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Thema | Frage zum Förderverein | 28 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Mart8in 8K., Welle / Niedersachsen | 505941 | |||
Datum | 26.08.2008 21:51 | 10449 x gelesen | |||
Moin in Forum. Wir sind dabei einen Förderverein zu gründen. Trotz intensiver Suche im Netz sowie hier im Forum habe ich keine klare Antwort zu meiner folgenden Frage gefunden: Wie und wo wird klar im Vereinsrecht deffiniert, wie die "Verwendung der Mittel" zu praktizieren ist? Hintergund: Mir wurde erzählt, das es festgeschrieben ist, dass ca.80% der Einnahmen im gleichem?? oder drauffolgendem Jahr auszugeben sind. Mit den Ausnahmen, dass man für bestimtte Ziele, usw."sparen" kann. Meines Erachtens, wird die Verwendung der Mittel in der Satzung festgeschrieben. Wer hat dazu gesicherte Informationen? Gerne auch per PN. Ich bedanke mich im voraus für konstruktive Antworten. Mit besten Grüßen aus der Nordheide Martin (wie immer meine Meinung) | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 505942 | |||
Datum | 26.08.2008 21:52 | 8355 x gelesen | |||
Geschrieben von Martin KandlerWie und wo wird klar im Vereinsrecht deffiniert, wie die "Verwendung der Mittel" zu praktizieren ist? Gar nicht. Das ist alles ein Problem des Steuerrechts. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Mart8in 8K., Welle / Niedersachsen | 505945 | |||
Datum | 26.08.2008 22:06 | 8300 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyGeschrieben von Martin KandlerWie und wo wird klar im Vereinsrecht deffiniert, wie die "Verwendung der Mittel" zu praktizieren ist? Die Antwort hilft mir nicht wirklich weiter. Was sagt das Steuerrecht dazu? Hier der Auszug aus unserem Satzungsentwurf: " § 14 Verwendung der finanziellen Mittel Die finanziellen Mittel des Vereins sind dazu bestimmt, die Mannschafts- und Geräteausrüstung der Feuerwehr Welle für Brandschutz und technische Hilfeleistung gemäß dem niedersächsischen Brandschutzgesetz zu vervollständigen und zu ergänzen. Ebenso dienen sie dazu, die Ausbildung und die Kameradschaft der Feuerwehrfrauen und –männer zu fördern, sowie ihre Arbeit im Feuerwehrdienst zu unterstützen. Im Einzelfall können Geldmittel auch der Gemeinde Welle für andere gemeinnützige, öffentliche Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden. Der Verein erstrebt keinen Gewinn, auch dürfen die Mitglieder keine Gewinnanteile oder Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins erhalten. Es dürfen keine Personen durch Verwaltungsaufgaben, die dem Verein fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden. Über die Verwendung der verfügbaren Mittel entscheidet der Vorstand. Er hat hierbei darauf zu achten, dass unverhältnismäßig hohe Ansammlungen von Mitteln unterbleiben. Dieses schließt nicht aus, dass für besonders im Einzelnen festgelegte Zwecke, Geldmittel in entsprechendem Umfang angesammelt und dann dieser Zweckbestimmung zugeführt werden. Im Allgemeinen kann jedoch auch über derartig zweckgebundene und bereit gestellte Mittel nach Ablauf von drei Jahren durch den Vorstand verfügt werden." Ist diese Formulierung soweit einwandfrei oder fehlt das etwas? Mit besten Grüßen aus der Nordheide Martin (wie immer meine Meinung) | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 505946 | |||
Datum | 26.08.2008 22:16 | 8144 x gelesen | |||
