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ThemaFeuerwehrskandal in Quirla - Rückt FF nicht aus?116 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
Infos:
  • Feuerwehrskandal in Quirla: FUK will nicht zahlen
  •  
    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen500602
    Datum04.08.2008 15:4994233 x gelesen
    Hallo!

    In dem MDR-Artikel bin ich auf folgenden Satz gestoßen:

    In Quirla bleibt die Feuerwehr zumindest bei kleineren Einsätzen am Stützpunkt. Bis zu einer Klärung.

    Heißt das, daß die Feuerwehr zur Zeit Kleineinsätze nicht bearbeitet? Wer weiß mehr?

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorJoha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt500605
    Datum04.08.2008 15:5688763 x gelesen
    kompletter Bericht mit Videobeitrag dazu


    Besucht uns doch einfach auf: www.feuerwehr-braunschweig-innenstadt.de

    "Es gibt Vermutungen, dass die Feuerwehr eine Tuning-Macke hat, also mit besonders auffälligen Fahrzeugen unterwegs ist. Im Gegensatz zu den coolen Rollerfahrern die blaues Licht als Unterbodenbeleuchtung verwenden, hat die Feuerwehr dies missverstanden und die Lampen auf dem Dach angebaut." (aus www.Stupidedia.de)

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen500606
    Datum04.08.2008 15:5987858 x gelesen
    Geschrieben von Johannes Krause kompletter Bericht mit Videobeitrag dazu

    Danke. Hatte ihn soeben auch gefunden. Die rücken also wirklich nicht mehr aus.

    Interessant fand ich die Aussage des Bürgermeisters über die Feuerwehrtauglichkeitsuntersuchung.

    MkG
    Marc


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    AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.500608
    Datum04.08.2008 16:0087643 x gelesen
    Geschrieben von Marc Dickey Hallo!

    In dem MDR-Artikel bin ich auf folgenden Satz gestoßen:

    In Quirla bleibt die Feuerwehr zumindest bei kleineren Einsätzen am Stützpunkt. Bis zu einer Klärung.

    Wesentlich beeindruckender finde ich die Aussage des Wehrführers, dass 95 % der Feuerwehrleute Vorschädigungen aufweisen sollen. Ist das jetzt bewährte Taktik, bei Problemen in der eigenen Wehr (die in diesem Fall sicherlich begründet sind) die gesamte deutsche Feuerwehrwelt negativ einzubeziehen?


    Gruß
    Christian Bergmann
    Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
    www.feuerwehr-neuenhaus.de

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen500609
    Datum04.08.2008 16:0587352 x gelesen
    Geschrieben von Christian BergmannWesentlich beeindruckender finde ich die Aussage des Wehrführers, dass 95 % der Feuerwehrleute Vorschädigungen aufweisen sollen. Ist das jetzt bewährte Taktik, bei Problemen in der eigenen Wehr (die in diesem Fall sicherlich begründet sind) die gesamte deutsche Feuerwehrwelt negativ einzubeziehen?

    Aufgrund des Textes ist jetzt nicht klar ob er alle FA oder nur diejenigen seiner Wehr meint.Aber so betrachtet dürfte die Zahl auch im Allgemeinen nicht gerade niedrig sein. Überleg mal wer schon alles in deiner Wehr mit beispielsweise Rücken, Knien oder Gelenken Probleme hatte.

    MkG
    Marc


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    AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz500614
    Datum04.08.2008 16:0887172 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Christian BergmannWesentlich beeindruckender finde ich die Aussage des Wehrführers, dass 95 % der Feuerwehrleute Vorschädigungen aufweisen sollen. Ist das jetzt bewährte Taktik, bei Problemen in der eigenen Wehr (die in diesem Fall sicherlich begründet sind) die gesamte deutsche Feuerwehrwelt negativ einzubeziehen?
    Dieses Argument der FUK ist für mich eine Lachplatte, zumal die Vorschädigung im vorliegenden Fall 22 (!) Jahre zurückliegt. Der betreffende Feuerwehrkollege lag in den letzten 22 Jahren ja nicht in Watte...
    Ich denke hier wollte man in die Offensive gehen, ist aber m.E. nicht wirklich geglückt.


    MfG
    Daniel

    Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

    Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht.
    Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung!

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    AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW500617
    Datum04.08.2008 16:1786697 x gelesen
    Hallo,

    Ich kenne mindestens einen Fall in unserer Wehr, in der ein FA mit der Unfallkasse Probleme hat, da sie aufgrund von Vorerkrankung des Knies nicht zahlen will.
    Konsequenterweise wurde aber ein FA mit Hüftgelenksoperation in die Ehrenabteilung versetzt.

    Man sollte also aufpassen, ob man nach einem kleineren Skiunfall noch diensttauglich ist.

    Gruß

    Thomas


    Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
    Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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    AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.500618
    Datum04.08.2008 16:1887085 x gelesen
    Geschrieben von Marc DickeyAufgrund des Textes ist jetzt nicht klar ob er alle FA oder nur diejenigen seiner Wehr meint.
    Ja, so ganz deuten kann ich das auch nicht. Gehe ich mal vom Schlimmsten aus.

    Geschrieben von Marc DickeyAber so betrachtet dürfte die Zahl auch im Allgemeinen nicht gerade niedrig sein. Überleg mal wer schon alles in deiner Wehr mit beispielsweise Rücken, Knien oder Gelenken Probleme hatte.
    Realistisch hätte ich die auf zwischen 70 - 80 Prozent geschätzt. Ich finde es nur etwas unglücklich formuliert. Denn die Äußerung "95% der Feuerwehrleute haben Vorschädigungen" sorgt nicht gerade für Vertrauen in die Institution Freiwillige Feuerwehr. Hört sich eher nach einem Sammelbecken für körperlich Versehrte an.

    Dann doch lieber was in Richtung "viele Deutsche tragen Vorschädigungen mit sich rum. So natürlich auch bei der Feuerwehr Quirla/Deutschland." Auf jeden Fall gebe ich bei so etwas vermeintlich negativ belegten Wort wie "Vorschädigung" nicht eine Prozentzahl von 95 in Verbindung mit der Feuerwehr raus.


    Gruß
    Christian Bergmann
    Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
    www.feuerwehr-neuenhaus.de

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen500625
    Datum04.08.2008 16:2586874 x gelesen
    Geschrieben von Thomas EdelmannMan sollte also aufpassen, ob man nach einem kleineren Skiunfall noch diensttauglich ist.

    Ist wenn man es so betrachtet vermutlich auch für die Ärzte Interessant, die eine "Diensttauglichkeit" feststellen. Aufgrund des Fehlens entsprechender Bewertungsgrundlagen wird das (falls nicht die G26 beim Arbeitsmediziner herangezogen wird) teilweise beim Hausarzt mittels der Formel Pi x Daumen ermittelt. Stellt sich mir die Frage inwieweit sich daraus Haftbarkeiten ergeben könnten.

    MkG
    Marc


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    AutorAdol8f H8., Rosenheim / Bayern500641
    Datum04.08.2008 17:1286537 x gelesen
    Um auf die 95% zu sprechen kommen: ch halte diese Zahl durchaus für realistisch, je nachdem, was man unter Vorschädigung versteht.
    Wenn man es auf die Musterung der BW bezieht, hat dch kaum jemand Tauglichkeitsstufe 1 ohne Einschränkungen.
    Und da kommen dann auch noch spätere Krankheiten dazu, Allergien usw.


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    AutorJose8f M8., Bad Urach / BaWü500646
    Datum04.08.2008 17:2386428 x gelesen
    Geschrieben von Marc DickeyStellt sich mir die Frage inwieweit sich daraus Haftbarkeiten ergeben könnten.

    Sehr interessante Frage, da der Vorschaden ja die "Ausrede" im Sinne von Momentanaufnahme außer Kraft setzt.

    Aber: Eine "Gewährleistung" wird generell abgelehnt werden, wenn nicht die kompletten Krankenakten und alle diagnostischen Mittel ausgeschöpft worden sind...


    mit freundlichen Grüßen

    Jo(sef) Mäschle



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    AutorHart8mun8d F8., Emsland / Niedersachsen500648
    Datum04.08.2008 17:3786201 x gelesen
    Geschrieben von Christian BergmannWesentlich beeindruckender finde ich die Aussage des Wehrführers, dass 95 % der Feuerwehrleute Vorschädigungen aufweisen sollen.

    Die %- Zahl ist nicht wirklich von Bedeutung - zeigt aber wie vorsichtig man mit Zahlen/Fakten in der Öffentlichkeit umgehen muss.

    Die Tatsache DASS Feuerwehr- Angehörige Vorschädigungen haben - die spätestens im Leistungsfall äusserst negative Folgen hat - ist das Problem.

    Wer wird denn bei Aufnahme in eine FF (und damit in eine FUK!) danach gefragt? Würde die gleiche Person eine private Versicherung abschliessen müsste er "Gesundheitsfragen" beantworten - tut er das nicht oder nicht wahrheitsgemäß - hat der Versicherer keine Leistungspflicht, bzw. handelt es sich um Versicherungsbetrug.

    Würde jeder Feuerwehr- Angehörige seine Vorschädigungen angeben, wären die Personalprobleme um Dimensionen größer.

    mit Vorschaden
    Hartmund


    Demokratie ist immer auch - die Meinung des Andersdenkenden respektieren.

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen500649
    Datum04.08.2008 17:3986100 x gelesen
    Geschrieben von Hartmund FlenderWürde jeder Feuerwehr- Angehörige seine Vorschädigungen angeben, wären die Personalprobleme um Dimensionen größer.

    Womöglich so groß,daß man über eine Systemmodifikation zwingen nachdenken müßte. Wobei diese wiederum zur Folge haben könnte, daß die Quantität des qualitativ notwendigen Personals kaum bis gar keine Probleme macht.

    MkG
    Marc


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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg500650
    Datum04.08.2008 17:4186394 x gelesen
    Geschrieben von Daniel MetzgerDieses Argument der FUK ist für mich eine Lachplatte, zumal die Vorschädigung im vorliegenden Fall 22 (!) Jahre zurückliegt.


    Es passiert genau das, was bei Versicherungsfällen grundsätzlich zunächst mal passiert. Die Versicherung versucht, nicht zahlen zu müssen. Dazu hat sie i.d.R. eine Menge Klauseln in ihren versicherungsbedingungen stehen bzw. beruft sich auf eine Menge Urteile.

    Wer denkt, daß Versicherungen dazu da sind zu zahlen wenn DU denkst daß sie zahlen müßten ist das ein Irrtum.

    Und das Thema Vorschäden ist gerade bei Unfall- oder Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen immer ein beliebtes Thema.


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorJoac8him8 T.8, Köln / NRW500717
    Datum04.08.2008 22:1485888 x gelesen
    Zum Verhalten der (vormaligen) FUK - zumindest in NRW - nach einem schweren Areitsunfall könnte ich jetzt aus eigener schmerzlicher Erfahurng auch was beisteueren.

    Wenn ich meine ehrliche Meinung zur FUK hier absondern würde, würde ich mich aber strafbar machen...


    Bleibt zu hoffen, dass das SG der zuständigen FUK ihren Bescheid ordentlich um die Ohren haut...


    -wer Rechtschreibefehler findet darf sie behalten-

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    AutorBene8dik8t J8., Heilbronn / Baden-Württemberg500724
    Datum04.08.2008 23:0686290 x gelesen
    Dann möcht ich nicht wissen wie das bei mir ist....

    Habe vor ungefähr einem Jahr die Diagnose bekommen, dass ich Probleme mit meiner
    Wirbelsäule habe, irgendwas erbtechnisches das dort der Muskel net so ausgebildet ist.
    Wurde jetzt aber mit KG behoben und ist kein Problem mehr, mein Arzt wieß von der
    Feuerwehr und das man da auch viel und schweres heben muss.

    Kann man auch als Vorerkrankung sehen....oder wenn man durch Heuschnupfen schon
    vorgeschädigte Atemwege hat und deshalb bei ner Verletzung dieser nichts bekommt...

    Ich finde das Verhalten der FUK falsch und der Feuerwehr eigentlich richtig. Jeder FM egal ob
    mit Vorerkrankung, natürlich nur diensttaugliche, oder ohne sollte seine Auslagen bzw. die Kosten usw.
    bezahlt bekommen wenn er im Einsatz verletzt wird, den wir setzen unser Leben für andere ein und dann sollten wir auch entschädigt werden wenn wir verletzt werden.

    Und zu der Feuerwehr muss man sagen, dass gehört für mich zu Kameradschaft, die ja viele von euch in manchen Feuerwehren bemängeln. Einstehen für den anderen und dem anderen helfen gehört bei mir zur Kameradschaft. Und wenigstens halten sie den Grundschutz noch erhalten....sie rücken zu Menschenleben in Gefahr wenigstens noch aus und machen es nicht wie andere Feuerwehren.

    Bevor jemand übe rmeine Meinung meckert....und irgendwas idiotisches schreibt...es ist meine Meinung...antwortet bitte zivilisiert und freundlich. Habs hier im Forum auch schon anderst erlebt...auch wen es echt en gutes Forum zum informieren ist. Und klar man kann aus jedem Einsatz en Menschenleben in Gefahr machen, bitte nörgelt daran nicht herum.


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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen500731
    Datum04.08.2008 23:5785771 x gelesen
    Geschrieben von Benedikt JanßenIch finde das Verhalten der FUK falsch und der Feuerwehr eigentlich richtig.

    Auch wenn es mir für jeden leid tut, der deswegen in eine Notsituation kommt, so läßt sich dennoch sagen, daß die Unfallkassen aufgrund der geltenden Rechtslage handeln, welche sie im Übrigen bei all ihren Versicherten anwenden.

    Das Problem geht also letztendlich nicht von den Unfallkassen aus.

    MkG
    Marc


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    AutorPete8r L8., Flöha / Sachsen500732
    Datum04.08.2008 23:5785619 x gelesen
    Hallo,

    aber das:
    Geschrieben von Benedikt JanßenIch finde das Verhalten der FUK falsch und der Feuerwehr eigentlich richtig. Jeder FM egal ob
    mit Vorerkrankung, natürlich nur diensttaugliche, oder ohne

    ist für mich ein Widerspruch in sich.

    Auch wird hier bisher im konkreten Fall nur im Nebel gestochert. Der Beitrag sagt nichts über eine evtl. dauerhafte Schädigung durch den Vorfall von vor 20 Jahren (ja kann durchaus sein) aus, noch wird konkret gesagt was bei dem jetzigen Unfall passiert ist.

