    Die Zahlung der Entschädigung erfolgt im Dezember des laufenden Jahres. Bei Nichterfüllung der Aufgaben kann eine Reduzierung bis zur vollständigen Streichung der Aufwandsentschädigung durch den Bürgermeister in Abstimmung mit dem Gemeindewehrleiter erfolgen.
    § 5

    Entschädigung für Haushaltführende Personen

    Einem ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr, der nicht Arbeitnehmer ist, wird der Verdienstausfall bei Teilnahme an Einsätzen, Übungen und Aus- und Fortbildungsmaßnahmen auf Antrag ersetzt.
    Das Staatsministerium des Inneren legt dafür Höchstgrenzen fest.
    Für die Auslagen gelten analog die § 1 Abs. 2 und 3, und § 2 Abs. 3.


    § 6

    Ersatz von Verdienstausfall


    (1) Ehrenamtliche Angehörige der Feuerwehr, die beruflich selbständig sind, können Ersatz des ihnen entstandenen Verdienstausfalls bis zur Höhe der Stundenvergütung der Vergütungsgruppe 1a des jeweiligen Vergütungstarifvertrages zum BAT-O verlangen. Für jeden Tag werden höchstens zehn Stunden berücksichtigt. Für angefangene Stunden wird die volle Stundenvergütung gewährt.
    (2) Die Höhe des Verdienstausfalls ist glaubhaft zu machen.
    (3) Statt Verdienstausfall können beruflich selbständige ehrenamtliche Angehörige der Feuerwehr nachgewiesene Vertretungskosten bis zur Höhe des Ersatzanspruches gemäß (1) gelten machen.


    § 7

    Entschädigung für Brandsicherheitswachen

    Für Feuersicherheitsdienst wird für Personalkosten/Auslagen ein Durchschnittssatz von 10,00 Euro/Stunde bezahlt.

    § 8

    Abtretung des Anspruchs an den Arbeitgeber

    Der Feuerwehrangehörige kann seinen Anspruch auf den Arbeitgeber übertragen, wenn dieser zur Vereinfachung des Abrechnungsverfahrens den von ihm fortgezahlten Lohn unmittelbar bei der Gemeinde anfordert.


    § 9

    Anerkennung bei Dienstjubiläen

    Für die Kameradschaftspflege und insbesondere zur Anerkennung von Dienstjubiläen wird dem Sondervermögen der jeweiligen Ortsfeuerwehr zweckgebunden jährlich bei folgenden Anlassen folgender Beitrag zugeführt:

    1. 20 Jahre Mitgliedschaft - 70,00 Euro
    2. 30 Jahre Mitgliedschaft - 100,00 Euro
    3. 50 Jahre Mitgliedschaft - 120,00 Euro

    Die Anerkennung erfolgt in Form eines entsprechenden Präsents.

    § 10

    Inkrafttreten

    Die Satzung tritt am 01.01.2002 in Kraft


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     08.07.2008 13:45 Alex7and7er 7W., Plötzkau
     08.07.2008 14:01 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
     08.07.2008 14:27 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
     08.07.2008 15:07 Tobi7as 7L., Riegelsberg
     08.07.2008 15:24 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
     08.07.2008 15:49 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
     08.07.2008 16:02 Tobi7as 7L., Riegelsberg
     08.07.2008 16:03 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
     08.07.2008 18:33 Thor7ste7n S7., Eltingshausen
     08.07.2008 18:37 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
     08.07.2008 18:55 Thor7ste7n S7., Eltingshausen
     08.07.2008 16:26 Bern7d S7., Münchberg-Mechlenreuth
     08.07.2008 17:00 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
     08.07.2008 17:11 Bern7d S7., Münchberg-Mechlenreuth
     08.07.2008 17:42 Jürg7en 7W., Gifhorn
     08.07.2008 18:44 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
     08.07.2008 18:58 Chri7sti7an 7F., Fürth
     08.07.2008 19:17 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
     08.07.2008 21:18 Chri7sti7an 7F., Fürth
     08.07.2008 21:20 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
     08.07.2008 22:04 Alex7and7er 7W., Plötzkau
     08.07.2008 21:17 Gerh7ard7 P.7, Stuttgart
     08.07.2008 22:05 Jürg7en 7W., Gifhorn
     08.07.2008 22:54 Gerh7ard7 P.7, Stuttgart
     08.07.2008 23:07 Jürg7en 7W., Gifhorn
     08.07.2008 23:22 Gerh7ard7 P.7, Stuttgart
     08.07.2008 23:34 Jürg7en 7W., Gifhorn
     08.07.2008 23:43 Gerh7ard7 P.7, Stuttgart
     09.07.2008 00:03 Jürg7en 7W., Gifhorn
     09.07.2008 09:53 Mich7ael7 K.7, GL / Köln
     09.07.2008 11:39 Jürg7en 7W., Gifhorn
     09.07.2008 12:32 Mich7ael7 K.7, GL / Köln
     08.07.2008 22:04 Jens7 M.7, z.Zt. Köln
     08.07.2008 22:16 Jürg7en 7W., Gifhorn
     08.07.2008 22:20 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
     08.07.2008 22:38 Jürg7en 7W., Gifhorn
     08.07.2008 22:45 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
     08.07.2008 22:50 Jürg7en 7W., Gifhorn
     08.07.2008 22:33 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
     08.07.2008 22:42 Jürg7en 7W., Gifhorn
     08.07.2008 22:42 Jens7 M.7, z.Zt. Köln
     08.07.2008 22:58 Jürg7en 7W., Gifhorn
     08.07.2008 22:31 Jürg7en 7W., Gifhorn
     08.07.2008 23:06 Jens7 M.7, z.Zt. Köln
     08.07.2008 23:18 Jürg7en 7W., Gifhorn
     08.07.2008 16:14 ., Stuttgart
     08.07.2008 16:26 ., Stuttgart
     08.07.2008 14:05 Andr7é S7., Vlotho
     08.07.2008 14:08 Helg7e A7., Pinneberg
     08.07.2008 15:07 Seba7sti7an 7B., Waldbreitbach
     08.07.2008 15:58 Andr7eas7 B.7, Abtshagen
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     08.07.2008 22:59 Adol7f H7., Rosenheim
     10.07.2008 10:50 Step7han7 G.7, Demitz-Thumitz
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