News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Thema | BF vs. FF hauptamtlichen Kräften | 58 Beträge | |||
Rubrik | Berufsfeuerwehr | ||||
Autor | Bern8har8d G8., München / Bayern | 500513 | |||
Datum | 04.08.2008 10:16 | 19508 x gelesen | |||
Ich habe eine Frage zum Unterschied zwischen einer BF und einer FF mit hauptamtlichen Kräften. In der „Feuerwehr-Bildzeitung“ wird die BF Altenburg vorgestellt, die mit 33 Mitarbeitern den Brandschutz (ohne RD) für 38.000 EW sicherstellt. Wenn ich Altenburg mit anderen Städten vergleiche, frage ich mich, wo für die Stadt der Vorteil liegt, ihre Feuerwehr als BF zu führen. Beispiel Aschaffenburg (BY, 68.000 EW): hier gibt’s „nur“ eine FF mit 30 hauptamtlichen Kräften. (ohne RD) Beispiel Rüsselsheim (HE, 59.000 EW) ebenfalls „nur“ eine FF mit 35 hauptamtlichen Kräften. (ohne RD) Ich kann mich an eine Definition für eine Berufsfeuerwehr erinnern, aus der hervorging, dass eine BF im Unterschied zu einer FF mit hauptamtlichen Kräften, mit einem Löschzug ausrückt. Mit 7 Mann pro Schicht klappt das in Altenburg sicherlich nicht so ganz. Was hat eine Kommune davon, eine BF zu unterhalten, im Vergleich zu einer FF mit gleich vielen Hauptamtlichen? Es handelt sich hier ausschließlich um meine private Meinung. Sie kann durchaus von der meines Arbeitgebers, und/oder Vorgesetzten abweichen. Dies ist weder beabsichtigt noch als beabsichtigt anzusehen. | |||||
| |||||
Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 500520 | |||
Datum | 04.08.2008 10:57 | 14864 x gelesen | |||
Zuerst: Geschrieben von Bernhard Glas „Feuerwehr-Bildzeitung“ "Feuerwehr-Bravo" kann ich mir noch gefallen lassen. Die Arbeitsweise des FM allerdings mit der BILD zu vergleichen, halte ich für absolut ungeeignet. Wäre also ganz nett in Zukunft hier passendere und vor allem faire Vergleiche zu wählen. Geschrieben von Bernhard Glas Was hat eine Kommune davon, eine BF zu unterhalten, im Vergleich zu einer FF mit gleich vielen Hauptamtlichen? "Wir hatten immer eine BF", wäre meine erste Vermutung. Meine Zweite: Wie ist denn das mit der Beamtenlaufbahn bei einer HAW FF? Können mD BM/OBM/HBM mit gleichen Bezügen so in eine FF wechseln? Sieht eine FF überhaupt einen Beamtenstatus vor? Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
| |||||
Autor | Oliv8er 8S., Berlin / Berlin | 500523 | |||
Datum | 04.08.2008 11:06 | 14473 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian BergmannMeine Zweite: Ja! Und: Kommt auf's BL an. Oliver Steinbeck | |||||
| |||||
Autor | Bach8 R.8, Frankfurt / Hessen | 500551 | |||
Datum | 04.08.2008 12:54 | 14140 x gelesen | |||
Siehe einige Sonderstatusstädte in Hessen, z.B. Fulda, Hanau, Bad Homburg, Rüsselsheim, Wetzlar usw. Eingestellt und Ausgebildet wird nach der Hess. Feuerwehrlaufbahnverordnung in Verbindung mit der Hess. Ausbildungs- und Prüfungsordnung. Besoldet wird gemäß BBesG in Verbindung mit den örtlichen Stellenplänen. Der Vorteil bei Beamten ist, sie haben kein Streikrecht usw. es können viele Personalsteuerungsmaßnahmen angewendet werden die Arbeitnehmern gemäß TVÖD nicht aufgebürdet werden können. Beispiel: Streik der Flughafenfeuerwehr Frankfurt vor ein paar Jahren, hier ist doch einiges an Potenzial vorhanden wie Arbeitnehmer Forderungen durchsetzen können. Der Freiwillige Feuerwehrmann sieht hier in erster Linie nur das Helfersyndrom, kommt dann aber als Hauptamtliche Kraft dann ganz schnell auf den Boden der Realität zurück. Auch als Arbeitnehmer einer Feuerwehr kann man tarifliche Forderungen stellen. Es fehlt hier aber auch wie so oft in unserem Lande an der Solidarität der Mitstreiter. Sicherstellung des Brandschutzes ist im öffenlichen Bereich Aufgabe der Kommunen, und nicht Aufgabe der Arbeitnehmer die diese Vorschrift letztendlich umsetzen. | |||||
| |||||
Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 500555 | |||
Datum | 04.08.2008 13:02 | 13947 x gelesen | |||
Beispiel Bayern: Ständige Wache einer FF bedeutet als Mindestanforderung 6 Mann pro Schicht. Ist natürlich viel "günstiger" als eine richtige BF....... (Bezogen auf die personalkosten) Auch das Personal einer StWa kann genauso beamtets ein wie bei einer BF. Oftmals spielt auch das Ego der Beteiligten eine Rolle..... ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | |||||
| |||||
Autor | Oliv8er 8S., Berlin / Berlin | 500560 | |||
Datum | 04.08.2008 13:09 | 13412 x gelesen | |||
Wobei der Angestellte bei der Vergütung nach TVöD oftmals schlechter wegkommt. Oliver Steinbeck | |||||
| |||||
Autor | Sven8 K.8, Vogtland / Sachsen | 500567 | |||
Datum | 04.08.2008 13:31 | 13410 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian Bergmann"Wir hatten immer eine BF", wäre meine erste Vermutung. Dies wird wohl auch der Grund sein. Gibt in den neuen Bundesländern viele (kleinere) Städte, die noch eine BF haben. Insbesondere durch den Einbruch der Einwohnerzahlen seit der politischen Wende, liest sich eine Stadt mit heute 40000 Einwohnern und einer eigenen (historisch bedingten) BF etwas komisch. Hier noch einige weitere Städte die mir spontan einfallen (Einwohnerzahlen aus Wikipedia) BF Plauen - 67.613 BF Hoyerswerda - 40.294 BF Görlitz - 56.724 ... MkG Sven -meine Meinung- | |||||
| |||||
Autor | Oliv8er 8S., Berlin / Berlin | 500572 | |||
Datum | 04.08.2008 13:55 | 13286 x gelesen | |||
Und ganz neu die BF Ratingen/NRW. Vorher FF mit HAW und seit 20.05.08 BF (die 101.). Oliver Steinbeck | |||||
| |||||
Autor | Marc8us 8P., Rahden / NRW | 500647 | |||
Datum | 04.08.2008 17:30 | 13401 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernhard GlasWas hat eine Kommune davon, eine BF zu unterhalten, im Vergleich zu einer FF mit gleich vielen Hauptamtlichen? Ist es nicht so, das eine BF ein eigenes städt. Amt (idR Amt 37) ist, wohingegen eine FF mit HAW organisatorisch dem jeweiligen Ordnungsamt (idr Amt 32) unterstellt ist. Somit hat eine FF mit HAW keinen eigenen Amtsleiter. Damit dürfte es auch keinen eigenen Haushalt geben, oder?? Weiterhin ist es so, das der Leiter der BF auch immer der Leiter der FF ist. Vielleicht sieht das die Stadt Altenburg als Vorteil an. Bei einer FF mit HAW ist/kann der Leiter der Feuerwehr aber auch eine ehrenamtliche Kraft sein und die Leitung der HAW einem Beamten des gD/hD übertragen werden. --- Marcus Pansing Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder! http://www.feuerwehr-rahden.de | |||||
| |||||
Autor | Udo 8W., Dinslaken / NRW | 500653 | |||
Datum | 04.08.2008 17:49 | 13183 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Marcus Pansing Ist es nicht so, das eine BF ein eigenes städt. Amt (idR Amt 37) ist, wohingegen eine FF mit HAW organisatorisch dem jeweiligen Ordnungsamt (idr Amt 32) unterstellt ist. Somit hat eine FF mit HAW keinen eigenen Amtsleiter. Damit dürfte es auch keinen eigenen Haushalt geben, oder?? Nein, ob eine Gemeinde für die FW ein eigenes Amt/ Fachbereich oder sonstiges bildet bleibt ihr ganz alleine überlassen. Es gibt genug HAW in NRW die als Amt 37 oder eigener Fachbereich geführt werden. Umgekehrt wäre es genauso denkbar. Alles eine Frage der Organisationsstruktur innerhalb der Gemeinde. Mit dem Haushalt hat das auch nichts zu tun. Gruß Udo | |||||
| |||||
Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 500661 | |||
Datum | 04.08.2008 18:33 | 13571 x gelesen | |||
Geschrieben von Volker LeisteAuch das Personal einer StWa kann genauso beamtets ein wie bei einer BF. Hallo Volker! Inwiefern spielt das Ego der Beteiligten denn eine Rolle ob die FAs verbeamtet sind oder nicht? Gruß, Daniel Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
| |||||
Autor | Alex8and8er 8S., Wedel / S-H | 500663 | |||
Datum | 04.08.2008 18:46 | 13151 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernhard GlasWas hat eine Kommune davon, eine BF zu unterhalten, im Vergleich zu einer FF mit gleich vielen Hauptamtlichen? Zumindest Mehrkosten, je nach Bundesland kann ein HA bei einer FF auch die F Ausbildung statt die B Ausbildung haben. Ich vertrete hier nur meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr. Und das ist gut so. | |||||
| |||||
Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 500671 | |||
Datum | 04.08.2008 18:56 | 13144 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander SuckerZumindest Mehrkosten, Dafür muss der Dienstherr aber keine Sozialversicherungsbeiträge für seine Beamten abführen, sondern nur die für ihn günstigere Beihilfe im Krankheitsfall bezahlen. Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
| |||||
Autor | Erwi8n P8. M8., Bad Soden a. Ts. / Hessen | 500686 | |||
Datum | 04.08.2008 19:56 | 13296 x gelesen | |||
Hallo Geschrieben von Marcus Pansing Ist es nicht so, das eine BF ein eigenes städt. Amt (idR Amt 37) ist, wohingegen eine FF mit HAW organisatorisch dem jeweiligen Ordnungsamt (idr Amt 32) unterstellt ist. Somit hat eine FF mit HAW keinen eigenen Amtsleiter. Damit dürfte es auch keinen eigenen Haushalt geben, oder?? Hab zwar nicht die 100%ige Antwort, aber folgende Beobachtung bei der Feuerwehr Velbert (NRW) gemacht: sie haben einen Fachabteilungsleiter (Beamter des höheren Verwaltungsdienstes), wohingegen die Leitung der Feuerwehr (LdF) in den Händen eines Beamten des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes liegt. MkG, Erwin -- Ich stehe zu Artikel 5 des Grundgesetzes. Mein Zynismus, meine Rhetorik. Wer ein Problem hat möge dies doch offen äußern und nicht feige hinter meinem Rücken tuscheln. | |||||
