alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Sortierung umschalten zurück

ThemaFehlalarme durch Kerzen, Windlichter oder Fackeln8 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorSeba8sti8an 8H., Wiesloch / B-W497816
Datum24.07.2008 21:224901 x gelesen
Hallo zusammen,

habe gerade eine Frage die mich beschäftigt:
1. Szenario: Auf einem Balkon hat ein Bürgen ein paar Öllampen/Fackeln für seine Grillparty aufgestellt und angezündet. Als es dunkel wird, sieht ein Anwohner Feuer und ruft die Feuerwehr.

2. Szenario: Hinter einem Badfenster hat ein Bewohner ein Teelicht aufgestellt um gemütlich zu Baden. Das Kerzengeflacker sieht durch das Milchglasfenster wie ein Zimmerbrand aus. EIn Passant ruft die Feuerwehr.

3. Szenario: Ein Jongleur übt mit Fackeln jonglieren und feuerspucken, brennt aber außer seine Requisiten nichts an. Trotzdem vermutet ein aufmerksamer Bürger ein Schadensfeuer und alarmiert die Feuerwehr.

Alle drei Szenarien sind gar nicht so abwegig, Das zweite habe ich selbst innergalb der letzten zwei Jahre zwei Mal erlebt.

Nun die Frage ;-): Wer (wenn) muss den Feuerwehreinsatz bezahlen, wer kommt für die Kosten auf? Wie wird das bei euch gehandhabt?

Vielen Dank für die Infos,
Sebastian


§2, FwG BW:
"Die Feuerwehr hat bei Schadenfeuern (Bränden) und öffentlichen Notständen, [..] Hilfe zu leisten und den einzelnen und das Gemeinwesen vor hierbei drohenden Gefahren zu schützen."
Von Löschen steht hier nichts.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJuli8an 8H., Stemwede / NRW497818
Datum24.07.2008 21:253015 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Sebastian Hodapp1. Szenario: Auf einem Balkon hat ein Bürgen ein paar Öllampen/Fackeln für seine Grillparty aufgestellt und angezündet. Als es dunkel wird, sieht ein Anwohner Feuer und ruft die Feuerwehr.

2. Szenario: Hinter einem Badfenster hat ein Bewohner ein Teelicht aufgestellt um gemütlich zu Baden. Das Kerzengeflacker sieht durch das Milchglasfenster wie ein Zimmerbrand aus. EIn Passant ruft die Feuerwehr.


In beiden Fällen ist der Einsätz kostenfrei, da in guter Absicht alarmiert wurde.

Mfg,
Julian


Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Feuerwehr, der ich angehöre.


"Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt."
Albert Einstein

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorGerr8it 8D., Magdeburg / Sachsen Anhalt497819
Datum24.07.2008 21:252985 x gelesen
Da es sich um eine Anscheinsgefahr handelt und der Notruf in gutem Glauben und ohne Vorsatz geschehen ist, ist von der Erhebung von Gebühren abzusehen.


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg497820
Datum24.07.2008 21:253087 x gelesen
Geschrieben von Sebastian HodappWer (wenn) muss den Feuerwehreinsatz bezahlen, wer kommt für die Kosten auf?

Keiner. Anscheinsgefahr für den zu Meldenden, somit an ihn nicht. Und Kerzen anzünden ist auch nicht verboten. Somit auch nicht an den "Verursacher".

Fall 1 hatten wir demletzt in Form von Fackel im Nachbargarten.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMike8 S.8, Speyer / RLP497832
Datum24.07.2008 21:493033 x gelesen
Erweiterung in eine andere Richtung:
Die allseits immer wieder entfachten Gartenfeuerchen, um die ganzen Gartenabfälle los zu werden. Wie oft wird da die Feuerwehr wegen der Rauchentwicklung, innerorts gerufen und wie geht sie damit um? Wird es sofort zur Anzeige gebracht oder der Bürgern nur ermahnt? Muß er im Zweifel den Einsatz gar bezahlen?


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg497840
Datum24.07.2008 22:032948 x gelesen
Geschrieben von Mike SchindlerWird es sofort zur Anzeige gebracht oder der Bürgern nur ermahnt? Muß er im Zweifel den Einsatz gar bezahlen?

Nachdem es in Ba-Wü eine Verordnung der Landesregierung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallbeweitigungsanlagen gibt wird das wohl dazu kommen. Und das ist dann auch kostenpflichtig.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSven8 B.8, Peine / Niedersachsen497842
Datum24.07.2008 22:053032 x gelesen
N'abend,

Geschrieben von Mike Schindler
Die allseits immer wieder entfachten Gartenfeuerchen, um die ganzen Gartenabfälle los zu werden. Wie oft wird da die Feuerwehr wegen der Rauchentwicklung, innerorts gerufen und wie geht sie damit um? Wird es sofort zur Anzeige gebracht oder der Bürgern nur ermahnt?

Das hatten wir mal, morgens um fünf Uhr, es war noch dunkel.

Pol. und wir vor Ort, der gute Mann stand im Garten neben seinem Feuerchen, hinter seinem Einfamilienhaus.

Pol. wies an, sofort auszumachen. Der Einfachheit halber machten wir das, weil nur so die Rauchentwicklung sofort unterbunden war.

Ob das 'ne Anzeige gab oder nur eine Ermahnung, weiß ich nicht mehr, lange her.

Geschrieben von Mike Schindler
Muß er im Zweifel den Einsatz gar bezahlen

Das wird von den Länderbrandschutzgesetzen abhängig sein, ggf. auch von den entsprechenden örtlichen FW-kosten- u. gebührensatzungen der Träger der FW, die sich an das Landesrecht zu halten haben.

MkG, Sven


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMike8 D.8, Schüttorf / Niedersachsen497925
Datum25.07.2008 08:122835 x gelesen
Denke in allen 3 Fällen bleibt die Stadt/Gemeinde auf den Kosten sitzen, da es sich um keinen böswilligen Alarm handelt.

Wir, wurden z.B. in den vergangenen Jahren immer wieder zu Bränden an der Kläranlage alarmiert. Bei den Einsätzen handelte es sich auch nie um ein Schadenfeuer, es brannte lediglich immer die "Abgasfackel" (Blick auf die Abgasfackel war aus Sicht von der Hauptstraße durch große Tannen verdeckt), welches gerade in der Dunkelheit wie ein "richtiger" Brand aussah. Die Alarmierungen zur Kläranlage hörten erst auf als die Tannen zur Hauptstraße aufgrund von Um- bzw. Erweiterungsbauarbeiten weichen mussten.

In keinem Fall wurde einem der Alarmierenden der Einsatz in Rechnung gestellt, da der Notruf immer in guter Absicht abgesetzt wurde.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Mike Diekmann

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
xxx

 24.07.2008 21:22 Seba7sti7an 7H., Wiesloch
 24.07.2008 21:25 Juli7an 7H., Stemwede
 24.07.2008 21:25 Gerr7it 7D., Magdeburg
 24.07.2008 21:25 Chri7sti7an 7F., Wernau
 24.07.2008 21:49 ., Speyer
 24.07.2008 22:03 Chri7sti7an 7F., Wernau
 24.07.2008 22:05 Sven7 B.7, Peine
 25.07.2008 08:12 Mike7 D.7, Schüttorf
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt