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Thema | Freistellung GF-Lehrgang | 36 Beträge | |||
Rubrik | Ausbildung | ||||
Infos: | |||||
Autor | Mich8ael8 K.8, Waldachtal / BW | 507346 | |||
Datum | 03.09.2008 12:51 | 19141 x gelesen | |||
Hallo zusammen, wie sind denn Eure Erfahrungen zum Thema Freistellung bei GF-Lehrgang ?! Bei mir ist es in 2 Wochen soweit. Muss der Arbeitgeber mich freistellen ?! Gesetzeslage ... Seid Ihr Eurem Arbeitgeber entgegen gekommen mit 1 Woche bezahlt/1 Woche unbezahlt !? Vielen Dank für Eure Erfahrungen ! MkG Michael Krüger Schriftführer Feuerwehr Waldachtal www.feuerwehr-waldachtal.de Meine persönliche Meinung .... | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 507347 | |||
Datum | 03.09.2008 12:55 | 16048 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Michael Krüger wie sind denn Eure Erfahrungen zum Thema Freistellung bei GF-Lehrgang ?! Schlecht. Ich wurde weder bei der Bundeswehr noch bei meinem jetzigen Arbeitgeber freigestellt. Für GF und ZF z.B. habe ich jeweils Urlaub genommen. Nächstes Jahr plane ich wieder zwei Wochen Urlaub für die FS ein. MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm http://hvo-vilseck.de/index1.html http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 507348 | |||
Datum | 03.09.2008 12:55 | 16313 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael KrügerBei mir ist es in 2 Wochen soweit. wie sieht den die betriebliche Lage aus ? Urlaub/Vertretung/Arbeitsaufkommen/Grundstimmung bzgl. FF? zwei Wochen ist für einen AG u.U. schon recht kurzfristig, meinst Du nicht auch ? Geschrieben von Michael Krüger Muss der Arbeitgeber mich freistellen ?! Gesetzeslage ... Das steht in dem für dich gültigen Landesbrandschutzgesetz. Als angehender GF solltest du davon schon mal was gehört haben. Geschrieben von Michael Krüger Seid Ihr Eurem Arbeitgeber entgegen gekommen mit 1 Woche bezahlt/1 Woche unbezahlt !? Planbares Ereignis => Vorher mit dem AG absprechen. Erleichtert dem AG die Freistellung ungemein,-) mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | |||||
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Autor | Mich8ael8 S.8, Gründau / Hessen | 507352 | |||
Datum | 03.09.2008 13:08 | 15655 x gelesen | |||
Hallo Namensvetter!;-) Die Freistellung ist geregelt im §17FwG Baden-Württemberg (kannste mal googlen, da findest du es). Der rechtliche Aspekt ist aber nur eine Seite, die Erbringung deiner vertragsrechtlichen Pflichten gegenüber deinem Dienstherren eine andere. Am besten du setzt sich rechtzeitig mit deinem Vorgesetzten zusammen und besprichst mit ihm den Sachverhalt. Es bringt nichts, auf irgendwelche Paragraphen zu pochen und eine Freistellung erzwingen zu wollen. Den auch Arbeitgeber haben so ihre Möglichkeiten dir das Leben dann schwer zu machen. Also lieber offen und konstruktiv darüber sprechen, ist immer besser! Mit freundlichen Grüßen Michael Die hier verfassten Beiträge und Kommentare sind ausschließlich meine persönliche Meinung und spiegeln in keinsterweise die Meinungen oder Auffassungen meiner Wehr! | |||||
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Autor | Pete8r L8., Flöha / Sachsen | 507354 | |||
Datum | 03.09.2008 13:13 | 15598 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Michael Krüger Muss der Arbeitgeber mich freistellen ?! Gesetzeslage ... müssen müßte er eigentlich schon... Schau mal in §17 deines Gesetzes. Geschrieben von Michael Krüger Seid Ihr Eurem Arbeitgeber entgegen gekommen mit 1 Woche bezahlt/1 Woche unbezahlt !? Persönlich leider noch viel schlimmer und nicht zur Nachahmung empfohlen(aus heutiger Sicht absolut dämlich ;-) ). GF=14 Tage Urlaub, ZF=14 Tage unbezahlte Freistellung Die meisten anderen Lehrgänge waren in der Zeit als ich in der Fa. meiner LAG bzw. bei der Stadt angestellt war. Ausnahmen bilden nur die Lehrgänge an der AKNZ, diese wurden immer abgerechnet. Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 507361 | |||
