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ThemaErste Hilfe Ausrüstung Einsatzfahrzeuge8 Beträge
RubrikFahrzeugtechnik
 
AutorSimo8n S8., Wiesloch / Baden-Württemberg507645
Datum04.09.2008 14:4310451 x gelesen
Hallo,

ich benötige einige Informationen zur Mindestausstattung von Sanitätsmaterial auf Feuerwehrfahrzeugen.

1.Wo gibt es die Richtlinie / Vorgabe welcher Sanitätskasten auf welchem Fahrzeug vorgehalten werden muss (z.B. RW 2 ein Verbandkasten nach DIN 14142)?

2. Ersetzt ein FW Verbandkasten ein KFZ Verbandkasten, d.h. reicht z.B. auf dem RW2 lediglich der Feuerwehr Verbandkasten?

3. Darf die Ausrüstung auch in anderen Behältnissen gelagert werden (Rescuebag)?

4. Wie sieht die Mindestausstattung für folgende Fahrzeuge aus?
- MTW
- VRW
- RW 2
- LF
- TLF
- DLK
- KdoW
- SW
- GWT

Bitte sendet mi eure Quellen bzw. die Vorgaben bzw. offiziellen Stellungnahmen dazu.

Ich weiß, das es so gehandhabt wird, dass Sanitätsmaterial auf Rescuebags oder Rucksäcken verladen wird. Nach meiner Information kann ein Feuerwehrverbandkasten kein KFZ Verbandkasten ersetzen. (Jeder RTW hat z.B. einen KFZ Verbandkasten)

Vielen Dank


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AutorPatr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg507652
Datum04.09.2008 15:018810 x gelesen
Hallo!

Der Feuerwehrverbandskasten ersetzt den normalen KFZ-Verbandskasten nicht. Wir haben auf unseren beden LFs je einen.

Die Ausrüstung darf soweit ich weiß auch in anderen behältnissen gelagert werden. Wir haben z. B. die Feuerwehrverbandskästen gegen Rettungsrucksäcke ausgetauscht (ist einfach handlicher) auch das Material des KFZ-Verbandskasten muss nich tin einem Kasten sein. Z. B. Fiat liefer schon seit einigen Jahren das Verbandsmaterial in Taschen und nicht in Kästen aus.

Bei deinen restlichen fragen kann ich dir leider nicht weiterhelfen.

Gruß Patrick


Das war meine Meinung

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW507653
Datum04.09.2008 15:069048 x gelesen
Geschrieben von Simon Schreiber1.Wo gibt es die Richtlinie / Vorgabe welcher Sanitätskasten auf welchem Fahrzeug vorgehalten werden muss (z.B. RW 2 ein Verbandkasten nach DIN 14142)?

jeweilige DIN-Norm vom Fahrzeug (teilweise muss bei älteren Fahrzeugen dann auf die Folgenormen von Fahrzeug bzw. Sanitätskasten o.ä. ausgewichen werden.

Geschrieben von Simon Schreiber2. Ersetzt ein FW Verbandkasten ein KFZ Verbandkasten, d.h. reicht z.B. auf dem RW2 lediglich der Feuerwehr Verbandkasten?


M.E. ja (obwohl das lang und breit und kontrovers diskutiert wird), weil die Fw-Verbandkästen die Normen der KFZ-Verbandkästen übererfüllen, aber dann darf das Fahrzeug nur bewegt werden, wenn dieser auch drauf ist, weil ein KFZ-Verbandkasten muss (!) bei jeder Fahrt vorhanden sein (auch wenn die nur zu Werkstatt geht und die Beladung dafür entnommen wird).


Geschrieben von Simon Schreiber3. Darf die Ausrüstung auch in anderen Behältnissen gelagert werden (Rescuebag)?

Im Gegensatz zu früher i.d.R. ja, sofern die Lagerung dafür geeignet ist und das nicht in einzelnen Ländern über die Zuschüsse hinterfragt/geregelt ist.

Geschrieben von Simon Schreiber4. Wie sieht die Mindestausstattung für folgende Fahrzeuge aus?
- MTW
- VRW
- RW 2
- LF
- TLF
- DLK
- KdoW
- SW
- GWT


MTW und VRW sind nicht genormt (ggf. gibts aber länderspezifische Regelungen!), da ist formal ein KFZ-Verbandkasten ausreichend, aber natürlich gern nach oben zu erweitern...

Aktuelle Normen (alte bitte selbst nachschlagen!)

RW nach DIN 14555-3:2007-05
-

(H)LF 20/16 nach DIN 14530-11:2004-11
Verbandkasten-K nach DIN 14142 oder
handelsübliche Notfalltasche oder -rucksack mit der Grundausstattung der erweiterten EH nach DIN 13155

TLF 20/40(-SL) nach DIN 14530-21:2007-11
Verbandkasten-K nach DIN 14142 oder
handelsübliche Notfalltasche oder -rucksack mit der Grundausstattung der erweiterten EH nach DIN 13155

DLK
da wars m.W. mal der Verbandkasten VK nach DIN 14142

KdoW nach DIN 14507-5:2008-03
Verbandkasten-K nach DIN 14142 mit zusätzlicher Beatmungshilfe

(SW =) GW-L2 (= GW-Transport) nach DIN 14555-22:2005-04
Verbandkasten-K nach DIN 14142 mit zusätzlicher Beatmungshilfe


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen507706
Datum04.09.2008 19:248299 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Patrick WeegenDer Feuerwehrverbandskasten ersetzt den normalen KFZ-Verbandskasten nicht. Wir haben auf unseren beden LFs je einen.

