alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Sortierung umschalten zurück

ThemaDie Unfallkasse - das unbekannte Wesen. War: Flashover im Einsatz7 Beträge
RubrikFeuerwehrtechnik
 
AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg494828
Datum12.07.2008 18:086064 x gelesen
Hallo!
Vielleicht als Gedankenanstoß an die hier sicherlich vertretenen stillen Mitleser. In meinem beruflichen Umfeld (Landwirtschaft, Baden-Württemberg) ist jeder landwirtschaftliche Unternehmer verpflichtet (einmalig) an einem Wochenend-Seminar der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft teilzunehmen. Dort werden grundlegende Fragen zum Wesen der BG erklärt, aber auch ganz praktische Fragen rund um die UVV behandelt. Wie gesagt, das Ding ist verpflichtend und kostenlos (außer den ziemlich hohen Beiträgen, die der Unternehmer an die BG jährlich abführen muss). Anschließend sollte jedem mittelmäßig intelligenten Menschen klar sein

- was eine BG ist,
- was eine UVV ist,
- wofür die BG verantwortlich ist,
- wofür der Unternehmer verantwortlich ist.

Warum gibt es so etwas nicht bei Feuerwehrs? Jede ohne praktische und theoretische Vorbildung von der Mannschaft gewählte Führungskraft darf sich bei Feuerwehrs weiter als "Sachkundiger" aufspielen. Vgl. n+1 Diskussionen hier zum Thema "Dann bin ich aber nicht versichert", "das ist lt. UVV verboten" und (mein persönlicher Liebling:) "zur Menschenrettung darf...". DAS wäre für mich sinnvoll investiertes Geld, aber scheinbar (politisch?) nicht gewollt.

Außerdem kontrolliert die LBG jährlich jeden Betrieb. Über festgestellte Mängel wird ein Protokoll angefertigt, bei gravierenden Verstößen ist sofort Abhilfe zu schaffen. Hatte erst letztens wieder ein Gespräch mit einem Landwirt, der eine Holzleiter vor den Augen des BGlers in Brennholz verwandeln musste.

Bei den Landwirten ist dieses Verfahren nicht sonderlich beliebt. Auch weil dort sehr streng auf kleinste Verfehlungen geschaut wird, aber es funktioniert und führt zu einem Rückgang der Verletzungen/Todesfälle - und rechnet sich somit für die BG. Wer eine Motorsäge auf dem Betrieb hat, der hat auch die zugehörige Schutzausrüstung nachzuweisen. Hat er die nicht muss er sie Beschaffen, dann kommt der BG-Onkel und guckt sich die an. Scheinbar darf man bei Feuerwehrs aber weiterhin Atemschutzgeräte ohne entsprechende PSA vorhalten.

Gleiches gilt, wenn ein jünger Landwirt den elterlichen Betrieb übernehmen möchte und dann auch als Ausbilder tätig werden will: neben der Meister/Techniker/Diplom/wasauchimmer-Prüfung wird zusätzlich der Betrieb vom Regierungspräsidium kontrolliert und u.a. auf die Einhaltung der UVV geprüft. Natürlich muss auch eine Prüfung in Berufs- und Arbeitspädagogik abgelegt werden (schriftlich/praktisch). Ein Kommilitone von mir ist durchgefallen, weil er während der Batteriepflege vergessen hatte dem Azubi eine Schutzbrille zu verpassen, ein anderer weil er den Azubi beim Betreten eines Bullenstalls nicht auf die UVV hingewiesen hatte. Bumms! Nächstes Semester nochmal. Hohe Durchfallquoten hatten wir auch im schriftlichen Teil, wo unter anderem die Arbeitssicherheit abgeprüft wird. Bei Feuerwehrs braucht es das scheinbar alles nicht, da liegt die Wahrheit immer noch beim Kommandanten/Wehrleiter...

Die letzten Jahre haben gezeigt, dass es ohne Zwang scheinbar nicht überall funktioniert. Daher meine Idee:

- Verpflichtende Fortbildung in Sachen UK / UVV für alle Entscheider bei Feuerwehrs,
- verpflichtende didaktische und pädagogische Fortbildung für alle Ausbilder (sofern nicht beruflich nachgewiesen)
- eine regelmäßige Überprüfung der FW durch Sachverständige der UK

In mir wächst immer mehr die Einsicht, dass es anders scheinbar nicht geht.

