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Thema | Herzschrittmacher im Einsatzdienst | 24 Beträge | |||
Rubrik | Berufsfeuerwehr | ||||
Autor | = an8ony8m =8 .8, 4 / | 505266 | |||
Datum | 24.08.2008 13:35 | 17513 x gelesen | |||
hallo, Ich habe eine Frage zum oben genannten Thema. Wer hat Erfahrungen mit einem Herzschrittmacher im Einsatzdienst? Welche Einschränkungen gibt es? Wer hat die Diensttauglichkeit vergestellt? Ist man mit einem Schrittmacher noch Einsatztauglich? Gruss ... | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 505268 | |||
Datum | 24.08.2008 13:37 | 14196 x gelesen | |||
Geschrieben von = anonym = Ist man mit einem Schrittmacher noch Einsatztauglich? Meines Erachtens nein. Wäre aber mal interessant herausfinden was die verschiedenen UK dazu zu sagen hätten. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Alzenau-Michelbach / Bayern | 505272 | |||
Datum | 24.08.2008 13:43 | 13933 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von = anonym = Ist man mit einem Schrittmacher noch Einsatztauglich? In Bayern: Nein. Diensttauglichkeit mit eingeschränkter Verwendbarkeit wäre theoretisch möglich. MkG MB Dieser Beitrag gibt wie immer nur meine persönliche Meinung wieder. | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 505273 | |||
Datum | 24.08.2008 13:49 | 13851 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Michael Bleck In Bayern: Nein. auf welcher Rechtsgrundlage? G26.3 dürfte da ja einschlägig sein. Aber ohne G26.3 ist man ja auch in Bayern an sich diensttauglich. MkG Jürgen Mayer Webmaster www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 505275 | |||
Datum | 24.08.2008 13:53 | 13738 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M@yerAber ohne G26.3 ist man ja auch in Bayern an sich diensttauglich. Nö, in allen Landesgesetzen ist ersteinmal die "körperliche und geistige Eignung" vorgesehen. Die G26 ist allenfalls ein Hilfsmittel der Kommunen um diese (behelfsmäßig) feststellen zu können. Aber auch die Unfallkassen fordern "körperliche und geistige Eignung" und haben dafür den ein oder anderen Bewertungsmaßstab (z.B. Bayern ab 50% Behinderung definitiv nicht körperlich geeignet). MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Andr8eas8 M.8, Bad Ems / RLP | 505279 | |||
Datum | 24.08.2008 14:31 | 15256 x gelesen | |||
Hallihallo, ich habe leider einschlägige Erfahrungen mit diesem Thema, da ich seit Dezember der "glückliche" Besitzer eines ICD-Schrittmachers mit Defi-Funktion bin. Der "Einbau" war aufgrund einer bis daher nicht erkannten Herzschädigung durch eine Myocarditis (Herzmuskelentzündung, warscheinlich durch verschleppte Grippe oder Bronchitis) aus Sicherheitsgründen erforderlich. Eine Defi-Auslösung ist bisherr nicht erfolgt, ab und zu wurde ich aufgrund zu hohem Herzschlag jedoch "angezählt". Für die Teilnahme am Feuerwehrdienst ist gem. LBKG RLP eine "körperliche Eignung" erforderlich, die ich natürlich erst wieder nachweisen musste, und zwar durch ein kardiologisches Gutachten, welches alle Punkte der G26.3 umfasste, jedoch mit reduzierten Ergometriewerten, sowie durch eine Untersuchung durch dem AMD des TÜV. Dieses wurde in Rücksprache bzw. in Kooperation mit der UK RLP durchgeführt. Die G26.3 als Grundlage für das Tragen von PA habe ich natürlich, allein aufgrund der Fragen im "theoretischen Teil" nicht bestanden; das war aber auch nicht das Ziel. Ziel war, die allgemeine Feuerwehrtauglichkeit wieder zu erreichen, im Hinblick auf meine Tätigkeit als Wehrführer, auch im Einsatzdienst, und als Ausbilder; dieses wurde aufgrund der erreichten Werte bescheinigt. Da ich