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ThemaBrandmeister für den Prüfungsausschuss beim Truppführer Lehrgang6 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
AutorRaph8ael8 R.8, Köln / NRW508504
Datum09.09.2008 05:345611 x gelesen
Hallo,
wir die Betriebsfeuerwehr Akzo Nobel Chemicals in Köln sind eine nebenberufliche Feuerwehr mit 95 Kräften. Wir bilden bis zur Vorbereitung FIII alle unsere Kräfte selber aus.
Ab dem 20.10.2008 ist bei uns wieder ein Truppführer Lehrgang. Am 28.10.2008 findet die Prüfung in unserem Hause in der Zeit von 9:00 - 14:00 Uhr statt.
Jetzt meine Frage: Wer hat interesse im Prüfungsausschus zu sitzen?

Nach Möglichkeit Brandmeister oder höhere Qualifikation. FF, BtF, WF oder BF ist egal.


Mit kameradschaftlichem Gruß

Raphael Rohr
Leiter der Feuerwehrnull


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AutorMark8us 8G., Bockenheim / Hessen508512
Datum09.09.2008 07:583484 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Raphael RohrJetzt meine Frage: Wer hat interesse im Prüfungsausschus zu sitzen?
Nach Möglichkeit Brandmeister oder höhere Qualifikation. FF, BtF, WF oder BF ist egal.


Bist Du Dir sicher, dass diese Rahmenbedingungen zutreffen? Im Nachbarland ist nämlich ziemlich genau festgelegt, wie sich eine Prüfungskommission zusammensetzt:

Der betriebliche Prüfungsausschuss setzt sich aus folgenden stimmberechtigten Mitgliedern zusammen:
1. Der Leiterin oder dem Leiter einer hessischen Berufsfeuerwehr oder eine von ihr oder ihm bestimmte Vertretungsperson mit der Befähigung für den gehobenen oder den höheren Einsatzdienst der Berufsfeuerwehr als vorsitzendem Mitglied,
2. der Leiterin oder dem Leiter der Werkfeuerwehr bzw. einer von ihr oder ihm bestimmten Vertretungsperson mit der Befähigung für den gehobenen oder den höheren Werkfeuerwehrdienst als beisitzendem Mitglied,
3. einer Vertreterin oder einem Vertreter der Hessischen Landesfeuerwehrschule mit der Befähigung für den gehobenen oder den höheren Einsatzdienst der Berufsfeuerwehr als beisitzendem Mitglied,
4. einer Beschäftigten oder einem Beschäftigten im gehobenen oder höheren Werkfeuerwehrdienst oder im gehobenen oder höheren Einsatzdienst der Berufsfeuerwehr auf Vorschlag der Spitzenorganisationen der zuständigen Gewerkschaften als beisitzendem Mitglied.


Gibt es für NRW keine entsprechenden Vorschriften?


Gruß
Markus

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AutorRaph8ael8 R.8, Köln / NRW508514
Datum09.09.2008 08:113382 x gelesen
Diese Regelung kenne ich nicht für das Land NRW.
Wie gesagt wir sind rein nebenberuflich. Und keine Werkfeuerwehr sondern eine Betriebsfeuerwehr. In NRW sind die Betriebsfeuerwehren zur Zeit nicht gesetzlich geregelt.

Wir bilden nach der FwDV 2 aus, und arbeiten nach dem Standard einer Freiwilligen Feuerwehr.

Deswegen auch die vorgabe, das es sich mindestens um einen Brandmeister handeln sollte.
(d.h. minimum F III)


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AutorRene8 B.8, Merzenich / NRW508523
Datum09.09.2008 09:523234 x gelesen
Hallo Raphael,

du hast eine PN

Gruß René


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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW508730
Datum10.09.2008 07:342955 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Raphael RohrDeswegen auch die vorgabe, das es sich mindestens um einen Brandmeister handeln sollte.
(d.h. minimum F III)


Diese Vorgabe wird von vielen Brandmeistern einer BF nicht erfüllt, deswegen hatte ich mich schon über den letzten Satz des Ursprungsbeitrages gewundert.

Gruß,
Henning


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AutorDenn8is 8E., Menden / NW509024
Datum11.09.2008 22:432780 x gelesen
Geschrieben von Henning KochDiese Vorgabe wird von vielen Brandmeistern einer BF nicht erfüllt, deswegen hatte ich mich schon über den letzten Satz des Ursprungsbeitrages gewundert.

In diesem Fall war mit Brandmeister ein Angehöriger einer FF mit Gruppenführerqualifikation (F III) gemeint. Das Problem hier in NRW ist, dass es dieselbe Deinstgradbezeichnung eben für 2 verschiedene Bedeutungen gibt.


mit kameradschaftlichen Grüssen

Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!

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 09.09.2008 05:34 Raph7ael7 R.7, Köln
 09.09.2008 07:58 ., Bockenheim
 09.09.2008 08:11 Raph7ael7 R.7, Köln
 10.09.2008 07:34 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 11.09.2008 22:43 Denn7is 7E., Menden
 09.09.2008 09:52 Rene7 B.7, Merzenich
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