alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Sortierung umschalten zurück

ThemaFreistellung GF-Lehrgang36 Beträge
RubrikAusbildung
Infos:
  • Liste der Feuerwehrgesetze
  •  
    AutorMich8ael8 K.8, Waldachtal / BW507346
    Datum03.09.2008 12:5119083 x gelesen
    Hallo zusammen,

    wie sind denn Eure Erfahrungen zum Thema Freistellung bei GF-Lehrgang ?!
    Bei mir ist es in 2 Wochen soweit.

    Muss der Arbeitgeber mich freistellen ?! Gesetzeslage ...
    Seid Ihr Eurem Arbeitgeber entgegen gekommen mit 1 Woche bezahlt/1 Woche unbezahlt !?

    Vielen Dank für Eure Erfahrungen !


    MkG

    Michael Krüger
    Schriftführer Feuerwehr Waldachtal
    www.feuerwehr-waldachtal.de

    Meine persönliche Meinung ....

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf.507347
    Datum03.09.2008 12:5515992 x gelesen
    Hi,

    Geschrieben von Michael Krügerwie sind denn Eure Erfahrungen zum Thema Freistellung bei GF-Lehrgang ?!
    Schlecht. Ich wurde weder bei der Bundeswehr noch bei meinem jetzigen Arbeitgeber freigestellt. Für GF und ZF z.B. habe ich jeweils Urlaub genommen. Nächstes Jahr plane ich wieder zwei Wochen Urlaub für die FS ein.


    MkG.
    Christof

    http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm
    http://hvo-vilseck.de/index1.html
    http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW507348
    Datum03.09.2008 12:5516258 x gelesen
    Geschrieben von Michael KrügerBei mir ist es in 2 Wochen soweit.

    wie sieht den die betriebliche Lage aus ?
    Urlaub/Vertretung/Arbeitsaufkommen/Grundstimmung bzgl. FF?
    zwei Wochen ist für einen AG u.U. schon recht kurzfristig,
    meinst Du nicht auch ?

    Geschrieben von Michael KrügerMuss der Arbeitgeber mich freistellen ?! Gesetzeslage ...

    Das steht in dem für dich gültigen Landesbrandschutzgesetz.
    Als angehender GF solltest du davon schon mal was gehört haben.

    Geschrieben von Michael KrügerSeid Ihr Eurem Arbeitgeber entgegen gekommen mit 1 Woche bezahlt/1 Woche unbezahlt !?

    Planbares Ereignis => Vorher mit dem AG absprechen.
    Erleichtert dem AG die Freistellung ungemein,-)


    mit freundlichen Grüßen

    Michael Roleff

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMich8ael8 S.8, Gründau / Hessen507352
    Datum03.09.2008 13:0815598 x gelesen
    Hallo Namensvetter!;-)

    Die Freistellung ist geregelt im §17FwG Baden-Württemberg (kannste mal googlen, da findest du es).

    Der rechtliche Aspekt ist aber nur eine Seite, die Erbringung deiner vertragsrechtlichen Pflichten gegenüber deinem Dienstherren eine andere.

    Am besten du setzt sich rechtzeitig mit deinem Vorgesetzten zusammen und besprichst mit ihm den Sachverhalt. Es bringt nichts, auf irgendwelche Paragraphen zu pochen und eine Freistellung erzwingen zu wollen. Den auch Arbeitgeber haben so ihre Möglichkeiten dir das Leben dann schwer zu machen.

    Also lieber offen und konstruktiv darüber sprechen, ist immer besser!

    Mit freundlichen Grüßen

    Michael


    Die hier verfassten Beiträge und Kommentare sind ausschließlich meine persönliche Meinung und spiegeln in keinsterweise die Meinungen oder Auffassungen meiner Wehr!

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorPete8r L8., Flöha / Sachsen507354
    Datum03.09.2008 13:1315541 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Michael KrügerMuss der Arbeitgeber mich freistellen ?! Gesetzeslage ...

    müssen müßte er eigentlich schon...
    Schau mal in §17 deines Gesetzes.

    Geschrieben von Michael KrügerSeid Ihr Eurem Arbeitgeber entgegen gekommen mit 1 Woche bezahlt/1 Woche unbezahlt !?

    Persönlich leider noch viel schlimmer und nicht zur Nachahmung empfohlen(aus heutiger Sicht absolut dämlich ;-) ).
    GF=14 Tage Urlaub,
    ZF=14 Tage unbezahlte Freistellung
    Die meisten anderen Lehrgänge waren in der Zeit als ich in der Fa. meiner LAG bzw. bei der Stadt angestellt war. Ausnahmen bilden nur die Lehrgänge an der AKNZ, diese wurden immer abgerechnet.

    Peter


    Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg507361
    Datum03.09.2008 13:4115525 x gelesen
    Geschrieben von Michael KrügerMuss der Arbeitgeber mich freistellen ?! Gesetzeslage ..