Da gibts von berufenerer Stelle allerdings ganz andere Meinungen... Hie rim Forum machte mal ein Schrieben des TÜV die Runde, dass auf den vorgeschriebenen Kfz-Verbandskasten durchaus verzichtet werden darf.


Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach


TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk!
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AutorFlor8ian8 F.8, Köfering / Bayern507708
Datum04.09.2008 19:328334 x gelesen
Geschrieben von Christian FleschhutHie rim Forum machte mal ein Schrieben des TÜV die Runde, dass auf den vorgeschriebenen Kfz-Verbandskasten durchaus verzichtet werden darf.

Naja, wir hatten mal das Problem das wir mit dem RTW keinen TÜV bekamen weil der KFZ-Verbandskasten nicht an Bord war... Zurück zur Wache, einen rein tun und zum TÜV, schon hats gepasst...

Gruß
Flo


Das ist meine Meinung. Nicht die meiner Feuerwehr, meiner Organisation oder sonstigen Dritten.

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AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen507710
Datum04.09.2008 19:368340 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Florian FrummetNaja, wir hatten mal das Problem das wir mit dem RTW keinen TÜV bekamen weil der KFZ-Verbandskasten nicht an Bord war... Zurück zur Wache, einen rein tun und zum TÜV, schon hats gepasst...

Pech gehabt... Das Schreiben war IIRC vom TÜV Filderstadt... Das ins Auto reinlegen ist kleiner, leichter und einfacher als der Kfz-Kasten... Auch ein Beitrag zur Gewichtsreserve ;)


Viele Grüße

Christian

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AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz507713
Datum04.09.2008 19:418176 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoM.E. ja (obwohl das lang und breit und kontrovers diskutiert wird), weil die Fw-Verbandkästen die Normen der KFZ-Verbandkästen übererfüllen,

IMO ist da nix kontrovers zu diskutieren.
die STVZO sagt:
§ 35h Erste-Hilfe-Material in Kraftfahrzeugen
(3) In anderen als den in Absatz 1 genannten Kraftfahrzeugen mit einer durch
die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h mit Ausnahme
von Krankenfahrstühlen, Krafträdern, Zug- oder Arbeitsmaschinen in land- oder
forstwirtschaftlichen Betrieben sowie anderen Zug- oder Arbeitsmaschinen, wenn
sie einachsig sind, ist Erste-Hilfe-Material mitzuführen, das nach Art, Menge und
Beschaffenheit mindestens dem Normblatt DIN 13 164, Ausgabe Januar 1998 entspricht. Das
Erste-Hilfe-Material ist in einem Behältnis verpackt zu halten, das so beschaffen sein
muß, daß es den Inhalt vor Staub und Feuchtigkeit sowie vor Kraft- und Schmierstoffen
ausreichend schützt.
(4) Abweichend von Absatz 1 und 3 darf auch anderes Erste-Hilfe-Material mitgeführt
werden, das bei gleicher Art, Menge und Beschaffenheit mindestens denselben Zweck zur
Erste-Hilfe-Leistung erfüllt.

Geschrieben von Ulrich Cimolinoaber dann darf das Fahrzeug nur bewegt werden, wenn dieser auch drauf ist, weil ein KFZ-Verbandkasten muss (!) bei jeder Fahrt vorhanden sein (auch wenn die nur zu Werkstatt geht und die Beladung dafür entnommen wird).
Daher bin ich auch dafür, auf jedes Auto einen noramlen Kfz-Verbandkasten zu packen.
So erspart man nicht eventuelle Diskussion mit TÜV oder so (die IMO nicht gerechtfertigt sind wenn §35(4) StVZO greift) sondern ist auch auf der Sicheren Seite, wenn die Beladung, warum auch immer, umgepackt wird.


Die DIN13155 (Sanitätskoffer) ist ein sehr guter Anhaltspunkt.
Ich persönlich bin zusätzlich noch für Kältesofortkompressen udn eine Möglichkeit zur Augenspülung.
Recht viele Unfälle im Fw-Dienst sind einfach "umknicken". Da ist eine zügige lokale Kühlung sehr sinnvoll.


Manuel


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 507775
Datum05.09.2008 07:198259 x gelesen
Geschrieben von Christian Fleschhut
Pech gehabt... Das Schreiben war IIRC vom TÜV Filderstadt... Das ins Auto reinlegen ist kleiner, leichter und einfacher als der Kfz-Kasten... Auch ein Beitrag zur Gewichtsreserve ;)


Nur blöd wenn man den (Reserve) RTW leer am überführen ist..

Verbandkasten, kostet initial 6€, frisst kein Brot und kann aus Wachbeständen ergänzt werden.


Mit kameradschaftlichem Gruß
Florian Besch

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache."

Marko Ramius

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 04.09.2008 14:43 Simo7n S7., Wiesloch
 04.09.2008 15:01 Patr7ick7 W.7, Albstadt
 04.09.2008 19:24 Chri7sti7an 7F., Fürth
 04.09.2008 19:32 Flor7ian7 F.7, Köfering
 04.09.2008 19:36 Chri7sti7an 7F., Fürth
 05.09.2008 07:19 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 04.09.2008 15:06 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 04.09.2008 19:41 ., Westerwald
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