    Es ist sicher auch hier tragisch, wenn die jeweilige UK nicht leisten will oder fairerweise nicht leisten kann.

    Und dem BM in dem Beitrag ist mal für Ihn positiv anzurechnen, das Er Zeug nacherzählt hat von denen er nicht wirklich viel Ahnung hat.

    Peter


    Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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    AutorLars8 O.8, Langwedel / Niedersachsen500749
    Datum05.08.2008 06:1585700 x gelesen
    Guten morgen.

    Ich weiß man soll hier niemanden beleidigen, anschwärzen o. ä.
    Aber Marc und Peter möchte ich mal fragen auf welcher Seite sie stehen.
    Gewiss, über die Vorerkrankung von vor 20 Jahren wird nicht viel gesagt (was da passiert ist,
    wie die Verheilung gelaufen ist, ob es Komplikationen gab o. a.).
    Aber ich denke das die FUK sich mit dem Geld aus einem einzigen Grunde bedeckt hält (es steht
    am Anfang des Artikels): selbstständiger Transportunternehmer.
    Und das die Kosten in dieser Branche in den letzten Jahren förmlich explodiert sind,
    darüber müssen wir uns nicht unterhalten.
    Die FUK sollte sich mal überlegen für wen sie da ist.

    So, genug Frust abgelassen.
    Dies ist meine freie Meinung.

    Allen Beteiligten wünsche ich noch, das schnell eine Entscheidung zu Tage kommt.

    Schöne Grüße aus Niedersachsen


    www.feuerwehr-daverden.de

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    AutorPete8r L8., Flöha / Sachsen500756
    Datum05.08.2008 08:2785472 x gelesen
    Hallo Lars,

    auf welcher Seite ich stehe? Ich dachte eigentlich-mi Ausnahme des BM- das meine Äußerung recht neutral war. Ansonsten hat zumindest der Beitrag des MDR in Wort und Bild/Ton nun außer sehr allgemeinen Aussagen nicht sehr viel erhellendes. Wieso zum Beispiel steht dort die BG und die FUK in einem Satz?
    Ich finde auch interessant, das mit keiner Silbe erwähnt wird, ob der ganze Vorfall als Dienstunfall anerkannt wurde.
    Und nicht mehr habe ich angemerkt.

    Peter


    Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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    AutorPete8r K8., Bruchsal / Ba-Wü500760
    Datum05.08.2008 08:3485670 x gelesen
    Tach,
    es gibt immer 2 Seiten einer Medaille...einmal die formaljuristische, in dem Fall vermutlich die FUK und die Moralisch-Ethische...das Opfer.

    Wenn man sich versucht neutral zu verhalten, muss man auch die Sicht der FUK/BG anerkennen und akzeptieren. Ob das schlussendlich in den Augen der Betroffenen "Richtig" ist... lassen wir mal dahingestellt.

    Mehr haben die beiden nicht gemacht...

    Moralisch gebe ich Dir recht, Lars...es ist eine Frechheit das hier nicht bezahlt wird.

    Juristisch geht die FUK vermutlich einwandfrei vor.


    Peter


    Alles meine eigene Meinung....wie immer...

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg500775
    Datum05.08.2008 09:5485491 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Peter KofflerMoralisch gebe ich Dir recht, Lars...es ist eine Frechheit das hier nicht bezahlt wird.

    Juristisch geht die FUK vermutlich einwandfrei vor.


    und leider wird dadurch ein grosser "Flurschaden" angerichtet.

    So was bremst das Engagement von Ehrenamtlichen schon deutlich aus. Und das wirkt sich nicht lokal begrenzt sondern auch bundesweit aus ...


    MkG Jürgen Mayer

    Webmaster www.FEUERWEHR.de

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen500777
    Datum05.08.2008 10:0285438 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M@yerSo was bremst das Engagement von Ehrenamtlichen schon deutlich aus. Und das wirkt sich nicht lokal begrenzt sondern auch bundesweit aus ...

    Fragt sich wie man dem Begegnen kann. Letztlich würde dies eine drastische Änderung der Vorgaben für die UKs voraussetzen. Ich glaube jedoch nicht, daß eine solche Regelung dann ausschließlich für Ehrenamtliche greifen kann und zudem auch negative Folgen daraus erwachsen könnten.

    Sinnvolle wäre meines Erachtens das Abschließen einer Zusatzversicherung für FA durch die jeweilige Gemeinde. Diese könnte beispielsweise für jeden aus dem Feuerwehrdienst resultierenden AU-Tag eine Pauschale zahlen. Soll es bereits durchaus geben.

    MkG
    Marc


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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen500778
    Datum05.08.2008 10:0685461 x gelesen
    Ergänzung:

    Eine andere Option wäre eine gründliche Eingangsuntersuchung (+ Nachuntersuchungen) für den Feuerwehrdienst, bei der Vorschädigungen dokumentiert würden und dem FA von vornherein ein Haftungsausschluß für diesen Bereiche mitgeteilt würde (=offene Karten) bzw. bei "schlimmeren" Fällen eine Dienstunfähigkeit dir Folge wäre.

    MkG
    Marc


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    AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW500783
    Datum05.08.2008 10:5285349 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Marc DickeyEine andere Option wäre eine gründliche Eingangsuntersuchung (+ Nachuntersuchungen) für den Feuerwehrdienst, bei der Vorschädigungen dokumentiert würden und dem FA von vornherein ein Haftungsausschluß für diesen Bereiche mitgeteilt würde (=offene Karten) bzw. bei "schlimmeren" Fällen eine Dienstunfähigkeit dir Folge wäre.

    Da stelle ich mir die Eingangsuntersuchung kurz vor, wenn der sportliche junge Mann beim FW Arzt erscheint:
    Frage: Treiben sie Sport?
    A: ja, fußball
    Frage: Schon mal verletzt gewesen?
    A: Ja, Bänderdehnung
    Arzt: Ok Sie sind untauglich.

    Das wenden wir dann aus Gleichbehandlungsgrundsätzen auch bei der BF an, und schwups haben wir keine Feuerwehr mehr.

    Gruß

    thomas


    Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen500805
    Datum05.08.2008 12:0485115 x gelesen
    Geschrieben von Thomas EdelmannArzt: Ok Sie sind untauglich.

    bzw.: "Ok, das wird dokumentiert. Bei Verletzungen in diesem Bereich sind seitens der UK keine Leistungen zu erwarten."

    Dann weiß derjenige zumindest woran er ist und kann selbst entscheiden wie es weitergeht.

    Geschrieben von Thomas EdelmannDas wenden wir dann aus Gleichbehandlungsgrundsätzen auch bei der BF an, und schwups haben wir keine Feuerwehr mehr.

    Die (Amts-)Ärzte, welche für die BF'en die Untersuchungen machen achten AFAIK bereits jetzt stark auf möglicher Vorschädigungen.

    MkG
    Marc


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    AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW500816
    Datum05.08.2008 12:1685011 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Marc Dickeybzw.: "Ok, das wird dokumentiert. Bei Verletzungen in diesem Bereich sind seitens der UK keine Leistungen zu erwarten."

    Dann weiß derjenige zumindest woran er ist und kann selbst entscheiden wie es weitergeht.


    Genau das eben nicht. Dann hat der Vorgestzte den schwarzen Peter, d. h. dienstuntauglich und kein Mitgliede der Einsatzabteilung.

    Gruß

    thomas


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    AutorPete8r L8., Flöha / Sachsen500828
    Datum05.08.2008 12:3085166 x gelesen
    Hallo,

    sehe ich nicht ganz so.

    Wenn Du ne LV bzw. PKV haben willst mußte auch angeben welche Vorerkrankungen vorliegen. Diese bezahlst du dann entsprechend. Ich habe Marc so verstanden, das er meint es wird mit absolut offenen Karten der evtl. nicht mehr zu erwartenden Leistungen gespielt.
    Bedingt dann aber mehrere gesetzl. Änderungen und damit sind das, wie ich meine, reine Gedankenspiele, die wenn überhaupt nicht von jetzt auf dann zu Stande kommen.

    Unter anderem auch die sicher von dir gemeinte "Körperliche und geistige Eignung".

    Peter


    Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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    AutorKai 8P., Braunschweig / Niedersachsen500831
    Datum05.08.2008 12:3385372 x gelesen
    Geschrieben von Christian FischerEs passiert genau das, was bei Versicherungsfällen grundsätzlich zunächst mal passiert. Die Versicherung versucht, nicht zahlen zu müssen. Dazu hat sie i.d.R. eine Menge Klauseln in ihren versicherungsbedingungen stehen bzw. beruft sich auf eine Menge Urteile.

    Wer denkt, daß Versicherungen dazu da sind zu zahlen wenn DU denkst daß sie zahlen müßten ist das ein Irrtum.

    Und das Thema Vorschäden ist gerade bei Unfall- oder Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen immer ein beliebtes Thema.


    Richtig, alleine bei meiner Risikiolebensversicherung durfte ich 4 Seiten über eventuelle Vorerkrankungen/Schädigungen ausfüllen...

    Die G26/3 ist da wesentlich einfacher....

    Gruß
    Kai


    Wie immer alles meine private Meinung und nicht die meiner Ortsfeuerwehr.

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    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen500833
    Datum05.08.2008 12:3585086 x gelesen
    Geschrieben von Marc DickeySinnvolle wäre meines Erachtens das Abschließen einer Zusatzversicherung für FA durch die jeweilige Gemeinde. Diese könnte beispielsweise für jeden aus dem Feuerwehrdienst resultierenden AU-Tag eine Pauschale zahlen. Soll es bereits durchaus geben.

    So ist es.



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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    AutorLars8 O.8, Langwedel / Niedersachsen500835
    Datum05.08.2008 12:3685177 x gelesen
    Hallo Peter.
    Entschuldige bitte das ich etwas überreagiert habe.
    Ich sollte vielleicht nächstmal auch das klein gedruckte lesen. :-)
    Sorry nochmal.


    www.feuerwehr-daverden.de

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    AutorPete8r L8., Flöha / Sachsen500840
    Datum05.08.2008 12:4385363 x gelesen
    Hallo,

    kein Problem. Fühlte mich auch nicht angegriffen.

    Wollte nur verdeutlichen das ich versuchte es auf der reinen Sachebene zu sehen.

    Ich gehe ja auch stückweise mit eurer Meinung konform. Was Jürgen mit Flurschaden beschrieb mag und wird zwar stimmen, ändert aber nichts am derzeitigen Problem. Der Bearbeiter kann nur anhand seiner vorgeschriebenen Regeln agieren und entscheiden.

    Und derzeit ist es ja schon als Erfolg zu werten, das die Mehrleistungen geblieben sind. Wollte dem Vernehmen nach nämlich nicht mehr jeder so stehen lassen.

    @Marc und Stefan: Bitte erklärt das mit der Zusatzversicherung mal genauer. Zumindest für mich ist das was Neues.
    Danke

    Peter


    Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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    AutorMaik8 W.8, Penkun / kleinste Stadt in MV / Mecklenburg-Vorpommern500844
    Datum05.08.2008 12:5385140 x gelesen
    Mit dieser Eingangsuntersuchung hätte ich persönlich nicht mal ein Problem.

    Was mich bei solchen Sachen stört ist folgendes.

    Nehmen wir mal als Vorerkrankung ein Miniskusproblem. Dies wurde operativ korigiert und ist wieder i. O.
    Der betreffende FA ist 10 Jahre später AGT beim Innenangrif und stürzt unglücklich die Treppe hinunter. Dabei zertrümmert er sich die Kniescheibe des "vorgeschädigten" Beines.

    Jede Wette, die UK wird auf dem Miniskusschaden herumreiten, um die Zahlungen nicht leisten zu müssen. Das der "ehemals" defekte Miniskus nichts mit der zertrümmerten Kniescheibe zu tun hat wird völlig nebensächlich. Wahrscheinlich hätte sich auch jeder unbelastete FA die Kniescheibe zertrümmert, nur wäre die UK dann sicherlich ohne weiteres in Leistungszahlung gegangen.

    Leider geht aus dem Bericht nicht hervor, ob eine Kausalitätsprüfung erfolgt ist.


    Gruß aus dem Norden

    Maik

    Dies ist ausschließlich meine private Meinung. Sie hat nichts mit meiner beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit zu tun.

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    AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW500845
    Datum05.08.2008 12:5684980 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Peter LieffertzIch habe Marc so verstanden, das er meint es wird mit absolut offenen Karten der evtl. nicht mehr zu erwartenden Leistungen gespielt.

    So habe ich ihn auch verstanden, aber dann greift die fürsorgepflicht des Vorgesetzten. Wie ich schon in einem anderen Beitrag geschrieben habe, wir haben ein tiefttrauriges Mitglied der Ehrenabteilung, das mit Anfang 40 dahin versetzt wurde, da es eine Hüftoperation hatte.
    Er hat alles probiert in der Einsatzabteilung zu bleiben, aber die Argumentation des WF war ganz einfach: "Willst du dir und deiner Familie zumuten mit Sozialhilfe zu leben, weil die FUK nicht zahlt?"

    Ich halte die derzeitige gesetzliche Lage für bedenklich, auch im Hinblick auf Erkrankungen, der sprichwörtlicher HI im Einsatz.

    Gruß

    Thomas


    Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
    Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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    AutorPete8r L8., Flöha / Sachsen500846
    Datum05.08.2008 13:0384933 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Maik WeberLeider geht aus dem Bericht nicht hervor, ob eine Kausalitätsprüfung erfolgt ist.
    und das war meine Ausgangsfrage...

    Dein Beispiel ist nun natürlich nicht so optimal. Zum Einen treffen hier alle Unfallmerkmale zu, zum Anderen ist eine Meniskusruptur(auch ausgeheilt) nicht dazu geeignet Instabilitäten zu erklären. Es sei denn es sitzt nen gelernter Bäcker als Sachbearbeiter bei der UK(Nicht lachen, gibts bei KV wirklich in abgewandelter Form, als Fleischereifachverkäuferin). Läßt sich dann aber mithilfe eines Gutachtens recht gut klären.


    Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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    AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg500853
    Datum05.08.2008 13:2085223 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M@yerund leider wird dadurch ein grosser "Flurschaden" angerichtet.

    So was bremst das Engagement von Ehrenamtlichen schon deutlich aus. Und das wirkt sich nicht lokal begrenzt sondern auch bundesweit aus ...