Datum | 03.09.2008 13:41 | 15580 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael KrügerMuss der Arbeitgeber mich freistellen ?! Gesetzeslage .. Ja. Wichtig ist, den AG sofort über die Einberufung und den Zeitraum zu informieren. Dagegen machen kann er (theoretisch) nichts. Er bekommt den weiter gezahlten Brutto-Lohn zzgl. AG-Anteil zur SV auf Antrag durch die Gemeinde ersetzt. Wenn Du ihm keinen Produktionsausfall o.ä. verursachst (und auch sonst sagen wir mal "unproduktiv" bist), dann geht das für ihn Null auf Null auf. Praktisch ist das (z.B. bei der nächsten Personalabbauwelle) was anderes. Geschrieben von Michael Krüger Seid Ihr Eurem Arbeitgeber entgegen gekommen mit 1 Woche bezahlt/1 Woche unbezahlt !? Nein. Das würde ich gar nicht erst anfangen. Zum einen schenkst Du damit Deiner Gemeinde Geld (weil nur eine Woche Lohnfortzahlung), Zum anderen wird das Dein AG (oder auch die Gemeinde) ggf. bei folgenden Lehrgängen wieder fordern. Meine Lehrgänge liefen bisher IIRC entweder noch zu Studentenzeiten oder eben als Freistellung mit (soweit durch den AG beantragt) Erstattung des weiter gezahlten (brutto) Arbeitslohnes (incl. AG-Anteil zur SV). Wenn man das dem AG erklärt hat, dann hat er das bisher immer verstanden. Was man wenns einfach zu dem jetzt vorliegenden Zeitpunkt nicht paßt (z.B. Saison,...) noch machen kann, ggf. den Termin verlegen. d.h. ggf. mit dem Lehrgangsbüro der LFS Ba-Wü (die sind da wirklich "kundenfreundlich") Kontakt aufnehmen und um eine spätere Einberufung (Termine der Lehrgänge nennen lassen) die besser in die Planung des AG paßt bitten. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | jürg8en 8s., Trier / RLP | 507369 | |||
Datum | 03.09.2008 14:00 | 15367 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael KrügerSeid Ihr Eurem Arbeitgeber entgegen gekommen mit 1 Woche bezahlt/1 Woche unbezahlt !? Was soll das? DU machst Dir die zeit und willst Dich für Deinen Träger der Feuerwehr weiter bilden... Dein Chef kann in der Woche bezahlter Freistellung nicht auf Dich zurück greifen. Wenn Du unbezahlten Urlaub machst, kann er das aber auch nicht, also was soll ihm das bringen? ER bekommt sein Geld ja zurück erstattet und Du hast einen klaren Anspruch darauf. Ein gewisses Entgegenkommen dem Chef gegenüber ist ja OK, man muss es ja dann mal ne Zeit nicht immer so genau mit den Übertsunden nehmen oder sowas. Aber der Gemeinde würde ich doch keine Woche Lehrgang schenken! (Es sei denn Du hättest vor gehabt, dass der Chef das Geld anforder ohne es Dir gezahlt zu haben... Aber das wäre ja illegal... | |||||
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Autor | Step8han8 D.8, Trabelsdorf / Bayern | 507376 | |||
Datum | 03.09.2008 14:14 | 15441 x gelesen | |||
Hallo zusammen, bei uns in Bayern ist dies so geregelt das der Lohnausfall von der Gemeinde bzw. der Stadt an den Arbeitgeber gezahlt werden muss. Also warum Urlaub nehmen? Das eine Planung zwecks Stellvertreter bei deiner Abwesenheit gemacht werden muss ist selbstverständlich. Wenn du morgen krank bist, wer übernimmt da deinen Arbeit oder wird da auch Urlaub abgezogen. Ein Recht das du den Lehrgang an den besagten Termin besuchen darfst gibt es nicht. Dein Chef kann ja auch Urlaubssperren verhängen. Fazit: Chef fragen und genehmigen lassen. Gruß Stephan Düßel | |||||
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Autor | Mich8ael8 S.8, Lörrach / Baden-Württemberg | 507384 | |||