als Schrittmacherträger sowieso spästestens alle 6 Monate zur Untersuchung beim Kardiologen muss, ist somit eine engmaschige ärztliche Überwachung gewährleistet. Über allem steht aber trotzdem das Prinzip, dass die persönliche Disziplin und das "Hören" auf seinen Körper, wie bei allen FA, wichtig ist bevor ich in Einsatz oder Dienst starte: Wenn`s nicht geht, geht`s nicht !! Nicht auf das Hindernis schauen - sondern darüber ! Grüße Andreas ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Wir sind keine Rheinländer, keine Westerwälder und auch keine Hessen - Wir sind Eeemser Wer mit meiner, ausschließlich privaten Meinung nicht zurecht kommt, den lade ich gern zum ebenfalls privaten "Schlagabtausch" ein - Bitte die Gewichtsklassen beachten :-) | |||||
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Autor | Fran8k E8., Diepersdorf / Bayern | 505280 | |||
Datum | 24.08.2008 14:40 | 13514 x gelesen | |||
Allein aus haftungsrechtlichen Gründen würde ich einen Schrittmacherträger nie für körperlich fähig halten. So lange das Gerät implantiert ist, sind Fehlfunktionen mit Rhythmusstörungen wahrscheinlicher als bei einem anderen Gesunden. Also kann in jedem Einsatz etwas passieren und mein ärztliches Attest ist letztlich daran Schuld. Wenn jemand wieder kardial Gesund ist und der Schrittmacher entfernt, dann vielleicht. Aber mit Schrittmacher? Ein Magnetfeld und das Gerät macht, was es will! Die Gefahr ist im Einsatz viel zu groß. Als Innendienstler? Das ist normalerweise problemlos möglich. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8R., Geisenfeld / Bayern | 505284 | |||
Datum | 24.08.2008 15:43 | 13350 x gelesen | |||
Ein Magnetfeld und das Gerät macht, was es will! Na hoffentlich nicht ;-) Da braucht es schon sehr sehr starke Felder. Aus gegebenem Anlass: Dies ist nur meine persönliche Meinung. | |||||
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Autor | Stef8an 8H., Essen / NRW | 505286 | |||
Datum | 24.08.2008 15:50 | 13446 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M@yerAber ohne G26.3 ist man ja auch in Bayern an sich diensttauglich. Im Einsatzdienst bei einer Berufsfeuerwehr? | |||||
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Autor | Fran8k E8., Diepersdorf / Bayern | 505290 | |||
Datum | 24.08.2008 16:02 | 13347 x gelesen | |||
also wenn man das Gerät entkoppeln will, legt man einen relativ kleinen Magneten direkt auf den Pacer. Dann ist der Sync Modus ausgeschaltet. Diese Magneten sind nicht größer als die in einer Lautsprecherbox. | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 505295 | |||
Datum | 24.08.2008 16:28 | 13354 x gelesen | |||
Geschrieben von Frank Eisenblaetteralso wenn man das Gerät entkoppeln will, legt man einen relativ kleinen Magneten direkt auf den Pacer. Dann ist der Sync Modus ausgeschaltet. Diese Magneten sind nicht größer als die in einer Lautsprecherbox. Richtig. Aber normalerweise muss der Magnet tatsächlich sehr nah an dem Gerät sein und der Effekt ist ein Abschalten - kein "macht was er will". Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Mich8ael8 B.8, Alzenau-Michelbach / Bayern | 505308 | |||
Datum | 24.08.2008 16:57 | 13304 x gelesen | |||
Hallo Jürgen, Geschrieben von Jürgen M@yer auf welcher Rechtsgrundlage? Wenn ich mich recht erinnere gibt es eine entsprechende Anweisung des bayerischen GUVV. Leider liegt mir das Schreiben nicht mehr vor und ich hab auf die Schnelle auch im Web nichts darüber gefunden. Diese erwähnte Anweisung hatte in meiner Zeit als stv. Kommandant dazu geführt, das ich einen Kameraden wegen einer solchen Erkrankung aus dem aktiven Dienst ausschließen musste. Das diese, aus rechtlicher Sicht notwendige Maßnahme weder bei dem Betroffenen, noch bei den anderen Kameraden auf viel Verständnis stieß, kann man sich vorstellen. Ich durfte mir einiges dazu anhören....:-( MkG MB Dieser Beitrag gibt wie immer nur meine persönliche Meinung wieder. | |||||