    Hallo,

    ich glaube, dass im Ehrenamtsbereich sehr oft der Blick auf die täglichen Lebensrealitäten fehlt!

    Beispiele wie aus Ehrenamtlichen Sozialfälle wurden gibt es doch schon einige. Beispiele, dass es bei Strafverfahren keinen Ehrenamtsbonus gibt noch viel mehr.

    Für die Tätigkeit bei der FF fehlt eine private Risikoanalyse und eine emotionslose Betrachtung zur Realität des täglichen Lebens.

    Dies beginnt mit den finanziellen Aufwendungen für PSA, Führerscheine usw, geht weiter mit den Fahrgeschwindigkeiten bei Einsätzen, mangelhaften Sicherheitskonzepten beim Atemschutz und endet mit den fehlerhaften Einschätzungen zur Versorgungslage bei Schadensfällen.

    Lösungsmöglichkeiten? Eigentlich wie bei der Feuerwehrtätigkeit! Die (geforderte) Tätigkeit analysieren, die Risiken aufzeigen und dann nicht zum nächsten Diskussionsthema weitergehen, sondern ganz gezielt und hartnäckig die Problemfälle angehen.

    Dienstanweisungen zur Fahrgeschwindigkeit dürften einfach sein, weil diese nichts kosten. Für die kostenpflichtigen Sachen wie Zusatzversicherungen für den FF-Angehörigen muss man kämpfen und die Kommune dazu zwingen sich einfach mal Gedanken über hauptberufliche Kräfte (weil es nicht mehr genügend Dumme gibt) oder über korrekt ausgestattete und mit Zusatzversicherungen abgesicherte FF-Abteilungen zu machen.

    Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

    Gerhard Pfeiffer

    www.firehelmets.info


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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen500858
    Datum05.08.2008 13:3085300 x gelesen
    Geschrieben von Peter LieffertzBitte erklärt das mit der Zusatzversicherung mal genauer. Zumindest für mich ist das was Neues.

    Ganz einfach. Man sucht sich eine Versicherung (gibt wohl welche, die das im Angebot haben) bei der man (=Träger der Feuerwehr) seine FA zusatzversichert. Dies könnten zum einen Leistungen sein, die über die Leistungen der UK hinausgehen (z.B. mehr Geld für Tod/Invalidität) oder aber Leistungen für jeden Tag den ein FA aufgrund seiner Diensttätigkeit arbeitsunfähig ist (z.B. pauschal 50 €/Tag oder so). Wobei dort Vorerkrankungen natürlich keine Berücksichtigung finden dürfen (sonst ist man wieder so weit wie vorher).

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorPete8r L8., Flöha / Sachsen500864
    Datum05.08.2008 13:4485152 x gelesen
    Geschrieben von Marc DickeyGanz einfach. Man sucht sich eine Versicherung (gibt wohl welche, die das im Angebot haben) bei der man (=Träger der Feuerwehr) seine FA zusatzversichert. Dies könnten zum einen Leistungen sein, die über die Leistungen der UK hinausgehen (z.B. mehr Geld für Tod/Invalidität) oder aber Leistungen für jeden Tag den ein FA aufgrund seiner Diensttätigkeit arbeitsunfähig ist (z.B. pauschal 50 €/Tag oder so). Wobei dort Vorerkrankungen natürlich keine Berücksichtigung finden dürfen (sonst ist man wieder so weit wie vorher).

    Hallo und Danke,

    wußte bisher nicht das es sowas gibt.

    Noch ne Zusatzfrage: Ist das dann eine Zusatzv. welche nur leistet wen die UK nicht bezahlt oder leisten die evtl. Auffüllbeträge auch mit?

    Peter


    Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen500865
    Datum05.08.2008 13:4784937 x gelesen
    Geschrieben von Peter LieffertzNoch ne Zusatzfrage: Ist das dann eine Zusatzv. welche nur leistet wen die UK nicht bezahlt oder leisten die evtl. Auffüllbeträge auch mit?

    In den mir bekannten Fällen läuft das völlig unabhängig von der UK und deren Zahlungswillen.

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
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    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen500902
    Datum05.08.2008 17:4685011 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Peter Lieffertzwußte bisher nicht das es sowas gibt.

    Noch ne Zusatzfrage: Ist das dann eine Zusatzv. welche nur leistet wen die UK nicht bezahlt oder leisten die evtl. Auffüllbeträge auch mit?


    ... da das hess. HBKG in seinem § 11 Abs. 5 fordert "Die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen sind von dem Aufgabenträger über die gesetzliche Unfallversicherung hinaus zusätzlich in erforderlichem Umfang gegen Dienstunfälle zu versichern." ist eine entsprechende Zusatzversicherung hier häufig anzutreffen (hier im Lkr. flächig). Diese zahlt zusätzlich zur UK - nach den alten Regelungen aber auch nicht (bzw. nicht voll) wenn die UK "Vorschädigungen" gefunden hat.
    Seit letztem Jahr ist es nach längerem Bohren seitens der hierigen Feuerwehrverbände nun auch möglich die Einrede der Vorschädigung auszuschließen ... kostet dann halt mehr (und betrifft dann nur die Zusatzversicherung!). Läuft bei uns über den GVV in Köln (www.gvv.de) .


    Gruss
    Gerhard


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    AutorPete8r L8., Flöha / Sachsen500905
    Datum05.08.2008 17:5584777 x gelesen
    Danke dir.

    Peter


    Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio500949
    Datum06.08.2008 01:2585780 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Benedikt JanßenIch finde das Verhalten der FUK falsch und der Feuerwehr eigentlich richtig. Jeder FM egal ob mit Vorerkrankung, natürlich nur diensttaugliche, oder ohne sollte seine Auslagen bzw. die Kosten usw. bezahlt bekommen wenn er im Einsatz verletzt wird, den wir setzen unser Leben für andere ein und dann sollten wir auch entschädigt werden wenn wir verletzt werden.

    (...)

    Bevor jemand übe rmeine Meinung meckert....und irgendwas idiotisches schreibt...es ist meine Meinung...antwortet bitte zivilisiert und freundlich.


    Das möchte ich versuchen.
    Worauf begründet sich deine Annahme, die FUK würde Auslagen bzw. die Kosten nicht bezahlen (das Gleiche gilt für die reisserische Überschrift in den Feuerwehr.de-News)? Ich habe nirgendwo einen derartigen Hinweise gefunden. Selbst in dem MDR-Video ist ledglich die Rede davon, dass die FUK keinen Verdienstausfall bezahlen will, was bei mir die Frage aufwirft "Wer hat denn eigentlich die Heilbehandlung des verletzten Kameraden bezahlt?". Zusatzfrage: Wie errechnet sich der Verdienstausfall eines selbständigen Unternehmers?
    Wie ich hier schon x-mal geschrieben habe: Es besteht im Regelfall ein gewaltiger Unterschied zwischen dem, was eine Unfallkasse bezahlt (wobei sie ohnehin so gut wie keinen Ermessensspielraum hat) und dem, was der normale Versicherte glaubt, was eine Unfallkasse denn bezahlen würde. Es steht jedem frei sich hier zu informieren, gerade seitens der Unfallkassen gibts da jede Menge Informationsmaterial. Ob man es glaubt oder nicht: Bei der FUK sitzt nicht eine Herde bornierter Sachbearbeiter, die jedesmal auswürfelt, ob man denn nun bezahlen möchte oder nicht. Im Regelfall gibt es hier ein ärztliches Gutachten als Entscheidungsgrundlage. Ob einem das passt oder nicht.
    Die FUK Mitte ist entstanden aus der Fusion der FUKen Sachsen-Anhalt und Thüringen. Zumindest die FUK Thüringen war eine recht kleine Unfallkasse mit gerademal einer handvoll Mitarbeiter, die sich eine Büroetage mit dem LFV Thüringen teilen (die FUK links vom Gang, der LFV rechts). Gerade bei der FUK Thüringen gab und gibt es aktive Freiwillige Feuerwehrangehörige, glaubt hier jemand ernsthaft, die würden Kameraden in die Pfanne hauen, wenn sie - rechtlich abgesichert - irgendeine andere Möglichkeit hätten? Wie gesagt, es besteht im Regelfall ein gewaltiger Unterschied zwischen dem, was eine Unfallkasse bezahlt und dem, was der normale Versicherte glaubt, was eine Unfallkasse denn bezahlen würde.

    Wenn es in unsere sozialen Absicherung als Feuerwehrangehörige eine Lücke gibt, dann ist es nicht die Frage der Vorschädigung, sondern die - scheinbar hier auftretende - Frage der Absicherung von Verdienstausfällen bei selbständig tätigen Feuerwehrangehörigen, also der Berufsgruppe, die - im Gegensatz zum Arbeiter / Angestellten - rechtlich nicht pflichtversichert ist und wo sich im Falle eines Unfalls die Frage stellt, wie denn der Verdienstausfall berechnet wird (beim Arbeiter / Angestellten kein Problem, da über Lohn- / Gehaltsabrechnung belegbar, beim Selbständigen entspricht der Verdienstausfall nicht selten dem Gewinn aus unternehmerischer Betätigung).

    Übrigens: Wie aus den Berichten hervorgeht scheint bzgl. des Vorfalls derzeit ein Rechtsstreit anhängig zu sein. Dass sich die FUK Mitte nicht während eines laufenden Verfahrens dazu äußert ist nicht nur ihr gutes Recht, sondern vermutlich das, was jeder gute Anwalt anraten wird. Heißt umgekehrt: Es ist derzeit lediglich die Meinung einer Partei bekannt, nicht die Argumente der anderen. Der Fairness halber sollte man - bevor man ein Urteil fällt - beide Seiten anhören, das kennzeichnet unser Rechtssystem und unterscheidet es von solchen, bei denen eine Einzelmeinung zur Urteilsbildung ausreicht.


    MkG,
    Christi@n

    -------------------------------------------------
    Fumus ignem

    - This is my very own opinion... -

    "Der Angriffstrupp rüstet sich aus, geht (Truppführer immer rechts) vom Druckstutzen der Pumpe 35 Schritt (bzw. eine B- und C-Schlauchlänge) vor und tritt einen Schritt nach links. Der Truppmann setzt die Kübelspritze ab und legt auf deren Deckel das Brechwerkzeug. Der Truppführer stellt die Axt mit dem Stiel auf den Boden, die Schneide zeigt nach vorn. Der Truppführer des Angriffstrupps meldet dem Gruppenführer durch Zuruf "Angriffstrupp zur Stelle" (Heimberg-Fuchs: Die Ausbildung der Feuerwehren, 1947)

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    AutorMark8us 8S., Lüdenscheid / NRW500986
    Datum06.08.2008 11:3184819 x gelesen
    Geschrieben von Peter LieffertzWenn Du ne LV bzw. PKV haben willst mußte auch angeben welche Vorerkrankungen vorliegen.


    ...aber nur auf einen bestimmten definierten Zeitraum, z.B. bei ambulante Ekrankungen/Verletzungen 5 Jahre, bei stationären 10 Jahre vorher.
    Alles was darüber hinausgeht interessiert keinen, solange du davon keine Beschwerden hast, die dein Arzt behandelt!
    Also Bsp. Knieverletzung vor 20 Jahren, ein Kreuzband fehlt/ ist nicht intakt. In deiner "normalen" Welt stört es dich nicht, auch bisher beim FW-Dienst/-einsatz nicht. Seit 20 Jahren keine Behandlung mehr, also ganz normale Annahme bei PKV, LV, BU,...

    Ich persönlich halte es für eine moralische Frechheit der FUK, hier nicht zu zahlen! Juristisch kann ich es nicht beurteilen, leider.



    ....nein, ich bin nicht die Signatur, ich putz hier nur!....

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen500987
    Datum06.08.2008 11:3584698 x gelesen
    Geschrieben von Markus SteinhilberIch persönlich halte es für eine moralische Frechheit der FUK, hier nicht zu zahlen! Juristisch kann ich es nicht beurteilen, leider.

    Wenn die FUK aufgrund juristischer Gründe nicht zahlen darf, dürfte die "moralische Frachheit" anderen anzulasten sein.

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
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    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorMark8us 8S., Lüdenscheid / NRW500993
    Datum06.08.2008 12:0184576 x gelesen
    Geschrieben von Marc DickeyWenn die FUK aufgrund juristischer Gründe nicht zahlen darf

    ...das ist eben die Frage. Wenn das wirklich so sein sollte, dann hast du recht. Ich würde mir dann schwer überlegen, ob ich den FW-Dienst ehrenamtlich noch machen möchte. Denn ich als Sportler (Handball) habe bestimmt genug Vorschäden, um es der FUK bei Unfällen leicht zu machen... :-/



    ....nein, ich bin nicht die Signatur, ich putz hier nur!....

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    AutorPete8r L8., Flöha / Sachsen501012
    Datum06.08.2008 12:4584621 x gelesen
    Hallo,

    Sorry aber bei ner Kreuzbandruptur darf ich dir versichern das die PKV dich niemals ohne Aufschlag nimmt. Bitte nicht auf den Fragebogen der KV beziehen, gleichzeitig entbindest du auch die Ärzte von der Schweigepflicht.
    Spätestens im Leistungsfall fallen auch hier Fragen nach früheren Verletzungen an.

    Und übrigens aus rein beruflicher Sicht: Auch wenns immer wieder behauptet wird, ohne Kreuzband(Vorderes oder Hinteres) stört das Fehlen des Selbigen doch zumindest dein Knie.

    Peter


    Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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    AutorMark8us 8S., Lüdenscheid / NRW501066
    Datum06.08.2008 14:5784625 x gelesen
    Geschrieben von Peter LieffertzSorry aber bei ner Kreuzbandruptur darf ich dir versichern das die PKV dich niemals ohne Aufschlag nimmt. Bitte nicht auf den Fragebogen der KV beziehen, gleichzeitig entbindest du auch die Ärzte von der Schweigepflicht.
    Spätestens im Leistungsfall fallen auch hier Fragen nach früheren Verletzungen an.


    Das ist richtig. Wenn ich aber in den Zeiträumen keine Behandlung deswegen hatte, brauche ich es auch nicht anzugeben und ich habe keine falschen Angaben deswegen gemacht (zum Thema vorvertragliche Anzeigepflicht)!

    ...aber ich glaube, es wird ein wenig OT. Antwort gerne per PM.



    ....nein, ich bin nicht die Signatur, ich putz hier nur!....

