News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Thema | Pendelverkehr MTW außerhalb der Feuerwehr | 40 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Mike8 S.8, Speyer / RLP | 502069 | |||
Datum | 10.08.2008 21:06 | 16296 x gelesen | |||
Kann/darf man mit einem MTF bei einer Veranstaltung, die nichts mit der Feuerwehr zu tun hat einen (bezahlten) Pendelverkehr einrichten? Hintergrund, eine Kommune plant ein Kinder-Spielfest. Die Kommune ist Mitveranstalter. Als Service bietet sie einen Abholservice mit dem MTW an. Gegen ein geringes Entgelt sollen die Leute damit zur Veranstaltung und später wieder nch Hause gefahren werden. Die Veranstaltung ist in NRW (wegen evtl. Länderspezifischen Regelungen) Was sagt due FUK? Was sagt die StVO hinsichtlich Personenbeförderung (Nachweis) Gibt es sonst noch was zu beachten? | |||||
| |||||
Autor | Denn8is 8E., Menden / NW | 502072 | |||
Datum | 10.08.2008 21:18 | 12409 x gelesen | |||
Geschrieben von Mike SchindlerGibt es sonst noch was zu beachten? Von Seiten der Taxiunternehmen könnte und wird es wahrscheinlich Probleme geben, da diese ihr Geschäft bedroht sehen könnten und wahrscheinlich auch werden. mit kameradschaftlichen Grüssen Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes! | |||||
| |||||
Autor | Mich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen | 502074 | |||
Datum | 10.08.2008 21:21 | 12271 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Mike Schindler Was sagt due FUK? was soll die dazu sagen? Die FUK versichert FM (SB), keine Zivilisten. Wenn es sich um einen angesetzten Dienst lt. Dienstplan handelt, wird die FUK damit auch kein Problem haben. Ich sehe nur einen Widerspruch zwischen Geschrieben von Mike Schindler Veranstaltung, die nichts mit der Feuerwehr zu tun hat und angesetzter Dienst. Geschrieben von Mike Schindler Als Service bietet sie einen Abholservice mit dem MTW an warum gerade damit und nicht mit dem Dienst-Kfz des Bauhofes? Geschrieben von Mike Schindler Gegen ein geringes Entgelt sollen die Leute damit zur Veranstaltung und später wieder nch Hause gefahren werden. Hmm, an der Stelle stellen sich mir gleich mehrere Fragen: Warum fahren die Leute nicht mit Fahrrad/eigenem PKW/Bus ... ? In welche Kasse fließen die Einnahmen? Was sagen die örtlichen (Taxi-) Unternehmer dazu? Geschrieben von Mike Schindler Was sagt die StVO hinsichtlich Personenbeförderung (Nachweis) bei gewerblicher - und das ist hier anzunehmen, da ein Entgelt gefordert wird - ist auch bei weniger als 10 Sitzplätzen ein Personenbeförderungsschein nötig. Ich bin mir aber nicht sicher, ob das durch die StVO geregelt ist. Geschrieben von Mike Schindler Gibt es sonst noch was zu beachten? Kindersitze sind in genügender Anzahl und zugelassener Ausführung zur Verfügung zu stellen. Meine persönliche Meinung zu der Sache: Ich als Feuerwehr würde mir das nicht ans Bein binden. Grüße Micha | |||||
| |||||
Autor | Andr8eas8 W.8, Viechtach / Bayern | 502075 | |||
Datum | 10.08.2008 21:21 | 11933 x gelesen | |||
Hallo, also wenn ich mich recht erinnere gabs in Bayern dabei mal Probleme mit dem Finanzamt, da Feuerwehrfahrzeuge steuerfrei sind. Es wurde ein Heimfahrservice bei einem Feuerwehrfest damit angeboten. Da mit dem Fest Geld verdient werden sollte, war das dann letztendlich mit dem steuerbefreiten Fahrzeug unzulässig. Ob das allerdings auf das Kinderfest auch zutrifft? Evtl. mit dem Finanzamt klären. Grüße Andreas | |||||
| |||||