Datum | 03.09.2008 14:24 | 15379 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerGeschrieben von Michael Krüger Hallo, ich vermute allerdings, der Gedankengang beim AG wird auch in die Richtung gehen, dass einer, der freigestellt wird zwar den Ersatz für Lohnkosten bringt, aber in diesem Jahr noch seinen vollen Urlaub möchte. Zusätzlich zum Lehrgang. Es gibt sicher AN, da ist die Fehlzeit für den Betrieb wichtiger, als der Lohnersatz. Dass es auch andere (verständliche) Interessen gibt, als die des AG ist mir auch klar (Familie z.B.). Es läuft also mal wieder auf Verständigung raus. Von da her würde ich das "1 Woche Freistellung, 1 Woche Urlaub" nicht völlig verdammen. Michael Schuckart | |||||
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Autor | Gunn8ar 8K., Wüstenrot / BW | 507388 | |||
Datum | 03.09.2008 14:33 | 15281 x gelesen | |||
Ich habe von Anfang an mit meinen Arbeitgeber über dieses Thema gesprochen Wir sind zur folgender Einigung gekommen. 1 Woche Lehrgang ist kein Problem, da mit Freistellung, wenn es mehr werden nehme ich Anteilmäßig Urlaub. Bei meinen Arbeitgeber ist nicht das Problem der Lohnfortzahlung sondern er hat ein Problem mit der Zeit. Ich bekomme meinen Urlaub innerhalb eines Jahres schon nicht unter. Was aber für biede wirklich Wichtig war, offen darüber zu sprechen bevor so ein Lehrgang ansteht. Natürlich bei mir die BUS in Hoya oder Neuhausen Gunnar Kreidl BÖH THW Pfedelbach | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 507390 | |||
Datum | 03.09.2008 14:35 | 15315 x gelesen | |||
Geschrieben von Stephan DüßelEin Recht das du den Lehrgang an den besagten Termin besuchen darfst gibt es nicht. In Ba-Wü doch. Es gibt keine Genehmigungspflicht und keine Möglichkeit durch den (nicht öffentlich bediensteten) Arbeitgeber die in §17 Abs. 1 FwG Ba-Wü genannte Pflicht zur Freistellung zu umgehen. Geschrieben von Stephan Düßel Fazit: Chef fragen und genehmigen lassen. In Ba-Wü: Chef (rechtzeitig, d.h. im Zweifel sofort nach Erhalt der Einberufung) bescheid sagen und hingehen ;-) Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Mich8ael8 K.8, Waldachtal / BW | 507409 | |||
Datum | 03.09.2008 15:35 | 15586 x gelesen | |||
Hallo Michael, arbeite in einem Büro. Personal ist zu der Lehrgangszeit genügend vorhanden :-) Die Einladung zum Lehrgang kam schon vor 8 Wochen. Meine Büroleiterin weiss schon Bescheid dass ich 2 Wochen weg bin im September. Mir geht es eigentlich nur um Urlaub oder nicht !! MkG Michael Krüger Schriftführer Feuerwehr Waldachtal www.feuerwehr-waldachtal.de Meine persönliche Meinung .... | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 507410 | |||
Datum | 03.09.2008 15:36 | 15487 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael KrügerMir geht es eigentlich nur um Urlaub oder nicht !! Dann: Kein Urlaub ;-) Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Mich8ael8 K.8, Waldachtal / BW | 507411 | |||
Datum | 03.09.2008 15:38 | 15507 x gelesen | |||
Ist glaub bei vielen so der Fall ... :-( MkG Michael Krüger Schriftführer Feuerwehr Waldachtal www.feuerwehr-waldachtal.de Meine persönliche Meinung .... | |||||
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Autor | Mich8ael8 K.8, Waldachtal / BW | 507412 | |||
Datum | 03.09.2008 15:40 | 15382 x gelesen | |||
Du gefällst mir immer mehr Christian ! *LOL* Danke !! Vielleicht sehen wir uns mal bei Erhatec und lernen uns persönlich kennen ! Andi Daum hat mich mal eingeladen zum "rumnasen" :-) MkG Michael Krüger Schriftführer Feuerwehr Waldachtal www.feuerwehr-waldachtal.de Meine persönliche Meinung .... | |||||
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Autor | Mich8ael8 K.8, Waldachtal / BW | 507413 | |||