    Ja. Wichtig ist, den AG sofort über die Einberufung und den Zeitraum zu informieren. Dagegen machen kann er (theoretisch) nichts.
    Er bekommt den weiter gezahlten Brutto-Lohn zzgl. AG-Anteil zur SV auf Antrag durch die Gemeinde ersetzt.
    Wenn Du ihm keinen Produktionsausfall o.ä. verursachst (und auch sonst sagen wir mal "unproduktiv" bist), dann geht das für ihn Null auf Null auf.

    Praktisch ist das (z.B. bei der nächsten Personalabbauwelle) was anderes.


    Geschrieben von Michael KrügerSeid Ihr Eurem Arbeitgeber entgegen gekommen mit 1 Woche bezahlt/1 Woche unbezahlt !?


    Nein. Das würde ich gar nicht erst anfangen. Zum einen schenkst Du damit Deiner Gemeinde Geld (weil nur eine Woche Lohnfortzahlung), Zum anderen wird das Dein AG (oder auch die Gemeinde) ggf. bei folgenden Lehrgängen wieder fordern.

    Meine Lehrgänge liefen bisher IIRC entweder noch zu Studentenzeiten oder eben als Freistellung mit (soweit durch den AG beantragt) Erstattung des weiter gezahlten (brutto) Arbeitslohnes (incl. AG-Anteil zur SV). Wenn man das dem AG erklärt hat, dann hat er das bisher immer verstanden.
    Was man wenns einfach zu dem jetzt vorliegenden Zeitpunkt nicht paßt (z.B. Saison,...) noch machen kann, ggf. den Termin verlegen. d.h. ggf. mit dem Lehrgangsbüro der LFS Ba-Wü (die sind da wirklich "kundenfreundlich") Kontakt aufnehmen und um eine spätere Einberufung (Termine der Lehrgänge nennen lassen) die besser in die Planung des AG paßt bitten.


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    Autorjürg8en 8s., Trier / RLP507369
    Datum03.09.2008 14:0015309 x gelesen
    Geschrieben von Michael KrügerSeid Ihr Eurem Arbeitgeber entgegen gekommen mit 1 Woche bezahlt/1 Woche unbezahlt !?
    Was soll das?
    DU machst Dir die zeit und willst Dich für Deinen Träger der Feuerwehr weiter bilden...
    Dein Chef kann in der Woche bezahlter Freistellung nicht auf Dich zurück greifen.
    Wenn Du unbezahlten Urlaub machst, kann er das aber auch nicht, also was soll ihm das bringen? ER bekommt sein Geld ja zurück erstattet und Du hast einen klaren Anspruch darauf.
    Ein gewisses Entgegenkommen dem Chef gegenüber ist ja OK, man muss es ja dann mal ne Zeit nicht immer so genau mit den Übertsunden nehmen oder sowas. Aber der Gemeinde würde ich doch keine Woche Lehrgang schenken! (Es sei denn Du hättest vor gehabt, dass der Chef das Geld anforder ohne es Dir gezahlt zu haben... Aber das wäre ja illegal...


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorStep8han8 D.8, Trabelsdorf / Bayern507376
    Datum03.09.2008 14:1415385 x gelesen
    Hallo zusammen,

    bei uns in Bayern ist dies so geregelt das der Lohnausfall von der Gemeinde bzw. der Stadt an den Arbeitgeber gezahlt werden muss. Also warum Urlaub nehmen?
    Das eine Planung zwecks Stellvertreter bei deiner Abwesenheit gemacht werden muss ist selbstverständlich. Wenn du morgen krank bist, wer übernimmt da deinen Arbeit oder wird da auch Urlaub abgezogen.
    Ein Recht das du den Lehrgang an den besagten Termin besuchen darfst gibt es nicht. Dein Chef kann ja auch Urlaubssperren verhängen.
    Fazit: Chef fragen und genehmigen lassen.

    Gruß
    Stephan Düßel


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMich8ael8 S.8, Lörrach / Baden-Württemberg507384
    Datum03.09.2008 14:2415323 x gelesen
    Geschrieben von Christian FischerGeschrieben von Michael Krüger
    Seid Ihr Eurem Arbeitgeber entgegen gekommen mit 1 Woche bezahlt/1 Woche unbezahlt !?



    Nein. Das würde ich gar nicht erst anfangen. Zum einen schenkst Du damit Deiner Gemeinde Geld (weil nur eine Woche Lohnfortzahlung), Zum anderen wird das Dein AG (oder auch die Gemeinde) ggf. bei folgenden Lehrgängen wieder fordern.


    Hallo,
    ich vermute allerdings, der Gedankengang beim AG wird auch in die Richtung gehen, dass einer, der freigestellt wird zwar den Ersatz für Lohnkosten bringt, aber in diesem Jahr noch seinen vollen Urlaub möchte. Zusätzlich zum Lehrgang.
    Es gibt sicher AN, da ist die Fehlzeit für den Betrieb wichtiger, als der Lohnersatz.
    Dass es auch andere (verständliche) Interessen gibt, als die des AG ist mir auch klar (Familie z.B.). Es läuft also mal wieder auf Verständigung raus.