Autor | Mark8us 8B., Heimstetten / Bayern | 502077 | |||
Datum | 10.08.2008 21:34 | 11792 x gelesen | |||
Geschrieben von Mike SchindlerWas sagt die StVO hinsichtlich Personenbeförderung (Nachweis) Personenbförderungsgesetz: §1 (1) 1Den Vorschriften dieses Gesetzes unterliegt die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, mit Oberleitungsomnibussen (Obussen) und mit Kraftfahrzeugen. 2Als Entgelt sind auch wirtschaftliche Vorteile anzusehen, die mittelbar für die Wirtschaftlichkeit einer auf diese Weise geförderten Erwerbstätigkeit erstrebt werden. (2) Diesem Gesetz unterliegen nicht Beförderungen 1.;mit Personenkraftwagen, wenn das Gesamtentgelt die Betriebskosten der Fahrt nicht übersteigt; Also wenn die Fahrt billiger ist als die anfallenden Kosten, fällt dies nicht unter das PBefG, wobei sich dann allerdings die Frage stellt, warum man soetwas machen sollte... Personenbeförderungsgesetz Gruß Markus www.feuerwehr-heimstetten.de (LK. München) www.feuerwehr-webportal.de | |||||
| |||||
Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 502086 | |||
Datum | 10.08.2008 22:43 | 11857 x gelesen | |||
Hallo Mike, was willst Du mit Deinen Beiträgen erreichen ? Weder die Anfrage bzgl. Leinen noch diese MTW-Geschichte betreffen Dich persönlich. Geschrieben von Mike Schindler Gibt es sonst noch was zu beachten? Wofür benötigst du diese Infos ? mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | |||||
| |||||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 502089 | |||
Datum | 10.08.2008 22:47 | 11784 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael RoleffWofür benötigst du diese Infos ? Vielleicht Neugier? Ganz aus der Luft gegriffen sind diese Dinge nicht - hört sich irgendwie alles real an... MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
| |||||
Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 502090 | |||
Datum | 10.08.2008 22:54 | 11768 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyVielleicht Neugier? So wie die Sache mit der Leine ? Irgendwie kommen mir die Aussagen und Fragen "seltsam" vor. mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | |||||
| |||||
Autor | Mike8 S.8, Speyer / RLP | 502097 | |||
Datum | 10.08.2008 23:09 | 11757 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael Roleffwas willst Du mit Deinen Beiträgen erreichen ? Ich möchte Antworten erhalten Geschrieben von Michael Roleff Weder die Anfrage bzgl. Leinen noch diese MTW-Geschichte betreffen Dich persönlich. Bei den von Dir zitierten stimmt das zwar, aber woher willst Du das wissen? Geschrieben von Michael Roleff Wofür benötigst du diese Infos ? Es sind interessante Fragen, zu denen ich mit meinen Bekannten keine abschließenden Antworten erarbeiten konnte. Sinn und Ziel eines Forums ist es, Wissen auszutauschen. Ich bin selber manchmal erstaunt, welche Fragen rund um die Feuerwehr, "im Alltagsgeschäft" so auftauchen können. | |||||
| |||||
Autor | Mike8 S.8, Speyer / RLP | 502100 | |||
Datum | 10.08.2008 23:13 | 11527 x gelesen | |||
kam eben noch rein: Link Es gibt wohl noch mehr so "komische" Fragen. | |||||
| |||||
Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 502106 | |||
Datum | 10.08.2008 23:24 | 11663 x gelesen | |||
Geschrieben von Mike SchindlerGeschrieben von Michael Roleffwas willst Du mit Deinen Beiträgen erreichen ? wie wäre es dann, die betreffenden Wefü direkt zu befragen, anstatt hier ein heiteres Raten auszulösen ? Geschrieben von Mike Schindler Geschrieben von Michael RoleffWeder die Anfrage bzgl. Leinen noch diese MTW-Geschichte betreffen Dich persönlich. Speyer liegt wohl kaum in NRW, oder haben wir eine BL-Neuordnung gehabt ? Ferner bist du laut deinem Steckbrief nicht Mitglied einer FW. Geschrieben von Mike Schindler Es sind interessante Fragen, zu denen ich mit meinen Bekannten keine abschließenden Antworten erarbeiten konnte. Und wozu sollen die Antworten dann dienen ? Geschrieben von Mike Schindler Ich bin selber manchmal erstaunt, welche Fragen rund um die Feuerwehr, "im Alltagsgeschäft" so auftauchen können. Entweder hast du falsche Angaben in Deinem Steckbrief (Keine Feuerwehr!) oder der Satz hier ist nicht richtig. Denn jemand der nicht im FW-Leben ist dürfte wohl kaum "im Alltagsgeschäft" sein ,-) mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | |||||
| |||||
Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 502112 | |||
Datum | 10.08.2008 23:42 | 12355 x gelesen | |||
Hm, sehr seltsam, seit wann prüfen wir hier die Erlaubnis oder Befähigung Fragen stellen zu dürfen? Zumal der Fragende durchaus regelmäßiger Teilnehmer dieses Forums ist und sicher kein Troll. Wenn niemand etwas schlaues weiß oder sich niemand die Mühe machen möchte die Probleme zu durchdenken, ist die Folge im schlechtesten Fall keine Antwort... Grüße Lüder Pott Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint... | |||||
| |||||
Autor | Mike8 S.8, Speyer / RLP | 502153 | |||
Datum | 11.08.2008 11:05 | 11298 x gelesen | |||
Geschrieben von Lüder PottHm, sehr seltsam, seit wann prüfen wir hier die Erlaubnis oder Befähigung Fragen stellen zu dürfen? So ist das halt... wie ich finde leider. | |||||
| |||||
Autor | Mike8 S.8, Speyer / RLP | 502156 | |||
Datum | 11.08.2008 11:10 | 11275 x gelesen | |||
Michael, Deine mir provokant erscheinende Art meine Fragen zu hinterfragen ist kontraproduktiv. Geschrieben von Michael Roleff wie wäre es dann, die betreffenden Wefü direkt zu befragen, Weil er und ich und alle, mit denen ich darüber gesprochen habe keine Antwort wissen? Geschrieben von Michael Roleff Speyer liegt wohl kaum in NRW, oder haben wir eine BL-Neuordnung gehabt ? Wo ist das Problem? Darf ich, wenn ich in keiner Feuerwehr bin auch mit keinen anderen Feuerwehrleuten über solche Probleme sprechen? Und das dann auch noch außerhalb meines Wohnortes? Geschrieben von Michael Roleff Und wozu sollen die Antworten dann dienen ? Weitere Schritte, Ablehnung, halt Hintergrundwissen dazu zu haben? Geschrieben von Michael Roleff Entweder hast du falsche Angaben in Deinem Steckbrief (Keine Feuerwehr!) oder der Satz hier ist nicht richtig. Denn jemand der nicht im FW-Leben ist dürfte wohl kaum "im Alltagsgeschäft" sein ,-) Nein er sit sicher nicht falsch, Du interpretierst hn nur, wie Du es für richtig hälst. Ich sagte nicht in "meinem" Feuerwehr-Alltagsgeschäft. Diese Fragen kommen aber im Alltagsgeschäft auf. Willst Du das bestreiten? | |||||
| |||||
Autor | Pete8r S8., Kressbronn am Bodensee / Baden Württemberg | 502159 | |||
Datum | 11.08.2008 11:26 | 11320 x gelesen | |||
Schade dass du den Thread abwürgst, die Antworten hätten mich, obwohl es mich auch nicht betrifft, interessiert. | |||||
| |||||
Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 502163 | |||
Datum | 11.08.2008 11:42 | 11353 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter SchlegelSchade dass du den Thread abwürgst, die Antworten hätten mich, obwohl es mich auch nicht betrifft, interessiert. Naja, ein paar Antworten stehen ja da. Meine persönliche Meinung dazu: Mit einem Dienst-KFZ sollte man keine privatwirtschaftlichen Leistungen anbieten. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
| |||||
Autor | Mike8 S.8, Speyer / RLP | 502164 | |||
Datum | 11.08.2008 11:50 | 11364 x gelesen | |||
Kann doch weiter gehen... So abwägig scheint der Fall dann ja gar nicht zu sein. Also ein fehlendes Fazit wurde mir vorgeworfen. 1. Versicherungsrechtlich gibt es keine Probleme wie gesagt wurde. das stimmt aber sicher nur zum Teil. Die FUK versichert natürlich den fahrer oder die Helfer. Die Befördertetn nicht. Schwierig dürfte es aber noch mit der haftung des Fahrers sein. Was wenn was passiert? 2. Personenbeförderungsschein: wird man nicht brauchen, wenn das Entgelt "Symbolisch" ist und die tatsächlichen Kosten nicht übersteigt bzw. kein Gewinn erwirtschaftet wird 3. Regress der Taxi- und Fuhrunternehmen... Wo kein Kläger da kein Richter, aber das könnte ein Problem sein. Hab ich was vergessen? | |||||
| |||||
Autor | Pete8r K8., Bruchsal / Ba-Wü | 502166 | |||
Datum | 11.08.2008 11:56 | 11230 x gelesen | |||
Tach, Geschrieben von Mike Schindler Hab ich was vergessen? Jepp.. allgemeiner Unmut. Die Frage ist dann auch später zu stellen wenn Ersatzbeschaffungen zu tätigen sind und man alle 5-7 Jahre ein neues MTF braucht, wenn solche Aktion öfters sind. Hat man nämlich einmal angefangen... findet die Gemeinde mit Sicherheit noch weitere Fahrmöglichkeiten für den MTF. Und wenn der dann kaputt ist will keiner bezahlen. Den Aufschrei des Gemeinderates kann ich jetzt schon hören....Wie .. schon wieder ein neuer MTF.. war doch erst.. was macht Ihr mit dem Auto.. so geht das nicht weiter.... Da wird dann nämlcih gern vergessen das soclhe Fahraktionen nicht mit eingerechnet sind. Peter Alles meine eigene Meinung....wie immer... | |||||
| |||||
Autor | Mike8 S.8, Speyer (Wohnort) / RLP | 502169 | |||
Datum | 11.08.2008 12:03 | 11235 x gelesen | |||
Ja gut, Du hast sicher recht. Aber die Fahrzeuge stehen sich doch im allgemeinen eher die Reifen eckig... Die MTF´s zwar eher nicht, da sie ja auch öftes für weitere Touren und JF genutzt werden. Ich vertrete hier nur meine Meinung. Ich bin und war nie in der Feuerwehr Speyer (weil es da bereits Mißverständnisse gab). | |||||
| |||||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 502171 | |||
Datum | 11.08.2008 13:09 | 11423 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian BergmannMit einem Dienst-KFZ sollte man keine privatwirtschaftlichen Leistungen anbieten. Wenns die Stadt aber so will? Die ist immerhin Eigentümer der Fahrzeuge und Träger der Fw... Interessantes Beispiel im letzten Fw-Magazin, da macht eine kleinere BF (zwar ungeliebt aber doch) die Graffitis in der Stadt weg, um so einen Deckungsbeitrag zu leisten... (das kann man natürlich nicht toll finden, aber es wird noch sehr viel mehr solcher Dinge geben als es heute schon gibt, um die Fw kommunal halten zu können. Die WF haben den Weg vor mind. 20 Jahren begonnen....) ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
| |||||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 502172 | |||
Datum | 11.08.2008 13:12 | 11048 x gelesen | |||
Geschrieben von Mike SchindlerHab ich was vergessen? Bei Einzelförderung des Fahrzeugs über einen Landeszuschuß ggf. die Frage, ob dieses Handeln zuschußschädlich ist. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
| |||||
Autor | Pete8r L8., Flöha / Sachsen | 502173 | |||