| |||||
Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 500687 | |||
Datum | 04.08.2008 20:01 | 13514 x gelesen | |||
..dann habe ich mich ev. mißverständlich ausgedrückt. Es gibt FM die obwohl verbeamtet in dem dreieckigen Ärmelabzeichen der BFen(in Bayern) ihre Glückseeligkeit sehen - eine Glückseeligkeit, die sie beim ovalen Ärmelabzeichen der StWa so nicht glauben zu verspüren. ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | |||||
| |||||
Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 500690 | |||
Datum | 04.08.2008 20:05 | 13276 x gelesen | |||
Geschrieben von Volker LeisteEs gibt FM die obwohl verbeamtet in dem dreieckigen Ärmelabzeichen der BFen(in Bayern) ihre Glückseeligkeit sehen - eine Glückseeligkeit, die sie beim ovalen Ärmelabzeichen der StWa so nicht glauben zu verspüren. Und das heisst? Sie sind froh bei einer BF zu arbeiten und den Beamtenstatus zu besitzen? Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
| |||||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 500693 | |||
Datum | 04.08.2008 20:13 | 13621 x gelesen | |||
Geschrieben von Volker Leistedann habe ich mich ev. mißverständlich ausgedrückt. Es gibt FM die obwohl verbeamtet in dem dreieckigen Ärmelabzeichen der BFen(in Bayern) ihre Glückseeligkeit sehen - eine Glückseeligkeit, die sie beim ovalen Ärmelabzeichen der StWa so nicht glauben zu verspüren. ist es nicht so, dass das eine Beamte (im i.d.R. mDFeu, selten gDFeu) sein MÜSSEN - und im anderen nur SOLLEN, also häufig dann immer noch Angestellte (also "Arbeiter mit FF-Ausbildung") sein dürften? Ist es dann nicht weiter so, dass da nicht unerhebliche Gehaltsunterschiede vorliegen? ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
| |||||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 500694 | |||
Datum | 04.08.2008 20:15 | 13511 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich Cimolinoist es nicht so, dass das eine Beamte (im i.d.R. mDFeu, selten gDFeu) sein MÜSSEN - und im anderen nur SOLLEN, also häufig dann immer noch Angestellte (also "Arbeiter mit FF-Ausbildung") sein dürften? vgl. dazu Art. 12 im Bay.FwG ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
| |||||
Autor | Pete8r S8., Köln / NRW | 500698 | |||
Datum | 04.08.2008 20:25 | 13253 x gelesen | |||
Hallo zusammen, Geschrieben von ---Erwin P. Mark,--- Hab zwar nicht die 100%ige Antwort, aber folgende Beobachtung bei der Feuerwehr Velbert (NRW) gemacht: sie haben einen Fachabteilungsleiter (Beamter des höheren Verwaltungsdienstes), wohingegen die Leitung der Feuerwehr (LdF) in den Händen eines Beamten des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes liegt. vieleicht ist dies eine Erklärung: der Fachabteilungsleiter ist ein freiwilliger Feuerwehrmann mit der Ausbildung zum höheren allgemeinen Verwaltungsdienst. Gleichzeitig ist er Kreisbrandmeister und als solcher kann er nicht Leiter der Feuerwehr sein. Als KBM unterstützt er den Landrat und kann sich schlecht selbst kontrollieren (verwaltungsmäßig gesehen) bzw. die Aufsicht über sich selbst führen. Aus diesem Grunde und weil die Anhörung der Freiwilligen Feuerwehr, in diesem Fall zählen die hauptamtlichen nicht mit, den Leiter der hauptamtlichen Wache als Leiter der Feuerwehr vorgeschlagen hat. In dieser Konstellation auch nicht ungewöhnlich für NRW. Gruß aus Kölle Peter | |||||
| |||||
Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 500730 | |||
Datum | 04.08.2008 23:47 | 13253 x gelesen | |||
..in meinem konkreten Beispiel waren/sind Angehörige der StWa verbeamtet. Es ging bei der Frage einer BF defacto nur um Befindlichkeiten und vermeindlichen Prestigezuwachs. Du kennst das Beispiel ja von füheren PN ;-) ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | |||||
| |||||
Autor | Bach8 R.8, Frankfurt / Hessen | 500762 | |||
Datum | 05.08.2008 08:40 | 13035 x gelesen | |||
Und zusätzlich noch, die nicht unerhebliche Umlage an die Versorgungskasse der Beamten (Hessen) für die Pensionen der Beamten. Wird aber nicht überall so gehandhabt es gibt noch Dienststellen die keine Beiträge an die Versorgungskassen abführen und die Versorgung aus den Personalhaushalten begleichen. | |||||