    Von da her würde ich das "1 Woche Freistellung, 1 Woche Urlaub" nicht völlig verdammen.

    Michael Schuckart


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorGunn8ar 8K., Wüstenrot / BW507388
    Datum03.09.2008 14:3315226 x gelesen
    Ich habe von Anfang an mit meinen Arbeitgeber über dieses Thema gesprochen
    Wir sind zur folgender Einigung gekommen. 1 Woche Lehrgang ist kein Problem, da mit Freistellung, wenn es mehr werden nehme ich Anteilmäßig Urlaub. Bei meinen Arbeitgeber ist nicht das Problem der Lohnfortzahlung sondern er hat ein Problem mit der Zeit. Ich bekomme meinen Urlaub innerhalb eines Jahres schon nicht unter.

    Was aber für biede wirklich Wichtig war, offen darüber zu sprechen bevor so ein Lehrgang ansteht.

    Natürlich bei mir die BUS in Hoya oder Neuhausen

    Gunnar Kreidl
    BÖH
    THW Pfedelbach


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg507390
    Datum03.09.2008 14:3515258 x gelesen
    Geschrieben von Stephan DüßelEin Recht das du den Lehrgang an den besagten Termin besuchen darfst gibt es nicht.

    In Ba-Wü doch. Es gibt keine Genehmigungspflicht und keine Möglichkeit durch den (nicht öffentlich bediensteten) Arbeitgeber die in §17 Abs. 1 FwG Ba-Wü genannte Pflicht zur Freistellung zu umgehen.


    Geschrieben von Stephan DüßelFazit: Chef fragen und genehmigen lassen.

    In Ba-Wü: Chef (rechtzeitig, d.h. im Zweifel sofort nach Erhalt der Einberufung) bescheid sagen und hingehen ;-)


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMich8ael8 K.8, Waldachtal / BW507409
    Datum03.09.2008 15:3515529 x gelesen
    Hallo Michael,

    arbeite in einem Büro. Personal ist zu der Lehrgangszeit genügend vorhanden :-)
    Die Einladung zum Lehrgang kam schon vor 8 Wochen. Meine Büroleiterin
    weiss schon Bescheid dass ich 2 Wochen weg bin im September.
    Mir geht es eigentlich nur um Urlaub oder nicht !!


    MkG

    Michael Krüger
    Schriftführer Feuerwehr Waldachtal
    www.feuerwehr-waldachtal.de

    Meine persönliche Meinung ....

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg507410
    Datum03.09.2008 15:3615432 x gelesen
    Geschrieben von Michael KrügerMir geht es eigentlich nur um Urlaub oder nicht !!

    Dann: Kein Urlaub ;-)


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMich8ael8 K.8, Waldachtal / BW507411
    Datum03.09.2008 15:3815452 x gelesen
    Ist glaub bei vielen so der Fall ... :-(


    MkG

    Michael Krüger
    Schriftführer Feuerwehr Waldachtal
    www.feuerwehr-waldachtal.de

    Meine persönliche Meinung ....

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMich8ael8 K.8, Waldachtal / BW507412
    Datum03.09.2008 15:4015326 x gelesen
    Du gefällst mir immer mehr Christian ! *LOL*

    Danke !! Vielleicht sehen wir uns mal bei Erhatec und
    lernen uns persönlich kennen !
    Andi Daum hat mich mal eingeladen zum "rumnasen" :-)


    MkG

    Michael Krüger
    Schriftführer Feuerwehr Waldachtal
    www.feuerwehr-waldachtal.de

    Meine persönliche Meinung ....

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMich8ael8 K.8, Waldachtal / BW507413
    Datum03.09.2008 15:4315136 x gelesen
    Geschrieben von Michael Schuckart
    dass einer, der freigestellt wird zwar den Ersatz für Lohnkosten bringt, aber in diesem Jahr noch seinen vollen Urlaub möchte. Zusätzlich zum Lehrgang.

    Genau um das gehts :-) Leider konnte ich net viel dazu, dass mein Chef so ist wie er ist !


    MkG

    Michael Krüger
    Schriftführer Feuerwehr Waldachtal
    www.feuerwehr-waldachtal.de

    Meine persönliche Meinung ....