Datum | 03.09.2008 15:43 | 15193 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael Schuckartdass einer, der freigestellt wird zwar den Ersatz für Lohnkosten bringt, aber in diesem Jahr noch seinen vollen Urlaub möchte. Zusätzlich zum Lehrgang. Genau um das gehts :-) Leider konnte ich net viel dazu, dass mein Chef so ist wie er ist ! MkG Michael Krüger Schriftführer Feuerwehr Waldachtal www.feuerwehr-waldachtal.de Meine persönliche Meinung .... | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Garching / Bayern | 507455 | |||
Datum | 03.09.2008 18:02 | 15129 x gelesen | |||
Hallo, Bei mir war es so ich wurde vom Arbeitgeber freigestellt - Lohnausfall übernahm die Gemeinde. mfg Christian -------------------------Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr ! --------------------- | |||||
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Autor | Susa8nne8 S.8, Maring-Noviand / RLP | 507499 | |||
Datum | 03.09.2008 20:52 | 15105 x gelesen | |||
Also ich bis jetzt noch für jeden Lehrgang vom Arbeitgeber freigestellt worden, den Lohnausfall erstattet die Gemeinde dem Arbeitgeber direkt und das waren in letzten Jahren immer min. 1 Woche, einmal sogar 4 Wochen in einem Jahr, wo ich an der LFKS war. Es ist durch den Gesetzgeber klar geregelt, leider sieht die Realität oft anders aus. Ich habe damals auch das offene Gespräch gesucht. Ich frage mich nur, wenn es bei einigen schon so ist, das sie sich für Lehrgänge Urlaub nehmen müssen, wie sieht es mit der Freistellung für Einsätze aus, was nutzt mir der beste GF, wenn er so gut wie nie da ist. Aber da müsste die Politik viel mehr Druck machen. Gruß Susi | |||||
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Autor | Adri8an 8H., Lippstadt / NRW | 507520 | |||
Datum | 03.09.2008 23:13 | 15143 x gelesen | |||
Geschrieben von Susanne SchollAber da müsste die Politik viel mehr Druck machen. Genau, gebt es den bösen Unternehmern... Das man sich als Chef zickig anstellt, wenn Schlüsselmitarbeiter (wer auf einen Führungslehrgang der FW geht, ist meistens betrieblich auch kein schlechter) könnte aber auch den Grund haben, dass man z.B. Angst hat, dass Kunden unter der Abwesenheit leiden und man in Zukunft keine Aufträge mehr bekommt und dann auch keine Beschäftigten mehr braucht... Mal im Ernst, Politik und Unternehmen zu beeinflussen wird echt schwer, warum nicht das tun, was die Feuerwehr machen kann? Muss man wirklich 10 Tage Vollzeit (70 Stunden) auf einen F3 fahren? Umwandlung von 50% der folgenden Themen von Präsenzveranstaltung in eLearning: Naturwissenschaftliche Grundlagen, Rechtsgrundlagen, Ausrüstungskunde, Ausbildungslehre, VB --> 10 Stunden als eLearning Bleiben noch 60 Stunden, dann statt 8 Schulstunden am Tag 10 Schulstunden (macht jeder Oberstufenschüler)! Nun machen wir aus dem 2wöchigen absitzen an der Feuerwehrschule einen straff organisierten Lehrgang 2 langen Wochenende von Donnerstag bis Samstag und haben die Stunden zusammen. Zwischen den beiden Wochenenden liegt die eLearning Phase (vielleicht noch mit individueller Vorbereitung eines kurzen Fachvortrages). Aus Chefsicht: Für die 4 Tage stelle ich jeden gerne frei! Die ersten Feuerwehrschulen fangen ja dankenswerterweise auch langsam an, so zu denken. ...mache ich aber auch bei 2 Wochen :-) Wenn du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer. (Antoine de Saint-Exupéry) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 507521 | |||