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    AutorFran8k E8., Diepersdorf / Bayern501163
    Datum06.08.2008 22:4184748 x gelesen
    nee nee nee
    auch Risiko Patienten müssen in der Feuerwehr ohne Ausschluss versichert sein. Sonst kann bald jede 100 Seelen Gemeinede ihre eigene BF aufmachen, weil die Feuerwehren keine Leute mehr finden.
    Es ist nun mal so, dass JEDER krank ist, man muss nur lange genug suchen. Seit Jahren suche ich den gesunden Menschen, aber ich finde ihn nicht. D.h. als Arzt in einer Unfallkasse kann ich aus jeder Gelenkverletzung eine Spätflolge von irgendwas machen. Ich schäme mich für solche Ärzte und halte sie für Hyänen, aber geben tut es sie! Leider auch in der Unfallkasse.
    Die Entscheidung über eine Kostenzusage im genannten Fall liegt in der Entscheidungsgewalt eines Mitarbeiters - woanders hätte der Kamerad evtl längst sein Geld und die Gemeinde keine Probleme!


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    AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen501169
    Datum06.08.2008 22:5784511 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Frank Eisenblaetterauch Risiko Patienten müssen in der Feuerwehr ohne Ausschluss versichert sein.

    ... sag das mal dem Gesetzgeber, die gesetzlich Unfallversicherung schwebt ja schließlich nicht im rechtsfreien Raum sondern ist an die gesetzlichen Regelungen gebunden (-> SGB VII).

    Wobei die im Bereich Vorschäden eigentlich m.W. seit Jahrzehnten unverändert sind ...

    Geschrieben von Frank EisenblaetterD.h. als Arzt in einer Unfallkasse kann ich aus jeder Gelenkverletzung eine Spätflolge von irgendwas machen.

    ... ich glaube kaum, dass sich die Unfallkasse Ärzte hält. Die holen externe Gutachten ein (in meinem Borellien-Fall war es das einer Uniklinik).

    Geschrieben von Frank EisenblaetterDie Entscheidung über eine Kostenzusage im genannten Fall liegt in der Entscheidungsgewalt eines Mitarbeiters - woanders hätte der Kamerad evtl längst sein Geld und die Gemeinde keine Probleme!

    ... zumindest in der UKH liegt sowas (Ablehnung) m.W. nicht in der Entscheidungsgewalt eines Mitarbeiters, sondern geht über einen Ausschuss in dem u.a. auch der LFV vertreten ist ...

    Gruss
    Gerhard


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    AutorDenn8is 8E., Menden / NW501170
    Datum06.08.2008 22:5884505 x gelesen
    Geschrieben von Marc DickeyWomöglich so groß,daß man über eine Systemmodifikation zwingen nachdenken müßte. Wobei diese wiederum zur Folge haben könnte, daß die Quantität des qualitativ notwendigen Personals kaum bis gar keine Probleme macht.

    Soll dann jeder Feuerwehrmann, egal ob FF oder BF nach der ersten Verletzung im Einsatz in Rente geschickt werden?


    mit kameradschaftlichen Grüssen

    Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!

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    AutorDenn8is 8E., Menden / NW501171
    Datum06.08.2008 23:0084625 x gelesen
    Geschrieben von Joachim ThieleZum Verhalten der (vormaligen) FUK - zumindest in NRW - nach einem schweren Areitsunfall könnte ich jetzt aus eigener schmerzlicher Erfahurng auch was beisteueren.

    Wenn ich meine ehrliche Meinung zur FUK hier absondern würde, würde ich mich aber strafbar machen...


    Bleibt zu hoffen, dass das SG der zuständigen FUK ihren Bescheid ordentlich um die Ohren haut...


    Zumal die FUKs doch gegründet worden sind, um Feuerwehrleute bei Einsätzen abzusichern, weil sich andere Versicherungen immer quergestellt haben, wenn ich das richtig in Erinnerung habe.


    mit kameradschaftlichen Grüssen

    Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!

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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio501175
    Datum06.08.2008 23:0984736 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Dennis EdnerZumal die FUKs doch gegründet worden sind, um Feuerwehrleute bei Einsätzen abzusichern, weil sich andere Versicherungen immer quergestellt haben, wenn ich das richtig in Erinnerung habe.

    Du hast es nicht richtig in Erinnerung. Die FUKen (die es im übrigen in Süddeutschland gar nicht gibt) sind der gesetzliche Unfallversicherungsträger der freiwilligen Feuerwehren in ihrem Wirkungsbereich, d.h. sie sind die gesetzliche Unfallversicherung nach SGB VII und leisten daher nicht mehr oder weniger wie jede gewerbliche BG.


    MkG,
    Christi@n

    -------------------------------------------------
    Fumus ignem

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    "Der Angriffstrupp rüstet sich aus, geht (Truppführer immer rechts) vom Druckstutzen der Pumpe 35 Schritt (bzw. eine B- und C-Schlauchlänge) vor und tritt einen Schritt nach links. Der Truppmann setzt die Kübelspritze ab und legt auf deren Deckel das Brechwerkzeug. Der Truppführer stellt die Axt mit dem Stiel auf den Boden, die Schneide zeigt nach vorn. Der Truppführer des Angriffstrupps meldet dem Gruppenführer durch Zuruf "Angriffstrupp zur Stelle" (Heimberg-Fuchs: Die Ausbildung der Feuerwehren, 1947)

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    AutorAdol8f H8., Rosenheim / Bayern501178
    Datum06.08.2008 23:1984673 x gelesen
    Ich hoffe, dass sie bei uns die GUV nicht so quer stellt wie die FUK.
    Sofern mir oder ienm Kamerden mal etwas passieren sollte, was ich natürlich nicht hoffe.


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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen501179
    Datum06.08.2008 23:2184597 x gelesen
    Geschrieben von Adolf HuberIch hoffe, dass sie bei uns die GUV nicht so quer stellt wie die FUK.

    Beide arbeiten aufgrund der selben gesetzlichen Ausgangslage.

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
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    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg501307
    Datum07.08.2008 12:0884669 x gelesen
    Geschrieben von Frank Eisenblaetterauch Risiko Patienten müssen in der Feuerwehr ohne Ausschluss versichert sein.

    Das ist rechtlich derzeit nicht möglich, m.E. auch nicht sinnvoll und nicht finanzierbar.


    Geschrieben von Frank EisenblaetterEs ist nun mal so, dass JEDER krank ist, man muss nur lange genug suchen. Seit Jahren suche ich den gesunden Menschen, aber ich finde ihn nicht. D.h. als Arzt in einer Unfallkasse kann ich aus jeder Gelenkverletzung eine Spätflolge von irgendwas machen.

    Aber auch nur dann, wnen ich nachher eine Verletzung auf Grund eines Unfalls im Feuerwehrdienst an genau dem selben Körperteil habe. Es ist ja nicht so, daß die Unfallkasse die Zahlung wegen eines Kreuzbandvorschadens verweigert wenn Dir ein Dachbalken auf den Kopf gefallen ist. Und bei diversen "Allerwelts-Vorschäden" muß man sich einfach auch ehrlich die Frage stellen, ob die selbe Verletzung auch bei einer privaten Tätigkeit im häuslichen Umfeld hätte passieren können und jetzt nicht unmittelbar was mit den BEsonderheiten des Feuerwehrdienstes zu tun hatte.
    Darüber hinaus steht es jedem frei, sich selbst über eine private Unfallversicherung und Berufsunfähigkeitszusatzversicherung abzusichern.

    Geschrieben von Frank EisenblaetterDie Entscheidung über eine Kostenzusage im genannten Fall liegt in der Entscheidungsgewalt eines Mitarbeiters - woanders hätte der Kamerad evtl längst sein Geld und die Gemeinde keine Probleme!

    Du hast schon Mal mit privaten Versicherungen um eine Erstattung gekämpft? Die sind i.d.R. da wesentlich hartnäckiger...


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorPete8r L8., Flöha / Sachsen501314
    Datum07.08.2008 12:2584443 x gelesen
    Hallo,
    nehme deinen Post nur weils der letzte unten war.

    Die Forderung des ausschlußlosen Übernehmens jeglicher Risikopatienten ist ja nun wirklich nicht sehr realistisch. Würde im schlimmsten Fall bedeuten auch nen Herztransplantierten zu versichern. Deckt sich allerdings auch nicht mit der Forderung:"geistig und körperlich...".

    Wsa natürlich das hier angesprochene Problem der Tauglichkeitsuntersuchung aufwirft. Mi allem Für und Wider.

    Peter


    Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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    AutorFran8k E8., Diepersdorf / Bayern501517
    Datum07.08.2008 18:3384484 x gelesen
    ich kämpfe wöchentlich für die Rechte meiner Patienten und muss die Anträge an die Unfallversicherungen ausfüllen. Daher weiß ich, dass viele Ablehnungen sehr wohl Entscheidungen einzelner Personen sind.
    Ein Beispiel: Ein 50 jährige Feuerwehrmann stürzt im Einsatz und zieht sich eine pertrochantäre Fraktur zu - die z.B. Unfallkasse muss nicht zahlen, da eine solche Fraktur ein Bruch des höheren Alters ist und eine Osteoporose vorgelegen haben muss. Mit einer solchen Vorerkrankung zählt man zur Risikogruppe und hätte nicht in der Feuerwehr tätig sein dürfen. Das ist Alltag bei deutschen Versicherungen - wenn die Versicherungsnehmer dennoch ihr Geld haben möchten, bleibt ihnen ja noch der Klageweg über alle Instanzen.


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    AutorPete8r L8., Flöha / Sachsen501521
    Datum07.08.2008 18:4884430 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Frank Eisenblaetterich kämpfe wöchentlich für die Rechte meiner Patienten
    kann ich ab sofort Doc sagen :-).

    Geschrieben von Frank Eisenblaetter Daher weiß ich, dass viele Ablehnungen sehr wohl Entscheidungen einzelner Personen sind.
    Dann seit ihr euch doch in der Sache eigentlich einig, oder?

    Was ist eigentlich bei dem von dir gewählten Beispiel der wahrscheinlichste Ausgang des Klagewegs? Ist jetzt nich provozierend gemeint. Ich glaube nur wir Beide wissen es.

    Man soll und muß nicht gut finden was teilweise passiert und läuft, nur ist hier Dafür keine Lobby vorhanden. Oder hat jemand positive Erfahrungen?
    Ist jetzt übrigens für die geneigten Leser auch kein Zurückrudern- der Sachbearbeiter kann nur anhand der ihm auferlegten Regeln entscheiden-.

    Peter


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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen501526
    Datum07.08.2008 18:5284397 x gelesen
    Geschrieben von Christian Fischer(...) m.E. auch nicht sinnvoll und nicht finanzierbar.

    Würde mich mal interessieren wie sich das auf die Beiträge aber auch andere Regelungen der Unfallversicherer auswirken würde, wenn Vorerkrankungen im Schadensfall nicht mehr zählen würden.

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
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    AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg501538
    Datum07.08.2008 19:2884671 x gelesen
    Geschrieben von Frank EisenblaetterEin 50 jährige Feuerwehrmann stürzt im Einsatz und zieht sich eine pertrochantäre Fraktur zu - die z.B. Unfallkasse muss nicht zahlen, da eine solche Fraktur ein Bruch des höheren Alters ist und eine Osteoporose vorgelegen haben muss. Mit einer solchen Vorerkrankung zählt man zur Risikogruppe und hätte nicht in der Feuerwehr tätig sein dürfen.

    Heißt für mich im Umkehrschluss, dass ein fünfzigjähriger gesunder Mann keinen FF-Dienst leisten darf. So richtig?

    Wenn dem so ist sollte man dem DFV schleunigst Druck machen.

    Gruß, Markus


    Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer
    (Antoine de Saint-Exupery)

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    AutorFran8k E8., Diepersdorf / Bayern501543
    Datum07.08.2008 19:4784449 x gelesen
    das war ja nur ein Beispiel der unzähligen Begründungen, mit denen die Versicherungsträger Leistungen bei Unfällen ablehnen.
    Das Traurige im obigen Fall ist doch nur, dass ein Knie Binnenschaden (welcher bis zur Knie Prothese führen kann) nicht anerkannt wird, weil Vorschäden bestanden. Dabei können viele mit Vorschäden uralt werden - aber im Falle eines Unfalls kann es für das Knie schlimm werden. Dies ist das erhöhte Risiko eines Versicherers, aber im Falle einer Unfallkasse nun mal zu tragen. Es gibt ja nun mal kaum noch junge und eigentlich keine gesunden Feuerwehr'ler.
    Aber dies ist auch nur meine Meinung.
    Wenn ein FA sich die Hand abtrennt, wird ja auch nicht geschaut, ob da eventuell eine Nagelbett Entzündung bestanden hat! Aber Knie sind nun mal sehr in Mode.


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    AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg501544
    Datum07.08.2008 20:0784354 x gelesen
    Geschrieben von Frank Eisenblaetter das war ja nur ein Beispiel der unzähligen Begründungen, mit denen die Versicherungsträger Leistungen bei Unfällen ablehnen.

    Aber dieses Beispiel sagt für mich aus, dass ein 50jähriger Mann explizit nicht mehr versichert ist (Standpunkt der UK). Wenn das eine UK so irgendwo behauptet hat ist das Grund genug den DFV mal zu bitten da für Klärung zu sorgen.

    Gruß, Markus


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    (Antoine de Saint-Exupery)

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen501772
    Datum09.08.2008 00:3284976 x gelesen
    Ich hab mir gerade nochmal das thüringische Brandschutzgesetz durchgelesen. Also wenn ich mich nicht gänzlich täusche könnte Frank S. als Selbständiger seinen, durch den Unfall bedingten, Verdienstausfall (und um den scheint es ja primär zu gehen) eigentlich auch direkt bei der Gemeinde einfordern.

    Täusch ich mich da?

    MkG
    Marc


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    AutorDani8el 8W., Quirla / Thüringen512252
    Datum02.10.2008 10:1784223 x gelesen
    Hallo Marc,
    natürlich hast du recht, dass Herr S. die Gemeinde verklagen kann, jedoch ist der Größte Auftraggeber die eigene Gemeinde!
    Sollte er jetzt die Gemeinde auf einen Beitrag x (Gewinn des Vorjahres) verklagen, verliert er gleichzeitig große Aufträge für die Zukunft - somit ein Kreislauf.


