News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Thema | Verschärfte Anforderungen war: Fahrerlaubnis für Feuerwehrfahrzeuge | 9 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 505381 | |||
Datum | 24.08.2008 19:54 | 7182 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus WeberFeuerwehrfahrzeuge zu bewegen ist was für Profis. Hallo, seit Ende des II. WK gab es in Deutschland viele Tote und Verletzte durch Unfälle mit Sonderrechtsfahrzeugen. Nach meiner Auffassung gehört für Einsatzfahrer nicht nur die europaweit festgelegte Fahrerlaubnis ohne Ausnahmen, sondern auch eine zusätzliche, praktische und theoretische Ausbildung bezüglich der Thematik "Fahren mit Sondersignal". Eine Risikoanalyse bezüglich der bereits vorhandenen Gerichtsurteilen müsste erfolgen. Dazu müssten Unfalldatenschreiber in allen BOS-Fahrzeugen Pflicht werden. Weiterhin wären klare Geschwindigkeitsvorgaben per Dienstanweisung vorzugeben. Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | |||||
| |||||
Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 505383 | |||
Datum | 24.08.2008 19:59 | 5102 x gelesen | |||
Mahlzeit Geschrieben von Gerhard Pfeiffer theoretische Ausbildung bezüglich der Thematik "Fahren mit Sondersignal". Gibt es doch schon an den Standorten. Wobei mit den Worten "Langsam ist sicher und sicher ist schnell" 80% Inhalt abgedeckt ist. Bei der Bundeswehr hatte ich eine Einweisung die daraus bestand den Ordner durchzulesen, sich anschliessend einen Fragebogen aus der Hülle am Ende des Ordners zu schnappen und dann den Bogen ausfüllen und zusammen mit dem Order abzugeben. Das ganze als lustiges Selbststudium. Geschrieben von Gerhard Pfeiffer praktische ... Ausbildung bezüglich der Thematik "Fahren mit Sondersignal". Klingt auch gut. Nur wie? Im Feierabendverkehr in Zugstärke die Stadt unsicher machen? Wer sein Fahrzeug unter normalen Bedingungen absolut beherrscht hat auch im Einsatzfall deutlich weniger Probleme. Ansätze wären Simulatoren (kosten aber Geld) oder entsprechende Fahrsicherheitstrainings... Mit kameradschaftlichem Gruß Florian Besch für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." Marko Ramius | |||||
| |||||
Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 505386 | |||
Datum | 24.08.2008 20:03 | 5080 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard Pfeifferseit Ende des II. WK gab es in Deutschland viele Tote und Verletzte durch Unfälle mit Sonderrechtsfahrzeugen. Und die Bundesanstalt für Straßenwesen hat festgestellt, dass das Unfallrisiko bei Wegerechtsfahrten mindestens 8 Mal höher ist als bei normalen Fahrten. Geschrieben von Gerhard Pfeiffer Nach meiner Auffassung gehört für Einsatzfahrer nicht nur die europaweit festgelegte Fahrerlaubnis ohne Ausnahmen, sondern auch eine zusätzliche, praktische und theoretische Ausbildung bezüglich der Thematik "Fahren mit Sondersignal". Ein Fahrsicherheitstraining und die rechtlichen Grundlagen sollten m. E. zwingend vorgeschrieben sein. 100% Zustimmung. Geschrieben von Gerhard Pfeiffer Eine Risikoanalyse bezüglich der bereits vorhandenen Gerichtsurteilen müsste erfolgen. Mehr nach den Unfallzahlen und nicht nach den Gerichtsurteilen. Die gehen i. d. R. für den Fahrer solcher Fahrzeuge "glimpflich" ab. Geschrieben von Gerhard Pfeiffer Dazu müssten Unfalldatenschreiber in allen BOS-Fahrzeugen Pflicht werden. Wäre wünschenswert wie die Rauchmelderpflicht ! Geschrieben von Gerhard Pfeiffer Weiterhin wären klare Geschwindigkeitsvorgaben per Dienstanweisung vorzugeben. Gibt es z. B. bei der Polizei. Max. 80km/h. Das ist aber mal wirklich realitätsfremd. Ich finde es gut, dass die Rechtsprechung noch keine Grenzen vorschreibt. So muss jeder Fall einzeln bewertet und bemessen werden. Die äußeren Umstände können bei jedem Einzelfall anderst sein. Z. B. ist Tempo 50 bei Glatteis was anderes wie bei einer trockenen Fahrbahn. Wenn ich dann noch an Schnee, Regen, Nebel, Fahrbahnbeschaffenheit, Fahrzeugzustand u. s.w. denke, dann bin ich wirklich froh, dass es keine festen Werte gibt. horrido, Jürgen Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten! | |||||
| |||||
Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 505388 | |||
Datum | 24.08.2008 20:06 | 4986 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Florian Besch Ansätze wären Simulatoren (kosten aber Geld) Die Polizei hat solche Anlagen, vielleicht könnte man dort Ausbildungen für FW (z.B. am WoE) anbieten. MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm http://hvo-vilseck.de/index1.html http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg | |||||
| |||||
Autor | Phil8ip 8G., Leipzig / Sachsen | 505391 | |||
Datum | 24.08.2008 20:16 | 4970 x gelesen | |||
Wird bei uns schon gemacht.Sind aber nicht viele Plätze gewesen | |||||
| |||||
Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 505439 | |||
Datum | 24.08.2008 22:27 | 4945 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen RinghoferIch finde es gut, dass die Rechtsprechung noch keine Grenzen vorschreibt. So muss jeder Fall einzeln bewertet und bemessen werden. Die äußeren Umstände können bei jedem Einzelfall anderst sein.Geschrieben von Jürgen Ringhofer Z. B. ist Tempo 50 bei Glatteis was anderes wie bei einer trockenen Fahrbahn. Hallo, das ist mir schon klar. Ich glaube jedoch, dass z.B. bei dieser Vorgabe, bei normalem Fahrbahnzustand und Wetterbedingungen: - Nicht schneller als ca. 6 km/h bei roten Ampeln nach vorherigem Stopp. - Nicht schneller als ca. 25 km/h in Fußgänger- oder Kinderspielzonen. - Nicht schneller als ca. 50 km/h in einer 30er Zone. - Nicht schneller als ca. 70 km/h in geschlossenen Ortschaften bei 50 km/h erlaubter Höchstgeschwindigkeit. - Außerhalb geschlossener Ortschaften nicht schneller als ca. 10% - 20% der erlaubten Höchstgeschwindigkeit. das Unfallrisiko schon mal drastisch reduziert wäre! Langsamer fahren und die Geschwindigkeit auf Grund widriger Umstände nochmals reduzieren kann man immer. Eigenunfälle sind ein beträchtliches Risiko, seltsamerweise wird sehr wenig unternommen. Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | |||||
| |||||
Autor | Andr8eas8 L.8, Sindelfingen / B/W | 505451 | |||
Datum | 24.08.2008 23:39 | 4900 x gelesen | |||
Hallo, wir haben gute Erfahrungen gemacht einmal mit a) Pflicht Fortbildungen die von Mitarbeitern der Versicherung abgehalten wurde Thema Rückwärtsfahren; SS Fahrten; hohe Geschwindigkeiten und b) Pflichtfortbildungen Fahrsicherheitstraining speziell für und mit KTW/RTW von Ausbildern der Berreitschaftspolizei. Eine "erlaubte Höchstgeschwindigkeit" halte ich für nicht zielführend. Das es bei FWers oft am Willen fehlt liegt im Gegensatz zu uns hier Wege zu gehen liegt sicher auch am fehlenden "wirtschaftlichen Effekt". Versicherungsbeiträge spielen wahrscheinlich sowohl bei der BF wie auch bei FFW keine Rolle. Bei uns schon. Grüße aus der Daimlerstadt. Andreas Leutwein | |||||
| |||||
Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 505454 | |||
Datum | 25.08.2008 00:15 | 4950 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas Leutweinwir haben gute Erfahrungen gemacht Hallo, gab es einen deutlichen Rückgang der Verkehrsunfälle und gibt es bei Euch Unfalldatenschreiber? Geschrieben von Andreas Leutwein Eine "erlaubte Höchstgeschwindigkeit" halte ich für nicht zielführend. Nicht erlaubte Geschwindigkeit, sondern bei optimalen Bedingungen auf keinen Fall mehr als .... Geschrieben von Andreas Leutwein Das es bei FWers oft am Willen fehlt liegt im Gegensatz zu uns hier Wege zu gehen liegt sicher auch am fehlenden "wirtschaftlichen Effekt". Das mag mit ein Grund sein, ich denke aber nach Diskussionen über Quadratzentimeter Reflexstreifen usw., dass bei der Feuerwehr das Gefährdungsbewusstsein für Eigenunfälle fehlt. Geschrieben von Andreas Leutwein Versicherungsbeiträge spielen wahrscheinlich sowohl bei der BF wie auch bei FFW keine Rolle. Überall dort wo Fahrzeuge tatsächlich bei Versicherungsgesellschaften versichert sind ist das ein heisses Thema. Gelten die Pflichtfortbildungen nur für hauptberufliche Kräfte oder auch für die Mitglieder der Bereitschaften? So wie ich mitbekommen habe, läuft derzeit (oder geplant) beim MHD ein bundesweites Projekt "Fahrsicherheitstraining". Mal sehen was da rauskommt. Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | |||||
| |||||
Autor | Andr8eas8 L.8, Sindelfingen / B/W | 505735 | |||
Datum | 25.08.2008 22:39 | 4719 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard Pfeiffergab es einen deutlichen Rückgang der Verkehrsunfälle und gibt es bei Euch Unfalldatenschreiber? Es gab im folgenden Jahr einen Rückgang. Unsere Fahrzeuge sind mit UDS ausgerüstet, allerdings, mit der Möglichkeit einer Löschtaste der für den Fahrer erreichbar ist. Geschrieben von Gerhard Pfeiffer Gelten die Pflichtfortbildungen nur für hauptberufliche Kräfte oder auch für die Mitglieder der Bereitschaften? Als "Pflichtfortbildung" für die Hauptberuflichen . Allerdings werden auch unsere sogenannten Nebenamtlichen und die Zivis bzw FSJler ermuntert mitzumachen, in dem ihnen die Zeit als Arbeitszeit angerechnet wird. Grüße aus der Daimlerstadt. Andreas Leutwein | |||||
| |||||
|