| |||||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 500764 | |||
Datum | 05.08.2008 08:44 | 13338 x gelesen | |||
Geschrieben von Volker LeisteEs ging bei der Frage einer BF defacto nur um Befindlichkeiten und vermeindlichen Prestigezuwachs. Eine FF hier nebenan ist zur BF geworden, schlicht um besser und früher informiert zu werden... War Grund genug und hat funktioniert. Der Rest ist gleich geblieben.... Es gab übrigens gerade von anderen (!) FFs bzw. deren Würdenträgern ähnliche Vermutungen, wie Du sie hier aufstellst. Kann ich bisher in dem konkreten Fall hier nebenan absolut nicht teilen. Die Zusammenarbeit ist mind. genau so gut wie vorher. Ich denke da "menschelt" es ggf. zwischen handelnden Personen, wenn es anders ist... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
| |||||
Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 500832 | |||
Datum | 05.08.2008 12:33 | 13091 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich Cimolinoschlicht um besser und früher informiert zu werden. In wie fern? Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
| |||||
| |||||
Autor | Jörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 500841 | |||
Datum | 05.08.2008 12:48 | 13000 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan BrüningIn wie fern? Ulli's Beitrag vom 22.05. d.J. klick mich Gruß Jörg Wir können alles, außer unseren Rettungsdienst vernünftig organisieren. | |||||
| |||||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 500842 | |||
Datum | 05.08.2008 12:49 | 13269 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan BrüningGeschrieben von Ulrich Cimolinoschlicht um besser und früher informiert zu werden. Guck Dir die Verteilungswege an AGBF => Berufsfeuerwehren DFV => LFV => Kreise (KBM) => Feuerwehren, An AGBF-Protokolle kommt man so nur über Mitgliedschaft in Arbeitskreisen (für nicht-AGBF-angehörige Standorte sehr selten) oder über Umwege (über die Verbände) Zeitverzug bis zu mehreren Monaten ist da "normal" - und gelegentlich kommt halt nichts an. ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
| |||||
Autor | Joac8him8 T.8, Köln / NRW | 500873 | |||
Datum | 05.08.2008 15:26 | 13021 x gelesen | |||
Glücklich wer in der Freiwilligen Feuerwehr einer Gemeinde tätig ist, die eine BF hat und in welcher beide dieselbe Führung haben. Persönliche Anmerkung: Viele wissen diesen Luxus manchmal nicht zu schäzen habe ich das Gefühl -wer Rechtschreibefehler findet darf sie behalten- | |||||
| |||||
Autor | Bach8 R.8, Frankfurt / Hessen | 500903 | |||
Datum | 05.08.2008 17:51 | 12827 x gelesen | |||
Stellt sich aber auch hier die Frage was sinnvoller unter Vernachlässigung der Kostenfrage ist: Fall 1; Ich beschäftige hauptamtliche bei einer Feuerwehr und bilde sie nur nach den Ländervorgaben mit F-Lehrgängen aus. Fall2; Ich beschäftige hauptamtliche bei einer Feuerwehr und bilde sie gleich wie Berufsfeuerwehrleute aus. Stellt sich doch auch hier die grundsätzliche Frage warum gibt es hier diese Unterschiede? z.B. für Hessen: Gruppenführer-Lehrgang FF - Dauer 2 Wochen Gruppenführer-Lehrgang BF (B3) 8 Wochen (früher 16 Wochen) | |||||
| |||||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 500909 | |||
Datum | 05.08.2008 18:16 | 13099 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich CimolinoDFV => LFV => Kreise (KBM) => Feuerwehren, Eigentlich sollte der Dienstweg sein --> "irgendwasaufbundesebene" z.B. FNFW o.ä. --> IM --> RP (falls noch vorhanden und im Verteiler nicht gleichzeitig mit Kreis informiert) --> LRA/ KBM --> Gemeinde Feuerwehr Was Du beschreibst ist dei reine Vereinsschiene. Zum Zeitverzug stimme ich dir aber zu. Eigene Erfahrung aus der Kampagne RRL. Unser Messestand war seinerzeit schon fertig, als über den Dienstweg die Info über den Start der Kampagne ankam... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
| |||||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 500911 | |||
Datum | 05.08.2008 18:26 | 13046 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian Fischer--> "irgendwasaufbundesebene" z.B. FNFW o.ä. --> IM --> RP (falls noch vorhanden und im Verteiler nicht gleichzeitig mit Kreis informiert) --> LRA/ KBM --> Gemeinde Feuerwehr da sind aber die Facharbeitskreise... das andere sind Infos bzw. Weitergaben zu Gesetzen, Runderlassen o.ä. ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
| |||||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 500914 | |||