Datum | 11.08.2008 13:26 | 11103 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Ulrich Cimolino Wenns die Stadt aber so will? Die ist immerhin Eigentümer der Fahrzeuge und Träger der Fw... So ähnlich war mein Gedanke auch beim Lesen. Weil Stadt ist Mitveranstalter und bietet es ja damit mit an. Jetzt bin ich mal positiv denkend und gehe davon aus das die Stadt das entsprechend einbucht. Damit ist der schwarze Peter ja automatisch bei der Kommune. Sofern sich jemand als Fahrer findet ;-). Jetzt brauchen wir noch Jemanden der die Haftung des Fahrers beleuchtet. Also kurz gefragt: Haftet der Fahrer für eventuelle Personen- oder Sachschäden an Zvilisten? Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
| |||||
Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 502174 | |||
Datum | 11.08.2008 13:43 | 11195 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich CimolinoWenns die Stadt aber so will? Die ist immerhin Eigentümer der Fahrzeuge und Träger der Fw... Als Wehrführer würde ich mir dann zumindest aber die Sache offiziell legitimieren lassen. Ganz klare Ausführungsanweisung, welche Aufgabe und welchem Zweck dieser Fahrdienst stattfindet. Und natürlich wer die dadurch entstehenden Kosten übernimmt. Natürlich grundsätzlich sowieso die Kommune. Aber bei uns ist der Haushalt budgetiert. Tanken wir, fehlt das Geld in unserer Kostenstelle. Geschrieben von Ulrich Cimolino Interessantes Beispiel im letzten Fw-Magazin, da macht eine kleinere BF (zwar ungeliebt aber doch) die Graffitis in der Stadt weg, um so einen Deckungsbeitrag zu leisten... (das kann man natürlich nicht toll finden, aber es wird noch sehr viel mehr solcher Dinge geben als es heute schon gibt, um die Fw kommunal halten zu können. Die WF haben den Weg vor mind. 20 Jahren begonnen....) Ich meine in der Stadt Gütersloh oder Paderborn wartet die Feuerwehr die Starenkästen. Irgendwo weiter östlich "blitzt" eine BF. Und nicht unüblich ist es ja, dass Hubrettungsfahrzeug für kommunale Aufgaben eingesetzt werden.Oder die Feuerwehr die Aufgabe komplett ausführt. Aber viele Beispiele betreffen BF/HAW bei denen sowieso die Vorhaltekosten für das Personal anfallen. Das der geneigte Kämmerer sich über jede zusätzliche Einnahme oder auch Ersparnis, weil er kein Fremdpersonal verwenden muss, freut, ist klar. Und wenn es wenigstens noch dem Anschein einer hoheitlichen Aufgaben (Starenkästen) oder auch der Ausbildung förderlich (mit DL Baum entästen) ist, habe ich kein Problem damit. Aber einen Fahrdienst zur Kinderbelustigung/-transport nur weil es vermeintlich billig ist ... eventuell hätte man über ein Sponsoring mit einem örtlichen Autohaus nachdenken können. Der Bürgermeister kann sich ja als Fahrer anbieten. Aber wie Du schon geschrieben hast: Wenn es der Dienstherr so will, sollte man sich überlegen auf die Barrikaden zu gehen. Bin mal gespannt welche Aufgaben wir denn in Zukunft bei uns noch so kriegen. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
| |||||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 502176 | |||
Datum | 11.08.2008 13:45 | 11146 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian BergmannBin mal gespannt welche Aufgaben wir denn in Zukunft bei uns noch so kriegen. es soll Feuerwehren geben, die freuen sich drüber - das machts dann für andere umso schwerer dagegen zu argumentieren.... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
| |||||
Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 502177 | |||