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorChri8sti8an 8S., Garching / Bayern507455
    Datum03.09.2008 18:0215074 x gelesen
    Hallo,

    Bei mir war es so ich wurde vom Arbeitgeber freigestellt - Lohnausfall übernahm die Gemeinde.

    mfg Christian


    -------------------------Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr ! ---------------------
    Feuerwehr Garching a.d.Alz

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorSusa8nne8 S.8, Maring-Noviand / RLP507499
    Datum03.09.2008 20:5215048 x gelesen
    Also ich bis jetzt noch für jeden Lehrgang vom Arbeitgeber freigestellt worden, den Lohnausfall erstattet die Gemeinde dem Arbeitgeber direkt und das waren in letzten Jahren immer min. 1 Woche, einmal sogar 4 Wochen in einem Jahr, wo ich an der LFKS war. Es ist durch den Gesetzgeber klar geregelt, leider sieht die Realität oft anders aus. Ich habe damals auch das offene Gespräch gesucht.
    Ich frage mich nur, wenn es bei einigen schon so ist, das sie sich für Lehrgänge Urlaub nehmen müssen, wie sieht es mit der Freistellung für Einsätze aus, was nutzt mir der beste GF, wenn er so gut wie nie da ist. Aber da müsste die Politik viel mehr Druck machen.

    Gruß Susi


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorAdri8an 8H., Lippstadt / NRW507520
    Datum03.09.2008 23:1315087 x gelesen
    Geschrieben von Susanne SchollAber da müsste die Politik viel mehr Druck machen.

    Genau, gebt es den bösen Unternehmern...

    Das man sich als Chef zickig anstellt, wenn Schlüsselmitarbeiter (wer auf einen Führungslehrgang der FW geht, ist meistens betrieblich auch kein schlechter) könnte aber auch den Grund haben, dass man z.B. Angst hat, dass Kunden unter der Abwesenheit leiden und man in Zukunft keine Aufträge mehr bekommt und dann auch keine Beschäftigten mehr braucht...

    Mal im Ernst, Politik und Unternehmen zu beeinflussen wird echt schwer, warum nicht das tun, was die Feuerwehr machen kann? Muss man wirklich 10 Tage Vollzeit (70 Stunden) auf einen F3 fahren?

    Umwandlung von 50% der folgenden Themen von Präsenzveranstaltung in eLearning: Naturwissenschaftliche Grundlagen, Rechtsgrundlagen, Ausrüstungskunde, Ausbildungslehre, VB --> 10 Stunden als eLearning

    Bleiben noch 60 Stunden, dann statt 8 Schulstunden am Tag 10 Schulstunden (macht jeder Oberstufenschüler)!

    Nun machen wir aus dem 2wöchigen absitzen an der Feuerwehrschule einen straff organisierten Lehrgang 2 langen Wochenende von Donnerstag bis Samstag und haben die Stunden zusammen. Zwischen den beiden Wochenenden liegt die eLearning Phase (vielleicht noch mit individueller Vorbereitung eines kurzen Fachvortrages).

    Aus Chefsicht: Für die 4 Tage stelle ich jeden gerne frei! Die ersten Feuerwehrschulen fangen ja dankenswerterweise auch langsam an, so zu denken.

    ...mache ich aber auch bei 2 Wochen :-)


    Wenn du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer. (Antoine de Saint-Exupéry)

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen507521
    Datum03.09.2008 23:1914961 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Adrian HorbertDas man sich als Chef zickig anstellt, wenn Schlüsselmitarbeiter (wer auf einen Führungslehrgang der FW geht, ist meistens betrieblich auch kein schlechter) könnte aber auch den Grund haben, dass man z.B. Angst hat, dass Kunden unter der Abwesenheit leiden und man in Zukunft keine Aufträge mehr bekommt und dann auch keine Beschäftigten mehr braucht...


    und was macht der Unternehmer, wenn der Mitarbeiter krank ist? Oder in Urlaub?
    Gerade in Zieten von Schwarzbeere & Co sollte das auch kein Problem darstellen...

    Geschrieben von Adrian HorbertMuss man wirklich 10 Tage Vollzeit (70 Stunden) auf einen F3 fahren?

    Ich war da eigentlich ganz zufrieden und wollte da nicht unbedingt weniger haben...


    Viele Grüße

    Christian

    Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

    besucht die Feuerwehr Steinbach


    TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk!
    TROLL COLLECT - Trolls im Forum

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg507524
    Datum03.09.2008 23:2814969 x gelesen
    Hallo Michael,

    Geschrieben von Michael Krüger
    Mir geht es eigentlich nur um Urlaub oder nicht !
    Nach meiner Ansicht: Dann nicht!
    Begründung (Im Moment aus dem Kopf): Soweit ich es noch weis dürfen Lohnersatzleistungen nur gezahlt werden wenn wirklich Lohnausfall entsteht. Urlaub ==> Kein Lohnausfall ==> es gibt kein Lohnersatz der Gemeinde. Ach bist Du ein guter Feuerwehrmann!

    Gruß
    Michael


    Auch schlechter Ruf verpflichtet

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorAdri8an 8H., Lippstadt / NRW507525
    Datum03.09.2008 23:2914980 x gelesen
    Geschrieben von Christian Fleschhutund was macht der Unternehmer, wenn der Mitarbeiter krank ist? Oder in Urlaub?