Datum | 05.08.2008 18:37 | 12962 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich Cimolinoda sind aber die Facharbeitskreise... Ich sagte ja. Irgendwas. Wegen mit auch das Bundesinnenministerium, das Bundeministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen,... Hauptsache eben "ganz oben". Geschrieben von Ulrich Cimolino das andere sind Infos bzw. Weitergaben zu Gesetzen, Runderlassen o.ä. Und die hat m.E. gefälligst über die Amtsschiene zu kommen und nicht über die Ordensauswurfschiene... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
| |||||
Autor | Alex8and8er 8S., Wedel / S-H | 500980 | |||
Datum | 06.08.2008 11:09 | 12745 x gelesen | |||
Geschrieben von Bach RüdigerStellt sich aber auch hier die Frage was sinnvoller unter Vernachlässigung der Kostenfrage ist: Sinvoller für wen? Für die Stadt? Der eine ist 2 Wochen nicht bei der Arbeit, der andere ist 8 Wochen nicht da. Dem einen kann ich flexibel für alles mögliche einsetzten, der Andere stellt sich hin und sagt er ist Feuerwehrmann. Die HA mit FF Ausbildung sind wohl in den seltensten Fällen mit einer 100% Stelle als FM eingestellt, ehr als Hausmeister im Gerätehaus oder ähnliches. Das ist ein fliessender Übergang von Gemeindearbeitern mit FF Ausbildung. Habe schon von welchen gehört, die als Kfz-ler die gemeineeigenen Fahrzeuge warten und reparieren, das ganze ist aber am GH angesiedelt so das die einfach den Engländer fallen lassen und ins LF einsteigen. Die HA mit FF Ausbildung die nur in der Wache Bereitschaft schieben sind wohl in der Minderzahl. Ich vertrete hier nur meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr. Und das ist gut so. | |||||
| |||||
Autor | Udo 8W., Dinslaken / NRW | 500984 | |||
Datum | 06.08.2008 11:16 | 12742 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Peter Schmitz Aus diesem Grunde und weil die Anhörung der Freiwilligen Feuerwehr, in diesem Fall zählen die hauptamtlichen nicht mit, den Leiter der hauptamtlichen Wache als Leiter der Feuerwehr vorgeschlagen hat. Wo steht das die hauptamtlichen Kräfte der Feuerwehr nicht bei der Anhörung zählen? Gruß Udo | |||||
| |||||
Autor | Udo 8W., Dinslaken / NRW | 500988 | |||
Datum | 06.08.2008 11:38 | 12893 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Ulrich Cimolino Guck Dir die Verteilungswege an Frage im Zeitalter von Internet etc. Wenn das bekannt ist wäre es dann nicht sinnvoller die Informationswege zu verändern? Es kann ja nicht sein das jede HAW in NRW nun eine BF aufmachen muß nur um Informationen zeitnah zu bekommen. Hoffe doch, dass Paderborn, Recklinghausen, Siegen, Marl, Gütersloh, Neuss, Moers, Velbert usw. genügend Infos für die tägliche Arbeit erhalten. Gruß Udo | |||||
| |||||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 500989 | |||
Datum | 06.08.2008 11:40 | 12713 x gelesen | |||
Geschrieben von Udo WalbrodtFrage im Zeitalter von Internet etc. Wenn das bekannt ist wäre es dann nicht sinnvoller die Informationswege zu verändern? Das ist ja gerade nicht gewollt. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
| |||||
Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 501003 | |||
Datum | 06.08.2008 12:29 | 12717 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander SuckerDie HA mit FF Ausbildung die nur in der Wache Bereitschaft schieben sind wohl in der Minderzahl. Kannst Du mir eine FF mit hauptamtlichen Kräften oder eine BF nennen bei der nur Bereitschaft gemacht wird? Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
| |||||
Autor | Udo 8W., Dinslaken / NRW | 501013 | |||
Datum | 06.08.2008 12:48 | 12706 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyDas ist ja gerade nicht gewollt. Das es nicht unbedingt gewollt ist das jeder in der Manschft sofort jede Information hat ist mir schon klar. In diesem Fall ging es aber darum, das Infos von z.B. AGBF-Arbeitskreisen den Führungen der Feuerwehren nicht zeitnah zur Verfügung stehen. Und hier kann es ja nicht Wille der AGBF NRW sein das jede Feuerwehr mit HA-Kräften morgen eine BF wird nur damit der Leiter der Feuerwehr in den Mail-Verteiler der AGBF aufgenommen wird. Da wir es doch wohl andere Lösungen geben da in NRW mind. 30 Gemeinden mehr Berufsfeuerwehrkräfte hat als die kleinste bestehende BF im Bundesgebiet. Gruß Udo | |||||
| |||||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 501018 | |||
Datum | 06.08.2008 13:08 | 12748 x gelesen | |||
