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Themajährliche Unterweisung nur durch Kreisausbilder?10 Beträge
RubrikAtemschutz
 
AutorOnno8 E.8, Crawinkel & Halle(Saale) / TH & LSA508864
Datum11.09.2008 00:047173 x gelesen
Guten Abend!

Ich hatte gerade eine labhafte Diskussion, ob die nach FwDV 7 jährlich durchzuführende Unterweisung für Atemschutzgeräteträger von Kreisausbildern durchgeführt werden muss.

Ich meine, dass die DV da nicht eindeutig ist. Oder wie seht ihr das? Müssen es nun Kreisausbilder sein oder reicht im Rahmen der Standortweiterbildung auch ein GF?
Wie wird das bei euch gehandhabt?

Grüße
Onno


-alles meine ganz private Meinung-

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AutorJoha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt508865
Datum11.09.2008 01:085220 x gelesen
Geschrieben von Onno EckertMüssen es nun Kreisausbilder sein oder reicht im Rahmen der Standortweiterbildung auch ein GF?
Wie wird das bei euch gehandhabt?

In MD krabbeln wir einmal durch die Strecke der BKS und die restlichen Dienste werden mit unseren eigenen Personal gemacht, Kreisausbilder Atemschutz ist bei uns glaube ich keiner.

In BS läuft es genauso.


Besucht uns doch einfach auf: www.feuerwehr-braunschweig-innenstadt.de

"Es gibt Vermutungen, dass die Feuerwehr eine Tuning-Macke hat, also mit besonders auffälligen Fahrzeugen unterwegs ist. Im Gegensatz zu den coolen Rollerfahrern die blaues Licht als Unterbodenbeleuchtung verwenden, hat die Feuerwehr dies missverstanden und die Lampen auf dem Dach angebaut." (aus www.Stupidedia.de)

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AutorMich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen508867
Datum11.09.2008 06:325036 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Onno EckertIch hatte gerade eine labhafte Diskussion, ob die nach FwDV 7 jährlich durchzuführende Unterweisung für Atemschutzgeräteträger von Kreisausbildern durchgeführt werden muss.

Steht nicht explizit in der Dienstvorschrift, also muss es auch nicht so sein.

Geschrieben von Onno EckertIch meine, dass die DV da nicht eindeutig ist.

An welcher Stelle siehst du genau den Widerspruch? Ich seh da nämlich keinen.

Geschrieben von Onno EckertMüssen es nun Kreisausbilder sein oder reicht im Rahmen der Standortweiterbildung auch ein GF?

Es reicht ein GF, wenn es um die Benutzung der Atemschutzübungsstrecke geht, bedarf es jedoch in die Bedienung der Strecke eingewiesenes Personal und das dürften dann die (Kreis-)Atemschutzausbilder sein.

Geschrieben von Onno EckertWie wird das bei euch gehandhabt?

Bei den Feuerwehren, die ich so kenne:

Standortausbildung in Eigenregie
Atemschutzstrecke durch zentrale Einrichtung (Kreisfeuerwehr o.ä.)

Grüße

Micha


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AutorMarc8 V.8, Speyer / Rheinland-Pfalz508868
Datum11.09.2008 06:424941 x gelesen
Guten morgen,

ich weiß ja nicht, wie das bei Feuerwehrs gehandhabt wird, aber bei uns im Geschäft gilt die BGR 190, die folgendes aussagt:
Geschrieben von BGR190:3.2.4
Unterweisung
3.2.4.1
Allgemeines

Der Unternehmer hat nach § 3 Abs. 1 PSA-Benutzungsverordnung dafür zu sorgen, dass die Versicherten anhand der Betriebsanweisung vor der ersten Benutzung (Erstunterweisung) und danach wiederholt nach Bedarf (Wiederholungsunterweisung), mindestens jedoch einmal jährlich, in einer theoretischen Unterweisung und praktischen Übungen unterwiesen werden.

Er hat dafür zu sorgen, dass die Unterweisungen durch eine geeignete Person abgehalten werden, die spezifische Kenntnisse für diesen Zweck besitzt.
Diese Voraussetzungen erfüllen Personen, die z.B. bei Hauptstellen für das Grubenrettungswesen, Feuerwehrschulen, Herstellern von Atemschutzgeräten ausgebildet und regelmäßig (mindestens alle fünf Jahre) fortgebildet wurden. Dabei werden Aus- und Fortbildung dokumentiert.


Ist das dann auch nicht sinnvoll, dass nur von solchen Leuten unterwiesen wird, die sich regelmäßig zum Thema fortbilden?

Gruß,
Marc

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AutorBern8har8d G8., München / Bayern508871
Datum11.09.2008 08:154927 x gelesen
Es ist nicht so sehr die Frage, was im "Gesetz" steht, sondern was sinnvoll ist. Und für sinnvoll halte ich, daß zumindest ein Mal pro Jahr ein Externer sich ein Bild der Leistungsfähigkeit der PA-Träger einer FF macht. Ob das dann ein Kreisausbilder sein muß, kann und möchte ich nicht beurteilen, aber er sollte auf alle Fälle von außerhalb kommen, und eine gewisse Erfahrng mitbringen.
So kann ich ausschließen, daß sich Fehler innerhalb einer Feuerwehr manifestieren. Auch die Gefahr der Küngelei wird so vermieden.

Gruß aus München


Es handelt sich hier ausschließlich um meine private Meinung. Sie kann durchaus von der meines Arbeitgebers, und/oder Vorgesetzten abweichen. Dies ist weder beabsichtigt noch als beabsichtigt anzusehen.

