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Thema | Wehrführer/Stadtverordneter | 43 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Autor | Marc8 W.8, Schönewalde / Brandenburg | 501206 | |||
Datum | 07.08.2008 07:31 | 11282 x gelesen | |||
Hallo. Welche Vorteile/Nachteile gibt es, wenn ein Stadt,-Amts,-Gemeindewehrführer gleichzeitig im Parlament als Stadtverordneter/Abgeordneter arbeitet? Ist diese Personalunion gar ausgeschlossen? Welche Erfahrungen habt ihr gemacht? MFG Marc Wille | |||||
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Autor | Oliv8er 8S., Berlin / Berlin | 501207 | |||
Datum | 07.08.2008 07:40 | 8870 x gelesen | |||
In BB ist so einiges fragwürdig. ;-) Ich würde sagen, es gibt da Pro und Contra. Für mich wäre diese Kombination definitiv ausgeschlossen, da hier ganz klar Konflikte entstehen können/werden. Das Thema Neu-/Ersatzbeschaffungen wäre da ein Beispiel. Für die Kommune verpflichtet Finanzmittel einzusparen - oder für die teure Fw ausgeben? Bedarfsabwägung? Alles sehr fragwürdig. Oliver Steinbeck | |||||
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Autor | Jörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 501208 | |||
Datum | 07.08.2008 07:56 | 8665 x gelesen | |||
Geschrieben von Oliver SteinbeckFür die Kommune verpflichtet Finanzmittel einzusparen - oder für die teure Fw ausgeben? Wenn es "rechtliche Vorgaben" gibt. Feuerwehr wird auch in Brandenburg eine Pflicht- und keine Kann-Aufgabe sein, oder? Gruß Jörg Wir können alles, außer unseren Rettungsdienst vernünftig organisieren. | |||||
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Autor | Jörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 501210 | |||
Datum | 07.08.2008 08:00 | 8650 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc WilleWelche Vorteile/Nachteile gibt es, wenn ein Stadt,-Amts,-Gemeindewehrführer gleichzeitig im Parlament als Stadtverordneter/Abgeordneter arbeitet? Es hat z.B. den Vorteil, dass ggf. einer mit "Sachverstand" in einem Gremium mitarbeiten kann. Ist diese Personalunion gar ausgeschlossen? Wüßte nicht, was dagegen sprechen könnte. Gruß Jörg Wir können alles, außer unseren Rettungsdienst vernünftig organisieren. | |||||
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Autor | Oliv8er 8S., Berlin / Berlin | 501213 | |||
Datum | 07.08.2008 08:03 | 8594 x gelesen | |||
Geschrieben von Jörg AndersWenn es "rechtliche Vorgaben" gibt. Feuerwehr wird auch in Brandenburg eine Pflicht- und keine Kann-Aufgabe sein, oder? Nur meine persönliche Anmerkung und Erfahrung: Kann-Aufgabe. Rechtlich natürlich Pflicht-Aufgabe. Oliver Steinbeck | |||||
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Autor | Jörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 501215 | |||
Datum | 07.08.2008 08:09 | 8587 x gelesen | |||
Geschrieben von Oliver SteinbeckNur meine persönliche Anmerkung und Erfahrung: Jep, ist hier ja auch nicht anders. Gruß Jörg Wir können alles, außer unseren Rettungsdienst vernünftig organisieren. | |||||
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Autor | Oliv8er 8S., Berlin / Berlin | 501216 | |||
Datum | 07.08.2008 08:13 | 8578 x gelesen | |||
Aber auch so ausgeprägt? Das bezweifele ich. Oliver Steinbeck | |||||
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Autor | Bern8d S8., Münchberg-Mechlenreuth / Bayern. Wo sonst? | 501218 | |||
Datum | 07.08.2008 08:20 | 8574 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc WilleWelche Vorteile/Nachteile gibt es, wenn ein Stadt,-Amts,-Gemeindewehrführer gleichzeitig im Parlament als Stadtverordneter/Abgeordneter arbeitet? Bitte beachten: ein Gemeinderat ist kein Parlament (Legislative) im eigentlichen Sinne, sondern ein Verwaltungsorgan (Executive), Wikipedia ist dein Freund Geschrieben von Marc Wille Ist diese Personalunion gar ausgeschlossen? In Bayern jedenfalls nicht, allein in meiner Kommune hocken sechs Feuerwehrler im Stadtrat, davon drei ex-Kommandanten, einer war sogar KBM. Grüße vom Forumsstadtrat :-) Bernd | |||||
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Autor | Thor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern | 501221 | |||
Datum | 07.08.2008 08:22 | 8623 x gelesen | |||
Servus, Geschrieben von Bernd Schaller In Bayern jedenfalls nicht, allein in meiner Kommune hocken sechs Feuerwehrler im Stadtrat, davon drei ex-Kommandanten, einer war sogar KBM. Ich verkneife mir meinen Kommentar ;-) Soll auf jeden Fall nicht unüblich sein.... Schönen Gruss Thorsten Schlotter -- Mein Beitrag --- Meine persönliche Meinung --- | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Isselburg / NRW | 501225 | |||
Datum | 07.08.2008 08:42 | 8505 x gelesen | |||
Hallo, ein solcher Fall war bei uns jahrelang der Fall. Unser letzter Wehrleiter (LdF) war bzw. ist immer noch im Stadtrat. Gruß Michael Was den Inhalt meiner Beiträge betrifft, geben diese nur meinen eigenen aktuellen Kenntnisstand und damit resultierend meine eigene, persönliche Meinung wieder. Einige Beiträge sind veraltet, andere müssen im richtigen Kontext des gesamten Themas betrachtet werden. Für fehlerhafte oder verwirrende Darstellung oder Äußerungen, die Fehlinterpretationen zulassen, bitte ich bereits im Voraus um Entschuldigung und bitte ebenfalls mich zeitgemäß darüber zu unterrichten um einen gegebenenfalls erregten Irrtum augenblicklich abstellen zu können. | |||||
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Autor | Frie8dhe8lm 8W., Hüllhorst / NRW | 501233 | |||
Datum | 07.08.2008 09:00 | 8473 x gelesen | |||
Bei uns sitzt der EX-Ldf. auch im Gemeinderat ,ist bei uns nicht gerade ein Vorteil !!!!! | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 501240 | |||
Datum | 07.08.2008 09:17 | 8526 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc WilleIst diese Personalunion gar ausgeschlossen? Das ist -zumindest dann wenn sie auch noch Ehrenbeamte sind- eine interessante Frage. Wird aber auf das Bundesland ankommen. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Oliv8er 8S., Berlin / Berlin | 501241 | |||
Datum | 07.08.2008 09:19 | 8453 x gelesen | |||
Vom logischen her sehe ich hier einen nicht unerheblichen Interessenkonflikt. Oliver Steinbeck | |||||
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Autor | Hart8mun8d F8., Emsland / Niedersachsen | 501246 | |||
Datum | 07.08.2008 09:33 | 8377 x gelesen | |||
Bereits aus den bisherigen Beiträgen geht klar hervor, dass dieses doppelte Ehrenamt mindestens 2 Seiten hat. Früher oder später wird der Amtsinhaber ganz sicher in Entscheidungs- und Gewissenskonflikte kommen. Dabei geht es nicht " n u r " um Beschaffungen. Zwar sind sowohl der Wehführer als auch der Stadtverordnete (per Eid) Ihrem Gewissen verpflichtet - der Stadtverordnete unterliegt aber möglicherweise auch der Partei- Windrichtung. Unsere Kanzlerin sagt immer so schön: "Die Vorteile müssen die Nachteile überwiegen" - aber das nützt hier nichts, weil das nicht gegeneinander abzuwägen ist. Unbestreitbare Vorteile können nicht gegen die Nachteile aufgewogen werden. Der Wehrführer muss sich entscheiden zwischen Entweder Oder! Selbst "normale" Feuerwehrangehörige in Parlamenten kommen in Entscheidungskonflikte und können sogar kontraproduktiv für die Gesamtwehr sein. Übrigens: Auch Wehrführer in Ruhe müssen nicht unbedingt hilfreich in einem Parlament sein, es sei denn sie haben weiterhin einen guten und engen Kontakt zur Feuerwehr und ganz besonders zur Wehrführung und sie müssen unbedingt auf neuestem Feuerwehr- Sachverstand sein. mit eigenen Erfahrungen Hartmund Demokratie ist immer auch - die Meinung des Andersdenkenden respektieren. | |||||
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Autor | Bern8d S8., Münchberg-Mechlenreuth / Bayern. Wo sonst? | 501247 | |||
Datum | 07.08.2008 09:49 | 8410 x gelesen | |||
Geschrieben von Oliver SteinbeckVom logischen her sehe ich hier einen nicht unerheblichen Interessenkonflikt. Inwiefern? | |||||
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Autor | Oliv8er 8S., Berlin / Berlin | 501248 | |||
Datum | 07.08.2008 09:52 | 8405 x gelesen | |||
Siehe das 2. posting. Oliver Steinbeck | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 501250 | |||
Datum | 07.08.2008 09:55 | 8422 x gelesen | |||
Fällt mir gerade ein: Hatten wir hier nicht mal vor 1-2 Jahren einen Feuerwehrverein, der mit eigener Liste zur Kommunalwahl angetreten war? Hab da irgendwas in Erinnerung. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Bern8d S8., Münchberg-Mechlenreuth / Bayern. Wo sonst? | 501253 | |||
Datum | 07.08.2008 10:05 | 8406 x gelesen | |||
Geschrieben von Oliver SteinbeckSiehe das 2. posting. Da gäbe es aber, zumindest bei uns in Bayern, die Möglichkeit, wegen persönlicher Beteiligung die betreffende Person von der Abstimmung auszuschließen. Ist aber bei Feuerwehrsachen meiner Erinnerung nach nicht der Fall. Kenne übrigens keine bayerische Gemeinde, in der kein Feuerwehrler im Gemeinderat sitzt. Vielleicht in Großstädten. In kleineren Kommunen ist das aber Gang und Gäbe. Grüße Bernd | |||||
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Autor | Oliv8er 8S., Berlin / Berlin | 501255 | |||
Datum | 07.08.2008 10:09 | 8399 x gelesen | |||
Unsere Politiker sitzen ja auch teilweise in Aufsichtsräten. Sei's drum. So kann's nichts werden. Oliver Steinbeck | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 501262 | |||
Datum | 07.08.2008 10:18 | 8479 x gelesen | |||
Ich sehe den Interessenkonflikt erst dann, wenn der Rat derart inkompetent ist, dass er sich gerne das größtmögliche rote Auto kaufen möchte. Dann taugt er aber auch als FF-Führungskraft nicht. Ein normaler FA mit gesundem Menschenverstand kann eine sehr gute Ergänzung im Rat sein. Zum Interessenkonflikt: Wer befangen ist setzt erhebt sich von seinem Stuhl und setzt sich nach hinten in den Besucherraum, bzw. geht vor die Tür. I.d.R. muss man das (zumindest bei uns) den Leuten auch nicht mal mehr sagen, die machen das selbsttätig. Wenn du bei FAs Probleme siehst, dann geh ich meinen Gemeinderat für dich mal kurz durch: - Leiter örtliches Bauunternehmen (Bauvorhaben...) - Leiter örtliche Zimmerei (Bauvorhaben...) - Leiter örtlicher Supermarkt (den interessiert auch was sich so alles im Gemeindekern ansiedelt) - 2x örtliche Landwirte (Bauplätze...) - örtlicher Architekt, der auch schon mal Pläne für die Gemeinde macht - Abteilungsleiter Bauhof (vgl. FF) Ich glaube das waren so die schönsten Beispiele aus unserem GR. Da würde mir ein LdF jetzt keine Angst machen. Gruß, Markus Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer (Antoine de Saint-Exupery) | |||||
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Autor | Oliv8er 8S., Berlin / Berlin | 501263 | |||
Datum | 07.08.2008 10:19 | 8318 x gelesen | |||
Es muss ja auch nicht immer schlecht sein. Wie ich bereits schrieb: Pro und Contra. Oliver Steinbeck | |||||
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Autor | Dirk8 H.8, Schlotheim / Thüringen | 501265 | |||
Datum | 07.08.2008 10:20 | 8368 x gelesen | |||
In unserem Nachbardorf ist der Wehrleiter gleichzeitig Bürgermeister. Gruss aus Thüringen | |||||
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Autor | Bern8d S8., Münchberg-Mechlenreuth / Bayern. Wo sonst? | 501266 | |||
Datum | 07.08.2008 10:24 | 8342 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus WeberIch sehe den Interessenkonflikt erst dann, wenn der Rat derart inkompetent ist, dass er sich gerne das größtmögliche rote Auto kaufen möchte. Dann taugt er aber auch als FF-Führungskraft nicht. Ein normaler FA mit gesundem Menschenverstand kann eine sehr gute Ergänzung im Rat sein. *Zustimm* Ist bei uns ähnlich. Ich selbst mußte auch schon 2x raus. Ist übrigens auch in der BayGO so festgelegt. Bernd | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 501267 | |||
Datum | 07.08.2008 10:26 | 8345 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernd SchallerIst bei uns ähnlich. Ich selbst mußte auch schon 2x raus. Ist übrigens auch in der BayGO so festgelegt. Müsste auch in unserer GO stehen, sagt einem aber auch der Anstand - und wenn es der nicht tut machts der BM. ;-) Gruß, Markus Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer (Antoine de Saint-Exupery) | |||||
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Autor | Manf8red8 K.8, Löwenstein / BaWü | 501285 | |||
Datum | 07.08.2008 11:23 | 8331 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus- Abteilungsleiter Bauhof (vgl. FF) | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 501287 | |||
Datum | 07.08.2008 11:25 | 8339 x gelesen | |||
Abteilungsleiter Bauhof. In diesem Fall der Wassermeister. Also nicht der Leiter des Bauhofs. Gruß, Markus Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer (Antoine de Saint-Exupery) | |||||
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Autor | Timo8 L.8, Langerwehe / NRW | 501295 | |||
Datum | 07.08.2008 11:36 | 8416 x gelesen | |||
Hallo Forum, als persönlich betroffener, kann ich nur sagen, dass ich bis heute mit der Doppelfunktion keinerlei negative Erfahrungen gemacht habe. Im Gegenteil! Einen möglichen Gewissens-Konflikt sehe ich ehrlich gesagt nicht. Insbesondere dann nicht, wenn die Feuerwehr realistische und angemessene Forderungen stellt und der Rat sich seiner Verantwortung auch bewußt ist. Ich würde sogar behaupten, dass beide Seiten, also Rat und Feuerwehr von der Doppelfunktin profitieren. Bevor ich stellv. LdF wurde hat die Verwaltung zur Sicherheit geprüft bzw. prüfen lassen, ob es hier rechliche Probleme geben könnte. Das ist nicht der Fall! Was die Befangenheit anbetrifft: auch das haben wir - bzw. die Verwaltung - prüfen lassen. Eine Befangenheit wenn Feuerwehr-Angelegenheit auf der Tagesordnung stehen ist nicht gegeben! Gruß Timo | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 501310 | |||
Datum | 07.08.2008 12:18 | 8351 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus WeberAbteilungsleiter Bauhof. In diesem Fall der Wassermeister. Also nicht der Leiter des Bauhofs. Sollte eigentlich ein Hinderungsgrund nach GemO sein... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 501313 | |||
Datum | 07.08.2008 12:23 | 8300 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Christian Fischer Sollte eigentlich ein Hinderungsgrund nach GemO sein... Dann darf ein - Angehöriger der Kreisverwaltung kein kreistagsbageordneter - ein Landesbeamter kein Landtagsabgeordneter - Bundesbeamter kein Bundestagsabgeordneter werden? Erscheint mir etwas merkwürdig oder? Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 501315 | |||
Datum | 07.08.2008 12:26 | 8396 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas EdelmannErscheint mir etwas merkwürdig oder? §29 GemO Ba-Wü (Hinderungsgründe) "(1) Gemeinderäte können nicht sein 1. a) Beamte und Angestellte der Gemeinde, ..." Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Fran8k B8., Roßtal / Bayern | 501316 | |||
Datum | 07.08.2008 12:32 | 8403 x gelesen | |||
Etwas anders in Bayern: Art. 31 Abs. 3 BayGO Ehrenamtliche Bürgermeister oder ehrenamtliche Gemeinderatsmitglieder in einer Gemeinde können nicht sein: Beamte und leitende oder hauptberufliche Angestellte dieser Gemeinde, Beamte und leitende oder hauptberufliche Angestellte einer Verwaltungsgemeinschaft, der die Gemeinde angehört, leitende Beamte und leitende Angestellte von juristischen Personen oder sonstigen Organisationen des öffentlichen oder privaten Rechts, an denen die Gemeinde mit mehr als 50 v.H. beteiligt ist; eine Beteiligung am Stimmrecht genügt, Beamte und Angestellte der Rechtsaufsichtsbehörde, die unmittelbar mit Fragen der Rechtsaufsicht befaßt sind, ausgenommen der gewählte Stellvertreter des Landrats. Bezieht sich also nur auf Leitende Beamte und Angestellt. Arbeiter waren mal ganz außen vor. Inwieweit sich das nun mit den Beschäftigten (nach dem neuen Tarifrecht) ändert, wird man sehen. Gruß Frank | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 501321 | |||
Datum | 07.08.2008 12:48 | 8296 x gelesen | |||
Geschrieben von Frank BauerBeamte und leitende oder hauptberufliche Angestellte dieser Gemeinde, Werden in Bayern die Kommandanten zu Ehrenbeamten ernannt? Geschrieben von Frank Bauer Bezieht sich also nur auf Leitende Beamte und Angestellt. Nö, bezieht sich auf: - Beamte - Leitende Angestellte (auch wenn nur nebenamtlich) - hauptberufliche Angestellte MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Thor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern | 501324 | |||
Datum | 07.08.2008 12:49 | 8322 x gelesen | |||
Servus, Geschrieben von Marc Dickey Werden in Bayern die Kommandanten zu Ehrenbeamten ernannt? | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 501332 | |||
Datum | 07.08.2008 12:58 | 8316 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorsten SchlotterNein Dann dürfte es ersteinmal kein Problem sein. Wobei ich mich frage warum "leitende Angestellte" und "hauptberufliche Angestellte" getrennt aufgeführt werden. Gibt es solche Fälle in denen ein leitender Angestellter eine Gemeinde das nur nebenberuflich macht? Wobei ich nicht glaube, daß dort ein Feuerwehrkommandant hinzuzuzählen wäre, oder? MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Klau8s B8., Isernhagen / Nds | 501337 | |||
Datum | 07.08.2008 13:09 | 8310 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas EdelmannDann darf ein Doch Thomas, das aktive und das passive Wahlrecht kann nicht eingeschränkt werden. Wird ein Beamter oder Angestellter des Öffentlichen Dienstes gewählt, dann wird er für die Legislaturperiode beurlaubt. Anschließend kehrt er in den Dienst zurück. Nebenbei wird ja immer wieder beklagt, dass die Beamten ein starkes Übergewicht im Parlament haben. Gruß Klaus | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 501339 | |||
Datum | 07.08.2008 13:11 | 8287 x gelesen | |||
Geschrieben von Klaus BethgeWird ein Beamter oder Angestellter des Öffentlichen Dienstes gewählt, dann wird er für die Legislaturperiode beurlaubt. Das trifft auf die Landes- bzw. Bundesebene zu. Auf der Kommunalebene sieht das bundeslandabhängig etwas anders aus. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Thor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern | 501389 | |||
Datum | 07.08.2008 14:20 | 8217 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyGibt es solche Fälle in denen ein leitender Angestellter eine Gemeinde das nur nebenberuflich macht? Wobei ich nicht glaube, daß dort ein Feuerwehrkommandant hinzuzuzählen wäre, oder? Keine Ahnung ob es das gibt. Halte es aber schon für möglich. Gibt ja schließlich auch Teilzeit-Bürgermeister usw. Schönen Gruss Thorsten Schlotter -- Mein Beitrag --- Meine persönliche Meinung --- | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 501478 | |||
Datum | 07.08.2008 16:00 | 8140 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian Fischer§29 GemO Ba-Wü (Hinderungsgründe) Werde das mal recherchieren. Meine GO ist gerade nicht greifbar. Gruß, Markus Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer (Antoine de Saint-Exupery) | |||||
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Autor | Fran8k B8., Roßtal / Bayern | 501483 | |||
Datum | 07.08.2008 16:23 | 8234 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyNö, bezieht sich auf: Stimmt, wollt ich doch sagen...;-) Worauf ich raus wollte, ist die Tatsache, das (ehem.) Arbeiter - wie die Wasserwart im Bauhof - nicht von dieser Regelung betroffen waren. Gruß Frank | |||||
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Autor | Fabi8an 8F., Geislingen an der Steige / Baden-Württemberg | 501504 | |||
Datum | 07.08.2008 17:56 | 8264 x gelesen | |||
Moin, ergänzend: Waibel führt dazu in "Gemeindeverfassungsrecht" RNr. 254 f. folgendes aus: Zu den Angestellten in diesem Sinne zählen alle Personen, die in einem privatrechtlich begründeten Dienstverhältnis zur Gemeinde stehen und abhängige Dienstleistungen gegen Entgelt erbringen (VGH BW Urt. v. 23.01.1984). [...] Kein Hinderungsgrund stellen Arbeitsverhältnisse aufgrund eines Arbeitsvertrages dar. Dasselbe gilt für Ehrenbeamte und Arbeiter der Gemeinde, da die Wählbarkeit dieses Personenkreises nicht eingeschränkt werden kann (Umkehrschluss aus Art. 137 GG). Andere Kommentierungen habe ich leider momentan nicht greifbar und der Waibel ist nun schon etwas älter, also durchaus möglich dass sich da etwas geändert hat. MkG Fabian Das ist meine private Meinung. Ich vertrete hier nicht die Meinung der Feuerwehr Geislingen. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 501506 | |||
Datum | 07.08.2008 17:59 | 8207 x gelesen | |||
Geschrieben von Fabian FunkKein Hinderungsgrund stellen Arbeitsverhältnisse aufgrund eines Arbeitsvertrages dar. Dasselbe gilt für Ehrenbeamte und Arbeiter der Gemeinde, da die Wählbarkeit dieses Personenkreises nicht eingeschränkt werden kann (Umkehrschluss aus Art. 137 GG). Gibt es überhaupt noch die (tarifliche) Trennung in Arbeiter und Angestellte? Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Fabi8an 8F., Geislingen an der Steige / Baden-Württemberg | 501507 | |||
Datum | 07.08.2008 18:02 | 8207 x gelesen | |||
n'abend, Geschrieben von Christian Fischer Gibt es überhaupt noch die (tarifliche) Trennung in Arbeiter und Angestellte? nein, eine tarifliche Trennung zwischen diesen beiden Gruppen besteht nicht mehr. Seit Einführung des TVöD ist nur noch die Rede von "Beschäftigten", allerdings ist fraglich ob die Idee dass Gemeindearbeiter von der Mitarbeit in Gremien ausgeschlossen sind aus der tariflichen Trennung resultierte. Dafür müsste man weitere Kommentierungen prüfen. MkG Fabian Das ist meine private Meinung. Ich vertrete hier nicht die Meinung der Feuerwehr Geislingen. | |||||
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Autor | Fabi8an 8F., Geislingen an der Steige / Baden-Württemberg | 501508 | |||
Datum | 07.08.2008 18:03 | 8142 x gelesen | |||
Geschrieben von Fabian Funkvon der Mitarbeit in Gremien ausgeschlossen sind Muss natürlich heißen "nicht ausgeschlossen sind". Das ist meine private Meinung. Ich vertrete hier nicht die Meinung der Feuerwehr Geislingen. | |||||
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