Geschrieben von Udo WalbrodtIn diesem Fall ging es aber darum, das Infos von z.B. AGBF-Arbeitskreisen den Führungen der Feuerwehren nicht zeitnah zur Verfügung stehen. Den Berufsfeuerwehren schon - nur eben den FF nicht. Warum auch? Kriegst du regelmäßig Infos aus den Arbeitskreisen des deutschen Fleischerverbandes? Nein? Könnte vermutlich daran liegen, daß du dort kein Mitglied bist und die deshalb auch ersteinmal kein Interesse haben dir Infos zukommen zu lassen. Das Grundproblem ist der Lange Informationsweg den FF regelmäßig haben (und der nicht selten Folge der Verbandsstruktur ist). MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
| |||||
Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 501020 | |||
Datum | 06.08.2008 13:13 | 12618 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyDas Grundproblem ist der Lange Informationsweg den FF regelmäßig haben (und der nicht selten Folge der Verbandsstruktur ist). Auf dem zum Teil eben auch nur das weitergeleitet wird was manchen "Führungskräften" genehm ist. Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
| |||||
Autor | Pete8r S8., Köln / NRW | 501119 | |||
Datum | 06.08.2008 19:16 | 12687 x gelesen | |||
Geschrieben von Udo Walbrodt Wo steht das die hauptamtlichen Kräfte der Feuerwehr nicht bei der Anhörung zählen? Dieses kann ich Dir leider nicht beantworten. Die meisten Kreisbrandmeister legen dieses aber so aus. Vorschläge werden nur von den Löschzügen, jedoch nicht von der hauptamtl. Wache abgefragt. Wahrscheinlich KBM-Geheimverordnung. Teilweise ist es leider so, dass Beamte des hD noch den F/B V und F VI absolvieren sollen, da es so in der LvO FF NRW steht. Es wird auch von seiten des LFV so dargestellt, dass diese Funktion grundsätzlich ehrenamtlich wahrgenommen wird und somit die o.g. Verordnung gilt. Da sich manche Stadträte dieses Gruß aus Kölle Peter | |||||
| |||||
Autor | Udo 8W., Dinslaken / NRW | 501144 | |||
Datum | 06.08.2008 21:20 | 12741 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter SchmitzDieses kann ich Dir leider nicht beantworten. Die meisten Kreisbrandmeister legen dieses aber so aus. Ich kann aber doch davon ausgehen das ein ausgebildeter Feuerwehrbeamter das FSHG soweit kennt das er sich keine Auslegungen verkaufen läst. Bei der Anhörung kann sich doch jeder zu Wort melden. Geschrieben von Peter Schmitz Teilweise ist es leider so, dass Beamte des hD noch den F/B V und F VI absolvieren sollen, da es so in der LvO FF NRW steht. Könntest Du mir dafür ein Beispiel nennen wo der hD Feu einen F VI absolvieren mußte. Gruß Udo | |||||
| |||||
Autor | Udo 8W., Dinslaken / NRW | 501147 | |||
Datum | 06.08.2008 21:34 | 12676 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyDas Grundproblem ist der Lange Informationsweg den FF regelmäßig haben (und der nicht selten Folge der Verbandsstruktur ist). Das wird doch gar nicht bestritten. Geschrieben von Marc Dickey Den Berufsfeuerwehren schon - nur eben den FF nicht. Warum auch? Kriegst du regelmäßig Infos aus den Arbeitskreisen des deutschen Fleischerverbandes? Nein? Könnte vermutlich daran liegen, daß du dort kein Mitglied bist und die deshalb auch ersteinmal kein Interesse haben dir Infos zukommen zu lassen. Ich habe keine Ahnung über was der Fleischerverband informiert, die Ziele der AGBF sind aber bekannt oder? Gruß Udo | |||||
| |||||
Autor | Alex8and8er 8S., Wedel / S-H | 501152 | |||
Datum | 06.08.2008 22:04 | 12632 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel HermannKannst Du mir eine FF mit hauptamtlichen Kräften oder eine BF nennen bei der nur Bereitschaft gemacht wird? Ich habe mir abgewöhnt, in diesem Forum absolute Aussagen zu treffen ("nie","immer","gibt es nicht"). Auf Deine Frage: Nein, spontan nicht, Ich vertrete hier nur meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr. Und das ist gut so. | |||||
| |||||
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 501155 | |||
Datum | 06.08.2008 22:15 | 12670 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Marc Dickey Das Grundproblem ist der Lange Informationsweg den FF regelmäßig haben (und der nicht selten Folge der Verbandsstruktur ist). ... ähm, zumindest in Hessen werden Infos der Landesbehörden auf dem Behördenweg weitergegeben (und nicht über die Verbandsschiene). Und da sind die BF nur deshalb schneller, weil in kreisfreien Städten oder Sonderstatusstädten (hess. Spezialkonstruktion, so was wie teilweise kreisfrei) angesiedelt und somit keine Kreisverwaltung dazwischen. Schhließt natürlich nicht aus, dass insbesondere bei der Erstellung von Regelungen die Beteiligung der Interessenverbände stattfindet ... die ist aber neben LFV meistens auch Gemeindebund, Städtetag u.ä. - also zwei mögliche Wege, dass eine Gemeinde beteiligt wird (und zumindest mein Bürgermeister leitet derartiges auch an die Leitung der Fw) Gruss Gerhard | |||||