    Urlaub und Krankheit hat den Sinn, dass Mitarbeiter sich erholen. Einsätze dienen dem Allgemeinwohl. Lehrgänge bringen immer auch einen persönlichen Nutzen und mal ehrlich: Sie machen auch Spass! Warum soll der Mitarbeiter nicht einen Teil des Lehrganges auch in seiner Freizeit ableisten?

    Geschrieben von Christian FleschhutSchwarzbeere & Co
    Kann man das trnken? :-) Noch nie gehört...

    Geschrieben von Christian FleschhutIch war da eigentlich ganz zufrieden und wollte da nicht unbedingt weniger haben...

    Im Gegenteil: Gerne auch mehr! Hab aber auch nicht geschrieben, dass es weniger werden soll. Nur eine andere unternehmerfreundlichere Verteilung.


    Wenn du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer. (Antoine de Saint-Exupéry)

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMich8ael8 W.8, Isselburg / NRW507528
    Datum03.09.2008 23:5614995 x gelesen
    Hier mal das Rechtliche (in NRW) sowie der passende Kommentar:

    §12 FSHG
    (2) Den ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr dürfen aus dem Dienst keine
    Nachteile im Arbeits- oder Dienstverhältnis erwachsen. Während der Dauer der
    Teilnahme an Einsätzen, Übungen und Lehrgängen sowie der Teilnahme an sonstigen
    Veranstaltungen auf Anforderung der Gemeinde entfällt für die ehrenamtlichen
    Angehörigen der Feuerwehr die Pflicht zur Arbeits- oder Dienstleistung. Die Arbeitgeber
    oder Dienstherren sind verpflichtet, für diesen Zeitraum Arbeitsentgelte oder
    Dienstbezüge einschließlich aller Nebenleistungen und Zulagen fortzuzahlen, die ohne die
    Ausfallzeiten üblicherweise erzielt worden wären; den privaten Arbeitgebern werden die
    Beträge auf Antrag durch die Gemeinde ersetzt. Die Teilnahme an Übungen, Lehrgängen
    und sonstigen Veranstaltungen auf Anforderung der Gemeinde ist den Arbeitgebern oder
    Dienstherren nach Möglichkeit rechtzeitig mitzuteilen.

    Kommentar:
    Sobald der Angehörige einer Freiwilligen Feuerwehr an Einsätzen, Übungen und
    Lehrgängen sowie sonstigen Veranstaltungen auf Anforderung der Gemeinde teilnehmen
    muß, entfällt für ihn die sich sonst aus dem Arbeits- oder Dienstleistungsvertrag
    ergebende Verpflichtung, seine Arbeitskraft dem Arbeitgeber oder Dienstherren zur
    Verfügung zu stellen. Ein „Fernbleiben“ von der Arbeitsstelle ist somit nicht nur
    entschuldigt, sondern es liegt rechtlich überhaupt kein Fernbleiben vor. Diese Regelung
    gilt für Arbeiter, Angestellte, Beamte, Richter und auch Auszubildende. Auf
    Schüler/Studenten findet diese Regelung entsprechende Anwendung.

    Dem „Entfallen der Pflicht zur Arbeits- oder Dienstleistung“ entspricht die Pflicht
    des Arbeitgebers oder Dienstherren, den ehrenamtlich tätigen Feuerwehrangehörigen für
    den Feuerwehrdienst „freizustellen“. Darüber hinaus trifft den Arbeitgeber keine weitere
    Verpflichtung. Er ist z.B. nicht gehalten, dem Feuerwehrangehörigen einen Firmenwagen
    zur Verfügung zu stellen, damit dieser schnell den Einsatzort erreichen kann.

    Mitteilungspflicht
    Die Teilnahme an Übungen und Lehrgängen, die in der Regel längerfristig bekannt ist,
    hat der ehrenamtliche Feuerwehrangehörige seinem Arbeitgeber nach Möglichkeit
    rechtzeitig mitzuteilen.

    Rechtzeitig ist die Mitteilung dann, wenn dem Arbeitgeber noch Zeit bleibt, all die
    Maßnahmen einzuleiten, die dazu führen, daß ihm durch das Fortbleiben des
    Feuerwehrangehörigen überhaupt kein wirtschaftlicher Schaden entsteht oder dieser auf
    ein Mindestmaß beschränkt bleibt.

    Gruß
    Michael


    Was den Inhalt meiner Beiträge betrifft, geben diese nur meinen eigenen aktuellen Kenntnisstand und damit resultierend meine eigene, persönliche Meinung wieder. Einige Beiträge sind veraltet, andere müssen im richtigen Kontext des gesamten Themas betrachtet werden. Für fehlerhafte oder verwirrende Darstellung oder Äußerungen, die Fehlinterpretationen zulassen, bitte ich bereits im Voraus um Entschuldigung und bitte ebenfalls mich zeitgemäß darüber zu unterrichten um einen gegebenenfalls erregten Irrtum augenblicklich abstellen zu können.

