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Thema | Spende für neues Feuerwehrfahrzeug | 19 Beträge | |||
Rubrik | Sonstiges | ||||
Autor | Patr8ick8 E.8, Schleerieth / Bayern | 500340 | |||
Datum | 03.08.2008 17:05 | 12606 x gelesen | |||
Hallo, wir beschaffen uns ein neues Feuerwehrfahrzeug, jetzt bekommen wir von Firmen eine Spende, es wird eine spendenquittung benötigt. Können wir als nicht eingetragene Freiwillige Feuerwehr eine Quittung erstellen ? Gibt es ein Formular hierfür Schonmal vielen Dank im vorraus | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 500341 | |||
Datum | 03.08.2008 17:06 | 10908 x gelesen | |||
Geschrieben von Patrick Eckenfelswir beschaffen uns ein neues Feuerwehrfahrzeug, Wer beschafft das Feuerwehrfahrzeug? Wer ist Empfänger der Spende? MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8D., Neu-Isenburg / Hessen | 500345 | |||
Datum | 03.08.2008 17:10 | 10645 x gelesen | |||
Hallo Patrick, klärt doch erst einmal intern (Verein) ab, ob ihr vom Finanzamt eine Freistellung bekommen habt. Damit seit ihr dann entweder "gemeinnützig" oder "mildtätig". Wenn nein, könnt ihr keine "Zuwendungsbescheinigung" ausstellen. Wenn ja, sieht das generell mal nicht schlecht aus ! Dann muss man weitersehen. Viele Grüße Christian Dexler ACHTUNG !!! Dies ist meine persönliche Meinung und repräsentiert keinesfalls die Meinung anderer. Von mir genannte Aspekte können auch aus Informationen anderer Feuerwehren stammen. | |||||
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Autor | Patr8ick8 E.8, Schleerieth / Bayern | 500346 | |||
Datum | 03.08.2008 17:11 | 10656 x gelesen | |||
Das Fahrzeug beschaft die Gemeinde, sonderanbauten die müssen wir selber bezahlen, daher sind wir hier auf Spenden angewiesen. Wir bauen zum beispiel Frontblitzer, zusätzl blaulicht hinten noch mit ein. Wir empfangen die spende und bezahlen unsere extra einbauten | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 500348 | |||
Datum | 03.08.2008 17:16 | 10743 x gelesen | |||
Geschrieben von Patrick Eckenfelssonderanbauten die müssen wir selber bezahlen, daher Wer ist hier wir? Die Feuerwehr oder ein eventuell vorhandener Verein? Und warum muß da irgendwer irgendwelche Sondereinbauten machen? MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Patr8ick8 E.8, Schleerieth / Bayern | 500349 | |||
Datum | 03.08.2008 17:18 | 10646 x gelesen | |||
die Gemeinde zahlt das Fahrzeug mehr gibt es nicht, Grundmodel und die Feuerwehr ( nicht eingetragener Verein ) zahlt zusätzl einbauten wie beleuchtung und was man sich so wünscht | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 500350 | |||
Datum | 03.08.2008 17:18 | 10606 x gelesen | |||
Hallo, geschrieben von Patrick Eckenfels: sonderanbauten die müssen wir selber bezahlen, daher Sachen gibt's.... Blaulichter vorne rechts / links sind aber auf Kosten der Gemeinde drauf? Gruß Daniel | |||||
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Autor | Patr8ick8 E.8, Schleerieth / Bayern | 500351 | |||
Datum | 03.08.2008 17:19 | 10441 x gelesen | |||
sind dabei nur die Heckabsicherung muss die Feuerwehr tragen | |||||
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Autor | Adol8f H8., Rosenheim / Bayern | 500352 | |||
Datum | 03.08.2008 17:24 | 10550 x gelesen | |||
Als nicht eingetragener Verein könnt ihr auch keine Spendenquittungen ausstellen. Vielleicht wäre es angebracht, einen Förderverein einzutragen. | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 500353 | |||
Datum | 03.08.2008 17:24 | 10554 x gelesen | |||
Geschrieben von Patrick Eckenfelsund die Feuerwehr ( nicht eingetragener Verein ) zahlt zusätzl einbauten Und ich dachte immer die Feuerwehr ist eine kommunale Einrichtung. Und so ein Verein läuft nebenher. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 500355 | |||
Datum | 03.08.2008 17:25 | 10510 x gelesen | |||
Geschrieben von Adolf HuberAls nicht eingetragener Verein könnt ihr auch keine Spendenquittungen ausstellen. Die Eintragung ins Vereinsregister und die Anerkennung der Gemeinnützigkeit sind zwei getrennt Vorgänge. Auch als nicht eingetragener Verein kann man gemeinnützig sein. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Mike8 S.8, Speyer / RLP | 500357 | |||
Datum | 03.08.2008 17:30 | 10562 x gelesen | |||
Und die Gemeinde ist nicht bereits diese "Sondereinbauten" zu tätigen, wenn sie das Geld dazu als zweckgebundene Spende erhält? Dann kann die Gemeinde auch die nötige Quittung ausstellen! Also Gemeinde erhält die Spende. | |||||
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Autor | Patr8ick8 E.8, Schleerieth / Bayern | 500358 | |||
Datum | 03.08.2008 17:31 | 10397 x gelesen | |||
darf ich als freiwillige feuerwehr die ja gemeinnützig ist eine spendenquittung ausstellen? vielen Dank | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 500359 | |||
Datum | 03.08.2008 17:35 | 10383 x gelesen | |||