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AutorTobi8as 8L., Riegelsberg / Saarland508872
Datum11.09.2008 08:234746 x gelesen
Bei uns werden die Unterweisungen durch die Atemschutzgerätewarte durchgeführt. Deren Funktion ist neben der Wartung der Geräte eben auch die Aus-/ und Fortbildung der Mannschaft.


Gruß aus dem Saarland

t0bias
---------------------------------------------------------------

alles nur meine private Meinung

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AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen508873
Datum11.09.2008 08:314794 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Bernhard GlasUnd für sinnvoll halte ich, daß zumindest ein Mal pro Jahr ein Externer sich ein Bild der Leistungsfähigkeit der PA-Träger einer FF macht.

Geschrieben von Bernhard GlasSo kann ich ausschließen, daß sich Fehler innerhalb einer Feuerwehr manifestieren. Auch die Gefahr der Küngelei wird so vermieden.

diejenigen, die sich einen externen "Gutachter" holen würden (gefordert ist es ja nicht), die sind doch jetzt in der Regel schon durchaus als "gut" zu bezeichnen. Die Gefahr der Klüngelei sehe ich hier auch nicht.
Die anderen würden sich auch so "durchmogeln". Da geb ich dir Brief und Siegel drauf...


Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach


TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk!
TROLL COLLECT - Trolls im Forum

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AutorKlau8s P8., Jülich / NRW508923
Datum11.09.2008 13:514556 x gelesen
Hallöchen Fremder :-)))

Geschrieben von Marc Vidmayer
ich weiß ja nicht, wie das bei Feuerwehrs gehandhabt wird

Die Frage haste ja wohl eher rhetorisch gestellt, ich gehe mal davon aus, dass Du Dich mit dem Thema besser auskennst als 85 % der hier sonst so aktiven Schreiber ...

Geschrieben von Marc Vidmayer
Ist das dann auch nicht sinnvoll, dass nur von solchen Leuten unterwiesen wird, die sich regelmäßig zum Thema fortbilden?

Logisch .... aber wenn jemand erstmal Ausbilder ist, und sich dann an den vorgeschriebenen Weiterbildungen gem FwDV 2 - Absatz 1 glaub ich mal - hält dürfte hier kein "Bildungsengpass" entstehen ... und da heisst es ja, man soll sich durch jährliche Weiterbildungen gem. .... _usw_usf_ fit halten ...

mkg Klaus

*p.s. .... biste schon Opa ... ? *ufg*


ein Stück VA- Stahl ..... 30,00 €
Schraubstock, Flex, Kleinteile 200,00 €
ins Feuerwehr-Forum schreiben ..." ..icke feil mir nen Hühdrantenschlüssel und mach mir selbstständich.." ..... unbezahlbar ....
Für alles Andere gibt es Desaster-Card !!!

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AutorAdri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern508995
Datum11.09.2008 19:514523 x gelesen
Geschrieben von Onno EckertMüssen es nun Kreisausbilder sein

m.E. nein, steht so nicht in der FwDV.

Geschrieben von Onno Eckertreicht im Rahmen der Standortweiterbildung auch ein GF?

Kommt drauf an, ob und wie sich der GF mit der Materie befasst ... ;-)

Geschrieben von Onno EckertWie wird das bei euch gehandhabt?


Unterweisung erfolgt durch den Leiter Atemschutz, ergänzt durch die in der Atemschutzausbildung tätigen FA der FF.

Was in den anderen Beiträgen zum Teil damit vermengt wurde, die Belastungsübung, steht ja auf einem anderen Blatt...


mkG
Adrian Ridder

Take Care, Be Careful, Stay Safe!

deutscher Teil von firetactics.com

atemschutzunfaelle.eu

"Die Grenze der Zurechnung ist erreicht, wenn sich der Rettungsversuch von vornherein als sinnlos oder mit
offensichtlich unverhältnismäßigen Wagnissen verbunden und damit als offensichtlich unvernünftig darstellt.
Dies ist der Fall, wenn die Risikofaktoren in einer objektivierten ex-ante-Betrachtung so gewichtig sind, dass
auch unter angemessener Berücksichtigung der psychischen Drucksituation der Rettungskräfte deutlich ist,
dass die (weitere) Durchführung der Rettungsaktion zu einem gänzlich unvertretbaren Risiko für Leib und
Leben der Retter führt." OLG Stuttgart zum Unfall Tübingen

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AutorAchi8m G8., Remagen / Rheinland/Pfalz509379
Datum14.09.2008 20:404364 x gelesen
Wie schon in Beiträgen zu diesem Thema beschrieben, bei uns Unterweisen die örtlichen Atemschutzgerätewarte. Die gehen bei uns auch alle 5 Jahre zur Fortbildung. Wenn es die Kreisausbilder machen müßten, wann sollen die dann noch Ausbilden? Wir sind in unserem Kreis zur Zeit nur zu viert. Bei einem "normalen" GF hätte ich allerdings meine Bedenken, meiner Meinung nach fehlt ihm das nötige Hintergrundwissen.

Gruß Achim


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 11.09.2008 00:04 Onno7 E.7, Crawinkel & Halle(Saale)
 11.09.2008 01:08 Joha7nne7s K7., Braunschweig/Magdeburg
 11.09.2008 06:32 Mich7ael7 W.7, Ronnenberg
 11.09.2008 06:42 ., Speyer
 11.09.2008 13:51 ., Jülich
 11.09.2008 08:15 Bern7har7d G7., München
 11.09.2008 08:23 Tobi7as 7L., Riegelsberg
 11.09.2008 08:31 Chri7sti7an 7F., Fürth
 11.09.2008 19:51 Adri7an 7R., Bergrheinfeld/Wuppertal
 14.09.2008 20:40 Achi7m G7., Remagen
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