Datum | 11.08.2008 13:49 | 11051 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Mike Schindler 2. Personenbeförderungsschein: wird man nicht brauchen, wenn das Entgelt "Symbolisch" ist und die tatsächlichen Kosten nicht übersteigt bzw. kein Gewinn erwirtschaftet wird wie hoch sind denn deiner Meinung nach die tatsächlichen Kosten einer Fahrt? Ist ein MTF immer auch ein Personenkraftwagen? Wenn einer der beiden Punkte nicht wirklich klar beantwortet werden kann dann wäre ich vorsichtig mit der Behauptung, dass eine Genehmigungspflicht nach PBefG entfällt. Geldbußen aus dem PBefG sind ja teilweise nicht unerheblich, und wenn jetzt Taxifahrer xy da einen Verstoß sieht und eine Ordungswiedrigkeitsanzeige macht dann wird wahrscheinlich der, der das da angeordnet hat erstmal eine Beweißlast haben, und dann sidn wir wieder beim ersten Punkt: Wo steht im Fahrzeugschein des Feuerwehr-KfZ das es sich um einen PKW handelt? Was sind die tatsächlichen Kosten der Fahrt? Gruß, otti "You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa Mehr über mich: http://www.otti-online.de/blog | |||||
| |||||
Autor | Mike8 S.8, Speyer (Wohnort) / RLP | 502178 | |||
Datum | 11.08.2008 13:52 | 11003 x gelesen | |||
Geschrieben von Matthias OttWo steht im Fahrzeugschein des Feuerwehr-KfZ das es sich um einen PKW handelt? Was hat das mit PBefG zu tun? Einen Personenbeförderungsschein brauche ich regelmäßig, wenn ich 1. gewerblich handele und 2. über 9 Personen (inkl. Fahrer) befördere. Dabei sollte es doch unerheblich sein, ob es sich um einen PKW oder 9-Sitzer handelt oder? Geschrieben von Matthias Ott Was sind die tatsächlichen Kosten der Fahrt? Gut, das könnte schwierig sein, aber machbar... Ich vertrete hier nur meine Meinung. Ich bin und war nie in der Feuerwehr Speyer (weil es da bereits Mißverständnisse gab). | |||||
| |||||
Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 502181 | |||
Datum | 11.08.2008 14:06 | 11104 x gelesen | |||
Hallo Mike, zu deiner ersten Frage, das ist ganz eindeutig zu beantworten: Der Ausnahmetatbestand auf den sich die Sache mit den Kosten beziegt kann man aus §1 Abs. 2 Nr. 1 herauslesen. Dort steht: Geschrieben von ---PBefG--- [..]mit Personenkraftwagen, wenn das Gesamtentgelt die Betriebskosten der Fahrt nicht übersteigt Wenn man nach dem Wortlaut geht, dann geht's hier um Personenkraftwagen, und die sind wiederum irgendwo im § 4 als Fahrzeuge die zur Beförderung von nicht mehr als 9 Personen geeignet und bestimmt sind. Vielleicht sehe ich es jetzt zu eng, aber wenn ein Fahrzeug ein "Sonderkfz. Feuerwehr" ist, dann wäre hier die Auslegung sicherlich interessant. Aber selbst wenn man einfach mal sag ein MTF wird auch ein PKW, kein Lastkraftwagen oder sonstwas ist, dann sind immer noch die Betriebskosten der Fahrt interessant. Da es um die Betriebskosten geht, nicht um die Gesamtkosten, sind erstmal Kapitalkosten uninteressant und es geht vordringlich um Treibstoff und Entlohnung des Fahrers. Wenn man nun mit 8 Leuten im Gepäck sagen wir 5 km fährt und der Fahrer das ganze für umme macht, wieviele darf dann jeder einzelne Fahrgast bezahlen, damit es nicht zu einer Kostendeckung führt? Gruß, otti "You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa Mehr über mich: http://www.otti-online.de/blog | |||||
| |||||
Autor | Seba8sti8an 8M., Lützelbach / Hessen | 502194 | |||
Datum | 11.08.2008 16:27 | 10945 x gelesen | |||
