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Thema | G41 Untersuchung | 11 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Mark8us 8B., Heimstetten / Bayern | 507848 | |||
Datum | 05.09.2008 11:34 | 14577 x gelesen | |||
Servus, Ich hab die Suche im Forum schon bemüht und ein bischen was dazu gefunden, allerdings nichts rechtliches. Ist die G41 Untersuchung (vorzüglich in Bayern) pflicht für die Absturzsicherung? Wenn ja gibt es Einschränkungen in der Höhe etc. ? Wär auch schön wenn ihr dazu was schriftliches für mich hättet. Hab schon Onkel Google bemüht, aber nichts Feuerwehrspezifisches gefunden. Auch sind die Texte sehr unklar, ob sich die G41 auf Höhenrettung oder auch auf Absturzsicherung bezieht. Danke für eure Hilfe Gruß Markus http://www.feuerwehr-heimstetten.de (LK. München) http://www.feuerwehr-webportal.de | |||||
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Autor | Rene8 G.8, Boppard / RLP | 507852 | |||
Datum | 05.09.2008 11:45 | 8603 x gelesen | |||
Die G41 bezieht sich zumindesten mal hier in RLP auf die Absturzsicherung ob es da jetzt unterschiede gibt im beruflichen oder im Bereich der Feuerwehr weiß ich nicht. Einschränkungen in der Höhe sind mir nicht bekannt MKG Rene Ich vertrete hier meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr oder ähnlichem. | |||||
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Autor | Chri8sto8ph 8R., Lahr / Baden - Württemberg | 507856 | |||
Datum | 05.09.2008 12:02 | 8823 x gelesen | |||
Hallo Markus, vielleicht hilft dir dieser Link weiter! Wenn ich bei uns einen Absturzsicherungslehrgang durchführe, lasse ich alle Werkfeuerwehrler durch den Werksarzt G41 untersuchen. So bin ich auf jedenfall auf der sicheren Seite. Gut Wehr Christoph Richter Alles geschriebene beruht auf meiner persönlichen Meinung und spiegelt weder die Meinung der Organisationen bzw. des Unternehmens dem ich angehöre! | |||||
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Autor | Rene8 G.8, Boppard / RLP | 507867 | |||
Datum | 05.09.2008 12:31 | 8217 x gelesen | |||
Nachtrag: Frag doch einfach mal die nächste Höhenrettungs- oder sicherungsgruppe oder auch mal beim THW anhusten MKG Rene Ich vertrete hier meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr oder ähnlichem. | |||||
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Autor | Fran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern) | 507868 | |||
Datum | 05.09.2008 12:32 | 9569 x gelesen | |||
Hallo! Die G41 bezieht sich IMO erst mal auf die Höhenrettung. Pflicht ists (jedenfalls in Bayern) für die Absturzsicherung nicht. Ich kann mich zumindest nicht daran erinnern, dass dazu was aufm Ausbilder-Fachteil an der SFS was gesagt wurde. Wie weit geht denn die "Absturzsicherung" bei Euch? Einfaches "festhängen, dass man net runterfällt", oder auch Personenrettung mit dem Gerätesatz Auf-/Abseilgerät, einfache seilunterstützte Rettung, .... Was kommt denn alles in Frage im Einsatzspektrum? Wie weit legt man sich fest, was man macht und was nicht? Viele denken bei Absturzsicherung immer gleich an den Baukran oder an einen Fernsehturm, aber dazu gehören noch einige andere Sachen, die wohl weitaus häufiger vorkommen. Nachlöscharbeiten Dachstuhlbrand z.B., Dacharbeiten zur Sturmschadensicherung, auch das Sichern von Personen auf einer Leiter ist quasi Absturzsicherung. Was macht man denn mit dem Standard-AGT der auf Leitern steigt, oder mit dem, der im DL-Korb arbeitet? Für die Absturzsicherung wird bei den Grundlehrgängen der BFN die G26 vorausgesetzt, um eine allgemeine Fitness sicherzustellen. Auch in meiner jetzigen HöSi-Gruppe und in meiner vorhergehenden Wehr haben wir zumindest die G26 als ausreichend angesehen. Eine "Höhen-"tauglichkeit im Sinne von Schwindelfreiheit wird doch auch bei der G41 nicht festgestellt, oder kraxelt der Doc mit Dir auf den Olympiaturm? Blut wird ja jetzt auch beider G26 abgenomen, das war so mit einer der wenigen Unterschiede zur G26. Und die Frage, obs einem mal schwindlig wird oder ob man sichs zutraut "hochzugehen", sollte man sich erst mal selbst stellen, bevor man mit der ganzen Gschichte anfängt. Auf Wiedersehen, Herr Luis Trenker ;-) Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin. Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit Besucht uns unter: Feuerwehr Hilpoltstein Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz Informationen aus dem Fachbereich 4 VB | |||||
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Autor | Rene8 G.8, Boppard / RLP | 507870 | |||
Datum | 05.09.2008 12:38 | 8549 x gelesen | |||