Geschrieben von Martin KandlerDie finanziellen Mittel des Vereins sind dazu bestimmt, die Mannschafts- und Geräteausrüstung der Feuerwehr Welle für Brandschutz und technische Hilfeleistung gemäß dem niedersächsischen Brandschutzgesetz zu vervollständigen und zu ergänzen. Ebenso dienen sie dazu, die Ausbildung und die Kameradschaft der Feuerwehrfrauen und –männer zu fördern, sowie ihre Arbeit im Feuerwehrdienst zu unterstützen. Geschrieben von Martin Kandler Ist diese Formulierung soweit einwandfrei oder fehlt das etwas? Bei einer solchen Regelung würde ich als Vorstand schon Vorsichtig sein, wenn es darum ginge eine Vereinshaftpflichtversicherung abzuschließen. Ihr hab doch garantiert einen Passus in der Satzung, der über die Zwecke des Vereins aufklärt - oder? Eine weitere Aufzählung für was Geld ausgegeben werden soll, so wie ihr es da gemacht habt, halte ich eher für zumindest unpraktisch. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 505947 | |||
Datum | 26.08.2008 22:18 | 8018 x gelesen | |||
Wenn das ein e.V. werden soll kommt ihr um einen Rechtsbeistand/Notar zur Gründung nicht rum. Such dir jemand, der von Vereinsrecht Ahnung hat und übertrage ihm die formalle Ausarbeitung. Alles andere gibt später Ärger. hth, MaWe Forumstreffen in Triesdorf vom 26. bis 28. September: Klick! ______________ Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer (Antoine de Saint-Exupery) | |||||
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Autor | Mart8in 8K., Welle / Niedersachsen | 505948 | |||
Datum | 26.08.2008 22:22 | 7907 x gelesen | |||
Moin Marc. Geschrieben von Marc Dickey Ihr hab doch garantiert einen Passus in der Satzung, der über die Zwecke des Vereins aufklärt - oder? Ja, haben wir. Trotzdemist es uns wichtig, die Verwendung der Mittel genauer zu beschreiben. Warum sollte das unpraktisch sein? Mit besten Grüßen aus der Nordheide Martin (wie immer meine Meinung) | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 505950 | |||
Datum | 26.08.2008 22:27 | 8077 x gelesen | |||
Geschrieben von Martin KandlerWarum sollte das unpraktisch sein? Aus vielerlei Gründen. Aber MaWe hat recht. Kontaktiert deswegen wirklich mal jemanden der das Professionell macht. Wenn man spitzfindig ist dürftet ihr gemäß eurem Text nur die Ausrüstung vervollständigen und ergänzen, die die Wehr gemäß dem Brandschutzgesetz hat. Welche ist denn das? MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Mart8in 8K., Welle / Niedersachsen | 505955 | |||
Datum | 26.08.2008 22:46 | 7806 x gelesen | |||
Moin. Geschrieben von Marc Dickey Welche ist denn das? das ist nur "meine" FF. Das betrifft nicht die umliegenden FF's innerhalb der (in Niedersachsen) Samtgemeinde. Mit besten Grüßen aus der Nordheide Martin (wie immer meine Meinung) | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 505956 | |||
Datum | 26.08.2008 22:51 | 7967 x gelesen | |||
Geschrieben von Martin Kandlerdas ist nur "meine" FF. Das betrifft nicht die umliegenden FF's innerhalb der (in Niedersachsen) Samtgemeinde. Sorry, hatte mich verschrieben. Meinte eigentlich Welche sind denn das? (Bezogen auf die im Gesetz genannte Ausstattung) MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Mart8in 8K., Welle / Niedersachsen | 505959 | |||
Datum | 26.08.2008 23:03 | 7951 x gelesen | |||
Moin. Geschrieben von Marc Dickey Meinte eigentlich Welche sind denn das? (Bezogen auf die im Gesetz genannte Ausstattung) Wir haben im Moment noch keine klaren Aussagen innerhalb der Wehr. Deswegen wollen wir das ja allgemein halten. Mit besten Grüßen aus der Nordheide Martin (wie immer meine Meinung) | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 505961 | |||
Datum | 26.08.2008 23:08 | 7966 x gelesen | |||