Geschrieben von Mike Schindler1. Versicherungsrechtlich gibt es keine Probleme wie gesagt wurde. Dann sollte die Haftpflicht zahlen. Gruß Sebastian | |||||
| |||||
Autor | Mike8 S.8, Speyer (Wohnort) / RLP | 502196 | |||
Datum | 11.08.2008 16:40 | 10945 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian MüllerDann sollte die Haftpflicht zahlen. Ich glaube nicht, dass die Haftpflicht des Fahrers für solch - zumindest zweifelhafte Aktionen greift. Immerhin handelt er doch im Auftrag der Gemeinde oder? Ich vertrete hier nur meine Meinung. Ich bin und war nie in der Feuerwehr Speyer (weil es da bereits Mißverständnisse gab). | |||||
| |||||
Autor | Seba8sti8an 8M., Lützelbach / Hessen | 502197 | |||
Datum | 11.08.2008 16:45 | 10881 x gelesen | |||
Geschrieben von Mike SchindlerIch glaube nicht, dass die Haftpflicht des Fahrers für solch - zumindest zweifelhafte Aktionen greift. Immerhin handelt er doch im Auftrag der Gemeinde oder? Meinte die Haftpflicht des Halters (KfZ-Haftpflicht). Hab mich da nicht ganz eindeutig ausgedrückt. Gruß Sebastian | |||||
| |||||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 502200 | |||
Datum | 11.08.2008 16:51 | 10909 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian MüllerMeinte die Haftpflicht des Halters (KfZ-Haftpflicht). Hab mich da nicht ganz eindeutig ausgedrückt. Jetzt muß ich mal neugierig fragen: Ist eine eventuell gewerblich zu beurteilende Personenbeförderung in jedem Fall durch die KFZ-Haftpflicht abgedeckt? MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
| |||||
Autor | Mike8 S.8, Speyer (Wohnort) / RLP | 502203 | |||
Datum | 11.08.2008 17:04 | 10960 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyJetzt muß ich mal neugierig fragen: Ist eine eventuell gewerblich zu beurteilende Personenbeförderung in jedem Fall durch die KFZ-Haftpflicht abgedeckt? Das ist eine interessante Frage, die sich erweitern läßt. Sind Feuerwehrfremde bei einer Mitfahrt versichert? Z.B. Die Feuerwehr "xy" fährt zum Feuerwehrfest der Nachbarwehr. Weil Maschinist Anton seinen 12-Jährigen Sohn nicht alleine zuhause lassen kann, nimmt er ihn mit. Darf er dann das? Auch die Frauen fahren schon mal mit, um nicht mit dem eigenen Auto fahren zu müssen... Ich vertrete hier nur meine Meinung. Ich bin und war nie in der Feuerwehr Speyer (weil es da bereits Mißverständnisse gab). | |||||
| |||||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 502206 | |||
Datum | 11.08.2008 17:15 | 10878 x gelesen | |||
Geschrieben von Mike SchindlerSind Feuerwehrfremde bei einer Mitfahrt versichert? Das ist einer KFZ-Haftpflicht ziemlich egal. Es wird ja auch der Schaden eines eventuellen Unfallgegners getragen - selbst wenn der nicht bei der Feuerwehr ist. Das Problem ist meines Erachtens eher eine andere Nutzungsart des Fahrzeugs (gew. Personenbeförderung). Es dürfte -sofern der Versicherungsvertrag eine solche Einschränkung hat- eher darauf hinauslaufen, daß die Versicherung zahlt und beim Halter -aufgrund der anderen als der versicherten Nutzungsart- die Hand aufhält. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
| |||||
Autor | Seba8sti8an 8M., Lützelbach / Hessen | 502207 | |||
Datum | 11.08.2008 17:16 | 10846 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyJetzt muß ich mal neugierig fragen: Ist eine eventuell gewerblich zu beurteilende Personenbeförderung in jedem Fall durch die KFZ-Haftpflicht abgedeckt? Dazu hab ich das gefunden: Obliegenheitsverletzungen und Versicherungsregress in der Kfz-Haftpflichtversicherung. Wenn ich das richtig verstehe zahlt die Versicherung die Schäden Dritter, kann aber vom Versicherungsnehmer Regress fordern. Rechtsexperten nach vorne! Gruß Sebastian | |||||
| |||||
Autor | Mich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen | 502238 | |||
Datum | 11.08.2008 20:26 | 10913 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Matthias Ott Da es um die Betriebskosten geht, nicht um die Gesamtkosten, sind erstmal Kapitalkosten uninteressant und es geht vordringlich um Treibstoff und Entlohnung des Fahrers. Wenn man nun mit 8 Leuten im Gepäck sagen wir 5 km fährt und der Fahrer das ganze für umme macht, wieviele darf dann jeder einzelne Fahrgast bezahlen, damit es nicht zu einer Kostendeckung führt? die "üblichen Verdächtigen" VW T4/T5 2.5 TDI und co. verbrauchen in der Stadt ca. 10-11 Liter auf 100 km. Wenn wir mal mit der runden Zahl 10 rechnen und den Liter Diesel auch mit grob 1,50 ansetzen, kosten 100 km also 15 Euro. Die Kraftstoffkosten für 5km sind dann 15 * 5/100 = 75/100, also 75 Cent. Auf den reinen Kraftstoffteil bezogen, dürfte ein Insasse bei voller Besetzung also max. 9 Cent bezahlen. Das Fahrzeug wird sicherlich nicht ständig voll besetzt unterwegs sein, bei durchschnittlich 5 Fahrgästen kommt man so auf 15 Cent für die Strecke von 5 km, also 3 Cent pro gefahrenem Kilometer. Selbst bei Berücksichtigung der sonstigen Verschleißkosten dürfte sich ein Preis pro km und Insassen ergeben, der im einstelligen Centbereich liegt. Grüße Micha | |||||
| |||||
Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 502246 | |||
Datum | 11.08.2008 21:34 | 10711 x gelesen | |||
Userdaten nicht mehr verfügbar Schade... Grüße Magnus | |||||
| |||||
Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 502286 | |||
Datum | 12.08.2008 05:41 | 10703 x gelesen | |||
Geschrieben von Mike SchindlerDie MTF´s zwar eher nicht, da sie ja auch öftes für weitere Touren und JF genutzt werden. Ich dachte Einsatzfahrzeuge werden in erster Line für den Einsatz- und Ausbildungsdienst benötigt ... Mit kameradschaftlichem Gruß Florian Besch "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." Marko Ramius | |||||
| |||||
Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 502287 | |||
Datum | 12.08.2008 05:43 | 10701 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael Wulf
Und dann macht man den Bohei und kassiert (wobei sich einer finden muss der die Verantwortung trägt)... Da wäre umsonst fahren billiger.. Mit kameradschaftlichem Gruß Florian Besch "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." Marko Ramius | |||||
| |||||
Autor | Mich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen | 502311 | |||
Datum | 12.08.2008 08:49 | 10660 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Florian Besch Und dann macht man den Bohei und kassiert (wobei sich einer finden muss der die Verantwortung trägt)... unter Umständen ja, denn wenn man in die "Gewinnzone" fährt, ist das ganze ja P-Scheinpflichtig ... Grüße Micha | |||||
| |||||
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 503496 | |||
Datum | 17.08.2008 10:15 | 10706 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich Cimolinoda macht eine kleinere BF (zwar ungeliebt aber doch) die Graffitis in der Stadt weg, um so einen Deckungsbeitrag zu leisten... An städtischen Liegenschaften denkbar, anderenorts ein Fall für die Rechtsabteilung der Gebäudereinigerinnung. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
| |||||
|