Datum | 03.09.2008 23:19 | 15016 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Adrian Horbert Das man sich als Chef zickig anstellt, wenn Schlüsselmitarbeiter (wer auf einen Führungslehrgang der FW geht, ist meistens betrieblich auch kein schlechter) könnte aber auch den Grund haben, dass man z.B. Angst hat, dass Kunden unter der Abwesenheit leiden und man in Zukunft keine Aufträge mehr bekommt und dann auch keine Beschäftigten mehr braucht... und was macht der Unternehmer, wenn der Mitarbeiter krank ist? Oder in Urlaub? Gerade in Zieten von Schwarzbeere & Co sollte das auch kein Problem darstellen... Geschrieben von Adrian Horbert Muss man wirklich 10 Tage Vollzeit (70 Stunden) auf einen F3 fahren? Ich war da eigentlich ganz zufrieden und wollte da nicht unbedingt weniger haben... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 507524 | |||
Datum | 03.09.2008 23:28 | 15025 x gelesen | |||
Hallo Michael, Geschrieben von Michael Krüger Mir geht es eigentlich nur um Urlaub oder nicht ! Nach meiner Ansicht: Dann nicht! Begründung (Im Moment aus dem Kopf): Soweit ich es noch weis dürfen Lohnersatzleistungen nur gezahlt werden wenn wirklich Lohnausfall entsteht. Urlaub ==> Kein Lohnausfall ==> es gibt kein Lohnersatz der Gemeinde. Ach bist Du ein guter Feuerwehrmann! Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | |||||
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Autor | Adri8an 8H., Lippstadt / NRW | 507525 | |||
Datum | 03.09.2008 23:29 | 15037 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian Fleschhutund was macht der Unternehmer, wenn der Mitarbeiter krank ist? Oder in Urlaub? Urlaub und Krankheit hat den Sinn, dass Mitarbeiter sich erholen. Einsätze dienen dem Allgemeinwohl. Lehrgänge bringen immer auch einen persönlichen Nutzen und mal ehrlich: Sie machen auch Spass! Warum soll der Mitarbeiter nicht einen Teil des Lehrganges auch in seiner Freizeit ableisten? Geschrieben von Christian Fleschhut Schwarzbeere & Co Kann man das trnken? :-) Noch nie gehört... Geschrieben von Christian Fleschhut Ich war da eigentlich ganz zufrieden und wollte da nicht unbedingt weniger haben... Im Gegenteil: Gerne auch mehr! Hab aber auch nicht geschrieben, dass es weniger werden soll. Nur eine andere unternehmerfreundlichere Verteilung. Wenn du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer. (Antoine de Saint-Exupéry) | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Isselburg / NRW | 507528 | |||
Datum | 03.09.2008 23:56 | 15051 x gelesen | |||
Hier mal das Rechtliche (in NRW) sowie der passende Kommentar: §12 FSHG (2) Den ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr dürfen aus dem Dienst keine Nachteile im Arbeits- oder Dienstverhältnis erwachsen. Während der Dauer der Teilnahme an Einsätzen, Übungen und Lehrgängen sowie der Teilnahme an sonstigen Veranstaltungen auf Anforderung der Gemeinde entfällt für die ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr die Pflicht zur Arbeits- oder Dienstleistung. Die Arbeitgeber oder Dienstherren sind verpflichtet, für diesen Zeitraum Arbeitsentgelte oder Dienstbezüge einschließlich aller Nebenleistungen und Zulagen fortzuzahlen, die ohne die Ausfallzeiten üblicherweise erzielt worden wären; den privaten Arbeitgebern werden die Beträge auf Antrag durch die Gemeinde ersetzt. Die Teilnahme an Übungen, Lehrgängen und sonstigen Veranstaltungen auf Anforderung der Gemeinde ist den Arbeitgebern oder Dienstherren nach Möglichkeit rechtzeitig mitzuteilen. Kommentar: Sobald der Angehörige einer Freiwilligen Feuerwehr an Einsätzen, Übungen und Lehrgängen sowie sonstigen Veranstaltungen auf Anforderung der Gemeinde teilnehmen muß, entfällt für ihn die sich sonst aus dem Arbeits- oder Dienstleistungsvertrag ergebende Verpflichtung, seine Arbeitskraft dem Arbeitgeber oder Dienstherren zur Verfügung zu stellen. Ein „Fernbleiben“ von der Arbeitsstelle ist somit nicht nur entschuldigt, sondern es liegt rechtlich überhaupt kein Fernbleiben vor. Diese Regelung gilt für Arbeiter, Angestellte, Beamte, Richter und auch Auszubildende. Auf Schüler/Studenten findet diese Regelung entsprechende Anwendung. Dem „Entfallen der Pflicht zur Arbeits- oder Dienstleistung“ entspricht die Pflicht des Arbeitgebers oder Dienstherren, den ehrenamtlich tätigen Feuerwehrangehörigen für den Feuerwehrdienst „freizustellen“. Darüber hinaus trifft den Arbeitgeber keine weitere Verpflichtung. Er ist z.B. nicht gehalten, dem Feuerwehrangehörigen einen Firmenwagen zur Verfügung zu stellen, damit dieser schnell den Einsatzort erreichen kann. Mitteilungspflicht Die Teilnahme an Übungen und Lehrgängen, die in der Regel längerfristig bekannt ist, hat der ehrenamtliche Feuerwehrangehörige seinem Arbeitgeber nach Möglichkeit rechtzeitig mitzuteilen. Rechtzeitig ist die Mitteilung dann, wenn dem Arbeitgeber noch Zeit bleibt, all die Maßnahmen einzuleiten, die dazu führen, daß ihm durch das Fortbleiben des Feuerwehrangehörigen überhaupt kein wirtschaftlicher Schaden entsteht oder dieser auf ein Mindestmaß beschränkt bleibt. Gruß Michael Was den Inhalt meiner Beiträge betrifft, geben diese nur meinen eigenen aktuellen Kenntnisstand und damit resultierend meine eigene, persönliche Meinung wieder. Einige Beiträge sind veraltet, andere müssen im richtigen Kontext des gesamten Themas betrachtet werden. Für fehlerhafte oder verwirrende Darstellung oder Äußerungen, die Fehlinterpretationen zulassen, bitte ich bereits im Voraus um Entschuldigung und bitte ebenfalls mich zeitgemäß darüber zu unterrichten um einen gegebenenfalls erregten Irrtum augenblicklich abstellen zu können. | |||||
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Autor | Lars8 O.8, Langwedel / Niedersachsen | 507542 | |||
Datum | 04.09.2008 06:23 | 15141 x gelesen | |||
Hallöchen. Nach schwerer Diskussion mit meinem Chef haben wir uns auf halb / halb entschieden. Eine Woche Sonderurlaub und eine Woche Überstunden bzw. Urlaubstage. Tat mir persönlich etwas in der Seele weh, da ja die Gemeinde möchte das ich diesen Lehrgang mache (ok ich auch ein wenig). Aber da unsere Personalabteilung das NDS-Brandschutzgestz zu dem Zeitpunkt für diese Sache studiert hat und es dort einen Passus gibt der heißt (in etwa wieder gegeben): Der Arbeitgeber "kann" Freistellen wenn keine Betrieblichenbelange dagegen sprechen (oder so änlich). Na ja, da mußte ich in den sauren Apfel beißen. Mit Gruß aus dem Norden. www.feuerwehr-daverden.de | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 507546 | |||
Datum | 04.09.2008 07:10 | 14973 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Adrian Horbert Warum soll der Mitarbeiter nicht einen Teil des Lehrganges auch in seiner Freizeit ableisten? das hat der Arbeitnehmer in der Regel bis auf Truppführerebene schon getan. Und viele viele Wochenenden dafür geopfert, waren bei mir einige und, da bin ich ehrlich, auch mal zwei Tage Urlaub. War aber bei nem Lehrgang, den ich privat vermutlich häufiger einsetze als bei der Feuerwehr... Daher sehe ich es eigentlich nicht ein für einen Lehrgang, bei dem der AG den kompletten Lohnersatz bekommt, Urlaub zu nehmen. Ich habe zum Glück einen AG, der das ähnlich sieht, Freistellungen sind kein Problem ("Zwei Wochen müssen gehen, nicht fünfmal im Jahr, aber ein-/zweimal ist das ohne Probleme drin") Geschrieben von Adrian Horbert Kann man das trnken? :-) Noch nie gehört... Dank Blackberry ist man ja jederzeit auch per Mail erreichbar. Rund um die Welt. Bei uns hat sich das so eingebürgert, dass die Kollegen bei Problemen, die sie nicht alleine lösen können einfach ne kurze Mail schreiben. Die kann man dann beantworten oder anrufen. Und da sind wir auch so kellegial und machen das. Egal ob an der LFS, in China oder in Amerika... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 507582 | |||
Datum | 04.09.2008 11:12 | 15058 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Lars Oetting Eine Woche Sonderurlaub und eine Woche Überstunden bzw. Urlaubstage. Und das für volle Lohnersatzkosten die der AG von deinem Träger bekommen hat! Urlaub/Überstunden nehmen für Lehrgänge ist so ziemlich das Dämlichste, was es gibt. Bei uns gibt es mit Einberufungsbescheid zur LFKS ein Schreiben der Verwaltung mit der Bitte um Freistellung und dem Hinweis, dass der Lohnausfall von der Verwaltung übernommen wird. Stellt mich der AG nicht frei, geh ich eben nicht. Ich bin auch Feuerwehrenthusiast, aber irgendwo hört der Spaß auf! Geschrieben von Lars Oetting Na ja, da mußte ich in den sauren Apfel beißen. Nein, das musst weder du noch jeder andere in Feuerwehr-Deutschland. MfG Daniel Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht. Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung! | |||||
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Autor | Thom8as 8K., Utting a. Ammersee / Bayern | 508963 | |||
Datum | 11.09.2008 16:38 | 14873 x gelesen | |||
Ich wurde bisher für alle Lehrgänge von meinem AG unter Fortzahlung der Bezüge freigestellt. Mußte weder Urlaub nehmen noch wurden gegenüber der Gemeinde Ersatzleistungen geltend gemacht. Bin allerdings Beamter und da läuft´s unter Sonderulaub. 5 Tage pro Jahr. Gruß vom Ammersee, Thomas | |||||
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Autor | Oliv8er 8H., Meppen / Niedersachsen | 508967 | |||
Datum | 11.09.2008 16:55 | 14634 x gelesen | |||
Geschrieben von Lars OettingEine Woche Sonderurlaub und eine Woche Überstunden bzw. Urlaubstage. Geschrieben von Lars Oetting Aber da unsere Personalabteilung das NDS-Brandschutzgestz zu dem Zeitpunkt für diese Sache studiert hat und es dort einen Passus gibt der heißt (in etwa wieder gegeben): Der Arbeitgeber "kann" Freistellen wenn keine Betrieblichenbelange dagegen sprechen (oder so änlich). Hallo Lars, wenn Dein Arbeitgeber Dich für die Zeit in den Urlaub schicken kann bzw. Dir gewährt Überstunden abzufeiern, dann _muss_ er Dich meiner Meinung nach auch freistellen. Denn wo ist dann für diesen Zeitraum der nachzuweisende Nachteil für das Unternehmen? Viele Grüße Oliver Es handelt sich bei dem Geschriebenen um meine persönliche Meinung und nicht um die Auffassung irgendeiner Feuerwehr. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 508978 | |||
Datum | 11.09.2008 18:12 | 14905 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas KaiserBin allerdings Beamter und da läuft´s unter Sonderulaub. 5 Tage pro Jahr. Mit 5 Tagen kannst Du aber nur in Bayern den GrFü machen. In anderen Bundesländern die ihre GrFü richtig, d.h. gem. FwDV 2 ausbilden dauert das 2 Wochen... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Thom8as 8K., Utting a. Ammersee / Bayern | 508981 | |||
Datum | 11.09.2008 18:28 | 14716 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerMit 5 Tagen kannst Du aber nur in Bayern den GrFü machen. Dafür hab ich beim Zugführer zwei Wochen frei bekommen. Wurde dann halt gesagt, daß es im nächsten Jahr nichts gibt. Urlaub würde ich jedenfalls keinen opfern. Soweit geht die Liebe dann auch nicht Gruß vom Ammersee, Thomas | |||||
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Autor | Chri8sto8ph 8M., Drakenburg / Niedersachsen | 508982 | |||
Datum | 11.09.2008 18:32 | 14913 x gelesen | |||
Bei uns in NDS müssen die 2 Wochen nicht am Stück abgeleistet werden, jedoch darf der GF II nicht länger als x Monate nach dem GF I sein. Ich glaube es sind 12 Monate, so wurde es mir zumindest gesagt. So ist es hier auch möglich den GF mit seinem SU zu bekommen. | |||||
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Autor | Volk8er 8E., Eydelstedt / Niedersachsen | 508986 | |||
Datum | 11.09.2008 18:50 | 14650 x gelesen | |||
Moin Geschrieben von Christoph Meyer Ich glaube es sind 12 Monate, so wurde es mir zumindest gesagt. Sind m. W. 2 Jahre, manchmal wird aber *hörensagen* auch ein Auge zugedrückt, wenn es nicht ganz stimmt. Gruß, Volker Alles jederzeit und immer meine persönliche Meinung! Irrtümer vorbehalten! | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 509066 | |||
Datum | 12.09.2008 10:20 | 14696 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerMit 5 Tagen kannst Du aber nur in Bayern den GrFü machen. Komisch, wieso fühle ich mich trotzdem gut ausgebildet? Ich habe jetzt den GF-Lehrgang vor über 15 Jahren gemacht, mich weiter fortgebildet und denke, dass mein Wissen (in Theorie und Praxis) bestimmt so gut ist wie die eines GF aus anderen Bundesländern. P.S. Ich hatte nie Probleme, für einen Lehrgang frei zu bekommen. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles) | |||||
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Autor | Thom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz | 509071 | |||
Datum | 12.09.2008 10:41 | 14676 x gelesen | |||
Geschrieben von Lars OettingNach schwerer Diskussion mit meinem Chef haben wir uns auf halb / halb entschieden. Hallo zusammen, kann ich durchaus nachvollziehen, von beiden Seiten aus gesehen. Die Folge davon wird aber sein, dass immer mehr Gemeinden davon ausgehen, dass sich die FW-Leute Urlaub nehmen. Dann kommen wir bei der Ausbildung genau dahin, wo wir jetzt bei Schnürstiefeln etc. sind. Was kommt, noch, Beitrag zur Finanzierung des nächsten Wehret den Anfängen. MfG, Thomas Klee Dies ist ausschließlich meine private Meinung | |||||
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Autor | Fran8k H8., Schleinitz / Sachsen-Anhalt | 509114 | |||
Datum | 12.09.2008 15:08 | 14757 x gelesen | |||
Hinsichtlich der Ausbildung über mehrere Wochen nutzten wir bei allen Kameraden wo es sich anbot die Möglichkeit es in ihrer Wehrdienstzeit zu machen ( GF, ZF, ABC-Einsatz etc. ). Sowohl bei Wehrpflichtigen als auch bei SaZ wurde immer Sonderurlaub gewährt sofern sie sich nicht in einer Ausbildung befunden haben. Eine mehrwöchige Freistellung ist zumeist problematisch da ( bei uns ) viele Arbeitgeber sich selbst nicht in der Pflicht sehen ( man schützt ja auch ihre Firma ) und bei Anfragen auf öffentlichem Wege abwinken und auf den Jahresurlaub des FA verweisen. Nur zu oft ist das jedoch von der persönlichen Einstellung des Chefs zur FF anhängig. ( Bild der Feuerwehr in der Öffentlichkeit !! ) [ Der Chef einer vor Ort ansässigen Druckerei stellte erst keinen FA für Lehrgänge frei - seit sein Sohn jedoch auch einmal von der FF aus seinem PKW geschnitten werden musste, ist eine Freistellung überhaupt kein Problem mehr ] Das Problem mit den Freistellungen kann man sicherlich auch ein wenig als hausgemacht betrachten - solange der Arbeitgeber bei Feuerwehr an einen trinkenden Heimatverein denkt wird er sich schwer tun dies noch mit einer Freistellung zu fördern... | |||||
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Autor | Stef8an 8G., Wuppertal / NRW | 510076 | |||
Datum | 18.09.2008 08:40 | 14625 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael RoleffDas steht in dem für dich gültigen Landesbrandschutzgesetz. Fraglich ist jedoch, ob es positiv für die weitere Einstellung ist, wenn man dem Arbeitgeber mit dem Brandschutzgesetz unter Druck setzt. Wenn der "nein" sagt, sollte man das akzeptieren. Vielleicht den Versuch starten, ihm das Anliegen und die Bedeutung des Lehrganges zu verdeutlichen, aber letztendlich nicht bzgl. seine Pflicht laut Brandschutzgesetz drohen. Man sollte immer im Kopf behalten, wer das monatliche Gehalt bezahlt. Mit kameradschaftlichem Gruß Stefan Ganzke | |||||
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