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Thema | G 26 - Seit wann? | 3 Beträge | |||
Rubrik | Atemschutz | ||||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 496433 | |||
Datum | 18.07.2008 16:02 | 3890 x gelesen | |||
Hallo! Hier ein paar fragen zur G 26. Vielleicht weiß es ja jemand. - Seit wann gibt es die Untersuchung nach G26? - Seit wann ist diese bei AGT der Feuerwehren vorgeschrieben? - Gab es Vorgängeruntersuchungen (also aus den Zeiten vor der G26) für AGT im "zivilen" bzw. im Feuerwehrbereich? MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Klau8s P8., Jülich / NRW | 496459 | |||
Datum | 18.07.2008 16:46 | 2165 x gelesen | |||
einen schönen guten Tag ... Geschrieben von Marc Dickey - Gab es Vorgängeruntersuchungen (also aus den Zeiten vor der G26) für AGT im "zivilen" bzw. im Feuerwehrbereich? Die gab es wohl, die wurden aber wohl aus irgendwelchen Verordnungen/ Dienstvorschriften der Reichsmarine abgeleitet, weil die sich sehr früh mit der Entwicklung von umluftunabähngigen Geräten (Tauchretter in den U- Booten und Flaschengeräte für Taucher, Kampfschwimmer etc..) befassten, abgeleitet ... so ist es uns (viel früher..) mal von den "alten Hasen" erklärt worden .... mkg Klaus ***** ... Niveau wird meistends nur von unten gesehen als Arroganz bezeichnet... ***** | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 500968 | |||
Datum | 06.08.2008 10:06 | 1690 x gelesen | |||
Danke für die Info. Hab da zu entsprechenden Quellen meine Fühler ausgestreckt. Hat denn noch jemand weitere Infos zu dem Thema? MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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