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Autor | Fran8k E8., Diepersdorf / Bayern | 505316 | |||
Datum | 24.08.2008 17:14 | 13230 x gelesen | |||
mmm, bin zwar chirurgisch tätig, aber in meiner Inneren Zeit war das noch so, dass die EKG's, die ich befundet habe, extra mit MAGNET gekennzeichnet wurden, damit wir die "starre" Pacerung nicht als Fehlfunktion gedeutet haben. Ein- und ausgeschaltet wird z.B. bei OP durch den Kardiologen per Laptop und elektrischen Feldern (welche ja auch gewissermaßen ein Magnetfeld erzeugen). Ein Magnet kann durch Auslösen einer starren Pacerung Extrasystolen und mit Pech noch Schlimmeres erzeugen. | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 505332 | |||
Datum | 24.08.2008 17:47 | 13208 x gelesen | |||
Also nach der FwDV 300 dürftest du mit nem Herzschrittmacher dienstuntauglich sein. | |||||
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Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 505343 | |||
Datum | 24.08.2008 18:02 | 13183 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander HorcherAlso nach der FwDV 300 dürftest du mit nem Herzschrittmacher dienstuntauglich sein. Die FwDV 300 gilt allerdings auch "nur" in Hamburg. Grüße Magnus | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 505353 | |||
Datum | 24.08.2008 18:28 | 13175 x gelesen | |||
Hallo! Die G26.3 wird man leider meist nicht mehr bekommen. (kardiale Vorgeschichte und so) Prinzipiell dürfte es mit dem Schrittmacher auch schon "hardware"-Probleme beim PA geben. Je nach Lage des Aggregates und der Begurtung. Bezüglich der allgemeinen Dienst- und (ggf. eingeschränkter) Einsatzdienstauglichkeit ist die Indikation und die Art des Schrittmachers sicherlich von wesentlicher Bedeutung. Das reicht ja von allgemeiner 'Backupfunktion' falls das Herz mal 'aussetzt' über im Vorhof getriggerte Schrittmacher die dann nur die Kammer pacen (weil die "Leitung vom Vorhof zur Kammer kaputt ist) bis zum fast ausschlieslichen Schrittmacherrhytmus bei dem der Schrittmacher selbst die HF der ('erspürten') Anstrengung des Trägers anpassen muss. Defi-Funktionalitäten sind da noch nichtmal erwähnt... Grüße Manuel | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 505355 | |||
Datum | 24.08.2008 18:32 | 13094 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan BrüningAber normalerweise muss der Magnet tatsächlich sehr nah an dem Gerät sein und der Effekt ist ein Abschalten - kein "macht was er will". Was wird bei Pacemaker denn mitlerweile als meistens als Magnetfunktion programmiert? "aus" oder V00? Manuel | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 505370 | |||
Datum | 24.08.2008 19:13 | 13087 x gelesen | |||
Geschrieben von Frank Eisenblaettermmm, bin zwar chirurgisch tätig, aber in meiner Inneren Zeit war das noch so, dass die EKG's, die ich befundet habe, extra mit MAGNET gekennzeichnet wurden, damit wir die "starre" Pacerung nicht als Fehlfunktion gedeutet haben. Uns wurde in entsprechenden Fortbildungen immer das Aufsetzen eines Magneten als Not-Abschaltung von ICD und Pacern genannt, wenn diese eine Fehlfunktion aufweisen. Ich will nicht ausschliessen, dass das Modellabhängig ist. Werde mal einen befreundeten Kardiologen fragen, der sollte das wissen. ;-) Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | mart8in 8k., marl / NRW | 505577 | |||
Datum | 25.08.2008 16:50 | 13119 x gelesen | |||
HI, ich kann mir kaum vorstellen das ein arbeitsmediziner "grünes licht " für den normalen einsatzdienst gibt. wenn man sich vorstellt wieviele berufseinsteiger schon probleme haben (gewicht,RR,knie,rücken, usw...) kaum vorstellbar. das sind die erfahrungen von denen ich mitbekommen habe... die guten jungs vom medizinischen dienst,gehen immer auf nummer sicher und entscheiden meist gegen den betroffenen. es gibt bestimmt tätigkeiten die man innerhalb der wache ausführen kann, bei einem guten dienstherren ;-) soll quasi heißen.. tagesdienst, wenn diese stellen dann nicht schon vergeben sind | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 505621 | |||
Datum | 25.08.2008 18:22 | 13031 x gelesen | |||
Geschrieben von martin kurowskydie guten jungs vom medizinischen dienst,gehen immer auf nummer sicher und entscheiden meist gegen den betroffenen. Ich würde das nicht "gegen" nennen, sondern "für". Weil es geht um Gesundheit und Leben des Untersuchten. Das ist auch das was man dem einen oder anderen Kameraden erklären muß wenn er für irgend etwas nicht oder nicht mehr tauglich ist. Es geht bei arbeitsmedizinischen ntersuchungen darum ihn selbst zu schützen. Ach ja. Auf Deiner Tastatur müßte sich ganz links und ganz rechts je eine Taste mit der Aufschrift "Shift" und einem Pfeil nach oben befinden. Die wiederholte aber koordinierte Verwendung einer dieser Tasten erhöht die Lesbarkeit Deiner Texte gleich gewaltig ;-) Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 505651 | |||
Datum | 25.08.2008 19:11 | 13258 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyWäre aber mal interessant herausfinden was die verschiedenen UK dazu zu sagen hätten. Da der Beitrag in der Rubrik BF steht, gehe ich mal davon aus, dass es sich um einen Beamten handelt. Folglich ist die Meinung einer Unfallkasse unerheblich, da der Beamte nicht dort versichert ist. Die Entscheidung trifft der Amtsarzt. Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 505654 | |||
Datum | 25.08.2008 19:21 | 13133 x gelesen | |||
Geschrieben von Dietmar ReimerDa der Beitrag in der Rubrik BF steht, gehe ich mal davon aus, dass es sich um einen Beamten handelt. Ja, da könntest du recht haben. Ist also folglich ein Thema was hier nur von BFlern diskutiert werden sollte. Geschrieben von Dietmar Reimer Folglich ist die Meinung einer Unfallkasse unerheblich, da der Beamte nicht dort versichert ist. Jap, das leuchtet selbst mir nicht-Beamten ein. Geschrieben von Dietmar Reimer Die Entscheidung trifft der Amtsarzt. Wobei Ich kaum glaube, daß der dazu groß eine andere Meinung hat. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Fran8k E8., Diepersdorf / Bayern | 507004 | |||
Datum | 02.09.2008 09:58 | 12909 x gelesen | |||
Die "besten" Schrittmacher sind ja heutzutage die DDD, weil sie "multisensing" leisten können. Meine Unterlagen sind leider aus Zeiten, da kam DDD erst auf. Jedoch habe ich jetzt einige Patienten Schrittmacherausweise durchgeschaut: Die Magnetfunktion steht im Ausweis drin. Ist in meinen Fällen (BIOTRONIC) mit 90er Frequenz angegeben. Bei den älteren Geräten habe ich die Magnetfunktion oben schon beschrieben. Ein Magnet Aus bei einem ICD kann ich mir allerdings gut vorstellen. | |||||
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Autor | Fran8k E8., Diepersdorf / Bayern | 510443 | |||
Datum | 19.09.2008 23:43 | 12611 x gelesen | |||
nach Rückfrage ist es auch so: Magnet bei Defi aus - bei Schrittmacher weiterhin starre Frequenz | |||||
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