Geschrieben von Patrick Eckenfelsdarf ich als freiwillige feuerwehr die ja gemeinnützig ist eine spendenquittung ausstellen? Nochmal, die Feuerwehr ist eine kommunale Einrichtung. In diesem Fall wird die Spende sowieso an die Gemeinde gehen. Und ob diese eine Zuwendungsbescheinigung ausstellen darf weiß ich nicht. Allenfalls ist euer Feuerwehrverein (sofern vorhanden) gemeinnützig. Ist er das, so darf er innerhalb der gesetzlichen Vorgaben Zuwendungsbescheinigungen ausstellen. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 500360 | |||
Datum | 03.08.2008 17:41 | 10373 x gelesen | |||
Hallo, 1. Möglichkeit: Ihr müßt die Zusatzausstattung sowieso mit dem Beschaffer des Fahrzeuges, also der Gemeinde, abstimmen. Die wiederum kann für eine ihr gegebene Spende (die durchaus zweckgebunden sein kann) eine Spendenquittung ausstellen. Sollte eigentlich kein Problem darstellen. 2. Möglichkeit: Ihr gründet einen Förderverein und versucht beim Finanzamt die Anerkennung als gemeinnütziger Verein zu erlangen. Dann könnt ihr selbst Spendenquittungen ausstellen. Das ganze geht aber nicht von jetzt auf gleich, das dauert seine Zeit. Daher würde ich Möglichkeit 1 empfehlen. Ich frag mich, was wieder diese unsinnigen Diskussionen hier sollen, warum wer was bezahlt oder auch nicht. Das war doch nicht die Frage... Gruß, Michael | |||||
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Autor | Paul8 B.8, Neunkirchen / Saar / Saarland | 500365 | |||
Datum | 03.08.2008 17:53 | 9817 x gelesen | |||
Hallo, also Geschrieben von Michael Weyrich Ich frag mich, was wieder diese unsinnigen Diskussionen hier sollen, warum wer was bezahlt oder auch nicht. Das war doch nicht die Frage..., da stimme ich zu, ich denke, dass viele Feuerwehren halt private Spender haben, warum denn nicht für sinnvolle Ergänzungen am Fahrzeug - und wenn wir über Heckabsicherungen diskutieren, könnten wir ja auch mal über Sinn und Unsinn von Fördervereinen generell sprechen..... aber das ist ein anderes Thema, ich rate Euch auch zur ersten Möglichkeit, die Spende mit der Gemeinde abzustimmen, das dürfte kein Problem sein, wird meines Wissens nach auch problemlos von den Finanzämtern anerkannt. Ihr solltet darauf achten, dass die Rechnungen halt eindeutig sind und die Quittung zeitnah erstellt wird, Von einer kurzfristigen Neugründung eines Fördervereines würde ich abraten, da gibt es zu viele Fallstricke, die in der Eile übersehen werden können (Satzung, Gemeinnützigkeit, Abzugsfähigkeit der Mitgliedsbeiträge, Eintragung etc.) und so ganz kostenlos ist das nicht (wobei es ja auch freundliche Notare gibt, die zwar eine Rechnung stellen, dann aber sofort den Betrag als Spende einreichen, den Kostenpunkt hätte man da gespart). Eine konkrete Zeit, wie lange das dauert, hab ich nicht, das kommt ganz auf die Satzung, die Finanzämter, den Notar / Notarin und das Gericht an, die Vorarbeit ist auch nicht zu unterschätzen, also dann, Grüße Paul alles meine persönliche Meinung, wer Rechtschreibfehler findet, kann diese behalten | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 500368 | |||
Datum | 03.08.2008 18:24 | 9858 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael WeyrichIch frag mich, was wieder diese unsinnigen Diskussionen hier sollen, warum wer was bezahlt oder auch nicht. Das war doch nicht die Frage... Wenn hier einer fragen sollte wie er z.B. am besten einen Feuerwehrschlüsseltresor knackt würdest du ihn also auch erklären wie es geht und nicht fragen warum er es vorhat? MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8D., Neu-Isenburg / Hessen | 500406 | |||
Datum | 03.08.2008 20:51 | 9641 x gelesen | |||
Hallo Adolf, das ist nicht richtig !! Gruß Christian ACHTUNG !!! Dies ist meine persönliche Meinung und repräsentiert keinesfalls die Meinung anderer. Von mir genannte Aspekte können auch aus Informationen anderer Feuerwehren stammen. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8D., Neu-Isenburg / Hessen | 500413 | |||
Datum | 03.08.2008 21:00 | 9638 x gelesen | |||
Also noch mal: Ihr könnt eine Freistellung vom Finanzamt bekommen. Aber das nur dann, wenn ihr einen Feuerwehrverein mit entsprechender Satzung habt. Damit seid ihr dann, wie die meisten Feuerwehrvereine, gemeinnützig. ERST DANN könnt ihr eine Zuwendungsbescheinigung (das ist nämlich der richtige Begriff für "Spendenquittung") ausstellen. Nur nebenbei bemerkt: wer eine (von mir aus) Spendenquittung FÄLSCHLICHERWEISE ausstellt, haftet letztendlich für die Steuereinnahmen, die dem Finanzamt entgehen ! Viel Spaß dann bei einer oder mehrerer hohen "Spende". Also: Habt ihr einen Feuerwehrverein ? Wenn nein: AUF KEINEN FALL eine Spendenquittung ausstellen. Wenn ja: prüfen ob ihr gemeinnützig seid, indem man beim Kassenfahrt o.ä. nachfragt, ob ein "Freistellungsbescheid" vom Finanzamt vorliegt. Alles weitere hier zu diskuttieren ist unnötig ! Gruß Christian ACHTUNG !!! Dies ist meine persönliche Meinung und repräsentiert keinesfalls die Meinung anderer. Von mir genannte Aspekte können auch aus Informationen anderer Feuerwehren stammen. | |||||
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