Gruß, MaWe


Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer
(Antoine de Saint-Exupery)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen494830
Datum12.07.2008 18:143738 x gelesen
Geschrieben von Markus WeberDaher meine Idee:

- Verpflichtende Fortbildung in Sachen UK / UVV für alle Entscheider bei Feuerwehrs,
- verpflichtende didaktische und pädagogische Fortbildung für alle Ausbilder (sofern nicht beruflich nachgewiesen)
- eine regelmäßige Überprüfung der FW durch Sachverständige der UK


Zustimmung. Ergänzend (bzw. schon im Vorgriff auf deine Vorschläge) wäre es schon mal nicht verkehrt den kommunalen FASi darauf hinzuweisen auch mal bei der kommunalen Feuerwehr vorbeizuschauen.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorManf8red8 K.8, Löwenstein / BaWü494831
Datum12.07.2008 18:163534 x gelesen
Hallo,

zumindest die UKBW bietet, für neu gewählte Kommandanten, ein zweitägiges Seminar an.

UKBW

Gruß

Manfred


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg494832
Datum12.07.2008 18:213440 x gelesen
Geschrieben von Manfred Kurzzumindest die UKBW bietet, für neu gewählte Kommandanten, ein zweitägiges Seminar an.

Das ist fein. Aber nach 10(?) Jahren Forum verlässt mich der Glaube, dass dort auch die richtigen Leute aufschlagen. Es wird immer einen Anteil von x% geben, die meinen das nicht nötig zu haben, weil sie ja schon alles wissen. Die erreiche ich leider nur über Zwang. Oder wie erklärst du dir das teilweise hanebüchenen Halbwissen das hier und andernorts verzapft wird?

Ansonsten sieht der Lehrplan auf den ersten Blick sehr gut aus! Hat das Seminar schon jemand besucht? Bzgl. dem Punkt Schutzkleidung hätte ich ein paar Fragen, was da alles gelehrt wird. Gerne PM.

Gruß, Markus


Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer
(Antoine de Saint-Exupery)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen494842
Datum12.07.2008 19:243531 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Marc DickeyErgänzend (bzw. schon im Vorgriff auf deine Vorschläge) wäre es schon mal nicht verkehrt den kommunalen FASi darauf hinzuweisen auch mal bei der kommunalen Feuerwehr vorbeizuschauen.

... nur mäßig tolle Idee. Hatten wir - externer Dienstleister der Stadt. Brachte uns jede Menge Hinweisschilder im FwH (auf Notausgang, Feuerlöscher & Co.), die Verdreifachung der Zahl von Verbandkästen im Gebäude sowie Markierungen an Treppen u.ä.

Ist zwar schön, aber zu feuerwehrspezifischen Problemen = 0

Da schauen wir besser mal was die Revision durch den techn. Prüfdienst des Landes Hessen (inzwischen auch privatisiert) bingt ... schlägt in Hessen so ca. alle 5 Jahre bei Feuerwehrs auf. Ist in der Regel hilfreich, weil fachkundig und weil ja "Propheten im eigenen Haus" (Feuerwehr -> Stadt) manchmal nichts gelten.

Gruss
Gerhard


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg494844
Datum12.07.2008 19:353503 x gelesen
Geschrieben von Markus WeberIn meinem beruflichen Umfeld (Landwirtschaft, Baden-Württemberg) ist jeder landwirtschaftliche Unternehmer verpflichtet (einmalig) an einem Wochenend-Seminar der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft teilzunehmen. Dort werden grundlegende Fragen zum Wesen der BG erklärt, aber auch ganz praktische Fragen rund um die UVV behandelt. ... Warum gibt es so etwas nicht bei Feuerwehrs?
"Unternehmer" bei der Feuerwehr ist die jeweilige Kommune. Damit ist der Bürgermeister bzw. sein Beauftragter auch für den Arbeitsschutz in der Feuerwehr verantwortlich. Dieser kann natürlich bestimmte (konkrete) Aufgaben z.B. an den Kommandaten / Wehrführer etc. "übertragen".
Aber, er hat grundsätzliche Organisationspflichten, Auswahlpflichten und Kontrollpflichten, die er nicht delegieren kann.

Geschrieben von Markus WeberJede ohne praktische und theoretische Vorbildung von der Mannschaft gewählte Führungskraft darf sich bei Feuerwehrs weiter als "Sachkundiger" aufspielen.
Nicht so ganz. Weil der "Unternehmer" dafür sorgen muss /sicher zu stellen hat, das diejenigen, die Verantwortung zu tragen haben, über die notwendigen Kenntnisse verfügen. Sprich, er muss dafür sorgen, das die Leute geschult werden.

Geschrieben von Markus WeberAußerdem kontrolliert die LBG jährlich jeden Betrieb. Über festgestellte Mängel wird ein Protokoll angefertigt, bei gravierenden Verstößen ist sofort Abhilfe zu schaffen.
Das liegt am Betreuungsmodell der LBG. Sonst müsste jeder Landwirt eine eigene "Fachkraft für Arbeitssicherheit" bestellen.

Bei einer ehrenamtlichen bzw. freiwilligen Feuerwehr wäre theoretisch die von den Kommune zu bestellende FASi für diese Aufgaben zuständig.
Nur ist es leider so, das es bis zum jetzigen Zeitpunkt noch keine eindeutige gesetzliche Pflicht zur sicherheitstechnischen Betreuung Ehrenamtlicher durch eine FASi gibt.
Und solange es diese eindeutige Pflicht nicht gibt, wird auch sicherlich präventiv wenig im Arbeitsschutz passieren.

That's Life.
Einzige Möglichkeit, die ich zur Zeit sehe, ist, die Mannschaft/Helfer entsprechend zu schulen.
Denn wer sich auskennt, dem kann man bekanntermaßen ja kein X für ein U vormachen, oder?

Wer dazu mal ein wenig über den eigenen Schulungs-Tellerrand hinaussehen will:
http://www.next-line.de
(Teacher -> Unterrichtshilfen)


Beste Grüße

Udo Burkhard

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW494902
Datum13.07.2008 10:093500 x gelesen
Geschrieben von Markus WeberDie letzten Jahre haben gezeigt, dass es ohne Zwang scheinbar nicht überall funktioniert. Daher meine Idee:

- Verpflichtende Fortbildung in Sachen UK / UVV für alle Entscheider bei Feuerwehrs,
- verpflichtende didaktische und pädagogische Fortbildung für alle Ausbilder (sofern nicht beruflich nachgewiesen)
- eine regelmäßige Überprüfung der FW durch Sachverständige der UK

In mir wächst immer mehr die Einsicht, dass es anders scheinbar nicht geht.


Gute Idee, aber Du kannst Dir sicher sein, dass das nicht alle gut finden würden...

Es gab "Überprüfungen" z.B. der fw-techn. Ausstattung in einigen Bundesländern - und es gab teilweise erheblichen Widerstand aus den Feuerwehren dagegen. Und da gings "nur" um die Fahrzeuge und größeren Aggregate...

Ich hab als Mitglied im AK Ausbildung um die Mitte der 1990iger sehr für die Erweiterung der Gruppenführerlehrgänge in NRW um Ausbilderinhalte gekämpft. Praktische Probleme aus der FF (3 Wochen frei zu bekommen ist heute offensichtlich immer schwieriger bis unmöglich) bzw. BF (B III ist ja eigentlich kein Laufbahnlehrgang mehr und weit kürzer als früher...) machen die Realität da für die Schulen auch nicht einfacher...


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 

 12.07.2008 14:09 ., Speyer Flashover im Einsatz Schäden durch unzureichende Schutzkleidung?
 12.07.2008 18:08 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
 12.07.2008 18:14 ., Bad Hersfeld
 12.07.2008 19:24 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
 12.07.2008 18:16 Manf7red7 K.7, Löwenstein
 12.07.2008 18:21 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
 12.07.2008 19:35 Udo 7B., Aichhalden
 13.07.2008 10:09 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt