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Thema | Mindest Stärken einer Feuerwehr | 7 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Autor | Eler8s B8., Hamburg / Hamburg | 502010 | |||
Datum | 10.08.2008 13:39 | 5116 x gelesen | |||
Hallo, ich habe mal eine Frage gibt es so etwas wie eine Mindeststärke an Löschmeister in der Feuerwehr? | |||||
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Autor | Mart8in 8P., Eckental / Bayern | 502011 | |||
Datum | 10.08.2008 13:43 | 3239 x gelesen | |||
Hallo, das hängt, in Bayern zumindest, von der Anzahl der Gruppen der Feuerwehr zusammen. Niedergeschrieben ist das in der Vollzugsbekanntmachung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes. | |||||
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Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 502012 | |||
Datum | 10.08.2008 13:57 | 2970 x gelesen | |||
Geschrieben von Elers Benjaminich habe mal eine Frage gibt es so etwas wie eine Mindeststärke an Löschmeister in der Feuerwehr? Da stellt sich die Frage, welche Aufgabe / Funktion hat der Löschmeister in der Feuerwehr? Diese wird je nach Bundesland sehr verschieden sein, bzw. man kennt den Dienstgrad gar nicht (z.B. NRW). In Nds. ist er lt. Dienstgraderlass u.a. JFW, stellv. Gruppen- bzw. Staffelführer. Die Anzahl richtet sich also nach Größe der Fw und Anzahl der Funktionen. Gruß Heinrich | |||||
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Autor | Mart8in 8P., Eckental / Bayern | 502013 | |||
Datum | 10.08.2008 13:57 | 3036 x gelesen | |||
Genauer für die die Interressierten: in der Anlage 3 der Vollzugsbekanntmachung | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen | 502022 | |||
Datum | 10.08.2008 14:58 | 2709 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Elers Benjamin o etwas wie eine Mindeststärke an Löschmeister in der Feuerwehr? In welchem Bundesland ? Grüße Micha | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 502053 | |||
Datum | 10.08.2008 18:18 | 2716 x gelesen | |||
Geschrieben von Martin PfisterGenauer für die die Interressierten: Hallo Martin, das sind aber nur Richtwerte. Im Einzelnen kann es jede FF mit den Dienstgraden handhaben wie sie will. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles) | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 502058 | |||
Datum | 10.08.2008 19:41 | 2570 x gelesen | |||
Geschrieben von Elers Benjaminich habe mal eine Frage gibt es so etwas wie eine Mindeststärke an Löschmeister in der Feuerwehr? Wie schon gesagt - LM und Co. sind ersteinmal Dienstgrade und sagen nur in einigen BL wirklich was über die Qualifikation aus. Ich habe jedoch eben mal auf meinem Rechner aufgeräumt und eine interessante Excel-Datei gefunden, die ich letztes Jahr erhalten habe. Diese gibt Richtwerte welche Qualifikation aufgrund welcher Fahrzeugkonfiguration vorhanden sein sollten. Ich hab sie mal online gestellt (Link). Man wollte das ding damals weiterentwickeln und sogar die Art der Fahrzeuge sowie weiter Qualifikationen mit einbringen. Ist aber bisher wohl an der Vielfältigkeit der Fahrzeuge sowie der BL-abhängigen Qualifikationslaufbahnen gescheitert (Stand Juni). Wie die von der Datei ausgespuckten Qualifikationsanforderungen dann durch Lametta darzustellen sind, ist wie üblich eine Frage des jeweiligen Landesrechts. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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