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Thema | Neue NEF-DIN 75079 (was: 'Load and go' oder Vorortbehandlung?) | 8 Beträge | |||
Rubrik | Rettungsdienst | ||||
Infos: | |||||
Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 510667 | |||
Datum | 22.09.2008 15:36 | 5957 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich CimolinoSelbige "Laien" die Dir ziemlich egal sind, sorgen sich z.B. um die neue NEF-DIN, auf die explizit hingewiesen wurde. Es ist für mich immer ein recht hoher Aufwand (entweder Kosten oder Lauferei und Zeit) mir einen solchen Normentwurf zur Ansicht zu besorgen. Kannst du kurz umreißen was die Sorgenpunkte der neuen NEF-DIN sind? Grüße Manuel, den Entwurf wohl in den nächsten Tagen lesen könnend | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 510696 | |||
Datum | 22.09.2008 17:18 | 3549 x gelesen | |||
Geschrieben von Manuel SchmidtKannst du kurz umreißen was die Sorgenpunkte der neuen NEF-DIN sind? Im Vergleich zum Standard z.B. der ELW jede Menge offene technische Fragen... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Lars8 W.8, Osnabrück / Niedersachsen | 510756 | |||
Datum | 22.09.2008 20:28 | 3434 x gelesen | |||
Moin, das wundert mich dann doch - Stellungsnahme BAND: Das NEF muss mit einem sogenannten Springlicht ausgestattet werden, um die Springlicht = weißes Springlicht -> Die weit überwiegende Meinung ist doch, dass eben dieses nicht zulässig ist, auch wenn es imho tagsüber kaum Gleichwertiges gibt. Ich dachte man wäre sich einig, nur blaue Blitzer/LED verbauen zu dürfen! | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 510772 | |||
Datum | 22.09.2008 21:52 | 3354 x gelesen | |||
Geschrieben von Lars WinterSpringlicht = weißes Springlicht -> Die weit überwiegende Meinung ist doch, dass eben dieses nicht zulässig ist, Wenn es erstmal in der Norm steht, ist es wohl zulässig. Irgendwie. *seufz* | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 510778 | |||
Datum | 22.09.2008 22:21 | 3458 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning KochWenn es erstmal in der Norm steht, ist es wohl zulässig. Nun nach Infos auf der letzten NA-Sitzung scheints wohl immer mehr Länder zu geben, die von dem früheren Verbot nix mehr wissen wollen, nachdem es anscheinend eine gutachterliche Stellungnahme gäbe, wonach das Springlicht nicht mehr als eine Dauerlichthupe sei... Auf die Fakten warte ich noch. ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Lars8 W.8, Osnabrück / Niedersachsen | 510786 | |||
Datum | 22.09.2008 22:33 | 3391 x gelesen | |||
Geschrieben von Cimolino Auf die Fakten warte ich noch. Das würde sicher nicht nur mich interessieren - wobei sich dies erstmal komisch anhört, sicherlich sind nicht nur in meiner "Gegend" Weisungen etc. rausgegangen, weißes Springlich auszubauen. Zumal die Rechtslage eindeutig schien und somit ein Betrieb nur bei Ausnahmegenehmigung zulässig gewesen wäre. (Wovon etwa die Polizei in Osnabrück regen Gebrauch zu machen scheint ;-)) Wäre es nicht vielleicht sinnvoller, da auch für den Gegenverkehr weniger blendend (ich bin bestimmt nicht der einzige, dem auch nachts schon mal eine Dauerlichthupe entgegen gekommen ist), wenn man die Legalisierung von zusätzlichen blauen Frontscheibenblitzern vorantreiben würde... - naja liegt wohl nicht in "unseren" Händen? | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 510813 | |||
Datum | 23.09.2008 07:40 | 3353 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich CimolinoNun nach Infos auf der letzten NA-Sitzung scheints wohl immer mehr Länder zu geben, die von dem früheren Verbot nix mehr wissen wollen, Die Länder (wer dort? Innen- oder Gesundheitsministerium?) sind da eigentlich aus der Entscheiung raus, weil das Bundesverkehrsministerium sich eindeutig geäußert hat (bzw. auch der Bund-Länder Fachausschuss...), und auch keine Ausnahmegenehmigungen mehr erteilt werden dürften. Geschrieben von Ulrich Cimolino nachdem es anscheinend eine gutachterliche Stellungnahme gäbe, wonach das Springlicht nicht mehr als eine Dauerlichthupe sei... Gutachterliche Stellungnahme klingt schon pauschal unseriös... Gruß, Henning | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 510818 | |||
Datum | 23.09.2008 08:15 | 3332 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning KochDie Länder (wer dort? Innen- oder Gesundheitsministerium?) Keine Ahnung... Geschrieben von Henning Koch sind da eigentlich aus der Entscheiung raus, weil das Bundesverkehrsministerium sich eindeutig geäußert hat (bzw. auch der Bund-Länder Fachausschuss...), und auch keine Ausnahmegenehmigungen mehr erteilt werden dürften. definitiv ist eher das Gegenteil der Fall! Geschrieben von Henning Koch Geschrieben von Ulrich Cimolino Kommt immer drauf an, wer dahinter steckt, wie ernst man damit genommen wird.... Wenn ich fast 10 Jahre lang schreibe und fachlich begründe, dass Reflexbeklebung und Heckwarnanlagen überlebenswichtig sind, nutzt das ganz offensichtlich wenig, wenn der LFV der Fw Bayerns damit 10 min in den BR ins TV geht ist das 2 Tage später geregelt... Wenn ein Bundesland das gern für seine Polizei haben möchte, ist das sofort geregelt, für die Fw dauerts halt dann n BezRegierungen und Jahre länger... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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