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    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen512254
    Datum02.10.2008 10:2284414 x gelesen
    Geschrieben von Daniel Wittignatürlich hast du recht, dass Herr S. die Gemeinde verklagen kann, jedoch ist der Größte Auftraggeber die eigene Gemeinde!
    Sollte er jetzt die Gemeinde auf einen Beitrag x (Gewinn des Vorjahres) verklagen, verliert er gleichzeitig große Aufträge für die Zukunft - somit ein Kreislauf.


    Ja? Könnte interessant werden, wenn die Gemeinde aufgrund von persönlichen Befindlichkeiten Aufträge vergibt. Der Schuß kann natürlich auch gewaltig nach hinten los gehen...



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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    AutorDani8el 8W., Quirla / Thüringen512257
    Datum02.10.2008 10:3184352 x gelesen
    Es geht hier um viel mehr!

    Wenn einer Tag und Nacht, an feiertagen, Geburtstagen, usw. ausrückt, dann muss er abgesichert sein!

    Nachbarn des Herrn S. lachen Ihn aus! Sie sagen: "Steck doch deine Zeit in die Firma und nicht in die FFW". Aber das kann es doch nicht sein!? Wir sind alle mit Herzblut bei der Feuerwehr und einer muss es ja auch machen. Eine weitere Erklärung feht mir bis heute: Warum machen wir Tauglichkeitsuntersuchungen, wenn sie eh nicht anerkannt werden?

    Ich bin froh, dass unser Kamerad wieder arbeiten kann, denn bis heute wäre er nicht in der Lage gewesen, seine Ausgaben (LKW, Steuer, Versicherung, Lebensmittel, Kinder, ...) zu finanzieren, wenn die einzige Einnahmequelle weg fällt.


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    AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz512258
    Datum02.10.2008 10:4083908 x gelesen
    Hallo,

    schlimme Sache.

    Ist leider typisch Versicherung, suchen sich jede Möglichkeit, nicht zahlen zu müssen, egal, ob privat oder öffentlich.

    Und da diskutieren wir um eine Ehrenamtskarte und darum, wie wir den Feuerwehrdienst für junge Leute attraktiver machen können.

    Wer soll denn da noch mitarbeiten, wenn Dienstunfälle nicht in jedem Falle abgedeckt sind.

    Dann ist es tatsächlich besser, die Zeit in Familie und Freizeit zu investieren.

    MfG, Thomas Klee


    Dies ist ausschließlich meine private Meinung

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen512259
    Datum02.10.2008 10:4384367 x gelesen
    Geschrieben von Daniel WittigWarum machen wir Tauglichkeitsuntersuchungen, wenn sie eh nicht anerkannt werden?

    Was für Tauglichkeitsuntersuchungen macht ihr denn?

    MkG
    Marc


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    AutorKai 8P., Braunschweig / Niedersachsen512306
    Datum02.10.2008 15:5984149 x gelesen
    Wie hoch ist denn der Verdienstausfall bei einem Selbstständigen?

    Beispiel (auch wenn es ein bißchen hakt):
    Ein Autoverkäufer (angestellt auf 500 € Fixum, der Rest ist Provision) kriegt um 14 Uhr während der Arbeitszeit einen Einsatz und er fährt natürlich zum Einsatz, weil er im Ort arbeitet. Nach dem gut 6 stündigen Einsatz kehrt er gleich nach Hause zurück. Was zahlt die Gemeinde an Verdienstausfall? Ich denke mal, daß die Gemeinde nur die 500 Fixum anteilig bezahlt und nicht mehr. Klar hätte er während der Arbeitszeit ein Auto verkaufen und Provision im Werte von mehreren einhundert Euro bekommen können, aber soll das die Gemeinde übernehmen? Ananlog ist das doch zur FUK. Wie soll die FUK hier den Verdienstausfall errechnen, bezahlen? Die wird gewisse Sätze haben, die sie bezahlt. Wer mehr als den Standardsatz will, muß sich extra versichern....

    Gruß
    Kai



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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen512308
    Datum02.10.2008 17:1783706 x gelesen
    Geschrieben von Kai ProbstWie hoch ist denn der Verdienstausfall bei einem Selbstständigen?

    Gute Frage. Wird sich teilweise recht schwer ermitteln lassen. In der Praxis wird zumeist der letzte Steuerbescheid als Grundlage genommen. Ist zwar ein denkabrer Ansatz aber mE recht problematisch.

    Geschrieben von Kai ProbstKlar hätte er während der Arbeitszeit ein Auto verkaufen und Provision im Werte von mehreren einhundert Euro bekommen können, aber soll das die Gemeinde übernehmen?

    Was hältst du bei einem abhängig Beschäftigten mit diesen Vertragsmodalitäten von dem durchschnittlichen Stundenlohn der letzten drei Monate (einschl. Provisionen) als Grundlage?

    MkG
    Marc


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    AutorDenn8is 8E., Menden / NW512310
    Datum02.10.2008 17:2483646 x gelesen
    Geschrieben von Marc DickeyWas für Tauglichkeitsuntersuchungen macht ihr denn?

    Ich gehe mal davon aus, dass er die G 26 meint und dabei speziell die Sache, dass Kameraden, die irgendwann mal durchfallen dann durch irgendeine Kumelei dann doch noch Atemschutz machen.


    mit kameradschaftlichen Grüssen

    Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!

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    AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen512313
    Datum02.10.2008 17:3383756 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Dennis EdnerIch gehe mal davon aus, dass er die G 26 meint und dabei speziell die Sache, dass Kameraden, die irgendwann mal durchfallen dann durch irgendeine Kumelei dann doch noch Atemschutz machen.

    ... ja, ja, die Feuerwehren sind ja ausschließlich böse und nicht gesetzeskonform ...

    Leute hört doch auf, dauernd krampfhaft irgendwas per se schlechtes im Feuerwehrwesen suchen zu wollen !

    Geschrieben von Dennis EdnerWas für Tauglichkeitsuntersuchungen macht ihr denn?

    ... ich gehe mal in dem Zusammenhang davon aus, dass der Kamerad meinte warum man z.B. G.26/3 untersucht wird und dann bei Unfällen trotzdem Leistungen wegen Vorschäden nicht gewährt werden.
    Hat aber halt nur sehr bedingt was miteinander zu tun ...

    Gruss
    Gerhard


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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen512320
    Datum02.10.2008 18:3083766 x gelesen
    Geschrieben von Dennis EdnerIch gehe mal davon aus, dass er die G 26 meint und dabei speziell die Sache, dass Kameraden, die irgendwann mal durchfallen dann durch irgendeine Kumelei dann doch noch Atemschutz machen.

    Die G26 prüft nur die Atemschutztauglichkeit und nicht mehr. Somit ist sie zwar als Tauglichkeitsuntersuchung sicher besser als nichts, jedoch bei weitem nicht nahe dem Optimum.

    Aber wie bereits anderenorts erwähnt, gäbees bei einer anders gearteten intensiveren Tauglichkeitsuntersuchung nur zwei mögliche Folgen einer solchen Vorschädigung:

    1. Die Person wird dienstuntauglich.

    oder

    2. Eine Haftung für vorgeschädigte Bereiche wird gänzlich ausgeschlossen werden.

    MkG
    Marc


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    AutorDani8el 8W., Quirla / Thüringen513023
    Datum06.10.2008 20:1183699 x gelesen
    G 25, G26, G41 - alle wurde aller 2 Jahre bei der Amtsärztin absolviert und haben die Gemeinde richtig Geld gekostet!


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    AutorDani8el 8W., Quirla / Thüringen513024
    Datum06.10.2008 20:1583352 x gelesen
    Also ich will nix schlechtes an der Feuerwehr suchen, aber wir müssen einen Schutz unserer Kameraden herstellen und informieren, wie es im ernstfall mit uns aussieht! Da sagt keiner: "Ja aber du warst ein Guter Feuerwehrmann - DANKE"


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    AutorDani8el 8W., Quirla / Thüringen513025
    Datum06.10.2008 20:1783613 x gelesen
    Und was ist jetzt besser?

    Kameraden im dunkeln zu lassen und immer wieder sagen: "Es wird schon gut gehen"

    oder eben mit offenen Karten spielen und sagen: "Leider bist du nicht tauglich, aber schön das du dich gemeldet hast. Ich kann es nur nicht verantworten, wenn dir mal was passiert."


    Meine Meinung ist eindeutig!

    Daniel Wittig


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    AutorDani8el 8W., Quirla / Thüringen513027
    Datum06.10.2008 20:2183592 x gelesen
    Hier war der Fall etwas klarer, da es ja schon abgeschlossene Verträge gab!
    So musste unser Kamerad einen Kunden bedienen und hätte die Summe x bekommen.

    Aber es ist noch schlimmer gekommen - die FUK will ja gar nix zahlen und nicht nur die hälfte oder Stuer vom Vorjahr!

    Und jetzt?

    Wenn der Kamerad jetzt noch krank wäre, wäre die Firma jetzt zu, da ja Versicherung, Kfz-Steuer, Mieten ... weiter laufen!


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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen513044
    Datum06.10.2008 20:5783311 x gelesen
    Geschrieben von Daniel WittigMeine Meinung ist eindeutig!

    Das glaube ich dir. Doch befürchte ich fast, daß die Mehrheit der Feuerwehrangehörigen da anderer Ansicht sein wird - selbst wenn es letztendlich nur 15-20% treffen würde.

    MkG
    Marc


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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen513045
    Datum06.10.2008 21:0083579 x gelesen
    Geschrieben von Daniel Wittig G 25, G26, G41 - alle wurde aller 2 Jahre bei der Amtsärztin absolviert und haben die Gemeinde richtig Geld gekostet!

    Ist aber in keinem Fall eine allgemeine Feuerwehrtauglichkeitsuntersuchung (gibt es leider auch nicht).

    MkG
    Marc


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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio513047
    Datum06.10.2008 21:0283828 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Daniel Wittigaber wir müssen einen Schutz unserer Kameraden herstellen und informieren, wie es im ernstfall mit uns aussieht!

    Eben, nur macht das keiner.
    Dabei gibts jede Menge Infomaterial im Netz, aber offenbar ist das zu langweilig oder wird als unnoetig erachtet. In der Folge wissen die meisten nicht, wann sie wie abgesichert sind, in der Folge entstehen falsche Erwartungen und irgendwann kommt dann die grosse Enttaeuschung, weil Erwartung und Realitaet nicht selten weit auseinander liegen.


    MkG,
    Christi@n

    -------------------------------------------------
    Fumus ignem

    - This is my very own opinion... -

    "Der Angriffstrupp rüstet sich aus, geht (Truppführer immer rechts) vom Druckstutzen der Pumpe 35 Schritt (bzw. eine B- und C-Schlauchlänge) vor und tritt einen Schritt nach links. Der Truppmann setzt die Kübelspritze ab und legt auf deren Deckel das Brechwerkzeug. Der Truppführer stellt die Axt mit dem Stiel auf den Boden, die Schneide zeigt nach vorn. Der Truppführer des Angriffstrupps meldet dem Gruppenführer durch Zuruf "Angriffstrupp zur Stelle" (Heimberg-Fuchs: Die Ausbildung der Feuerwehren, 1947)

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    AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds513076
    Datum06.10.2008 23:0483557 x gelesen
    Hallo Freunde,

    als ich dieses Tehma las, da kam mir ein von mir geschriebener Artikel für die englichse Zeitschrift "On The Bell" in den Sinn, den ich leider nicht einkopieren kann. (.PDF)

    Geschreiben 1989, hat aber nichts von seiner Aktualität verloren..
    Als ich ihn mir noch eimal durchlas, da war ich erschrocken ob der Aktualität-

    Man vergebe es mir, wenn ich ihn zu so später Stunde nicht re-übersetze:

    Firefighting - a life-threatening hobby
    ****************************

    Volunteers are idealist working selflessly for the benefit 9of their community.

    In Germany most fire protection is provided by such individuals, individuals, who are willig to offer their time and experise for the greater good.

    Communities of 100.000 or less run normally such Vol Fire Brigades alongside professional firefighters in the greater cities.

    In fact historically, Geman cities have preferred this system to that of "Retained Fire Fighter" and the volunteers are probably Germany's oldest citizen-led movement.

    However, as with every thing else, change is upon us, and many voluteers are no longer recieving the assistance they need from the rest of the community.

    Significant numbers of them have even had to reliquish their calling because bosses are refusing to be flexible about absence due to a fire incident or other emergencies.

    This is actualliy illegal but what can you do if the boss simply tells you the the firm cannot afford any missing employees?

    Or tells you off the record, I 'am thinking of a reorganisation of the firm and I'm afraid I'll have to let someone got?

    All volunteer firefighter are insured by the Fire Brigade Association but this insurance pays out only on current basic income, not on future earning potential.

    The drawback to this system are made manifest in the following case

    On September 24th 1989 in Bavaria a warehouse collapsed as firefighter were attempting to contain a blaze.
    A 31 year old firefighter was trapped in the burning rubble.

    Although he was freed by collegues he later lost a leg because of the injuries he sustained.
    He also suffered irreversible paralysis in one of his hands.

    Just month ealier this man had launched his own carpentry business having untertaken significant loans.

    His income was also very low as the business was not fully established.
    He lost everything

    Of course the insurance paid for his treatment but his retirement packeage was based on his self-employed earnings.

    He received 1400.-DM (1989, wohlgemerkt!) approximatelly 560 Britisch Pounds/month, plus a lump of 2800.-DM.

    This joint figure did not even cover his mortgate nor the debts incurrend in the purchase or workshop utilities.
    In this case such an approach was out of the question as the blaze was not caused by arson.

    Yet, if a similar accident had taken place in America the injured would have received 180.000.-DM- a significant difference.

    Some administrators do not realise what a resource these volunteers are.

    In fact, many volunteers even have to pay the 800.-DM for their turnout kits out of their own pockets.

    They are under pressure from all sides.

    Whether this pressure comes from demanding bosses or from family commitments is immaterial.

    It really is no surprise that the recruitment is becoming harder.

    It's a sign of the times that everyone is willing to accept the assistance of the volunteer firefighter but few are prepared to pay the necesary price.

    If such an attitude pesist society will be the loser because one day the alarm will sound and no-one will come-
    ***************************************************

    Aktuell, oder??

    Gruß
    Klaus


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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 513106
    Datum07.10.2008 08:2983426 x gelesen
    Geschrieben von Christi@n PannierDabei gibts jede Menge Infomaterial im Netz, aber offenbar ist das zu langweilig oder wird als unnoetig erachtet.