Geschrieben von Martin KandlerWir haben im Moment noch keine klaren Aussagen innerhalb der Wehr. Deswegen wollen wir das ja allgemein halten. Diese Aussage ist nicht allgemein, sondern beschränkt es auf die Ausstattung, welche im Gesetz benannt ist. Und ich kann mir ohne in das Gesetz reinzuscheuen vorstellen, daß dies nicht sehr umfangreich (so gegen Null tendierend) ist. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Mart8in 8K., Welle / Niedersachsen | 505963 | |||
Datum | 26.08.2008 23:11 | 7967 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc Dickey(so gegen Null tendierend) Ok, dann habe ich erstmal wieder eine Aufgabe. Melde mich wieder, wenn ich mich belesen habe. Bis denne Mit besten Grüßen aus der Nordheide Martin (wie immer meine Meinung) | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 505970 | |||
Datum | 27.08.2008 08:45 | 7844 x gelesen | |||
Hallo, vergeßt mal nicht Förderung der Jugendarbeit. Ist notwendig um z. B. Zuschüsse von Sparkassen und Banken für die Jugendarbeit zu erhalten. Und ich würde die Verwendung der Gelder etwas allgemeiner halten, sonst könntet ihr sehr schnell an eure Grenzen kommen, wenn z. B. der Förderverein ein MTF kaufen möchte das die Gemeinde zwar gerne nimmt, aber in eurem Gesetz für eine Wehr mit Grundausstattung nicht vorgesehen ist. Und denkt dran jede Satzungsänderung muß mit dem Notar beim Amtsgericht hinterlegt werden und der arbeitet auch nicht umsonst. Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Joac8him8 T.8, Köln / NRW | 505995 | |||
Datum | 27.08.2008 11:37 | 7727 x gelesen | |||
Die Verwndung der MIttel muss klar in der Satzung definiert sein. Hierbei ist jedoch die große Kunst, die Formulierungen so zu wählen, dass man sich nicht selber unnötig einschränkt. Darüber hinaus ist es wichtig, für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit, dass die Verwendungszwecke so vom Finanzamt akzeptiert werden. Es könnne Rücklagen für bestimmte Zwecke gebildet werden. Diese müssen zweckgebunden auf einem zweiten oder dritten Konto abgelegt werden. Es gibt auch Höchstgrenzen. Wenn Du mir Deine E-Mail Adresse dalässt, sende ich Dir gerne einen Satzungsentwurf zu. -wer Rechtschreibefehler findet darf sie behalten- | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 506014 | |||
Datum | 27.08.2008 12:46 | 7788 x gelesen | |||
Hallo Martin, ich schick dir hier mal die Satzung unseres Vereins. Satzung der FF Mühlhausen e.V. Diese wurde so vom Finanzamt anerkannt. Ich weiß ja nicht wie das in eurem Bundesland geregelt ist, aber die Steuergesetze gelten ja eigentlich in ganz Deutschland. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles) | |||||
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Autor | Thom8as 8K., Utting a. Ammersee / Bayern | 506031 | |||
Datum | 27.08.2008 13:16 | 7741 x gelesen | |||
Geschrieben von Anton KastnerSatzung der FF Mühlhausen e.V. Hallo Anton, wir sind auch gerade dabei unserem "wilden Verein" eine Satzung zu geben und uns ins Vereinsregister eintragen zu lassen. Eure, von dir im Feuerwehrforum eingestellte Satzung find ich nicht schlecht. Es wird immer wieder auf die Geschäftsordnung hingewiesen. Könntest du die evtl. auch noch einstellen, oder auch gerne per p.N. schicken. Mit kameradschaftlichen Grüßen vom Ammersee, Thomas | |||||
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Autor | Joch8en 8P., Mannheim / Baden-Württemberg | 506038 | |||
Datum | 27.08.2008 13:30 | 7778 x gelesen | |||
Salü, Geschrieben von Thomas Kaiser Es wird immer wieder auf die Geschäftsordnung hingewiesen. Könntest du die evtl. auch noch einstellen, oder auch gerne per p.N. schicken. also ich kann einfach auf das fett geschriebene "Geschäftsordnung" klicken und seh' sie...
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Autor | Thom8as 8K., Utting a. Ammersee / Bayern | 506041 | |||
Datum | 27.08.2008 13:36 | 7643 x gelesen | |||
danke, ich jetzt auch. was man nicht im Kopf hat..... Gruß vom Ammersee, Thomas | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 506080 | |||
Datum | 27.08.2008 15:12 | 7694 x gelesen | |||
Hallo Thomas, die Geschäftsordnung hat den Sinn, dass man diese in der Vorstandschaft oder der Generalversammlung ändern kann und diese Änderung dann nicht beurkunden lassen muss. Das spart viel Zeit und auch Geld. Wir hoffen, auf diese Art und Weise unsere Satzung mindestens in den nächsten 10 Jahren nicht ändern zu lassen. Was du allerdings beurkunden lassen must, sind personelle Änderungen. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8K., Kelkheim / Hessen | 506113 | |||
Datum | 27.08.2008 16:34 | 7593 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Martin Kandler Wie und wo wird klar im Vereinsrecht deffiniert, wie die "Verwendung der Mittel" zu praktizieren ist? Das wird im Steuerrecht (Abgabenordnung) genauer definiert, da steht drinn, das die zweckgebundenen Mittel "zeitnah" und "ausschließlich" für die gemeinnützigen satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden müssen. Geschrieben von Martin Kandler Hintergund: Mir wurde erzählt, das es festgeschrieben ist, dass ca.80% der Einnahmen im gleichem?? oder drauffolgendem Jahr auszugeben sind. Mit den Ausnahmen, dass man für bestimtte Ziele, usw."sparen" kann. Das ist falsch, siehe oben. "Zeitnah" bedeutet, dass die Mittel im laufenden oder folgenden Geschäftsjahr ausgegeben werden müssen, und zwar zu 100%! Allerdings kann man für konkrete Projekte Rücklagen bilden und so Mittel über einen längeren Zeitraum ansparen. Je nach Projekt tolerieren die Finanzämter hierbei Ansparzeiträume von bis zu sechs Jahren, dann müssen die Mittel auch verwendet werden. Weiterhin sind allgemeine Rücklagen möglich. Diesen dürfen 10% der "normalen" Vereinseinnahmen und 30% der Einnahmen aus der Vermögensverwaltung zugeführt werden. Viele weitere Infos gibt es hier: http://www.vereinsbesteuerung.info/ Viele Grüße, Christian Kopp "Man fasst sich an den Kopf und greift ins Leere..." (unbekannt) "Ich habe eiserne Prinzipien. Wenn sie Ihnen nicht gefallen, habe ich auch noch andere." (Groucho Marx) | |||||
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Autor | Thom8as 8H., Nettetal / NRW | 506162 | |||
Datum | 27.08.2008 19:29 | 7613 x gelesen | |||
Geschrieben von Anton Kastnerdass man diese in der Vorstandschaft oder der Generalversammlung ändern kann und diese Änderung dann nicht beurkunden lassen muss. Das ist sehr sinnvoll. Mal sehen ob sie auch solange hält. Ihr habt Jugendarbeit in dem Sinne aber nicht drinstehen, oder? Geschrieben von Anton Kastner Was du allerdings beurkunden lassen must, sind personelle Änderungen. Sehr richtig und v.a. wichtig! Viele Grüsse Thomas Dieser Beitrag stellt selbstredend meine persönliche Meinung dar. Bei Unstimmigkeiten kläre ich diese gern! | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 506233 | |||
Datum | 28.08.2008 09:31 | 7672 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas HarmesIhr habt Jugendarbeit in dem Sinne aber nicht drinstehen, oder? Hallo, Jugendarbeit haben wir im Prinzip schon drin. Dieser Passus ist nur etwas versteckt. Und zwar haben wir eine "Schnupperfeuerwehr" in dies Satzung aufgenommen. in denen Kinder zwischen 12 und 14 Jahren aufgenommen werden können. Diese sind dann in ihrer Tätigkeit bei der JF durch den Verein versichert und nicht durch den GUVV. Wir haben das zwar noch nie in Anspruch nehmen müssen, aber das Ganze war das Ergebnis einer sehr guten Aussprache zwischen Feuerwehr, Gemeindeverwaltung und Bürgermeister. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles) | |||||
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Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 506234 | |||
Datum | 28.08.2008 09:40 | 7565 x gelesen | |||
Hallo Anton, Geschrieben von Anton Kastner Und zwar haben wir eine "Schnupperfeuerwehr" in dies Satzung aufgenommen. in denen Kinder zwischen 12 und 14 Jahren aufgenommen werden können. Warum das denn? Welche "Vorteile" hat das denn? Grüße Magnus | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 506236 | |||
Datum | 28.08.2008 09:45 | 7664 x gelesen | |||
Geschrieben von Magnus HammerlWarum das denn? Welche "Vorteile" hat das denn? Hallo, das habe ich falsch rübergebracht. In die Schnupperfeuerwehr können Kinder zwischen 10 und 12 Jahren eintreten. Diese sind dann über den Verein versichert, während die "normale" JF über den GUVV versichert ist. Sorry! Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles) | |||||
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Autor | Thom8as 8H., Nettetal / NRW | 506237 | |||
Datum | 28.08.2008 09:48 | 7520 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Magnus Hammerl Und zwar haben wir eine "Schnupperfeuerwehr" in dies Satzung aufgenommen. in denen Kinder zwischen 12 und 14 Jahren aufgenommen werden können. Gute Frage! Vorteil könnte ich mir schon denken, die Kids sind dann schon im Feuerwehrgeschehen drin, anstatt in anderen Vereinen. Nimmt die Gemeinde Kinder erst mit 14 in die JF auf? Viele Grüsse Thomas Dieser Beitrag stellt selbstredend meine persönliche Meinung dar. Bei Unstimmigkeiten kläre ich diese gern! | |||||
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Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 506238 | |||
Datum | 28.08.2008 09:49 | 7602 x gelesen | |||
Alles klar! Hab die "Lösung" auch gerade nochmal in eurer Satzung gefunden... Grüße Magnus | |||||
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Autor | Thom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz | 506253 | |||
Datum | 28.08.2008 14:14 | 7745 x gelesen | |||
Hallo Martin, ich rate Dir dringend, rechtzeitig vor der Gründungsversammlung Kontakt zum zuständigen Amtsgericht (wegen der rechtlichen Ausgestaltung der Satzung) und zum Finanzamt (wegen der Formulierung "Gemeinnützigkeit etc". aufzunehmen. Dort wird einem wirklich weitergeholfen. Mich hat dies bei der Gründung unseres Vereins entscheidend weitergebracht. Ansonsten empfehle ich Dir und auch allen Anderen folgenden Link, der zu einer Präsentation des FA Trier führt und recht informativ ist. MfG, Thomas Klee FöV Rheinland-Pfälzisches Feuerwehrmuseum Hermeskeil Besucht uns, digital im Internet und analog in Hermeskeil Dies ist ausschließlich meine private Meinung | |||||
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Autor | Mart8in 8K., Welle / Niedersachsen | 506394 | |||
Datum | 29.08.2008 13:18 | 7509 x gelesen | |||
Moin. Ich möchte mich für die bis jetzt eingegangenden Hilfestellungen bedanken. Nun muss ich das ganze erstmal abarbeiten und schauen, wei wir wo und was evt. ändern. Danke Mit besten Grüßen aus der Nordheide Martin (wie immer meine Meinung) | |||||
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