Stimmt so nicht ganz die G41 wird auch im Forst teilweise gebraucht z.B. wenn du im Baum arbeitest Lehrgängige für die die G41 benötigt wird ist zum Beispiel der SKT Schein (Seilklettertechniken) MKG Rene Ich vertrete hier meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr oder ähnlichem. | |||||
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Autor | Mark8us 8B., Heimstetten / Bayern | 507871 | |||
Datum | 05.09.2008 12:38 | 8485 x gelesen | |||
Geschrieben von Christoph Richtervielleicht hilft dir dieser Link weiter! Ja den Link hatte ich auch gefunden, aber da macht mich folgender Satz stutzig: Empfehlung: Wenn so hoch, ohne ausreichenden Schutz (durch Geländer, Gurte etc.) gearbeitet wird, dass allein der Sturz aus dieser Höhe regelmäßig zu schweren oder tödlichen Verletzungen führt, sollte die Untersuchung durchgeführt werden. Es ist ja gar nicht zulässig ungesichert in Höhen zu arbeiten. Geschrieben von Christoph Richter Wenn ich bei uns einen Absturzsicherungslehrgang durchführe, lasse ich alle Werkfeuerwehrler durch den Werksarzt G41 untersuchen. Ja das ist schon klar, nur ist die G 41 ja wieder mit Kosten für die Gemeinde und zusätzlichem Aufwand für den FWler verbunden. Irgendwann sagen die auch: wenn ich 10 mal im Jahr zum Arzt muss, mach ich die Tätigkeiten halt nicht. Gruß Markus http://www.feuerwehr-heimstetten.de (LK. München) http://www.feuerwehr-webportal.de | |||||
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Autor | Mark8us 8B., Heimstetten / Bayern | 507876 | |||
Datum | 05.09.2008 12:48 | 8074 x gelesen | |||
Geschrieben von Franz-Peter LösslWie weit geht denn die "Absturzsicherung" bei Euch? Einfaches "festhängen, dass man net runterfällt", oder auch Personenrettung mit dem Gerätesatz Auf-/Abseilgerät, einfache seilunterstützte Rettung, .... Was kommt denn alles in Frage im Einsatzspektrum? Wie weit legt man sich fest, was man macht und was nicht? Der Absturzsicherungssatz ist schon weiter ausgelegt als auf einfaches "festhängen", allerdings wird der Satz hauptsächlich zu Eigensicherung verwendet. (Bei Arbeiten auf Dächern etc.). Die Möglichkeiten dazu hätten wir also schon, aber in dem Sinn haben wir keine Höhenrettungsgruppe etc. Zur Personenrettung aus großen Höhen, würde bei uns die Höhenrettungsgruppe der BF kommen (10-15km entfernt) Bei uns gibt das Umfeld auch keine großen Möglichkeiten wo eine Personenrettung mittels Absturzsicherungssatz notwendig ist, außer vielleicht mal ein Baukran.(Wobei wieder die BF ins Spiel kommen würde) Gruß Markus http://www.feuerwehr-heimstetten.de (LK. München) http://www.feuerwehr-webportal.de | |||||
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Autor | Fran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern) | 507897 | |||
Datum | 05.09.2008 13:35 | 8220 x gelesen | |||
Hallo, OKOK, ich korrigiere mich. Die G41 bezieht sich im Feuerwehrbereich IMHO auf die Höhenrettung. Wenn ich etz grad auf meinen Bildschirm schau, steht oben auch Feuerwehr-Forum und net Förster-Forum! Die G41 braucht man übrigens auch bei der Industriekletterei und bei vielen anderen Sachen. Aber wir wollen ja nicht abschweifen. Auf Wiedersehen, Herr König der Nutzholzgewinnung Weil oben ja auch am schönsten ist ;-) Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin. Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit Besucht uns unter: Feuerwehr Hilpoltstein Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz Informationen aus dem Fachbereich 4 VB | |||||
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Autor | Rene8 G.8, Boppard / RLP | 507902 | |||
Datum | 05.09.2008 13:41 | 8118 x gelesen | |||
Feuerwehr-Forum ???? ahhhhhhhhhhhhh falsche ecke :))) Ich vertrete hier meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr oder ähnlichem. | |||||
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Autor | Hara8ld 8H., Erfurt / Thüringen | 514874 | |||
Datum | 16.10.2008 21:49 | 7955 x gelesen | |||
Hallo, die Regelungen zur G 41 sind in der Unfallverhütungsvorschrift GUV-V A 4 "Arbeitsmedizinische Vorsorge" zu finden. In Anlage 1 findest Du hinter "ARBEITEN MIT ABSTURZGEFAHR" ein *). Damit wird darauf hingewiesen, dass diese Untersuchung nur im Bereich der Eisenbahn-Unfallkasse verbindlich vorgeschrieben ist. Für die Feuerwehren ist die Untersuchung nach meinem Kenntnisstand nicht zwingend vorgeschrieben, wird aber aufgrung der "Gefährdungsbeurteilung", die jeder Unternehmer (also die Gemeinde als Träger der Feueurwehr) erarbeitet (bzw. erarbeiten soll!!!), durchgeführt. Für Höhenrettungsgruppen sehe ich die Notwendigkeit für so eine Untersuchung. Für Feuerwehren mit TSF bzw. KLF sehe ich die generelle Notwendigkeit nicht (bitte mich nicht dafür verdammen!), wobei das im Einzelfall anders aussehen kann . | |||||
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