    Sicherlich! Arbeitssicherheit / gesetzl Unfallversicherung (und nix anderes ist das ganze Thema) ist auch eigentlich ganz einfach. Wenn man sich damit auseiander setzt.

    Und wenn es langgediente Führungskräfte nicht schaffen sich mit der Materie zu befassen dann haben die wenigsten der Jungen Ahnung.

    Das ganze entwickelt sich dann ganz langsam aus dem Bereich des Wissens in die Niederungen von Sagen und Legenden.

    Neulich erlebte ich wie eine langjährige, im Feuerwehrverband sehr engagierte Löschmeisterin einen Kameraden rügte das er mit Augenbrauenpiercing ja absolut nicht versichert sei egal was passiert.

    Da wird mir schlecht!

    Geschrieben von Christi@n Pannierin der Folge entstehen falsche Erwartungen

    Die meistens aus dem Satz bestehen "Egal was passiert, die UKS zahlt immer"...

    aber schreib es auf die Liste mit den anderen 17.5 Mio Problemen


    Mit kameradschaftlichem Gruß
    Florian Besch

    für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

    "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache."

    Marko Ramius

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    AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds513290
    Datum07.10.2008 22:1483258 x gelesen
    Hallo Kameraden und Kollegen,

    gestern habe ich einen Artikel in englischer Sprache eingespielt, der das Thema Quirla in der Rückblende beleuchtete.

    Nun spricht nicht jeder Kamerad/Kollege die Sprache, deshalb sei mir vergeben, dass ich das noch einmal in Deutsch zu Gunsten aller einstelle..

    Kurze Vorgeschichte: dieser Artikel erschien im Jahre 89 in der englischen Zeitschrift "On the Bell" anlässlich eines schlimmen Unfalles, der einen Kameraden in den finanziellen Ruin trieb und böse Parallelen zeigte.

    Alles schon mal dar gewesen, LEIDER!

    Wer meint, ich würde Selbstdarstellung betreiben:Einfach überlesen..

    Gruß
    Klaus
    **********************************************

    Feuerwehr -ein lebensgefährliches Hobby
    von Klaus Bethge
    =======================================

    Freiwillige sind Idealisten, die selbstlos für ihre Gemeinden arbeiten.

    In Deutschland ist der größte Teil des Brandschutzes von solchen "Individuen" getragen.

    Menschen, die willens sind, ihre Freizeit und ihre Kenntnisse einzubringen für eine große Sache.

    Gemeinden (bitte beachten: geschrieben 1989!) von 100.000 oder weniger Einwohnern haben diese Freeiwilligen FW, neben den Berufsfeuerwehren (der größeren Gemeinden)

    Tatsache: Historisch bedingt haben sie dieses System, anders als das der "Teilzeitfeuerwehr" (in England)
    gewählt und die Freiwilligen Feuerwehren sind Deutschlands größte und älteste Bürgerbewegung.

    Wie auch immer, ein bemerkenswerter Wechsel in diesem Dienst zeigt sich jetzt.

    Viele FFw-Leute erhalten nicht die Hilfe, die sie von dem Rest der Bürger erwarten können.

    Viele von ihnen sind gezwungen, den Alarmruf zu ignorieren, weil ihre Arbeitgeber ihre Abwesenheit nicht mehr tolerieren, wenn eine Aufgabe, Feuer oder andere Alarme sie rufen.

    Dieses ist illegal, aber was kann man machen, wenn der Chef einfach sagt, seine Firma kann die Abwesenheit von Angestellten nicht ertragen?

    Oder er sagt dem Feuerwehrmann, so ganz nebenbei, das er seine Firma organisatorisch umstellen muss und einige freistellen muss?

    Alle Feuerwehrleute sind durch den Feuerwehrverband (ich weiß, FUK, aber ein Artikel für das Ausland) versichert, nur diese zahlen ihre Entschädigungen auf der Basis des derzeitigen Einkommens.



    Was das heißt zeigt der folgende Fall:

    Am 24. September 89 brannte ein Großmarkt in Bayern und ein 34jähriger Feuerwehrmann wurde unter dem brennenden Gut begraben.

    Obwohl er von seinen Kameraden befreit werden konnte verlor er später auf Grund der Verletzungen ein Bein und eine seiner Hände blieb gelähmt.

    Gerade weinige Monate zuvor hatte er sich eine Zimmerei aufgebaut, mit entsprechenden Krediten.

    Zu der Zeit des Unfalles war sein persönliches Einkommen sehr niedrig, weil die Firma sich erst einmal etabilieren musste.

    Er hat alles verloren!

    Natürlich zahlte die Versicherung für seine Heilbehandlungen aber seine Unfallrente wurde nach seinem derzeitigen Einkommen berechnet.
    Er bekam 1400.-DM/Monat plus eine Einmalzahlung von 2800.-DM

    Dieses alles deckte weder seine Kreditkosten noch seine (noch abzuzahlenden ) Maschinenkosten.

    Das Gesetz sagte, er hätte alle seine Umkosten von dem Verursacher einfordern können, aber aber dieser Fall konnte nicht greifen, da es hier keinen Schuldigen (keine Brandstiftung!) gab.

    Wenn dieser Fall in den USA eingetreten wäre, dann hätte er etwa 180.000.-DM erhalten.
    Ein bemerkenswerter Unterschied.

    Viele Verantwortliche in den Behörden (und entsprechende Institutionen) wissen nicht, welche Ressource diese Freiwilligen sind.

    Viele Freiwilligen zahlen für ihre Ausrüstung selber mal eben 800.-DM aus ihren eigenen Taschen.

    Der Druck kommt von allen Seiten!

    Egal, ob es die "Bosse" sind oder der Druck aus den Familien, das ist völlig unwichtig.

    Da darf es keinen wundern, wenn es schwierig wird, neue Mitglieder zu werben.

    Es ist ein Zeichen der Zeit, dass jedermann die Hilfe der Freiwilligen in Anspruch nimmt, aber wenige bereits sind, den Preis dafür zu zahlen.

    Wenn diese Einstellung um sich greift, die Gesellschaft wird der Verlieren sein, weil eines Tages der Alarm geht - und keiner kommt..

    ==========================================

    Wie geschrieben, ich hatte diesen Artikel schon fast vergessen, aber die Geschichte "Quirla" hat mir vor Augen geführt, dass sich nichts, aber auch gar nichts geändert hat..

    Viele Sonntagsreden wohlfeil, und nicht mehr!

    sorry for any incovinience

    Klaus
    Voice of reason


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    AutorKai 8P., Braunschweig / Niedersachsen513293
    Datum07.10.2008 22:1983205 x gelesen
    Geschrieben von Marc DickeyGute Frage. Wird sich teilweise recht schwer ermitteln lassen. In der Praxis wird zumeist der letzte Steuerbescheid als Grundlage genommen. Ist zwar ein denkabrer Ansatz aber mE recht problematisch.

    Wäre eine Möglichkeit, wobei hier wieder die Frage ist, ob der Selbstständige dieses Jahr den gleichen Verdienst wie im letzten Jahr hat.

    Geschrieben von Marc DickeyWas hältst du bei einem abhängig Beschäftigten mit diesen Vertragsmodalitäten von dem durchschnittlichen Stundenlohn der letzten drei Monate (einschl. Provisionen) als Grundlage?

    Das wäre eine Lösung, wobei z.B. bei einem Selbstständigen, Automobil-Verkäufern etc. der Stundensatz dann nicht berauschend sein wird. Der Aufwand, um sein Gehalt zu verdienen, ist richtig hoch. Meinst Du, daß noch Selbstständige an Einsätzen teilnehmen, wenn man ihnen 10 € pro Stunde als Verdienstausfall gibt?

    Gruß
    Kai



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    AutorKai 8P., Braunschweig / Niedersachsen513294
    Datum07.10.2008 22:2383491 x gelesen
    Geschrieben von Daniel WittigHier war der Fall etwas klarer, da es ja schon abgeschlossene Verträge gab!
    So musste unser Kamerad einen Kunden bedienen und hätte die Summe x bekommen.

    Aber es ist noch schlimmer gekommen - die FUK will ja gar nix zahlen und nicht nur die hälfte oder Stuer vom Vorjahr!

    Und jetzt?

    Wenn der Kamerad jetzt noch krank wäre, wäre die Firma jetzt zu, da ja Versicherung, Kfz-Steuer, Mieten ... weiter laufen!


    Die Versicherung zahlt immer nur den Satz, der im Vertrag steht. Was machst Du z.B., wenn ein Architekt zum Feuerwehreinsatz fährt, verunglückt und im Koma 3 Monate zubringt? Drei Tage vor dem Einsatz hat er einen Millionenauftrag angenommen....Provision mehrere 100.000 €. Was zahlt da die Versicherung als Verdienstausfall?

    Wie gesagt, es ist immer schwierig zu beurteilen, ob das nun gerechtfertigt war oder nicht. Ein Vertrag, der abgeschlossen wurde, zählt im Prinzip gar nichts. Was wollte denn die Versicherung dem Selbstständigen erstatten?

    Gruß
    Kai



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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen513296
    Datum07.10.2008 22:2883424 x gelesen
    Geschrieben von Kai ProbstDas wäre eine Lösung, wobei z.B. bei einem Selbstständigen, Automobil-Verkäufern etc. der Stundensatz dann nicht berauschend sein wird. Der Aufwand, um sein Gehalt zu verdienen, ist richtig hoch. Meinst Du, daß noch Selbstständige an Einsätzen teilnehmen, wenn man ihnen 10 € pro Stunde als Verdienstausfall gibt?

    1. Es ging in deinem Beispiel nicht um einenSelbständigen sondern um einen abhängig Beschäftigten.

    2. Och, ich kenne eine Stadt, die Selbständigen pro Einsatz pauschal 10 € zahlen möchte. Bei einer (ermittelten) durchschnittlichen Einsatzdauer von 2 Stunden. Ach so: Natürlich nurin der Zeit von Mo-Fr 7.00-17.00 Uhr.

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorKai 8P., Braunschweig / Niedersachsen513322
    Datum08.10.2008 09:3483270 x gelesen
    Geschrieben von Marc Dickey1. Es ging in deinem Beispiel nicht um einenSelbständigen sondern um einen abhängig Beschäftigten.

    2. Och, ich kenne eine Stadt, die Selbständigen pro Einsatz pauschal 10 € zahlen möchte. Bei einer (ermittelten) durchschnittlichen Einsatzdauer von 2 Stunden. Ach so: Natürlich nurin der Zeit von Mo-Fr 7.00-17.00 Uhr.


    Du weißt, wieviel Automobilverkäufer als Fixum bekommen? Manchmal nur 500 €...Der Rest ist Provision. Wenn man dann seine Zeit beim Einsatz "vertrödelt", kann man eben keine Provision bekommen und das ähnelt den Selbstständigen...

    Gruß
    Kai



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    AutorHara8ld 8H., Erfurt / Thüringen517169
    Datum28.10.2008 19:0683812 x gelesen
    Geschrieben von ---Kai Probst, Braunschweig---
    Die Versicherung zahlt immer nur den Satz, der im Vertrag steht. Was machst Du z.B., wenn ein Architekt zum Feuerwehreinsatz fährt, verunglückt und im Koma 3 Monate zubringt? Drei Tage vor dem Einsatz hat er einen Millionenauftrag angenommen....Provision mehrere 100.000 €. Was zahlt da die Versicherung als Verdienstausfall?


    Hallo Forum,
    leider stelle ich fest, dass einige Meinungsäußerungen auf unzureichende Sachkenntnis schließen lassen.

    Die Feuerwehr-Unfallkassen (bzw. die GUVen) als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung zahlen nicht, was im Vertrag steht, sondern das, was dem Feuerwehrangehörigen rechtlich (SGB VII und Satzung, insbesondere Mehrleistungsrichtlinien) zusteht.
    Nicht mehr, aber auch nicht weniger.

    In Thüringen liest sich das so:

    § 3 Verletztengeld, Übergangsgeld, Nettolohnausgleich, Tagegeld

    (1) Das gesetzliche Verletztengeld nach § 47 SGB VII bzw. Übergangsgeld nach §§ 49 ff.
    SGB VII wird bis zur Höhe des tatsächlichen Verdienstausfalles ergänzt.

    (2) Dem selbständig Tätigen wird als Mehrleistung der Unterschiedsbetrag zwischen dem
    gesetzlichen Verletztengeld und dem 360. Teil des im Kalenderjahr vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit oder der Maßnahmen der Heilbehandlung um Steuern geminderten Arbeitseinkommens (§ 15 SGB IV) gezahlt. Außerdem werden die nachgewiesenen Rentenversicherungsbeiträge erstattet. Hierbei beträgt das zugrunde zu legende Arbeitseinkommen für die Berechnung des Verletztengeldes mindestens 60 v. H. und für die Mehrleistung mindestens 100 v. H. der zum Zeitpunkt des Arbeitsunfalls maßgebenden Bezugsgröße (§ 18 SGB IV).

    (3) Für alle Versicherten gilt als Höchstbetrag der auf den Kalendertag entfallende Teil des
    durch Gesetz oder Satzung bestimmten Höchstjahresarbeitsverdienstes.

    (4) Barleistungen, die der Arbeitgeber gesetzlich oder tariflich zu gewähren hat, gehen dem
    Anspruch auf Mehrleistungen vor.

    (5) Für die Dauer der unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit wird unbeschadet der Ansprüche nach Abs. 1 und 2 eine Mehrleistung in Höhe von 1/15 des Mindestbetrages des Pflegegeldes nach
    § 44 Abs. 2 Satz 1 SGB VII je Kalendertag gewährt (Tagegeld). Schüler erhalten diese Leistung für die Dauer der unfallbedingten tatsächlichen Schulunfähigkeit, sofern diese ärztlich bestätigt wurde.

    (6) Für Personen, die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder selbständig sind,
    gilt Abs. 5 analog.


    Ich gebe gern zu, dass der Text nicht unbedingt als Trivialliteratur zu lesen ist. Aber das ist nun mal so bei den Texten, die Rechte und Leistungen haargenau beschreiben müssen, weil sie gegebenenfalls als Grundlage für eine Klage beim Sozialgericht dienen sollen.

    Bei auftretenden Fragen sollte man sich nicht scheuen, seinen Sicherheitsbeauftragten, den Kreisbrandmeister für Sicherheit oder die Mitarbeiter der FUK zu fragen.

    Mit kameradschftlichen Grüßen

    Harald


    Das ist meine private Meinung!
    Diese habe ich mir gebildet unter Nutzung der mir bisher zugänglichen Informationen.
    Ich bin bereit, meine Meinung zu ändern, aber nur aufgrund von überzeugenden Tatsachen, nicht jedoch wegen unbewiesener Behauptungen.

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    AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds517232
    Datum28.10.2008 22:1283324 x gelesen
    Ich meine, dass ich hier mal einen Fall eingespielt habe, der sich vor Jahren im schönen Bayernlande zugetragen hat.

    Ein FW-Kamerad hatte gerade eine Zimmerei gegründet, Hypotheken aufgenommen, Maschinen gekauft etc

    Er stand am Anfang und sein Einkommen war (damals) nominell wenig mehr über 1500.-DM (oder so)

    Bei einem Gebäudebrand wurde er so schwer verletzt, dass er erwerbsunfähig wurde..

    Neben einer einmaligen Abfindung wurde seine Rente nach dem derzeitigen Einkommen berechnet, er war schlicht "fertig"

    Die Rente richtet sich nach seinem Einkommen - und nicht, nach dem, was er bei glattem Lebensweg zu erwarten hätte.

    Das ist bitter, aber das ist leider so.

    In diesem Fall gab es keinen Schuldigen (Brandstiftung), an den er sich hätte im Zuge des Schadensersatzes wenden können.

    Gruß
    Klaus


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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg517234
    Datum28.10.2008 22:2083278 x gelesen
    Geschrieben von Klaus BethgeIn diesem Fall gab es keinen Schuldigen (Brandstiftung), an den er sich hätte im Zuge des Schadensersatzes wenden können.


    Dafür gibt es die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung.


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds517236
    Datum28.10.2008 22:2483194 x gelesen
    Geschrieben von Christian FischerDafür gibt es die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung.

    Stimmt natürlich.

    Nur, wenn man als junger Handwerker, der gerade beginnt, diese im Gottvertrauen und mangels Geld nicht abschließt, dann ist man arm dran.

    Gruß
    Klaus


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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen517239
    Datum28.10.2008 22:3283285 x gelesen
    Geschrieben von Klaus BethgeNur, wenn man als junger Handwerker, der gerade beginnt, diese im Gottvertrauen und mangels Geld nicht abschließt, dann ist man arm dran.

    Interessant ist, wenn man erst gar keine Versicherung dieser Art erhält. Liegt ja nicht selten an irgendwelchen Vorschädigungen. In einem solchen Fall sollte man sich auch Gedanken über die weitere Tätigkeit in der Feuerwehr machen.

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds517241
    Datum28.10.2008 22:3983000 x gelesen
    Geschrieben von Marc DickeyInteressant ist, wenn man erst gar keine Versicherung dieser Art erhält. Liegt ja nicht selten an irgendwelchen Vorschädigungen. In einem solchen Fall sollte man sich auch Gedanken über die weitere Tätigkeit in der Feuerwehr machen.

    MkG
    Marc


    Soweit ich weiß (muss nicht stimmen) orientiert sich die Versicherung auch an dem gegenwärtigen Einkommen und nicht dem, was man mal an Geld erreichen kann.

    Oder liege ich hier verkehrt?

    Auf jeden Fall sind die nicht billig und für einen jungen Existenzgründer ein Kostenfaktor der gerne vor sich her geschoben wird.

    Ob das klug ist oder nicht , das ist nicht das Thema

    Gruß
    Klaus


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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 517478
    Datum29.10.2008 19:0982997 x gelesen
    Mahlzeit


    Geschrieben von Harald Hilpertseinen Sicherheitsbeauftragten,
    Ob das der richtige Ansprechpartner ist ? Aufgaben Sicherheitsbeauftragter

    Wie viele Feuerwehr haben überhaupt einen?

    Geschrieben von Harald Hilpertden Kreisbrandmeister für Sicherheit

    Wer ist denn das schon wieder ? Schade das das Saarland keine Kreisbrandkasper kennt..

    Geschrieben von Harald Hilpertdie Mitarbeiter der FUK zu fragen.

    Das klingt doch deutlich besser .. alternativ auch die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder einen Anwalt der sich damit auskennt...


    Mit kameradschaftlichem Gruß
    Florian Besch

    für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

    "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache."

    Marko Ramius

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen517481
    Datum29.10.2008 19:2182837 x gelesen
    Geschrieben von Harald HilpertBei auftretenden Fragen sollte man sich nicht scheuen, seinen Sicherheitsbeauftragten, den Kreisbrandmeister für Sicherheit oder die Mitarbeiter der FUK zu fragen.

    Auch ein Gespräch mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit des Trägers der Feuerwehr (i.d.R. also Stadt/Gemeinde) dürfte nicht verkehrt sein. Nur wundert euch nicht wenn dieser möglicherweise verwundert ist, daß die Fw was mit der Stadt/Gemeinde zu tun hat.

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
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    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen517539
    Datum29.10.2008 20:4282859 x gelesen
    Geschrieben von Klaus Bethge
    Oder liege ich hier verkehrt?


    Jap. Sie orientiert sich an der Summe, die man Versichert hat.


    Ging aber jetzt um Diejenigen, die eine solche Versicherung aufgrund von Vorschädigungen gar nicht erst abschließen können. So was soll es geben...

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorHara8ld 8H., Erfurt / Thüringen517560
    Datum29.10.2008 21:0883006 x gelesen
    Geschrieben von Florian BeschWer ist denn das schon wieder ? Schade das das Saarland keine Kreisbrandkasper kennt..

    Du hast recht!
    Schade dass Ihr im Saarland so was nicht habt!

    Der "Kreisbrandmeister für Sicherheit" (Bezeichnung in TH) leitetdie Sicherheitsbeauftragten an und stehen in allen Fragen auf diesem Gebiet zur Verfügung. Dazu sind sie besonders geschult.
    In den Ländern mit Feuerwehr-Unfallkassen (SH,HH,MV,NDS,SA,BB und TH) hat sich das bewährt. (andere Länder haben das teilweise auch!)

    Geschrieben von Florian BeschWie viele Feuerwehr haben überhaupt einen?

    Also nach §22 SGB VII jedes Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten!
    Feuerwehren sind im Sinne des SGB VII "Hilfeleistungsunternehmen". Bei der Anzahl nicht nur die Einsatzabteilung sondern auch die JF berücksichtigen.
    Danach müßte nahezu jede FF einen haben. Wenn nicht müßten gute Gründe vorliegen, warum geltendes Bundesrecht (SGB) nicht eingehalten wird.

    Die Aufgaben des "Sicherheitsbeauftragten in der Feuerwehr" können auf der Seite
    der FUK NDS (www.fuk.de) angesehen werden.

    Fachkraft für Arbeitssicherheit ist auch richtig, hab ich in der Aufzählung nur vergessen :-(


    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Harald



    Das ist meine private Meinung!
    Diese habe ich mir gebildet unter Nutzung der mir bisher zugänglichen Informationen.
    Ich bin bereit, meine Meinung zu ändern, aber nur aufgrund von überzeugenden Tatsachen, nicht jedoch wegen unbewiesener Behauptungen.

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 517563
    Datum29.10.2008 21:1482893 x gelesen
    Geschrieben von Harald Hilpert
    Der "Kreisbrandmeister für Sicherheit" (Bezeichnung in TH) leitetdie Sicherheitsbeauftragten an und stehen in allen Fragen auf diesem Gebiet zur Verfügung


    Aha.,, wieder was dazu gelernt..

    Geschrieben von Harald HilpertDazu sind sie besonders geschult.
    In wiefern?

    Und wo stehen sie in der "Hirachie"? Oder sind sie absolut nur beratend tätig?

    Geschrieben von Harald HilpertAlso nach §22 SGB VII jedes Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten!

    Mh.. ich weiß das .. oftmals sehen sich Feuerwehr aber nicht als Teil der Gemeinde..


    Mit kameradschaftlichem Gruß
    Florian Besch

    für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

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    Marko Ramius

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen517564
    Datum29.10.2008 21:1582794 x gelesen
    Geschrieben von Harald HilpertAlso nach §22 SGB VII jedes Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten!
    Feuerwehren sind im Sinne des SGB VII "Hilfeleistungsunternehmen". Bei der Anzahl nicht nur die Einsatzabteilung sondern auch die JF berücksichtigen.


    Das Unternehmen als solches ist der Träger der Feuerwehr und nicht die Feuerwehr selbst.

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 517568
    Datum29.10.2008 21:1682934 x gelesen
    Geschrieben von Marc DickeyDas Unternehmen als solches ist der Träger der Feuerwehr und nicht die Feuerwehr selbst.

    Dann ist in den meisten Fällen damit zu rechnen das das ein Sachbearbeiter für Kindergarten, Feuerwehr und wasweißich in Personalunion macht ..


    Mit kameradschaftlichem Gruß
    Florian Besch

    für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

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    Marko Ramius

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 517572
    Datum29.10.2008 21:2682784 x gelesen
    Geschrieben von Harald Hilpert
    Die Aufgaben des "Sicherheitsbeauftragten in der Feuerwehr" können auf der Seite
    der FUK NDS (www.fuk.de) angesehen werden.


    Mit einer sehr netten Broschüre übrigens..

    aber über Beratungen über Leistungen nach SGB hab ich dort nichts gefunden :-)


    Mit kameradschaftlichem Gruß
    Florian Besch

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    Marko Ramius

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    AutorHara8ld 8H., Erfurt / Thüringen517575
    Datum29.10.2008 21:2782760 x gelesen
    Geschrieben von Florian BeschIn wiefern?

    Und wo stehen sie in der "Hirachie"? Oder sind sie absolut nur beratend tätig?


    Die KBMS werden durch die Feuerwehr-Unfallkasse in Zwei-Tages-Seminaren zu aktuellen Problemen geschult. (sowohl technische Fragen, als auch Recht usw.)
    Das bringen sie dann in die Feuerwehren im Landkreis.

    Die KBMS haben keine anderen Rechte oder Pflichten wie die Sicherheitsbeauftragten auch. Sie "beraten" nur und wirken als Multiplikatoren.


    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Harald



    Das ist meine private Meinung!
    Diese habe ich mir gebildet unter Nutzung der mir bisher zugänglichen Informationen.
    Ich bin bereit, meine Meinung zu ändern, aber nur aufgrund von überzeugenden Tatsachen, nicht jedoch wegen unbewiesener Behauptungen.

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    AutorHara8ld 8H., Erfurt / Thüringen517577
    Datum29.10.2008 21:3082803 x gelesen
    Geschrieben von Marc DickeyDas Unternehmen als solches ist der Träger der Feuerwehr und nicht die Feuerwehr selbst.

    Ja, so kann man das (bei Euch) sehen.

    Die Unfallversicherungsträger (hier FUK) hat aber die Möglichkeit, im Rahmen der Satzung Recht zu setzen. Und bei uns ist das Hilfeleistungsunternehmen die FF.


    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Harald



    Das ist meine private Meinung!
    Diese habe ich mir gebildet unter Nutzung der mir bisher zugänglichen Informationen.
    Ich bin bereit, meine Meinung zu ändern, aber nur aufgrund von überzeugenden Tatsachen, nicht jedoch wegen unbewiesener Behauptungen.

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen517591
    Datum29.10.2008 21:5982971 x gelesen
    Geschrieben von Harald HilpertDie Unfallversicherungsträger (hier FUK) hat aber die Möglichkeit, im Rahmen der Satzung Recht zu setzen. Und bei uns ist das Hilfeleistungsunternehmen die FF.

    Man betrachtet also die Feuerwehr getrennt?

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorHara8ld 8H., Erfurt / Thüringen517770
    Datum30.10.2008 15:4482823 x gelesen
    Geschrieben von Marc DickeyMan betrachtet also die Feuerwehr getrennt?

    Ja! Genau so ist es.

    Dazu gibt es in der Satzung einen Paragraphen:
    § 26 Sicherheitsbeauftragte

    (1) Feuerwehren mit mehr als 20 Beschäftigten haben einen Sicherheitsbeauftragten zu bestellen. Als Beschäftigte gelten auch die nach § 2 Abs. 1 Nr. 12 SGB VII genannten Personen. In den Unfallverhütungsvorschriften wird die Zahl der Sicherheitsbeauftragten unter Berücksichtigung der in den Unternehmen für Leben und Gesundheit der Versicherten bestehenden arbeitsbedingten Gefahren und der Zahl der Beschäftigten bestimmt (§ 15 Abs. 1 Nr. 7 SGB VII).

    (2) Die Sicherheitsbeauftragten haben die Träger des Brandschutzes bei den Maßnahmen zur
    Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu unterstützen.

    (3) Sie haben sich insbesondere fortlaufend von dem Vorhandensein und der ordnungsgemäßen
    Benutzung der vorgeschriebenen Schutzvorrichtungen und persönlichen Schutzausrüstungen
    zu überzeugen und den Träger des Brandschutzes auf Unfall- und Gesundheitsgefahren
    für die Versicherten aufmerksam zu machen (§ 22 Abs. 2 SGB VII).

    (4) Die Sicherheitsbeauftragten dürfen wegen der Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben
    nicht benachteiligt werden (§ 22 Abs. 3 SGB VII).

    Damit wird sichergestellt, dass der Sicherheitsbeauftragte der Feuerwehr sich "nur" um feuerwehrrelevante Fragen kümmern muss. Das ist fachlich besser als wenn der Sicherheitsbeauftragte der Gemeinde dass mitmachen muss. Der braucht Breitbandwissen vom Kindergarten über die Verwaltung zum Bauhof, Friedhofswesen usw.

    In größeren Firmen gibt es doch auch für verschiedene Bereiche einzelne Sicherheitsbeauftragte.
    Warum sollte das in der "Firma" Gemeinde nicht so sein?


    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Harald



    Das ist meine private Meinung!
    Diese habe ich mir gebildet unter Nutzung der mir bisher zugänglichen Informationen.
    Ich bin bereit, meine Meinung zu ändern, aber nur aufgrund von überzeugenden Tatsachen, nicht jedoch wegen unbewiesener Behauptungen.

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    AutorKai 8P., Braunschweig / Niedersachsen517802
    Datum30.10.2008 17:5382900 x gelesen
    Geschrieben von Harald HilpertIch gebe gern zu, dass der Text nicht unbedingt als Trivialliteratur zu lesen ist. Aber das ist nun mal so bei den Texten, die Rechte und Leistungen haargenau beschreiben müssen, weil sie gegebenenfalls als Grundlage für eine Klage beim Sozialgericht dienen sollen.

