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ThemaFeuerwehrführerscheine, war: GRTW, war: HLF 10/6 goes LF 16/12, Teil ?5 Beträge
RubrikFahrzeugtechnik
 
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW495879
Datum16.07.2008 17:124649 x gelesen
Geschrieben von Urs WeberGeschrieben von Ulrich Cimolino
Der G-RTW ist doch m.W. ein Bus - und braucht damit ohnehin den entsprechenden Führerschein, oder nicht?


Nach meinem Wissen wurde hier eine Ausnahmegenehmigung für einen namentlich festgeschriebenen Kreis der Kräfte erteilt.


Nach PM scheint das in BaWü vom zuständigen Ministerium bewilligt worden zu sein...
(Gibts das in anderen Bundesländern auch? Hat jemand vielleicht gar für NRW so etwas, ggf. auch als Einzelfallentscheidung?)

Interessant, dass das seitens der Ministerialbehörden so gesehen wird (Ausnahme vom Busführerschein).

Wenn das so einfach ist, sollten doch auch hier Regelungen wie beim "Feuerwehrführerschein" in Österreich die logische nächste Folge sein. - Ohne dass ich sowas grundsätzlich gut heißen würde. Aber es laufen anscheinend aus einzelnen Bundesländern Anträge mindestens einzelner Feuerwehren.

Interessant, dass der FwFS aus Österreich angeblich auch in Deutschland gilt:
http://www.noelfv.at/feuerwehr/incontent/medien/ma_1/Information_Feuerwehrfuehrerschein.pdf
http://pe.ooelfv.tibit.at/content/view/92/53/


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz495891
Datum16.07.2008 17:372652 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Ulrich CimolinoInteressant, dass der FwFS aus Österreich angeblich auch in Deutschland gilt:

Das würde ich so nicht unterschreiben. Die EU-Führerscheinverordnung sieht zwar nationale Ausnahmen vor, aber von grenzüberschreitenden Ausnahmen habe ich da nichts gelesen.
Aber evtl. hat einer unserer Forumsjuristen hierzu genauere Informationen.

Nach meiner Meinung ist das Führen eines Fahrzeuges mit mehr als 3.500 kg mit der FE der Klasse B und dem FwFS "fahren ohne Fahrerlaubnis".
Wäre auch unter Umständen interessant wie das die Versichrungen sehen.

Warum sich dann noch haarklein irgendwelche Vorschriften und Verordnungen ausdenken und diese auf Biegen und Brechen sowie gegen jede Vernunft durchdrücken wenn ich diese dann doch wieder durch die Hintertür aufweiche?

Die einzige sinnvolle Maßnahme im Bezug auf den EU-Führerschein wäre die Abschaffung der Klasse C1 und die Erweiterung der Klasse B auf 5.995 kg (jedoch ohne Möglichkeit des Führens eines Anhängers). Aber darüber lässt sich streiten.

Gruß aus dem Dorf mit der Mühle

Jakob


Alles meine ganz private Meinung und keinesfalls die Meinung meiner Feuerwehr oder Gemeinde oder sonst wem!

Alle meine Beiträge sind ausschließlich zur Verwendung auf www.feuerwehr-forum.de bestimmt und ich betrachte diese als mein geistiges Eigentum! Die Verwendung von mir verfassten ganzen Beiträgen, Auszügen und Textpassagen aus diesen Beiträgen, Zitaten, Bildern, Zeichnungen usw. in anderen Foren oder Medien sowie das verfielfältigen oder Kopieren meiner Beiträge und/oder die Weitergabe an dritte Personen bedarf meiner vorherigen ausdrücklichen Genehmigung! Sollte der Zeilenumbruch beim heimlichen Ausdrucken meiner Beiträge nicht stimmen, bitte eine kurze Mail an mich. Ich versende dann die entsprechenden Beiträge im passenden Format.

"Dein Neid ist meine Anerkennung, Dein Hass ist mein Stolz! Wenn Du hinter meinem Rücken über mich redest, dann danke ich Dir, dass Du mich zum Mittelpunkt Deines Lebens machst!"


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AutorMart8in 8S., Lübau / Sachsen495958
Datum16.07.2008 20:142348 x gelesen
Wenn es in Österreich einen FeuerwehrFS gibt der in Deutschland gilt, müsste in Deutschland ja zukünftig auch so etwas möglich sein, damit niemand auf die Idee kommt, "drüben" diesen FS zu machen und dann hier damit zu fahren.


http://www.feuerwehr-lübau.de/

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AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz496013
Datum16.07.2008 22:342414 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Martin Schmiederdamit niemand auf die Idee kommt, "drüben" diesen FS zu machen und dann hier damit zu fahren.

Das kannst Du vergessen. Deutsche Staatsbürger die ihren Hauptwohnsitz bzw. ständigen Aufenthalt in der BRD haben unterliegen dem deutschen Führerscheinrecht. In der Bundesrepublik Deutschland gibt es devinitiv keine Ausnahmeregelungen für Feuerwehren!

Wenn es wirklich jemanden aus Deutschland gelingen sollte in Österreich diesen Feuerwehrführerschien zu machen (was ich sehr stark in Zweifel ziehen möchte) würde er, wenn er hier als FA einer deutschen Feuerwehr ein deutsches Feuerwehrfahrzeug führt, das einer anderen Klasse als der in seiner Fahrerlaubnis angegebenen entspricht, praktisch ein Fahrzeug ohne gültige Fahrerlaubnis führen.

Müsste dann ein § 21 StVG sein.
>>>1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat.....<<<

Vom Versicherungsschutz mal abgesehen ;-)

Gruß aus dem Dorf mit der Mühle

Jakob


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AutorMich8ael8 M.8, Saal a.d. Donau / Bayern - logisch oder?496951
Datum21.07.2008 13:432462 x gelesen
Geschrieben von Jakob TheobaldDie einzige sinnvolle Maßnahme im Bezug auf den EU-Führerschein wäre die Abschaffung der Klasse C1

Einverstanden.

Geschrieben von Jakob Theobaldund die Erweiterung der Klasse B auf 5.995 kg (jedoch ohne Möglichkeit des Führens eines Anhängers). Aber darüber lässt sich streiten.

Richtig. Bis aufs Messer streit ich da. ;-)


http://www.feuerwehr-saal.de

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 15.07.2008 09:05 Urs 7W., Heidelberg GRTW, war: HLF 10/6 goes LF 16/12, Teil ?
 16.07.2008 17:12 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 16.07.2008 17:37 Jako7b T7., Bischheim
 21.07.2008 13:43 Mich7ael7 M.7, Saal a.d. Donau
 16.07.2008 20:14 Mart7in 7S., Lübau
 16.07.2008 22:34 Jako7b T7., Bischheim
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