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorLars8 O.8, Langwedel / Niedersachsen507542
    Datum04.09.2008 06:2315085 x gelesen
    Hallöchen.

    Nach schwerer Diskussion mit meinem Chef haben wir uns auf halb / halb entschieden.
    Eine Woche Sonderurlaub und eine Woche Überstunden bzw. Urlaubstage.
    Tat mir persönlich etwas in der Seele weh, da ja die Gemeinde möchte das ich diesen
    Lehrgang mache (ok ich auch ein wenig).
    Aber da unsere Personalabteilung das NDS-Brandschutzgestz zu dem Zeitpunkt für diese
    Sache studiert hat und es dort einen Passus gibt der heißt (in etwa wieder gegeben):
    Der Arbeitgeber "kann" Freistellen wenn keine Betrieblichenbelange dagegen sprechen
    (oder so änlich).
    Na ja, da mußte ich in den sauren Apfel beißen.

    Mit Gruß aus dem Norden.


    www.feuerwehr-daverden.de

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen507546
    Datum04.09.2008 07:1014914 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Adrian HorbertWarum soll der Mitarbeiter nicht einen Teil des Lehrganges auch in seiner Freizeit ableisten?

    das hat der Arbeitnehmer in der Regel bis auf Truppführerebene schon getan. Und viele viele Wochenenden dafür geopfert, waren bei mir einige und, da bin ich ehrlich, auch mal zwei Tage Urlaub. War aber bei nem Lehrgang, den ich privat vermutlich häufiger einsetze als bei der Feuerwehr...
    Daher sehe ich es eigentlich nicht ein für einen Lehrgang, bei dem der AG den kompletten Lohnersatz bekommt, Urlaub zu nehmen.
    Ich habe zum Glück einen AG, der das ähnlich sieht, Freistellungen sind kein Problem ("Zwei Wochen müssen gehen, nicht fünfmal im Jahr, aber ein-/zweimal ist das ohne Probleme drin")

    Geschrieben von Adrian HorbertKann man das trnken? :-) Noch nie gehört...

    Dank Blackberry ist man ja jederzeit auch per Mail erreichbar. Rund um die Welt. Bei uns hat sich das so eingebürgert, dass die Kollegen bei Problemen, die sie nicht alleine lösen können einfach ne kurze Mail schreiben. Die kann man dann beantworten oder anrufen. Und da sind wir auch so kellegial und machen das. Egal ob an der LFS, in China oder in Amerika...


    Viele Grüße

    Christian

    Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

    besucht die Feuerwehr Steinbach


    TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk!
    TROLL COLLECT - Trolls im Forum

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz507582
    Datum04.09.2008 11:1215001 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Lars OettingEine Woche Sonderurlaub und eine Woche Überstunden bzw. Urlaubstage.
    Tat mir persönlich etwas in der Seele weh, da ja die Gemeinde möchte das ich diesen
    Lehrgang mache (ok ich auch ein wenig).

    Und das für volle Lohnersatzkosten die der AG von deinem Träger bekommen hat! Urlaub/Überstunden nehmen für Lehrgänge ist so ziemlich das Dämlichste, was es gibt.
    Bei uns gibt es mit Einberufungsbescheid zur LFKS ein Schreiben der Verwaltung mit der Bitte um Freistellung und dem Hinweis, dass der Lohnausfall von der Verwaltung übernommen wird. Stellt mich der AG nicht frei, geh ich eben nicht.
    Ich bin auch Feuerwehrenthusiast, aber irgendwo hört der Spaß auf!

    Geschrieben von Lars OettingNa ja, da mußte ich in den sauren Apfel beißen.
    Nein, das musst weder du noch jeder andere in Feuerwehr-Deutschland.


    MfG
    Daniel

    Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

    Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht.
    Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung!

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorThom8as 8K., Utting a. Ammersee / Bayern508963
    Datum11.09.2008 16:3814814 x gelesen
    Ich wurde bisher für alle Lehrgänge von meinem AG unter Fortzahlung der Bezüge freigestellt.
    Mußte weder Urlaub nehmen noch wurden gegenüber der Gemeinde Ersatzleistungen geltend gemacht. Bin allerdings Beamter und da läuft´s unter Sonderulaub. 5 Tage pro Jahr.
    Gruß vom Ammersee,
    Thomas


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorOliv8er 8H., Meppen / Niedersachsen508967
    Datum11.09.2008 16:5514579 x gelesen
    Geschrieben von Lars OettingEine Woche Sonderurlaub und eine Woche Überstunden bzw. Urlaubstage.
    Geschrieben von Lars OettingAber da unsere Personalabteilung das NDS-Brandschutzgestz zu dem Zeitpunkt für diese Sache studiert hat und es dort einen Passus gibt der heißt (in etwa wieder gegeben): Der Arbeitgeber "kann" Freistellen wenn keine Betrieblichenbelange dagegen sprechen (oder so änlich).