    Bei auftretenden Fragen sollte man sich nicht scheuen, seinen Sicherheitsbeauftragten, den Kreisbrandmeister für Sicherheit oder die Mitarbeiter der FUK zu fragen.

    Mit kameradschftlichen Grüßen

    Harald


    Schön, und was ist bei meinem Fall mit dem Architekten? Was ist mit dem Autoverkäufer? Da glaubt doch wohl niemand, dass man die versäumten Provisionen auch nur ansatzweise erstattet bekommt...Und darum ging es mir!

    Gruß
    Kai



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    AutorKai 8P., Braunschweig / Niedersachsen517803
    Datum30.10.2008 17:5882934 x gelesen
    Geschrieben von Harald HilpertGeschrieben von ---Kai Probst, Braunschweig---
    Die Versicherung zahlt immer nur den Satz, der im Vertrag steht. Was machst Du z.B., wenn ein Architekt zum Feuerwehreinsatz fährt, verunglückt und im Koma 3 Monate zubringt? Drei Tage vor dem Einsatz hat er einen Millionenauftrag angenommen....Provision mehrere 100.000 €. Was zahlt da die Versicherung als Verdienstausfall?



    Hallo Forum,
    leider stelle ich fest, dass einige Meinungsäußerungen auf unzureichende Sachkenntnis schließen lassen.

    Harald


    Wieso? Du hast doch selbst geschrieben, dass die Versicherung nur aufgrund des Vertrages eine Summe erstattet, deren Konditionen im Vertrag selbst geregelt sind. Wie wird das "Höchstjahresarbeitsverdienst" definiert? Sind da Provisionen enthalten? Ist es das gemittelte Entgelt bei abhän. Beschäftigten,/Gehalt/Umsatz bei Selbstständigen?

    Gruß
    Kai



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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio517805
    Datum30.10.2008 18:0582917 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Kai ProbstSchön, und was ist bei meinem Fall mit dem Architekten? Was ist mit dem Autoverkäufer? Da glaubt doch wohl niemand, dass man die versäumten Provisionen auch nur ansatzweise erstattet bekommt...Und darum ging es mir!

    Die gesetzliche Sozialversicherung soll im Falle der Arbeitsunfähigkeit als Folge eines Arbeitsunfalls verhindern, dass der Versicherte völlig ohne Geld dasteht. Es ist nicht Sinn und Zweck der Sozialversicherung entgangene Gewinne zu ersetzen (das tut auch die Krankenversicherung nicht).
    Beim (selbständigen) Architekten berechnet sich das Verletztengeld aus dem Arbeitseinkommen, das im Kalenderjahr zuvor erzielt wurde. Nachweis ist der Einkommensteuerbescheid.
    Bei Versicherten mit unregelmäßigem Einkommen (da brauchts keinen Autoverkäufer, das trifft schon jeden Akkordarbeiter) ist die Bemessungsgrundlage des Bruttoeinkommen der letzten drei Monate vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit.


    MkG,
    Christi@n

    -------------------------------------------------
    Fumus ignem

    - This is my very own opinion... -

    "Der Angriffstrupp rüstet sich aus, geht (Truppführer immer rechts) vom Druckstutzen der Pumpe 35 Schritt (bzw. eine B- und C-Schlauchlänge) vor und tritt einen Schritt nach links. Der Truppmann setzt die Kübelspritze ab und legt auf deren Deckel das Brechwerkzeug. Der Truppführer stellt die Axt mit dem Stiel auf den Boden, die Schneide zeigt nach vorn. Der Truppführer des Angriffstrupps meldet dem Gruppenführer durch Zuruf "Angriffstrupp zur Stelle" (Heimberg-Fuchs: Die Ausbildung der Feuerwehren, 1947)

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    AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen517848
    Datum30.10.2008 19:4382737 x gelesen
    Geschrieben von Kai ProbstWieso? Du hast doch selbst geschrieben, dass die Versicherung nur aufgrund des Vertrages eine Summe erstattet, deren Konditionen im Vertrag selbst geregelt sind. Wie wird das "Höchstjahresarbeitsverdienst" definiert? Sind da Provisionen enthalten? Ist es das gemittelte Entgelt bei abhän. Beschäftigten,/Gehalt/Umsatz bei Selbstständigen?

    Hallo,
    das ist in den meisten Fällen über Höchstgrenzen in den Satzungen der FUK geregelt. So etwas gibt es nicht nur im Krankheitsfall, sondern auch für Lohnfortzahlungen im Einsatzfall oder bei Besuch der Feuerwehrschule.
    Das ist aber nichts neues, das wurde bei uns schon vor 15 Jahren im Zugführerlehrgang in den Rechtsgrundlagen gelehrt.

    Gruß
    Heinrich


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    AutorHara8ld 8H., Erfurt / Thüringen517874
    Datum30.10.2008 20:2782820 x gelesen
    Hallo Kai,

    hier ist was durcheinander gekommen!
    Mein Beitrag begann mit "Hallo Forum", das vorhergehende war das Zitat.

    also:
    Eine private Versicherung zahlt nur das, was vertraglich vereinbart ist.

    In der gesetzlichen Unfallversicherung funktioniert das anders:
    Dort geht es nach dem tatsächlichen Verdienst, wobei es die Regelungen zum "Mindestjahresarbeitsverdienst" und "Höchstjahresarbeitsverdienst" (HJAV) nach §85 SGB VII gibt.

    Bei uns in TH ist der HJAV "das dreifache der Bezugsgröße". Die Bezugsgröße wird durch den Bund in der Mitte eines jeden Jahres neu errechnet und gilt für die gesamte Sozialversicherung.

    Der Mindest-JAV wird z. B. dann gebraucht, wenn ein 1-EURO-Jobber einen Unfall hatte. Seine Leistungen werden dann so brechnet, als ob er den Midest-JAV hätte.

    Leider kann man im Forum nicht alle Fassetten der Berechnung darstellen. Schau mal bei eurer FUK auf www.fuk.de nach (Satzung, Mehrleistungsrichtlinien usw.) oder frag dort mal an.


    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Harald



    Das ist meine private Meinung!
    Diese habe ich mir gebildet unter Nutzung der mir bisher zugänglichen Informationen.
    Ich bin bereit, meine Meinung zu ändern, aber nur aufgrund von überzeugenden Tatsachen, nicht jedoch wegen unbewiesener Behauptungen.

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    AutorHara8ld 8H., Erfurt / Thüringen517883
    Datum30.10.2008 21:0582779 x gelesen
    Hier stehts:

    http://www.fuk.de/pdf-dl.php?id=277&type=1



    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Harald



    Das ist meine private Meinung!
    Diese habe ich mir gebildet unter Nutzung der mir bisher zugänglichen Informationen.
    Ich bin bereit, meine Meinung zu ändern, aber nur aufgrund von überzeugenden Tatsachen, nicht jedoch wegen unbewiesener Behauptungen.

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    AutorKai 8P., Braunschweig / Niedersachsen517971
    Datum31.10.2008 09:3382718 x gelesen
    Geschrieben von Christi@n PannierDie gesetzliche Sozialversicherung soll im Falle der Arbeitsunfähigkeit als Folge eines Arbeitsunfalls verhindern, dass der Versicherte völlig ohne Geld dasteht. Es ist nicht Sinn und Zweck der Sozialversicherung entgangene Gewinne zu ersetzen (das tut auch die Krankenversicherung nicht).
    Beim (selbständigen) Architekten berechnet sich das Verletztengeld aus dem Arbeitseinkommen, das im Kalenderjahr zuvor erzielt wurde. Nachweis ist der Einkommensteuerbescheid.
    Bei Versicherten mit unregelmäßigem Einkommen (da brauchts keinen Autoverkäufer, das trifft schon jeden Akkordarbeiter) ist die Bemessungsgrundlage des Bruttoeinkommen der letzten drei Monate vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit.


    Und da gibt es keine Höchstgrenzen, was gezahlt werden kann?

    Gruß
    Kai



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    AutorKai 8P., Braunschweig / Niedersachsen517973
    Datum31.10.2008 09:3882764 x gelesen
    Geschrieben von Heinrich BrinkmannHallo,
    das ist in den meisten Fällen über Höchstgrenzen in den Satzungen der FUK geregelt. So etwas gibt es nicht nur im Krankheitsfall, sondern auch für Lohnfortzahlungen im Einsatzfall oder bei Besuch der Feuerwehrschule.
    Das ist aber nichts neues, das wurde bei uns schon vor 15 Jahren im Zugführerlehrgang in den Rechtsgrundlagen gelehrt.


    Als gut verdienender Selbstständiger (wie mein ehemaliger Nachbar, Architekt) wären die Grenzen dann bestimmt schnell erreicht...Wie hoch ist denn die Grenze? Bei Lohnfortzahlung im Krankheitsfall war mir die Grenze schon bekannt.
    Gruß
    Kai



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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio518070
    Datum31.10.2008 14:0882851 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Kai ProbstUnd da gibt es keine Höchstgrenzen, was gezahlt werden kann?

    Doch, gibt es.
    Wobei teilweise - gerade im Feuerwehrbereich - Zusatzversicherungen bestehen, die höhere Beträge ermöglichen.


    MkG,
    Christi@n

    -------------------------------------------------
    Fumus ignem

    - This is my very own opinion... -

    "Der Angriffstrupp rüstet sich aus, geht (Truppführer immer rechts) vom Druckstutzen der Pumpe 35 Schritt (bzw. eine B- und C-Schlauchlänge) vor und tritt einen Schritt nach links. Der Truppmann setzt die Kübelspritze ab und legt auf deren Deckel das Brechwerkzeug. Der Truppführer stellt die Axt mit dem Stiel auf den Boden, die Schneide zeigt nach vorn. Der Truppführer des Angriffstrupps meldet dem Gruppenführer durch Zuruf "Angriffstrupp zur Stelle" (Heimberg-Fuchs: Die Ausbildung der Feuerwehren, 1947)

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    AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen518198
    Datum01.11.2008 13:4182621 x gelesen
    Geschrieben von Kai ProbstWie hoch ist denn die Grenze? Bei Lohnfortzahlung im Krankheitsfall war mir die Grenze schon bekannt.

    Für den Bereich, den die FUK abdeckt, müsstest du dort mal nachfragen, ob es das dort auch Online gibt, weiß ich nicht. Für den Bereich Lohnausfall wegen Einsatz / Fortbildung an LFS wird das die Gemeinde wissen, es wird dort in einer Satzung stehen.

    Gruß
    Heinrich


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    AutorHara8ld 8H., Erfurt / Thüringen518552
    Datum02.11.2008 21:4482624 x gelesen
    Geschrieben von Kai ProbstWie hoch ist denn die Grenze?
    Schau doch noch mal unter dem Link nach, mit dem ich dir neulich geantwortet habe.
    Dort ist für die FUK Niedersachsen alles erläutert.


    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Harald



    Das ist meine private Meinung!
    Diese habe ich mir gebildet unter Nutzung der mir bisher zugänglichen Informationen.
    Ich bin bereit, meine Meinung zu ändern, aber nur aufgrund von überzeugenden Tatsachen, nicht jedoch wegen unbewiesener Behauptungen.

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     04.08.2008 15:49 ., Bad Hersfeld
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     06.08.2008 23:19 Adol7f H7., Rosenheim
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     05.08.2008 13:47 ., Bad Hersfeld
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     07.08.2008 18:48 Pete7r L7., Flöha
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     06.08.2008 01:25 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
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     02.10.2008 10:17 Dani7el 7W., Quirla
     02.10.2008 10:22 Stef7an 7B., Alpen/Aachen
     02.10.2008 10:31 Dani7el 7W., Quirla
     02.10.2008 10:40 Thom7as 7K., Hermeskeil
     02.10.2008 10:43 ., Bad Hersfeld
     02.10.2008 17:24 Denn7is 7E., Menden
     02.10.2008 17:33 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
     06.10.2008 20:15 Dani7el 7W., Quirla
     06.10.2008 21:02 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
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     07.10.2008 22:14 Klau7s B7., Isernhagen
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     06.10.2008 20:17 Dani7el 7W., Quirla
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     06.10.2008 20:11 Dani7el 7W., Quirla
     06.10.2008 21:00 ., Bad Hersfeld
     02.10.2008 15:59 ., Braunschweig
     02.10.2008 17:17 ., Bad Hersfeld
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     07.10.2008 22:28 ., Bad Hersfeld
     08.10.2008 09:34 ., Braunschweig
     06.10.2008 20:21 Dani7el 7W., Quirla
     07.10.2008 22:23 ., Braunschweig
     28.10.2008 19:06 Hara7ld 7H., Erfurt
     28.10.2008 22:12 Klau7s B7., Isernhagen
     28.10.2008 22:20 Chri7sti7an 7F., Wernau
     28.10.2008 22:24 Klau7s B7., Isernhagen
     28.10.2008 22:32 ., Bad Hersfeld
     28.10.2008 22:39 Klau7s B7., Isernhagen
     29.10.2008 20:42 ., Bad Hersfeld
     29.10.2008 19:09 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     29.10.2008 21:08 Hara7ld 7H., Erfurt
     29.10.2008 21:14 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     29.10.2008 21:27 Hara7ld 7H., Erfurt
     29.10.2008 21:15 ., Bad Hersfeld
     29.10.2008 21:16 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     29.10.2008 21:30 Hara7ld 7H., Erfurt
     29.10.2008 21:59 ., Bad Hersfeld
     30.10.2008 15:44 Hara7ld 7H., Erfurt
     29.10.2008 21:26 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     29.10.2008 19:21 ., Bad Hersfeld
     30.10.2008 17:53 ., Braunschweig
     30.10.2008 18:05 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
     31.10.2008 09:33 ., Braunschweig
     31.10.2008 14:08 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
     30.10.2008 17:58 ., Braunschweig
     30.10.2008 19:43 Hein7ric7h B7., Osnabrück
     31.10.2008 09:38 ., Braunschweig
     01.11.2008 13:41 Hein7ric7h B7., Osnabrück
     02.11.2008 21:44 Hara7ld 7H., Erfurt
     30.10.2008 20:27 Hara7ld 7H., Erfurt
     30.10.2008 21:05 Hara7ld 7H., Erfurt
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