| |||||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 501159 | |||
Datum | 06.08.2008 22:34 | 12571 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard Bayer... ähm, zumindest in Hessen werden Infos der Landesbehörden auf dem Behördenweg weitergegeben (und nicht über die Verbandsschiene). Es ging nicht um die Behördeninfos, sondern Infos aus den diversen Arbeitsgemeinschaften u.s.w. (vgl. auch Posting v. U.C.). MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
| |||||
Autor | Pete8r S8., Köln / NRW | 501161 | |||
Datum | 06.08.2008 22:39 | 12569 x gelesen | |||
Geschrieben von Udo WalbrodtIch kann aber doch davon ausgehen das ein ausgebildeter Feuerwehrbeamter das FSHG soweit kennt das er sich keine Auslegungen verkaufen läst. Bei der Anhörung kann sich doch jeder zu Wort melden. Meine volle Zustimmung. Geschrieben von Udo Walbrodt Könntest Du mir dafür ein Beispiel nennen wo der hD Feu einen F VI absolvieren mußte. Dieses wurde durch die oberen Aufsichtsbehörden dann rechtzeitig klargestellt. Jedoch ist es oft leider so, dass der LdF (gleichgültig ob ehren- oder hauptamtlich) sich wie ein Politiker verhalten muss wenn er etwas bewegen bzw. die Feuerwehr für die Zunkunft fit machen möchte. Er sucht sich immer die entsprechen Unterstützer (LZ bzw. LG), damit er dieses umsetzen kann. Ansonsten weigern sich Einheiten dieses mitzutragen (war schom immer so, war bisher gut und wird es auch in Zukunft sein) und wen wird der Bürgermeister unterstützen, wenn plötzlich (beruflich bzw. privat bedingt) die Personalstärken im Einsatzfall sinken? So ergeht es zum Teil auch Leitern hauptamtlicher Wachen. Diese haben, trotz anerkannter hoher Fachkompetenz, keine Chance LdF zu werden und werden zum Teil demontiert. Es gibt Kommunen die ihrem LdF den Rücken stärken und leider auch genug, die keinen Ärger wünschen. Gruß aus Kölle Peter | |||||
| |||||
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 501794 | |||
Datum | 09.08.2008 09:22 | 12558 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter SchmitzTeilweise ist es leider so, dass Beamte des hD noch den F/B V und F VI absolvieren sollen, da es so in der LvO FF NRW steht. Es wird auch von seiten des LFV so dargestellt, dass diese Funktion grundsätzlich ehrenamtlich wahrgenommen wird und somit die o.g. Verordnung gilt. Quatsch. Siehe FwDV 2, Seite 7, Nr. 1.12 Der hD-Beamte HAT diese Lehrgänge mit Abschluss der Staatsprüfung. Vielleicht sollten Verbandsvertreter, die aus rein politischen Gründen derartiges verkünden, doch wenigstens die wichtigsten FwDVen inhaltlich kennen... Dass "der LFV" sowas offiziell verbreitet, mag ich mir nicht vorstellen wollen. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
| |||||
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 501799 | |||
Datum | 09.08.2008 09:38 | 12481 x gelesen | |||
LVO stimmt übrigens auch nicht. Dort ist nur geregelt, wie man an den DIENSTGRAD GBI/StBI kommt. Für den Leiter der Feuerrwehr gilt nach § 11 FSHG: Der Wehrführer und seine Stellvertreter müssen für ihr Amt persönlich und fachlich geeignet sein. Und für den F VI reicht der F IV (nach FwDV 2 sogar der FIII), also nix F/B V. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
| |||||
Autor | Stef8an 8H., Essen / NRW | 501816 | |||
Datum | 09.08.2008 10:04 | 12522 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas BräutigamDer Wehrführer und seine Stellvertreter müssen für ihr Amt persönlich und fachlich geeignet sein. In NRW muss der Wehrführer/Stv. aber SBI bzw. GBI sein, also auch den F/B V absolviert haben. Dass viele Feuerwehren den Unterschied zwischen dem Dienstgrad SBI/GBI und der Dienststellung LdF nicht verstanden haben, zeigen solche erfunden Bezeichnungen wie "stv. SBI". | |||||
| |||||
Autor | Stef8an 8H., Essen / NRW | 501818 | |||
Datum | 09.08.2008 10:07 | 12463 x gelesen | |||
Geschrieben von Udo Walbrodtdie Ziele der AGBF sind aber bekannt oder? Die HA-Wachen sind doch in der AGHF zusammengeschlossen und hben ggf. abweichende (Detail-)Ziele und häufig auch andere Probleme. | |||||
| |||||
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 501834 | |||
Datum | 09.08.2008 10:51 | 12491 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan HeckIn NRW muss der Wehrführer/Stv. aber SBI bzw. GBI sein, also auch den F/B V absolviert haben. Stimmt, §14 übersehen. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
| |||||
Autor | Udo 8W., Dinslaken / NRW | 501845 | |||
Datum | 09.08.2008 11:23 | 12485 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan HeckDie HA-Wachen sind doch in der AGHF zusammengeschlossen und hben ggf. abweichende (Detail-)Ziele und häufig auch andere Probleme. Es ging bei der Fragestellung um die Möglichkeit an Informationen zu kommen. Das im Einzelfall Feuerwehren kreisangehöriger Gemeinden andere Detailziele haben können ist unbestritten. Hier wurde aber der Vergleich mit dem Fleischerverband herangezogen und das hinkt doch gewaltig. Gruß Udo | |||||
| |||||
Autor | Stef8an 8H., Essen / NRW | 501848 | |||
Datum | 09.08.2008 11:30 | 12422 x gelesen | |||
Geschrieben von Udo WalbrodtEs ging bei der Fragestellung um die Möglichkeit an Informationen zu kommen. Genau. Und je nach Interessenslage/Strukturen arbeitet man in verschiedenen Gremien und AKs mit. So gibt es die AGBF, die AGHF und den LFV, teilweise auch mit gemeisamen Arbeitskreises und Gästen der jeweils anderen AKs. Die AGHF-Mitglieder bekommen AGHF-Informationen schneller, die AGBF-Mitglieder bekommen AGBF-Informationen schneller. | |||||
| |||||
Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / NRW | 501857 | |||
Datum | 09.08.2008 12:12 | 12450 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Peter Schmitz So ergeht es zum Teil auch Leitern hauptamtlicher Wachen. Diese haben, trotz anerkannter hoher Fachkompetenz, keine Chance LdF zu werden und werden zum Teil demontiert. Es gibt Kommunen die ihrem LdF den Rücken stärken und leider auch genug, die keinen Ärger wünschen. So eine Pauschale Aussage ist denke ich nicht in Ordung. Es gibt genut FF in NRW wo der LdF auch Amtsleiter oder Stellvertreter ist. Aus meiner Sicht auch der richtige Weg. Denn es gibt nichts schlimmeres wie eine Feuerwehr die in zwei verschiedene Richtungen marschiert...... Gruß Martin PS. so lange aber noch in vielen Feuerwehren mit HAK das Denken herscht, mein Feuer - dein Feuer wird es schwer.... ------------------------------------ Dies ist meine Meinung! Sollte jemand damit ein Problem haben, darf er dieses gerne für sich behalten! Wer Rechtschreibfehler findet, darf diese gerne behalten! | |||||
| |||||
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 501920 | |||
Datum | 09.08.2008 17:41 | 12548 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Stefan Heck Dass viele Feuerwehren den Unterschied zwischen dem Dienstgrad SBI/GBI und der Dienststellung LdF nicht verstanden haben, zeigen solche erfunden Bezeichnungen wie "stv. SBI". ... oder der Kamerad kommt aus Hessen, weil da ist SBI/GBI eine Dienststellung - nämlich eben Leiter der Fw (außer in Städten mit BF) ... somit gibt es logischerweise auch einen "stv. SBI". Als Dienstrang (imho ohnehin relativ überflüssig) gibt es in Hessen bei FFs keine "Inspektoren". Gruss Gerhard - stv. SBI - | |||||
| |||||
Autor | Stef8an 8H., Essen / NRW | 501952 | |||
Datum | 09.08.2008 21:21 | 12411 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard Bayer... oder der Kamerad kommt aus Hessen, weil da ist SBI/GBI eine Dienststellung Nein, ich meine explizit NRW, z.B. hier. | |||||
| |||||
Autor | Stef8an 8H., Essen / NRW | 501954 | |||
Datum | 09.08.2008 21:26 | 12439 x gelesen | |||
Geschrieben von Martin DrechslerEs gibt genut FF in NRW wo der LdF auch Amtsleiter oder Stellvertreter ist. Aus meiner Sicht auch der richtige Weg. Wie ist das jetzt eigentlich in Dormagen? Da ging ja vor einigen Monaten ein Wirbel durch die Presse, dass es jetzt in NRW die erste HA-Feuerwehrchefin gibt und dann war es die Stelle als Leiterin der HA-Wache. | |||||
| |||||
Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / NRW | 501988 | |||
Datum | 10.08.2008 09:24 | 12451 x gelesen | |||
Hallo Stefan! Geschrieben von Stefan Heck Wie ist das jetzt eigentlich in Dormagen? Da ging ja vor einigen Monaten ein Wirbel durch die Presse, dass es jetzt in NRW die erste HA-Feuerwehrchefin gibt und dann war es die Stelle als Leiterin der HA-Wache. Laut deren Homepage: Stellv. Stadtwehrführer Oberbrandrätin Sabine Voss Gruß Martin :-) Alles auf meinen Mist gewachsen, was ich so von mir gebe..... | |||||
| |||||
Autor | Cars8ten8 G.8, Dormagen / NRW | 502014 | |||
Datum | 10.08.2008 14:05 | 12426 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan Heckund dann war es die Stelle als Leiterin der HA-Wache Und bei der Stadtverwaltung: Produktverantwortliche für Gefahrenabwehr und -vorbeugung Für alles weitere schlage ich eine direkte Nachfrage vor ;-) 1. Wasserrettungszug DLRG im Rhein-Kreis Neuss | |||||
| |||||
|