    Hallo Lars,

    wenn Dein Arbeitgeber Dich für die Zeit in den Urlaub schicken kann bzw. Dir gewährt Überstunden abzufeiern, dann _muss_ er Dich meiner Meinung nach auch freistellen. Denn wo ist dann für diesen Zeitraum der nachzuweisende Nachteil für das Unternehmen?

    Viele Grüße
    Oliver


    Es handelt sich bei dem Geschriebenen um meine persönliche Meinung und nicht um die Auffassung irgendeiner Feuerwehr.

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg508978
    Datum11.09.2008 18:1214847 x gelesen
    Geschrieben von Thomas KaiserBin allerdings Beamter und da läuft´s unter Sonderulaub. 5 Tage pro Jahr.

    Mit 5 Tagen kannst Du aber nur in Bayern den GrFü machen.
    In anderen Bundesländern die ihre GrFü richtig, d.h. gem. FwDV 2 ausbilden dauert das 2 Wochen...


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorThom8as 8K., Utting a. Ammersee / Bayern508981
    Datum11.09.2008 18:2814659 x gelesen
    Geschrieben von Christian FischerMit 5 Tagen kannst Du aber nur in Bayern den GrFü machen.
    In anderen Bundesländern die ihre GrFü richtig, d.h. gem. FwDV 2 ausbilden dauert das 2 Wochen...

    Dafür hab ich beim Zugführer zwei Wochen frei bekommen. Wurde dann halt gesagt, daß es im nächsten Jahr nichts gibt.
    Urlaub würde ich jedenfalls keinen opfern. Soweit geht die Liebe dann auch nicht
    Gruß vom Ammersee,
    Thomas


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorChri8sto8ph 8M., Drakenburg / Niedersachsen508982
    Datum11.09.2008 18:3214856 x gelesen
    Bei uns in NDS müssen die 2 Wochen nicht am Stück abgeleistet werden, jedoch darf der GF II nicht länger als x Monate nach dem GF I sein. Ich glaube es sind 12 Monate, so wurde es mir zumindest gesagt.

    So ist es hier auch möglich den GF mit seinem SU zu bekommen.


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorVolk8er 8E., Eydelstedt / Niedersachsen508986
    Datum11.09.2008 18:5014595 x gelesen
    Moin

    Geschrieben von Christoph Meyer
    Ich glaube es sind 12 Monate, so wurde es mir zumindest gesagt.

    Sind m. W. 2 Jahre, manchmal wird aber *hörensagen* auch ein Auge zugedrückt, wenn es nicht ganz stimmt.


    Gruß,
    Volker

    Alles jederzeit und immer meine persönliche Meinung! Irrtümer vorbehalten!

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY509066
    Datum12.09.2008 10:2014640 x gelesen
    Geschrieben von Christian FischerMit 5 Tagen kannst Du aber nur in Bayern den GrFü machen.
    In anderen Bundesländern die ihre GrFü richtig, d.h. gem. FwDV 2 ausbilden dauert das 2 Wochen...


    Komisch, wieso fühle ich mich trotzdem gut ausgebildet?
    Ich habe jetzt den GF-Lehrgang vor über 15 Jahren gemacht, mich weiter fortgebildet und denke, dass mein Wissen (in Theorie und Praxis) bestimmt so gut ist wie die eines GF aus anderen Bundesländern.

    P.S.
    Ich hatte nie Probleme, für einen Lehrgang frei zu bekommen.


    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner


    Aus gegebenem Anlass:
    Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

    Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles)

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz509071
    Datum12.09.2008 10:4114618 x gelesen
    Geschrieben von Lars OettingNach schwerer Diskussion mit meinem Chef haben wir uns auf halb / halb entschieden.
    Eine Woche Sonderurlaub und eine Woche Überstunden bzw. Urlaubstage.
    Tat mir persönlich etwas in der Seele weh, da ja die Gemeinde möchte das ich diesen
    Lehrgang mache (ok ich auch ein wenig).


    Hallo zusammen,

    kann ich durchaus nachvollziehen, von beiden Seiten aus gesehen.

    Die Folge davon wird aber sein, dass immer mehr Gemeinden davon ausgehen, dass sich die FW-Leute Urlaub nehmen.

    Dann kommen wir bei der Ausbildung genau dahin, wo wir jetzt bei Schnürstiefeln etc. sind.

    Was kommt, noch, Beitrag zur Finanzierung des nächsten Spiel-Löschfahrzeuges etc.

    Wehret den Anfängen.

    MfG, Thomas Klee


    Dies ist ausschließlich meine private Meinung

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorFran8k H8., Schleinitz / Sachsen-Anhalt509114
    Datum12.09.2008 15:0814701 x gelesen
    Hinsichtlich der Ausbildung über mehrere Wochen nutzten wir bei allen Kameraden wo es sich anbot die Möglichkeit es in ihrer Wehrdienstzeit zu machen ( GF, ZF, ABC-Einsatz etc. ).
    Sowohl bei Wehrpflichtigen als auch bei SaZ wurde immer Sonderurlaub gewährt sofern sie sich nicht in einer Ausbildung befunden haben.

    Eine mehrwöchige Freistellung ist zumeist problematisch da ( bei uns ) viele Arbeitgeber sich selbst nicht in der Pflicht sehen ( man schützt ja auch ihre Firma ) und bei Anfragen auf öffentlichem Wege abwinken und auf den Jahresurlaub des FA verweisen.


    Nur zu oft ist das jedoch von der persönlichen Einstellung des Chefs zur FF anhängig.
    ( Bild der Feuerwehr in der Öffentlichkeit !! )

    [ Der Chef einer vor Ort ansässigen Druckerei stellte erst keinen FA für Lehrgänge frei - seit sein Sohn jedoch auch einmal von der FF aus seinem PKW geschnitten werden musste, ist eine Freistellung überhaupt kein Problem mehr ]

    Das Problem mit den Freistellungen kann man sicherlich auch ein wenig als hausgemacht betrachten - solange der Arbeitgeber bei Feuerwehr an einen trinkenden Heimatverein denkt wird er sich schwer tun dies noch mit einer Freistellung zu fördern...


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorStef8an 8G., Wuppertal / NRW510076
    Datum18.09.2008 08:4014567 x gelesen
    Geschrieben von Michael RoleffDas steht in dem für dich gültigen Landesbrandschutzgesetz.
    Als angehender GF solltest du davon schon mal was gehört haben.


    Fraglich ist jedoch, ob es positiv für die weitere Einstellung ist, wenn man dem Arbeitgeber mit dem Brandschutzgesetz unter Druck setzt. Wenn der "nein" sagt, sollte man das akzeptieren. Vielleicht den Versuch starten, ihm das Anliegen und die Bedeutung des Lehrganges zu verdeutlichen, aber letztendlich nicht bzgl. seine Pflicht laut Brandschutzgesetz drohen. Man sollte immer im Kopf behalten, wer das monatliche Gehalt bezahlt.


    Mit kameradschaftlichem Gruß

    Stefan Ganzke

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     

     03.09.2008 12:51 Mich7ael7 K.7, Waldachtal
     03.09.2008 12:55 Chri7sto7f S7., Vilseck
     03.09.2008 15:38 Mich7ael7 K.7, Waldachtal
     03.09.2008 12:55 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     03.09.2008 15:35 Mich7ael7 K.7, Waldachtal
     03.09.2008 15:36 Chri7sti7an 7F., Wernau
     03.09.2008 15:40 Mich7ael7 K.7, Waldachtal
     03.09.2008 23:28 Mich7ael7 B.7, Münsingen
     18.09.2008 08:40 Stef7an 7G., Wuppertal
     03.09.2008 13:08 ., Gründau
     03.09.2008 13:13 Pete7r L7., Flöha
     03.09.2008 13:41 Chri7sti7an 7F., Wernau
     03.09.2008 14:24 Mich7ael7 S.7, Lörrach
     03.09.2008 14:33 ., Wüstenrot
     03.09.2008 15:43 Mich7ael7 K.7, Waldachtal
     03.09.2008 14:00 jürg7en 7s., Trier
     03.09.2008 14:14 Step7han7 D.7, Trabelsdorf
     03.09.2008 14:35 Chri7sti7an 7F., Wernau
     03.09.2008 18:02 Chri7sti7an 7S., Garching
     03.09.2008 20:52 ., Maring-Noviand
     03.09.2008 23:13 Adri7an 7H., Lippstadt
     03.09.2008 23:19 Chri7sti7an 7F., Fürth
     03.09.2008 23:29 Adri7an 7H., Lippstadt
     04.09.2008 07:10 Chri7sti7an 7F., Fürth
     03.09.2008 23:56 ., Isselburg
     04.09.2008 06:23 Lars7 O.7, Langwedel
     04.09.2008 11:12 Dani7el 7M., Jockgrim
     11.09.2008 16:55 Oliv7er 7H., Meppen
     12.09.2008 10:41 Thom7as 7K., Hermeskeil
     11.09.2008 16:38 Thom7as 7K., Utting a. Ammersee
     11.09.2008 18:12 Chri7sti7an 7F., Wernau
     11.09.2008 18:28 Thom7as 7K., Utting a. Ammersee
     11.09.2008 18:32 Chri7sto7ph 7M., Drakenburg
     11.09.2008 18:50 Volk7er 7E., Eydelstedt
     12.09.2008 10:20 Anto7n K7., Mühlhausen
     12.09.2008 15:08 Fran7k H7., Schleinitz
    zurück


    Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt